Aktueller Stand der Digitalisierungsforschung
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- Hartmut Schneider
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1 Aktueller Stand der Digitalisierungsforschung Ausschreibungsunterlagen Düsseldorf, 28. Januar 2011 Bitte beachten Sie unbedingt auch die Bedingungen für die Übersendung der Projektanträge auf den letzten Seiten.
2 2 Nach 88 Abs. 3 Mediengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) gehört es zu den Aufgaben der LfM, Maßnahmen und Projekte zu unterstützen, die der Einführung und Erprobung neuer Rundfunktechniken dienen. Die Umstellung der analogen auf digitale Übertragung sowie die Einführung neuer digitaler Übertragungswege sollen unterstützt und begleitet werden ( 27 Abs. 1 LMG NRW). I. Allgemeines Die LfM hat durch ein formalisiertes Verfahren sicherzustellen, dass aus der Gesamtheit der eingegangenen Anträge eine sinnvolle Auswahl getroffen wird. Die folgenden Kriterien sollen eine Entscheidungshilfe für eine angemessene Beurteilung der Anträge darstellen. Anträge bzw. Antragsteller sollen die folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Unabhängigkeit der forschenden Personen/Institutionen Die beantragenden Personen/Institutionen dürfen in den angegebenen Forschungsfeldern keine Eigen- oder Fremdinteressen vertreten, sondern müssen unabhängig sein. Die LfM berücksichtigt ausschließlich solche Anträge, die eindeutig nicht (auch) auf Verwertungsinteressen Dritter gerichtet sind. Diese Unabhängigkeit kann als gegeben angenommen werden, wenn die Anträge von Hochschulen, unabhängigen Forschungsinstitutionen, gemeinnützigen Vereinen o. ä. Einrichtungen gestellt werden. 2. Integration bestehender Forschungsergebnisse Dem Forschungsgegenstand angemessen sollen beantragte Untersuchungen mit innovativen Ansätzen arbeiten. Das schließt jedoch im forschungsökonomischen Interesse nicht aus, bestehende Erkenntnisse und Forschungsergebnisse zu integrieren bzw. für das Untersuchungsdesign zu verwenden. Ein Vergabekriterium ist deshalb auch, inwieweit neuere Forschungsergebnisse einbezogen werden. 3. Methoden Die Vergabe hängt davon ab, ob die methodische Konzeption der Untersuchung dem jeweiligen Forschungs- und Projektgegenstand angemessen ist. Wichtig ist deshalb eine genaue Auflistung der beabsichtigten Methoden.
3 3 4. Realisierung des geplanten Projektes Erforderlich ist eine genaue Auflistung der berücksichtigten Untersuchungsschritte. Das Verhältnis zwischen Untersuchungsfragen und -aufbau muss in sich schlüssig sein. Generell wird vorausgesetzt, dass die geplanten Untersuchungen auch faktisch realisierbar sind, besonders im Hinblick auf den zeitlichen und den finanziellen Rahmen. 5. Für die Vergabe von Projekten sind auch forschungsökonomische Gesichtspunkte von Bedeutung. Die LfM erwartet von den Projektnehmern keine Subordination wissenschaftlicher unter wirtschaftliche Kriterien. Bearbeitungsaufwand, -ergebnisse und -etat müssen indessen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Werden die der Untersuchung zugrunde liegenden Fragestellungen und die methodischen Vorgehensweisen als sinnvoll erachtet, so wird innerhalb dieser vorgegebenen Rahmenbedingungen nach dem Kriterium der Forschungsökonomie ausgewählt werden. Hiermit ist nicht nur die Höhe der beantragten Gelder gemeint. Der Begriff der Forschungsökonomie umfasst vielmehr die Verwendung der Gelder, die Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Untersuchungen und den Rückgriff auf eine bereits vorhandene forschungstechnische Ausstattung der Antragsteller (hierzu gehören z. B. Rechneranlagen und Erhebungsgeräte). II. Projektskizzierung (1) Hintergrund: Digitalisierung Die Digitalisierung ist eine der wesentlichen Grundlagen gegenwärtiger und wohl auch zukünftiger Medieninnovationen. Auf rein technischer Ebene wird mit der Digitalisierung die Umwandlung von analogen in digitale Größen, die dadurch gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden können, beschrieben. Die Rede von der Digitalisierung der Gesellschaft verweist jedoch auf weitreichende Veränderungen, die sich längst nicht mehr nur auf den technischen Bereich begrenzen lassen. Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien breiten sich in allen privaten und beruflichen Lebensbereichen aus, und die Nutzung von digitalen Diensten über Netze und verschiedene Endgeräte nimmt zu. Diese Entwicklung bringt gerade mit Blick auf das vielfältigere Angebot, eine neue Form der Zeitsouveränität oder den Abbau des Stadt-Land-Gefälles viele Vorteile und Potenziale mit sich. Welche Chancen und neuen Möglichkeiten sind das im Einzelnen? Welche Risiken und Hemmnisse sind mit Blick auf die zunehmende Abhängigkeit von digitaler Informationstechnologie aber auch zu identifizieren? Welche Konsequenzen hat die Digitalisierung für verschiedene gesellschaftliche Teilbereiche, aber auch den einzelnen Nutzer?
4 4 Die Ausbreitung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten und beruflichen Lebensbereichen ist ein hochkomplexer Prozess, der daher auch seine wissenschaftliche Begleitung und Erforschung vor Herausforderungen stellt. In dem Maße, wie davon ausgegangen werden kann, dass kaum ein gesellschaftlicher Teilbereich nicht von den Auswirkungen der Digitalisierung berührt ist, ist auch aus wissenschaftlicher Perspektive keine streng disziplinär-fachwissenschaftliche Eingrenzung möglich. Dabei stehen je nach disziplinärem Zugang unterschiedliche Fragestellungen im Fokus und verschiedene Instrumentarien und Herangehensweisen zu deren Beantwortung zur Verfügung. Durch einen fächerübergreifenden Überblick über diese Forschungsbemühungen soll die Basis für die Ausrichtung weiterer Forschungsprojekte im Bereich der Digitalisierung gelegt werden. (2) Interdisziplinäre Digitalisierungsforschung Vor diesem Hintergrund soll ein Forschungsprojekt den Sachstand der Digitalisierungsforschung in interdisziplinärer Hinsicht systematisch erfassen und damit die derzeitigen Forschungsansätze in diesem Bereich sekundäranalytisch aufbereiten. Dabei geht es insbesondere darum, die zentralen und in den jeweiligen Fachkontexten aktuell diskutierten Fragestellungen zu erfassen sowie wesentliche Ansätze zu deren Beantwortung darzustellen. Weiterhin sollen über das Aufzeigen der Defizite bisheriger Forschung künftig relevante Fragestellungen identifiziert und Forschungsbedarfe konkret benannt werden. Besondere Berücksichtigung sollen dabei bereits bestehende, interdisziplinäre Forschungsansätze finden, wobei über die deutsche Forschungslandschaft hinaus auch der internationale Fachdiskurs in den Blick genommen werden soll. Vor diesem Ausgangspunkt soll die Aufbereitung des Forschungsstands zunächst drei Perspektiven auf Digitalisierung umfassen, zu denen im Folgenden einige relevante Fragestellungen exemplarisch aufgeführt sind. Die hier vorgeschlagene Trennung in unterschiedliche Bereiche ist dabei in erster Linie als eine analytische zu verstehen, die der Strukturierung des breiten Themenfeldes der Digitalisierungsforschung dient. Bei dem Großteil der Fragestellungen sind das Ineinandergreifen unterschiedlicher Perspektiven und disziplinäre Überschneidungen offensichtlich. Auch daher ist ein interdisziplinärer Ansatz unabdingbar. 1. Juristische Perspektive Die Regulierung von Rundfunk und Telekommunikation steht mit der Digitalisierung unter neuen Vorzeichen: Was bedeutet die teilweise Aufhebung der Grenze zwischen Individualund Massenkommunikation für die rechtlichen Grundlagen der Regulierung? Welche neuen Problemlagen zeichnen sich ab (Plattformregulierung/Netzneutralität/Medienkonzentration)?
