Neue Überlegungen zur (Gesamt-) Interessenvertretung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neue Überlegungen zur (Gesamt-) Interessenvertretung"

Transkript

1 Neue Überlegungen zur (Gesamt-) Interessenvertretung Prof. Dr. Sven Eisenmenger Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg, Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS)

2 Fokus: IHKs Kerngedanken auf übrige Kammern übertragbar! Prof. Dr. Sven Eisenmenger 2

3 Agenda B. Analyse C. Therapie Prof. Dr. Sven Eisenmenger 3

4 Prof. Dr. Sven Eisenmenger 4

5 Wie der Gesamtinteressenvertretung der IHKs 1 Abs. 1 IHKG Die Industrie- und Handelskammern haben ( ) die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen ( ). Bundesverfassungsgericht (2017) Ziel ist nicht die Artikulation einer einzigen Gesamtauffassung einer homogenen Gruppe. Der Wortlaut des 1 I IHKG verdeutlicht vielmehr, dass das Gesamtinteresse in diesem Sinne durch Abwägung und Ausgleich auch widerstreitender Interessen ermittelt und weitergegeben werden muss. Prof. Dr. Sven Eisenmenger 5

6 Wie der Gesamtinteressenvertretung der IHKs EQ_AUICygC&biw=1920&bih=963#imgrc=DkCFot4IKNh8MM Prof. Dr. Sven Eisenmenger 6

7 Wie der Gesamtinteressenvertretung der IHKs Prof. Dr. Sven Eisenmenger 7

8 Wie der Gesamtinteressenvertretung der IHKs Verwaltungsgericht Stuttgart (2011): Gerade da ein Plakat gleichsam wesensimmanent quasi nur schlagwortartig Positionen darzustellen vermag und Hinweise auf abweichende möglicherweise Minderheitenpositionen nicht eröffnet, ist die Werbung für das Projekt Stuttgart 21 durch das Plakat in dem gesellschaftspolitischen Umfeld der Stadt Stuttgart eine der [IHK] verwehrte Form der Interessenvertretung in der Öffentlichkeit. Prof. Dr. Sven Eisenmenger 8

9 Wie der Gesamtinteressenvertretung der IHKs Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (2016): Die HK-Bewertung des Rückkaufs der Energieversorgungsnetze durch die Stadt als Schildbürgerstreich und Geld verplempern ist unzulässig. Bundesverwaltungsgericht (2016): Die DIHK-Bewertung Bildungsmisere in Südafrika und die Bewertung der dortigen Verwaltung als Investitionshemmnis sind unzulässig. Prof. Dr. Sven Eisenmenger 9

10 Wie der Gesamtinteressenvertretung der IHKs Bundesverwaltungsgericht (2016): verlangt von den Kammern, bei allen Äußerungen Objektivität und die notwendige Sachlichkeit und Zurückhaltung zu wahren. Polemisch überspitzte Äußerungen oder Stellungnahmen, die auf eine emotionalisierte Konfliktaustragung zielen, sind unzulässig. Äußerungen zu besonders umstrittenen Themen müssen die nach 1 Abs. 1 IHKG erforderliche Abwägung erkennen lassen. Bei Mehrheitsentscheidungen sind gegebenenfalls beachtliche Minderheitenpositionen darzustellen ( ). Prof. Dr. Sven Eisenmenger 10

11 Ob der Gesamtinteressenvertretung der IHKs Bundesverwaltungsgericht (2016): ( ) Äußerungen zu Sachverhalten, die spezifische Auswirkungen auf die Wirtschaft im jeweiligen Kammerbezirk haben ( ). Der erforderliche spezifische Wirtschaftsbezug muss sich aus der Äußerung selbst, ihrer Begründung oder ihrem textlichen Zusammenhang ergeben ( ). Er muss umso genauer dargelegt werden, je weniger offenkundig er ist. Prof. Dr. Sven Eisenmenger 11

