Dummerstorfer Amtsanzeiger

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dummerstorfer Amtsanzeiger"

Transkript

1 Jahrgang August 2015 Nummer 08 Dummerstorfer Amtsanzeiger Postwurfsendung FÜR DIE ORTE : Damm, Reez, Groß Viegeln, Klein Viegeln, Dummerstorf, Bandelstorf, Göldenitz, Pankelow, Schlage, Waldeck, Dishley, Klein Schwarfs, Kavelstorf, Griebnitz, Klingendorf, Niex, Kessin, Hohen Schwarfs, Beselin, Lieblingshof, Petschow, Godow, Wolfsberg, Prisannewitz, Scharstorf, Groß Potrems, Klein Potrems, Wendorf Inhaltsverzeichnis: Amtliche Bekannmachungen Nachrichten aus dem Rathaus Schul - & Kitanachrichten Vereine und Verbände Wissenswertes/ Verschiedenes Wir gratulieren

2 Amtsanzeiger 2 Nr. 08/2015 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform am 6. September Das Wählerverzeichnis zum oben aufgeführten Volksentscheid für die Gemeinde Dummerstorf wird in der Zeit vom 17. August 2015 bis 21. August 2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Dummerstorf, Griebnilzer Weg 2 in Dummerstorf, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das angegebene Dienstzimmer ist barrierefrei erreichbar. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 34 Absatz 5 des Landesmeldegesetzes eingetragen ist. Am Volksentscheid teilnehmen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für den Volksentscheid eingetragen ist oder für diesen einen Abstimmungsschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unvollständig hält, kann bis zum 14. August 2015 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer eine Eintragung im Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann in der Zeit vom 17. August 2015 bis 21. August 2015 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Beide Anträge sind schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift an die Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, in Dummerstorf unter Angabe der Gründe zu stellen. 3. Stimmberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15. August 2015 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss bei der Gemeindewahlbehörde einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen beantragt haben, erhalten keine Abstimmungsbenachrichtigung. 4. Abstimmungsscheine zum Volksentscheid erhalten Stimmberechtigte auf Antrag von der GemeindewahIbehörde. 4.1 Eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein. Zugleich mit dem Abstimmungsschein erhält sie - einen amtlichen weißen Stimmzettel für den Volksentscheid, - einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen roten Abstimmungsbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlbehörde. 4.2 Stimmberechtigte erhalten auf Antrag einen Abstimmungsschein, wenn sie a) aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, b) an der Briefabstimmung teilnehmen wollen, c) zur Urnenabstimmung einen anderen Stimmbezirk in der Gemeinde aufsuchen wollen. Abstimmungsscheine können von Stimmberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 4. September 2015, 12:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Abstimmungsraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Tag des Volksentscheids bis 15:00 Uhr gestellt werden. Auch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus dem unter Nummer 4.2 Buchstaben a angegebenen Grund Abstimmungsscheine noch am Tag des Volksentscheids bis 15:00 Uhr beantragen. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum zweiten Tag vor dem Volksentscheid, 12:00 Uhr, oder am Tag des Volksentscheids bis 15:00 Uhr ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine behinderte stimmberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 5. Die Abholung von Abstimmungsscheinen und Briefabstimmungsunterlagen für eine andere Person ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig. Die Vollmacht kann bereits mit dem Abstimmungsscheinantrag erteilt werden. Auf Verlangen hat sich die in Empfang nehmende Person auszuweisen. Bei der Briefabstimmung muss die stimmberechtigte Person den jeweiligen Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem dazugehörenden unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden oder in den Briefkasten am Rathaus der Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, in Dummerstort einwerfen, dass er dort spätestens am Tag des Volksentscheides bis 18:00 Uhr eingeht. Abstimmungsbriefe werden bei Verwendung des amtlichen Abstimmungsbriefumschlages innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Ein Abstimmungsbrief kann auch bei der auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Dummerstorf, Bekanntmachung zum Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform am 6. September 2015 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr 1. Die Gemeinde Dummerstorf ist in folgende Stimmbezirke eingeteilt: Stimmbezirk 1: Ortsteile Damm, Reez, Groß Viegeln und Klein Viegeln Abstimmungsraum: Feuerwehrgerätehaus Reez, Mühlendrift 2, Reez Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Stimmbezirk 2: Ortsteile Prisannewitz und Scharstorf Abstimmungsraum: Dorfgemeinschaftshaus, Scharstorfer Straße 9 a, Prisannewitz Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich.

3 Nr. 08/ Amtsanzeiger Stimmbezirk 3: Ortsteile Groß Potrems, Klein Potrems und Wendorf Abstimmungsraum: Feuerwehrgerätehaus Groß Potrems, Lange Dorfstraße 25, Groß Potrems Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Stimmbezirk 4: Ortsteile Kavelstorf, Griebnitz, Klingendorf und Niex Abstimmungsraum: Dorfgemeinschaftshaus, Kreuzweg 7, Kavelstorf Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Stimmbezirk 5: Ortsteile Kessin, Hohen Schwarfs und Beselin Abstimmungsraum: Feuerwehrgerätehaus Kessin, Neubrandenburger Straße 40 b, Kessin Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Stimmbezirk 6: Ortsteil Lieblingshof Abstimmungsraum: Feuerwehrgerätehaus Lieblingshof, Dorfstraße 13, Lieblingshof Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Stimmbezirk 7: Ortsteile Petschow, Godow und Wolfsberg Abstimmungsraum: Feuerwehrgerätehaus Petschow, Bandelstorfer Straße 9, Petschow Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Stimmbezirk 8: Ortsteil Dummerstorf Abstimmungsraum: Grund- und Regionalschule, Am Feldrain 16, Dummerstorf Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Stimmbezirk 9: Ortsteile Bandelstorf, Dishley, Waldeck und Klein Schwarfs Abstimmungsraum: Gutshaus Bandelstorf, Gutshof Bandelstorf 1, Bandelstorf Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Stimmbezirk 10: Ortsteile Göldenitz, Pankelow und Schlage Abstimmungsraum: Dorfgemeinschaftshaus, Am Berg 3, Göldenitz Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Briefwahlbezirk 901: Gemeinde Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, Dummerstorf In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten spätestens am 15. August 2015 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die stimmberechtigte Person abzustimmen hat. 2. Der Briefabstimmungsvorstand tritt zur Ermittlung des Ergebnisses der Briefabstimmung am um 17:00 Uhr im Rathaus Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2, Dummerstorf im Versammlungsraum zusammen. 3. Jede stimmberechtigte Person kann nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Stimmberechtigten sollen zur Abstimmung ihre Abstimmungsbenachrichtigung mitbringen. Sie haben auf Verlangen des Abstimmungsvorstandes einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) vorzulegen. Jede stimmberechtigte Person erhält für den Volksentscheid einen amtlichen Stimmzettel. Abgestimmt wird mit weißen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung des dem Volksentscheid zugrunde liegenden Gesetzentwurfs, die Frage Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu? sowie zwei Kreise, die mit Ja bzw. Nein beschriftet sind, für die Kennzeichnung. Die stimmberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, ob sie die Frage mit Ja oder Nein beantwortet. Die Stimmzettel sind von der stimmberechtigten Person in einer Abstimmungskabine des Abstimmungsraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum zu kennzeichnen und in der Weise zu falten, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Abstimmenden in die Abstimmungsurne zu legen. Sehbehinderte stimmberechtigte Personen können sich bei dem Volksentscheid zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen. Zum Anlegen der Stimmzettelschablone sind die Stimmzettel in der rechten oberen Ecke der bedruckten Seite mit einem Loch versehen. Die Stimmzettelschablone ist von den Stimmberechtigten für die Stimmabgabe im Abstimmungsraum selbst mitzubringen. Wird keine Stimmzettelschablone verwendet, bestimmen sehbehinderte Stimmberechtigte gemäß 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung eine andere Person, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen. Dies kann auch ein Mitglied des Abstimmungsvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Stimmberechtigten zu beschränken. Hilfspersonen sind nach 2 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung zur Geheimhaltung verpflichtet. 4. Stimmberechtigte, die einen Abstimmungsschein haben, können am Volksentscheid durch Briefabstimmung oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Gemeinde teilnehmen. Wer durch Briefabstimmung am Volksentscheid teilnehmen will, muss den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig der auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Wer mit Abstimmungsschein in einem Stimmbezirk der Gemeinde am Volksentscheid teilnehmen will, muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) den Abstimmungsschein und den Stimmzettel aus den Briefabstimmungsunterlagen mitbringen und erhält im Abstimmungsraum gegen Abgabe des mitgebrachten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel. 5. Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstimmungshandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids im Stimmbezirk sind öffentlich. Der Zutritt zum Abstimmungsraum ist während der Abstimmungszeit und während der Auszählung jederzeit möglich, soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Volksentscheides nicht beeinträchtigt wird. Während der Abstimmungszeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Abstimmungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Stimmberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ( 28 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes). 6. Jeder Stimmberechtigte kann sein Abstimmungsrecht für den Volksentscheid nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Diese Strafbestimmungen gelten gemäß 108d des Strafgesetzbuches auch bei Volksentscheiden. Dummerstorf,

