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1 Hinweise zur Errichtung und Betrieb von digitalen Objektfunkanlagen in Niedersachsen (Version 1.1)

2 Erstellt: Arndt Linnemann Netzoptimierung Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen Telefon: 0511/ Änderungshistorie Datum Version Autor Linnemann, ASDN Busch, MI; Linnemann, ASDN Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Begriffsdefinition Rechtliche Rahmenbedingung Errichtung einer Objektfunkanlage Klassifizierung von Objektversorgungsanlagen Objektklasse Objektklasse Objektklasse Objektklasse Verfahren der Klassifizierung Technische Realisierungsmöglichkeiten Objektversorgung mit DMO Betriebsart (Dierektbetrieb) Objektversorgung mit TMO Betriebsart (Netzbetrieb) Weitere Anforderungen an die Objektfunkanlage Rückwirkungsfreier Betrieb Antennensysteme im Gebäude Funkanlagenraum Stromversorgung Nichtständiger Betrieb Störungen Wartung Kostenregelung Weiterführende Grundlagen Anzeige und Abnahme einer Objektfunkanlage Erforderliche Messungen Einzureichende Unterlagen Abnahme der Objektversorgungsanlage Abgrenzung Behördliche Funktionsabnahme Betrieb von Objektfunkanlagen Betriebsverantwortung Anforderungen an den Betrieb Ausfälle von Basisstationen des BOS-Digitalfunknetzes Abkürzungsverzeichnis Quellenverzeichnis Anlagen Anlage 1: Ansprechpartner Objektversorgung Anlage 2: Prozess Anzeige einer Objektfunkanlage Schnittstellenübersicht Genehmigungsprozess Errichtungsprozess Verstärkeranlage Errichtungsprozess Basisstation Anlage 3: Anzeige zum Aufbau oder Änderung der Objektfunkanlage Anlage 4: Anzeigeformular Ausfüllhinweise Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 3

4 1. Einleitung Die Hinweise zur Errichtung und Betrieb von digitalen Objektfunkanlagen in Niedersachsen richten sich an Objekteigentümer, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Bauämter, Bauaufsichtsbehörden, Planungsbüros, und Errichter, welche im Rahmen ihrer Aufgaben mit der Planung, Genehmigung, Beschaffung, Errichtung und dem Betrieb von digitalen Objektversorgungsanlagen befasst sind. Er ist als Ergänzung zum Leitfaden Objektversorgung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) zu verstehen. Die niedersächsischen Hinweise beschreiben die Rahmenbedingungen, unter denen digitale Objektfunkanlagen in Niedersachsen geplant und errichtet werden können. Ferner definiert es die Schnittstellen bei Planung, Errichtung und Betrieb zur ASDN. Ziel ist es, den Beteiligten eine Anleitung an die Hand zu geben, die beschreibt, wie der Genehmigungs- und Errichtungsprozess umgesetzt werden kann, damit ein problemloser Einsatz nach den Rahmenbedingungen der BDBOS und der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) gewährleistet ist. Der von der BDBOS vorgelegte Leitfaden Objektversorgung beschreibt grundsätzlich alle technischen Möglichkeiten von digitalen Objektfunkanlagen. Aufgrund unterschiedlicher Funkversorgungsqualitäten und taktischer Anforderungen in den einzelnen Bundesländern, legt er allerdings nicht fest, welche Typen von Objektfunkanlagen in bestimmte Gebäude einzubauen sind. Um diese Lücke zu schließen, ist es ein weiteres Ziel dieser Hinweise, einheitliche Empfehlungen für die Gebäudeausstattung in Niedersachsen vorzugeben, damit die BOS-Einsatzkräfte das digitale Funknetz in den relevanten Objekten nutzen können. 2. Begriffsdefinition Gebäude- oder Objektfunkanlagen sind stationäre, funktechnische Einrichtungen zur Einsatzunterstützung, die einen direkten Funkverkehr mit Handsprechfunkgeräten innerhalb des Gebäudes sowie von außen nach innen und umgekehrt ermöglichen. Digitale Objektfunkanlagen im Sinne dieser Hinweise sind Gebäudefunkanlagen, welche auf Basis der Funkstandards TETRA im Bereich von MHz errichtet und im TMO-Modus 1 (permanent in Betrieb) oder im DMO-Modus 2 (wird im Einsatzfall aktiviert) betrieben werden. Dazu gehören z.b. band- und kanalselektive Verstärker (Repeater) aber auch separate Basisstationen mit entsprechender Antennenanlage. Die Nutzung dieser Objektfunkanlagen ist dabei ausschließlich Kräften der BOS vorbehalten. Eine Objektfunkanlage ist erforderlich, wenn eine Versorgung durch das Freifeld nicht sicherstellt, dass ein Objekt mit einer Ortswahrscheinlichkeit von >96% bei einem 1 2 TMO: Trunked Mode Operation (Netzbetrieb) DMO: Direct Mode Operation (Direktbetrieb) Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 4

