RUNDSCHREIBEN Nr. 4/2012. Maßnahmen zur Sicherstellung des Lehrerbedarfes für das Schuljahr 2012/2013

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1 A-6020 Innsbruck, Innrain 1, Andechshof Telefon 0512/ , Fax 0512/ März 2012 Bei Rückfragen: Durchwahl 301 Sachbearbeiter: HR Dr. Reinhold Raffler Zahl: 10.01/0006-allg/2012 RUNDSCHREIBEN Nr. 4/2012 Sachgebiet: Inhalt: Ergeht an: Personalwesen Maßnahmen zur Sicherstellung des Lehrerbedarfes für das Schuljahr 2012/2013 Direktionen der mittleren und höheren Schulen Tirols Bundesanstalt für Leibeserziehung 1. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat mit GZ 715/0001-III/8/2012 vom die notwendigen Maßnahmen zur Erstellung der Lehrfächerverteilung ab dem Schuljahr 2012/2013 bekannt gegeben. Der Erlass wird, soweit er von den Schulen zu vollziehen ist, in Kopie angeschlossen. Änderungen gegenüber dem LSR RS Nr. 4/2011 sind unterstrichen hervorgehoben. 2. Auf Grund des knappen Vorlagetermins der notwendigen Ausschreibungsunterlagen an das BMUKK wird gebeten, die von der Schule zu erarbeitenden Unterlagen zur provisorischen Lehrfächerverteilung bis spätestens 23. März 2012 (Datum des Einlangens) beim Landesschulrat für Tirol einzubringen. Der Upload der provisorischen Schulorganisation hat bis 30. März 2012 und der Upload der provisorischen Lehrfächerverteilung in das Personalinformationssystem (UPIS-RAP) hat bis 10. April 2012 zu erfolgen. 3. Die den Schulen zur Verfügung stehenden Werteinheiten werden von den jeweiligen pädagogischen Abteilungen den Schulen bekannt gegeben. Schulautonome Regelungen müssen unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften ihre Bedeckung in diesen Werteinheitenkontingenten finden. 4. Festgehalten wird ausdrücklich, dass im zugewiesenen Werteinheiten-Kontingent jedenfalls auch die Stunden für den Religionsunterricht aller gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften, für Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie für Schulversuche Deckung finden müssen. Für den Förderunterricht steht ein eigenes Kontingent zur Verfügung, das in Absprache mit der jeweiligen pädagogischen Abteilung den Schulen gesondert zugewiesen wird. Unterrichtsgegenstände sind in der provisorischen Lehrfächerverteilung nur dann in Gruppen zu teilen, wenn eine Teilung in der Eröffnungs- und Teilungsziffernverordnung vorgesehen ist. In der 9. Schulstufe können darüber hinaus zur Verminderung der Drop- DVR:

2 Out-Quote in Anwendung des Erlasses des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 2. Juni 2008, GZ 680/0023-III/6/2008, bestimmte Gegenstände geteilt werden, wenn die Klassenschüler/innenzahl von 30 überschritten wird. Für die Gegenstände Englisch und Bildnerische Erziehung an der AHS-Unterstufe gelten weiterhin die im zitierten Erlass angeführten Teilungsmöglichkeiten. Bitte berechnen Sie die prognostizierten Klassenschüler/innenzahlen vor allem auch in den weiterführenden Klassen möglichst genau. Sollten die definitiven Schüler/innenzahlen gegenüber der Prognose geringer sein, muss mit einer Reduktion der Werteinheiten-Zuteilung zu Schuljahresbeginn gerechnet werden. 5. Der Gegenstand "Soziales Lernen" mit der Fachbezeichnung SOZL kann nur dann als regelmäßiger Unterricht in die provisorische Lehrfächerverteilung aufgenommen werden, wenn es sich laut Stundentafel um einen Pflichtgegenstand, eine verbindliche Übung oder in ausgewählten Klassen um eine unverbindliche Übung handelt und die Werteinheiten aus dem der Schule zugewiesenen Kontingent bedeckt werden können. Wird das Fach Soziales Lernen anlassbezogen, d.h. bei Auftreten von Konflikten in einer Klasse oder Gruppe während des Schuljahres, geführt, erfolgt keine Berücksichtigung in der provisorischen Lehrfächerverteilung. Für die Zuweisung der entsprechenden Werteinheiten stellt die Schule im Anlassfall einen Antrag an den LSR für Tirol. Die Werteinheiten werden möglichst aus einem allgemeinen LSR-Kontingent bedeckt. Die Stunden für die Durchführung des Buddy-Projekts und des Plus-Projekts (in Zusammenarbeit mit Kontakt+Co) bitten wir mit der Fachbezeichnung MDK3 (Mediation und Konfliktbewältigung) in die provisorische Lehrfächerverteilung aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass maximal 2 Lehrer/innen je Schule, die die entsprechende Ausbildung an der PH Tirol absolviert haben, das Buddy-Projekt mit jeweils 0,5 Wochenstunden der LVG 3 führen können. Der Landesschulrat für Tirol wird sich bemühen, diese Stunden wieder aus einem eigenen Kontingent zu bedecken. 6. Ob die von der Schule vorgeschlagene Schulorganisation tatsächlich in der beantragten Form genehmigt wird, kann erst nach Vorlage der prov. Lehrfächerverteilungen aller Schulen entschieden werden, da der Landesschulrat mit dem vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zugeteilten Lehrerwochenstundenkontingent das Auslangen finden muss. 7. Autonome Stundentafeln sind unter Angabe des Datums des SGA-Beschlusses vorzulegen. 8. Die provisorische Lehrfächerverteilung für das Schuljahr 2012/2013 ist mit der Schulverwaltungssoftware Untis 2012 zu erstellen und auszuwerten. Für die Auswertung der Lehrfächerverteilung verwenden Sie die standardisierten Ein- und Ausgabeformate. Bitte legen Sie folgende Auswertungen der Lehrfächerverteilung vor: Schulorganisation (Klassenliste, Eingabeformat KLA-LSR ) Lehrerliste (Eingabeformat LEH-LSR ) Schulbilanz (WE-Verbrauch) Gpn-Datei (per an Ref. EDV-UPIS)