12 Ob der Gesamtinteressenvertretung der IHKs Verwaltungsgericht Hamburg (2016): Die Äußerung des Präses der HK zur Nichtbewerbung Hamburgs für Olympia wegen des gescheiterten Volksreferendums weist einen Wirtschaftsbezug auf. Die Äußerung, dass die Gründe des Scheiterns des Volksreferendums in der Hamburger Mischform aus repräsentativer und direkter Demokratie liegen, ist unzulässig. Prof. Dr. Sven Eisenmenger 12

13 Ob der Gesamtinteressenvertretung der IHKs 1 Absatz 5 IHKG: (5) Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen. Bundesverwaltungsgericht (2016): Die [DIHK-] Stellungnahmen gegen die Einführung des Mindestlohns in Deutschland, gegen die sogenannte Mütterrente, die Sozialagenda und die Herabsetzung des regulären Renteneintrittsalters auf die Vollendung des 63. Lebensjahres ( ) waren ungeachtet ihres Bezugs zur Wirtschaft in den Kammerbezirken nicht mehr von der Kammerkompetenz gedeckt ( ). Prof. Dr. Sven Eisenmenger 13

14 B. Analyse Prof. Dr. Sven Eisenmenger 14

15 B. Analyse Wie der Gesamtinteressenvertretung der IHKs Hohe Hürden durch die Rechtsprechung: Objektivität, Sachlichkeit, Zurückhaltung, Darstellung von Minderheitenpositionen Eine effektive bzw. wirkungsvolle Interessenvertretung ist nur noch eingeschränkt möglich!

16 B. Analyse Ob der Gesamtinteressenvertretung der IHKs Die Rechtsprechung verkennt, dass es im Rahmen eines wirtschaftsbezogenen Themas auch notwendig sein kann, Ausführungen zu allgemeinen Themen zu machen, die mit dem Wirtschaftsthema verknüpft sind (Verzahnungsansatz einer logischen Gedankenkette). Gesetzgeber und Rechtsprechung: Kein Mandat für IHKs bei Themen mit sozialpolitischem und arbeitsrechtlichem Bezug (Mindestlohn, Rentenalter etc.) Wichtige Themenfelder der Wirtschaft können durch IHKs von vorneherein nicht bedient werden! Prof. Dr. Sven Eisenmenger 16

17 C. Therapie Prof. Dr. Sven Eisenmenger 17

18 C. Therapie Änderung des 1 IHKG (1) Die Industrie- und Handelskammern haben ( ) die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes effektiv wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen ( ). (5) Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen. Prof. Dr. Sven Eisenmenger 18

19 Vielen Dank! +Tiger&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwj9qrG53MPbAhXqCsAKHZZgDwQ_AUICigB&biw=1920&bih=963#imgrc=8eWoN7dNXpSxCM: Prof. Dr. Sven Eisenmenger 19

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 zur Limburger Erklärung in der Kammerpraxis

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 zur Limburger Erklärung in der Kammerpraxis Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 zur Limburger Erklärung in der Kammerpraxis Dr. Herbert Ferger Hauptgeschäftsführer der IHK Köln Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

VG Stuttgart Urteil vom , 4 K 5039/10

VG Stuttgart Urteil vom , 4 K 5039/10 VG Stuttgart Urteil vom 7.4.2011, 4 K 5039/10 Leitsätze 1. Äußerungen einer IHK zu einem Schienenbauprojekt betreffen ihren Kompetenzbereich. Derartige Äußerungen bedürfen der Zustimmung der Vollversammlung.