5 minimalen Empfangspegel von -88dBm (Netzversorgung, Endgerät am Gürtel getragen) versorgt ist. Darüber hinaus darf eine zusammenhängende unterversorgte Fläche nicht >2m² sein. Für die Dimensionierung von Objektfunkanlagen werden Objekte in unterschiedliche Objektklassen eingeteilt. 3. Rechtliche Rahmenbedingung Gemäß 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) hat die Bundesanstalt die Aufgaben, den Digitalfunk BOS aufzubauen, zu betreiben und seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, hat die BDBOS durch den Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen ein Antragsverfahren für Objektfunkanlagen vorgegeben. Um diesem Antragsverfahren zu entsprechen und damit die Genehmigungsfähigkeit dieser Anlagen im BOS-Digitalfunknetz zu gewährleisten, gibt dieses Rahmenkonzept eine Handlungsempfehlung für die Umsetzung. Die folgenden Darstellungen gehen davon aus, dass der Objekteigentümer bereit ist, eine Errichtung bzw. Umrüstung der Objektfunkanlage durchzuführen bzw. hierzu verpflichtet wurde. 4. Errichtung einer Objektfunkanlage In diesem Kapitel werden die Anforderungen und technischen Rahmenbedingungen beschrieben, die bei der Planung und Errichtung einer Objektfunkanlage zu berücksichtigen sind. 4.1 Klassifizierung von Objektversorgungsanlagen Das Einsatzspektrum der Einsatzkräfte - vom Einsatz im täglichen Dienst, Notfalleinsatz, Sondereinsatz, bis zum Großschadensereignis, das Aufwachsen von Einsatzstellen und das erforderliche Zusammenwirken verschiedener taktischer Einheiten der BOS in komplexen Schadenslagen - erfordert eine leistungsfähige und stabile Kommunikation. Aufgrund des Einsatzgeschehens, sowie in Abhängigkeit der räumlichen Ausdehnung und der Komplexität von Gebäuden, werden im Einsatzfall Einsatzabschnitte gebildet, deren Aufgabenerfüllung durch die jeweilige Verfügbarkeit einer Kommunikationsressource wesentlich unterstützt wird. Beispielsweise ist die lückenlose Kommunikation mit Einsatzkräften in Gefahrenbereichen zwingend erforderlich. Neben der räumlichen Ausdehnung ist bei der Festlegung der erforderlichen Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 5

6 Kommunikationsressourcen die Verfügbarkeit von zentralen Kommunikationspunkten (z.b. Sicherheits-/Technikzentralen, Tunnelbetriebszentralen, usw.), die in das Gefahrenabwehrmanagement eingebunden sind, zu berücksichtigen. Grundsätzlich entscheidet die zuständige kommunale BOS in Abhängigkeit der von ihren Einsatzkräften verwendeten Kommunikationsmittel und dem funktaktischen Konzept. Hierauf aufbauend werden aus Sicht des Gefahrenabwehrmanagements die Objektversorgungsanlagen einer der vier Objektklassen 1 bis 4 mit den nachfolgend dargestellten Leistungsparametern zugeordnet. Die Beispielhaften Objekte sind nur zur Veranschaulichung aufgeführt. Die Einordnung in die Objektklassen ist anhand der taktischen Betrachtung und jeweils in einer Einzelfallbetrachtung vorzunehmen Objektklasse 1 Es handelt sich um Objekte hoher Komplexität, die teilweise oder weitgehend öffentlich zugänglich sind. Es erfolgt die Bildung von drei Einsatzabschnitten. Hier ist eine Sicherstellung des TMO-Netzbetriebes erforderlich, gleichzeitig ist die Möglichkeit der parallelen Nutzung von drei DMO-Rufgruppen sicherzustellen. Beispiele für die Objektklasse 1: Flughafen, großer Bahnhof, Krankenhaus, Einkaufszentrum, Stadion, Event-/Multifunktionshalle, Schulzentrum Objektklasse 2 Hier sind Objekte mittlerer Komplexität gemeint. Es werden zwei Einsatzabschnitte gebildet. Die Objekte werden von vielen Personen frequentiert und sind zum Teil öffentlich zugänglich. Hier ist eine Sicherstellung des TMO-Netzbetriebes erforderlich, gleichzeitig ist die Möglichkeit der parallelen Nutzung von zwei DMO-Rufgruppen sicherzustellen. Beispiele für die Objektklasse 2: größere Kaufhäuser, Bürokomplexe, kleinere Krankenhäuser, Laborgebäude, größere Hotels Objektklasse 3 In dieser Objektklasse handelt es sich um Objekte, die keine große Komplexität besitzen. Der Betrieb einer oder zweier DMO- Rufgruppen muss sichergestellt werden. Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 6

