Statistische Berichte Niedersachsen

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1 Statistische Berichte Niedersachsen Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen L III 1 j / 2010 Schulden des Landes, der Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise sowie der öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen am 31. Dezember 2010

2 Zeichenerklärung = Nichts vorhanden. 0 = Mehr als nichst, aber weniger als die Hälfte der kleinsten dargestellten Einheit. = Zahlenwert aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht. x = Nachweis ist nicht sinnvoll. Allgemeine Auskünfte: Zentrale Informationsstelle Tel Fax Herausgeber: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) Zu beziehen durch: LSKN Schriftenvertrieb Postfach , Hannover Göttinger Chaussee 76, Hannover Tel , Fax vertrieb@lskn.niedersachsen.de Internet: Erschienen im November2012 c Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, Hannover Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhalt Seite Methodische Hinweise...4 Fachlich Verantwortliche...10 Begriffe aus der Schuldenstatistik Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2010 nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2010 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2010 nach Laufzeit und Art der Schulden Schuldenabgänge 2010 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2010 nach Laufzeit und Art der Schulden Vorjahresvergleich der Schulden am 31. Dezember 2010 nach Arten Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2010 nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2010 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2010 nach Laufzeit und Art der Schulden Schuldenabgänge 2010 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2010 nach Laufzeit und Art der Schulden Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors In Niedersachsen 3.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2010 nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2010 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2010 nach Laufzeit und Art der Schulden Schuldenabgänge 2010 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2010 nach Laufzeit und Art der Schulden Stand am 31. Dezember 2010 nach Aufgabenbereichen des Berichtspflichtigen Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in Niedersachsen 4.1 Stand und Bewegungen 2010 nach Art der Schulden Stand am 31. Dezember 2010 nach Aufgabenbereichen des Berichtspflichtigen Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in Niedersachsen 5.1 Kreisübersicht (einschl. kreisfreie Städte) Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen Einheitsgemeinden und Samtgemeindebereiche nach Landkreisen

4 Methodische Erläuterungen 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Bezeichnung der Statistik Jährliche Schulden der Gemeinden/Gemeindeverbände, des Landes und der Fonds Einrichtungen und Unternehmen. 1.2 Berichtszeitraum Angaben zu den Schuldenständen zum Stichtag des Berichtsjahres; Angaben zu den Aufnahmen, Tilgungen, sonstigen Zu und Abgängen vom 1.1. bis des Berichtsjahres. 1.3 Erhebungstermin Erhebungsstichtag ist der des Berichtsjahres. 1.4 Periodizität Jährlich 1.5 Regionaler Erhebungsbereich Bundesgebiet 1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Die Schuldenstatistik erhebt die Schulden des öffentlichen Bereiches nach Körperschaftsgruppen. Die Erhebungseinheiten sind die staatlichen (Bund, Länder) und kommunalen Haushalte (Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände) sowie Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die mehrheitlich von den öffentlichen Haushalten (auch von diesen gemeinsam) bestimmt sind. Ab dem Berichtsjahr 2010 kamen als weitere Erhebungseinheiten die Sozialversicherungsträger hinzu, welche gemäß Sozialgesetzbuch I die gesetzliche Kranken, Pflege, Unfall und Rentenversicherung sowie die Alterssicherung für Landwirte und die Bundesagentur für Arbeit umfassen. Für die Kernhaushalte und die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatsektors erfolgt eine detaillierte Erhebung der Schuldenarten, während die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit einem verkürzten Erhebungsprogramm befragt werden. 1.7 Erhebungseinheiten Die Kernhaushalte Als Kernhaushalte werden die Haushalte der Körperschaftsgruppen des Landes Niedersachsen der Gemeinden/Gemeindeverbände der gesetzlichen Sozialversicherungen bezeichnet. Gemeindeverbände sind hierbei die Landkreise sowie die Samtgemeinden Die gesetzliche Sozialversicherung setzt sich aus der gesetzlichen Kranken, Pflege, Renten und Unfallversicherung sowie der Alterssicherung für Landwirte und der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Extrahaushalte Extrahaushaushalte sind öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach der Verordnung des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (ESVG) zum Staatssektor zählen. Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 1. Es muss sich um eine institutionelle Einheit handeln. 2. Diese institutionelle Einheit muss vom Staat kontrolliert werden (öffentliche Kontrolle). 3. Diese institutionelle und öffentlich kontrollierte Einheit muss überwiegend vom Staat finanziert werden (öffentliche Finanzierung). Extrahaushalte des Landes Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt die Einbeziehung aller Extrahaushalte des Landes Niedersachsen. Bereits seit 2006 wurden ausgewählte Extrahaushalte des Landes Niedersachsen im Rahmen der Schuldenstatistik beim öffentlichen Gesamthaushalt nachgewiesen. Dies waren u. a. die ausgegliederten Hochschulen des Staatssektors mit eigenem Rechnungswesen, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliederten Statistischen Ämter der Länder sowie die Landesbetriebe für Straßenbau/wesen bzw. Verkehr. Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände Die Extrahaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.) setzen sich aus den kommunalen Zweckverbänden des Staatssektors, d. h. soweit sie Nichtmarktproduzenten sind, sowie aus anderen juristischen Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit zusammen, soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen. Bis 2009 zählten davon abweichend alle kameral buchenden Zweckverbände unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit zu den Extrahaushalten, die kaufmännisch buchenden Zweckverbände dagegen nicht. Seit 2010 umfassen die Extrahaushalte auch Sonderrechnun 4

