Öffentlich KT 14. Juli 2016 Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA 30. Juni 2016 JHA

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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 60/2016 den 20. Juni 2016 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT 14. Juli 2016 Nichtöffentlich VFA Nichtöffentlich bis zum ATU Abschluss der Vorberatung ATU/BA SOA KSA 30. Juni 2016 JHA Betreff: Anlagen: Nachmittags- und Ferienbetreuung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) des Landkreises Esslingen Konzept GUS Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart vom Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Kreistag BESCHLUSSANTRAG: 1. Die Ausführungen der GUS Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart (vgl. Anlage) werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Kultur- und Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Konzeption zu veranlassen. 3. Der Kultur- und Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen: Für die Nachmittagsbetreuung werden bei einer Teilnahme mittwochs und freitags folgende Elternbeiträge erhoben: - Betreuung = 100,-- EUR / Monat, - Verpflegung = 23,50 EUR / Monat, - Beförderung = 31,50 EUR / Monat. Bei einer Teilnahme an lediglich einem Wochentag reduzieren sich die Beiträge hälftig.

2 Der Kultur- und Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen: Für die Ferienbetreuung werden folgende Elternbeiträge erhoben: a) ohne Pflegestufe - Betreuung und Verpflegung = 128,-- EUR / Woche, - Beförderung 2x/Tag = 45,-- EUR / Woche, b) mit Pflegestufe - Betreuung und Verpflegung = 345,-- EUR / Woche, - Beförderung 2x/Tag = 45,-- EUR / Woche. Auswirkungen auf den Haushalt: Entsprechend der vorliegenden Konzeption fallen für die Nachmittagsbetreuung jährliche Kosten in Höhe von rd EUR an. Abzüglich der zu erwartenden Elternbeiträge in Höhe von EUR beträgt der Zuschussbedarf des Landkreises rd EUR. Für die 2-wöchige Ferienbetreuung ist mit Kosten in Höhe von EUR pro Jahr zu rechnen. Die zu erwartenden Elternbeiträge belaufen sich auf rd EUR, so dass der Zuschussbedarf des Landkreises bei rd EUR liegt. Hinzu kommen rd EUR für die erforderliche Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII). Der Mittelbedarf wird bei der Haushaltsplanaufstellung 2017 entsprechend berücksichtigt. Sachdarstellung: Der Kultur- und Schulausschuss befasste sich in seiner Sitzung am mit der Einführung einer Nachmittags- und Ferienbetreuung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) des Landkreises (vgl. Vorlage 65/2015) und beauftragte die Verwaltung eine entsprechende Konzeption zu erstellen. Für die konzeptionellen Planungen wurde daraufhin seitens der Verwaltung eine Projektgruppe gebildet, welche sich intensiv mit dem Thema befasst hat. In der Projektgruppe sind die Schulleitungen der SBBZ und Schulkindergärten, das Staatliche Schulamt, ein Vertreter der Stadt Esslingen (Schulträger Förderschule) sowie bedarfsweise die Familienentlastenden Dienste vertreten. Wie sich im Zuge der Projektsitzungen herausgestellt hat, ist das Thema sehr komplex und vielschichtig. Um in der Sache zielorientiert und schnell voranzukommen, wurde zur Unterstützung der Projektgruppe das Büro GUS Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart hinzugezogen. Im gemeinsamen Zusammenwirken wurde eine Konzeption erarbeitet, welche in der Sitzung durch Vertreter des Büros GUS vorgestellt wird. Die Konzeption ist mit den Elternbeiratsvorsitzenden der SBBZ am abgestimmt worden.

3 Nachmittagsbetreuung Angebot Das Angebot der Nachmittagsbetreuung soll ein verbindliches Mittagessen beinhalten sowie eine qualifizierte Betreuung mit Ruhephasen und unterschiedlichen gruppenbezogene Aktivitäten. Hierzu gehören musische und mediale Angebote, kreatives Gestalten, jahreszeitliche Angebote, Bewegung (Sport, Schwimmen, Freibereich) und Freizeitangebote im nahen Umfeld. Darüber hinaus sollen Anforderungen der verschiedenen Schularten und Bildungsgänge wie bspw. die Hausaufgabenbetreuung beachtet werden. Gruppenbildung Aus pädagogischer Sicht wird bei der Zusammensetzung der Betreuungsgruppen eine Mischung der unterschiedlichen Schularten sowie eine Altersmischung innerhalb der Stufen (Grundstufe und Hauptstufe) befürwortet. Die Gruppeneinteilung soll sich dabei an ähnlichen Kompetenzniveaus orientieren, um für alle Gruppenteilnehmer passende und interessante Angebote gestalten zu können. Folgende durchschnittliche Gruppengrößen sind vorgesehen: Kinder pro Gruppe Schularten Betreuungsschlüssel Bedarf 6 KB (schwere Behinderung) 1:1 bis 1:2 6 KB, GB, Schulkindergärten KB, GB 1:3 10 SB, Schulkindergarten SB, Förderschule 1:5 Auf Basis einer zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 durchgeführten Elternumfrage, wird von folgender Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung ausgegangen: RÄS BSS VBS Summe Teilnehmer Mittwoch Teilnehmer Freitag Gruppen Mittwoch Gruppen Freitag Die Nachmittagsbetreuung beginnt nach Schulschluss um 12:00 Uhr und endet analog des Nachmittagsunterrichts der jeweiligen Schule.