7 Beispiele für die Objektklasse 3: Bürogebäude, Tiefgaragen, Lagerhallen, kleinere Produktionsstätten Objektklasse 4 Die Objektklasse 4 entspricht den Objekten der Klasse 3. Aufgrund polizeilicher operativ-taktischer Anforderungen, wird in Absprache mit dem Eigentümer / Betreiber über die DMO-Rufgruppen hinaus, eine TMO-Netzabdeckung festgelegt Verfahren der Klassifizierung Die zuständige Brandschutzbehörde empfiehlt im Genehmigungsverfahren aus der Sicht des Brandschutzes die Einordnung des Objektes in eine der taktischen Objektklassen 1, 2 oder 3. Bestehen zusätzliche Anforderungen an die Leistungsparameter einer Objektfunkanlage seitens der Polizei, so ist dies durch die ASDN in Abstimmung mit den Brandschutzbehörden und dem Bauherrn zu vereinbaren und festzulegen. Die ASDN kann dementsprechend Objekte in die Objektklasse 4 einordnen. Die taktische Objektklasse 4 sieht die Erweiterung der Objektklasse 3 hinsichtlich der Verfügbarkeit von TMO vor. Diese Einordnung wird im Formblatt Anzeige zum Aufbau und Inbetriebnahme einer Objektversorgung unter Ziffer 3.1 als Empfehlung durch die ASDN vorgegeben. Weiterhin können in diesem Rahmen Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an die Redundanz von Objektversorgungsanlagen empfohlen werden. Die genaue Prozessbeschreibung ist der Anlage 2 (Seite 23) zu entnehmen. 4.2 Technische Realisierungsmöglichkeiten Bei der technischen Realisierung wird grundsätzlich die Versorgung für Trunked Mode Operation (TMO) und Direct Mode Operation (DMO) unterschieden. Im Rahmen dieser Hinweise wird nur ein kurzer Überblick über die einzelnen Aufbauvarianten gegeben. Detaillierte Informationen sind dem Leitfaden zur Objektversorgung (L-OV) der BDBOS zu entnehmen. Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 7

8 4.2.1 Objektversorgung mit DMO Betriebsart (Dierektbetrieb) Der Direktbetrieb ermöglicht die direkte Kommunikation der Teilnehmer über Endgeräte ohne Netzinfrastruktur. Bei DMO-Objektfunkanlagen verbinden sich Funkgeräte im Sendebereich der Anlage aufgrund des Präsenzsignals bevorzugt mit dieser. Es kann allerdings technisch nicht sichergestellt werden, dass die Kommunikation aller Funkgeräte dieser DMO-Gruppe immer und ausschließlich über die DMO- Objektfunkanlage erfolgt. Dieser Umstand birgt das Risiko, dass insbesondere bei schlechter Funkverbindung eines Funkgerätes zur Objektfunkanlage eine direkte Kommunikation zu einem in der Nähe befindlichen Funkgerät zustande kommt. In diesem Fall würden andere DMO-Gruppenteilnehmer nicht oder nur teilweise an dem Funkgespräch teilhaben. Aus diesem Grund ist eine unvollständige oder nur teilweise Objektfunkversorgung in der Betriebsart DMO untersagt. Um eine gesicherte Kommunikation aus dem Objekt zur Einsatzleitung vor Ort zu gewährleisten, muss ein Bereich von ca. 50m bis 100m durch die Objektfunkanlage mit versorgt werden. DMO Objektfunkanlagen werden erst im Einsatzfall über die Brandmeldezentrale oder das Feuerwehrbedienfeld aktiviert. Eine DMO-Objektversorgung kann durch DMO 1A oder DMO 1B Repeater (Verstärker) erfolgen. Das Land Niedersachsen favorisiert aus frequenzökonomischen Gründen den Einsatz von 1A Repeatern. Es werden für den DMO-Betrieb ausschließlich Frequenzen im Frequenzbereich von 406,1MHz bis 410MHz zur Verfügung gestellt Objektversorgung mit TMO Betriebsart (Netzbetrieb) Die Kommunikation zwischen den Teilnehmern erfolgt im Netzbetrieb über die Netzinfrastruktur. Der Netzbetrieb ist die Standardbetriebsform im BOS- Digitalfunk und wird benutzt, wenn eine gesicherte Funkversorgung zu einer Basisstation gegeben ist. Bei der Nutzung von TMO werden die Nachteile der Betriebsart DMO vermieden. TMO bietet den vollen Funktionsumfang des Digitalfunks, wie die folgend aufgeführten Beispiele zeigen: Die Kommunikation mit der Leitstelle ist möglich. Es besteht die Möglichkeit, den Notruf auch an die Leitstelle zu übermitteln. Die gesamte Freifeldverkehrskapazität, einschließlich dynamischer Gruppenbildung, ist auch im Gebäude vorhanden. Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 8

9 Die Führungsstrukturen aus dem Freifeld sind ohne Einschränkungen auch im Gebäude nutzbar. Diese Vorteile stehen nur in der Betriebsart TMO zur Verfügung und können nicht mit DMO erreicht werden. Um Einschränkungen zu vermeiden und die Vorteile von TMO zu nutzen, wird durch die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen folgende Empfehlung ausgesprochen: Objektversorgungsanlagen sind grundsätzlich in der Betriebsart TMO zu errichten und zu betreiben. Bei der Ausrüstung von Gebäuden mit TMO-Objektfunkanlagen kommen in der Regel folgende Typen von digitalen Objektfunkanlagen zum Einsatz: passive Einkopplung kanalselektive Verstärkeranlagen bandselektive Verstärkeranlagen Basisstation Es wird an dieser Stelle nur kurz auf die Vor- und Nachteile dieser Anlagentypen eingegangen. Eine genaue Beschreibung findet sich im Leitfaden L-OV der BDBOS. Passive Einkopplung Bei kleineren Objekten ist die passive Einkopplung des Freifeldsignals über eine gerichtete Außenantenne in das Gebäude möglich. Es kommen dabei keine aktiven Komponenten zum Einsatz. Vorteil: Nachteil: einfach und kostengünstig zu realisieren nur für sehr kleine Bereiche im Objekt ausreichend Kanalselektive Verstärkeranlagen Bei kanalselektiven Verstärkeranlagen wird das Freifeldsignal über Außenantennen von einer benachbarten Basisstation empfangen, verstärkt und im Gebäude wieder ausgesendet. Dies gilt in umgekehrter Weise auch für Signale, die von Funkgeräten im Gebäude ausgesandt werden. Bei kanalselektiven Verstärkeranlagen werden dabei nur bestimmte Kanäle des BOS-Frequenzbereiches übertragen. Die übertragenen Kanäle müssen dabei spezifisch auf die versorgende Basisstation abgestimmt sein. Vorteil: einfach zu realisieren, hohe Verstärkung des Funksignals möglich Nachteil: Laufzeitprobleme bei ausgedehnten Objekten, Frequenzänderungen an der versorgenden Basisstation müssen Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 9

