Statistische Berichte Niedersachsen

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1 Statistische Berichte Niedersachsen Landesbetrieb für Statistik Kommunikationstechnologie Niedersachsen L III 1 - j / 2011 Schulden des Landes, der Gemeinden, Samtgemeinden Landkreise sowie der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen wirtschaftlichen Unternehmen am 31. Dezember 2011

2 Zeichenerklärung = Nichts vorhanden. 0 = Mehr als nichst, aber weniger als die Hälfte der kleinsten dargestellten Einheit. = Zahlenwert aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht. x = Nachweis ist nicht sinnvoll. Allgemeine Auskünfte: Zentrale Informationsstelle Tel Fax Herausgeber: Landesbetrieb für Statistik Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) Zu beziehen durch: LSKN - Schriftenvertrieb - Postfach , Hannover Göttinger Chaussee 76, Hannover Tel , Fax vertrieb@lskn.niedersachsen.de Internet: Erschienen im März 2013 c Landesbetrieb für Statistik Kommunikationstechnologie Niedersachsen, Hannover Auszugsweise Vervielfältigung Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhalt Seite Methodische Hinweise...5 Fachlich Verantwortliche...11 Begriffe aus der Schuldenstatistik Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2011 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2011 nach Laufzeit Art der Schulden Schuldenabgänge 2011 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2011 nach Laufzeit Art der Schulden Vorjahresvergleich der Schulden am 31. Dezember 2011 nach Arten Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2011 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2011 nach Laufzeit Art der Schulden Schuldenabgänge 2011 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2011 nach Laufzeit Art der Schulden Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektors In Niedersachsen 3.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2011 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2011 nach Laufzeit Art der Schulden Schuldenabgänge 2011 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2011 nach Laufzeit Art der Schulden Stand am 31. Dezember 2011 nach Aufgabenbereichen des Berichtspflichtigen Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen in Niedersachsen 4.1 Stand Bewegungen 2011 nach Art der Schulden Stand am 31. Dezember 2011 nach Aufgabenbereichen des Berichtspflichtigen Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen in Niedersachsen - zusammengefasste Darstellung - Schuldenstand am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes Schulden des Landes der Gemeinden/Gv. nach Arten, Körperschaftsgruppen Größenklassen am 31. Dezember 2011 in Niedersachsen Schulden des öffentlichen Bereichs nach Art der Schulden in Niedersachsen Schuldenstand am 31. Dezember 2011 nach Körperschaftsgruppen

4 Inhalt 8. Kommunale Schulden - Regional- Einzelergebnisse Seite 8.1 Kreisübersicht (einschl. kreisfreie Städte) Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen Einheitsgemeinden Samtgemeindebereiche nach Landkreisen

