Statistische Berichte Niedersachsen

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1 Statistische Berichte Niedersachsen Landesamt für Statistik Niedersachsen L III 1 - j / 2015 Schulden des Landes, der Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise sowie der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen am 31. Dezember 2015

2 Zeichenerklärung = Nichts vorhanden D = Durchschnitt 0 = Mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte p = vorläufige Zahl der kleinsten dargestellten Einheit. = Zahlenwert unbekannt oder r = berichtigte Zahl aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht X = Nachweis ist nicht sinnvoll, unmöglich, oder s = geschätzte Zahl Fragestellung trifft nicht zu = Angabe fällt später an dav. = davon. Mit diesem Wort wird die Aufgliederung einer Gesamtmasse in sämtliche Teilmassen eingeleitet / = Nicht veröffentlicht, weil nicht ausreichend genau dar. = darunter. Mit diesem Wort wird die Ausgliederung oder nicht repräsentativ einzelner Teilmassen angekündigt () = Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher Abänderungen bereits bekanntgegebener Zahlen beruhen auf nachträglichen Berichtigungen. Abweichungen in den Summen sind in der Regel auf das Runden der Einzelpositionen zurückzuführen. Soweit nicht anders vermerkt ist, wurden die Tabellen im Landesamt für Statistik Niedersachsen erarbeitet und gelten für das Gebiet des Landes Niedersachsen. Information und Beratung Auskünfte zu dieser Veröffentlichung unter: schulden-vermoegen@statistik.niedersachsen.de Tel.: (Herr Ebigt), 3251 (Herr Schulz) Auskünfte aus allen Bereichen der amtlichen Statistik unter: Tel.: , 1134 Fax: auskunft@statistik.niedersachsen.de Internet: Herausgeber Landesamt für Statistik Niedersachsen Postfach Hannover Erscheinungsweise: jährlich Erschienen im März 2017 Landesamt für Statistik Niedersachsen, Hannover Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhalt Methodische Erläuterungen Schulden des öffentlichen Bereichs in Niedersachsen 1.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Körperschaftsgruppen Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes in Niedersachsen 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Ebenen und Größenklassen und Art der Schulden Vorjahresvergleich der Schulden am 31. Dezember 2015 nach Art der Schulden Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2015 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2015 nach Laufzeit und Art der Schulden Schuldenabgänge 2015 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2015 nach Laufzeit und Art der Schulden Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Ebenen in Niedersachsen 3.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2015 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2015 nach Laufzeit und Art der Schulden Schuldenabgänge 2015 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2015 nach Laufzeit und Art der Schulden Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Niedersachsen Regional- und Einzelergebnisse Schulden nach Arten in kreisfreien Städten und Landkreisen am 31. Dezember Schulden nach Arten, Größenklassen und Verwaltungsformen am 31. Dezember Schulden nach Arten nach Landkreisen und kreisangehörigen Verwaltungseinheiten am 31. Dezember Stand und Bewegung der Wertpapierschulden und Kredite in kreisfreien Städten und Landkreisen Stand und Bewegung der Wertpapierschulden und Kredite nach Größenklassen und Verwaltungsformen Stand und Bewegung der Wertpapierschulden und Kredite nach Landkreisen und kreisangehörigen Verwaltungseinheiten Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nach Rechtsformen in Niedersachsen 5.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Art der Schulden Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors nach Rechtsformen in Niedersachsen 6.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2015 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2015 nach Laufzeit und Art der Schulden Schuldenabgänge 2015 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2015 nach Laufzeit und Art der Schulden Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in Niedersachsen 7.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Art der Schulden Schuldenbewegungen 2015 nach Art der Schulden... 85

