Beschlussesantrag an die Gemeindeversammlung vom 12. Mai 2015
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- Martin Holzmann
- vor 8 Jahren
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1 Geschäft 5 Vollmacht und Objektkredit für das Bauprojekt Rutschung Hintergraben im Gesamtbetrag von Fr. 2'100'000.00, abzüglich Beiträge Dritter 1. Ausgangslage Im Gebiet Hintergraben in der Gemeinde Sarnen, sind ständige Rutschbewegungen von wenigen Millimetern im Jahr bekannt. Ende 2010 zeigten sich bedeutend stärkere Bewegungen als üblich. In der Folge wurde ein Messnetz eingerichtet, um den Prozess zu überwachen. Gemäss diesen Dokumentationen konnten von Februar 2011 bis Frühling 2013 Verschiebungen von bis 10 cm pro Monat gemessen werden. Zwischen April und Juni 2013 (Akutphase) verstärkten sich die Rutschbewegungen erneut. An einigen Messpunkten wurden Veränderungen von bis zu 50 cm im Tag gemessen. Im darauffolgenden Sommer 2013 beruhigte sich der Rutschprozess. Aktuell werden Bewegungen von unter einem Zentimeter pro Monat registriert. Die massiven Rutschbewegungen führten zu Schäden an Infrastrukturanlagen, Gebäuden sowie Veränderungen der Landschaft und den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die gewonnenen Erkenntnisse seit Ende 2010 und vor allem bei der Akutphase 2013 konnten bei der Erarbeitung des Bauprojektes mit einbezogen werden. Um eine grössere Planungssicherheit bezüglich Rutschentwicklung zu haben, wurde mit der Ausarbeitung des Bauprojektes zugewartet. 2. Strategie / Projektziele Übergeordnete Strategie Die tiefgründige Rutschung Hintergraben kann mit technischen Massnahmen nicht zum Stillstand gebracht werden. Aufgrund dieser Tatsache und den Grundsätzen des integralen Risikomanagements, formulierten die Behörden (Gemeinde, Kanton, Bund) eine Strategie, die folgende drei Aspekte umfasst: Schadenpotenzial reduzieren und Anpassung an die veränderten Bedingungen Günstige Beeinflussung der Rutschung, wo möglich und sinnvoll Vermeiden von Folgeschäden Projektziele Als Basis aller Massnahmen gilt die übergeordnete Strategie. Im Rahmen der Bearbeitung und Diskussion der Varianten und der Ausarbeitung der Vorstudie wurden folgende Projektziele definiert:
2 Rechtlich: Der Staat sorgt dafür, dass bei einer Gefährdung vernünftige, nachhaltige, tragfähige Lösungen gesucht und geprüft werden. (Art. 76 Abs. 1 und 3 BV, Art. 77 Abs. 1 BV, Art 1 Abs. 2 WaG, Art. 1 WBG). Ökonomisch: Die Kosten sind optimiert. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt Fachlich Naturgefahren: Die Sicherheit der Bevölkerung ist gewährleistet. Das Schadenpotential im Rutschgebiet ist reduziert. Die Prozesshäufigkeit und intensität sind im Rahmen des Möglichen verringert. Es entsteht keine zusätzliche Gefährdung für bisher nicht betroffene Gebiete. Sozial Bevölkerung: Die Betroffenen werden zu Beteiligten. Die Lösungen werden zusammen mit den Beteiligten einvernehmlich erarbeitet. Die Bevölkerung wird angepasst informiert. Dier Risikokultur wird kommuniziert: Es kann keine 100% Sicherheit durch die Behörden garantiert werden. Gewerblich Landwirtschaft: Die Bewirtschaftung wird den gegebenen Umständen angepasst. Die Erschliessung bleibt befahrbar. Komforteinbussen müssen in Kauf genommen werden. Die Standorte der Betriebe werden bei Bedarf den gegebenen Umständen angepasst. Raumplanung Generell: Die Massnahmen sind im Einklang mit der übergeordneten Raumplanung. Baurechtswidrige Zustände bei bestehenden Gebäuden werden vermieden, insbesondere die Gefährdung von Personen und Tieren. Raumplanung Erschliessung: Die Liegenschaften ausserhalb des Rutschgebiets bleiben erschlossen. Komforteinbussen müssen in Kauf genommen werden. Die Versorgungssicherheit kann je nach Umständen nicht zu jedem Zeitpunkt 100% aufrechterhalten bleiben. Die Betroffenen sind darüber informiert. Die Erschliessungen sind soweit möglich rutschresistent und einfach unterhaltbar. Bauprojekt Rutschung Hintergraben, Sarnen