3 9. Zu den Auswertungen der Lehrfächerverteilung legen Sie bitte folgende Unterlagen bei: Berichtsmuster A1, A2, A3 oder B. Bei diesen Formblättern tragen Sie bitte unter Lehrerwochenstundenaufwand die für die Schule benötigten Werteinheiten (inkl. der im BLVG geregelten Nebenleistungen) ein. Meldungen über die voraussichtlich unbesetzten und daher zur Ausschreibung beantragten Stunden auf Formblatt U und U1 Sollte ein I L-Lehrer/eine I L-Lehrerin nicht mehr bzw. nicht mehr voll weiterverwendet werden können, ist dies dem Landesschulrat für Tirol gesondert mitzuteilen. Bitte übermitteln Sie die Unterlagen gem. Pkt. 8 und Pkt. 9 elektronisch per ISO/I.Deal. 10. Gemäß den Bestimmungen des Bundeslehrerlehrverpflichtungsgesetzes, BGBl.Nr. 244/1965 (BLVG), in der geltenden Fassung, beträgt die Lehrverpflichtung 20 Wochenstunden, wobei die Unterrichtsstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen auf die Lehrverpflichtung mit den im Gesetz vorgesehenen Werteinheiten anzurechnen sind. Abweichend von 50a Abs 1 hat die Dienstbehörde dem Antrag des Lehrers auf Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit für die Dauer eines Schuljahres stattzugeben, wenn dessen regelmäßige wöchentliche Lehrverpflichtung mit allfälligen Einrechnungen nach den 9, 10 und 12 BLVG um höchstens eine Werteinheit unter 20 Werteinheiten liegt und eine Vollbeschäftigung nur durch die zusätzliche Anordnung von Mehrdienstleistungen erreicht werden kann. Abs 7 zweiter Satz kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung. 50a Abs 3 ist auf solche Zeiten nicht anzuwenden. Dauernde Mehrdienstleistungen können in die prov. Lehrfächerverteilung nur dann aufgenommen werden, wenn eine Abdeckung primär durch Auffüllung bestehender Verträge bzw. die Zuweisung von Neubewerbern/Neubewerberinnen voraussichtlich nicht möglich sein dürfte und sie sowohl aus personellen als auch aus pädagogischen Gründen vertretbar sind. Durch die Aufnahme in die prov. Lehrfächerverteilung werden diese Stunden grundsätzlich nicht ausgeschrieben; der Landesschulrat für Tirol behält sich jedoch die Genehmigung dieser Mehrdienstleistungen vor; bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Grundsätze wird der Landesschulrat für Tirol darüber hinaus die Ausschreibung dieser Stunden bzw. die Vergabe dieser Stunden an einen anderen Lehrer/eine andere Lehrerin veranlassen. Einrechnungen (für nichtunterrichtliche Tätigkeiten) sind bei vollbeschäftigten LehrerInnen nur bis zu einem maximalen Gesamtausmaß von 20 Werteinheiten pro Person und Schuljahr möglich. 11. Im Falle eines unterschiedlichen Beschäftigungsausmaßes ist in der prov. Lehrfächerverteilung ein Mittelwert der Mehrdienstleistungen über das gesamte Jahr anzugeben (z.b. Kolleg, Bauhandwerker). 12. Falls sich aus dem Überblick über die vergangenen zwei Jahre eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Abhaltung erwarten lässt, sind die unverbindlichen Übungen und Freigegenstände bereits in die prov. Lehrfächerverteilung aufzunehmen.