5 gen sowie die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors auf kommunaler Ebene. Extrahaushalte der gesetzlichen Sozialversicherung Zu den Extrahaushalten der gesetzlichen Sozialversicherung gehören unter anderem der Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit, der für die Finanzierung der Versorgungsausgaben (Versorgungsaufwendungen und Beihilfen) für die Versorgungsempfängerinnen und empfänger, die Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten mit einer Anwartschaft auf Versorgung der Bundesagentur für Arbeit errichtet wurde, der Gesundheitsfonds, die Spitzenverbände der gesetzlichen Sozialversicherungsträger sowie sonstige Extrahaushalte, die aus ausgegliederten Funktionen der Sozialversicherungen resultieren, wie z.b. ITUnternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Einheiten werden ab dem Berichtsjahr 2010 als Extrahaushalte der Sozialversicherungen ausgewiesen. Öffentlicher Bereich Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bilden zusammen mit dem öffentlichen Gesamthaushalt den öffentlichen Bereich. Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Öffentlich bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Kernhaushalte der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) oder die gesetzliche Sozialversicherung mit mehr als 50 % des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Öffentliche Unternehmen werden dann den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (und nicht den Extrahaushalten und damit dem öffentlichen Gesamthaushalt) zugerechnet, wenn sie Marktproduzenten sind. Marktproduzent ist ein öffentliches Unternehmen in der Regel dann, wenn der Eigenfinanzierungsgrad dieser Unternehmen größer als 50 % ist. Sie werden allerdings den Extrahaushalten dennoch zugeordnet, wenn der überwiegende Anteil des Umsatzes (mehr als 80 %) auf der Geschäftstätigkeit mit den Kernhaushalten basiert. Zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zählen zum Beispiel Verund Entsorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen, Krankenhäuser sowie Zweckverbände, die nicht zum Sektor Staat gehören (Marktproduzenten). 1.8 Rechtsgrundlagen, Verordnungen Die Rechtsgrundlage für die Statistik über die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes sowie der Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ist das Finanz und Personalstatistikgesetz (FP StatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Erhoben werden die Angaben zu 5 Nr. 1 und 3 FPStatG. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 Abs. 1 BStatG geheim gehalten, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. 15 FPStatG als eine solche spezielle Rechtsvorschrift lässt die Veröffentlichung von Ergebnissen auf Ebene der Erhebungseinheiten mit Ausnahme der in 2 Abs. 1 Nr. 7 FPStatG genannten Stellen zu. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist darüber hinaus nach 14 Abs. 1 FPStatG an oberste Bundes und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. 2 Zweck und Ziele der Statistik 2.1 Erhebungsinhalte Die Statistik über die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes ist eine jährliche Totalerhebung und berichtet über den Stand der Schulden, Schuldenaufnahmen, Schuldentilgungen, sonstigen Schuldenbewegungen sowie über kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen des Berichtsjahres. 2.2 Zweck der Statistik Die Daten dienen als Entscheidungsgrundlage für die Wirtschafts und Finanzpolitik. Sie bilden vor allem die Grundlage für die Beantwortung der Fragen nach dem finanziellen Spielraum der Haushalte kommender Jahre, der Kapitalmarktbeanspruchung durch die öffentlichen Haushalte und damit der Entwicklung des Zinssatzes wie auch der Art der Verschuldung. Von den durch das Statistische Bundesamt und den Statistischen Landesämtern auf Grundlage des Finanz und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) erhobenen Angaben des nationalen Schuldenstandes ausgehend leitet sich die 5