5 Methodische Erläuterungen 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Bezeichnung der Statistik Jährliche Schulden der Gemeinden/Gemeindeverbände, des Landes der Fonds Einrichtungen Unternehmen. 1.2 Berichtszeitraum Angaben zu den Schuldenständen zum Stichtag des Berichtsjahres; Angaben zu den Aufnahmen, Tilgungen, sonstigen Zu- Abgängen vom 1.1. bis des Berichtsjahres. 1.3 Erhebungstermin Erhebungsstichtag ist der des Berichtsjahres. 1.4 Periodizität Jährlich 1.5 Regionaler Erhebungsbereich Besgebiet 1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Die Schuldenstatistik erhebt die Schulden des öffentlichen Bereiches nach Körperschaftsgruppen. Die Erhebungseinheiten sind die staatlichen (B, Länder) kommunalen Haushalte (Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände) sowie Fonds, Einrichtungen Unternehmen, die mehrheitlich von den öffentlichen Haushalten (auch von diesen gemeinsam) bestimmt sind. Ab dem Berichtsjahr 2010 kamen als weitere Erhebungseinheiten die Sozialversicherungsträger hinzu, welche gemäß Sozialgesetzbuch I die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- Rentenversicherung sowie die Alterssicherung für Landwirte die Besagentur für Arbeit umfassen. Für die Kernhaushalte die Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatsektors erfolgt eine detaillierte Erhebung der Schuldenarten, während die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen mit einem verkürzten Erhebungsprogramm befragt werden. 1.7 Erhebungseinheiten Die Kernhaushalte Als Kernhaushalte werden die Haushalte der Körperschaftsgruppen des Landes Niedersachsen der Gemeinden/Gemeindeverbände der gesetzlichen Sozialversicherungen bezeichnet. Gemeindeverbände sind hierbei die Landkreise sowie die Samtgemeinden Die gesetzliche Sozialversicherung setzt sich aus der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- Unfallversicherung sowie der Alterssicherung für Landwirte der Besagentur für Arbeit zusammen. Fonds, Einrichtungen Unternehmen (FEU) Einheiten außerhalb der Kernhaushalte, die in das Berichtssystem der Finanzstatistik einbezogen werden, werden als Fonds, Einrichtungen Unternehmen (kurz FEU) bezeichnet. Um eine Einheit in die Finanzstatistik einbeziehen zu können muss diese öffentlich bestimmt sein. Öffentlich bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen Unternehmen, an denen die Kernhaushalte der Gebietskörperschaften (B, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) oder die gesetzliche Sozialversicherung mit mehr als 50 % des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind (öffentliche Kontrolle). Zudem muss es sich um eine institutionelle Einheit handeln. Die öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen werden nach dem sog. Schalenkonzept in der amtlichen Finanzstatistik in Extrahaushalte sonstige FEU untergliedert. Beide Typen werden in der jährlichen Schuldenstatistik erhoben. Unterscheidungskriterium zwischen Extrahaushalten sonstigen FEU ist die öffentliche Finanzierung. Unter einem Extrahaushalt ist nach der Definition eine Einheit zu verstehen, deren Eigenfinanzierungsgrad 50 % weniger beträgt. Wird demzufolge ein FEU mindestens zur Hälfte durch einen Kernhaushalt alimentiert, ist er zur Gruppe der Extrahaushalte zuzurechnen. Ist hingegen der Eigenfinanzierungsgrad größer als 50 % handelt es sich um einen Marktproduzenten damit einen sonstigen FEU. Tätigt jedoch ein Marktproduzent mehr als 80 % der Umsätze mit Kernhaushalten, handelt es sich jedoch um einen sog. Hilfsbetrieb der Verwaltung, der wiederum zu den Extrahaushalten gezählt wird. Ein Beispiel für einen Extrahaushalt wäre ein Landesbetrieb für Straßenunterhaltung, der über keine nennenswerten eigenen Einnahmen verfügt. Ein kommunaler Abfallentsorgungsbetrieb, der sich überwiegend durch die Gebühren der privaten Haushalte finanziert, wäre hingegen ein sonstiger FEU. 5

6 Die Extrahaushalte Extrahaushalte sind öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen, die nach der Verordnung des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft 1 (ESVG) zum Staatssektor zählen. Hierbei handelt es sich wie oben erläutert um Einheiten, die zu mindestens 50 % durch die öffentliche Hand finanziert werden /oder um Hilfsbetriebe des Staates. Extrahaushalte des Landes Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt die Einbeziehung aller Extrahaushalte des Landes Niedersachsen. Bereits seit 2006 wurden ausgewählte Extrahaushalte des Landes Niedersachsen im Rahmen der Schuldenstatistik beim öffentlichen Gesamthaushalt nachgewiesen. Dies waren u. a. die ausgegliederten Hochschulen des Staatssektors mit eigenem Rechnungswesen, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliederten Statistischen Ämter der Länder sowie die Landesbetriebe für Straßenbau/-wesen bzw. Verkehr. Extrahaushalte der Gemeinden Gemeindeverbände Die Extrahaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.) setzen sich aus den kommunalen Zweckverbänden des Staatssektors, d. h. soweit sie Nichtmarktproduzenten sind, sowie aus anderen juristischen Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit zusammen, soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen. Bis 2009 zählten davon abweichend alle kameral buchenden Zweckverbände unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit zu den Extrahaushalten, die kaufmännisch buchenden Zweckverbände dagegen nicht. Seit 2010 umfassen die Extrahaushalte auch Sonderrechnungen sowie die öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektors auf kommunaler Ebene. Extrahaushalte der gesetzlichen Sozialversicherung Zu den Extrahaushalten der gesetzlichen Sozialversicherung gehören unter anderem der Versorgungsfonds der Besagentur für Arbeit, der für die Finanzierung der Versorgungsausgaben (Versorgungsaufwendungen Beihilfen) für die Versorgungsempfängerinnen -empfänger, die Beamtinnen Beamten sowie Beschäftigten mit einer Anwartschaft auf Versorgung der Besagentur für Arbeit errichtet wurde, der Gesheitsfonds, die Spitzenverbände der gesetzlichen Sozialversicherungsträger sowie sonstige Extrahaushalte, die aus ausgegliederten Funktionen der Sozialversicherungen resultieren, wie 1 - Vgl. Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler regionaler Ebene in der Europäischen Gemein-schaft, Amtsblatt Nr. L 310 vom 30/11/1996 S z.b. IT-Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Einheiten werden ab dem Berichtsjahr 2010 als Extrahaushalte der Sozialversicherungen ausgewiesen. Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen Öffentliche Unternehmen werden dann den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen ( nicht den Extrahaushalten damit dem öffentlichen Gesamthaushalt) zugerechnet, wenn sie Marktproduzenten sind. Marktproduzent ist ein öffentliches Unternehmen in der Regel dann, wenn der Eigenfinanzierungsgrad dieser Unternehmen größer als 50 % ist. Sie werden allerdings den Extrahaushalten dennoch zugeordnet, wenn der überwiegende Anteil des Umsatzes (mehr als 80 %) auf der Geschäftstätigkeit mit den Kernhaushalten basiert. Zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen zählen zum Beispiel Ver- Entsorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen, Krankenhäuser sowie Zweckverbände, die nicht zum Sektor Staat gehören (Marktproduzenten). Öffentlicher Gesamthaushalt öffentlicher Bereich Kern-, Extrahaushalte sonstige FEU bilden die drei Aggregate des Schalenkonzeptes der Finanz- Personalstatistiken. Kern- Extrahaushalte bilden zusammen den öffentlichen Gesamthaushalt. Die Zusammenfassung von Kern-, Extrahaushalten uns sonstigen FEU wird als öffentlicher Bereich bezeichnet. Schalenkonzept der Finanz- Personalstatistiken öffentlicher Bereich Sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen, Unternehmen Extrahaushalte Kernhaushalte B Länder Gemeinden/Gv. Sozialversicherung 1.8 Rechtsgrlagen, Verordnungen öffentlicher Gesamthaushalt Die Rechtsgrlage für die Statistik über die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes sowie der Schulden der 6