4 Amtsanzeiger 4 Nr. 08/2015 Öffentliche Bekanntmachung der Kämmerei - Steuerabteilung der Gemeinde Dummerstorf über die öffentliche Zustellung des Abgabenbescheides vom 08. Juli 2015 für Herrn André Kunst, letzte bekannte Anschrift Neubauviertel 5, Dummerstorf OT Kavelstorf Gemäß 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung in Verbindung mit 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. September 2014 (GVOBI. M-V 2014, S. 476, ber S. 148) wird bekanntgegeben, dass der Abgabenbescheid vom 08. Juli 2015 über die Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2015, Kassenzeichen für Herrn André Kunst in der Gemeindeverwaltung Dummerstorf - Steuerabteilung -, Griebnitzer Weg 2, Dummerstorf, Zimmer 6, zur Abholung bereit liegt. Die Abholung kann nur durch Herrn Kunst persönlich oder einer von ihm bevollmächtigen Person erfolgen. Erfolgt die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist eine Vollmacht vorzulegen. Der Abgabenbescheid gilt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt. Im Auftrag Röhl Kämmerei-Steuerabteilung Gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung vom Beschluss Nr. 1-4/ Ehrenbürgerschaft Herr Nath Beschluss Nr. 2-4/ Aufnahmekapazität der Schulen Beschluss Nr. 3-4/ Widerruf und Bestellung Kassenleiterin Beschluss Nr. 4-4/ BOV Dummerstorf Beschluss Nr. 5-4/ Wahl der Schiedspersonen Beschluss Nr. 6-4/ ehrenamtliche Wahlleitung Beschluss Nr. 7-4/ Beteiligung der Wohnungsgesellschaft an der Projektgesellschaft Beschluss Nr. 8-4/ Partner der Projektgesellschaft Beschluss Nr. 9-4/ Wahl Ortsbeirat Damm Herr Jacht Beschluss Nr. 10-4/ Gewerbesteuerangelegenheit Beschluss Nr. 11-4/ Gewerbesteuerangelegenheit Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Az.: 30a/ Bodenordnungsverfahren: Gemeinde: Landkreis: Schlage Dummerstorf Rostock Öffentliche Bekanntmachung Auflösung der Teilnehmergemeinschaft In Bodenordnungsverfahren Schlage ergeht folgender Beschluss: 1. Die Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Schlage wird hiermit aufgelöst. 2. Es wird festgestellt: Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind erfüllt. 3. Mögliche verbliebene Ansprüche der Teilnehmergemeinschaft werden gemäß 151 FlurbG auf die Gemeinde Dummerstorf übertragen. Gründe: Die Teilnehmergemeinschaft ist gemäß 153 Abs. 1 FlurbG aufzulösen. Ihre Aufgaben sind erfüllt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß am geschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft kann keine Gewährleistungsansprüche aus dem im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens ausgeführten Maßnahmenplan i. S. d. 41 FlurbG mehr geltend machen. In der Schlussfeststellung vom , 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung: , konnte dieses seinerzeit weder verfügt noch festgestellt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, Rostock, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. Fundsache Am wurde in Dummerstorf ein Damenfahrrad 26 Zoll (tiefer Einstieg) Am Feldrain in Höhe der Garagen gefunden. Der Verlierer meldet sich bitte in der Gemeinde Dummerstorf Ordnungsamt Zimmer 20 Griebnitzer Weg Dummerstorf Dummerstorf, den Ordnungsamt Information der Gemeindeverwaltung: Angebot allgemeine Sozialberatung Der Verein Balance of Power e. V. führt im Auftrag der Gemeinde Dummerstorf jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat jeweils von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr eine kostenfreie Sozialberatung im Rathaus Dummerstorf (Raum 10) durch. Sozialpädagogen mit langjährigen praktischen Berufserfahrungen (Behörden, Ämter, Gesetzgebung, Kommunikation) bieten eine unabhängige, individuelle und allgemeine Sozialberatung.

5 Nr. 08/ Amtsanzeiger Die Interessen des Besuchenden stehen immer im Mittelpunkt der Einzelberatung. Kontinuität, Diskretion und Vertraulichkeit sind oberste Prinzipien. Zu folgenden Belangen können Sie sich beraten lassen: Anträgen Alle Beratungsleistungen zeigen Wege der Hilfeleistung auf und informieren über mögliche Ansprüche. Im Fokus steht die Unterstützung hilfebedürftiger Einwohner als Hilfe zur Selbsthilfe. Kontakt: - per Mail: soziale-beratung@boprostock.de - persönlich oder per Telefon: (nur an Beratungstagen) Beratungstage /25.08./08.09./22.09./13.10./27.10./10.11./24.11./08.12./ Die nächste Ausgabe Dummerstorfer Amtsanzeiger erscheint am 15. September Die Beiträge für die Informationsteile sind bis zum 31. August 2015 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Neben einem Ausflug zum IGA-Park, standen auch Besuche des Lichtspieltheaters Wundervoll in Rostock sowie der Kerzenscheune in Rövershagen auf dem Programm. In der dritten Ferienwoche gastierte schließlich Frau Münch mit dem Medientrecker von ROK TV in unserem Haus. Mit ihrer Unterstützung entwickelten und drehten wir einen eigenen Film. Voller Vorfreude sehen wir dem kommenden Schuljahr und den Feierlichkeiten zur Einschulung (Samstag, 29. August) entgegen. Bereits heute möchten wir alle Eltern, die ihr Kind zum Schuljahr 2016/17 oder den Folgejahren an der Schule anmelden möchten, zu unserem Informationsabend am Mittwoch, den um 19 Uhr einladen. Bei diesem werden das Konzept der Schule und des Hortes vorgestellt. Andreas Kammerer Schulleiter der Kavelstorfer Grundschule Grundschule Dummerstorf DER OMA-OPA-TAG Am fand der Oma-Opa-Tag statt. Als erstes versammelten sich alle Omas und Opas auf unserem Schulhof. Auf dem Weg zur Turnhalle waren zur Orientierung Pfeile mit Kreide aufgemalt. Als alle Großeltern in der Turnhalle waren, ging die 4. Klasse mit allen anderen Klassen auf die Bühne. Als erstes präsentierte die Gruppe von Frau Evers einen schönen Eröffnungstanz: 98 % Anschließend folgte ein tolles Lied vom Chor. Danach begann der Oma-Opa-Song der 4. Klasse. Zwei Drittklässler verkleideten sich als Oma und Opa und erzählten ein paar lustige Witze und Geschichten aus alten Zeiten. Alle Omas und Opas lachten und freuten sich an diesem Tag. Ferienfreizeit im Kavelstorfer Hort Unter dem Motto wir gärtnern startete die diesjährige Sommer-Ferienfreizeit. 24 Kinder aus der Kavelstorfer Grundschule und der Gemeinde bezogen am zusammen mit Frau Borowski, Herrn Linke und Frau Butzin für zwei Übernachtungen die große Jurte auf dem benachbarten Pfarrhof. In zwei Arbeitseinsätzen wurde auf dem Pfarrhof eine Blumenwiese angelegt und auf dem rückseitigen Schulgelände entstand mit viel Liebe und Geduld ein Bohnentipi. Danach begann die Modenshow der 3. Klasse. Der Bürgermeister (ein Drittklässler) winkte und hob seinen Hut hoch und runter. Herr Linke beim Ansetzen des Tipis. Als die Aufführung zu Ende war, gingen alle Großeltern in den Schulgarten und Frau Specht hielt noch eine Rede zur Eröffnung des Grünen Klassenzimmers.