6 europäisch vergleichbare Meldung für den Maastricht Schuldenstand ab. 2.3 Hauptnutzer der Statistik Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die Bundesbank, die Europäische Zentralbank (EZB), Eurostat, Bundes und Länderministerien, vor allem Finanz und Innenministerien, Gemeinde und Städtebund, Landkreistag, Rechnungshof, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute, der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die Presse. 2.4 Einbeziehung der Nutzer Die von Seiten der EU und der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss Finanz und Steuerstatistiken eingebracht. 3 Erhebungsmethodik 3.1 Art der Datengewinnung Als Basis für die Auskunftserteilung dienen vor allem die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften sowie der sonstigen zum Berichtskreis gehörenden Institutionen. Die Schuldenstatistik zählt zu den Sekundärerhebungen. Die Durchführung erfolgt sowohl im Rahmen einer Onlineerhebung über das IDEVSystem als auch durch eine schriftliche Befragung mittels Papierfragebogen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. 3.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Die Daten über die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände und der kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen werden vom LSKN erhoben und bearbeitet. Die Daten des Landes Niedersachsen werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und nach eingehender Prüfung dem LSKN zur Verfügung gestellt. Die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Landes werden teils vom LSKN, teils vom Statistischen Bundesamt erhoben. Davon abweichend werden die ausgegliederten öffentlichen Hochschulen nicht in der jährlichen Schuldenstatistik befragt, sondern die Angaben zu den Schuldenständen werden aus der vierteljährlichen Hochschulfinanzstatistik verwendet, daher fehlen für diese auch die Daten zur Schuldenbewegung. 4 Genauigkeit Die Schuldenstatistik wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Totalerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei der Totalerhebung sind nichtstichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, sie werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen in den statistischen Ämtern minimiert, so dass die Ergebnisse der Schuldenstatistik von hoher Datenqualität sind und somit den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik in vollem Umfang genügen. 5 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Die dargestellten Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtsjahres. Vergleichsdaten zurückliegender Jahre bzw. langer Reihen sind zum Teil nur noch eingeschränkt vergleichbar. Bei den Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes werden ab 2010 die Schulden aller Extrahaushalte nachgewiesen, d. h. aller Einheiten, die nach dem ESVG zum Sektor Staat zählen. Vor 2006 wurden als Extrahaushalte nur die kameral buchenden Zweckverbände (unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit) einbezogen. Ab 2006 bis 2009 wurden weitere ausgewählte öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach dem ESVG zum Sektor Staat zählen, einbezogen, wie z. B. die ausgegliederten Hochschulen des Staatssektors mit eigenem Rechnungswesen, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliederten Statistischen Ämter der Länder, Bau und Liegenschaftsbetriebe sowie zur Bewältigung der Finanzmarkt und Konjunkturkrise neu gegründete Einheiten. Ab 2010 werden die Schulden aller Zweckverbände, die nach dem ESVG zum Sektor Staat gehören, bei den Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes dargestellt. Die Schulden der Zweckverbände, die nicht zum Sektor Staat zählen, also Marktproduzenten sind, werden bei den Schulden der sonstigen Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen nachgewiesen. Bis einschließlich 2009 wurden dagegen alle kameral buchenden Zweckverbände unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit dem öffentlichen Gesamthaushalt und alle kaufmännisch buchenden Zweckverbände den Schulden der 6

