Die gymnasiale Oberstufe
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- Gisela Richter
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1 Die gymnasiale Oberstufe Eine Einführung in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe ( für den Jahrgang, der 2014/15 nach 5 Jahren SI in die gymnasiale Oberstufe eintritt) Rechtlich verbindlich sind nur die offiziellen Informationen des Ministeriums
2 Information zur Oberstufe Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung am Gymnasium Lechenich Herr tgen, Oberstufenkoordinator Frau Berkessel, Beratungslehrerin Herr Zieße, Beratungslehrer
3 Was ist die gymn. Oberstufe? Zulassung Abiturprüfung Qualifikationsphase Q1 und Q2 (Jahrgangsstufen 11 und 12) Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 Einführungsphase EPh (Jahrgangsstufe 10) Summe 102 Wochenstunden 1
4 Wie ist der Unterricht organisiert? ABITUR FACHHOCHSCHULREIFE nach Q1: schulischer Teil Eingangsvoraussetzung: Versetzung in Einführungsphase bzw. Fachoberschulreife 50 SchulG. 40a
5 Die Aufgabenfelder Die drei Aufgabenfelder: sprachlich-literarisch-künstlerisch gesellschaftswissenschaftlich mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Außerhalb der drei Aufgabenfelder: Religionslehre und Sport 7
6 Pflichtkurse und Aufgabenfelder Einführungsphase (EPh) 1. Aufgabenfeld 2. Aufgabenfeld 3. Aufgabenfeld GE, SW, EW, EK, PL D FFS: E, F, L KU oder MU M BI, CH, PH ER, KR (Ersatzweise PL) SP Im Durchschnitt 34 Stunden pro Woche Schwerpunktfach: 2. FS oder 2. NW / IF 1 (-2) weitere Wahlfächer 1 (-2) weitere Vertiefungsfächer 8
7 Versetzung nach Q1 Man unterscheidet versetzt nicht versetzt mit Nachprüfung nicht versetzt ohne Nachprüfung Darüber hinaus gilt keine Nachprüfung für Wiederholer maximale Verweildauer in SII: 4 Jahre 10 Kurse müssen eingebracht werden Aber: Nachprüfung für FOR auch nach Wiederholung 9
8 Versetzung nach Q1 versetzt Minderleistungen D M FFS übrige Fächer Nachprüfung keine mind. 4 ja mind. 4 ja 1 x x 5, sonst 4 ja x 3, sonst mind. 4 nein ja (M) x 5, sonst mind. 4 nein ja (ÜF) x 5, sonst mind. 4 nein ja (D) 2 x x 5, sonst 4 nein ja (D/ÜF) mind. 4 nein ja (D/M) mind. 4 nein nein 1 x 6 in beliebigem Fach nein nein 9
9 Unterrichtsorganisation in der SII S II Jahrgangsstufe 10 Einführungsphase Jahrgangsstufen 11 / 12 Qualifikationsphase Grundkurse 2 Leistungskurse 8 Grundkurse ggf. PK und/oder VT i.d.r. 3-stündig Neu einsetzende FS: 4-stündig LK 5-stündig GK 3-stündig Neu einsetzende FS: 4-stündig
10 Unterrichtsorganisation in der SII Ausgestaltung des erhöhten Wochenstundenrahmens im verkürzten Bildungsgang (102 WStd.) 2-std. Vertiefungsfächer in M und/oder ggf. E sowie 2.-std. Projektkurse in NW oder E Stundenzahl je Jahrgangsstufe: durchschnittlich 34 WStd. Einführungsphase 10 Kurse plus und 12. Wahlkurs Wahlkurs plus Vertiefungsfach Qualifikationsphase 2 Leistungskurse 8 Grundkurse Ggf. plus - Vertiefungsfach oder - Projektkurs
11 Unterrichtsorganisation in der SII Lateinisch als fortgeführte Fremdsprache wird auf jeden Fall in EPh eingerichtet endet nach der EPh Qualifikation: Latinum (Latein nach 9: mind. ausreichenden Leistungen: Kleines Latinum) Anlage 15 APO-GOSt Spanisch als neueinsetzende Fremdsprache kann nicht als Leistungskurs gewählt werden (Erlasslage)
12 Unterrichtsorganisation in der SII Religion / Philosophie Religion und Philosophie können nicht gleichzeitig gewählt werden Literatur wird in Q2 nicht weiter geführt
13 Unterrichtsorganisation in der SII Nur Erziehungswissenschaft oder Erdkunde im 2. Aufgabenfeld Man muss je 2 Zusatzkurse GE u. SW in Q2 wählen. Weiterführung von PL, RL und Ku in Q2 gesichert. RL kann in Q2 ggf. als Mischkurs ER + KR geführt werden.