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5 Methodische Erläuterungen 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Bezeichnung der Statistik Jährliche Schulden der Kernhaushalte der Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. 1.2 Berichtszeitraum Angaben zu den Schuldenständen zum Stichtag des Berichtsjahres; Angaben zu den Aufnahmen, Tilgungen, sonstigen Zu- und Abgängen vom 1.1. bis des Berichtsjahres. 1.3 Erhebungstermin Erhebungsstichtag ist der des Berichtsjahres. 1.4 Periodizität Jährlich 1.5 Regionaler Erhebungsbereich Bundesgebiet 1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Die Schuldenstatistik erhebt die Schulden des öffentlichen Bereiches nach Körperschaftsgruppen. Die Erhebungseinheiten sind die staatlichen (Bund, Länder) und kommunalen Haushalte (Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände) und Sozialversicherungen sowie Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die mehrheitlich von den öffentlichen Haushalten (auch von diesen gemeinsam) bestimmt sind. Für die Kernhaushalte und die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatsektors erfolgt eine detaillierte Erhebung der Schuldenarten, während die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit einem verkürzten Erhebungsprogramm befragt werden. 1.7 Erhebungseinheiten Die Kernhaushalte Als Kernhaushalte werden hier die Haushalte der Körperschaftsgruppen des Landes Niedersachsen der Gemeinden/Gemeindeverbände der gesetzlichen Sozialversicherungen bezeichnet. Gemeindeverbände sind hierbei die Landkreise sowie die Samtgemeinden. Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015 Die gesetzliche Sozialversicherung setzt sich aus der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Alterssicherung für Landwirte und der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) werden die Einheiten befragt, die unter der Aufsicht des Landes Niedersachsen stehen. Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) Einheiten außerhalb der Kernhaushalte, die in das Berichtssystem der Finanzstatistik einbezogen werden, werden als öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (kurz FEU) bezeichnet. Um eine Einheit in die Finanzstatistik einbeziehen zu können muss diese öffentlich bestimmt sein. Öffentlich bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Kernhaushalte der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) oder die gesetzliche Sozialversicherung mit mehr als 50 % des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind (öffentliche Kontrolle). Zudem muss es sich um eine institutionelle Einheit handeln. Die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden nach dem sog. Schalenkonzept in der amtlichen Finanzstatistik in Extrahaushalte FEU untergliedert. Beide Typen werden in der jährlichen Schuldenstatistik erhoben. Unterscheidungskriterium zwischen Extrahaushalten und sonstigen FEU ist die öffentliche Finanzierung. Unter einem Extrahaushalt ist nach der Definition eine Einheit zu verstehen, deren Eigenfinanzierungsgrad 50 % und weniger beträgt. Wird demzufolge ein FEU mindestens zur Hälfte durch einen Kernhaushalt alimentiert, ist er zur Gruppe der Extrahaushalte zuzurechnen. Ist hingegen der Eigenfinanzierungsgrad größer als 50 %, handelt es sich um einen Marktproduzenten und damit einen sonstigen FEU. Tätigt jedoch ein Marktproduzent mehr als 80 % der Umsätze mit Kernhaushalten, handelt es sich um einen sog. Hilfsbetrieb der Verwaltung, der wiederum zu den Extrahaushalten gezählt wird. Ein Beispiel für einen Extrahaushalt wäre ein Landesbetrieb für Straßenunterhaltung, der über keine nennenswerten eigenen Einnahmen verfügt. Ein kommunaler Abfallentsorgungsbetrieb, der sich überwiegend durch die Gebühren der privaten Haushalte finanziert, wäre hingegen ein sonstiger FEU. Die Extrahaushalte Extrahaushaushalte sind öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach der Verordnung des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft 1) (ESVG) zum Staatssektor zäh- 1) Vgl. Verordnung (EG) 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt L 310 vom 30/11/1996 S