7 sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen ist das Finanz- Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671) in Verbindung mit dem Besstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Erhoben werden die Angaben zu 5 Nr. 1 3 FPStatG. 1.9 Geheimhaltung Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 Abs. 1 BStatG geheim gehalten, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. 15 FPStatG als eine solche spezielle Rechtsvorschrift lässt die Veröffentlichung von Ergebnissen auf Ebene der Erhebungseinheiten mit Ausnahme der in 2 Abs. 1 Nr. 7 FPStatG genannten Stellen zu. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist darüber hinaus nach 14 Abs. 1 FPStatG an oberste Bes- Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit, Kosten Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. 2 Zweck Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte Die Statistik über die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes ist eine jährliche Totalerhebung berichtet über den Stand der Schulden, Schuldenaufnahmen, Schuldentilgungen, sonstigen Schuldenbewegungen sowie über kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften, Garantien sonstige Gewährleistungen des Berichtsjahres. 2.2 Zweck der Statistik Die Daten dienen als Entscheidungsgrlage für die Wirtschafts- Finanzpolitik. Sie bilden vor allem die Grlage für die Beantwortung der Fragen nach dem finanziellen Spielraum der Haushalte kommender Jahre, der Kapitalmarktbeanspruchung durch die öffentlichen Haushalte damit der Entwicklung des Zinssatzes wie auch der Art der Verschuldung. Von den durch das Statistische Besamt den Statistischen Landesämtern auf Grlage des Finanz- Personalstatistikgesetzes (FPStatG) erhobenen Angaben des nationalen Schuldenstandes ausgehend leitet sich die europäisch vergleichbare Meldung für den Maastricht- Schuldenstand ab. 2.3 Hauptnutzer der Statistik Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die Besbank, die Europäische Zentralbank (EZB), Eurostat, Bes- Länderministerien, vor allem Finanz- Innenministerien, Gemeinde- Städteb, Landkreistag, Rechnungshof, Universitäten Wirtschaftsforschungsinstitute, der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entwicklung (OECD), die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die Presse. 2.4 Einbeziehung der Nutzer Die von Seiten der EU der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Besministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach 4 BStatG das Statistische Besamt in Grsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss Finanz- Steuerstatistiken eingebracht. 3 Erhebungsmethodik 3.1 Art der Datengewinnung Als Basis für die Auskunftserteilung dienen vor allem die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften sowie der sonstigen zum Berichtskreis gehörenden Institutionen. Die Schuldenstatistik zählt zu den Sekärerhebungen. Die Durchführung erfolgt sowohl im Rahmen einer Onlineerhebung über das sog. IDEV-System (Internet Datenerhebung im Verb) als auch durch eine schriftliche Befragung mittels Papierfragebogen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. 3.2 Erhebungsinstrumente Berichtsweg Die Daten über die Verschuldung der Gemeinden Gemeindeverbände der kommunalen Fonds, Einrichtungen Unternehmen werden vom LSKN erhoben bearbeitet. Die Daten des Landes Niedersachsen werden 7