6 Amtsanzeiger 6 Nr. 08/2015 Treff der Sportgruppe: montags 15:00 Uhr (Sporthalle) der Rad- u. Wandergruppe: montags 09:00 Uhr der Tai Chi Gruppe: montags 18:00 Uhr (Sporthalle) der Chorgruppe: mittwochs 17:00 Uhr (Mehrgenerationenhaus) der Handarbeitsgruppe: j. 2. Dienstag 14:00 Uhr (Mehrgenerationenhaus) Jugend- und Freizeitzentrum (Tel.: ) Gefördert durch das Jugendamt des Landkreises Rostock und durch die Gemeinde Dummerstorf Leiterin: Katharina Rätsch Danach war im Schulhaus ein großes leckeres Kuchenbuffet, was alle Klassen mit Hilfe der Eltern und des Schulvereins und mit Unterstützung von Backhus vorbereitet haben. Alle Großeltern probierten den Kuchen. Es hat sehr köstlich geschmeckt. Zum Schluss fuhren alle Großeltern mit ihren Enkelkindern nach Hause. Das war ein schöner Tag für die Omas und Opas und für uns Enkelkinder auch!!! Leonie und Maja (Kl. 4b) Dienstag - Freitag 15:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, Montag, Samstag und Sonntag geschlossen. Café Kanne (Tel.: ) Leiterin: Petra Jürs Mittagstisch Mo. - Fr. von 11:30 bis 13:30 Uhr Cafèteria Di. + Do. ab 15:00 Uhr, wenn Veranstaltungen sind Weitere Angebote (Tel.: ) Ansprechpartnerin: Angelika Blümecke, Leiterin des Mehrgenerationenhauses Keyboard-Kurs montags, 16:30 Uhr (Einsteigen jederzeit möglich) Spinnstube Dummerstorf für an kreativer Arbeit Interessierte montags, 15:00-17:00 Uhr Angehörigentreff Demenz am , 17:00-19:00 Uhr (jeden 1. Dienstag im Monat) Yoga für den Rücken, ab Montag, dem , um 18:00 Uhr (Leitung: Gerburg Alich). Line Dance für Alt und Jung donnerstags, 19:00 Uhr im Jugendclub (Leitung: Dominik Schlaefendorf). Arbeitersamariterbund, Regionalverband Warnow-Trebeltal e. V. Veranstaltungsplan Mehrgenerationenhaus Gemeindezentrum Dummerstorf Gustav-Frölich-Allee 20, Dummerstorf Träger: Arbeiter-Samariter-Bund, RV Warnow-Trebeltal e. V. Vom 15. August bis 15. September 2015 Seniorenveranstaltungen (Tel.: ) Leiterin Seniorenarbeit: Jutta Kroeger Monatstreffs: Wir werden Grillen Bereiche Kavelstorf und Prisannewitz Bereiche Dummerstorf und Cammin/Lieblingshof Schwimmen mit Wassergymnastik in der OASE in Güstrow Einkaufsfahrt zum Globus, Bereiche Kavelstorf, Prisannewitz und Dummerstorf Einkaufsfahrt zum Globus, Bereich Cammin/Lieblingshof Kegeln in Göldenitz, Bereich Kavelstorf und Prisannewitz Kegeln in Göldenitz, Bereiche Cammin/Lieblingshof und Dummerstorf Willkommen in der Uckermark Mit einer Schifffahrt im Brandenburgischen. Mittagessen Besuch der Apfelgräfin in Lichtenhain. Kaffeetrinken mit selbstgebackenen Kuchen Preis: 54,- EUR mit Schifffahrt, Mittag und Kaffeetrinken Helferkreis Flüchtlinge am / , Treff 14-täglich dienstags, 18:00 Uhr im Kleinen Klubraum. Weitere MitstreiterInnen sind herzlich willkommen! Zwergenmusik - Musik für Babys, kostenlose Schnupperstunden am um 10:00 Uhr, dann immer freitags unter der Leitung von Ariane Tripschu. Kreativer Ferientag mit Hannelore Boldt am von 10:00 bis 14:00 Uhr. Teilnehmerbeitrag 5,00 EUR. Supermama & Primapapa - wieder hinein in Arbeit und Beruf! Individuelle Beratung zum beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit können Berufsrückkehrer/innen im Mehrgenerationenhaus Gemeindezentrum Dummerstorf, Gustav-Frölich-Allee 20, in Anspruch nehmen. Susanne Schneider, Beraterin für den beruflichen Wiedereinstieg bei der Agentur für Arbeit Rostock, berät in Einzelgesprächen interessierte Frauen und Männer mit Berufsabschluss und evtl. erster Berufserfahrung. Wann? Dienstag, 18. August 2015, von 09:00 bis 12:00 Uhr. Bitte anmelden! Unter der Telefonnummer bei Frau Angelika Blümecke oder per Mail an mgh@asb-warnow.de Anmeldungen bitte direkt im Mehrgenerationenhaus Gemeindezentrum Dummerstorf oder unter der Telefonnummer bei Frau Angelika Blümecke.

7 Nr. 08/ Amtsanzeiger Kreativer Ferientag für Jung und Alt Am 26. August im Mehrgenerationenhaus Gemeindezentrum Dummerstorf Wolle kreativ zu verarbeiten ist inzwischen für viele zu einer interessanten Freizeitbeschäftigung geworden. In der letzten Ferienwoche haben Kinder und Jugendliche gemeinsam mit ihren Eltern oder Großeltern am Mittwoch, dem 26. August 2015, von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Gelegenheit, sich in kreativer Wollverarbeitung zu versuchen. Im Mehrgenerationenhaus Gemeindezentrum Dummerstorf, Gustav-Frölich-Allee 20, können Interessierte unter der Anleitung von Hannelore Boldt die alte Handwerkstechnik Filzen, sowohl nass als auch trocken, erproben. Das Angebot ist für Jung und Alt und kostet 5,00 EUR pro Person. Teilnahme am Mittagstisch im Haus ist möglich. Angelika Blümecke Info-Abend zum Keyboard-Kurs Fürs Keyboard Spielen begeistern sich immer mehr kleine und große Leute. Wer Lust hat, kann montags ab Uhr ins Mehrgenerationenhaus Gemeindezentrum Dummerstorf, Gustav-Frölich-Allee 20, kommen und mitmachen. Kursleiter Olaf Sandkuhl, der auch die Keyboards für den Kurs mitbringt, lädt alle, die sich dafür interessieren, am Montag, dem 31. August 2015, um 18:00 Uhr zu einem kostenlosen Info-Abend ins Mehrgenerationenhaus ein. Infos unter (O. Sandkuhl) oder (Mehrgenerationenhaus) Angelika Blümecke Der Eselhof Schlage informiert: Alle Veranstaltungstermine unter Telefonische Anfragen: Sonntag, 6. September 2015, 10:00 bis 18:00 Uhr HOFTAG auf dem Eselhof Eierkuchen, BOWLETAG, Zuckerwatte 11:00 Uhr Versetzung von SILAS und SANTOS in Klasse 4 Unsere Esel Silas und Santos werden in Klasse 4 des Eselgymnasiums versetzt. VORANKÜNDIGUNG Sonntag, 27. September 2015, 15:00 Uhr Plattdütsch auf dem Eselhof Kaffeenachmittag mit Buchlesung Wolfgang Hohmann liest aus seinem Buch Sagenhaftet Meckelborg - Olle Sagen up Platt ut den Landkreis Rostock Um Voranmeldung wird gebeten. Eintritt incl. Kaffee und Eselhofkuchen 7,50 EUR NACHTRAG Viele Tausend Gäste haben in diesem Jahr bereits den Eselhof besucht. Zahlreiche Gruppen aus Kindergärten oder Schulklassen haben übernachtet oder Tagesprojekte gebucht. Bei allen Kindern beliebt sind die zahlreichen Schaukeln, Rutschen, Karussells, die große Strohburg und die Esel sowieso. Gegenwärtig und noch bis 22. August 5 Wochen Ferienlager bei idealen Bedingungen und mit über 200 Kindern aus dem Landkreis und aus Rostock, aber auch aus Schwerin, Hamburg, Berlin. Die Nachfrage überstieg weit unsere Möglichkeiten. Viele Teilnahmewünsche konnten nicht erfüllt werden. Zwergenmusik - Musik für Babys Musikalisch mit ihrem Baby bzw. Kleinkind zu spielen und somit zum Wohlbefinden des Kindes und zu dessen allgemeiner Entwicklung beizutragen - das können Eltern jetzt im Mehrgenerationenhaus Gemeindezentrum Dummerstorf, Gustav-Frölich- Allee 20. Kursleiterin Ariane Tripschu will mit diesem Angebot erreichen, dass die Bindung zwischen Kind und Bezugsperson gefestigt wird - und das in einer angenehmen Umgebung. Und sie wird Anregungen für das musikalische Spiel zu Hause geben. Herzlich Willkommen sind Eltern mit Ihrem 3 bis 24 Monate jungen Baby oder Kleinkind. Kostenlose Schnupperstunden finden am Freitag, dem 21. August und am 28. August 2015 um 10:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus statt. Danach immer freitags. Kontakt: Ariane Tripschu Angelika Blümecke Wir entlasten Sie! Wir, der Helferinnenkreis für demenziell Erkrankte in der Region Dummerstorf, betreuen stundenweise Ihr an Demenz erkranktes Familienmitglied, um Ihnen als pflegende Angehörige einen kleinen Freiraum zu verschaffen. Wir übernehmen keine Pflege oder Haushaltsdienste, sondern beschäftigen uns liebevoll mit Ihren Angehörigen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Sie erreichen uns im Mehrgenerationenhaus Gemeindezentrum Dummerstorf unter Angelika Blümecke Arne Feuerschlund in voller Aktion zum Kindertag Kultur im Gutshaus Dummerstorf e. V. Termine und Veranstaltungen im Gutshaus Dummerstorf Freitag, , 18:30 Uhr Tai-Chi-Kurs mit Ron Baier Der Kurs vom Jahresanfang geht weiter! Unter dem Motto Mehr Energie für 2015 findet ab dem immer freitags, 18:30 Uhr ein Tai-Chi-Kurs im Gutshaus Dummerstorf statt. Der bekannte Trainer Ron Baier zeigt, wie mit Tai Chi effektiver Stressabbau, Entspannung, innere Kraft sowie allgemeine Gesundheit erfahrbar wird. Es lohnt sich! Weitere Infos und Anmeldung unter , Kurskosten: 80 EUR für die 10 Termine Yoga Kurs Wer hat Interesse an einem Yoga-Kurs am Morgen/Vormittag im Gutshaus Dummerstorf? Bitte melden, damit wir einen Kurs organisieren können für diese Uhrzeit! Yoga ist ein bewährtes Übungssystem zur Förderung und Erlangung von Gesundheit, Wohlbefinden und Harmonie und der Erweckung schlafender Fähigkeiten und Erweiterung des Bewusstseins. Weitere Infos und Anmeldung unter