6 len. Hierbei handelt es sich wie oben erläutert um Einheiten, die zu mindestens 50 % durch die öffentliche Hand finanziert werden und/oder um Hilfsbetriebe des Staates. Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Öffentliche Unternehmen werden dann den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (und nicht den Extrahaushalten und damit dem öffentlichen Gesamthaushalt) zugerechnet, wenn sie Marktproduzenten sind. Marktproduzent ist ein öffentliches Unternehmen in der Regel dann, wenn der Eigenfinanzierungsgrad dieser Unternehmen größer als 50 % ist. Sie werden allerdings den Extrahaushalten dennoch zugeordnet, wenn der überwiegende Anteil des Umsatzes (mehr als 80 %) auf der Geschäftstätigkeit mit den Kernhaushalten basiert. Zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zählen zum Beispiel Ver- und Entsorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen, Krankenhäuser sowie Zweckverbände, die nicht zum Sektor Staat gehören (Marktproduzenten). Öffentlicher Gesamthaushalt und öffentlicher Bereich Kern-, Extrahaushalte FEU bilden die drei Aggregate des Schalenkonzeptes der Finanz- und Personalstatistiken. Kern- und Extrahaushalte bilden zusammen den öffentlichen Gesamthaushalt. Die Zusammenfassung von Kern-, Extrahaushalten n FEU wird als öffentlicher Bereich bezeichnet. Schalenkonzept in den Finanz- und Personalstatistiken 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 Abs. 1 BStatG geheim gehalten, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. 15 FPStatG als eine solche spezielle Rechtsvorschrift lässt die Veröffentlichung von Ergebnissen auf Ebene der Erhebungseinheiten mit Ausnahme der in 2 Abs. 1 7 FPStatG genannten Stellen zu. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist darüber hinaus nach 14 Abs. 1 FPStatG an oberste Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. 2 Zweck und Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte Die Statistik über die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes ist eine jährliche Totalerhebung und berichtet über den Stand der Schulden, Schuldenaufnahmen, Schuldentilgungen, sonstige Schuldenbewegungen sowie über kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften, Garantien Gewährleistungen des Berichtsjahres. 2.2 Zweck der Statistik Die Daten dienen als Entscheidungsgrundlage für die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Sie bilden vor allem die Grundlage für die Beantwortung der Fragen nach dem finanziellen Spielraum der Haushalte kommender Jahre, der Kapitalmarktbeanspruchung durch die öffentlichen Haushalte und damit der Entwicklung des Zinssatzes wie auch der Art der Verschuldung. 1.8 Rechtsgrundlagen, Verordnungen Die Rechtsgrundlage für die Statistik über die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes sowie der Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. März 2016 (BGBl. I S. 342) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). Erhoben werden die Angaben zu 5 1 und 2 FPStatG in Verbindung mit 2 Abs. (1). Von den durch das Statistische Bundesamt und den Statistischen Landesämtern auf Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) erhobenen Angaben des nationalen Schuldenstandes ausgehend leitet sich die europäisch vergleichbare Meldung für den Maastricht-Schuldenstand ab. 2.3 Hauptnutzer/-innen der Statistik Zu den Hauptnutzern/-innen der Statistik zählen die Bundesbank, die Europäische Zentralbank (EZB), Eurostat, Bundes- und Länderministerien, vor allem Finanz- und Innenministerien, Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag, Rechnungshof, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute, der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), die Organisation für wirtschaftliche Zu- 6 Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015