Mehr

Energiewirtschaft als Standortfaktor im Rhein-Erft-Kreis

Energiewirtschaft als Standortfaktor im Rhein-Erft-Kreis Energiewirtschaft als Standortfaktor im Rhein-Erft-Kreis 12. Sitzung des Nachbarschaftsforums Niederaußem 27. März 2012 Leverkusen 7.300 Rhein.-Berg. Kreis 17.200 Rhein-Erft-Kreis 26.200 Köln 80.300 Oberbergischer

Mehr

Anspruch eines Kammermitglieds auf Austritt seiner Kammer aus einem Dachverband

Anspruch eines Kammermitglieds auf Austritt seiner Kammer aus einem Dachverband Sachgebiet: Kammerrecht BVerwGE: ja Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: GG Art. 2 Abs. 1 IHKG 1 Abs. 1, Abs. 5, 10 Titelzeile: Anspruch eines Kammermitglieds auf Austritt seiner Kammer aus einem Dachverband

Mehr

Rechtliche Anforderungen an die Interessenvertretung durch Industrie- und Handels kammern in Fällen der Volksgesetzgebung und Bürgerentscheide

Rechtliche Anforderungen an die Interessenvertretung durch Industrie- und Handels kammern in Fällen der Volksgesetzgebung und Bürgerentscheide Hallesche Schriften zum Öffentlichen Recht 23 Christina Jesse Rechtliche Anforderungen an die Interessenvertretung durch Industrie- und Handels kammern in Fällen der Volksgesetzgebung und Bürgerentscheide

Mehr

Die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Kammermitglieder durch die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und deren Grenzen

Die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Kammermitglieder durch die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und deren Grenzen Die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Kammermitglieder durch die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und deren Grenzen Der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) obliegt

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 8 C 20.09 VGH 8 A 1559/07 Verkündet am 23. Juni 2010 Ende als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8.

Mehr

4. Reichweite des politischen Mandats bei IHK

4. Reichweite des politischen Mandats bei IHK 494 ZNER 2010, Heft 5 Eine Vorwirkung scheidet jedenfalls für den Fall aus, dass die künftigen Ausschlussflächen nach dem aktuellen Flächennutzungsplan noch in einer Konzentrationsfläche liegen. Nach der

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

Satzung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Satzung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen hat in ihrer Sitzung am 20. November 2014 gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur

Mehr

Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2016 (10 C 4/15) und deren Umsetzung in der Praxis

Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2016 (10 C 4/15) und deren Umsetzung in der Praxis Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2016 (10 C 4/15) und deren Umsetzung in der Praxis Kammerrechtstag Magdeburg, 21. September 2017 Axel Rickert, Peter Eickelbaum,

Mehr

VG Sigmaringen Urteil vom , 1 K 3870/10

VG Sigmaringen Urteil vom , 1 K 3870/10 VG Sigmaringen Urteil vom 12.10.2011, IHK; Äußerungen; Unterlassungsanspruch; Stuttgart 21 Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Tenor 1. insbesondere in Veröffentlichungen, Presseerklärungen

Mehr

BVerfG und IHK-Pflichtmitgliedschaft. Prof. Dr. Winfried Kluth

BVerfG und IHK-Pflichtmitgliedschaft. Prof. Dr. Winfried Kluth BVerfG und IHK-Pflichtmitgliedschaft Prof. Dr. Winfried Kluth 2 Historie BVerfG v. 19.12.1962 (BVerfGE 15, 235 ff. - 9 Seiten) BVerfG(K), v. 7.12.2001 (NVwZ 2002, 335 ff.) BVerfG v. 12.07.2917 (NVwZ 2017,

Mehr

am 24. Januar 2018 Die Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer Vorstand

am 24. Januar 2018 Die Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer Vorstand Vorstand Frank Lasinski (Vorsitzender) Kai Boeddinghaus (Bundesgeschäftsführer) Christian Anhalt Dr. med. Maria Theresia Lautenschlager Daniel Buechner Johann-Georg Leblang Stefan A. Duphorn Gabi Aubele

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz

Satzung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Satzung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz hat am 05. Juni 2009 gemäß 4 Satz 2 Ziffer 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung

Mehr

BBA Multiplikatoren Seminar

BBA Multiplikatoren Seminar BBA Multiplikatoren Seminar Caputh 11.- 12. Mai 2016 Helmut Dittke DGB Bundesvorstand Leiter Handwerkspolitik Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen Aufgaben Kammern Spezialpolitisches

Mehr

S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main vom 26. November in der Fassung vom 26. Juni Name und Sitz