8 Amtsanzeiger 8 Nr. 08/2015 Landschulmuseum Göldenitz Für den perfekten Start in die Schule laden wir ein zur Einschulungsfeier in ländlicher Idylle und ins historische Klassenzimmer am Samstag, 29. August 2015 um 11:30 Uhr im Landschulmuseum Göldenitz Am Samstag, den 29. August, können Vorschüler und ihre Familien ein tolles Fest im Landschulmuseum erleben und einen Vorgeschmack auf die Schule bekommen, unter den Obstbäumen im Lehrergarten mit einem saftigen Stück hausgemachtem Kuchen oder herzhaftem Steinofenbrot sitzen, sich an den historischen Spielgeräten ausprobieren und basteln. Wer möchte, kann dies verbinden mit der 1. Heimatkundestunde bei einem Rundgang durch das lütte Mecklenburg- Vorpommern und einem Quizz für die kleinen Besucher im miniland. Wir freuen uns auf Sie und alle Schulstarter! Öffnungszeiten Juni - Sept: Okt - Mai: Di - So Uhr Di - So Uhr Tel.: ; Fax.: ; info@landschulmuseum-mv.de Sommerausklang mit Jazz-Picknick Der letzte Sonntag im September gehört im miniland M-V in Göldenitz den Jazz-Freunden. Die Big Band der Rock- und Popschule aus Rostock - unter Leitung des Saxophonisten Alexander Paschen - präsentiert klassische Swingmelodien von Glenn Miller oder Frank Sinatra. Zu hören sind auch Musikstücke aus Film und Fernsehen, latainamerikanische Rhythmen sowie Songs aus der Zeit des Rock n Roll, die vom Bandleader eigens für diese Bigband arrangiert wurden. Die 17 Musiker sorgen mit einer bunten Mischung und einem ca. 3-stündigen Programm für ein Feuerwerk guter Laune und einem Potpourri bekannter Melodien in entspannter Atmosphäre. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht nur erlaubt, sondern erwünscht! Sie können jedoch ebenso das Catering vor Ort in Anspruch nehmen. Ihre Stühle und Tische bringen Sie einfach mit. Sollte es unerwartet an diesem Spätsommersonntag regnen, so findet die Veranstaltung in der Scheune statt. Karten zum Preis von 15,00 EUR pro Person erhalten Sie im Vorverkauf im Pressezentrum Rostock (Tel ) und im miniland M-V (Tel ). Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt. RPS- Big Band Rostock Einlass ab 15 Uhr. Beginn 16 Uhr. Herzlich willkommen am 27. September 2015 zum 2. Jazz- Picknick!

9 Nr. 08/ Amtsanzeiger

10 Amtsanzeiger 10 Nr. 08/2015

11 Nr. 08/ Amtsanzeiger Storchenschule Cammin Wer war denn da in der 1. und 3. Klasse der Storchenschule Cammin zu Besuch? Am 30. Juni fand innerhalb einer Sachunterrichtsstunde mal ganz anderer Unterricht statt. Beide Klassen bekamen Besuch von Frau Legetth aus der mobilen Tierschule, die aber nicht allein kam. Auf ihrem Arm saß eine große Eule. Wir staunten nicht schlecht als wir erfuhren, dass dieses beeindruckende Tier erst 3 Monate alt ist. Frau Legetth erzählte uns, warum man Eulen beim Flug nicht hören kann. Das liegt nämlich am besonderen Gefieder. Wir erfuhren auch, was Eulen fressen und welche Feinde es für sie gibt. Als die Eule dann ihre Flügel ausbreitete, staunten wir ordentlich. Es gab so viel Interessantes zu hören, so dass die Zeit auch wie im Fluge verging. Ein tolles Erlebnis war es dann aber noch, als zum Abschuss jeder die Eule einmal anfassen durfte. Frau Legetth, vielen Dank für diesen naturnahen Unterricht. Jana Menge Der Bürgermeister der Gemeinde Dummerstorf gratuliert zum 70. Geburtstag und den folgenden Geburtstagen der Senioren in der Gemeinde im August/September Herr Horst Tischler Dummerstorf zum 80. Geburtstag Frau Margarete Küster Kavelstorf zum 80. Geburtstag Frau Waltraut Frehse Dummerstorf zum 80. Geburtstag Frau Margot Radant Dummerstorf zum 79. Geburtstag Herr Dieter Schönemann Kessin zum 79. Geburtstag Frau Grete Grad Dummerstorf zum 79. Geburtstag Frau Anneliese Korczak Kavelstorf zum 79. Geburtstag Herr Hans-Joachim Ehlert Dummerstorf zum 79. Geburtstag Herr Gerhard Voigt Damm zum 78. Geburtstag Frau Brigitta Schönemann Kessin zum 78. Geburtstag Herr Wolfgang Schweder Kessin zum 78. Geburtstag Herr Klaus Schülke Niex zum 77. Geburtstag Frau Lieselotte Kübler Lieblingshof zum 77. Geburtstag Herr Dr. Peter Ehrich Kessin zum 77. Geburtstag Herr Erich Beckmann Griebnitz zum 76. Geburtstag Herr Georg Müller Petschow zum 76. Geburtstag Frau Helga Kiewski Bandelstorf zum 76. Geburtstag Herr Manfred Prokesch Groß Potrems zum 76. Geburtstag Frau Liane Bretschneider Dummerstorf zum 75. Geburtstag Herr Peter Schwiezke Kavelstorf zum 75.Geburtstag Herr Rainer Bochmann Scharstorf zum 74. Geburtstag Herr Hugo Schmeling Kavelstorf zum 74. Geburtstag Herr Dr. Wolfgang Zupp Kessin zum 74. Geburtstag Frau Christa Reichl Dummerstorf zum 74. Geburtstag Herr Arno Marquardt Reez zum 74. Geburtstag Herr Peter Wiechmann Dummerstorf zum 74. Geburtstag Frau Regina Kayser Dummerstorf zum 73. Geburtstag Frau Emma Voß Bandelstorf zum 73. Geburtstag Herr Uwe Bandelow Göldenitz zum 73. Geburtstag Frau Edda Chmielewski Kavelstorf zum 73. Geburtstag Frau Angelika Maier Petschow zum 72. Geburtstag Herr Horst Schröder Reez zum 72. Geburtstag Frau Annelie Kiupel Kavelstorf zum 72. Geburtstag Frau Elke Rath Hohen Schwarfs zum 72. Geburtstag Frau Erika Stühmke Dummerstorf zum 71. Geburtstag Frau Hannelore Hildebrandt Groß Potrems zum 71. Geburtstag Frau Karen Oehler Pankelow zum 71. Geburtstag Frau Renate Cummerow Kavelstorf zum 71. Geburtstag Herr Peter Bahr Groß Potrems zum 71. Geburtstag Frau Heike Markmann Bandelstorf zum 71. Geburtstag Frau Waltraud Köhler Dummerstorf zum 70. Geburtstag Herr Gerhard Birkholz Kavelstorf zum 70. Geburtstag Herr Rudolf Holzerland Reez zum 70. Geburtstag Frau Anni Remus Schlage zum 70. Geburtstag Frau Rosa Schwartz Petschow zum 100. Geburtstag Frau Irma Wolter Scharstorf zum 93. Geburtstag Herr Günther Siggelkow Niex zum 86. Geburtstag Herr Gerhard Grahl Dummerstorf zum 86. Geburtstag Frau Elisabeth Schultz Petschow zum 85. Geburtstag Frau Monika Marquardt Dummerstorf zum 84. Geburtstag Herr Siegfried Kiel Dummerstorf zum 84. Geburtstag Herr Harry Hähnel Petschow zum 83. Geburtstag Frau Anneliese Gerlach Kavelstorf zum 83. Geburtstag Herr Erwin Frisch Kavelstorf zum 83. Geburtstag Frau Anni Krentz Dummerstorf zum 82. Geburtstag Herr Hans Ost Reez zum 82. Geburtstag Frau Inge Heese Petschow zum 82. Geburtstag Frau Thea Spaans Kessin zum 82. Geburtstag Herr Günter Frehse Dummerstorf zum 82. Geburtstag Herr Dr. Konrad Müller Schlage zum 82. Geburtstag Frau Edith Beckmann Wendorf zum 81. Geburtstag Herr Fritz Kaminski Kavelstorf zum 80. Geburtstag Wir wünschen allen Jubilaren alles Gute und viel Glück!