7 sammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die Presse. 2.4 Einbeziehung der Nutzer/-innen Die von Seiten der EU und der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss Finanz- und Steuerstatistiken eingebracht. 3 Erhebungsmethodik 3.1 Art der Datengewinnung Als Basis für die Auskunftserteilung dienen vor allem die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften sowie der sonstigen zum Berichtskreis gehörenden Institutionen. Die Schuldenstatistik zählt zu den Sekundärerhebungen. Die Durchführung erfolgt sowohl im Rahmen einer Onlineerhebung über das IDEV-System als auch durch eine schriftliche Befragung mittels Papierfragebogen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. 3.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Die Daten über die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände und der kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden vom LSN erhoben und bearbeitet. Die Daten des Landes Niedersachsen werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und nach eingehender Prüfung dem LSN zur Verfügung gestellt. Die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Landes werden teils vom LSN, teils vom Statistischen Bundesamt erhoben. Die Kernhaushalte der Sozialversicherungen werden vom LSN erhoben, sofern diese unter der Aufsicht des Landes Niedersachsen stehen. 4 Genauigkeit Die Schuldenstatistik wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Totalerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei der Totalerhebung sind nicht-stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, sie werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen in den statistischen Ämtern minimiert, so dass die Ergebnisse der Schuldenstatistik von hoher Datenqualität sind und somit den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik in vollem Umfang genügen. 5 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Die dargestellten Schulden entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtsjahres. Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015 Vergleichsdaten zurückliegender Jahre bzw. langer Reihen sind zum Teil nur noch eingeschränkt vergleichbar. Bei den Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes werden ab 2010 die Schulden aller Extrahaushalte nachgewiesen, d. h. aller Einheiten, die nach dem ESVG zum Sektor Staat zählen. Vor 2006 wurden als Extrahaushalte nur die kameral buchenden Zweckverbände (unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit) einbezogen. Ab 2006 bis 2009 wurden weitere ausgewählte öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach dem ESVG zum Sektor Staat zählen, einbezogen, wie z. B. die ausgegliederten Hochschulen des Staatssektors mit eigenem Rechnungswesen, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliederten Statistischen Ämter der Länder, Bau- und Liegenschaftsbetriebe sowie zur Bewältigung der Finanzmarktund Konjunkturkrise neu gegründete Einheiten. Ab 2010 werden die Schulden aller Zweckverbände, die nach dem ESVG zum Sektor Staat gehören, bei den Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes dargestellt. Die Schulden der Zweckverbände, die nicht zum Sektor Staat zählen, also Marktproduzenten sind, werden bei den Schulden der sonstigen Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen nachgewiesen. Bis einschließlich 2009 wurden dagegen alle kameral buchenden Zweckverbände unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit dem öffentlichen Gesamthaushalt und alle kaufmännisch buchenden Zweckverbände den Schulden der sonstigen Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen zugeordnet. Zudem gibt es ab dem Berichtsjahr 2010 neue begriffliche Abgrenzungen, so werden z. B. die Kreditmarktschulden durch die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ersetzt, in denen auch die Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich enthalten sind, zudem liegt eine geänderte Bereichsabgrenzung zugrunde. Hiermit wird eine klare Trennung der Schulden beim nicht-öffentlichen von den Schulden beim öffentlichen Bereich gewährleistet. Zudem wird bei den Schuldarten zwischen Euro- bzw. Fremdwährung unterschieden. Diese Änderungen im Erhebungsprogramm sind auf EU-Anforderungen zurückzuführen. Des Weiteren wurden auch die Laufzeiten gemäß der aktuellen Fristengliederung der Deutschen Bundesbank angepasst und die Gläubigerstruktur erweitert. 6 Bezüge zu anderen Erhebungen Die Schuldenstatistik der öffentlichen Haushalte steht in enger Beziehung zu der vierteljährlichen Kassenstatistik, der vierteljährlichen Schuldenstatistik, der Finanzvermögenstatistik, der Statistik der Jahresabschlüsse öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, der vierteljährlichen Statistik der Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, der vierteljährlichen Hochschulfinanzstatistik und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Beim Vergleich mit den Ergebnissen der vierteljährlichen Schuldenstatistik ist zu beachten, dass die zugrunde gelegten Bereichsabgrenzungen in beiden Statisti- 7