S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main vom 26. November in der Fassung vom 26. Juni Name und Sitz S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main vom 26. November 1957 - in der Fassung vom 26. Juni 2013 - Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat am

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg hat in ihrer Sitzung am 27.04.2016 gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden

Satzung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Satzung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden hat am 13. März 2013 gemäß 4 Satz 2 Nr.1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts

Mehr

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern 44 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung

Mehr

EINLEITUNG: SACHVERHALT:

EINLEITUNG: SACHVERHALT: Januar 2011 Seite: 7 OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.01.2011 Az. 5 LC 178/09 Anspruch auf vollen Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste der Polizei - Castor-Transporte EINLEITUNG: Die Problematik

Mehr

Deutscher Bundestag 2. Wahlperiode A. Bericht des Abgeordneten Leonhard *) B. Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen,

Deutscher Bundestag 2. Wahlperiode A. Bericht des Abgeordneten Leonhard *) B. Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, Deutscher Bundestag 2. Wahlperiode 1953 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Naegel, Stücklen, Dr. Atzenroth, Dr. Elbrächter und Genossen

Mehr

S A T Z U N G. der. Industrie- und Handelskammer Limburg

S A T Z U N G. der. Industrie- und Handelskammer Limburg S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Limburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Limburg (IHK) hat am 13. März 2018 in Ausführung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts

Mehr

10. Anspruch eines Kammermitglieds auf Austritt seiner Kammer aus einem Dachverband

10. Anspruch eines Kammermitglieds auf Austritt seiner Kammer aus einem Dachverband 346 ZNER 2016, Heft 4 der Vergütung, sondern der nachgeholten Meldungen durch den Beklagten und andere Anlagenbetreiber. d) Der Beklagte kann nicht mit einem Bereicherungsanspruch gegenüber der Klägerin

Mehr

1 Name, Sitz, Bezirk. 2 Aufgaben

1 Name, Sitz, Bezirk. 2 Aufgaben Satzung der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau vom 3.11.1973 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse der Vollversammlung vom 1.05.1977, 7.1.198, 14.11.1997, 13.05.003, 05.07.006, 14.06.007,

Mehr

Verwaltungsgericht Hamburg. Urteil. Im Namen des Volkes. In der Verwaltungsrechtssache. Prozessbevollmächtigte: Handelskammer Hamburg,

Verwaltungsgericht Hamburg. Urteil. Im Namen des Volkes. In der Verwaltungsrechtssache. Prozessbevollmächtigte: Handelskammer Hamburg, 17 K 4043/14 Verwaltungsgericht Hamburg Urteil Im Namen des Volkes In der Verwaltungsrechtssache xxx, - Klägerin - Verkündet am 25.11.15 Prozessbevollmächtigte: xxx, g e g e n Justizobersekretärin Urkundsbeamtin

Mehr

Compliance-Kodex der IHK Wiesbaden

Compliance-Kodex der IHK Wiesbaden Compliance-Kodex der IHK Wiesbaden Grundsätze Die IHK Wiesbaden vertritt in ihrem Bezirk rund 38.000 Unternehmen, die per Gesetz Mitglied bei der IHK sind. Sie nimmt das Gesamtinteresse der IHK-Zugehörigen

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer

Satzung der Industrie- und Handelskammer Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 5770 Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin vom 21. Juni 1957 (ABI. S. 1371) in der Fassung vom 19. Januar 1970 (ABI. S.

Mehr

(5) Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen.

