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1 Mietvereinbarung Zwischen Thomas Schultheis, Schülers Mühle 1, Morbach Telefon: Mobil: und Anschrift: Telefon: Handy: wird Folgendes vereinbart: 1. Mietgegenstand Der Vermieter vermietet an den Mieter die Ferienwohnung Remise der Schülers Mühle, Schülers Mühle 1, Morbach, und zwar exklusiv aber in Teilflächen an der Gesamtfläche von ca. 85 qm in Abhängigkeit von der unten angegebenen Personenzahl: bei 2 Personen Wohnküche + Doppelschlafzimmer gross + Dusche Doppelschlafzimmer klein bei 3 Personen Wohnküche + Doppelschlafzimmer gross + Doppelschlafzimmer klein bei 4 Personen Wohnküche + Doppelschlafzimmer gross + Doppelschlafzimmer klein bei 5 Personen alle Räumlichkeiten sowie zur Benutzung auf eigene Gefahr eine Hangterrasse Maßgeblich für die Beschaffenheit des Mietobjekts sind die Angaben auf der Homepage zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Es gelten unsere AGB und die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung, einsehbar auf der Homepage. Die Vermietung erfolgt zum Zweck der Nutzung als Ferienwohnung für Personen für einen befristeten Zeitraum. Die Ferienwohnung ist ein Nichtraucherobjekt und der Mieter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass das Rauchen innerhalb geschlossener Räume unterbleibt. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter die Kosten einer Sanierung. Die Tierhaltung ist untersagt. Der Mieter erkennt die Vollständigkeit der in der Ferienwohnung ausliegenden Inventarliste an und wird diese umgehend nach Anreise prüfen und eventuelle Fehlbestände dem Vermieter anzeigen. Der Mieter verpflichtet sich die Privatsphäre des Vermieters zu respektieren. Ein Zugang zur Gesamtliegenschaft und insbesondere dem Hof und privaten Gartenteil kann leider nicht gewährt

2 werden. Der Mietgegenstand umfasst ausschliesslich die vorstehend erwähnten Räumlichkeiten und Flächen in der jeweiligen Aufteilung. 2. Mietzeit, Rückgabe Die Vermietung erfolgt für den Zeitraum vom bis zum. Die Anreise kann am Anreisetag ab 17 Uhr erfolgen. Der Mieter wird dem Vermieter den ungefähren Zeitpunkt der Anreise am Vortag der Anreise mitteilen. Die Abreise muss bis 10 Uhr erfolgen. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Objekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter oder einen Beauftragten zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich das Geschirr zu spülen und einzuräumen, den Backofen zu reinigen sowie den Abfall getrennt nach der jeweiligen Art in die dafür vorgesehenen Tüten zu entsorgen und vor dem Hauseingang abzustellen. Darüber hinaus ist die Endreinigung inklusive. Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung vom Vermieter oder einem Beauftragten besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung (Besenreinheit), sind für eine Generalreinigung 50,00 zusätzlich zu zahlen. 3. Miete Für die Überlassung des Mietobjekts einschließlich folgender Leistungen - Parkplatz - Nebenkosten (im Rahmen einer üblichen Nutzung) - Endreinigung - 1 Bettwäschegarnitur, 1 Duschtuch, 1 Handtuch p. P. - Geschirrtücher - Feuerholz - WLAN-Nutzung gemäß anliegender Vereinbarung als Bestandteil des Mietvertrages erhält der Vermieter vom Mieter eine Miete in Höhe von,- EUR zuzüglich 30,- EUR für die Endreinigung, zusammen,- EUR. Falls die Zahlung per Paypal erfolgt erhöht sich der Mietpreis um die jeweils gültigen Paypal-Gebühren derzeit 1,9 %. Der Mieter leistet bis spätestens 7 Tage nach Unterzeichnung der Mietvereinbarung eine Anzahlung in Höhe von 100,- EUR auf das Konto des Vermieters IBAN DE , BIC DEUTDEDBXXX (Kto , BLZ bei der Deutschen Bank). Die Anzahlung wird mit der Miete verrechnet. Die Restzahlung erfolgt in bar am Anreisetag. Sollte die Buchung über ein Inkassoportal wie z.b. airbnb erfolgt sein, entfällt die An- und Restzahlung, da diese über das Portal an den Vermieter weiter geleitet werden. 4. Stornierungsbedingungen Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt verpflichtet sich der Mieter bei weniger als 60 Tage vor Anreisedatum zur Zahlung von 60 %, bis 14 Tage vor Anreisedatum zur Zahlung von 80 % und bei Absage oder Nichtanreise ab einem Tag vor

3 Anreise zur Zahlung von 90 % der Gesamtmiete für den ehemals gemieteten Zeitraum und zwar unabhängig davon, ob die Ferienwohnung anderweitig vermietet werden kann. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. 5. Haftung Der Mieter haftet im vollen Umfang für selbst und durch Begleitpersonen verursachte Schäden an der Ferienwohnung bzw. am Inventar. Eventuelle Schäden müssen dem Vermieter sofort mitgeteilt werden. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen. 6. Hausrecht Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Vorliegen eines triftigen Grundes zu betreten. Falls keine Gefahr im Verzug ist, wird er dies vorab ankündigen. 7. Preisminderung Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Ferienwohnung sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Mieter gewährt dem Vermieter 36 Stunden zur Mängelbeseitigung. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden. 8. Kündigung Bei Verstoß gegen diese Mietbedingungen kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Mieter hat die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht. 9. Sonstige Regelungen Dieser Mietvertrag erhält seine Gültigkeit erst nach beiderseitiger Unterzeichnung und nach Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich keinerlei öffentliche Bewertungen (z.b. auf Internet-Portalen) des Mietgegenstandes ohne Zustimmung des Vermieters zu publizieren. Der Mieter verpflichtet sich Heizung, Wasser und Strom im normalen und üblichen Umfange zu nutzen. Dazu gehört insbesondere nicht das Öffnen von Türen und Fenstern bei gleichzeitiger Beheizung über einen Zeitraum von mehr als 3 Minuten sowie das ungenutzte Laufenlassen von Wasser. 10. Empfehlung einer Reiseversicherung Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer speziell auf Ferienhausurlauber zugeschnittenen Reiseversicherung inkl. Reiserücktritt. 11. Salvatorische Klausel Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

4 Morbach, den Unterschrift Vermieter, den Unterschrift Mieter

5 WLAN -Nutzungsregeln - Ferienwohnung "Remise - Anhang zum Mietvertrag / AGB Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN 1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs Der Vermieter betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). 2. Zugangsdaten Die Nutzung des WLAN mit der SSID Ferienwohnung ist nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und die Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter hat jederzeit das Recht Zugangscodes zu ändern. 3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.b. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. 4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

6 Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin. Diese Nutzungsvereinbarung versteht sich für auch für Gäste des Mieters, welche das WLAN der nutzen als verbindlich und ist in diesem Fall ein Bestandteil des Mietvertrages.

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