8 vom Statistischen Besamt erhoben nach eingehender Prüfung dem LSKN zur Verfügung gestellt. Die Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Landes werden teils vom LSKN, teils vom Statistischen Besamt erhoben. Davon abweichend werden die ausgegliederten öffentlichen Hochschulen nicht in der jährlichen Schuldenstatistik befragt, sondern die Angaben zu den Schuldenständen werden aus der vierteljährlichen Hochschulfinanzstatistik verwendet, daher fehlen für diese auch die Daten zur Schuldenbewegung. 4 Genauigkeit Die Schuldenstatistik wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Totalerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei der Totalerhebung sind nicht-stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, sie werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen in den statistischen Ämtern minimiert, so dass die Ergebnisse der Schuldenstatistik von hoher Datenqualität sind somit den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik in vollem Umfang genügen. 5 Zeitliche räumliche Vergleichbarkeit Die dargestellten Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes entsprechen sachlich systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtsjahres. Vergleichsdaten zurückliegender Jahre bzw. langer Reihen sind zum Teil nur noch eingeschränkt vergleichbar. Bei den Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes werden ab 2010 die Schulden aller Extrahaushalte nachgewiesen, d. h. aller Einheiten, die nach dem ESVG zum Sektor Staat zählen. Vor 2006 wurden als Extrahaushalte nur die kameral buchenden Zweckverbände (unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit) einbezogen. Ab 2006 bis 2009 wurden weitere ausgewählte öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen, die nach dem ESVG zum Sektor Staat zählen, einbezogen, wie z. B. die ausgegliederten Hochschulen des Staatssektors mit eigenem Rechnungswesen, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliederten Statistischen Ämter der Länder, Bau- Liegenschaftsbetriebe sowie zur Bewältigung der Finanzmarkt- Konjunkturkrise neu gegründete Einheiten. Ab 2010 werden die Schulden aller Zweckverbände, die nach dem ESVG zum Sektor Staat gehören, bei den Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes dargestellt. Die Schulden der Zweckverbände, die nicht zum Sektor Staat zählen, also Marktproduzenten sind, werden bei den Schulden der sonstigen Fonds, Einrichtungen wirtschaftlichen Unternehmen nachgewiesen. Bis einschließlich 2009 wurden dagegen alle kameral buchenden Zweckverbände unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit dem öffentlichen Gesamthaushalt alle kaufmännisch buchenden Zweckverbände den Schulden der sonstigen Fonds, Einrichtungen wirtschaftlichen Unternehmen zugeordnet. Zudem gibt es ab dem Berichtsjahr 2010 neue begriffliche Abgrenzungen, so werden z. B. die Kreditmarktschulden durch die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ersetzt, in denen auch die Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich enthalten sind, zudem liegt eine geänderte Bereichsabgrenzung zugre. Hiermit wird eine klare Trennung der Schulden beim nicht-öffentlichen von den Schulden beim öffentlichen Bereich gewährleistet. Zudem wird bei den Schuldarten zwischen Euro- bzw. Fremdwährung unterschieden. Diese Änderungen im Erhebungsprogramm sind auf EU-Anforderungen zurückzuführen. Des Weiteren wurden auch die Laufzeiten gemäß der aktuellen Fristengliederung der Deutschen Besbank angepasst die Gläubigerstruktur erweitert. 6 Bezüge zu anderen Erhebungen Die Schuldenstatistik der öffentlichen Haushalte steht in enger Beziehung zu der vierteljährlichen Kassenstatistik, der vierteljährlichen Schuldenstatistik, der Finanzvermögenstatistik, der Statistik der Jahresabschlüsse öffentlicher Fonds, Einrichtungen Unternehmen, der vierteljährlichen Statistik der Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen Unternehmen, der vierteljährlichen Hochschulfinanzstatistik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Beim Vergleich mit den Ergebnissen der vierteljährlichen Schuldenstatistik ist zu beachten, dass die zugre gelegten Bereichsabgrenzungen in beiden Statistiken nicht identisch sind es daher zu Abweichungen der Ergebnisse kommen kann. 7 Schuldenstatistische Begriffe Abgrenzungen 7.1 Stand der Schulden Gewährleistungen Nachgewiesen werden alle Schulden, für welche die Berichtsstelle Schuldner ist, auch wenn sie nicht den Schuldendienst trägt. Dazu gehören auch die Schulden ihrer rechtlich unselbständigen Stiftungen Sondervermögen, deren Ausgaben Einnahmen vollständig im Haushalt des öffentlichen Trägers enthalten sind. Die 8