(5) Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen. Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHK - Gesetz) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch das Neunte Euro- Einführungsgesetz vom 10. November

Mehr

HK STELLUNGNAHME Berlin, 2. März 201 Deutscher Industrie- und Handelskammertag Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren

Mehr

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern IHKG Ausfertigungsdatum: 18.12.1956 Vollzitat: "Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Satzung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Satzung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat in ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2015 gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Magdeburg vom 12. April 1990 in der Fassung vom 01. Dezember 2016

S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Magdeburg vom 12. April 1990 in der Fassung vom 01. Dezember 2016 S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Magdeburg vom 12. April 1990 in der Fassung vom 01. Dezember 2016 1 Name, Sitz und Bezirk (1) Die Kammer führt die Bezeichnung Industrie- und Handelskammer

Mehr

Compliance-Kodex der Handelskammer Hamburg

Compliance-Kodex der Handelskammer Hamburg HANDELSKAMMER HAMBURG Compliance-Kodex der Handelskammer Hamburg Verabschiedet vom Plenum der Handelskammer Hamburg am 3. März 2016 Grundsätze Die Handelskammer Hamburg vertritt in ihrem Bezirk alle Unternehmen,

Mehr

5. Satzung der IHK Südlicher Oberrhein

5. Satzung der IHK Südlicher Oberrhein 5. Satzung der IHK Südlicher Oberrhein Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein hat am 21.7.2011 gemäß 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrieund

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz

Satzung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Satzung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz beschlossen von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz am 05. Juni 2009 gemäß 4 Satz 2 Ziffer 1 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Leitfaden. zur Einbindung der Clearingstelle Mittelstand. bei Gesetzgebungsverfahren. in Nordrhein-Westfalen. (Clearingverfahren)

Leitfaden. zur Einbindung der Clearingstelle Mittelstand. bei Gesetzgebungsverfahren. in Nordrhein-Westfalen. (Clearingverfahren) Leitfaden zur Einbindung der Clearingstelle Mittelstand bei Gesetzgebungsverfahren in Nordrhein-Westfalen (Clearingverfahren) Kontakt: Clearingstelle Mittelstand des Landes NRW bei IHK NRW Immermannstraße

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld vom Name und Sitz

Satzung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld vom Name und Sitz Satzung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld vom 04.06.2018 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld hat in ihrer Sitzung am 04.06.2018 gemäß

Mehr

Die IHK Bodensee-Oberschwaben und ihre Vollversammlung. Das Wichtigste in Kürze.

Die IHK Bodensee-Oberschwaben und ihre Vollversammlung. Das Wichtigste in Kürze. Die IHK Bodensee-Oberschwaben und ihre Vollversammlung. Das Wichtigste in Kürze. Die IHK Bodensee-Oberschwaben und ihre Vollversammlung. Ob Ausbildungsthemen, Existenzgründungsfragen oder wirtschaftspolitische

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Ulm

Satzung der Industrie- und Handelskammer Ulm Seite 1 von 7 Satzung der Industrie- und Handelskammer Ulm Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ulm hat gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. 11 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 4 Satz 2 Nr. 7 und Satz 4 des

Mehr

3 Aufsatz: Zur Geschichte der wirtschaftlichen Selbstverwaltung

3 Aufsatz: Zur Geschichte der wirtschaftlichen Selbstverwaltung 3 Aufsatz: Zur Geschichte der wirtschaftlichen Selbstverwaltung Einführung: Industrie und Handelskammern werden in Deutschland nicht in Frage gestellt Bei der Entstehung gab es widerstände Einigung durch

Mehr

Compliance-Kodex der IHK Bodensee-Oberschwaben

Compliance-Kodex der IHK Bodensee-Oberschwaben Seite 1/5 Compliance-Kodex der IHK Bodensee-Oberschwaben Grundsätze Die IHK Bodensee-Oberschwaben vertritt in ihrem Bezirk alle Unternehmen, die per Gesetz Mitglied bei der IHK sind. Sie nimmt das Gesamtinteresse

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar vom 7. Dezember 2011 in der Fassung von 12. März 2014

Satzung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar vom 7. Dezember 2011 in der Fassung von 12. März 2014 Satzung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar vom 7. Dezember 2011 in der Fassung von 12. März 2014 Satzung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar vom 7. Dezember 2011 gemäß 4 Satz 2 Nr.