8 ken nicht identisch sind und es daher zu Abweichungen der Ergebnisse kommen kann. 7 Schuldenstatistische Begriffe und Abgrenzungen 7.1 Stand der Schulden und Gewährleistungen Nachgewiesen werden alle Schulden, für welche die Berichtsstelle Schuldner ist, auch wenn sie nicht den Schuldendienst trägt. Dazu gehören auch die Schulden ihrer rechtlich unselbständigen Stiftungen und Sondervermögen, deren Ausgaben und Einnahmen vollständig im Haushalt des öffentlichen Trägers enthalten sind. Die Schulden der rechtlich unselbständigen kommunalen Sondervermögen mit eigener, vom Trägerhaushalt getrennter Rechnungsführung gelten dagegen nicht als Schulden der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes; diese werden gesondert erfasst und nachgewiesen. Nicht in der Schuldenstatistik erhoben werden: Gelder, die von Dritten hinterlegt sind (z. B. Kautionen) Kassenreste, Steuerablieferungsrückstände im Eigenbestand der Emittenten befindliche Wertpapiere Innere Schulden. 7.2 Grundsätze der Zuordnung zu den Schuldarten Der Aufgliederung der aufgenommenen Schulden nach Schuldarten wird soweit möglich das Gläubigerprinzip zugrunde gelegt: Maßgebend für die Zuordnung ist der in der Schuldurkunde bezeichnete Gläubiger. Werden die Mittel vollständig aus dem Haushalt der Körperschaften finanziert, aber von den Kreditinstituten nur ausgezahlt, werden diese abweichend vom Gläubigerprinzip den öffentlichen Körperschaften zugeordnet. Wird von den öffentlichen Haushalten nur die Zinsdifferenz zum Marktzins finanziert, erfolgt der Nachweis bei der auszahlenden Stelle. Bei allen Schulden, für die Wertpapiere ausgegeben worden sind (Anleihen usw.), entfällt eine Aufteilung nach Gläubigern. 7.3 Begriffserläuterungen Bereichsabgrenzung Um die Verschuldungen der verschiedenen staatlichen und privaten Ebenen differenziert nachweisen zu können, werden die Kassenkredite und Kredite beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich nach der sogenannten Bereichsabgrenzung differenziert erhoben. Diese umfasst die Aufgliederung nach: Nicht-öffentlicher Bereich: Kreditinstitute Sonstiger inländischer Bereich Sonstiger ausländischer Bereich Öffentlicher Bereich: Bund Länder Gemeinden/Gv. Zweckverbände und dgl. gesetzliche Sozialversicherung verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sonstige öffentlichen Sonderrechnungen. Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich entstehen aus Kassen- oder Liquiditätskrediten, Wertpapierschulden und Krediten. Bei Kassenkrediten und Krediten sind die Schulden nach der Art der Gläubiger (Bereichsabgrenzung s. u.) nachgewiesen. Bei diesen Schuldarten wird zusätzlich zwischen Euro- bzw. Fremdwährung unterschieden. Auf fremde Währung lautende Schulden, die im Ausland oder bei internationalen Stellen aufgenommen und in fremder Währung kontrahiert sind, werden zu den von der Europäischen Zentralbank am 31. Dezember veröffentlichten Referenzkursen in Euro umgerechnet. Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Schulden beim öffentlichen Bereich Hier werden sämtliche, von den Einheiten untereinander aufgenommenen Schulden nachgewiesen, auch wenn sie über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Diese umfassen auch Schulden zwischen den Körperschaften und den Extrahaushalten der Körperschaften. Analog zum nicht-öffentlichen Bereich werden diese Schulden nach Kassenbzw. Liquiditätskrediten und Krediten ausgewiesen. Des Weiteren werden diese Schulden differenziert nach dem Bereich erhoben, zu dem der Gläubiger zuzurechnen ist (sog. Bereichabgrenzung s. u.). Da aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten in der Schuldenstatistik Netto-Schuldner bzw. die Gläubigerpositionen nicht errechnet werden können, erfolgt eine unbereinigte Zusammenfassung der Verschuldungsdaten aller Berichtsstellen; dies hat zur Folge, dass z. B. Schulden der Gemeinden bei ihrem Land bzw. Schulden der Extrahaushalte bei ihrem Kernhaushalt in nichtkonsolidierter Form nachgewiesen werden. Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Kassenkredite / Kredite zur Liquiditätssicherung Unter Kassenkrediten (auch als Liquiditätskredite oder Kassenverstärkungskredite bezeichnet) werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, welche die Berichtskörperschaften zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingehen. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechter- 8 Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015