10 an der Verstärkeranlage nachgezogen werden Bandselektive Verstärkeranlagen Bei bandselektiven Verstärkeranlagen wird das Freifeldsignal über Außenantennen empfangen, verstärkt und wieder ausgesendet. Dies gilt in umgekehrter Weise auch für Signale die von Funkgeräten im Gebäude ausgesandt werden. Bei bandselektiven Verstärkeranlagen wird dabei der gesamte BOS-Frequenzbereich übertragen. Die Frequenzbereiche müssen dabei nicht spezifisch auf die versorgende Basisstation angepasst werden. Vorteil: Nachteil: einfach zu realisieren, einfacher und kostengünstiger Betrieb geringe Verstärkung, max. zwei Verstärkeranlagen je Basisstation anschließbar, da sonst die Basisstation desensibilisiert werden kann (Quellenverzeichnis, [3]). Basisstation Bei großen und ausgedehnten Objekten ist die Verwendung einer Basisstation sinnvoll, wenn zusätzliche Gesprächskapazität im Gebäude benötigt wird. Der Einsatz einer Basisstation stellt im Bezug auf Errichtung und Betrieb die aufwändigste Lösung dar. Der Objekteigentümer muss eine Netzanschlussvereinbarung mit der BDBOS abschließen. Vorteil: Nachteil: zusätzliche Verkehrskapazität, Versorgung ausgedehnter Objekte möglich kosten- und zeitintensiv bei Beschaffung und Betrieb, gegenwärtig kann nur Technik der Systemlieferantin (EADS) verwendet werden 4.3 Weitere Anforderungen an die Objektfunkanlage Rückwirkungsfreier Betrieb Bei der Ausführungsplanung der Objektfunkanlage ist zu berücksichtigen, dass deren rückwirkungsfreier Betrieb in der Systemumgebung des BOS- Digitalfunknetzes sichergestellt ist. Dies ist durch den Errichter als vorbereitende Messung mit Hilfe von messtechnischen Verifikationen bei der Grobplanung festzustellen und gegenüber der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen im Rahmen der fachtechnischen Prüfung nachzuweisen. Um die Einflüsse auf das umliegende Freifeld möglichst gering zu halten, ist die Reichweite der Objektfunkanlage auf den Nahbereich des Gebäudes zu beschränken. Der Bereich ist dabei auf max. 100m um das Objekt begrenzt. Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 10

11 4.3.2 Antennensysteme im Gebäude Das Antennensystem ist redundant auszulegen. Dabei muss gewährleistet sein, dass auch im Brandfall ein störungsfreier Funkbetrieb sichergestellt ist. Werden Leck- oder Schlitzbandkabel verlegt, sind diese grundsätzlich in Schleifen (Ringleitung) auszubilden. Alternativ ist eine zweiseitige Einspeisung zulässig. Verschiedene Abschnitte eines Leckkabels dürfen nicht im gleichen Raum verlaufen. Zubringerleitungen zu Antennen und Stichleitungen zu einzelnen Antennen sind in Funktionserhalt E90 (DIN 4102) auszuführen. Werden anstelle von Leckkabeln oder in Kombination mit diesen, Einzelantennen verwendet, sind diese gegen Brandeinwirkung und mechanische Zerstörung zu sichern. Zusammenhängende Gebäude oder Gebäudeteile sind als ein Objekt zu betrachten und müssen mit einer gemeinsamen Objektfunkanlage ausgestattet werden. Eine Teilversorgung eines Objektes ist nicht zulässig Funkanlagenraum Die funktechnischen Einrichtungen sind in eigenen Räumen unterzubringen, die von anderen Räumen durch feuerbeständige Bauteile (F90A nach DIN 4102) und Feuer hemmende, selbstschließende Türen (T30 nach DIN 4102) abgetrennt sind. Diese Räume dürfen nicht gesprinklert werden. Falls sich im Gebäude eine Brandmeldeanlage befindet, so müssen diese Räume mit automatischen Brandmeldern (Rauchmelder) überwacht werden und sind an die Brandmeldeanlage anzuschließen. Bei der Verwendung von TETRA-Basisstationen sind darüber hinaus die Bestimmungen der BDBOS einzuhalten. Nähere Informationen dazu werden im Bedarfsfall durch die ASDN bereitgestellt Stromversorgung Zur energetischen Versorgung der Objektfunkanlage ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung vorzusehen. Der Überbrückungszeitraum beträgt mindestens 12 Stunden. Dabei ist eine Funkauslastung von 40/30/30 (Bereitschaft /Senden/Empfangen) zugrunde zu legen. Bei Widerverfügbarkeit des Netzes muss die Anlage selbsttätig in den Netzbetrieb umschalten und eine Ladung der Batterien vornehmen Nichtständiger Betrieb Ist der nichtständige Betrieb gefordert (Betriebsart DMO), ist die Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 11