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig In der Fassung vom 27. September 2010, zuletzt geändert am :

Satzung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig In der Fassung vom 27. September 2010, zuletzt geändert am : Satzung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig In der Fassung vom 27. September 2010, zuletzt geändert am 25.04.2016: 1 Name, Sitz und Bezirk (1) Die Kammer führt den Namen Industrie- und Handelskammer

Mehr

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse

Mehr

BESCHLUSS. In der Normenkontrollsache

BESCHLUSS. In der Normenkontrollsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 4 BN 53.02 OVG 1 D 26/00 In der Normenkontrollsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Oktober 2002 durch den Vorsitzenden

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben

Satzung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben Seite 1/8 Satzung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben hat in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2016 gemäß 4 Satz

Mehr

IHK-Satzung. Herausgeber: Ansprechpartner:

IHK-Satzung. Herausgeber: Ansprechpartner: IHK-Satzung Hier finden Sie die Organisationssatzung der IHK mit Regelungen zu den Gremien, zur Geschäftsführung und zum Haushaltswesen. Änderungen, die nach der letzten Neufassung erfolgt sind, haben

Mehr

Die Industrie- und Handelskammer Potsdam Selbstverwaltungs- organisation der gewerblichen Wirtschaft

Die Industrie- und Handelskammer Potsdam Selbstverwaltungs- organisation der gewerblichen Wirtschaft Die Industrie- und Handelskammer Potsdam Selbstverwaltungs- organisation der gewerblichen Wirtschaft Die IHK Bezirke im Land Brandenburg Die Wirtschaft im Land Brandenburg verfügt über drei Industrie-

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Erfurt

Satzung der Industrie- und Handelskammer Erfurt Satzung der Industrie- und Handelskammer Erfurt (zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 3. Dezember 2014 IHK Erfurt Wirtschaftsmagazin Januar 2015, S. 41) Die Vollversammlung der Industrie-

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland

Satzung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Satzung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland hat in ihrer Sitzung am 18.11.2016 gemäß 4 Satz 2 Nr.1

Mehr

Satzung. der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein

Satzung. der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Satzung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat am 24. Juni 2010 die Änderung ihrer Satzung beschlossen. Sie

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet

Satzung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet Satzung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2013 gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 des

Mehr

Altersgrenze. Für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. 23. März 2012 Franz Auer, öbuv SV

Altersgrenze. Für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. 23. März 2012 Franz Auer, öbuv SV Fachbereich Grundstückswertermittlung Altersgrenze Für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Datum: 23.03.2012 1. Fachbereichsgespräch im IHK-Bildungszentrum Bamberg 23. März 2012

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 6. Dezember 1999

Satzung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 6. Dezember 1999 - 14 - Satzung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 6. Dezember 1999 in der Fassung der Beschlüsse der Vollversammlung vom 13. November 2007, 17. März

Mehr

Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter.

Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. Richtlinie für gesetzmäßiges, verantwortungsbewusstes und faires Handeln im Ehrenamt und im Hauptamt der IHK für Ostfriesland und Papenburg (IHK-Compliance-Richtlinie) Die IHK für Ostfriesland und Papenburg

Mehr

Compliance-Richtlinie der IHK Niedersachsen. vom

Compliance-Richtlinie der IHK Niedersachsen. vom Compliance-Richtlinie der IHK Niedersachsen vom 1.12.2017 Präambel Die IHK Niedersachsen (IHKN) vertritt als Dachorganisation der sieben niedersächsischen IHKs die Interessen von rund 460.000 Unternehmen.

Mehr

Satzung. (4) Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt ein öffentliches Siegel.

Satzung. (4) Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt ein öffentliches Siegel. Satzung Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat in ihrer Sitzung vom 5. September 2013 gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und

Mehr

S a t z u n g. der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

S a t z u n g. der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg S a t z u n g der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen... 2 1 Name, Sitz und Bezirk... 2 2 Aufgabe... 2 3 Organe, Haftung... 2 II. Vollversammlung...