9 haltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung. Wertpapierschulden Sofern von den einbezogenen Einheiten Wertpapiere begeben werden, sind diese in der Schuldenstatistik nachzuweisen. Im Eigenbestand der Emittenten befindliche Wertpapiere bleiben beim Schuldenstand unberücksichtigt. Wertpapierschulden umfassen Geldmarktpapiere (kurzfristige Wertpapiere, z. B. Schatzanweisungen) und Kapitalmarktpapiere (längerfristige Wertpapiere, z. B. Anleihen, Obligationen, Inhaberschuldverschreibungen). Während Wertpapierschulden bei Bund und Ländern quantitativ bedeutsam sind, spielen diese Schulden bei Gemeinden nur eine untergeordnete Rolle. Kredite Kredite sind definitorisch von den Kassenkrediten abzugrenzen. Sie entstehen, wenn Gläubiger Mittel an Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers gewähren und die weder in einem nicht begebaren Titel noch verbrieft sind. Kredite weisen im Allgemeinen folgende Merkmale auf: Die Bedingungen eines Kredits werden zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers ausgehandelt Ein Kredit ist eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Die Kredite sind in der Höhe der Restschuld anzugeben. Sie werden in der Schuldenstatistik nach ihrer (ursprünglichen) Laufzeit differenziert nach kurzfristigen (bis einschl. 1 Jahr), mittelfristigen (über 1 bis einschl. 5 Jahre) und langfristigen Krediten (über 5 Jahre) erhoben. Schuldenbewegung Schuldenaufnahmen Als Schuldenaufnahmen sind alle in der Zeit vom bis eines Berichtsjahres aufgenommenen Kredite mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios angegeben (Ausnahme: Diskontpapiere unverzinsliche Schatzanweisungen einschl. Finanzierungsschätze des Bundes, die seit 1981 nur mit dem abgezinsten Betrag nachgewiesen werden). Die Schuldenaufnahmen werden nach Schuldarten und ihren vertraglich festgelegten Laufzeiten untergliedert. Schuldentilgungen Tilgungen sind alle in der Zeit vom bis des Berichtsjahres zurückgezahlten Beträge. Sie werden nach Schuldarten gegliedert. Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015 Sonstige Zugänge Sonstige Abgänge Sonstige Zu- und Abgänge sind alle Schuldenzu- und -abgänge, die der Berichtskörperschaft keine Haushaltsmittel zugeführt bzw. entzogen haben (z. B. Veränderungen im Schuldenstand durch Eingliederung vorher selbständiger Sonderrechnungen bzw. Ausgliederung von Sonderrechnungen, Schuld- bzw. Forderungsabtretungen). Sonstige Schulden und Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entstehen durch die direkte Kreditgewährung durch Lieferanten an die Käufer von Waren- oder Dienstleistungen sowie durch Anzahlungen für angefangene oder geplante Arbeiten bzw. für Waren- und Dienstleistungslieferungen. Hierzu zählen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die noch nicht bezahlt wurden von Factoring-Kapitalgesellschaften übernommene Handelskredite, sofern sie nicht den Krediten zuzurechnen sind aufgelaufene Gebäudemieten und Zahlungsrückstände auf Waren oder Dienstleistungen, sofern ihnen keine Kredite zugrunde liegen. Es werden alle Lieferungen und Leistungen nachgewiesen, die bis zum Erhebungsstichtag in Anspruch genommen (Leistungserbringung), aber noch nicht bezahlt wurden. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommenden Zahlungsverpflichtungen, die Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden sowie Restkaufgelder, werden wegen unterschiedlich verwendeter Abgrenzungs- und Bewertungskriterien nicht in den Schuldenstand einbezogen und neben den Angaben über Finanzierungsleasing und ÖPP-Projekten nur nachrichtlich dargestellt. Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Hier werden nur die Verbindlichkeiten aufgeführt, die beim Erwerb bereits belasteter Grundstücke übernommen wurden. Darlehensaufnahmen gegen hypothekarische Sicherung und nicht gesicherte Schuldenaufnahmen werden dagegen nur bei der entsprechenden Schuldart (z. B. bei Kreditinstituten) nachgewiesen. Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften Als Restkaufgeld ist der noch nicht gezahlte (Teil-)Betrag einer Kaufsumme zu verstehen; dieser kann auch hypothekarisch durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden 9

