Abfallbewirtschaftungsplan

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1 Städtischer Hafenbetrieb Wyk auf Föhr 20. Mai 2015 Abfallbewirtschaftungsplan Sportboothafen Wyk auf Föhr Übersicht 1. Allgemeine Angaben zum Sportboothafen 1.1 Sportboothafen 1.2 Betreiber 1.3 Hafenbehörde 1.4 Beschreibung des Hafenbetriebes 1.5 Karte des Sportboothafens mit Kennzeichnung der Hafenauffanganlagen 2. Erforderliche Hafenauffanganlagen 2.1 Liegeplätze 2.2 Vorhandene Hafenauffangeinrichtungen 2.3 Zuständige Person 3. Erforderliche Hafenauffangeinrichtungen für Abwasser aus Sammeltanks 3.1 Eigene Auffangeinrichtung für Abwasser 3.2 Weitere Mitbenutzungseinrichtungen 3.3 Darstellung des Gebührensystems 4. Art und Menge der aufgefangenen und behandelten Schiffsabfälle 4.1 Art und Menge der entsorgten Abfälle und Abwässer 4.2 Prognose 4.3 Abfallmengenentwicklung 4.4 Entsorgungsgebühren 5. Durchführung der Konsultationen 6. Einschlägige Rechtsvorschriften - 2 -

2 Allgemeine Angaben 1.1 Sportboothafen Städtischer Hafenbetrieb Wyk auf Föhr Hafenstraße Wyk auf Föhr Werkleiter Ulrich Koch Anschrift Achtern Diek 1, Wyk auf Föhr Telefon Mobiltelefon Fax Internet Betreiber Hafenverwaltung Städtischer Hafenbetrieb Norbert Fritsch, Gerd Jakobsen Anschrift Hafenstraße 44, Wyk auf Föhr Telefon Fax Mobiltelefon Internet Hafenbehörde Amt Föhr-Amrum, Die Amtsvorstherin Ordnungsamt Jörg Michelsen Anschrift Hafenstraße 23, Wyk auf Föhr Telefon Homepage Zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (zuständige untere Abfallbehörde) Kreis Nordfriesland - Der Landrat - Untere Abfallbehörde - Marktstraße Husum - Telefon Telefax info@nordfriesland.de - 3 -

