Anerkennung. Der lange Weg zur Approbation von internationalen Ärztinnen und Ärzten. 25. September 2018, Lüneburg IHK Lüneburg-Wolfsburg
|
|
- Alma Beltz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anerkennung Der lange Weg zur Approbation von internationalen Ärztinnen und Ärzten 25. September 2018, Lüneburg IHK Lüneburg-Wolfsburg Ajdin Cogo RKW Nord GmbH 0541 /
2 Zuständige Stelle NiZzA (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung) in der Zuständigkeit von Abteilung 1: - Aufsicht über in Niedersachsen tätige Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln - Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnisse an Ärzte und Zahnärzte, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben und in Niedersachsen ihren Beruf ausüben wollen 2
3 Zuständige Stelle NiZzA (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung) - Besuchszeiten: Mittwochs: 9:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr und Freitags: 9: Uhr - Telefonische Sprechzeiten: Montags: 13:30-15:30 Uhr und Donnerstags: 9:00-12:00 Uhr - Zeitraum zwischen Eingang und Sichtung des Antrags beträgt laut NiZzA: mehr als 12 Wochen! 3
4 Voraussetzung - Für die Tätigkeit als Arzt und Zahnarzt ist in Deutschland entweder die Approbation oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufes (Berufserlaubnis) notwendig. - Voraussetzung ist immer der Nachweis einer abgeschlossenen ärztlichen bzw. zahnärztlichen Ausbildung. 4
5 Berufserlaubnis - Die Berufserlaubnis ist eine beschränkte Berufsausübungsberechtigung und kann bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden. - Die Erteilung einer weiteren Berufserlaubnis ist nur unter sehr engen Kriterien möglich. Empfehlung vom NiZzA: - Ärzte bzw. Zahnärzte, die die Erteilung einer Berufserlaubnis beantragen, sollten entweder gleichzeitig, spätestens aber ein Jahr vor Ablauf der Berufserlaubnis, den Antrag auf Approbation stellen. 5
6 Approbation - Die Approbation ist eine unbeschränkte Berufsausübungsberechtigung. - Für Ausbildungen aus der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ist generell nur die Erteilung der Approbation vorgesehen. - Für Ausbildungen aus Drittstaaten, muss für die Erteilung der Approbation ein gleichwertiger Ausbildungsstand nachgewiesen werden. Es wird geprüft, ob zwischen der im Ausland absolvierten ärztlichen Ausbildung und dem deutschen Medizin- bzw. Zahnmedizinstudium wesentliche Unterschiede bestehen. 6
7 Chronologie - Antragsstellung (Berufserlaubnis + Approbation) - Fachsprachprüfung - Berufserlaubnis - i.d.r. Kenntnisprüfung (insbes. für Abschlüsse aus Drittstaaten), um die Approbation zu erlangen - zwei Jahre als approbierter Arzt praktizieren, um den Facharzt anerkennen zu lassen - Anerkennung des Facharzttitels (Berechtigung zur Selbstständigkeit) 7
8 Fachsprachprüfung - Für die Erteilung der Approbation oder einer Berufserlaubnis ist grundlegende Voraussetzung, dass Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. - In Niedersachsen müssen grundsätzlich alle Ärzte und Zahnärzte zum Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse eine Fachsprachprüfung absolvieren (seit grundsätzlich gilt sie für alle Antragsteller). - Es werden Fachsprachkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 erwartet. 8
9 Fachsprachprüfung Ablauf der Fachsprachprüfung 1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch 2. Dokumentation (Arztbericht ausfüllen) 3. Arzt-Arzt-Gespräch Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft. 9
10 Kenntnisprüfung Anforderungen und Inhalt der Kenntnisprüfung - Die Prüfung bezieht sich auf folgende Fächer: Innere Medizin und Chirurgie - Ergänzend werden bei den Fragestellungen folgende Aspekte berücksichtigt: Notfallmedizin, Bildgebende Varianten, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Strahlenschutz In der Prüfung hat der Antragsteller fallbezogen zu zeigen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des Berufs als Arzt erforderlich sind. 10
11 Kenntnisprüfung Ablauf der Kenntnisprüfung 1. Patientenvorstellung Die Antragsteller müssen einen Simulationspatienten (Schauspieler) untersuchen und eine Anamnese erheben. Anschließend gilt es einen Bericht anzufertigen. 2. Prüfungsgespräch Es findet ein Prüfungsgespräch in Form einer Gruppenprüfung von maximal vier Antragstellern statt. Erst werden Fragen in Bezug auf die jeweilige Patientenvorstellung gestellt. Dann werden den Antragstellern fächerübergreifend weitere praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf den für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbildern und Gesundheitsstörungen gestellt. 11
12 Zusammenfassung Hürden für Antragsteller/-innen Dokumente: - Lebenslauf und Arbeitszeugnisse - Einstellungszusage/Absichtserklärung - Certificate of Good Standing - Haager Apostille/Legalisation - Personalisiertes Curriculum mit aufgeschlüsselten Inhalten der Studienfächer - Visum/Aufenthaltstitel Sprache: - Sprachniveau auf C1 und Fachsprachprüfung 12