7 sonstigen Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen zugeordnet. Zudem gibt es ab dem Berichtsjahr 2010 neue begriffliche Abgrenzungen, so werden z. B. die Kreditmarktschulden durch die m nichtöffentlichen Bereich ersetzt, in denen auch die Kassenkredite beim nichtöffentlichen Bereich enthalten sind, zudem liegt eine geänderte Bereichsabgrenzung zugrunde. Hiermit wird eine klare Trennung der m nichtöffentlichen von den m öffentlichen Bereich gewährleistet. Zudem wird bei den Schuldarten zwischen Euro bzw. Fremdwährung unterschieden. Diese Änderungen im Erhebungsprogramm sind auf EUAnforderungen zurückzuführen. Des Weiteren wurden auch die Laufzeiten gemäß der aktuellen Fristengliederung der Deutschen Bundesbank angepasst und die Gläubigerstruktur erweitert. Die Ergebnisse dieser Publikation 2010 sind daher nur eingeschränkt mit den vorher veröffentlichten Ergebnissen der Vorjahre vergleichbar. 6 Bezüge zu anderen Erhebungen Die Schuldenstatistik der öffentlichen Haushalte steht in enger Beziehung zu der vierteljährlichen Kassenstatistik, der Finanzvermögenstatistik, der Statistik der Jahresabschlüsse öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, der vierteljährlichen Statistik der Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, der vierteljährlichen Hochschulfinanzstatistik und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Beim Vergleich mit den Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik ist zu beachten, dass die zugrunde gelegten Bereichsabgrenzungen in beiden Statistiken nicht identisch sind und es daher zu Abweichungen der Ergebnisse kommen kann. 7 Schuldenstatistische Begriffe und Abgrenzungen 7.1 Stand der Schulden und Gewährleistungen Nachgewiesen werden alle Schulden, für welche die Berichtsstelle Schuldner ist, auch wenn sie nicht den Schuldendienst trägt. Dazu gehören auch die Schulden ihrer rechtlich unselbständigen Stiftungen und Sondervermögen, deren Ausgaben und Einnahmen vollständig im Haushalt des öffentlichen Trägers enthalten sind. Die Schulden der rechtlich unselbständigen kommunalen Sondervermögen mit eigener, vom Trägerhaushalt getrennter Rechnungsführung gelten dagegen nicht als Schulden der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes; diese werden gesondert erfasst und nachgewiesen. Nicht in der Schuldenstatistik erhoben werden: Gelder, die von Dritten hinterlegt sind (z. B. Kautionen); Kassenreste, Steuerablieferungsrückstände, im Eigenbestand der Emittenten befindliche Wertpapiere, Innere Schulden. 7.2 Grundsätze der Zuordnung zu den Schuldarten Der Aufgliederung der aufgenommenen Schulden nach Schuldarten wird soweit möglich das Gläubigerprinzip zugrunde gelegt: Maßgebend für die Zuordnung ist der in der Schuldurkunde bezeichnete Gläubiger. Werden die Mittel vollständig aus dem Haushalt der Körperschaften finanziert, aber von den Kreditinstituten nur ausgezahlt, werden diese abweichend vom Gläubigerprinzip den öffentlichen Körperschaften zugeordnet. Wird von den öffentlichen Haushalten nur die Zinsdifferenz zum Marktzins finanziert, erfolgt der Nachweis bei der auszahlenden Stelle. Bei allen Schulden für die Wertpapiere ausgegeben worden sind (Anleihen usw.), entfällt eine Aufteilung nach Gläubigern. 7.3 Begriffserläuterungen m nichtöffentlichen Bereich m nichtöffentlichen Bereich entstehen aus Kassen oder Liquiditätskrediten, und Krediten. Bei Kassenkrediten und Krediten sind die Schulden nach der Art der Gläubiger (Bereichsabgrenzung s.u.) nachgewiesen. Bei diesen Schuldarten wird zusätzlich zwischen Euro bzw. Fremdwährung unterschieden. Auf fremde Währung lautende Schulden, die im Ausland oder bei internationalen Stellen aufgenommen und in fremder Währung kontrahiert sind, werden zu den von der Europäischen Zentralbank am 31. Dezember veröffentlichten Referenzkursen in Euro umgerechnet. Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank. m öffentlichen Bereich Hier werden sämtliche, von den Einheiten untereinander aufgenommenen Schulden nachgewiesen, auch wenn sie über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Diese umfassen auch Schulden zwischen den Körperschaften und den Extrahaushalten der Körperschaften. Analog zum nichtöffentlichen Bereich werden diese Schulden nach Kassenbzw. Liquiditätskrediten und Krediten ausgewiesen. Des Weiteren werden diese Schulden differenziert nach dem Bereich erhoben, zu dem der Gläubiger zuzurechnen ist (sog. Bereichabgrenzung s.u.). Da aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten in der Schuldenstatistik NettoSchuldner bzw. die Gläubigerpositionen nicht errechnet werden können, erfolgt eine unbe 7