4 13. Die voraussichtlichen Mitverwendungen von Lehrern/innen an anderen Schulen, Pädagogischen Hochschulen oder Universitäten sind bereits in die Lehrfächerverteilung aufzunehmen, sofern sie in die Lehrverpflichtung eingerechnet werden. Lehrer/Lehrerinnen, welche eine zusätzliche unterrichtliche Tätigkeit an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, an der Universität oder an einer Pädagogischen Hochschule ausüben, die nicht in die Lehrverpflichtung eingerechnet wird, sind nur mit dem Mindestmaß an Stunden einzugeben, das zur Erhaltung der Vollbeschäftigung notwendig ist. Alle Lehrer/Lehrerinnen sollen nach Möglichkeit in allen Gegenständen, für die sie geprüft sind, verwendet werden. 14. Gem. 42g VBG wurde seit 1996 eine Reihe von II L-Lehrern/II L-Lehrerinnen ins I L- Schema übernommen. Sie werden im Folgenden, soweit sie nicht tatsächlich mit Dauerstunden versehen werden konnten, als I L -Lehrer/I L -Lehrerin bezeichnet. Bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen werden auch in Zukunft derartige Überstellungen während des Unterrichtsjahres vorgenommen werden müssen. Um eine übersichtliche und vorausschauende Personalplanung durchführen zu können, wird um folgende Vorgangsweise gebeten (Zusatzregelungen zur Erstellung der prov. Lehrfächerverteilung): a) Sämtliche I L -Lehrer/I L -Lehrerinnen sind mit der beabsichtigten Verwendung für das nächste Schuljahr unter Aufschlüsselung der zugeteilten I L- bzw. II L-Stunden dem LSR zu melden. (Beiblatt E) b) Dabei wird die Schule gebeten, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie den I L -Lehrern/I L -Lehrerinnen nach Möglichkeit Dauerstunden zugewiesen werden können (nach Zuweisung der Dauerstunden an pragmatisierte sowie I L-Lehrer/I L-Lehrerinnen). c) Alle durch Pensionierungen oder aus anderen Gründen freiwerdenden bzw. während des laufenden Unterrichtsjahres freigewordenen Dauerstunden von Lehrern/Lehrerinnen sind dem LSR im Ausmaß jener Fächer genau aufgelistet zu melden. Sollte eine Neuzuweisung von der Schule nicht in der freigewordenen Fächerkombination gewünscht sein, möge die Schule einen begründeten Vorschlag für eine Änderung der Fächerkombination anschließen (Berichtsmuster U1). Sollte der Wunsch bestehen, freigewordene Stunden schulintern zu vergeben, ist dies ebenfalls dort genau begründet darzustellen. Damit soll transparent sein, welche Personalveränderungen zu erwarten sind. Vertragslehrer/innen mit befristeten Verträgen, die eine Weiterbeschäftigung anstreben, können grundsätzlich ohne Bewerbung weiterverwendet werden. Voraussetzung ist, dass sie die Anstellungserfordernisse erfüllen und einen Dienstvertrag bis haben. Über die genauen Modalitäten der vorgezogenen Weiterverwendungen erhalten Sie noch eine gesonderte Information. Für Neuanstellungen bzw. Weiterverwendungen von ungeprüften Vertragslehrern/innen ist eine Bewerbung auf die Ausschreibung vom 26. April 2012 notwendig. Der dafür vorgesehene Bewerbungsbogen liegt bei und kann in der notwendigen Anzahl an der Schule vervielfältigt werden. 15. Die allenfalls noch notwendige Ausschreibung der zu besetzenden Lehrerstellen für das Schuljahr 2012/2013 wird vom BMUKK voraussichtlich für den 26. April 2012 in der Wiener Zeitung veranlasst werden. 16. Auf die rechtzeitige Vorlage der Beschreibungsbögen für II L-Lehrer/II L-Lehrerinnen (befristete I L-Lehrer/I L-Lehrerinnen) zur Durchführung einer Leistungsbeschreibung für das Bewerbungsverfahren darf verwiesen werden (siehe RS 7/2008).