13 Zusammenfassung Hürden für Antragsteller/-innen Kosten/Zeit: - Fachsprachprüfung = Kenntnisprüfung = Bearbeitung der Berufserlaubnis = Bearbeitung der Approbation = Kosten für Sprachkurse - Kosten für Vorbereitungsmaßnahme (FSP + KP) 13
14 Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ajdin Cogo RKW Nord GmbH 0541 / iqnetzwerk@rkw-nord.de
Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen. Herne, 19. Januar 2016
Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen Herne, 19. Januar 2016 1 Erlaubnisvorbehalt für die Ausübung des ärztlichen Berufs Approbation ( 3 BÄO) zeitlich und
MehrArzt bei Helios. Informationen für Ihre Berufsanerkennung in Thüringen. Helios Kliniken Region Mitte.
Helios Kliniken Region Mitte Informationen für Ihre Berufsanerkennung in Thüringen Arzt bei Helios Helios Kliniken Region Mitte Stand 06.2018 Helios Shared Services Lena Kleinschmidt Integrationsbeauftragte
Mehr1. Welche Behörde ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplomen?
FAQ 1. Welche Behörde ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplomen? Alle ausländischen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die in Rheinland-Pfalz ärztlich tätig
MehrKenntnisprüfung gemäß 3 Abs. 3 Satz 3 Bundesärzteordnung 37 Approbationsordnung
Kenntnisprüfung gemäß 3 Abs. 3 Satz 3 Bundesärzteordnung 37 Approbationsordnung 2 Gleichwertigkeitsprüfung in Rheinland-Pfalz seit 1998 Mündliche Prüfung in Chirurgie, Innere Medizin, Kinderheilkunde.
MehrHumanmedizinische Approbation für Flüchtlinge wie werden fachliche und sprachliche Kenntnisse überprüft?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10085 28.10.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3893 vom 22. September 2015 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache
MehrMerkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage (persönliche
MehrInformationen zum Approbationsverfahren und zur Kenntnisprüfung für Ärzte aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz)
Thüringer Landesverwaltungsamt Informationen zum Approbationsverfahren und zur Kenntnisprüfung für Ärzte aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) Bei Ärzten, die ihre Ausbildung
MehrMerkblatt: Antrag auf Erteilung der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Approbation
Merkblatt: Antrag auf Erteilung der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Approbation - Abschluss der Ausbildung in der Europäischen Union* - * ebenfalls geltend für Vertragsstaaten des Europäischen
MehrVermerk zur Änderung der ÄAppO zum durch die Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen
Berlin, 13.09.2013 Vermerk zur Änderung der ÄAppO zum 01.01.2014 durch die Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen
MehrHLPUG. Abteilung II Akademische Heilberufe. Berufsangelegenheiten in den Bereichen. Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin
HLPUG Abteilung I Gesundheitsschutz Abteilung II Akademische Heilberufe Abteilung III Sozialversicherung Berufsangelegenheiten in den Bereichen Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin Prüfungsangelegenheiten
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle
MehrInformationen zum Approbationsverfahren und zur Kenntnisprüfung für Ärzte aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz)
Thüringer Landesverwaltungsamt Informationen zum Approbationsverfahren und zur Kenntnisprüfung für Ärzte aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) Bei Ärzten, die ihre Ausbildung
MehrMerkblatt: (Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche
MehrZahnmedizinische Approbation für Flüchtlinge wie werden fachliche und sprachliche Kenntnisse überprüft?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10084 28.10.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3892 vom 22. September 2015 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache
MehrErlaubnis zur befristeten und beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (i. F. Berufserlaubnis)
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrIch beabsichtige in folgender Einrichtung im Land Brandenburg meine Tätigkeit aufzunehmen:
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mailanschrift* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit.
MehrStaatliche Anerkennung von. Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
MehrMerkblatt über die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis
Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis als Ärztin oder Arzt gemäß 3 BÄO als Zahnärztin oder Zahnarzt gemäß 2 ZHG als Psychologische Psychotherapeutin
MehrNicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten?
Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten? Personal aus dem Ausland: Lösung für den Fachkräftemangel? Workshop am Dienstag, 16. Februar 2016 in der Handelskammer Hamburg Doris Röckendorf,
MehrGrundlagen für die Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildungsnachweisen aus dem Ausland
Grundlagen für die Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildungsnachweisen aus dem Ausland - 1 - Grundlagen für die Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ärztinnen und Ärzte mit
MehrAntrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mail-Adresse* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit. Landesamt
MehrMontag, Dienstag: Uhr Zimmer: Donnerstag: Uhr Telefon:
BERUFSERLAUBNIS Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Vanessa Catalan Sanchez (A - H) Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer: 0.05 Telefon: + 49 40 428 37-3796 E-Mail:
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str.
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrBerufliche Anerkennung von Pflegefachpersonen
Berufliche Anerkennung von Pflegefachpersonen Michael Gwosdz Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Diakonie-Hilfswerk Hamburg 10. September 2015 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird
MehrAnerkennung ausländischer Qualifikationen im Bereich Gesundheit in M-V
Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Bereich Gesundheit in M-V Zum Einstieg ein paar Zahlen Gleichwertigkeit von Ausbildungen heißt im akademischen Bereich: Approbation im Bereich der Gesundheitsfachberufe:
MehrBerufserlaubnis für ausländische Medizinerinnen/Mediziner und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/258 Landtag 18. Wahlperiode 21.02.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Berufserlaubnis für ausländische Medizinerinnen/Mediziner
MehrAntrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mail-Adresse* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit. Landesamt
MehrLeitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte
Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte Einreise: Staatsangehöriger aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Israel oder der Republik Korea benötigen kein Einreisevisum. Der erforderliche
MehrAntrag. Eingang am: An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1. Aktz.: M3 -
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrVorläufige Stellungnahme der Bundesärztekammer
Vorläufige Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen
Mehr5 Jahre Bildungsgenossenschaft im IQ Netzwerk
5 Jahre Bildungsgenossenschaft im IQ Netzwerk Anerkennung ausländischer Abschlüsse als Chance für die Region Dr. Natalia Hefele Christina Hammer Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eg Projekte Netzwerke
MehrMarita Lippmann. Tel.: Fax:
Dezernatsleitung Marita Lippmann Tel.: +49 381 33159 102 Fax: +49 381 3319959 102 E-Mail: Marita.Lippmann@lagus.mv-regierung.de Vertretung: Beate Gratopp Tel.: +49 381 33159 108 Fax: +49 381 3319959 108
MehrMarita Lippmann. Tel.: Fax:
Dezernatsleitung Marita Lippmann Tel.: +49 381 33159 102 Fax: +49 381 3319959 102 E-Mail: Marita.Lippmann@lagus.mv-regierung.de Vertretung: Beate Gratopp Tel.: +49 381 33159 108 Fax: +49 381 3319959 108
MehrRadiologie & Recht. Inhalt
Ausländische Ärzte in Deutschland - Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse, Weiterbildungszeiten und im Ausland abgeschlossener Facharztweiterbildungen Inhalt 1. Einführung 2. Anerkennung ausländischer
MehrStaatliche Anerkennung von. Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen
MehrVom 28. April 2016* I. Allgemeines
LDD-Anlage CD CD 03 Verfahrensgrundsätze Fachsprachentest für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen Vom 28. April
Mehr19 Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen
Abschnitt 5 Sonderregelungen für Inhaberinnen oder Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittstaat 19 Anerkennungsregelungen für
MehrMerkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag und Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage
Mehr1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin: Frau Miriam Redlin Zimmer: 0.04 Telefon: + 49 40 428 37-3782 E-Mail: miriam.redlin@bgv.hamburg.de Öffnungszeiten: Billstraße
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Brigitte Wagner (A - H) Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer:
MehrStaatliche Anerkennung von. Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpflegern
Staatliche Anerkennung von Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpflegern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen
MehrApprobationserteilung als Ärztin oder Arzt (ausländischer Abschluss)
Planung: 20. Januar 2019 Approbationserteilung als Ärztin oder Arzt (ausländischer Abschluss) Auszug aus den verfügbaren Quellen MM Seite 1 Umsetzung: Quelle: https://www.bezreg-koeln.nrw.de Auszug aus
MehrMarita Lippmann. Tel.: +49 381 33159 108 Fax: +49 381 3319959 108 E-Mail: Beate.Gratopp@lagus.mv-regierung.de
Dezernatsleitung Marita Lippmann Tel.: +49 381 33159 102 Fax: +49 381 3319959 102 E-Mail: Marita.Lippmann@lagus.mv-regierung.de Vertretung: Beate Gratopp Tel.: +49 381 33159 108 Fax: +49 381 3319959 108
MehrAntrag. An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1. Eingang am: Frankfurt am Main
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrPh3- Antrag. An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz Frankfurt am Main
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Eingang am:
MehrHINWEISE BERUFSERLAUBNIS
HINWEISE BERUFSERLAUBNIS Erteilung einer Berufserlaubnis nach 11 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) - Ausbildung außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz - Die Erteilung der Berufserlaubnis erfolgt grundsätzlich
MehrMerkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche Vorsprache):
MehrSTAATSEXAMEN BESTANDEN UND NUN? WILLKOMMEN IM CLUB!