14 Deutsch Englisch Französisch Unterrichtsorganisation in der SII prinzipiell lt. Schulkonferenz mögliche LK Fächer Chemie Erdkunde Physik Erziehungswissenschaft Geschichte Sozialwissenschaft Mathematik Biologie aber: Kontinuität Lehrersituation
15 Qualifikationsphase (Pflicht) 1. Aufgabenfeld sprachlich-literarisch-künstlerisch Q1 Q2 Deutsch Fremdsprache / ggf. S für SuS ohne 2. FS in SI ggf. Schwerpunktfach (E, F, S) Kunst/Musik/Literatur 11
16 Qualifikationsphase (Pflicht) 2. Aufgabenfeld gesellschaftswissenschaftlich Q1 Q2 gesellschaftliches Fach ggf. GE fortgeführt ggf. SW fortgeführt ggf. SZ ggf. GZ 11
17 Qualifikationsphase (Pflicht) 3. Aufgabenfeld mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Q1 Q2 Mathematik Naturwissenschaft (BI, CH, PH) ggf. Schwerpunktfach (BI, CH, PH, IF) 11
18 Qualifikationsphase (Pflicht) ohne Aufgabenfeld Q1 Q2 Religionslehre / PL Sport 11
19 Wahl der Abiturfächer Abiturfächer 2 aus D, M, FS 1. LK FS, M, NW, D 2. LK 3. Fach schr. 4. Fach mdl. 1. Feld 2. Feld 3. Feld In EPh begonnen, ab Q1 mit Klausur Alle 3 Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein. 12
20 Klausuren - allgemein allgemein Fächer EPh/1 EPh/2 Q1/I Q1/2 Q2/I Deutsch fortgeführte Fremdsprache neueinsetzende Fremdsprache Ges.Wiss. Mathematik NW 1. Leistungsfach (LK) Q2/2 Abiturprüfung Abiturfächer 2. Leistungsfach (LK) 3. Abiturfach (GK) 4. Abiturfach (GK) In D und M zentrale Klausur in EF 14
21 Klausuren Schwerpunkt: Fremdsprachen Pflicht in 2 FS! EPh/1 Deutsch Q1/2 Q1/2 EPh/2 1. Fremdsprache: E / F 2. Fremdsprache: F / E Lateinisch - - Q2/1 wenn S Q2/2 Abiturprüfung Ges.Wiss. Ges.Wiss. Mathematik NW 14
22 Klausuren Schwerpunkt: Naturwissenschaften Pflicht nur in 1 FS! EPh/1 EPh/2 Q1/1 Q1/2 Deutsch fortgeführte Fremdsprache oder fortg. FS neueinsetzende Fremdsprache Q2/1 Q2/2 Abiturprüfung Pflicht nur in 1 NW! Ges.Wiss. Mathematik NW Ges.Wiss. NW / IF 14
23 Sonstige Mitarbeit Lehrer gibt zu Beginn des HJ bekannt: Mitarbeit am Unterricht (kontinuierlich und wesentlich) Protokolle und Referate Projektpräsentation Versuchsvorbereitung und nachbereitung Schriftliche Übungen Hausaufgaben 15
24 Sonstige Mitarbeit Zusammenhängender Vortrag Vorbereitung auf mdl. Abiturprüfung in Q2 Schriftliche Übungen 1 2 pro Fach und Halbjahr Bezug auf unmittelbar vorausgehenden Unterricht 15
25 Schullaufbahnprüfung Erfüllung des Wochenstundenrahmens von insgesamt mindestens 102 Stunden Unterricht in der gymnasialen Oberstufe; Belegung von 38 bis 40 anrechenbaren Kursen (30 32 anrechenbare Grundkurse + 8 LK) in der Qualifikationsphase; Einhaltung des Wochenstundenrahmens in einer Bandbreite von Wochenstunden je Jahrgangsstufe (durchschnittlich 34 WStd. in EPh und in QPh).