4 - 4 - Räumlichkeiten Die Nachmittagsbetreuung soll in den Räumlichkeiten bzw. im Außenbereich der jeweiligen SBBZ stattfinden. Schülerbeförderung Das Angebot der Nachmittagsbetreuung beinhaltet wahlweise auch die Heimfahrten der Schüler/-innen. Die erforderliche Schülerbeförderung wird seitens des Landkreises organisiert. Personelle Voraussetzungen Nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes Nürtingen können keine weiteren Lehrerressourcen für eine Erweiterung des Ganztagesbetriebs zur Verfügung gestellt werden, da für die Nachmittagsbetreuung ausschließlich der Schulträger zuständig ist. Aus diesem Grund müssen die personellen Voraussetzungen durch den Landkreis geschaffen werden. Drei der insg. 5 befragten Familienentlastenden Dienste im Landkreis konnten als Kooperationspartner für die Nachmittagsbetreuung gewonnen werden: Familienentlastender Dienst Lebenshilfe Esslingen e.v. Behinderten-Förderung Linsenhofen e.v. Lebenshilfe Kirchheim unter Teck e.v. Schulstandort Rohräckerschule Esslingen Bodelschwinghschule Nürtingen Verbundschule Dettingen Die Familienentlastenden Dienste haben sich bereiterklärt, die Organisation sowie die Durchführung der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Personal zu übernehmen. Pro Gruppe ist hierbei vorgesehen: 1 päd. Fachkraft, 1 Betreuende Kraft sowie 1 weitere Pflegekraft je KB-Gruppe. Ergänzend hierzu ist seitens des Landkreises eine Kinderkrankenschwester pro Schulstandort zu stellen, welche die medizinische Grundversorgung sicherstellt. Pro Schulstandort und Schuljahr wird hierfür ein zusätzlicher Stellenanteil i. H. v. 0,17 Vollzeitstellen benötigt. Die Stellenanteile werden zunächst nur befristet geschaffen. Im Bereich der Reinigung vor Ort ergeben sich hingegen keine zusätzlichen Personalbedarfe, da diese ohnehin erst nach Uhr durchgeführt wird. Die Arbeitszeit der Schulhausmeister geht ebenfalls über den Zeitpunkt der Nachmittagsbetreuung hinaus, so dass auch dort keine zusätzlichen Personalbedarfe entstehen.

5 - 5 - Die Ausschreibung und Organisation der Schülerbeförderung, die Rechnungsstellung sowie Abrechnung mit den Kooperationspartnern der FED etc. führen zu einem erhöhten Personalaufwand innerhalb der Verwaltung. Dieser zusätzliche Personalbedarf ist in der Startphase noch nicht quantifizierbar und wird daher zurückgestellt. Der tatsächlich entstehende Mehrbedarf wird nach der Startphase ausgewertet. Verbrauchs-/Sachmittel Für eine gute Betreuungsqualität werden geeignete Spielgeräte und Spielmaterialien benötigt. Pro Gruppe sollte ein pauschaler Betrag von 380,00 jährlich für Verbrauchs- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. In der Anfangsphase wird empfohlen, ein zusätzlicher Einmalbetrag von 300,00 pro Gruppe zu gewähren. Kalkulation Anhand der o.g. Rahmenbedingungen sind die Kosten der Nachmittagsbetreuung kalkuliert worden. Diese belaufen sich auf rd EUR pro Jahr (vgl. Anlage, S. 27 ff.). Hiervon in Abzug gebracht werden können die zu erhebenden Elternbeiträge. Folgende Beitragshöhen werden empfohlen: - Betreuung = 100,00 EUR / Monat, - Verpflegung = 23,50 EUR / Monat, - Beförderung = 31,50 EUR / Monat. Der monatliche Elternbeitrag würde bei Inanspruchnahme des Angebotes an beiden Nachmittagen in der Woche in Summe 155,-- EUR betragen. Damit könnten pro Schuljahr Einnahmen in Höhe von rd EUR erzielt werden, so dass der Zuschussbedarf des Landkreises bei insg. rd EUR liegen würde. Schulbegleitung Die für den Schulbesuch erforderliche und im Rahmen der Eingliederungshilfe bewilligte Schulbegleitung wird auch für die an den SBBZ des Landkreises angebotene Nachmittagsbetreuung als erforderlich anerkannt. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird die Schulbegleitung im erforderlichen Umfang durch das Amt für besondere Hilfen übernommen. Etablierung der Betreuungsangebote Für die Einführung der Betreuungsangebote ist eine Startphase geplant. Aufgrund der umfänglichen Vorbereitungen kann eine Umsetzung frühestens ab Februar 2017 stattfinden. Die Startphase umfasst damit im Schuljahr 2016/2017 ein Angebot über 20 Wochen und im Schuljahr 2017/2018 über 38 Wochen (insg. ca. 3 Schulhalbjahre).

