Liebe Feriengäste. der ersten Etage installiert werden. Dort haben wir eine ausreichende. ca. 4Mbps im Download und 1Mbps im Upload) surfen.
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- Ingrid Bauer
- vor 7 Jahren
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1 Liebe Feriengäste Wir bieten unseren Gästen einen Internetzugang. Der Zugang erfolgt über einen Mobilfunkrouter mit einer Prepaid Sim Karte von Rossmann (D2 Netz von Vodafone). Um einen guten Mobilfunkempfang zu haben, musss das Gerät in der ersten Etage installiert werden. Dort haben wir eine ausreichende Signalstärke und man kann dann mit einer 3G/HSUPA Verbindung (gemessen ca. 4Mbps im Download und 1Mbps im Upload) surfen. Zur Inbetriebnahme stecken Sie einfach das Netzteil des Gerätes in die Steckdose und warten bis die Startphase abgeschlossen ist. Dann melden Sie sich mit Ihrem Smartphone/Tablet an unserem WLAN mit der SSID Haus Am See an. Den WIFI Key finden sie auf der Rückseite des Routers und in unserer Gästemappe. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine IP Adresse und können dann einen Internet Browser starten. Sie werden jetzt automatisch auf die Vodafone Webseite umgeleitet und können dann Ihr Guthaben aufladen und einen der folgenden Tarife buchen: Der 7 Tage Tarif ist günstig und gut geeignet für die Nutzung in einem Ferienhaus. Sorgen Sie für ausreichend Guthaben (eventuell Einlösen von Guthaben Karten) und wählen den gewünschten Tarif.
2 Nach der Buchung wird der Link mit dem verbrauchten Datenvolumen und der Restzeit angezeigt. Diesen Link sollten Sie unbedingt abspeichern damit Sie Ihren Verbrauch jederzeit kontrollieren können. Guthaben Karten sind zu erwerben bei Rossmann in Malchow oder vor Reisebeginn in Ihrem Heimatort. Die WLAN Versorgung des Routers ich sehr ordentlich, das WLAN Signal ist im ganzen Haus und im Umkreis von 10m noch OK. Mit anderen Mobilfunknetzen wie D1 und E-plus haben wir keine brauchbaren Ergebnisse erzielt, das Telefonieren ist Ok, Datenverbindungen aber nur mit GPRS und bis maximal 56Kbps möglich. Ihre Vermieter
3 Internetzugang für unsere Feriengäste Deutsche Gerichte gelangen zu der Ansicht, dass wir als Gastgeber verpflichtet sind, unseren zur Verfügung gestellten Internetzugang so zu schützen, dass unerlaubte Zugriffe von außen nicht möglich sind. Ebenso müssen wir den Zugang unserer Gäste zum Internet in der Form absichern, dass, im Fall von rechtswidrigem Verhalten, nachvollziehbar ist, wer dieses begangen hat. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen Sie vor einer Nutzung die nachfolgende Vereinbarung unterzeichnen. Ihre Vermieter Margret und Werner Brück Ich habe die Verpflichtungs- und Haftungserklärung über die Mitbenutzung eines WLANs gelesen und stimme dem Inhalt voll zu. Ort, Datum Unterschrift des Gastes Name des Gastes: Anschrift:
4 Verpflichtungs- und Haftungserklärung über die Mitbenutzung eines WLANs im o.g. Mietobjekt 1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs Der Inhaber (Vermieter) betreibt in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Nutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. 2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt durch Eingabe des WLAN Keys. Der WLAN Key ist nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. 3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.b. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden
5 Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin. Das vorgenannte gilt auch für den Fall, dass ein Verstoß gegen die vorgenannten Regeln durch einen Dritten verursacht wird, dem der Gast Zugang über das WLAN des Vermieters gewährt.
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