10 (Restkaufgeldhypothek). Hierzu zählen auch Verpflichtungen aus Forfaitierungsverträgen, wenn ein Einredeverzicht bei der Bank geleistet wurde, also kein Recht auf Kürzung bei Minderleistung besteht. Verpflichtungen aus Forfaitierungsverträgen ohne Einredeverzicht zählen zu den übrigen Verbindlichkeiten. Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing wird ein Finanzierungsvertrag über einen bestimmten Zeitraum verbindlich abgeschlossen. Während der sogenannten Grundmietzeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden und die in der Grundmietzeit zu entrichtenden Raten decken mindestens die Anschaffungs- oder Herstellkosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten. Maßnahmen zur Werterhaltung (z. B. Wartung, Versicherung) trägt der Leasingnehmer. Es wird die insgesamt eingegangene Verpflichtung (= Leistungssumme) aus Leasingverträgen abzüglich der bis zum Ende des Berichtszeitraumes geleisteten Tilgungen nachgewiesen. ÖPP-Projekte Bei Projekten aus Öffentlichen-Privaten-Partnerschaften (bzw. ÖPP-Projekten) handelt es sich um langfristige Verträge zwischen einem staatlichen und einem privaten Partner über die Bereitstellung von Dienstleistungen durch die Nutzung eines bestimmten Vermögensgutes. Kriterien für die Klassifikation eines Vertrags als ÖPP sind das Vorliegen einer erheblichen Anfangsinvestition, die Festlegung einer durch den privaten Partner bereitzustellenden Dienstleistung unter Nutzung des Vermögensgutes und die Zahlung regelmäßiger Raten vom staatlichen Partner an den privaten Partner. Nachgewiesen werden die Projektsumme insgesamt, d. h. die vertraglich vereinbarten Projektsummen aller laufenden ÖPP-Projekte, sowie die bisher geleisteten Zahlungen, dies sind die Gesamtsumme aller bisher geleisteten Zahlungen des staatlichen Partners an den privaten Partner aller laufenden ÖPP-Projekte. Im Lebenszyklus von ÖPP-Projekten können die geleisteten Zahlungen die gesamte Projektsumme übersteigen. Bürgschaften, Garantien Gewährleistungen Die Bürgschaften im Sinne des 765 BGB einschl. der Nachbürgschaften sind mit den übernommenen Haftungssummen, nicht dagegen mit den gesamten Kreditsummen (Ausnahme: Flächenländer) und nicht mit den durch Gesetz oder Haushaltssatzung festgestellten Ermächtigungssummen angegeben. Sie umfassen auch harte Patronatserklärungen, die eine Liquiditätsausstattungsgarantie beinhalten. Auf Bürgschaften gezahlte Beträge (Schadensfälle) sind abgesetzt. Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachgewiesen; dagegen ist von Bürgschaften, die nur teilweise durch Rückbürgschaften gesichert sind, der ungedeckte Teil einbezogen. Außer den Bürgschaften nach 765 BGB sind von Bund und Ländern übernommene Garantien Gewährleistungen im Nachweis enthalten (z. B. Kreditaufträge nach 778 BGB, Schuldmitübernahmen, Gewährleistungs-, (Garantie-) Verträge, Ausbietungsgarantien, Wechselbürgschaften). Bei Gemeinden/Gv., Zweckverbänden, gesetzlicher Sozialversicherung und den Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors entfällt dieser Nachweis. Nicht enthalten sind Bürgschaften, die kraft Gesetzes übernommen werden müssen (z. B. Haftung der Länder für ihre Kreditanstalten, Haftung der Gemeinden/Gv. für Sparkassen als Gewährsträger). Fälligkeiten Nachgewiesen werden die planmäßig fällig werdenden Tilgungen nach fester oder variabler Verzinsung für die am Erhebungsstichtag bestehenden Schulden aus Wertpapieren und Krediten aus dem nicht-öffentlichen Bereich, gegliedert nach den dem Erhebungsstichtag folgenden fünf einzelnen Jahren und dem anschließenden Zeitraum. Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt auch die Erhebung der Fälligkeiten von variabel verzinsten Wertpapieren und Krediten aus dem nicht-öffentlichen Bereich. 8 Statistische Ergebnisse 8.1 Ergebnisdarstellung Bei den aufgenommenen Krediten wird zwischen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich und Kredite beim öffentlichen Bereich unterschieden. Der Begriff Kreditmarktschulden wird seit 2010 nicht mehr verwendet und ist mit dem neuen Begriff Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich nur beschränkt vergleichbar (siehe 7 Schuldenstatistische Begriffe und Abgrenzungen). Die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich umfassen dabei neben allen Wertpapierschulden die Kassenkredite und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich. Die Schulden beim öffentlichen Bereich beinhalten dagegen die Kassenkredite und Kredite beim öffentlichen Bereich. 8.2 Veröffentlichte Tabellen Das Auswertungsprogramm in diesem Bericht beinhaltet 7 Abschnitte. Der erste Abschnitt enthält eine Darstellung der Verschuldung des gesamten öffentlichen Bereichs in Niedersachsen. Der zweite Tabellenblock umfasst Auswertungen für den öffentlichen Gesamthaushalt in Niedersachsen, also die Kern- und Extrahaushalte für das Land und die Kommunen. Hier werden nicht nur die Schuldenstände abgebildet, sondern unter anderem auch Vorjahresvergleiche und Schuldenaufnahmen und -tilgungen. Die dritte und vierte Abteilung enthält Ergebnisse für die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Niedersachsen. Auch hier werden Schuldenstände sowie die Bewegungsdaten der Schuldenarten dargestellt. Der Abschnitt 3 enthält die Daten auf Ebene des Landes Niedersachsen, differenziert nach detaillierten Schuldenarten. Un- 10 Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015