Mehr

1 Name, Sitz (1) Die IHK führt die Bezeichnung "Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein". Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

1 Name, Sitz (1) Die IHK führt die Bezeichnung Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Satzung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat am 30.11.2017 die Änderung ihrer Satzung beschlossen. Sie beruht

Mehr

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) Ausfertigungsdatum: 18.12.1956 "Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im

Mehr

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (16) Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (- BGBl. S. 920 -, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen

Mehr

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch

Mehr

Verhaltenskodex für den Vorstand, die Geschäftsführung und die Führungskräfte der Handwerkskammer Erfurt. -Compliance-Richtlinie-

Verhaltenskodex für den Vorstand, die Geschäftsführung und die Führungskräfte der Handwerkskammer Erfurt. -Compliance-Richtlinie- Verhaltenskodex für den Vorstand, die Geschäftsführung und die Führungskräfte der Handwerkskammer Erfurt -Compliance-Richtlinie- - beschlossen in der Sitzung der Vollversammlung der Handwerkskammer Erfurt

Mehr

Compliance-Kodex der IHK Reutlingen

Compliance-Kodex der IHK Reutlingen Compliance-Kodex der IHK Reutlingen Beschlossen von der Vollversammlung der IHK Reutlingen am 22. Juli 2015 Grundsätze Die IHK Reutlingen vertritt in ihrem Bezirk alle Unternehmen, die per Gesetz Mitglied

Mehr

Beitragsordnung. der Handwerkskammer des Saarlandes. Stand

Beitragsordnung. der Handwerkskammer des Saarlandes. Stand Beitragsordnung der Handwerkskammer des Saarlandes Stand 01.01.2005 Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer des Saarlandes vom 29. November 2004 1 HANDWERKSKAMMERBEITRAG (1) Zur Deckung der durch

Mehr

Richtlinien für Ausschüsse der IHK für München und Oberbayern Wahlperiode

Richtlinien für Ausschüsse der IHK für München und Oberbayern Wahlperiode Richtlinien für Ausschüsse der IHK für München und Oberbayern Wahlperiode 2016-2021 Die Vollversammlung kann zu ihrer Unterstützung bei der Behandlung bestimmter Aufgabenbereiche Ausschüsse mit beratender

Mehr

Satzung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK)

Satzung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) Satzung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) vom 19. November 2013 ( Oldenburgische Wirtschaft 2014 Heft 2 S. 43 ff.) in der Fassung vom 2. Juni 2015 ( Oldenburgische Wirtschaft 2015

Mehr

Satzung der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

Satzung der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Satzung der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg hat gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung

Mehr

Fachtagung egovernment in der Bauleitplanung Deutscher Städtetag

Fachtagung egovernment in der Bauleitplanung Deutscher Städtetag Fachtagung egovernment in der Bauleitplanung Deutscher Städtetag Digitale Begleitung von Bauleitplanverfahren durch die IHKs Digitale Begleitung von Bauleitplanverfahren durch die IHKs Was machen die IHKs

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Dienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter

Mehr

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Quelle: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: IHKG Ausfertigungsdatum: 18.12.1956 Textnachweis ab: 01.01.1977 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1956, 920 FNA: FNA 701-1, Bundesgesetzblatt

Mehr

Die Organisation wirtschaftlicher Selbstverwaltung in Deutschland PROF. DR. WINFRIED KLUTH UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG INSTITUT FÜR KAMMERRECHT E.V.

Die Organisation wirtschaftlicher Selbstverwaltung in Deutschland PROF. DR. WINFRIED KLUTH UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG INSTITUT FÜR KAMMERRECHT E.V. Die Organisation wirtschaftlicher Selbstverwaltung in Deutschland PROF. DR. WINFRIED KLUTH UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG INSTITUT FÜR KAMMERRECHT E.V. Wirtschaftliche Selbstverwaltung - Der wirtschaftlichen

Mehr

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren

Mehr

Satzung der IHK Ostbrandenburg

Satzung der IHK Ostbrandenburg Satzung der IHK Ostbrandenburg beschlossen am 27.05.2011 (FORUM, Heft 07-08/2011); zuletzt geändert am 31.05.2013 (FORUM 07-08/2013) und am 10.06.2016 (FORUM 07-08/2016) 1 Name, Sitz und IHK-Bezirk (1)