9 Schulden der rechtlich unselbständigen kommunalen Sondervermögen mit eigener, vom Trägerhaushalt getrennter Rechnungsführung gelten dagegen nicht als Schulden der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes; diese werden gesondert erfasst nachgewiesen. Nicht in der Schuldenstatistik erhoben werden: - Gelder, die von Dritten hinterlegt sind (z. B. Kautionen); - Kassenreste, Steuerablieferungsrückstände, - im Eigenbestand der Emittenten befindliche Wertpapiere, - Innere Schulden. 7.2 Grsätze der Zuordnung zu den Schuldarten Der Aufgliederung der aufgenommenen Schulden nach Schuldarten wird soweit möglich das Gläubigerprinzip zugre gelegt: Maßgebend für die Zuordnung ist der in der Schuldurke bezeichnete Gläubiger. Werden die Mittel vollständig aus dem Haushalt der Körperschaften finanziert, aber von den Kreditinstituten nur ausgezahlt, werden diese abweichend vom Gläubigerprinzip den öffentlichen Körperschaften zugeordnet. Wird von den öffentlichen Haushalten nur die Zinsdifferenz zum Marktzins finanziert, erfolgt der Nachweis bei der auszahlenden Stelle. Bei allen Schulden für die Wertpapiere ausgegeben worden sind (Anleihen usw.), entfällt eine Aufteilung nach Gläubigern. 7.3 Begriffserläuterungen Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich entstehen aus Kassen- oder Liquiditätskrediten, Krediten. Bei Kassenkrediten Krediten sind die Schulden nach der Art der Gläubiger (Bereichsabgrenzung s.u.) nachgewiesen. Bei diesen Schuldarten wird zusätzlich zwischen Euro- bzw. Fremdwährung unterschieden. Auf fremde Währung lautende Schulden, die im Ausland oder bei internationalen Stellen aufgenommen in fremder Währung kontrahiert sind, werden zu den von der Europäischen Zentralbank am 31. Dezember veröffentlichten Referenzkursen in Euro umgerechnet. Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Besbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Schulden beim öffentlichen Bereich Hier werden sämtliche, von den Einheiten untereinander aufgenommenen Schulden nachgewiesen, auch wenn sie über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Diese umfassen auch Schulden zwischen den Körperschaften den Extrahaushalten der Körperschaften. Analog zum nichtöffentlichen Bereich werden diese Schulden nach Kassenbzw. Liquiditätskrediten Krediten ausgewiesen. Des Weiteren werden diese Schulden differenziert nach dem Bereich erhoben, zu dem der Gläubiger zuzurechnen ist (sog. Bereichabgrenzung s.u.). Da aufgr fehlender Erfassungsmöglichkeiten in der Schuldenstatistik Netto-Schuldner bzw. die Gläubigerpositionen nicht errechnet werden können, erfolgt eine unbereinigte Zusammenfassung der Verschuldungsdaten aller Berichtsstellen; dies hat zur Folge, dass z. B. Schulden der Gemeinden bei ihrem Land bzw. Schulden der Extrahaushalte bei ihrem Kernhaushalt in nichtkonsolidierter Form nachgewiesen werden. Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Besbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Kassenkredite / Kredite zur Liquiditätssicherung Unter Kassenkrediten (auch als Kassenverstärkungskredite bezeichnet) werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, welche die Berichtskörperschaften zur Überbrükkung vorübergehender Kassenanspannungen eingehen. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung. Ab 2010 werden die Kassenkredite differenziert nach Gläubigerbereichen erhoben.. Sofern von den einbezogenen Einheiten Wertpapiere begeben werden, sind diese in der Schuldenstatistik nachzuweisen. Im Eigenbestand der Emittenten befindliche Wertpapiere bleiben beim Schuldenstand unberücksichtigt. umfassen Geldmarktpapiere (kurzfristige Wertpapiere, z.b. Schatzanweisungen) Kapitalmarktpapiere (längerfristige Wertpapiere, z.b. Anleihen, Obligationen, Inhaberschuldverschreibungen). Während bei B Ländern quantitativ bedeutsam sind, spielen diese Schulden bei Gemeinden nur eine untergeordnete Rolle. Kredite Kredite sind definitorisch von den Kassenkrediten abzugrenzen. Sie entstehen, wenn Gläubiger Mittel an Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers gewähren die weder in einem nicht begebaren Titel noch verbrieft sind. Kredite weisen im Allgemeinen folgende Merkmale auf: Die Bedingungen eines Kredits werden zwischen dem Kreditnehmer dem Kreditgeber direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers ausgehandelt. 9