5 5 In welcher Weise kann bestehendes Recht im Internet durchgesetzt werden bzw. welche nationalen und transnationalen neuen Rechtsrahmen sind ggf. erforderlich? Wie ändern sich Fragen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte, des Datenschutzes und des Jugendmedienschutzes unter digitalen Vorzeichen? 2. Ökonomische Perspektive Welche Facetten der Digitalisierung sind mit Blick auf das Wirtschaftssystem besonders relevant? Was bedeutet die Existenz von global agierenden Unternehmen wie Apple oder Google für nationale Wirtschaftsgrenzen und Wettbewerbsbestimmungen? Welche Konsequenzen haben neue Monopole wie etwa Google im Bereich der Internetsuchmaschinen im Zusammenhang mit Medienkonzentration? Wie wird sich die IKT-Branche im Zuge der allgemeinen Technologieentwicklung weiter entwickeln? Was bedeutet Digitalisierung für etablierte Fernseh- und Radiosendungen im Kontext von Reichweiten und Werbeerlösen? Welche Marktimpulse zeichnen sich durch neue Vertriebskanäle und -möglichkeiten sowie die globale Vernetzung insgesamt ab? Wie hoch bestimmt sich der nationale Wohlfahrtsgewinn? 3. Technische Perspektive Welche neuen Möglichkeiten und Chancen sind mit der Nutzung und Verbreitung digitaler Technologien zu identifizieren? Welche technischen Probleme bzw. Hemmnisse gibt es aber auch (Verschlüsselung, digital rights management, Personalisierung)? Welche Digitalisierungsquote gilt als Erfolg bzw. was ist das messbare Ziel der Digitalisierung in technischer Hinsicht? Wie sind die Aktivitäten der verschiedenen in diesem Bereich tätigen Akteure am effektivsten zu vernetzen? Wie ist Missbrauch mit Blick auf die Interessen von Plattformbetreibern gezielt vorzubeugen? Welche Aspekte der mobilen Technologieentwicklung sind als besonders wesentlich einzuschätzen? Ziel dieser ersten Ausschreibung ist ein konziser, fächerübergreifender Überblick zum Stand der Digitalisierungsforschung, der die Ergebnisse aus juristischer, ökonomischer sowie technischer Perspektive integriert und bündelt. Die Aufbereitung des Forschungsstandes soll dabei in eine anwendungsorientierte Analytik münden, die Perspektiven für die Ausrichtung weiterer Maßnahmen aufzeigt. Auf dieser Basis ist es angedacht, die Untersuchung auf weitere relevante Forschungsfelder etwa im Bereich der Kommunikations- und Medienwissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaft oder Bildungspolitik auszuweiten. Mit Blick auf die Umsetzung sowie die Planung und Organisation der Forschung sollte eine wissenschaftliche Dachinstitution die Federführung übernehmen und sich, bspw. durch die Beauftragung aus-
6 6 gewiesener Forschungsinstitute in den verschiedenen Disziplinen, die entsprechende die Expertise aus anderen Fachbereichen einholen. Für das Forschungsprojekt stehen bis zu ,- (inklusive Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Mit den Arbeiten an dem Projekt soll unmittelbar im Anschluss an die Vergabe (voraussichtlich im April) begonnen werden. Das Projekt soll eine Laufzeit von 5 Monaten nicht überschreiten.