3 Beschreibung des Hafenbetriebes Die geographische Lage des kommunalen Sportboothafens ist 54, 41,7` Nord und 008, 34,7` Ost. Er liegt geschützt durch eine Steinmole und eine Querspundwand im nördlichen Teil des Wyker Hafens. Der Sportboothafen kann mit einem Tiefgang von bis zu 1,50m in der Regel jederzeit angelaufen werden. An der Schwimmsteganlage können etwa 195 Boote mit einer maximalen Größe von rd. 15m Länge untergebracht werden. Rund 45 Plätze sind für Gastlieger ausgewiesen. Im Binnenhafen befindet sich eine weitere kleine Schwimmsteganlage. Hier sind an der Süd- und Ostkaje zusätzliche 25 Liegeplätze für Sportboote bis zu 12m Länge geschaffen worden. Von diesen Liegeplätzen sind 10 Einheiten für Gastlieger reserviert. Alle notwendigen Einrichtungen (Strom, Wasser, Sanitäre Anlagen) sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Ferner werden alle wichtigen Infrastruktureinrichtungen für einen modernen Sportboothafen vorgehalten. Der Sportboothafen Wyk auf Föhr wurde in den Jahren 2005 und 2009 im Rahmen der Gelben Welle klassifiziert und mit 3 Sternen ausgezeichnet. Die Klassifizierung wird vom Deutschen Tourismusverband DTV gemeinsam mit dem Bundesverband Wassersportwirtschaft BWVS durchgeführt. Die Bewertung wird in den Bereichen Außendarstellung, Sicherheit, Sanitäre Anlagen, Service, Freizeit und Management + Umweltschutz durchgeführt. Auf eine weitere Klassifizierung wurde bisher verzichtet. Die Organisation und Bewirtschaftung des Sportboothafenbetriebes wird durch Mitarbeiter des Städtischen Hafenbetriebes vorgenommen. Neben der Verwaltungsarbeit für den Betrieb wird zusätzlich in der Saison (Mai bis September) der Service für die Gastlieger im Sportboothafen übernommen. Hierzu unterhält der Hafenbetrieb einen schwimmenden Ponton als Büro direkt an der Schwimmsteganlage. Der Wyker Sportboothafen ist nicht an eine öffentliche Straße angeschlossen. Die Anlage ist im Regelfall nicht mit Fahrzeugen zu erreichen. In Notfällen sowie für notwendige Versorgungsfahrten kann jedoch der vorhandene Deichverteidigungsweg genutzt werden. Nach 6 der Sportboothafenbenutzungsordnung für den Hafen Wyk auf Föhr besteht die Verpflichtung, für Abfälle jeglicher Art die bereitgehaltenen Müllbehälter zu benutzen und sperrige Abfälle sowie Sondermüll im Einvernehmen mit dem Hafenamt gesondert zu lagern und die Abfuhr auf eigene Kosten zu veranlassen. Weiter ist es untersagt, im Sportboothafen die Bootstoilette zu benutzen sowie Abfälle, Verpackungsmaterial und sonstige Gegenstände in das Hafenbecken zu werfen sowie Öl und Abwässer in das Hafenbecken abzulassen. Bei Verstößen gegen die Sportboothafenbenutzungsordnung kann die Hafenverwaltung auf Kosten des Verursachers die durch die Verstöße hervorgerufenen Störungen und Schäden beseitigen lassen. Ferner besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes Bußgeldverfahren einzuleiten. 2. Erforderliche Hafenauffangeinrichtungen Anzahl der Liegeplätze gesamt: 220, davon Dauerlieger: 165 Anzahl der Liegeplätze für Gastlieger: 55 Übliches Sportbootaufkommen: 70% Segelboote 30% Motorboote - 4

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9 Abfallmengenentwicklung (zukünftige Abfallwirtschaftsplanung) Werden Änderungen/Erweiterungen des Sportboothafens im zeitlichen Geltungsbereich des Abfallbewirtschaftungsplanes beabsichtigt? (z.b. Erhöhung der Anzahl der Liegeplätze etc.): nein Falls ja, dann voraussichtliche Auswirkungen auf die Abfallmengenentwicklung: (Angabe der Mengen im Tabellenfeld Prognose) Beabsichtigte Änderungen des Hafenbetriebes: keine 4.4 Entsorgungsgebühren Sind die Gebühren für die Erfassung und Entsorgung der aufgefangenen Schiffsabfälle in den veranschlagten Liegegebühren enthalten? ja Falls nein, bitte Erläuterung des praktizierten Gebührensystems (z.b. Einzelgebühren für zusätzliche Entsorgungsleistungen; Preisliste): 5. Durchführung der Konsultationen (Information der Mitarbeiter/innen und Hafenbenutzer/innen) Mitarbeiter/innen werden bei Neuerungen im Bereich der Abfallentsorgung unterwiesen. Die Hafenbenutzer/innen (insbesondere Gastlieger) werden im Rahmen der Anmeldung in Geeigneter Form informiert. Infotafeln informieren über die Entsorgungsmöglichkeiten (Anlage 1+2). Die Vereinsmitglieder werden im Rahmen der Vereinsversammlungen informiert. 7. Einschlägige Rechtsvorschriften Die Liste der einschlägigen Rechtsvorschriften liegt dem Abfallbewirtschaftungsplan bei. Sie kann bei Bedarf beim Hafenmeister eingesehen werden. Anlage 1: Karte des Sportboothafens mit Kennzeichnung der Hafenauffangeinrichtungen Anlage 2: Liste von Entsorgungsmöglichkeiten in erreichbarer Nähe, die nicht durch den Sportboothafen abgedeckt werden (z.b. Altglascontainer, Altölsammelstellen). Anlage 3: Meldung über Unzulänglichkeiten der Hafenauffangeinrichtungen Anlage 4: Liste der einschlägigen Rechtsvorschriften

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