Ein Netz für alle! Und was ist mit Objektfunk?
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- Nadja Heintze
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1 PMRExpo Fachforum Objektversorgung Ein Netz für alle! Und was ist mit Objektfunk? 1
2 PMRExpo Fachforum Objektversorgung Dipl.-Ing. Jörg Leipe Ministerium für Inneres und Kommunales NRW BOS Digitalfunk - Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Friedrichstr Düsseldorf Tel: (0211) joerg.leipe@mik.nrw.de 2
3 PMRExpo Fachforum Objektversorgung Ein Netz für alle! Und was ist mit Objektfunk? 1. Forderungsmöglichkeiten 2. DMO versus TMO 3
4 PMRExpo Fachforum Objektversorgung Ein Netz für alle! Und was ist mit Objektfunk? 1. Forderungsmöglichkeiten 2. DMO versus TMO 4
5 Forderungsmöglichkeiten Füh Früher war alles besser! 5
6 Rechtliche Rahmenbedingungen der Objektversorgung Die Forderung nach einer Objektversorgung g im BOS-Digitalfunk bedarf einer Rechtsgrundlage. Objektversorgung ist kein Wunschkonzert. Die Polizei hat kaum Grundlagen für eine Forderungsmöglichkeit => dringender Handlungsbedarf
7 Rechtliche Rahmenbedingungen der Objektversorgung Wie jede andere Auflage in einem Genehmigungsverfahren muss sich die Forderung an rechts- staatlichen tli Maßstäben wie Übermaßverbot Verhältnismäßigkeit Zumutbarkeit messen lassen.
8 Forderungsmöglichkeiten Ein Huckepackverfahren ist rechtlich bedenklich! 8
9 Rechtliche Rahmenbedingungen der Objektversorgung Aber: Bei Objekten wo die Polizei und die Brandschutzdienststelle eine rechtliche Grundlage für eine Forderung hatten ist bisher einvernehmlich eine TMO-Versorgung realisiert worden. Dem Wollenden geschieht kein Unrecht.
10 PMRExpo Fachforum Objektversorgung Ein Netz für alle! Und was ist mit Objektfunk? 1. Forderungsmöglichkeiten 2. DMO versus TMO 10
11 DMO versus TMO Es wird keine einheitliche itli h Lösung für Deutschland geben! 11
12 Entscheidungsfindung Welche Objektversorgungslösung ist die richtig? Trotz der fortschreitenden Kenntnisse im Digitalfunk fehlt eine einfache Beschreibung der Möglichkeiten in der Objektversorgung. Der Leitfaden der BDBOS ist oftmals zu umfangreich und zu technisch. Es fehlen technische Vorgaben für Objektversorgungsanlagen. Es fehlen klare Empfehlungen welche Versorgungsmöglichkeit in welchem Objekt eingesetzt werden kann und soll. 12
13 Entscheidungsfindung => Oft könnte eine von Polizei und Feuerwehr gemeinsam nutzbare Anlage gebaut werden wenn man die gegenseitigen Anforderungen und die technischen Möglichkeiten kennen würde! 13
14 Die Vielzahl der Möglichkeiten stellt die fordernde BOS vor die Fragestellung, ob nun jede Lösung auch zur Anwendung kommen kann oder muss. Es ist in einem taktisches Konzept festzulegen, welche Anzahl gleichzeitiger Gesprächsgruppen (früher Kanäle) benötigt werden. Auch muss festgelegt werden, wie viele verschiedene und welche Lösungen im Zuständigkeitsbereich zur Anwendung kommen soll. Zur Vereinfachung der Endgerätebedienung sollten hier möglichst eine oder wenige Lösungen favorisiert werden. 14
15 Folgende Fragestellungen sollen bei der Entscheidungsfindung unterstützen: 1. Wie bilde ich meinen Einsatzstellenfunk im Digitalfunk ab TMO oder DMO? 2. Soll der Einsatzstellenfunk / Objektfunk unabhängig vom Netz arbeiten? 3. Möchte ich lieber die Vorteile des TMO auch im Objekt nutzen? 4. Welche Größe haben meine jetzigen Objektfunkanlagen und wie sehen die zukünftig geplanten Objekte aus? 15
16 5. Ist zu erwarten, dass Gebäude erheblich erweitert werden? 6. Soll deshalb die Objektfunklösung skalierbar oder erweiterbar sein? 7. Ist die Übertragung von Daten angedacht? 8. Benötige ich eine Lösung mit der vor allem Bestandsanlagen einfach umgerüstet werden können? 16
17 Entscheidungsfindung Bei der Entscheidung den Einsatzstellenfunk im TMO abzuwickeln wird sicherlich auch der Wunsch bestehen den Objektfunk im TMO zu nutzen. Gründe hierfür sind sicherlich: Gleichzeitige Forderungsmöglichkeit von Brandschutzdienststelle und Polizei Leitstelle auch aus dem Gebäude erreichbar Der volle Funktionsumfang des Digitalfunk steht zur Verfügung. Ein Netz für alle BOS. Umschalten am Gerät nicht zwingend erforderlich. Allerdings keine garantierten Kapazitäten 17
18 Entscheidungsfindung Sollte die Entscheidung auf eine netzunabhängige gg Versorgung gefallen sein muss die Größe des Objektes und die Anzahl der gleichzeitig zur Verfügung stehenden Gesprächsgruppen betrachtet werden. Diese Anlagen sind grundsätzlich vom Digitalfunknetz BOS unabhängig und können auch bei Ausfall des Digitalfunknetzes weiter betrieben werden. 18
19 Bei kleineren Objekten kann bei bis zu 2 Gesprächsgruppen ppen auf eine DMO 1A Repeaterlösung zurückgegriffen werden. Außerhalb der Zone Effelsberg wären auch bis zu sechs Gesprächsgruppen möglich. Eine Erweiterungsmöglichkeit besteht nicht. Unabhängig von der Objektgröße und bei Bedarf von bis zu zwei Gesprächsgruppen stehen DMO 1B Repeater und die Autarke Basisstation mit umfang- reichen Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sollten bei Objekten mehr als zwei Gesprächsgruppen gleichzeitig notwendig sein bleibt als Lösung nur noch die Autarke Basisstation. 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Dipl.-Ing. Jörg Leipe Ministeriumi i für Inneres und Kommunales NRW BOS Digitalfunk Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Tel: (0211) joerg.leipe@mik.nrw.de 20
21 I M P R E S S U M PMRExpo bis 26. November 2015 in Köln Veranstalter und Herausgeber EW Medien und Kongresse GmbH Kleyerstraße Frankfurt am Main Ansprechpartner Bestellung Helene Lesko helene.lesko@ew-online.de November 2015 Copyright: Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt vor allem für Vervielfältigungen in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrokopie oder ein anderes Verfahren), Übersetzung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
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