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2113 21.11.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Anerkennung von en durch die

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 28 Wesentliche Änderungen Fassung vom 24.01.2005 Rz 28.1 und 28.1a: Geänderte Rechtsauffassung. Es wird der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu 26 BSHG gefolgt. Das Sozialgeld

Mehr

1.1 (Name) Die IHK führt die Bezeichnung "Industrie- und Handelskammer zu Dortmund".

1.1 (Name) Die IHK führt die Bezeichnung Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. A03 Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund vom 8. Juni 2000, zuletzt geändert am 5. Dezember 2016 1 Name, Sitz, Bezirk, Aufgaben 1.1 (Name) Die IHK führt die Bezeichnung "Industrie- und Handelskammer

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PKH 1.17 D OVG 4 A 4.16 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. August 2017 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Köln

Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Köln Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Köln Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Köln hat in ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2013 gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26.

Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26. Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26. September 2018 IHK 26.09.2018 Seite 2 Nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 3.04 (5 PKH 4.04) OVG 12 LC 4/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. April 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges: 1 - Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der UVP Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die

Mehr

STELLUNGNAHME 16/2347

STELLUNGNAHME 16/2347 Bundesverband für freie Kammern e.v.*theaterstr. 1*34117 Kassel Die Präsidentin des Landtages Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf 16 18. 11. 2014 Sehr geehrte Frau Präsidentin, STELLUNGNAHME

Mehr

aktuelle stellungnahme 2/18 vom

aktuelle stellungnahme 2/18 vom aktuelle stellungnahme 2/18 vom 08.05.2018 Die Grundrechtsfähigkeit von Innungen und das Gebot der Neutralität und Sachlichkeit - Urteilsbesprechung des BGH-Urteils vom 1. März 2018 (Az: I ZR 264/16) von

Mehr

Nutzungskonzept Social Media

Nutzungskonzept Social Media Nutzungskonzept Social Media Nach 1 des IHK-Gesetzes ist die Grundaufgabe der Industrie- und Handelskammern, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für

Mehr

18 Aufsicht des Landes über die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern

18 Aufsicht des Landes über die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern 18 Aufsicht des Landes über die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass das für die Kammeraufsicht zu- nehmigungsvorbehalte und auf die Überprüfung

Mehr

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg IHK-Rechtsaufsicht Postfach D Stuttgart

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg IHK-Rechtsaufsicht Postfach D Stuttgart Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg IHK-Rechtsaufsicht Postfach 103451 D - 70029 Stuttgart Vorab per E-Mail: poststelle@wm.bwl.de Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Bürgerentscheid in Heidelberg: 25.07.2010

Mehr

Verfahren vor der Einigungsstelle

Verfahren vor der Einigungsstelle Verfahren vor der Einigungsstelle Diese Information enthält eine zusammengefasste Wiedergabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Einigungsstelle. Die gesetzlichen Bestimmungen werden der besseren

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 6 B 52.02 OVG 6 A 1182/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. August 2002 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 120.17, 1 PKH 75.17 OVG 2 A 497/17 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. August 2017 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 20 F 11.15 OVG 14 PS 4/15 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach 99 Abs. 2 VwGO am 9. Februar

Mehr

STÄRKUNG DES ELTERNRECHTS ZU LASTEN VERNACHLÄSSIGTER KINDER?

STÄRKUNG DES ELTERNRECHTS ZU LASTEN VERNACHLÄSSIGTER KINDER? Prof. Dr. iur. Knut Hinrichs HAW Hamburg STÄRKUNG DES ELTERNRECHTS ZU LASTEN VERNACHLÄSSIGTER KINDER? ASD-Fachtag HAW Hamburg 23.04.2015 Das Bundesverfassungsgericht 2014 zur Kindeswohlgefährdung 1 Sieben

Mehr