10 Ein Kredit ist eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss verzinslich ist. Die Kredite sind in der Höhe der Restschuld anzugeben. Sie werden in der Schuldenstatistik nach Ihrer (ursprünglichen) Laufzeit differenziert nach kurzfristigen (bis einschl. 1 Jahr), mittelfristigen (über 1 bis einschl. 5 Jahre) langfristigen Krediten (über 5 Jahre) erhoben. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommenden Zahlungsverpflichtungen, die Hypotheken-, Gr Rentenschulden sowie Restkaufgelder, werden wegen unterschiedlich verwendeter Abgrenzungs- Bewertungskriterien nicht in den Schuldenstand einbezogen neben den Angaben über Finanzierungsleasing ÖPP- Projekten nur nachrichtlich dargestellt. Bereichabgrenzung Um die Verschuldungen der verschiedenen staatlichen privaten Ebenen differenziert nachweisen zu können, werden die Kassenkredite Kredite beim öffentlichen nicht-öffentlichen Bereich nach der sogenannten Bereichsabgrenzung differenziert erhoben. Diese umfasst die Aufgliederung nach: Öffentlicher Bereich: B Ländern Gemeinden/Gv. Zweckverbänden dgl. gesetzlichen Sozialversicherung verbene Unternehmen, Beteiligungen Sondervermögen sonstige öffentlichen Sonderrechnungen Nicht-öffentlicher Bereich: Kreditinstitute Sonstiger inländischer Bereich Sonstiger ausländischer Bereich Hypotheken-, Gr- Rentenschulden Hier werden nur die Verbindlichkeiten aufgeführt, die beim Erwerb bereits belasteter Grstücke übernommen wurden. Darlehensaufnahmen gegen hypothekarische Sicherung nicht gesicherte Schuldenaufnahmen werden dagegen nur bei der entsprechenden Schuldart (z. B. bei Kreditinstituten) nachgewiesen. Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grstücksgeschäften Als Restkaufgeld ist der noch nicht gezahlte (Teil-)Betrag einer Kaufsumme zu verstehen; dieser kann auch hypothekarisch durch Eintragung ins Grbuch gesichert werden (Restkaufgeldhypothek). Hierzu zählen auch Verpflichtungen aus Forfaitierungsverträgen, wenn ein Einredeverzicht bei der Bank geleistet wurde, also kein Recht auf Kürzung bei Minderleistung besteht. Verpflichtungen aus Forfaitirungsverträgen ohne Einredeverzicht zählen zu den übrigen Verbindlichkeiten. Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing wird ein Finanzierungsvertrag über einen bestimmten Zeitraum verbindlich abgeschlossen. Während der sogenannten Grmietzeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden die in der Grmietzeit zu entrichtenden Raten decken mindestens die Anschaffungs- oder Herstellkosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten. Maßnahmen zur Werterhaltung (z. B. Wartung, Versicherung) trägt der Leasingnehmer. Es wird die insgesamt eingegangene Verpflichtung (= Leistungssumme) aus Leasingverträgen abzüglich der bis zum Ende des Berichtszeitraumes geleisteten Tilgungen nachgewiesen. ÖPP-Projekte nach ESVG Bei Projekten aus Öffentlichen-Privaten-Partnerschaften (bzw. PPP-Projekten) nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) handelt es sich um Projekte, bei denen der öffentliche Partner das Baurisiko oder der private Partner nur das Baurisiko kein weiteres Risiko (Ausfallrisiko oder Nachfragerisiko) trägt. Die Prüfung der Risikoverteilung ist dabei anhand der abgeschlossenen Verträge vorzunehmen. Hier wird der Bauwert entsprechend dem Baufortschritt von Investitionsmaßnahmen aus ÖPP-Projekten als unterstellter Kredit ausgewiesen. Abgezogen ist der Teil der bis zum Ende des Berichtsjahres geleisteten Zahlungen an die Auftragnehmer. Bei den abzusetzenden geleisteten Zahlungen handelt es sich um den unterstellten Tilgungsanteil, der in den Zahlungen an den Auftragnehmer enthalten ist. Die Aufschlüsselung erfolgt dabei so, dass der unterstellte Kredit über die Vertragslaufzeit hinweg getilgt ist bzw. dass mit einer etwaigen Abschlusszahlung am Laufzeitende die Restschuld getilgt wäre. Bürgschaften, Garantien sonstige Gewährleistungen Die Bürgschaften im Sinne des 765 BGB einschl. der Nachbürgschaften sind mit den übernommenen Haftungssummen, nicht dagegen mit den gesamten Kreditsummen (Ausnahme: einige Flächenländer) nicht mit 10