12 Amtsanzeiger 12 Nr. 08/ Anzeige - Say cheese in der Mittagspause Wenn der Business Lunch gesund sein und gut schmecken soll, heißt der Tipp Schweizer Käse Wer den ganzen Tag im Büro sitzt, braucht mittags eine Mahlzeit, die neue Energie liefert, aber nicht schwer im Magen liegt. Schweizer Käse ist da genau das Richtige: Er enthält alle guten Inhaltsstoffe der Milch, ist leicht verdaulich und sättigt trotzdem lang anhaltend. Außerdem stecken in ihm genau wie in Vollkornprodukten, Obst und Gemüse reichlich B-Vitamine, die die geistige Leistungsfähigkeit ankurbeln. Wichtig: Käse enthält leicht verdauliches Fett und Eiweiß und macht deshalb satt, ohne den Magen zu belasten. Gleichzeitig verwöhnt Schweizer Käse mit echtem Genuss. Bekannte Schweizer Käsesorten wie Appenzeller, Emmentaler AOP und Le Gruyère AOP werden in Handarbeit und aus rein natürlichen Zutaten hergestellt. Die Käsermeister verwenden dafür nur beste Schweizer Milch, die von den Landwirten in der Umgebung täglich frisch geliefert wird. Sie geben den Käselaiben viel Zeit, um im Käsekeller zu reifen und ihren Geschmack zu entfalten. Also mittags Schweizer Käse genießen, die Augen schließen, die frische Bergluft riechen und das Gras der Almwiesen unter den Füßen spüren... Nur in Kavelstorf Rostocker Straße 34 Hier werden Sie sehr höflich vom indischen Team bedient. Mo. - Fr. von und Uhr geöffnet. Sa. + So. und feiertags Uhr geöffnet. Partyservice auf Anfrage! Täglich frische Grillhähnchen! Bestellhotline: Tel.: / Tel.: / mobil: 0176/ WERBUNG die ankommt KLEINANZEIGEN Fax /57930 Tel /57910 Vermietung Stellengesuche Verkaufe anzeigen@wittich-sietow.de Gebe aus Altersgründen einen Garten (300 qm) mit kleiner Gartenlaube in Kavelstorf, Neubauviertel 08 ab. Bei Interesse melden Sie sich telefonisch unter folgender Telefonnummer: Großes Haus in der Sietower Bucht (Müritz) mit Bootshaus Ihr persönlicher Ansprechpartner JENS PFANN Telefon: 0171/ LINUS WITTICH KG zu verkaufen! Röbeler Straße Sietow Tel / Fax / j.pfann@wittich-sietow.de Exposé anfordern unter: aga-gross@t-online.de Impressum Dummerstorfer Amtsanzeiger Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Tel.: /57 90, Fax: / Tel.: / , Fax: / info@wittich-sietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Diese spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Der Bürgermeister Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Anzeigenteil: Jan Gohlke Erscheinungsweise: am 15. des Monats, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Auflage: Exemplare Bezug: Gemeinde Dummerstorf Griebnitzer Weg 2, Dummerstorf Bezugsmöglichkeiten: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte der Gemeinde sowie Auslage von Mitnahmeexemplaren und Archivierung sämtlicher Ausgaben in der Gemeinde Dummerstorf, Dummerstorf, Griebnitzer Weg 2. Nachdruck oder auszugsweiser Nachdruck ist nur mit Genemigung gestattet. VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

13 Nr. 08/ Amtsanzeiger Garten im Sommer Unser \y 8 ~~ } { } 8] }8 } 8_y } ~ } }8 8 } 8k y } 8 8 }8o} }8 y } F8@^ R8} G^ y y A Blumenpracht für alle Gefäße spp-o Kunterbunter Blütenzauber ist mit den neuen gefüllten Löwenmäulchen Twinny Mix garantiert. Fast das gesamte Farbspektrum wird abgedeckt durch Töne wie hell- und dunkelrosa, scharlachrot, orange, gelb und reinweiß bis hin zu bronze. Die einjährigen Pflanzen bilden kurze, kräftig-grüne und reichlich verzweigte Stiele, an denen sich die herrlich gefüllten Blüten über viele Monate zahlreich präsentieren von Juli bis Oktober. So sind die Zierpflanzen äußerst beliebt. Ihr kompakter Wuchs mit einer Höhe von nur cm macht sie ideal auch für Töpfe oder den Balkonkasten. Zudem sind die Pflanzen für die Kultur in Ampeln geeignet. Egal ob heißes oder regnerisches Wetter, sie glänzen durch ihre ausgezeichnete Wetterbeständigkeit. Das Kiepenkerl Saatgut gibt es in guten Gärtnereien und Gartencentern oder im Onlineshop auf der Internetseite unter Da Löwenmäulchen Lichtkeimer sind, die Saat nicht mit Erde bedecken, sondern nur leicht andrücken. Nach zwei bis drei Wochen die Jungpflanzen pikieren und sobald die Nächte frostfrei sind, mit einem Abstand von 20 x 20 cm auspflanzen. Durch den Rückschnitt verblühter Stängel werden die Pflanzen zur Bildung weiterer Blüten angeregt. Ab Mitte Mai ist auch eine Direktsaat ins Freiland möglich. Löwenmäulchen lieben einen sonnigen Platz mit durchlässigem, nährstoffreichem und humosem Boden. Rund Tage bei ºC sollten für die Keimung eingerechnet werden. Sie erhalten bei uns unter anderem: sæ 0mANZERDENæsæ3UBSTRATEæ FÔRæ'EWÜCHS æ HÜUSERæU æ"eete æsæ2indenmulchæ sæ 2INDENHUMUSæsæ(ACKSCHNITZELæ sæ "IOKOMPOSTæsæ-UTTERBODENæ sæ +IES 3PLITTæsæ&ÔLLSANDæsæ"ETONRECYCLINGæ sæ :IEGELRECYCLINGæsæVERSCH æ$ôngersortenæ sæ,avaæsæ"lühtonæsæ3pielsandæsæ4orfæsæ"lumenerde 7IRæNEHMENæZURæ6ERWERTUNGæAN sæ'artenabfülleæ æsæunbelastetenæ"auschuttæu æ%rdaushub NEU: Anlieferung und Stellen von Containern Selbstabholung oder Anlieferung von Kleinstmengen möglich. FFNUNGSZEITEN æ æ æ GANZJÜHRIGæ-O æbisæ&r ævonæ æ æ æ5hr 3AISONZEITEN æ!nfangæ!prilæbisæ%ndeæ/ktober ZUSÜTZLICHæ-ITTWOCHæBISæ æ5hræundæ 3AMSTAGæVONæ æ æ æ5hr Erden & Kompost GbR Hartmut und Dipl.-Ing. (FH) René Bierschenk!Mæ+IRCHHOLTæ æ æ3anitzæ/4æ(orst æ ZWISCHENæ3ANITZæUNDæ4ESSIN æ4el æ æ æ æ æ æ WWW ERDEN KOMPOST DE GalaBau Schingen GmbH Garten-, Landschafts-, Straßenbau sæ 2OLLRASENæ æ6erkauf æ,ieferungæundæ6erlegung sææ 3PORTPLATZREPARATURæUNDæ2ASENREGENERATIONæ.ACHSAAT sææ 0mASTERARBEITENæUNDæ.ATURSTEIN Petschow Zur Kösterbeck Dummerstorf Tel