STAATSEXAMEN BESTANDEN UND NUN? WILLKOMMEN IM CLUB! www.aekn.de 1 APPROBATION Um als Ärztin/Arzt in Deutschland tätig werden zu können, muss man in Besitz einer Approbation sein. Absolventen der niedersächsischen
MehrBerufsausübungserlaubnis damit alle dürfen, was sie können und tun
Berufsausübungserlaubnis damit alle dürfen, was sie können und tun Johannes Schopohl BPtK-Symposium Zukunft der Psychotherapieausbildung: Eckpunkte einer Reform Hannover, 22./23. September 2009 Warum und
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegerinnen und Altenpflegern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium
MehrBehördenleitung HLPUG. Abteilung II Akademische Heilberufe. Berufsangelegenheiten in den Bereichen. Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin
Behördenleitung HLPUG Abteilung I Gesundheitsschutz Abteilung II Akademische Heilberufe Abteilung III Sozialversicherung Berufsangelegenheiten in den Bereichen Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin
MehrAntrag. Persönliche Angaben. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Referat 55 Baedekerstraße Koblenz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Referat 55 Baedekerstraße 2-20 56073 Koblenz Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gemäß 11 der Bundes-Apothekerordnung sowie auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung
MehrM3 - Antrag. An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz Frankfurt am Main
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrFür die Erteilung der Approbation sind folgende Unterlagen einzureichen:
Landesdirektion Sachsen - Standort Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig Referat 22.3- Krankenhauswesen und Humanmedizin, Sozialwesen Bearbeiterin: Frau Knabe Telefon: 0341 / 977 2213 Fax: 0341 / 977 2097
MehrOrdnung zur Anerkennung besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Die Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen hat am 19. Mai 2001 aufgrund der Vorschriften des 25 Nr. 14 des Heilberufsgesetzes in der Fassung vom 6. März 2001 in Verbindung mit 15 der Berufsordnung
MehrAntrag. An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1. Eingang am: Frankfurt am Main
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrIntegration immigrierter Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland, Erfahrungsbericht
Integration immigrierter Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland, Erfahrungsbericht - Name: Marina Root - Fachärztin für Dermatologie aus Russland - 2014 Absolventin des Lehrganges am Via-
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Miriam Redlin Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer: 0.04 Telefon:
MehrM3 - Antrag. An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz Frankfurt am Main
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrHinweise zum Fachsprachtest im Rahmen der ärztlichen Approbationsverfahren im Land Brandenburg
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit Dezernat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Hinweise zum Fachsprachtest im Rahmen der ärztlichen Approbationsverfahren
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegerinnen/Altenpflegern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegerinnen/Altenpflegern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen für Antragstellerinnen
MehrRumänien. Staatliche Anerkennung von. Hebammen/Entbindungspflegern. Regierungspräsidium Darmstadt
Staatliche Anerkennung von Hebammen/Entbindungspflegern Rumänien Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die wesentlichen
MehrEU-M. Antrag. Eingang am: An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1 M3 -
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrAntrag. Eingang am: An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1. Aktz.: M3 -
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium
MehrAntrag. Eingang am: An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1. Aktz.: Z -
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrRumänien. Staatliche Anerkennung von. Krankenschwestern/Krankenpflegern. Regierungspräsidium Darmstadt
Staatliche Anerkennung von Krankenschwestern/Krankenpflegern Rumänien Informationen für Antragstellerinnen und Antragstelle 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die wesentlichen Informationen zu den Voraussetzungen
MehrDie neue Kenntnisprüfung
Die neue Kenntnisprüfung Felix Pleschinger, LL.M. Dezernat 24 - Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung, Landesprüfungsamt für Medizin,
MehrM e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen
MehrGesuch um Bewilligung zur Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf in eigener fachlicher Verantwortung
Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Kollegiumstrasse 28 Postfach 2161 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 65 Telefax 041 819 20 49 Gesuch um Bewilligung zur Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf
MehrQuelle: Fundstelle: Nds. GVBl. 2009, 478 Gliederungs-Nr:
Voris - Vollversion: Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: NMarkG Ausfertigungsdatum: 16.12.2009 Gültig ab: 28.12.2009 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Nds. GVBl. 2009, 478 Gliederungs-Nr: 75100 Niedersächsisches
MehrProjekt B: Mentorenprojekt Ärzte helfen Ärzten
Projekt B: Mentorenprojekt Zusammen finden Eine Tagung zur Unterstützung von Menschen mit Fluchthintergrund an der International Psychoanalytic University Berlin (IPU) am 28.01.2017 Dr. med. Susanne Amberger,
MehrStudienbuch Ärztliche Homöopathie
www.weiterbildung-homoeopathie.de Homöopathie ist individuelle Medizin. Studienbuch Ärztliche Homöopathie Homöopathie-Diplom (Studienbuchinhaber) Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte Axel-Springer-Str.