12 Inbetriebnahme über ein Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGF) nach DIN baulich vorzusehen. Der Standort des FGF ist mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen. Parallel zur Aktivierung über das FGF ist auch eine Fernaktivierung der Anlage zulässig. Bei nichtständigem Betrieb ist der Dauerbetrieb technisch zu verhindern. Spätestens nach 24 Stunden ohne Nutzung, muss eine automatische Abschaltung der Anlage erfolgen. Wird die Anlage innerhalb der 24 Stunden wieder in Betrieb genommen, so beginnt das Zeitintervall erneut. Die technische Realisierung ist im Einzelfall mit der zuständigen örtlichen BOS abzustimmen Störungen Störungen der Objektversorgungsanlage oder der Stromversorgung sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten. Der Objekteigentümer ist verpflichtet, Mängel an der Anlage unverzüglich beseitigen zu lassen. Die zuständige Leitstelle, sowie der ASDN-Leitstand (24/7) sind umgehend zu informieren Wartung Die Objektfunkanlage muss durch eine ausreichende Wartung betriebssicher erhalten werden. Hierzu ist mit einer geeigneten Firma ein Instandhaltungsvertrag abzuschließen. Ein entsprechender Wartungsvertrag ist spätestens bei der Inbetriebnahme vorzulegen und der zuständigen BOS auf Verlangen zu übergeben. Eine Ausfertigung des Vertrages ist der ASDN elektronisch zu übermitteln Bei Objektfunkanlagen muss die Wartung nach Herstellervorgaben erfolgen. Die zuständige BOS kann abweichend davon andere Wartungs- und Prüfintervalle (Empfehlung: jährliche Wartung) vorgegeben Kostenregelung Die Gebäudefunkanlage ist der BOS durch den Objekteigentümer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Notwendige technische Änderungen gehen zu Lasten des Eigentümers/Betreibers. Gebühren, die von dem am Verfahren beteiligten Behörden erhoben werden, sind vom Objekteigentümer zu entrichten. Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 12

13 4.3.9 Weiterführende Grundlagen Weitere technische Details sind dem Leitfaden zur Objektversorgung (L-OV) der BDBOS, dem technischen Konzept zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen (TK-OV) der BDBOS in der jeweils aktuellen Fassung zu entnehmen. Auch wird auf die Mindestanforderungen für Objektfunk im BOS- Digitalfunk gemäß Merkblatt Musteranforderungen für Objektfunk im BOS- Digitalfunk (Merkblatt der AGBF Bund des DFV) verwiesen. Darüber hinaus sind die einschlägigen Regeln der Technik wie beispielsweise DIN- und VDE-Vorschriften einzuhalten. Die eingebauten Anlagenkomponenten haben ferner ETSI EN zu erfüllen. Zur vertiefenden Orientierung ist in Kapitel 8 ein Quellenverzeichnis beigefügt. 5. Anzeige und Abnahme einer Objektfunkanlage Mit dem Formular Anzeige zum Aufbau und Inbetriebnahme einer Objektversorgung der BDBOS wird der Prozess zur Inbetriebnahme einer Objektversorgung gestartet und geleitet. Darüber hinaus sind jedoch noch einige Unterlagen und Messungen bereitzustellen, um eine reibungslose Abnahme und Integration in das digitale BOS-Netz zu ermöglichen. Der Prozessablauf ist in Anlage 2 dargestellt. 5.1 Erforderliche Messungen Für die Messung der Objektversorgung können kaum generelle Empfehlungen gegeben werden, da die im Einzelnen durchzuführenden Messungen naturgemäß stark von Art und Eigenschaften des betreffenden Objektes und der angestrebten technischen Lösung (TMO/DMO) abhängig sind. Zu beachten ist bei der Objektversorgung, dass neben der eigentlichen Funkversorgung im Objekt unter Beachtung der Außenflächen (Aufstellbereiche), auch eine verträgliche Integration in das Gesamtnetz erfolgt. In Bezug auf die Funkversorgung innerhalb des Objektes sind aus Sicht der BOS vor allem die Zugänge zum Objekt (sämtliche Ein- und Ausgänge, insbesondere Notausgänge), sowie Flure und Treppenaufgänge von Interesse. Exemplarisch kann die Funkversorgung auf verschiedenen Etagen bzw. Untergeschossen in der Nähe von Fenstern oder im Inneren des Objektes vermessen werden. Im Bezug auf die Integration in das äußere BOS-Digitalfunknetz (Freifeldfunkversorgung) sind die Aspekte der Störeinflüsse aus dem Objekt heraus und die funktionelle Integration Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 13