14 Amtsanzeiger 14 Nr. 08/2015 Einschulung jetzt bin ich ein Schulkind! txn-p. Schon im 19. Jahrhundert bekamen Kinder zum ersten Schultag eine Tüte geschenkt, die nicht nur nützliche Schulutensilien sondern auch Süßes enthielt. Um den besonderen Charakter dieses Tages hervorzuheben, basteln auch heute noch viele Eltern die Tüte für den ersten Schultag ihres Kindes selbst. Und so geht s: Pappe quer auf den Tisch legen. An der unteren linken Ecke einen Faden befestigen, an den ein Bleistift angebunden ist. Der Faden sollte so lang wie ein DIN Schöne Schultüte selbst gebastelt A4-Blatt hoch sein, also 29,7 cm. Mit dem Bleistift von der oberen linken Ecke bei straff gespanntem Faden zur unteren rechten Ecke einen Viertelkreis zeichnen. schneiden, zu einer Tüte rollen, und mit Klebstoff zusammenkleben. Zusätzlich entlang der Naht sorgfältig mit einem langen Streifen durchsichtigem Klebefilm sichern. Krepp-Papier oder Tüll wird einfach mit Klebefilm am inneren Rand der Tüte befestigen. Hierbei eignet sich der neue tesa Tischab roller mit Anti-Rutsch- Technologie ideal, da er einhändiges Abreißen möglich macht txn-foto: tesa/fotolia ohne zu verrutschen. außen mit Bildern, Fotos und Buchstaben beklebt. Eine Schultüte gibt es nur einmal im Leben Die meisten Kinder freuen sich sehr auf die Einschulung. Das wichtigste Symbol für den Schulstart ist die begehrte Schultüte. Sie ist der ganze Stolz der Kleinen. Außer den obligatorischen Süßigkeiten kann die Schultüte mit tollen kleinen Artikeln gefüllt werden, die Kindern Lust auf die Schule machen, wie ein Spitzer mit Glitzer, ein toll beklebtes Hausaufgabenheft, eine individuelle Brotdose mit dem Namen des neuen Erstklässlers oder ein erstes Buch, das neugierig aufs Lesen macht, empfiehlt Gertrud Teusen, Autorin des Buches Erfolgreich in die Schule starten. Wichtig für einen schönen Start in das Schulleben sind die richtigen Arbeitsmaterialien. Sind sie funktional, werden Kinder sie auch gerne benutzen. Die Wünsche und Vorstellungen der kleinen Schulanfänger dürfen also berücksichtigt werden. Wenn mit dem Füller, auf dem das Cartoon-Idol abgebildet ist, lieber und enthusiastischer Schreiben gelernt wird, dann darf es dieser bestimmte Stift sein. UHREN & SCHMUCK LAAGE Breesener Straße Laage Tel.:

15 Nr. 08/ Amtsanzeiger

16 Service von A - Z Amtsanzeiger 16 Nr. 08/2015 IN DER REGION Gesundheit LINUS WITTICH Apotheke Dummerstorf Röbeler Straße Sietow Tel.: (038208) Fax: (038208) Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: Mittwoch: Samstag: Notdienst (Rufbereitschaft): werktags von Uhr Pension 8.00 bis Uhr 8.00 bis Uhr 9.00 bis Uhr Tel / Fax / Veranstaltung Zy } ~ } 8 _ 8Zy } ~ _ml8zyf\]dklgj^ ^y }8ey y _ ~8Zy } ~8J8Ô8IPIQN8Zy } ~ Fzy } ~ } Ezy } ~F } ~ Xzy } ~ } Ezy } ~F } l} R8HKPJHP8PJHKLK8Ô8^y R8HKPJHP8PJPOKH a 8 } } 8 } } D8 } 8 } } { } } 8 r } 88 ^} } } 8 8 } } } 8 Zy D8 ln8 8 oedyf8 } 88 } }8 _ { 8 _ } 8 z 8 8 KM8 h} } A8 ~ yz} 8 z} y{ } 8 8} 8y }z } 8Zy } ~E^ { 8 } } } F k Versicherung Das famil freundlicientheaters he p an der M ektakel üritz! <ZcZgVakZgigZijc\ BVc[gZY 7g c^c\ 9^ea#"L^gihX]V[ih^c\Zc^Zjg ozgi^äo^zgizg BZY^Vidg AVcYlZ\ ' jcy E[Vgghig#. Ç &-'.. AVV\Z IZgb^ckZgZ^cWVgjc\Zc jcizg IZaZ[dc/ %&,&$*'+-.-* IZaZ[dc/ %( -) *.$+, &. &' KZgh^X]Zgjc\Zc" ;^cvco^zgjc\zc" <ZaYVcaV\Zc Zeitungsleser wissen mehr! Freilichtbühne Waren (Müritz) 11. Juli bis 5. September Mittwoch bis Samstag Uhr und Sonntag Uhr Jetzt schon online buchen und pro Karte bis zu 2 sparen unter: Anzeigen Hot-Line /5 79-0

17 Nr. 08/ Amtsanzeiger Bauen - Wohnen - Immobilien Ihre Fachpartner aus der Region stellen sich vor akz-o Das Herz der Wohnung schlägt in der Küche. Hier treffen sich Familie und Freunde, es wird gekocht und gegessen, geplaudert und sich ausgetauscht. Wer kochen will wie die Profis, stellt auch besondere Ansprüche an seine Küche in Sachen Funktion und Design. Villeroy & Boch hat sich auf die Entwicklung und Fertigung von Küchenspülen aus hochwertiger Keramik Die Spüle in der modernen Küche Von flach bis monumental: Alles ist möglich spezialisiert, die wie gemacht sind für den perfekten Spülplatz in der modernen Küche. Denn Keramikspülen sehen nicht nur hochwertig und chic aus, sie überzeugen auch mit durchdachter Funktionalität. Flach und modern Gerade in modernen Küchen sind zurzeit die aktuellen Flat- Lösungen angesagt, bei denen die Spüle flächenbündig in die Arbeitsplatte integriert ist. Das macht nicht nur optisch etwas her, der Spülbereich ist so auch besonders leicht zu reinigen und hygienisch sauber zu halten. Flatlösungen bietet die Spülenfamilie Subway von Villeroy & Boch: Hier gibt es Varianten mit extragroßen Becken, mit und ohne Abtropffläche und verschließbarem Restebecken, wahlweise mit Becken rechts oder links und das in passenden Größen für 45er, 50er und 60er Unterschränke. Wer einen noch größeren Effekt erzielen möchte, kann mit Farbe individuelle Akzente setzen. Neben klassischen Weißtönen gibt es starke Trendfarben wie den Grauton Fossil oder den Schlammton Timber. Wer eine zeitlose, helle Farbe sucht, wird bei Crema oder Ivory fündig ( Kraftvoll und extravagant Understatement kommt für die Keramikspüle Metric Art nicht in Frage. Im Gegenteil: Ecken und Kanten werden inszeniert. Funktional überzeugen die deutliche Trennung zwischen Arbeitsfläche und Nassbereich sowie ihre großzügigen Maße. Zur Wahl stehen zwei Varianten, die beide geräumige Becken bieten, in denen man auch sehr große Gefäße bequem reinigen kann. Das Einzelbecken mit großer, vollkommen glatter Abtropffläche und Resteausguss seitlich neben der Armatur passt auf alle Unterschränke ab 60 cm. Als 90er Doppelbecken ohne Abtropffläche und mit mittig angeordnetem Resteausguss ist sie ideal für flexibles Arbeiten rund um die Spüle. Monumental und selbstbewusst Das keramische Eckmodul Monumentum überzeugt gleichermaßen in Sachen Ästhetik wie Funktionalität. Ob zum Vorbereiten, Spülen oder Trocknen die gesamte Eckfläche wird optimal ausgenutzt, sodass die Arbeitsflächen in voller Größe genutzt werden können. Zusätzlich zu dem großen Hauptbecken gibt es ein verschließbares Restebecken. Trocken- und Nassbereiche sind klar voneinander getrennt. Wichtig für Eigentümer Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie? Schwerin/sb/pm. Wer kennt diesen Satz nicht: Eigentum verpflichtet. Die Botschaft trifft jedoch längst nicht nur auf den Erhalt der Werte hin. Man sollte sich auch genau darüber informieren, was das Eigentum wert ist. Bei Immobilien umso mehr. Als Haus- oder Wohnungsbesitzer ist es gut, den Wert der eigenen Immobilie zu kennen. Schließlich kann sich immer eine Situation ergeben, die einen Verkauf notwendig macht. Möglicher Grund ist ein Berufswechsel, der einen Verkauf notwendig macht. Mögliche Gründe sind auch die Aufhebung der Lebensgemeinschaft, Erbauseinandersetzungen, überraschender Geldbedarf oder ein altersbedingter Umzug. Wer dann schon weiß, was der Markt hergibt, kann sofort handeln. Deshalb bietet der BKM ImmobilienService Eigentümern jetzt eine Werteinschätzung auf der Basis von aussagekräftigen Daten, wie z. B. dem Baujahr, der Lage und der Wohnfläche. Mehr Informationen erhalten Sie bei Hannelore Müller-Lange, Tel Wenn Sie sich auch jetzt noch nicht mit der Veräußerung, Überschreibung, Verpfändung oder Vererbung Ihrer Immobilie beschäftigten, in Perspektive sollten Sie dies tun. Denn wer zu einem bestimmten Entscheidungszeitpunkt keine Zeit mehr hat, zu entscheiden, gerät arg unter Druck. Die aus solchem Druck entstehenden Ergebnisse sind in aller Regel nicht optimal für den, der seine Immobilie veräußern will oder eben auch veräußern muss.