MehrStaatliche Anerkennung von. pharmazeutisch-technischen Assistentinnen/ pharmazeutisch-technischen Assistenten
Staatliche Anerkennung von pharmazeutisch-technischen Assistentinnen/ pharmazeutisch-technischen Assistenten Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen
MehrMeldung der 90 Tage Berufsausübung als Ärztin / Arzt im Kanton Basel-Stadt
Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Meldung der 90 Tage Berufsausübung
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf*) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr
MehrGesetz zur Ausführung der Richtlinie des Rates über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin
Gesetz zur Ausführung der Richtlinie des Rates über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2003 bis 10.02.2005 G aufgeh. durch Artikel 4 des Gesetzes
MehrErfolgsfaktor Netzwerke Perspektiven für Niedersachsen
Fotos: RKW Nord GmbH/ IQ Netzwerk NI Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Erfolgsfaktor Netzwerke Perspektiven für Niedersachsen RKW Nord GmbH/ IQ Netzwerk NI Rainer Bußmann Projektleiter
MehrEU-Z. Antrag. Eingang am: An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1 Z Frankfurt am Main
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrGesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung zum Führen einer ambulanten Einrichtung durch Ärztinnen / Ärzte
Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.gesundheit.bs.ch Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung zum Führen einer
MehrAntrag auf Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen gem. 5 Abs. 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) für die Ausbildung zum/zur
NIEDERSÄCHSISCHER ZWECKVERBAND ZUR APPROBATIONSERTEILUNG ABTEILUNG 2 (LANDESPRÜFUNGSAMT) Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) Landesprüfungsamt Nobelring 4 30627 Hannover Antrag
MehrStaatliche Anerkennung von. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Staatliche Anerkennung von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrSlowakische Republik
Staatliche Anerkennung von Hebammen/Entbindungspflegern Slowakische Republik Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die
MehrSlowenien. Staatliche Anerkennung von. Hebammen/Entbindungspflegern. Regierungspräsidium Darmstadt
Staatliche Anerkennung von Hebammen/Entbindungspflegern Slowenien Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die wesentlichen
MehrSlowakische Republik
Staatliche Anerkennung von Krankenschwestern/Krankenpflegern Slowakische Republik Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält
MehrApprobationsverfahren für Ärzte mit Drittstaatenabschlüssen zum Wohle der Patienten gestalten
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/13398 Antrag der Thema: Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Approbationsverfahren für Ärzte mit Drittstaatenabschlüssen zum Wohle der Patienten gestalten
MehrGesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (PodG) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Abschnitt 1 - Erlaubnis Wer die Berufsbezeichnung
MehrZur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt
I Name, Vorname:....... Straße:.. Land, Postleitzahl, Wohnort:....... Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen- Landesprüfungsamt für Lehrämter Liebknechtstraße 65 39110 Magdeburg Antrag
MehrStaatliche Anerkennung von. Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitätern
Staatliche Anerkennung von Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitätern Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
MehrGesuch um Bewilligung zur Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf in eigener fachlicher Verantwortung
Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Kollegiumstrasse 28 Postfach 2161 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 65 Telefax 041 819 20 49 Gesuch um Bewilligung zur Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf
MehrSlowenien. Staatliche Anerkennung von. Krankenschwestern/Krankenpflegern. Regierungspräsidium Darmstadt
Staatliche Anerkennung von Krankenschwestern/Krankenpflegern Slowenien Informationen für Antragstellerinnen und Antragstelle Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die wesentlichen
Mehr