8 reinigte Zusammenfassung der Verschuldungsdaten aller Berichtsstellen; dies hat zur Folge, dass z. B. Schulden der Gemeinden bei ihrem Land bzw. Schulden der Extrahaushalte bei ihrem Kernhaushalt in nichtkonsolidierter Form nachgewiesen werden. Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Kassenkredite / Kredite zur Liquiditätssicherung Unter Kassenkrediten (auch als Kassenverstärkungskredite bezeichnet) werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, welche die Berichtskörperschaften zur Überbrükkung vorübergehender Kassenanspannungen eingehen. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung. Ab 2010 werden die Kassenkredite differenziert nach Gläubigerbereichen erhoben. Sofern von den einbezogenen Einheiten Wertpapiere begeben werden, sind diese in der Schuldenstatistik nachzuweisen. Im Eigenbestand der Emittenten befindliche Wertpapiere bleiben beim Schuldenstand unberücksichtigt. umfassen Geldmarktpapiere (kurzfristige Wertpapiere, z.b. Schatzanweisungen) und Kapitalmarkpapiere (längerfristige Wertpapiere, z.b. Anleihen, Obligationen, Inhaberschuldverschreibungen). Während bei Bund und Ländern quantitativ bedeutsam sind, spielen diese Gemeinden nur eine untergeordnete Rolle. Kredite Kredite sind definitorisch von den Kassenkrediten abzugrenzen. Sie entstehen, wenn Gläubiger Mittel an Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers gewähren und die weder in einem nicht begebaren Titel noch verbrieft sind. Kredite weisen im Allgemeinen folgende Merkmale auf: Die Bedingungen eines Kredits werden zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers ausgehandelt. Ein Kredit ist eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Die Kredite sind in der Höhe der Restschuld anzugeben. Sie werden in der Schuldenstatistik nach Ihrer (ursprünglichen) Laufzeit differenziert nach kurzfristigen (bis einschl. 1 Jahr), mittelfristigen (über 1 bis einschl. 5 Jahre) und langfristigen Krediten (über 5 Jahre) erhoben. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommenden Zahlungsverpflichtungen, die Hypotheken, Grundund Rentenschulden sowie Restkaufgelder, werden wegen unterschiedlich verwendeter Abgrenzungs und Bewertungskriterien nicht in den Schuldenstand einbezogen und neben den Angaben über Finanzierungsleasing und ÖPP Projekten nur nachrichtlich dargestellt. Bereichabgrenzung Um die Verschuldungen der verschiedenen staatlichen und privaten Ebenen differenziert nachweisen zu können, werden die Kassenkredite und Kredite beim öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich nach der sogenannten Bereichsabgrenzung differenziert erhoben. Diese umfasst die Aufgliederung nach: Öffentlicher Bereich: Bund Ländern Gemeinden/Gv. Zweckverbänden und dgl. gesetzlichen Sozialversicherung verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sonstige öffentlichen Sonderrechnungen Nichtöffentlicher Bereich: Kreditinstitute Sonstiger inländischer Bereich Sonstiger ausländischer Bereich Hypotheken, Grund und Rentenschulden Hier werden nur die Verbindlichkeiten aufgeführt, die beim Erwerb bereits belasteter Grundstücke übernommen wurden. Darlehensaufnahmen gegen hypothekarische Sicherung und nicht gesicherte Schuldenaufnahmen werden dagegen nur bei der entsprechenden Schuldart (z. B. bei Kreditinstituten) nachgewiesen. Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften Als Restkaufgeld ist der noch nicht gezahlte (Teil)Betrag einer Kaufsumme zu verstehen; dieser kann auch hypothekarisch durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden (Restkaufgeldhypothek). Hierzu zählen auch Verpflichtungen aus Forfaitierungsverträgen, wenn ein Einredeverzicht bei der Bank geleistet wurde, also kein Recht auf Kürzung bei Minderleistung besteht. Verpflichtungen aus Forfaitirungsverträgen ohne Einredeverzicht zählen zu den übrigen Verbindlichkeiten. 8

