1.1. Die PNEU setzt sich für die notwendige Erneuerung Europas ein und für die Abschaffung der EU.

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1 PARTEI NEUES EUROPA EUROPA JA EU NEIN 1. Grundlagen 1.1. Die PNEU setzt sich für die notwendige Erneuerung Europas ein und für die Abschaffung der EU Für die PNEU steht der Mensch im Mittelpunkt ihres Handelns Die PNEU erarbeitet wirtschaftliche, soziale und politische Konzepte für europäische Politik und Wirtschaft und verbindet dabei die europäischen Traditionen mit zukunftsorientierten Ideen Die PNEU setzt sich dafür ein, dass ihre Ziele in den nächsten Jahren durch parlamentarische und ausserparlamentarische Aktivitäten umgesetzt werden Die PNEU stellt ihre Ideen, Ziele und Aktionen mittels verschiedener Medien und vor allem im Internet zur Diskussion Die PNEU ist unabhängig von anderen Organisationen Die PNEU soll die erste Internetpartei der Schweiz werden, d.h. für die Mitglieder, Freunde und Kritiker werden Plattformen zur Verfügung gestellt in Facebook, Twitter und anderen sozialen Medien, und auch auf einer eigenen Webseite. 2. Mitglieder 2.1. Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft ist 18 Jahre Wir unterscheiden zwischen - Vereinsvorstand - Vollmitgliedern, die Schweizer Bürger sind und sich deswegen auch für politische Ämter in der Schweiz bewerben können. - Sympathiemitglieder, die auch aus anderen europäischen Ländern kommen können. Diese können sich nicht für ein politisches Amt in der Schweiz bewerben, werden aber unterstützt, wenn sie ein Amt in ihrem Heimatland anstreben. - Sponsoren: Diese sind juristische Personen, die unsere Partei unterstützen 2.3. Mitglieder werden die unter 2.2. genannten Personen durch Empfehlung eines Mitgliedes und Mehrheitsbeschluss des Vorstandes Die Mitgliedschaft beginnt nach der Einzahlung des Jahresbeitrages Die Mitglieder können die Mitgliedschaft halbjährlich kündigen, auf Ende Juni oder Dezember mit einem Monat Kündigungsfrist.

2 2.6. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn mehr als ein Jahr kein Jahresbeitrag mehr bezahlt wird Das Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft die Beiträge, die bis zum Ende des Vertrages geschuldet sind, zu bezahlen Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden auf Wunsch sämtliche Daten des ausscheidenden Mitgliedes auf der Webseite, den Diskussionsplattformen und bei der Mitgliederverwaltung gelöscht, ausser wenn gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen Das Mitglied hat die Beiträge, die bis zum Ende des Vertrages geschuldet sind, zu bezahlen Mitglieder werden aus folgenden Gründen nicht aufgenommen oder sofort ausgeschlossen: - wenn sie kriminelle Aktivitäten gemäss Schweizer StGB betreiben oder mit ihren Geschäftspraktiken gegen das UWG verstossen - wenn sie kriminellen Organisationen gemäss Schweizer Recht angehören - wenn sie Mitglieder von Abzockerorganisationen sind, z.b. Sekten - wenn sie andere Mitglieder mit unerwünschter Werbung, Ehrverletzungen, Kettenbriefen usw. belästigen - wenn sie üble Nachrede oder Intrigen gegen die PNEU oder ihre Mitglieder betreiben Für diese Tatbestände sollte der Vorstand Beweise vorlegen, in unklaren Fällen kann das Mitglied verlangen, dass eine Mitgliederversammlung über den Ausschluss entscheidet. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft. 3. Der Vorstand 3.1. Der Vorstand wird gewählt von der Mitgliederversammlung Die Vorstandsmitglieder haben folgende Befugnisse: - Sie führen die Geschäfte der PNEU. - Sie bestätigen die Mitgliedschaft empfohlener Personen. - Sie sind berechtigt auf Grundlage der Statuten siehe Ziffer Mitglieder auszuschliessen. - Sie verwalten die Finanzen. - Sie organisieren Internetplattformen, auf denen sich die PNEU entsprechend präsentieren kann. - Sie organisieren die jährliche Generalversammlung und die unregelmässig stattfindenden Mitgliederversammlungen Für den Vorstand sind folgende Stellen vorgesehen: - Vorstandvorsitzender - Stellvertretender Vorstandsvorsitzender - Kassierer - Protokollführer - Mindestens ein Beisitzer