6 - 6 - Es ist geplant, die Eltern im Juli 2016 über das Angebot zu informieren und die verbindlichen Anmeldungen bis Ende September 2016 abzufragen. Das Ergebnis der Abfrage stellt die Basis für die weiteren Planungen dar. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass das Angebot passgenau darauf abgestimmt werden kann und keine Über- oder Unterdimensionierungen bei der Bereitstellung von Personalressourcen, der Schülerbeförderung, etc. entstehen. Nach den Erfahrungen in der Startphase soll das Angebot überprüft und zum Schuljahr 2018/2019 an die Bedarfe angepasst werden. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Startzeitpunkt eingehalten werden kann. Da jedoch für die Schülerbeförderung evtl. eine Ausschreibung erforderlich wird, können mit Blick auf das Vergabeverfahren zeitliche Verzögerungen entstehen. 2. Ferienbetreuung Angebot Das Programm beinhaltet altersgemäße Aktionen und Aktivitäten für abwechslungsreiche und interessante Ferientage. Die Inanspruchnahme des Frühstücks und des Mittagessens ist verbindlich. Das Angebot findet an den jeweiligen Standorten und in der näheren Umgebung der SBBZ statt. Zusätzlich können Ausflüge angeboten werden. Die Nutzungen im Gebäude werden nach Möglichkeit auf einen Teilbereich begrenzt. Gruppenbildung Die Gruppenbildung erfolgt nach dem Prinzip der Nachmittagsbetreuung (s. o.) und mit folgenden Gruppengrößen: Kinder pro Gruppe Schularten Betreuungsschlüssel Bedarf 6 KB, GB (schwere Behinderung) 1:2 bis 1:3 10 KB, GB, Schulkindergärten KB, GB, SB 1:3 10 SB, Förderschule 1:5 Lt. Elternumfrage zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 würden ca. ein Viertel der Befragten das Angebot der Ferienbetreuung in Anspruch nehmen wollen. Dies entspräche insg. ca. 190 Schüler/-innen. Diese hohe Anzahl ist jedoch bei der erstmaligen Einführung der Ferienbetreuung aus organisatorischen, personellen und räumlichen Gründen nicht zu bewerkstelligen. Deswegen wird zunächst eine reduzierte Anzahl an Gruppen je Standort festgelegt, um erste Erfahrungen sammeln zu können:

7 - 7 - RÄS BSS VBS Summe Teilnehmer Gruppen mit 6 Schüler/-innen Gruppen mit 10 Schüler/-innen Die Ferienbetreuung soll 2-wöchig zu Beginn der Sommerferien an 5 Tagen pro Woche jeweils von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Schülerbeförderung Für die Teilnehmer an der Ferienbetreuung ist eine wahlweise Schülerbeförderung vorgesehen. Die Organisation erfolgt seitens des Landkreises. Personelle Voraussetzungen Die Personalausstattung ist analog der Nachmittagsbetreuung (s.o.) erforderlich. Um die medizinische Versorgung gewährleisten zu können wird je Standort ein Stellenanteil einer Kinderkrankenschwester mit einem Umfang von 0,04 Stellenanteilen benötigt. Die Stellenanteile werden zunächst nur befristet geschaffen. Verbrauchs- und Sachmittel Es ist vorgesehen den FED pro Gruppe und Tag einen Pauschalbetrag in Höhe von 24 EUR für Verbrauchs- und Sachmittel sowie Eintrittsgelder etc. zur Verfügung zu stellen. Kalkulation Die Kosten für ein 2-wöchiges Ferienangebot sind anhand der o.g. Kriterien ermittelt worden und betragen insg. rd EUR (vgl. Anlage, S. 29). Es ist vorgesehen Elternbeiträge zu erheben. Folgende Beitragshöhen werden empfohlen: a) ohne Pflegestufe - Betreuung und Verpflegung = 128,-- EUR / Woche - Beförderung 2x/Tag = 45,-- EUR / Woche b) mit Pflegestufe (Abrechnung mit Pflegekasse möglich) - Betreuung und Verpflegung = 345,-- EUR / Woche, - Beförderung 2x/Tag = 45,-- EUR / Woche. Der Elternbeitrag für eine Woche würde bei Inanspruchnahme der Schülerbeförderung für Kinder mit einer Pflegestufe in Summe 390,-- EUR und ohne Pflegestufe 173,-- EUR betragen. Damit könnten insg. rd EUR vereinnahmt werden, so dass der Zuschussbedarf des Landkreises bei EUR liegen würde.

8 - 8 - Etablierung der Ferienbetreuung Das Angebot findet erstmalig in den Sommerferien 2017 statt. Die Teilnahme kann wahlweise an einer oder beiden Wochen erfolgen. Nach der erstmaligen Durchführung ist geplant das Angebot zu überprüfen und zu den Sommerferien 2018 anzupassen. Die Stadt Esslingen wird über die Beschlussfassung informiert. Die Entscheidung, ob das Konzept für die Förderschule umgesetzt wird, liegt in der Zuständigkeit des städtischen Gemeinderats. Heinz Eininger Landrat

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