9 Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing wird ein Finanzierungsvertrag über einen bestimmten Zeitraum verbindlich abgeschlossen. Während der sogenannten Grundmietzeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden und die in der Grundmietzeit zu entrichtenden Raten decken mindestens die Anschaffungs oder Herstellkosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten. Maßnahmen zur Werterhaltung (z. B. Wartung, Versicherung) trägt der Leasingnehmer. Es wird die insgesamt eingegangene Verpflichtung (= Leistungssumme) aus Leasingverträgen abzüglich der bis zum Ende des Berichtszeitraumes geleisteten Tilgungen nachgewiesen. ÖPPProjekte nach ESVG Bei Projekten aus ÖffentlichenPrivatenPartnerschaften (bzw. PPPProjekten) nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) handelt es sich um Projekte, bei denen der öffentliche Partner das Baurisiko oder der private Partner nur das Baurisiko und kein weiteres Risiko (Ausfallrisiko oder Nachfragerisiko) trägt. Die Prüfung der Risikoverteilung ist dabei anhand der abgeschlossenen Verträge vorzunehmen. Hier wird der Bauwert entsprechend dem Baufortschritt von Investitionsmaßnahmen aus ÖPPProjekten als unterstellter Kredit ausgewiesen. Abgezogen ist der Teil der bis zum Ende des Berichtsjahres geleisteten Zahlungen an die Auftragnehmer. Bei den abzusetzenden geleisteten Zahlungen handelt es sich um den unterstellten Tilgungsanteil, der in den Zahlungen an den Auftragnehmer enthalten ist. Die Aufschlüsselung erfolgt dabei so, dass der unterstellte Kredit über die Vertragslaufzeit hinweg getilgt ist bzw. dass mit einer etwaigen Abschlusszahlung am Laufzeitende die Restschuld getilgt wäre. Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen Die Bürgschaften im Sinne des 765 BGB einschl. der Nachbürgschaften sind mit den übernommenen Haftungssummen, nicht dagegen mit den gesamten Kreditsummen (Ausnahme: einige Flächenländer) und nicht mit den durch Gesetz oder Haushaltssatzung festgestellten Ermächtigungssummen angegeben. Sie umfassen auch harte Patronatserklärungen, die eine Liquiditätsausstattungsgarantie beinhalten. Auf Bürgschaften gezahlte Beträge (Schadensfälle) sind abgesetzt. Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachgewiesen; dagegen ist von Bürgschaften, die nur teilweise durch Rückbürgschaften gesichert sind, der ungedeckte Teil einbezogen. Außer den Bürgschaften nach 765 BGB sind von Bund und Ländern übernommene Garantien und sonstige Gewährleistungen im Nachweis enthalten (z. B. Kreditaufträge nach 778 BGB, Schuldmitübernahmen, Gewährleistungs, (Garantie) Verträge, Ausbietungsgarantien, Wechselbürgschaften). Bei Gemeinden/Gv., Zweckverbänden, gesetzlichen Sozialversicherungen und den Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors entfällt dieser Nachweis. Nicht enthalten sind Bürgschaften, die kraft Gesetzes übernommen werden müssen (z. B. Haftung der Länder für ihre Kreditanstalten, Haftung der Gemeinden/Gv. für Sparkassen als Gewährsträger). Schuldenbewegung Schuldenaufnahmen Als Schuldenaufnahmen sind alle in der Zeit vom bis eines Berichtsjahres aufgenommenen Kredite mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios angegeben (Ausnahme: Diskontpapiere unverzinsliche Schatzanweisungen einschl. Finanzierungsschätze des Bundes, die seit 1981 nur mit dem abgezinsten Betrag nachgewiesen werden). Die Schuldenaufnahmen werden nach Schuldarten und ihren vertraglich festgelegten Laufzeiten untergliedert. Gemeinsame Schuldenaufnahme von Bund und Sondervermögen siehe Punkt 9 Sonstige Hinweise. Schuldentilgungen Tilgungen sind alle in der Zeit vom bis des Berichtsjahres zurückgezahlten Beträge. Sie werden nach Schuldarten gegliedert. Sonstige Zugänge Sonstige Abgänge Sonstige Zu und Abgänge sind alle Schuldenzu und abgänge, die der Berichtskörperschaft keine Haushaltsmittel zugeführt bzw. entzogen haben (z. B. Veränderungen im Schuldenstand durch Eingliederung vorher selbständiger Sonderrechnungen bzw. Ausgliederung von Sonderrechnungen, Schuld bzw. Forderungsabtretungen). Fälligkeiten Nachgewiesen werden die planmäßig fällig werdenden Tilgungen nach fester oder variabler Verzinsung für die am Erhebungsstichtag bestehenden Schulden aus Wertpapieren und Krediten aus dem nichtöffentlichen Bereich, gegliedert nach den dem Erhebungsstichtag folgenden fünf einzelnen Jahren und dem anschließenden Zeitraum. Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt auch die Erhebung der Fälligkeiten von variabel verzinsten Wertpapieren und Krediten aus dem nichtöffentlichen Bereich. 8 Ergebnisdarstellung Ab 2010 wird ein grundlegend neues Erhebungsprogramm angewandt, welches sich gegenüber dem bisherigen neben der Erweiterung des Berichtskreises auch in einer Anpassung der Bereichsabgrenzungen unter 9