7 7 Bitte beachten Sie Folgendes: Die Vergabe des Projektes soll in der Form einer werkvertraglichen Vereinbarung erfolgen, auf die zunächst die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts Anwendung finden. Bitte achten Sie darauf, dass aus dem Antrag eindeutig hervorgeht, wer Antragsteller ist, d. h. welche natürliche oder juristische Person bzw. Personen sich um die Projektvergabe bewerben. Die LfM weist darauf hin, dass im Falle einer Vergabe der Vertrag nur mit dem/der Antragstellenden geschlossen werden kann, die im Antrag benannt ist/sind. Soll der Antrag für juristische Personen gestellt werden, geben Sie bitte zusätzlich zu der genauen Bezeichnung und den gesetzlichen Vertretern dieser Personen auch an, wer die Projektleitung innehaben soll. Das detaillierte Projektkonzept sollte neben Ausführungen zum Vorgehen einen Zeit- und Kostenplan beinhalten. Bitte beachten Sie, dass die LfM davon ausgeht, dass der Auftragnehmer auch für Koordinierungs- bzw. Informationsgespräche zur Verfügung steht, der Erstellung des Konzeptes für die Vermittlung des Forschungsvorhabens sowie zu Pressemitteilungen zuarbeitet, an Veranstaltungen, die der Vermittlung des Forschungsvorhabens, insbesondere der Vorstellung vor den Gremien der LfM oder der Fachöffentlichkeit dienen, teilnimmt und Textvorlagen für die Vermittlung des Forschungsprojektes auf der Homepage der LfM zuliefert. Soweit sich aus diesen Verpflichtungen Reisekosten ergeben, sollte die Kostenkalkulation im Antrag die Kosten für die Teilnahme an bis zu vier Koordinations- bzw. lnformationsgesprächen berücksichtigen, da eine gesonderte Vergütung von Reisekosten allenfalls dann erfolgen kann, wenn im gegenseitigen Einvernehmen mehr als vier solcher Gespräche vereinbart werden. Soweit im Kostenplan Reisekosten enthalten sind, haben sich diese am Landesreisekostengesetz NRW zu orientieren. In dem Kostenplan ist die ggf. abzuführende Umsatzsteuer auszuweisen. Sollten hierzu keine Angaben gemacht werden, geht die LfM davon aus, dass in der genannten Summe die ggf. abzuführende Umsatzsteuer enthalten ist. Wesentlicher Bestandteil der zu erbringenden Leistungen ist die Einräumung bzw. Übertragung von ausschließlichen, uneingeschränkten Nutzungsrechten an den entstehenden urheberrechtlich und gewerblich geschützten Leistungen, zeitlich unbegrenzt, weltweit in allen Sprachen und auf Dritte frei übertragbar an den Auftraggeber. Daher geht die LfM davon aus, dass im Falle der Umsatzsteuerpflicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 % zugrunde gelegt wird ( 12 Abs. 2 Ziff. 7 c) UStG). Es wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller die für die Erstellung der Leistung erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben hat bzw. rechtzeitig im Laufe der Herstellung der wissenschaftlichen Arbeit erwerben und die LfM von Ansprüchen Dritter aus Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten freistellen wird.
8 8 Die Auszahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung und Abnahme der vereinbarten Leistung bzw. Teilleistung durch die LfM. Dem Antrag ist eine ein- bis zweiseitige Zusammenfassung beizufügen. Ende der Ausschreibungsfrist ist Freitag, der 4. März 2011 (Datum des Poststempels). Anträge dürfen nicht auch nicht ergänzend per Fax oder per eingereicht werden. Für Rückfragen steht Ihnen bei der Landesanstalt für Medien NRW Frau Dr. Dörte Hein unter der Tel.-Nr. 0211/ und in der Zeit vom 7.2. bis Herr Dr. Thomas Bauer unter der Tel.-Nr. 0211/ oder per zur Verfügung. Sollte das Projekt Ihr Interesse finden, übersenden Sie Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift: Landesanstalt für Medien NRW, Bereich Förderung, Kennwort: Ausschreibung: Aktueller Stand der Digitalisierungsforschung, Postfach , Düsseldorf. Bei persönlicher Übergabe können Sie den Projektantrag bei der Landesanstalt für Medien NRW unter der Adresse Zollhof 2, Düsseldorf, einreichen. Bitte geben Sie unbedingt das Kennwort an!
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