11 den durch Gesetz oder Haushaltssatzung festgestellten Ermächtigungssummen angegeben. Sie umfassen auch harte Patronatserklärungen, die eine Liquiditätsausstattungsgarantie beinhalten. Auf Bürgschaften gezahlte Beträge (Schadensfälle) sind abgesetzt. Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachgewiesen; dagegen ist von Bürgschaften, die nur teilweise durch Rückbürgschaften gesichert sind, der ungedeckte Teil einbezogen. Außer den Bürgschaften nach 765 BGB sind von B Ländern übernommene Garantien sonstige Gewährleistungen im Nachweis enthalten (z. B. Kreditaufträge nach 778 BGB, Schuldmitübernahmen, Gewährleistungs-, (Garantie-) Verträge, Ausbietungsgarantien, Wechselbürgschaften). Bei Gemeinden/Gv., Zweckverbänden, gesetzlichen Sozialversicherungen den Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektors entfällt dieser Nachweis. Nicht enthalten sind Bürgschaften, die kraft Gesetzes übernommen werden müssen (z. B. Haftung der Länder für ihre Kreditanstalten, Haftung der Gemeinden/Gv. für Sparkassen als Gewährsträger). Schuldenbewegung Schuldenaufnahmen Als Schuldenaufnahmen sind alle in der Zeit vom bis eines Berichtsjahres aufgenommenen Kredite mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios angegeben (Ausnahme: Diskontpapiere unverzinsliche Schatzanweisungen einschl. Finanzierungsschätze des Bes, die seit 1981 nur mit dem abgezinsten Betrag nachgewiesen werden). Die Schuldenaufnahmen werden nach Schuldarten ihren vertraglich festgelegten Laufzeiten untergliedert. Gemeinsame Schuldenaufnahme von B Sondervermögen siehe Punkt 9 Sonstige Hinweise. Schuldentilgungen Tilgungen sind alle in der Zeit vom bis des Berichtsjahres zurückgezahlten Beträge. Sie werden nach Schuldarten gegliedert. Sonstige Zugänge Sonstige Abgänge Sonstige Zu- Abgänge sind alle Schuldenzu- -abgänge, die der Berichtskörperschaft keine Haushaltsmittel zugeführt bzw. entzogen haben (z. B. Veränderungen im Schuldenstand durch Eingliederung vorher selbständiger Sonderrechnungen bzw. Ausgliederung von Sonderrechnungen, Schuld- bzw. Forderungsabtretungen). Fälligkeiten Nachgewiesen werden die planmäßig fällig werdenden Tilgungen nach fester oder variabler Verzinsung für die am Erhebungsstichtag bestehenden Schulden aus Wertpapieren Krediten aus dem nicht-öffentlichen Bereich, gegliedert nach den dem Erhebungsstichtag folgenden fünf einzelnen Jahren dem anschließenden Zeitraum. Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt auch die Erhebung der Fälligkeiten von variabel verzinsten Wertpapieren Krediten aus dem nicht-öffentlichen Bereich. 8 Ergebnisdarstellung Ab 2010 wird ein grlegend neues Erhebungsprogramm angewandt, welches sich gegenüber dem bisherigen neben der Erweiterung des Berichtskreises auch in einer Anpassung der Bereichsabgrenzungen unterscheidet. Zur Vervollständigung des Berichtskreises wird die gesetzliche Sozialversicherung als weitere Körperschaftsgruppe aufgenommen es werden als Extrahaushalte alle Einheiten des Staatssektors einbezogen. Bei den aufgenommenen Krediten wird zwischen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich unterschieden. Der Begriff Kreditmarktschulden wird ab 2010 nicht mehr verwendet ist mit dem neuen Begriff Kredite beim nichtöffentlichen Bereich nur beschränkt vergleichbar (siehe 7 Schuldenstatistische Begriffe Abgrenzungen). Die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich umfassen dabei neben allen die Kassenkredite Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich. Die Schulden beim öffentlichen Bereich beinhalten dagegen die Kassenkredite Kredite beim öffentlichen Bereich. 9 Sonstige Hinweise Einwohnerzahlen Für die Berechnung der Ergebnisse der Schuldenstatistik in Euro je Einwohner werden die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum des Berichtsjahres verwendet. Die Zuordnung der Gemeinden zu den Gemeindegrößenklassen richtet sich ebenfalls nach dieser Einwohnerzahl dem Gebietsstand am des gleichen Jahres. Fachlich Verantwortliche: Sascha Ebigt Fachgebietsleiter Tel Andrea Verhoef Teamleiterin Tel