10 scheidet. Zur Vervollständigung des Berichtskreises wird die gesetzliche Sozialversicherung als weitere Körperschaftsgruppe aufgenommen und es werden als Extrahaushalte alle Einheiten des Staatssektors einbezogen. Bei den aufgenommenen Krediten wird zwischen Kredite beim nichtöffentlichen Bereich und Kredite beim öffentlichen Bereich unterschieden. Der Begriff Kreditmarktschulden wird ab 2010 nicht mehr verwendet und ist mit dem neuen Begriff Kredite beim nichtöffentlichen Bereich nur beschränkt vergleichbar (siehe 7 Schuldenstatistische Begriffe und Abgrenzungen). Die Schulden beim nichtöffentlichen Bereich umfassen dabei neben allen die Kassenkredite und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich. Die m öffentlichen Bereich beinhalten dagegen die Kassenkredite und Kredite beim öffentlichen Bereich. 9 Sonstige Hinweise Einwohnerzahlen Für die Berechnung der Ergebnisse der Schuldenstatistik in Euro je Einwohner werden die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum des Berichtsjahres verwendet. Die Zuordnung der Gemeinden zu den Gemeindegrößenklassen richtet sich ebenfalls nach dieser Einwohnerzahl und dem Gebietsstand am des gleichen Jahres. Fachlich Verantwortliche: Sascha Ebigt Fachgebietsleiter Tel Andrea Verhoef Teamleiterin Tel