3 Technisch Schutzbauten: Die Funktion der Schutzbauten wird geprüft. Die Funktion wird erhalten, sofern dies im Zusammenhang mit der gewählten Massnahmenvariante von Bedeutung ist. Die Gefährdung wird nicht in benachbarte Gebiete verlagert (Erhalt der heutigen Wasserläufe, Verhinderung unkontrollierter Eintiefung mit Sohlenfixpunkten vorzugsweise bei den Erschliessungsübergängen, verhindern von Ausbrüchen in Nachbargebiete infolge verschobener Sperren oder neuer Furten). Die Gefährdung nimmt nicht unvorhergesehen zu. Technische Massnahmen gegen Rutschprozesse sind günstig, möglichst schadenunempfindlich und einfach reparierbar. Ökologie: Habitatsstrukturen und die Verzahnung von Wiese, Weide, Obstbäumen, Hecken/ Uferbestockung, Fliessgewässer und Wald bleiben weitgehend erhalten. Landschaft: Die Massnahmen sind mit dem Landschaftsschutzgebiet von regionaler Bedeutung vereinbar. 3. Massnahmen Im Bauprojekt Rutschung Hintergraben werden einerseits die ausgeführten Massnahmen dokumentiert und andererseits die Massnahmen an Bächen, der Erschliessungen sowie der Entwässerungen geplant. Die Planung ist unter anderem Basis für die Subventionsanträge an Bund und Kanton. Das Bauprojekt umfasst folgende Massnahmenkategorien: Gebäude Die Planung und Finanzierung der bereits angefallenen und noch anfallenden Kosten erfolgt unabhängig vom Bauprojekt und wird durch die Grundeigentümer und deren Versicherungen koordiniert, sprich finanziert. Erschliessungen Bäche Die Planung der Erschliessungen erfolgt über das Bauprojekt. Die Finanzierung der bereits angefallenen und noch anfallenden Kosten ist folgendermassen geregelt: private Erschliessungen: Die Finanzierung erfolgt über die betroffenen Grundeigentümer öffentliche Erschliessungen (Schlimbachstrasse): Die Finanzierung erfolgt gänzlich durch die Einwohnergemeinde Sarnen Die Planung und Finanzierung der bereits angefallenen und anfallenden Kosten erfolgt über das Bauprojekt. 3
4 Entwässerung Landwirtschaftl. Nutzflächen Gewässerraum Die Planung und Finanzierung der bereits angefallenen und anfallenden Kosten erfolgt über das Bauprojekt. Die Planung und Finanzierung der bereits angefallenen und noch anfallenden Kosten werden durch deren betroffenen Grundeigentümern, den landwirtschaftlichen Strukturverbesserungs-Geldern und verschiedener Hilfswerken getragen. Sämtliche Gewässerräume, die sich im Projektperimeter befinden, müssen laut kantonaler Verordnung mit der Ausarbeitung/Auflage des Bauprojektes ausgeschieden und aufgelegt werden. Die Kosten können über das Bauprojekt abgerechnet werden. 4. Kosten und Finanzierung Da nicht alle Massnahmen subventionsberechtigt sind, aber die Kosten für das Bauprojekt ganzheitlich erfasst worden sind, werden nachfolgend sowohl die Projektsowie die volkswirtschaftlichen Kosten dargestellt. Projektkosten Übersicht der Kostenschätzung der Projektkosten: Massnahmen Geplante Massnahmen beitragsberechtigt Bereits ausgeführte Massnahmen beitragsberechtigt Geplante Massnahmen nicht beitragsberechtigt [Fr] [Fr] [Fr] Erschliessung ' Massnahmen Bäche 635' ' ' Entwässerung/Drainage 445' ' Total Kosten Massnahmen 1'080' ' ' Grundlagen / Honorare 180' ' Total 1'260' ' ' Gesamttotal 1'935' (sämtliche Preise gerundet, inkl. MwSt. 8%) Die Beteiligung von Bund wird erst mit der Subventionsverfügung festgelegt. Die Subventionsverfügung für das Bauprojekt wird erst beim Vorliegen sämtlicher Bewillligungen (Kanton und Gemeinde) vom Bund erlassen. Untenstehend eine Annahme der Subventionssätze (Kostenteiler) und den entsprechenden Kosten:
5 Bund Beteiligung 35% Beteiligung 45% Anteil (Fr.) 677' ' Kanton Beteiligung 30% Beteiligung 30% Anteil (Fr.) 580' ' Gemeinde Beteiligung 35% Beteiligung 25% Anteil (Fr.) 677' ' Kosten subventioniert 1'935' '935' Restkosten nicht subventioniert 165' ' Gesamttotal 2'100' '100' Der Bund stellt angesichts der Mehrleistungen, die im Bauprojekt erbracht werden zusätzlich zu den 35% noch + 10% in Aussicht. Daher differiert der Gemeindebeitrag zwischen 35% (bei Bundesbeteiligung 35%) und 25% (bei Bundesbeitrag von 45%). Der Kantonsbeitrag beträgt in beiden Fällen 30%. Die Kosten die für die Ausführung der bereits erfolgten beitragsberechtigten Massnahmen in der Höhe von rund Fr. 675' werden im Moment vollumfänglich von der Einwohnergemeinde Sarnen getragen. Wenn das Projekt nicht bewilligt würde, müsste die Einwohnergemeinde Sarnen sämtliche Kosten tragen. Gesamtkosten Seit 2011 haben die Öffentlichkeit, Private, Versicherungen, Hilfswerke usw. beachtliche finanzielle Mittel aufgewendet. Die untenstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die bereits aufgewendeten finanziellen Mittel, die nicht Teil des Bauprojekts sind, sowie über die Gesamtkosten inkl. der geplanten Massnahmen im Bauprojekt. Für die Privaten / Versicherungen / Hilfswerke wurden die Kosten mit Hilfe von EconoMe (Tool vom Bund zur Ermittlung der Kosten bei Naturgefahrenprojekten) berechnet. 5
6 Übersicht der Kostenschätzung der gesamten volkswirtschaftlichen Kosten: Massnahmen Gesamtkosten Kosten total Kosten bereits Kosten bereits Kostenschät- (gerundet) Bauprojekt abgerechnet abgerechnet zung Finanzie- (gerundet) Grundange- nicht beitrags- rung Private/ bot WaG berechtigt Versicherungen/ Hilfswerke [Fr.] [Fr.] [Fr.] [Fr.] [Fr.] Gebäude Erschliessungen Massnahmen Bäche Entwässerungen/ Drainagen Landw. Nutzung Diverses Total Kosten Massnahmen Grundlagen / Honorare Gesamtkosten (sämtliche Preise inkl. MwSt. 8%) 5. Termine * 12. Mai 2015 Abstimmung an der Gemeindeversammlung Sarnen * 13. Mai 2015 Auflage Bauprojekt und Gewässerräume (30 Tage) * 02. Juni 2015 Regierungsratsbeschluss * 03. Juli 2015 Kantonaler Gesamtentscheid * 03. September 2015 Beschluss Kantonsrat * 16. Oktober 2015 Subventionsverfügung Bund * ab Mitte Oktober frühester Baubeginn * ab Mitte Oktober Subventionsabrechnung der bereits ausgeführten Massnahmen * Der Terminplan ist von den einzelnen Schritten abhängig, wenn es Verzögerungen gibt, verschieben sich automatisch auch der Baubeginn und die Belegsabrechnung. Von der Rutschung Hintergraben sind rund 60 Personen direkt (Schäden an Gebäuden, Landwirtschaftsland usw.) und indirekt (Schäden an Haupt- und Nebenerschliessungen) betroffen. Dem Einwohnergemeinderat Sarnen ist es wichtig, dass das Gebiet Hintergraben auch weiterhin bewohnt werden kann. Das hat er von allem Anfang an so kommuniziert. Der Fachbereich Wasserbau hat sich, zusammen
7 mit den Vertretern von Bund und Kanton, intensiv mit der Situation und den Lösungsmöglichkeiten im Hintergraben befasst. So konnte ein Projekt mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis erarbeitet werden. Auch bezüglich des Unterhalts wurden die robustesten Varianten gewählt. Damit können auch die Folgekosten tief gehalten werden. Die Rutschung hat sich seit Mitte 2013 wieder stark verlangsamt. Auch der regnerische Sommer 2014 hat daran nichts geändert. Aufgrund dessen ist die notwendige Sicherheit für die Ausführung gegeben. Die bereits ausgeführten Massnahmen werden von der Gemeinde Sarnen vorfinanziert. Dieser Betrag kann nur über das vorliegende Subventionsprojekt geltend gemacht werden. Beschlussesantrag: Die Einwohnergemeindeversammlung beschliesst: 1. Dem Einwohnergemeinderat wird Vollmacht und Objektkredit für das Bauprojekt Rutschung Hintergraben im Gesamtbetrage von Fr. 2'100'000.00, abzüglich Beiträge Dritter erteilt. 2. Das Bauprojekt Rutschung Hintergraben wird unter der Bedingung ausgelöst, dass auch Bund und Kanton entsprechende Beiträge leisten. 3. Der Einwohnergemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Sarnen, 12. Mai 2015 Namens der Einwohnergemeindeversammlung Sarnen Der Gemeindeschreiber: Max Rötheli 7
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