18 Amtsanzeiger 18 Nr. 08/2015 Auto aktuell No Go! Mit Flip-Flops hinters Lenkrad Sommerzeit ist Flip-Flop-Zeit hinters Lenkrad sollte man sich so allerdings auf keinen Fall setzen. Denn die Fähigkeit, schnell zu reagieren, kann dadurch erheblich eingeschränkt sein. Verkehrsexperten raten deshalb grundsätzlich dazu, auch in der warmen Jahreszeit beim Autofahren geeignete Schuhe zu tragen. Mit Flip-Flops, High-Heels oder Wanderstiefeln kann es leicht passieren, dass man beim Wechsel der Pedale mit dem Schuh am Bremspedal hängen bleibt oder abrutscht, warnt Dr. Martin Weldi, von der HDI Versicherung AG. In normalen Fahrsituationen sei das höchstens ärgerlich. Bei einer Notbremsung kann dies jedoch den entscheidenden Unterschied ausmachen. Gesetzliche Regeln, welches Schuhwerk der Fahrer beim Autofahren zu tragen hat, gibt es außer im gewerblichen Kraftverkehr nicht. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich aber jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr behindert oder belästigt wird, als nach den Umständen unvermeidbar ist. Sind ungeeignete Schuhe der Grund für einen Unfall, kann der Unfallverursacher unter Umständen mit einem Bußgeld abgestraft werden. djd/pt LANDFAHRSCHULE WULFKEN - Dein Partner auf dem Weg zum Führerschein - Schmiedeweg Dummerstorf Tel. 0160/ info@landfahrschule-wulfken.de Sommerkurs am 17. August 2015! Herbstferienkurs am 19. Oktober 2015! Für die Anmeldung erreicht ihr uns Dienstag und Donnerstag von bis Uhr in der Fahrschule oder täglich telefonisch. Behördengänge? KEIN PROBLEM, wir erledigen das für euch!!! Die Motorradsaison ist in vollem Gange! Angebote für den Motorradführerschein bekommt ihr bei uns. - SCHNELL UND KOSTENGÜNSTIG - KFZ-WERKSTATT - D. Below GbR Reifen und Reifenservice Reifeneinlagerung Klimaanlagenreinigung u. -service Reparaturen aller Art - Karosserie, Glasschäden u.a., inkl. Versicherungsabwicklung TÜV jeden Mittwoch, Uhr und Freitagnachmittag mit Absprache Durchsichten Leihfahrzeuge während der Reparatur Petschow Zur Kösterbeck 15 Tel.: / Fax: / Foto: djd/hdi

19 Nr. 08/ Amtsanzeiger Foto:Bilderbox GESTALTEN, SETZEN, DRUCKEN, VERTEILEN Verlag + Druck Linus Wittich KG

20 Amtsanzeiger 20 Nr. 08/2015 AUTO Reifendruckkontrollsysteme Reifendruckkontrollsysteme für alle neu zugelassenen Fahrzeuge (Pkw, SUV etc.) der Klasse M1 zur Pflichtausstattung in Deutschland. Den Autoherstellern ist es freigestellt, auf welche der beiden RDKS-Varianten sie setzen, um den Reifendruck automatisch und permanent zu überwachen. Bei Druckverlust erhält der Fahrer ein Warnsignal damit er weiß, welcher der Reifen mit zu wenig Luftdruck unterwegs ist. Über eine Millionen Fahrzeuge verfügen bereits über ein direkt per Sensoren messendes RDKS Zwei richtig sichere Sparanlagen! ( Auf Do-itYourself Maßnahmen bei neuen Fahrzeugen sollte besonders bei den direkt messenden Systemen verzichtet werden, warnt der Experte. Diese Arbeiten müssen von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden. Unterm Strich hilft die neue Gesetzgebung, die Laufleistung der Reifen in Zukunft zu verlängern, für mehr Sicherheit zu sorgen und unter dem ökologischen Gesichtspunkt den Kraftstoffverbrauch zu senken. Foto: Premio/spp-o/trd spp-o/trd Wo wir fahren, wie schnell wir dabei sind und wo wir halten alles wird registriert. Viele Überwachungsgeräte in neuen Kraftfahrzeugen zeichnen dies auf. Telematrix Boxen kommunizieren während der Fahrt mit dem Hersteller, Kameras steuern Spurhalte sowie Verkehrsassistenten. Mit dem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) kommt ein weiterer elektronischer Helfer in zwei Varianten dazu. Ab dem 1. November 2014 gehören je nach Fahrzeug direkt oder indirekt messende Bernd Czarnitzki Taxi - Flughafentransfer und TAXI Krankenfahrten aller Art auch Großraumtaxi Mittelweg 8, Laage, OT Liessow Tel / Auto 01 74/ oder 01 73/ HAMMER PREISE Der wendige City-Flitzer EUR i30 unglaublich aber wahr! LED-Tagesfahrlicht Klimaanlage elektrische Spiegel Radio-CD ZV mit FB ABS und ESP 5 Jahre Herstellergarantie unser Lancer Sportback 1.6 MIVEC LEDTagfahrlicht Klimaanlage ZV mit FB ABS und ESP Radio-CD ix Kraftstoffverbrauch komb: 3,6-8,5 l/100 km, CO2-Emission komb.: g/km, Effiziensklasse: A+ - E EUR 2 Der dynamische Cityroader Klimaanlage Radio-CD ZV mit Fernbedienung Start-Stopp-System (ASG) Verbrauchswerte nach Messverfahren VO (EG) 715/2007: Gesamtverbrauch (l/100 km) - innerorts: 7,0; außerorts: 4,7; kombiniert: 5,5; Co2-Emmisionen kombiniert: 128 g/km; Effizientsklasse B

Idylle am Lanzsee hat Fotograf Wilfried Baganz eines seiner Sommerfotos genannt.