5 b BDG 1979 idf BGBl. I 61/1997 sieht die Möglichkeit vor, dass, wenn es für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes zweckmäßig ist, in die Ausschreibung auch zusätzliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten (z.b. Auslandserfahrungen oder andere Zusatzqualifikationen) angeführt werden können, die geeignet sind, den Anforderungen des Lehrplanes in besonderer Weise gerecht zu werden. Derartige Wünsche sind auf Berichtsmuster U präzise anzufügen. Zudem wird um eine kurze, aber nachvollziehbare Erläuterung in einer formlosen Beilage gebeten. 18. Längerfristige II L-Verträge: Es ist auch beabsichtigt, längerfristige II L-Verträge dort zu vergeben, wo die Abwesenheit des zu vertretenden Lehrers/der zu vertretenden Lehrerin voraussichtlich mindestens zwei volle Unterrichtsjahre dauern wird. Um diese vertragliche Besserstellung auch für II L-Lehrer/Lehrerinnen zu erreichen, wird um formlose Mitteilung in den Fällen gebeten, in denen der Schule bereits Informationen mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegen, die eine derartige Vertragsregelung für den Vertretungslehrer/die Vertragslehrerin zulässig erscheinen lassen. 19. a) Versetzungswünsche: Auf gewünschte Versetzungen ist in den Lehrfächerverteilungen unbedingt zu verweisen (Spalte Anmerkungen ). Der LSR wird im Zusammenhang mit der Lehrerstellenbesetzung danach trachten, auch Versetzungen neben anderen Überlegungen der Personalentwicklung im jeweiligen Falle abwägend zu berücksichtigen. Versetzungsansuchen werden nicht evident gehalten, sondern müssen jedes Jahr neu eingereicht werden. Diese sind umgehend gesondert bis zum Vorlagetermin der prov. Lehrfächerverteilung vorzulegen, da auch heuer über bereits bekannt gegebene Versetzungsgesuche innerhalb Tirols noch vor der Zuteilung der sonstigen Lehrer/Lehrerinnen beraten werden soll. b) Ansuchen um Herabsetzung der Wochendienstzeit bzw. um Lehrpflichtermäßigung, Karenzurlaube und andere Formen längerer Dienstfreistellungen sind ebenfalls zeitgleich gesondert vorzulegen, wobei in den prov. Lehrfächerverteilungen darauf Bezug zu nehmen ist (Spalte Anmerkungen ). c) Ansuchen um Versetzung in den Ruhestand sollen möglichst bereits mit der provisorischen Lehrfächerverteilung vorgelegt werden. 20. In der prov. Lehrfächerverteilung sind bei den bestellten Betreuungslehrern/Betreuungslehrerinnen des Unterrichtspraktikums die Klassen, welche voraussichtlich als Praxisplätze für das Unterrichtspraktikum zur Verfügung stehen, zu kennzeichnen (unterstreichen/einkreisen). Auf Grund der zahlreichen Abweisungen von Unterrichtspraktikumsbewerbern/Unterrichtspraktikumsbewerberinnen wegen fehlender Praxisplätze ersucht der Landesschulrat für Tirol dringend, zur Förderung dieser Junglehrer/Junglehrerinnen möglichst viele Praxisplätze einzubauen und auszuweisen. Wenn auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre mit Abweisungen aus Platzmangel zu rechnen sein wird, ist in den ersten Jahrgängen von 36 Schülern/Schülerinnen auszugehen. Bei Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl ist daher gemäß SchOG rechtzeitig ein Antrag hierfür an den LSR zu stellen. Für die Unterstufe der AHS gilt dies

6 mit der Maßgabe, dass von einer KlassenschülerInnenzahl von 25 inklusive einer Überschreitungsermächtigung von 20 % auszugehen ist. 21. Der provisorischen Lehrfächerverteilung ist eine Aufstellung beizulegen, welche/r geplante Vertragslehrer/in des Entlohnungsschemas IIL welchen abwesende/n Lehrer/in vertritt. Dies gilt auch für auszuschreibende Vertretungsstunden. Dies hat Auswirkungen auf den Personalplan und die zur Verfügung stehenden Planstellen. Daher ist die genaue Zuordnung von Vertretungen unbedingt notwendig. 22. Das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss ist für die Erstellung der prov. Lehrfächerverteilung notwendig. Für jene Schulen, an denen kein Dienststellenausschuss bzw. keine Vertrauensperson gewählt wurde, wird die Befassung des zuständigen Fachausschusses durch den Landesschulrat für Tirol veranlasst. Abschließend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Sicherstellungserlass strikte zu beachten ist und keine Ausnahmen möglich sind. Sollten im Zuge der Überprüfungen, die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zwingend vorgeschrieben sind, nicht genehmigte Vorgangsweisen festgestellt werden, ist auch nach Beginn des Schuljahres damit zu rechnen, dass der erlassmäßige Zustand unverzüglich hergestellt werden muss. Das Rundschreiben des Landesschulrates für Tirol Nr. 4/2011 wird hiermit aufgehoben. Beilagen: Für alle: BMUKK-Erlass Bewerbungsformular Berichtmuster U Berichtmuster U1 Formblatt E nach Schulart getrennt: Beiblatt A1, A2, A3 oder B Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten: HR Dr. Reinhold Raffler Landesschulratsdirektor

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