26 Vertiefungsfach Organisation Einführungsphase: max. 4 Halbjahreskurse Qualifikationsphase: max. 2 Halbjahreskurse Schule kann zur Teilnahme verpflichten und von der Teilnahme ausschließen (z.b. auf der Grundlage der Förderempfehlungen am Ende der Sek. I)
27 Vertiefungsfach Fachliche Anbindung Anbindung an den Kernfachbereich (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein) kein Ersatz für die Inhalte des Regelunterrichts; keine Exzellenzförderung
28 Vertiefungsfach Leistungsbewertung Teilnahmepflicht*), aber keine Benotung, sondern qualifizierende Zeugnisbemerkungen zur Teilnahme keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation *) unentschuldigte Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis aufgenommen
29 Vertiefungsfach Leitziel Weiterentwicklung und Sicherung erforderlicher Kompetenzen für einen erfolgreichen Durchgang durch die Qualifikationsphase perspektivische Förderung
30 Projektkurs Organisation Zweistündiger Jahreskurs in NW oder E (halbjahresübergreifend, ggf. auch jahrgangsstufenübergreifend) Qualifikationsphase Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase) Gruppenarbeiten möglich Wahlkurs
31 Projektkurs Anrechnung Entpflichtung von der Facharbeit Jahresnote*) Anrechnung in doppelter Wertung wie zwei Grundkurse alternativ: Einbringung als besondere Lernleistung *) Zum Halbjahr wird keine Note vergeben, die Belegung wird auf der Schullaufbahnbescheinigung ausgewiesen
32 Laufbahnänderungen Laufbahnänderungen dürfen wegen der Gefahr von Laufbahnfehlern nur von den zuständigen Stufenleitern vorgenommen werden (Beratung, Mindest- u. Pflichtbelegung, Versetzung, Abitur). Die Folgen nicht genehmigter Laufbahnänderungen hat der Schüler / die Schülerin selbst zu verantworten. Kontrolle Die Schüler und Schülerinnen kontrollieren ihre Laufbahnbögen (LUPO) und Stundenpläne
33 Laufbahnänderungen Zuwahl von Kursen ist i.d.r. nicht möglich (Kontinuität).(aber bis: ) Abwahl von Kursen nur bis zum Ende der 1. Unterrichtswoche nach Beginn eines neuen Halbjahres ( ). Abwahl oder Zuwahl von Klausuren bis eine Woche vor der ersten Klausur. Zuwahl von Klausuren nur bis Q1/I (s. Abiturfächer).
34 Entschuldigungen Entschuldigung bei Krankheit unmittelbar nach Wiedererscheinen. bei längerer Krankheit (> 3 Tage) muss in der Schule angerufen werden.
35 Entschuldigungen Entschuldigen bei Klausuren: 1. Am Klausurtag morgens im Sekretariat anrufen. 2. Nach Ende der Krankheit Entschuldigung beim Fachlehrer abgeben. 3. Bei wiederholtem Versäumen von Klausuren ist ein Attest erforderlich. 4. Unentschuldigtes Fehlen wird wie eine Leistungsverweigerung behandelt.
36 Entschuldigungen SchülerInnen der SII entschuldigen sich spätestens in der zweiten Stunde nach dem Fehlen schriftlich beim Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin; die Entschuldigung ist vom Schüler / von der Schülerin und einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben; die Entschuldigungen werden von den Fachlehrern abgezeichnet; die SchülerInnen verwahren die abgezeichneten Entschuldigungen wegen der Nachweispflicht bis zum Ende des Schulhalbjahres; bei volljährigen SchülerInnen kann auf deren schriftlichen Antrag hin auf die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten verzichtet werden. Diese bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme des Antrags.
37 Beurlaubungen Beurlaubungen werden vor absehbarem Fehlen ausgesprochen (Mandeloperation, Familienfeier, Führerscheinprüfung etc.). Beurlaubungen bis zu 2 Tagen werden vom jeweiligen Beratungslehrer ausgesprochen. Über eine Beurlaubung > 2 Tage und in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin. Über eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien entscheidet die Schulleiterin. Nötig: schriftlicher Antrag mit Belegen
38 Volljährige SchülerInnen Entschuldigungen müssen auch von Erziehungsberechtigten unterschrieben werden Auskunft über Leistungen können bei Elternsprechtagen und Sprechstunden den Erziehungsberechtigten erteilt werden Ausnahme es sei denn, ein anders lautender Antrag der Kinder liegt schriftlich vor, dessen Kenntnisnahme von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zu bestätigen ist.
39 Weitere Infos Diese Präsentation finden Sie auch im Internet auf der Oberstufenseite: oder -> Unterricht -> Oberstufe -> Abitur 2017
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