Idylle am Lanzsee hat Fotograf Wilfried Baganz eines seiner Sommerfotos genannt. Idylle am Lanzsee hat Fotograf Wilfried Baganz eines seiner Sommerfotos genannt. Seniorenrat wieder auf Erkundungsfahrt 2 Partnerschaft für Demokratie in Neustrelitz nimmt Arbeit auf 2 Hansetour fährt

Mehr

Dummerstorfer Amtsanzeiger ab in neuer Gestaltung

Dummerstorfer Amtsanzeiger ab in neuer Gestaltung Dummerstorfer Amtsanzeiger für die Orte Damm, Reez, Groß Viegeln, Klein Viegeln, Dummerstorf, Bandelstorf, Göldenitz, Pankelow, Schlage, Waldeck, Dishley, Klein Schwarfs, Kavelstorf, Griebnitz, Klingendorf,

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2015 03.02.2015 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 1 von 8 Nr. 8/2015 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 11. April 2012 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Bekanntmachung über das Recht auf

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid am 13. Mai 2018

Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid am 13. Mai 2018 Gemeinde Marienheide Der Bürgermeister Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid am 13. Mai 2018 In der Gemeinde Marienheide wird am 13.05.2018 im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Abstimmungszeit)

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Neue Vetschauer Nachrichten Jahrgang 2019 Vetschau/Spreewald, den 13. März 2019 Nummer 3 Impressum Herausgeber: Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

Mehr

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 11/2009 19. Jahrgang 08. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 29 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über das Recht

Mehr

referat organisationsmanagement statistik und wahlen

referat organisationsmanagement statistik und wahlen Stadtverwaltung Kaiserslautern 67653 Kaiserslautern referat organisationsmanagement statistik und wahlen Dienstgebäude Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1 Datum 16.01.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 19. Jahrgang Südlohn, 28.04.2014 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

Abstimmungsheft der Stadt Aachen zum Bürgerentscheid

Abstimmungsheft der Stadt Aachen zum Bürgerentscheid Abstimmungsheft der Stadt Aachen zum Bürgerentscheid Sind Sie für den Verzicht auf das geplante Ausstellungsund Veranstaltungsgebäude am Aachener Katschhof, das so genannte Bauhaus Europa? Abstimmungstag:

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. II. Die Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

Mehr

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke: Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen

Mehr

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht. Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Durchführung von Einwohnerbefragungen

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht. Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Durchführung von Einwohnerbefragungen Gemeinde Riegelsberg Ortsrecht Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Durchführung von Einwohnerbefragungen Fassung vom: In Kraft seit: Neufassung vom 15. November 1999 30. November 1999 Aufgrund der

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock:

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock: Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 finden statt. - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Eur opäisc hen Par lament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die K o mmu n alwah len Gewählt

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018 Marktflecken Villmar Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen

Mehr

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 Inhalt Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94 /SGV NRW 2010) in der zurzeit

Mehr

25. Jahrgang Nr August 2017

25. Jahrgang Nr August 2017 25. Jahrgang Nr. 09 21. August 2017 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1676. Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. II. Die Gemeinde ist in folgende 17 Stimmbezirke eingeteilt:

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Amtliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 08. Europäischen Parlament und in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen

Mehr

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis:

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis: Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Jahrgang 2018, den 28. März 2018 Nummer 4 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bildung, G9 jetzt! hier: Eintragungsstellen für das Volksbegehren

Inhaltsverzeichnis. Bildung, G9 jetzt! hier: Eintragungsstellen für das Volksbegehren 19. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis Volksbegehren Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt! hier: Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis; Erteilung von Eintragungsscheinen

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,

Mehr

Wahlbekanntmachung. 1. Am 26. Mai 2019

Wahlbekanntmachung. 1. Am 26. Mai 2019 Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden

Mehr

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 27 DATUM : 24.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Dummerstorfer Amtsanzeiger

Dummerstorfer Amtsanzeiger Jahrgang 07 Donnerstag, den 15. Januar 2015 Nummer 01 Dummerstorfer Amtsanzeiger für die Orte : Damm, Reez, Groß Viegeln, Klein Viegeln, Dummerstorf, Bandelstorf, Göldenitz, Pankelow, Schlage, Waldeck,

Mehr

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE 19. Jahrgang Eichwalde, 09. September 2015 Nummer 09/15 AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE Inhalt Amtlicher Bekanntmachungsteil Seite Bekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2015 1 für die Wahl der

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 30.04.2019 Ausgabe 2019/10.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0 AMTSBLATT DER Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich: Erste

Mehr

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0 AMTSBLATT DER PENZBERG Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich:

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

Volksentscheid endgültiges Ergebnis -

Volksentscheid endgültiges Ergebnis - Volksentscheid 2015 Volksentscheid über den Gesetzentwurf zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen am 6. September 2015 - endgültiges Ergebnis - Inhalt Volksentscheid

Mehr

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt AMTSBLATT FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt Nr: 31/Jahrgang 2017 -Referat I.4 - Presse und Medien- 31.08.2017 Verantwortlich für den Inhalt: Der Oberbürgermeister

Mehr

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. 1/8 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte und der Wahl des Kreistags am 1. Am findet in der

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 01.04.2019 Ausgabe 2019/05.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

12.01 Bürgerentscheid-Satzung

12.01 Bürgerentscheid-Satzung Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 13. März 2001 1, 3 Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 05.03.2001 die nachfolgende Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen.

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 10/2012 22. Jahrgang 30. April 2012 Inhaltsverzeichnis 22 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung

Mehr

1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Gladbeck (Abstimmungsgebiet).

1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Gladbeck (Abstimmungsgebiet). Satzung der Stadt Gladbeck über die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 27.03.2007 (Bürgerentscheidsatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13.01.2012 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung

Mehr

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 02/2019 29. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 4 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung für

Mehr

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. 1 Grundsatz

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. 1 Grundsatz Landesverordnung über die gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen und Bürgerentscheide mit der Europawahl am 26. Mai 2019 vom 17. September 2018 (GVBl. S. 365) Aufgrund des 76 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes

Mehr

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt.

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt. Verbundene Wahlbekanntmachung der Stadtverwaltung Neuwied der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, der Wahl des Landrats des Landkreises Neuwied und der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied am Sonntag,

Mehr

Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Hattingen vom 5. Juli Geltungsbereich

Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Hattingen vom 5. Juli Geltungsbereich Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Hattingen vom 5. Juli 2005 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Hattingen. 2

Mehr

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW *Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW Am 13.09.2015 findet die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Stadt Kaarst sowie die Wahl zum Landrat des Rhein-Kreis

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 19. Jahrgang Ausgabetag: 17.01.2017 Nr. 02 Inhalt: Seite 1. Einladung zur Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 26.01.2017 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde

Mehr

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 10. Jahrgang Ausgabetag: 18.01.2017 Nummer: 4 Inhaltsverzeichnis 9. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf

Mehr

Satzung der Gemeinde Wachtberg zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom

Satzung der Gemeinde Wachtberg zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom Satzung der Gemeinde Wachtberg zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 25.03.1998 Aufgrund von 7 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen,

Mehr

für die Stadt Gronau (Westf.)

für die Stadt Gronau (Westf.) AMTSBLATT für die Stadt Gronau (Westf.) Jahrgang: 4 Datum: 18.01.2017 Ausgabe: 1/2017 Datum: Inhalt: Seite: 05.01.2017 Öffentliche Bekanntmachung Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Gronau

Mehr

Amtsblatt. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue

Amtsblatt. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung ThürBekVO in der zur Zeit gültigen

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Wahlbekanntmachung Seite: 2 Bekanntmachungen anderer Stellen Seite 1 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 1.

Mehr

Gemeindebote. Amtlicher Teil. Abstimmungsbekanntmachung

Gemeindebote. Amtlicher Teil. Abstimmungsbekanntmachung Gemeindebote Amtlicher Teil Amtsblatt der Gemeinde mit den Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Großzössen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt Gemeinde Abstimmungsbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Amtsblatt für die. Stadt Bad Lippspringe. 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt für die. Stadt Bad Lippspringe. 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1. Inhaltsverzeichnis für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 02/2017 Bekanntmachung Nutzungszeit Wahlgrabstätte 2 03/2017

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 für die Stadt Zossen 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. August 2014 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung 1. Am 25. Mai 2014 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die

Mehr

Satzung der Stadt Uelzen für die Durchführung von Bürgerentscheiden

Satzung der Stadt Uelzen für die Durchführung von Bürgerentscheiden Satzung der Stadt Uelzen für die Durchführung von Bürgerentscheiden Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt

Mehr

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT für die Stadt Templin 26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den 08.05.2014 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde 1-4 für die Wahl zum Europäischen Parlament

Mehr

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 21. September

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 21. September Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 21. September 2000 10.30.01 Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 21. September 2000, in der Fassung des II. Nachtrages vom 11. Mai

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019 Amtsblatt Gemeinde Senden, 3/2019 Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Ausgegeben zu Senden am: 11.04.2019 Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I Postfach 1251

Mehr

Programm Lebenshilfe Center

Programm Lebenshilfe Center Lebenshilfe Center Coesfeld Nordrhein-Westfalen www.lebenshilfe-center.de www.helenesouza.com_pixelio.de www.lebenshilfe-nrw.de Lebenshilfe Programm Lebenshilfe Center November bis Dezember 2014 Ihr Kontakt

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau Haseltal Bote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund 29. Jahrgang Freitag, den 17. August 218 33. Woche / Nr. 8 Nächster Redaktionsschluss Montag, den 1.9.218 Nächster Erscheinungstermin Freitag,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 01/2017 vom 18. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis: Öffentliche über die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gem. 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

Mehr

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht

Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt mit den Ortsteilen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 25 Freitag, den 6. Juni 2014 Wahlergebnisse der Stadtratswahl

Mehr