11 ter Kapitel 4 sind Schuldenstand, Schuldenarten und Bewegungsdaten auf Ebene der Verwaltungseinheiten (kreisfreie Städte, Einheitsgemeinden und Samtgemeindebereiche) aufgeführt. Die Tabellenblöcke 5 bis 7 enthalten die Verschuldungsdaten für die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Kapitel 5 enthält eine Gesamtübersicht über alle FEU. In Kapitel 6 sind Daten zu Schuldenstand und Schuldenbewegung für die Extrahaushalte (FEU des Staatssektors, vgl. 1.7) dargestellt. Abschließend sind unter 7. zwei Tabellen zu Stand und Bewegung der Schulden bei sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU des nicht-staatssektors) abgetragen. 9 Sonstige Hinweise Einwohnerzahlen Für die Berechnung der Ergebnisse der Schuldenstatistik in Euro je Einwohner/-in werden die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum des Berichtsjahres verwendet. Die Zuordnung der Gemeinden zu den Gemeindegrößenklassen richtet sich ebenfalls nach dieser Einwohnerzahl und dem Gebietsstand am des gleichen Jahres. Die hier verwendeten Bevölkerungszahlen sind auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung mit Basis Zensus 2011 entnommen worden. Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j /

12 1.1 Schulden des öffentlichen Bereichs nach Art der Schulden in Niedersachsen Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Körperschaftsgruppen - in Euro - Körperschaftsgruppen Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Schulden beim öffentlichen Bereich 1) Schulden insgesamt 1) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2) Land Kernhaushalt Extrahaushalte Sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Gemeinden/Gemeindeverbände Kernhaushalte Extrahaushalte Sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Sozialversicherungen unter Landesaufsicht Kernhaushalte Extrahaushalte Sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Insgesamt Kernhaushalte Extrahaushalte Sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ) Unkonsolidiert, enthält Doppelzählungen. 2) Vorläufige Ergebnisse. 12 Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015

13 2.1 Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes in Niedersachsen Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Ebenen und Größenklassen und Art der Schulden - in Euro - Ebenen Größenklassen von bis unter Einwohnern/-innen Insgesamt 1) zusammen Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Schulden beim öffentlichen Bereich 1) Kredite zusammen Kassenkredite Wertpapierschulden Kassenkredite Kredite Land Kernhaushalt Extrahaushalte Gemeinden/Gemeindeverbände Kernhaushalte kreisfreie Städte unter und mehr kreisangehörige Gemeinden unter und mehr Ämter, Verbandsgemeinden und Samtgemeinden unter und mehr - - Landkreise unter und mehr Bezirksverbände Extrahaushalte darunter Zweckverbände Sozialversicherungen unter Landesaufsicht Kernhaushalte Extrahaushalte - - Insgesamt Kernhaushalt Extrahaushalte ) Unkonsolidiert, enthält Doppelzählungen. Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j /

14 2.2 Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes in Niedersachsen Vorjahresvergleich der Schulden am 31. Dezember 2015 nach Art der Schulden - in Euro - Insgesamt Art der Schulden Stand Stand Veränderungen 2015 gegenüber 2014 Stand Kassenkredite bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Insgesamt Kassenkredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Kredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen zusammen Insgesamt 1) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Finanzierungsleasing ÖPP-Projekte Projektsumme insgesamt bisher geleistete Zahlungen Bürgschaften für den öffentlichen Bereich darunter: für sonst. öffentl. Fonds, Einrichtungen u. Unternehmen für den nicht-öffentlichen Bereich darunter: für öffentlich bestimmte Kreditinstitute ) Unkonsolidiert, enthält Doppelzählungen. - 2) Vorläufige Ergebnisse. 14 Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015

15 Land Gemeinden und Gemeindeverbände Sozialversicherungen unter Landesaufsicht Stand Veränderungen 2015 gegenüber 2014 Stand Stand Veränderungen 2015 gegenüber 2014 Stand Stand Veränderungen 2015 gegenüber 2014 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Schulden beim öffentlichen Bereich 1) Weitere Verpflichtungen 2) Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j /

16 2.3 Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes in Niedersachsen Schuldenstand am 31. Dezember 2015 nach Art der Schulden - in Euro - Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Davon Extrahaushalte Kassenkredite bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Kassenkredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Kredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen dar. beim Träger/Eigner X X X Insgesamt 1) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Finanzierungsleasing ÖPP-Projekte Projektsumme insgesamt bisher geleistete Zahlungen Bürgschaften für den nicht-öffentlichen Bereich darunter: für öffentlich bestimmte Kreditinstitute für den öffentlichen Bereich dar.: für sonst. öff. Fonds, Einricht. und Untern. (ohne Kred.inst.) ) Unkonsolidiert, enthält Doppelzählungen. - 2) Vorläufige Ergebnisse. - X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll. 16 Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015

17 Gemeinden und Gemeindeverbände Davon Sozialversicherungen Davon Kernhaushalte Extrahaushalte unter Landesaufsicht Kernhaushalte Extrahaushalte Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Schulden beim öffentlichen Bereich 1) X X X X Weitere Verpflichtungen 2) Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j /

18 2.4 Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes in Niedersachsen Schuldenzugänge 2015 nach Art der Schulden - in Euro - Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Davon Extrahaushalte Wertpapierschulden Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Insgesamt Wertpapierschulden Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Insgesamt Statistische Berichte Niedersachsen L III 1 - j / 2015

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