14 (Zellwechsel, Anbindung, etc.) von Interesse. Im Folgenden sind die vom Errichter bereitzustellenden Messergebnisse aufgeführt. Ermittlung der Anbindung der Objektfunkanlage mit Panoramamessung (bei Punkt 1 im Anzeigeformular) Nachweis über Erforderlichkeit der Anlage durch Pegelmessung im Objekt, ggf. Feldstärkeprognose (bei Punkt 1 im Anzeigeformular) Pegelmessung im Objekt und im Nahfeld des Objektes, in Brandabschnitte unterteilt, für den Normalbetrieb und im Redundanzfall, erfolgt im Rahmen der Inbetriebnahme und Funktionsabnahme (spätestens zur Abnahme) Messung zur Sicherstellung des rückwirkungsfreien Betriebs im weiteren Umfeld des Objektes (>100m) Eine genauere Beschreibung der Messungen ist dem Leitfaden Objektversorgung der BDBOS zu entnehmen. Den Messungen ist ein detaillierter Messaufbau vorzulegen. Die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen behält sich vor, die Messergebnisse bei Bedarf zu überprüfen. 5.2 Einzureichende Unterlagen Im Rahmen des Inbetriebnahmeprozesses sind einige Unterlagen bei der ASDN einzureichen, die dann teilweise zur BDBOS weitergeleitet werden. Folgend sind diese Unterlagen, unterteilt nach dem Abschnitt der Anzeige zum Aufbau oder Änderung der Objektfunkanlage (Anlage 3), aufgeführt. Punkt 1 und 2 des Anzeigeformulars ist beizufügen: Nachweis der Erforderlichkeit der Objektfunkanlagen 360 -Panoramamessung Schematischer Aufbau der Objektversorgung (Grobplanung) Punkt 4 des Anzeigeformulars ist beizufügen: eine vollständige Linkbilanz für Uplink und Downlink (Verstärkungs- und Dämpfungswerte, Koppeldämpfungen, Antennengewinne aller Anlagenteile des Uplinks und Downlinks) ein vollständiges Schaltbild der Anlage verwendeter Repeater, Komponenten, Antennen mit Datenblatt und vorgesehenen Einstellungen Gebäudeplan / Standortkarte mit Überblick über die Lage der Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 14

15 aussendenden Leckkabel und Antennen, sowie Lage und Ausrichtung der Anbindeantenne(n) Angaben über ggf. Freifeldübergänge von Objekten Punkt 6 und 7 des Anzeigeformulars ist beizufügen: Änderungsmitteilungen gegenüber der Planung Erklärung des Errichters über Normkonformität Messung rückwirkungsfreier Betrieb Inbetriebnahmemessungen Prüfliste für Objektfunkanlagen in Niedersachsen Kopie des Wartungsvertrages ggf. Antrag auf Standortbescheinigung bei der BNetzA Alle Unterlagen sind an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen - Netzoptimierung Tannenbergallee Hannover funknetzplanung@zpd.polizei.niedersachsen.de zu übermitteln. 5.3 Abnahme der Objektversorgungsanlage Abgrenzung Die gesamte Objektfunkanlage muss vor Inbetriebnahme in Verantwortung des Bauherrn (Fachplaner/Errichters/Betreibers) durch die Abnahme überprüft werden. Die hierzu notwendigen Aktivitäten werden in der Abnahme gebündelt und umfassen die behördliche Funktionsabnahme durch die zuständige Brandschutzbehörde und im Bedarfsfall validierende Messungen durch die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen im Rahmen der Qualitätssicherung Behördliche Funktionsabnahme Die behördliche Funktionsabnahme erfolgt durch die zuständige Brandschutzbehörde und wird bedarfsorientiert durch validierende Messungen Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 15

16 der ASDN ergänzt. Hiervon unabhängig steht die ASDN beratend, bzw. unterstützend auf Anforderung zur Verfügung. Über diese funktionstechnische Überprüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses Protokoll muss zum Zeitpunkt der behördlichen Funktionsabnahme durch die zuständige Brandschutzbehörde vorliegen. Darin dokumentierte Mängel bzw. notwendige Änderungen müssen nachgewiesen abgestellt sein. Die behördliche Funktionsabnahme ist spätestens sechs Wochen vor dem Abnahmetermin bei der zuständigen Brandschutzbehörde zu beantragen und mit Formular Prüfliste zur Abnahme von Objektversorgungsanlagen in Niedersachsen (Anlage 5) zu dokumentieren. Spätestens eine Woche vor der Funktionsabnahme sind die Planungs- und Ausführungsunterlagen vorzulegen. In diesen Unterlagen sind die Veränderungen gegenüber der Planung farblich hervorzuheben und zusätzlich entsprechend zu dokumentieren. Die Vorlage erfolgt mit Formblatt Anzeige zum Aufbau oder Änderung der Objektfunkanlage. Siehe Anlage 3, Punkt 6 und 7. Die erforderlichen Unterlagen sind Kapitel 5.2 zu entnehmen und der Brandschutzbehörde zu übergeben. Die Funktionsabnahme vor Ort erfolgt nach Prüfung der Unterlagen durch die Bauaufsicht (ggf. mit Unterstützung der ASDN) und kann erst beantragt werden, wenn: der Betreiber in die Anlage eingewiesen wurde die Brandmeldeanlage (BMA) abgenommen und in Betrieb ist (wenn vorhanden) die Objektfunkanlage durch die Brandmeldeanlage automatisch eingeschaltet wird (wenn vorhanden) die Störungsmeldungen der Objektfunkanlage an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden der unterschriebene Wartungsvertrag der Objektfunkanlage als Kopie vorliegt. Die behördliche Funktionsabnahme der Objektfunkanlage erfolgt durch die zuständige Brandschutzbehörde. Grundlage bildet hierbei die Prüfliste gemäß Anlage 5. Im Rahmen dieser Abnahme werden Vollständigkeit der Unterlagen, Kennzeichnungen, Bedien- und Anzeigeelemente, die Räume, die Objektversorgungsanlage funktionstechnischen Überprüfungen unterzogen. Erst nach Vorlage des mängelfreien Berichtes über die erfolgreiche behördliche Funktionsabnahme kann durch die zuständige Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 16

