ALLGEMEINE GESCHÄFTS- BEDINGUNGEN DJ PLUS PULS

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTS- BEDINGUNGEN DJ PLUS PULS Seite 1 von 5

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DJ PlusPuls 1.Steuern GEMA Bezahlung Auf-und Abbau Sicherheitsaspekte Rücktritt vom Vertrag / Stornierung Krankheitsfall Schäden Fälle höherer Gewalt Verpflegung Wettereinflüsse Anfahrt & Parkplatz Technik Angebot Musikauswahl... 5 Seite 2 von 5

3 1.Steuern Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraph 19 UStG (Umsatzsteuergesetz). 2.GEMA Die Gebühr für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte wird vom Veranstalter getragen. 3.Bezahlung Die Bezahlung erfolgt immer in zwei Schritten. Nach erfolgreichem DJ Booking- Vertragsabschluss wird 25 % der Gesamtgage als Vorkasse fällig. Die zweite Rechnung wird nach der Veranstaltung gestellt und beinhaltet 75 % der Gesamtgage. Alle Rechnungen müssen nach Erhalt innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) bezahlt werden. 4.Auf- und Abbau Zum ein- und ausladen der Anlage/ des Equipments ist für eine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Da alles Equipment auf Rollen montiert ist und ein besonders hohes Eigengewicht besitzt, ist bei größeren Distanzen zum Auftrittsort oder beim zwingenden Überwinden von Treppen (nicht barrierefrei) vom Veranstalter zum Auf- und Abbau ein Helfer zu stellen. Wenn dies nicht garantiert werden kann, bringt der DJ einen eigenen Helfer mit. Die Zusatzkosten von 150 pro Abend sind vom Veranstalter zu entrichten. Ein Parkplatz für PKW und Anhänger in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Veranstalter zu gewährleisten. 5.Sicherheitsaspekte Die gesamte Bühne/ Aufbaufläche muss ebenerdig sein und den Bestimmungen des TÜV entsprechen. Der Veranstalter versichert, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen wie Brandschutz, Notausgänge usw. eingehalten werden. Ebenso muss der Veranstaltungsraum trocken und staubfrei sein. DJ PlusPuls benötigt einen eigenen Stromkreis mit 230V Spannung und einer B16-Vorsicherung. Die Elektroinstallation muss nach VDE- Sicherheitsvorschriften montiert und mittels eines FI- Fehlerstromschutzschalters abgesichert sein. Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ-Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen. Seite 3 von 5

4 6.Rücktritt vom Vertrag / Stornierung Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Veranstalters ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich und muss schriftlich erfolgen: bis 12 Wochen vor Veranstaltung wird nur die bereits geleistete Anzahlung von 25% verrechnet. bis 8 Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 40 % der Gesamtgage berechnet. bis 4 Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 60 % der Gesamtgage berechnet. In den letzten vier Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Gesamtgage berechnet. Ein Rücktritt seitens des DJs ist nur durch höhere Gewalt, wie z.b. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um dem Veranstalter gleichwertigen Ersatz zu stellen. Der DJ wird den Veranstalter so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.b. ärztliches Attest. 7. Krankheitsfall Im Falle, dass DJ PlusPuls krank werden sollte, kümmert sich dieser um gleichwertigen Ersatz und bescheinigt seine Krankheit durch ein ärztliches Attest. 8.Schäden Für Schäden, die am Veranstaltungsort durch Besucher oder Veranstalter an der Technik von DJ PlusPuls entstehen, haftet der Veranstalter. Dies gilt ebenfalls, wenn die Anlage am Veranstaltungsort vor oder nach der Veranstaltung entwendet oder beschädigt wird. Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik/Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des Schädigers sofort und ohne Verzug mitgeteilt. Für Schäden, die am Veranstaltungsort durch DJ PlusPuls entstehen, haftet DJ PlusPuls mit seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsortes Technik gestellt, übernimmt DJ PlusPuls keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler. Die Haftung liegt alleine beim Veranstalter. 9.Fälle höherer Gewalt Fälle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die das Auftreten von DJ PlusPuls unmöglich machen, entbinden DJ PlusPuls aus der Erfüllung des Vertrages. Ansprüche jeglicher Art können daraus nicht hergeleitet werden. Seite 4 von 5

5 10. Verpflegung Alkoholfreie Getränke und eine anlassübliche Verpflegung werden bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter gestellt. 11.Wettereinflüsse Bei Gewitter mit Blitz und Donner muss die Ton- und Lichttechnik für die Zeit des Gewitters wegen der Gefahr von Überspannungsschäden außer Betrieb gesetzt werden. Während dieser Zeit entsteht keine Minderung der Gage. Bei Auftritten im Freien trägt der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter an DJ PlusPuls die gesamt vereinbarte Gage zu bezahlen. Der Arbeitsplatz von DJ PlusPuls muss überdacht und ebenerdig sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt werden. Bei Temperaturen unter 15 Grad Celsius sorgt der Veranstalter für entsprechende Temperierung. 12.Anfahrt & Parkplatz Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und einen kostenfreien DJ-Parkplatz für einen PKW mit Kofferanhänger. Falls für die Zufahrt Genehmigungen für bspw. Fußgängerzonen, private Zufahrtswege, etc. eingeholt werden müssen, so kümmert sich darum der Veranstalter. Für verursachte Kosten durch fehlende Genehmigungen haftet der Veranstalter. 13.Technik DJ PlusPuls garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Musik- und Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf der Homepage dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter. 14. Angebot Die erstellten Angebote haben eine Gültigkeit von zwei Wochen und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden. 15.Musikauswahl DJ PlusPuls ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über Musikwunschkarten, aber auch mündlich, dürfen sich der Veranstalter und seine Gäste Musik bei DJ PlusPuls wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. DJ PlusPuls ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt DJ PlusPuls nicht live auf. Er lässt die mit dem Veranstalter vereinbarte Musik in einer Playlist leise als Hintergrundmusik ablaufen. Seite 5 von 5

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