3 3.3. Die Vorstandsmitglieder sind von der Zahlung von Beiträgen befreit. Wenn es die Finanzlage der PNEU ermöglicht, erhalten sie ihre Spesen vergütet Vorstandsmitglieder können ihre Tätigkeit im Vorstand jeweils auf Ende des Jahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen Neue Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder bestimmt, wodurch man den Kreis der Vorstandsmitglieder erweitern kann Bis zur ersten Mitgliederversammlung werden die Gründungsmitglieder die Geschäfte der Partei führen. 4. Finanzen 4.1. Die PNEU wird durch Beiträge der Mitglieder und allfällige Spenden finanziert. Die Voll- und Sympathiemitglieder bezahlen CHF 100 pro Jahr, bzw. die diesem Betrag entsprechende Summe in Euro (gemäss aktuellem Kurs) Sollte die PNEU aufgelöst werden und nach der Liquidation Vermögen übrig bleiben, wird dieses für Zwecke eingesetzt, der den Zielen der Partei entsprechen Es wird eine laufende Buchhaltung geführt, die auf Wunsch der Mehrheit der Mitglieder jederzeit offengelegt werden kann Zur Kontrolle der Buchführung und der Ein- und Ausgaben wird von der Mitgliederversammlung eine Revisionsstelle gewählt. 5. Plattform und ihre Nutzung 5.1. Für öffentliche Diskussionen betreibt der Verein eine oder mehrere Plattformen in sozialen Medien. Alle Mitglieder sind eingeladen, sich an den Diskussionen zu beteiligen Die PNEU verpflichtet sich, die Regelungen des Datenschutzes zu beachten Die Mitglieder verpflichten sich niemanden innerhalb der Partei mit unerwünschten Kommunikationsversuchen und Werbung zu belästigen. Gegenüber Drittpersonen muss die Werbung für die Partei sofort eingestellt werden, wenn diese sie nicht wünschen Die Plattformen werden von einem oder mehreren Administratoren der Partei betreut. An den Diskussionsgruppen in den sozialen Medien und auf der Plattform der Partei können die Parteimitglieder teilnehmen. Die Kommentarfunktionen sind auch für Drittpersonen offen, sofern sie die folgenden Regeln beachten.

4 5.5. Die Nutzung der Plattform und die Beteiligung an Gruppen in sozialen Netzwerken ist nicht mit Pseudonym möglich. Die Nutzer haben ihren bürgerlichen Namen zu nennen Alle Diskussionsteilnehmer haben die geltenden rechtlichen Regelungen der Schweiz zu befolgen Die auf der Plattform publizierten Daten und Informationen dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vorschriften über Marken und Design sowie gegen weitere rechtliche Regelungen der Schweiz verstossen Die PNEU behält sich vor, die Nutzung für ein Mitglied oder einen Gast sofort zu sperren und betreffende Beiträge zu löschen, wenn der Inhalt einer Publikation auf der Plattform gesetzeswidrig oder beleidigend ist oder gravierend gegen die Netiquette verstösst. Bei kriminellen Inhalten wird die PNEU die Polizei informieren Werbung für eigene Zwecke ist weder in den Diskussionsbeiträgen in den sozialen Medien noch während den offiziellen Teilen von Veranstaltungen vorgesehen. 6. Wahlen 6.1. Schweizer Mitglieder können sich als Kandidaten für Wahlen in der Schweiz auf allen politischen Ebenen zur Verfügung stellen. Die Partei wird sie unterstützen Gibt es für ein Amt mehr Bewerber als Kandidaten für eine Partei zugelassen sind, wird eine ausserordentliche Parteiversammlung veranstaltet. Als Kandidaten für das betreffende Amt werden die Mitglieder vorgeschlagen, die in der Parteiversammlung am meisten Stimmen bekommen. Ist gesetzlich ein anderes Prozedere vorgeschrieben, wird dieses entsprechend durchgeführt. 7. Schlussbestimmungen 7.1. Mitteilungen des Vorstands an die Mitglieder erfolgen über . Veranstaltungen werden auf der Webseite und den Mitgliedern per E-Post bekannt gegeben Abstimmungen können über oder über die Plattform der Partei erfolgen Jedes Jahr findet eine ordentliche Generalversammlung statt. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann bei Bedarf vom Vorstand einberufen oder von 10 Prozent der Mitglieder verlangt werden. Die Generalversammlung muss mindestens einen Monat im voraus angekündigt werden Statutenänderungen werden per Abstimmung anlässlich der Generalversammlung durchgeführt. Den Änderungen müssen zwei Drittel der Mitglieder zustimmen, die an der Abstimmung teilnehmen.

5 7.5. Für die PNEU gilt schweizerisches Recht, namentlich die Regelungen über Vereine (ZGB Art. 60 ff.) 7.6 Die Mitglieder werden sich bemühen, interne Schwierigkeiten auf gütlichem Wege beizulegen Sitz und Gerichtsstand ist 8953 Dietikon, Schützenstrasse Als Gründungsdatum gilt der 11. Dezember Gründungsmitglieder Regula Heinzelmann, Vorsitzende Schützenstrasse 28, 8953 Dietikon Gero Greb, Kassierer Mühlenweg 24, D Baltersweil

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