17 Brandschutzbehörde eine Bestätigung der Inbetriebnahme der Objektfunkanlage erfolgen. Dies wird mit dem Formular gemäß Anlage 5 dokumentiert und bildet die Grundlage für die Bestätigung gegenüber der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen. Diese Bestätigung ist der ASDN mit Formblatt Anzeige zum Aufbau oder Änderung der Objektfunkanlage (Anlage 3, Punkt 6) vorzulegen. Hinweise: Der Bauherr der Anlage, bzw. der Betreiber in dessen Auftrag, hat der zuständigen Brandschutzbehörde und der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen bereits vor der Inbetriebnahme der Objektversorgungsanlage den Zugang zu der Anlage zu gestatten, um die Gelegenheit zu geben, sich von derer Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Die Übergabe der Anlage an den Betreiber mittels Protokoll erfolgt nach der Abnahme. 6. Betrieb von Objektfunkanlagen 6.1 Betriebsverantwortung Für den Betrieb der Objektversorgungsanlage ist der Bauherr, der Objekteigentümer oder der Gebäudebetreiber in dessen Auftrag verantwortlich. Die Betriebsverantwortung umfasst in der Nutzungsphase im Wesentlichen die regelmäßige Prüfung und Wartung aller aktiven und passiven Komponenten der Objektfunkanlage, die ereignisorientierte Beseitigung von Störungen und die Administration nebst Konfiguration der aktiven Netzelemente. Den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist durch den Betreiber der baulichen Anlage die Gebäudefunkanlage kostenfrei zur Nutzung bereitzustellen. Die Kosten für Installation, Instandhaltung und Betrieb (Energie, Wartung und Instandhaltung, Leitungsmieten, Wartungsverträge usw.) gehen zu Lasten des Betreibers. Hierzu zählen auch Entgelte, Kostenersatz bzw. Gebühren, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erhoben werden, bzw. im Rahmen von Abnahmen und Funktionsproben entstehen. 6.2 Anforderungen an den Betrieb Der Betreiber des Gebäudes hat die ständige Funktionssicherheit des Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 17

18 Objektfunksystems zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für die Stromversorgung der funktechnischen Einrichtungen/Komponenten, die unterbrechungsfrei auszulegen ist und mit entsprechenden Anzeigeelementen (z. B. akustische und optische Störungsanzeige an eine ständig besetzte Stelle) auszustatten ist. Für die Systemüberwachung existiert zurzeit keine bundeseinheitliche Regelung. Seitens der BDBOS und des Landes Niedersachsen sollen jedoch die Einstellung der Verstärkung, bzw. Ausgangs- und Einkoppelleistung je Übertragungseinrichtung, sowie die Überwachung von Alarmen nicht nur vor Ort, sondern auch durch eine ständig besetzte Stelle überwacht werden. Die durch den Objekteigentümer oder den Betreiber in dessen Auftrag sicherzustellende Funktionssicherheit umfasst auch die bedarfsgerechte Administration und Konfiguration der aktiven Komponenten einer Objektversorgungsanlage. Zu dieser Administration zählt insbesondere, dass im Bedarfsfall ein Frequenzwechsel bei kanalselektiven Repeatern fachgerecht durchgeführt wird. Die Objektfunkanlage muss durch eine ausreichende Wartung betriebssicher erhalten werden. Hierzu ist mit einer geeigneten Firma ein Instandhaltungsvertrag abzuschließen. Bei Objektfunkanlagen muss die Wartung nach Herstellervorgaben erfolgen und jährlich stattfinden. Das Wartungsprotokoll ist der Brandschutzbehörde, sowie der ASDN zu übermitteln. Störungen der Objektversorgungsanlage oder der Stromversorgung sind durch den Objekteigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Die zuständige Leitstelle, sowie der ASDN-Leitstand sind umgehend zu informieren. Der Leitstand der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr wie folgt erreichbar: Rufnummer: +49 (0) Ausfälle von Basisstationen des BOS-Digitalfunknetzes Für den Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes ist der Technische Betrieb (TB) der BDBOS zuständig. Im Falle von Störungen/Ausfällen und Beeinträchtigungen im BOS Digitalfunknetz wird im Rahmen des Incidentmanagements der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen informiert. Von dort werden dann die betroffenen Nutzer ereignisorientiert über Störungen landesweit in Kenntnis gesetzt. Als Ansprechpartner im Nutzerbereich werden die Kontaktdaten gem. Ziffer 7 des Anzeigeformulars zugrunde gelegt. Dies umfasst auch den Fall, Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 18