12 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2011 nach Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 1) Gemeinden Gemeindeverbände Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) - in Euro - Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Kassenkredite bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich - - Euro-Währung Zusammen Geldmarktpapiere - - Euro-Währung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Zusammen Kredite - - bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Zusammen Insgesamt Schulden beim öffentlichen Bereich Kassenkredite beim B - - bei Ländern - - bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbenen Unternehmen, Beteiligungen 'Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Kredite beim B bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbenen Unternehmen, Beteiligungen 'Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Übrige Verbindlichkeiten Übrige Verbindlichkeiten Kreditähnliche Rechtsgeschäfte - - Hypotheken-, Gr- Rentenschulden Restkaufgelder Finanzierungsleasing ÖPP-Projekte nach ESVG Zusammen Bürgschaften, Garantien sonstige Gewährleistungen - - Haftungssumme insgesamt ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

13 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.2 Schuldenzugänge 2011 nach Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 1) Gemeinden Gemeindeverbände Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) - in Euro - Schuldenaufnahmen - Geldmarktpapiere - - Euro-Währung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Zusammen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich - - Euro-Währung Zusammen beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Kredite beim B - - bei Ländern - - bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbenen Unternehmen, Beteiligungen 'Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Sonstige Zugänge - - Geldmarktpapiere - - Euro-Währung Kapitalmarktpapiere - - Euro-Währung Zusammen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich - - Euro-Währung Zusammen - beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Sonstige Abgänge - Kredite - beim B - - bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden dgl. - - bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbenen Unternehmen, Beteiligungen 'Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen - - Zusammen Insgesamt ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor, ohne Hochschulen 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

14 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.3 Schuldenaufnahmen 2011 nach Laufzeit Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 1) Gemeinden Gemeindeverbände Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) - in 1000 Euro - Insgesamt beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit bis einschließlich 1 Jahr - - Geldmarktpapiere - - Euro-Währung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich - - Euro-Währung beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre - - Kapitalmarktpapiere - - Euro-Währung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich - - beim sonstigen ausländischen Bereich - - Euro-Währung beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit mehr als 5 Jahre Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich - - Euro-Währung beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor, ohne Hochschulen 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

15 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.4 Schuldenabgänge 2011 nach Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Davon Gemeinden Kernhaushalte Extrahaushalte Gemeindeverbände - in Euro - Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) Schuldentilgungen - - Geldmarktpapiere - - Euro-Währung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Zusammen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Zusammen beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Kredite - beim B bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbenen Unternehmen, Beteiligungen 'Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Sonstige Abgänge - - Geldmarktpapiere - - Euro-Währung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Zusammen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich - - Euro-Währung Zusammen beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Kredite beim B - - bei Ländern - - bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden dgl. - - bei der gesetzlichen Sozialversicherung - - bei verbenen Unternehmen, Beteiligungen Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor, ohne Hochschulen 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

16 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.5 Schuldentilgungen 2011 nach Laufzeit Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Davon Gemeinden Extra- Gemeindehaushalte 1) verbände - in 1000 Euro - Davon Kern- Extrahaushalte haushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) Insgesamt beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit bis einschließlich 1 Jahr - - Geldmarktpapiere - - Euro-Währung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten - Euro-Währung beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit mehr als 5 Jahre Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten beim nicht-öffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor, ohne Hochschulen 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

17 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.6 Vorjahresvergleich der Schulden am 31. Dezember 2011 nach Arten Art der Schulden Stand Insgesamt Stand Veränderung 2011 gegenüber 2010 Stand Land 1) Stand in Euro - Veränderung 2011 gegenüber 2010 Gemeinden Gemeindenverbände 1) Stand Stand Veränderung 2011 gegenüber 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Kassenkredite bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Kredite bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Insgesamt Schulden beim öffentlichen Bereich Kassenkredite beim B bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbenen Unternehmen, Beteiligungen Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Kredite beim B bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbenen Unternehmen, Beteiligungen Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Übrige Verbindlichkeiten Übrige Verbindlickeiten Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Gr- Rentenschulden Restkaufgelder Finanzierungsleasing ÖPP-Projekte nach ESVG Zusammen Bürgschaften, Garantien sonstige Gewährleistungen Haftungssumme insgesamt ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen Unternehmen des Staatssektor 17

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