11 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2010 nach Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 1) Gemeinden und Gemeindeverbände Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) in Euro m nichtöffentlichen Bereich Kassenkredite bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen Geldmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Zusammen Kredite bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen Insgesamt m öffentlichen Bereich Kassenkredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Kredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Versicherungstechnische Rückstellungen, übrige Verbindlichkeiten 4) Versicherungstechn. Rückstellungen Übrige Verbindlichkeiten Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 4) Hypotheken, Grund und Rentenschulden Restkaufgelder Finanzierungsleasing ÖPPProjekte nach ESVG Zusammen Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen 4) Haftungssumme insgesamt ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in ) vorläufige Ergebnisse 11

12 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.2 Schuldenzugänge 2010 nach Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte in Euro Schuldenaufnahmen Geldmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Zusammen Davon Extrahaushalte 1) Gemeinden und Gemeindeverbände Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl. bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Sonstige Zugänge Geldmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Zusammen Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor, ohne Hochschulen 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

13 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.3 Schuldenaufnahmen 2010 nach Laufzeit und Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Insgesamt und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit bis einschließlich 1 Jahr Geldmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit mehr als 5 Jahre Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Davon Extrahaushalte 1) Gemeinden und Gemeindeverbände in Euro Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor, ohne Hochschulen 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

14 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.4 Schuldenabgänge 2010 nach Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Schuldentilgungen Geldmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Zusammen Davon Extrahaushalte 1) Gemeinden und Gemeindeverbände in Euro Kernhaushalte Davon Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Sonstige Abgänge Geldmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Zusammen Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl. bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor, ohne Hochschulen 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

15 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.5 Schuldentilgungen 2010 nach Laufzeit und Art der Schulden Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Insgesamt und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit bis einschließlich 1 Jahr Geldmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit mehr als 5 Jahre Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kredite beim nichtöffentlichen Bereich bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich zusammen Kredite beim öffentlichen Bereich ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor, ohne Hochschulen 2) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektor sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in 2010 Davon Gemeinden und Extra Gemeindehaushalte 1) verbände in Euro Davon Kern Extrahaushalte haushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) 15

16 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 1.6 Vorjahresvergleich der Schulden am 31. Dezember 2010 nach Arten Insgesamt Land 1) Gemeinden und Gemeindenverbände 1) Art der Schulden Veränderung Veränderung Veränderung Stand Stand Stand 2010 Stand Stand 2010 Stand gegenüber gegenüber gegenüber in Euro m nichtöffentlichen Bereich Kassenkredite bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen Geldmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Zusammen Kredite bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen Insgesamt m öffentlichen Bereich Kassenkredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Kredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Versicherungstechnische Rückstellungen, Übrige Verbindlichkeiten Versicherungstechn. Rückstellungen Übrige Verbindlickeiten Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken, Grund und Rentenschulden Restkaufgelder Finanzierungsleasing ÖPPProjekte nach ESVG Zusammen Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen Haftungssumme insgesamt ) einschl. öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssekt 16

17 2. Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen in Niedersachsen 2.1 Schuldenstand am 31. Dezember 2010 nach Art der Schulden Art der Schulden Gemeinden und Gemeindeverbände Kreisfreie Städte Kreisangehörige Gemeinden Davon Samtgemeindehaushalte Landkreise in Euro m nichtöffentlichen Bereich Kassenkredite bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen Geldmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere EuroWährung Fremdwährung Zusammen Kredite bei Kreditinstituten EuroWährung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich EuroWährung Fremdwährung Zusammen Insgesamt m öffentlichen Bereich Kassenkredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl. bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Kredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Versicherungstechnische Rückstellungen, übrige Verbindlichkeiten 1) Versicherungstechn. Rückstellungen Übrige Verbindlickeiten Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 1) Hypotheken, Grund und Rentenschulden Restkaufgelder Finanzierungsleasing ÖPPProjekte nach ESVG Zusammen Bürgschaften 1) Haftungssumme insgesamt ) vorläufige Ergebnisse 17

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