19 dass durch die Störung/den Ausfall einer BTS dort über den TMO angebundenen Objektversorgungsanlagen betroffen sind. Die Informationen werden per oder per Telefon übermittelt. 6.4 Dokumentation Die betriebliche Dokumentation erläutert u. a. die Bedienung der aktiven Komponenten einer Objektversorgungsanlage. Folgende Dokumente sind vor Ort vorzuhalten: die Ergebnisse der funktionalen Abnahme durch die Feuerwehr (Brandschutzbehörde) das Wartungsprotokoll der letzten wiederkehrenden Wartung Verhaltensrichtlinien im Störungsfall und bei Wartungsmaßnahmen (wer ist wie und wann zu informieren) Kontaktdaten gem. nachfolgender Tabelle Diese Daten sind auch der ASDN mitzuteilen und bedarfsorientiert zu aktualisieren. Anschrift siehe oben. Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 19

20 7. Abkürzungsverzeichnis ASDN Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BNetzA BOS BS DMO EADS EIRP ETSI FGF L-OV OV SLV TETRA TMO TRX USV Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Basisstation Direct Mode Operation (Direktbetrieb) European Aeronautic Defence and Space Company (Cassidian) Equivalent isotropic radiated power (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) European Telecommunications Standards Institute (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen Objektversorgung Systemliefervertrag EADS Secure Networks GmbH - BDBOS Terrestrial Trunked Radio (Terrestrisches Bündelfunksystem) Trunked Mode Operation (Netzbetrieb) Transceiver / Receiver (Send- / Empfangsbaugruppe) Unterbrechungsfreie Stromversorgung Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 20

21 8. Quellenverzeichnis [1] Freistaat Sachsen, Staatsministerium des Innern: Leitfaden für die Beantragung, den Aufbau und den Betrieb von Objektversorgungsanlagen im BOS-Digitalfunk im Freistaat Sachsen - LF-OVA BOS-DF-SN - Az.: /3/KoSt vom [2] Bayrisches Staatsministerium des Innern: BOS Digitalfunk - Rahmenkonzept Objektversorgung; AZ:PMD vom [3] EADS Defence & Security Projekt BOSNET Sachnummer: , Desensibilisierung der TBS durch TMO Repeater vom [4] Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen (TR- Gebäudefunk), Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren-Bund (AGBF) in der jeweils gültigen Fassung. [5] Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben; AZ N / 2 # 2, Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen (L-OV) für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung [6] Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben; AZ / 1#2 vom , Anzeige einer Objektversorgung - Einhaltung von Fristen und Vorgaben [7] Allgemeine Anforderungen an Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen, Deutscher Feuerwehrverband DFV [8] EADS Defence & Security Projekt BOSNET Infrastructure, Sachnummer T , Schnittstellen Spezifikation Objektversorgung und Zellerweiterung [9] Fachempfehlung des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren, Fachempfehlung Nr. 1 vom , Merkblatt Musteranforderungen für Objektfunk im BOS-Digitalfunk (Merkblatt der AGBF Bund des DFV) [10] EADS Defence & Security Projekt BOSNET Intersymbolinterferenz in Strahlerkabeln mit Ringeinspeisung Sachnummer: vom Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 21

22 Anlagen Anlage 1: Ansprechpartner Objektversorgung Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen Dezernat ASDN Tannenbergallee Hannover -adresse: funknetzplanung@zpd.polizei.niedersachsen.de BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) Fehrbelliner Platz Berlin. -adresse: tpov@bdbos.bund.de Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 22

23 Anlage 2: Prozess Anzeige einer Objektfunkanlage Schnittstellenübersicht Bei Initiierung, Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Objektfunkanlagen besteht ein enger Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten. Folgende Abbildung stellt als Übersicht die Schnittstellen und Aufgaben dar. Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 23

24 Genehmigungsprozess Der Genehmigungsprozess umfasst alle Aufgaben und Tätigkeiten ab dem Antrag auf Errichtung einer Objektversorgung bis zur Entscheidung, welcher Typ von Objektversorgungsanlage einzubauen ist. Errichtungsprozess Verstärkeranlage Der Errichtungsprozess Verstärkeranlage umfasst alle Aufgaben und Tätigkeiten ab der Festlegung durch die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen, dass eine Verstärkeranlage eingebaut werden kann. Das Ende des Errichtungsprozesses ist mit der Anzeige der Inbetriebnahme erreicht. Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 24

25 Errichtungsprozess Basisstation Der Errichtungsprozess Basisstation umfasst alle Aufgaben und Tätigkeiten ab der Festlegung durch die ASDN, dass eine Basisstation zu errichten ist. Das Ende des Errichtungsprozesses ist mit dem Vorliegen der Abnahme erreicht. Abweichend vom Prozess Verstärkeranlage kann die Technik für die Basisstation gegenwärtig nur von der Systemtechniklieferantin Cassidian beschafft werden. Eine Anbindung von Basisstationen anderer Hersteller an die Vermittlungsstellen des BOS-Digitalfunknetzes wird nicht zugelassen. Abweichend davon kann die Antennenanlage, welche an diese Basisstation angeschlossen wird, auch von einem anderen Hersteller bezogen werden. Hinweise OV Niedersachsen Version 1.1 Seite 25

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