Beratungskonzept: Mobile digitale Endgeräte Probleme und Lösungen für Nutzer und Inhalteanbieter
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- Theresa Braun
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1 Beratungskonzept: Mobile digitale Endgeräte Probleme und Lösungen für Nutzer und Inhalteanbieter Ausschreibungsunterlagen Düsseldorf, 25. Februar 2011 Bitte beachten Sie unbedingt auch die Bedingungen für die Übersendung der Projektanträge auf den letzten Seiten.
2 2 Nach 88 Abs. 3 Mediengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) gehört es zu den Aufgaben der LfM, Maßnahmen und Projekte zu unterstützen, die der Einführung und Erprobung neuer Rundfunktechniken dienen. Die Umstellung der analogen auf digitale Übertragung sowie die Einführung neuer digitaler Übertragungswege sollen unterstützt und begleitet werden ( 27 Abs. 1 LMG NRW). Projektskizzierung 1. Ausgangssituation Mobile digitale Endgeräte gewinnen zunehmend an Relevanz. Leistungsfähige Smartphones, E-Reader und Tablet-PCs im Sieben- und Zehn-Zoll-Format sind bereits jetzt weit verbreitet. Allein im vierten Quartal 2010 hat Apple über sieben Millionen ipads zu Stückpreisen zwischen 500 und 800 Euro verkauft. Auf der letzten Computermesse CES wurden 80 neue Geräte mit ähnlichem Leistungsumfang vorgestellt. Experten sagen voraus, dass sich die Zahl der mobilen Geräte mit PC-Funktion in den Jahren 2011 und 2012 drastisch erhöhen wird. Mobile Geräte werden neben Fernsehern und Computern zur Grundausstattung fast aller Haushalte gehören. Sie sind zuhause und im Büro fast immer über WLAN mit dem Internet verbunden; durch den zunehmenden Ausbau der Mobilfunknetze (UMTS, HSDPA, LTE) wird aber auch die Datennutzung unterwegs zur Selbstverständlichkeit. Durch neuartige Applikationen (kurz: Apps ) sind sie von jedermann bedienbar, von der Vorschulzeit bis ins hohe Alter. Im Mittelpunkt der Wahrnehmung stehen oft die Geräte selbst, insbesondere bei den neuen Tablet-PCs. Es wird intensiv diskutiert, wie sich die Geräte entwickeln, worin sie sich unterscheiden und auf welche Akzeptanz sie stoßen werden. Weit weniger öffentliche Beachtung findet hingegen die Tatsache, dass in diesem Markt inzwischen supranationale Unternehmen eine Schlüsselrolle eingenommen haben. Sie kontrollieren über die Betriebssysteme und die mit diesen Betriebssystemen verknüpften Stores (Bezugsquellen für die Software) die Beziehungen sowohl zu Endkunden als auch zu Kommunikatoren, die über die Geräte entgeltlich oder unentgeltlich Inhalte oder Programme anbieten wollen. Für die Regulierung stellt sich die Frage, welche Optionen der Regulierung sie noch besitzt und wie sie Strategien der Vielfaltssicherung implementieren kann. Solche supranationalen Unternehmen sind vor allem Apple mit dem Betriebssystem ios und itunes sowie Google mit dem Betriebssystem Android und dem Android Market. Während Apple über diese Konstruktion nur die Nutzer und Inhalteanbieter erreicht, die Apple- Geräte benutzen (iphone, ipod, ipad), erstreckt sich der Einfluss von Google aufgrund der
3 3 kostenlosen Nutzbarkeit von Android auf die Anwender vieler Geräte, zum Beispiel von Samsung, Motorola und HTC. Es wird zu diskutieren sein, ob sich in dem von Google proklamierten Open-Source-System im Kampf um die mobile Vorherrschaft tatsächlich höhere Teilhabechancen für Nutzer und Inhalteanbieter ergeben als in dem reinen Distributionssystem des ipads. Neben Apple und Google haben auch Microsoft (Windows Phone 7), Nokia/Intel (MeeGo) und Amazon (Kindle) ähnliche Konstruktionen eingerichtet. Man kann sie Systeme nennen. Die meisten dieser Systeme sind sorgfältig konstruiert. Stringente Systeme bestehen vor allem aus folgenden Elementen: Bewusst gewählten technischen Restriktionen (bekanntestes Beispiel: Die Flash-Sperre bei Apple), detaillierten Anforderungen sowie Ge- und Verboten an die Adresse der Programmierer (mit der konsequenten Ablehnung von nicht erwünschten oder nicht regelkonformen Applikationen) und Nutzungsbedingungen für die Konsumenten, die hinsichtlich Umfang und Regelungsdichte die in Deutschland üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich übertreffen. Bestandteile solcher Systeme sind auch der Zwang, einen Applikations- oder Inhalte-Kauf exklusiv oder kumulativ über den Store des Systembetreibers abzuwickeln, dafür eine Provision zwischen 30 und 70 Prozent an den Systembetreiber zu zahlen und bei der Preisfestsetzung fixe Preisstufen einzuhalten. Auf Ebene der Nutzer gehören zu diesen Systemen die Umgehung von Rückgaberechten beim Erwerb von Inhalten oder Applikationen (selbst solcher Programme, die auf dem Gerät nicht funktionieren) sowie die automatische Erneuerung von Abonnements und die Verwendung von Daten für Empfehlungen zum Erwerb weiterer Produkte. Außerdem besteht das Problem, dass die Systeme intransparent sind und alle Beteiligten kaum Auskunft oder Hilfe erhalten. 2. Beratungskonzept Vor dem Hintergrund dieser Problemlagen soll das Beratungskonzept überprüfen und darstellen, welche Vor- und Nachteile die Systeme haben, wo Restriktionen bestehen, welche Auswirkungen diese Restriktionen haben und inwieweit sie in die Rechte und schutzwürdigen Interessen von Nutzern und Inhalteanbietern eingreifen. Außerdem soll aufgezeigt werden, welche individuellen, unternehmerischen, politischen und möglicherweise legislatorischen Lösungsmöglichkeiten bestehen. Insbesondere sollen dabei folgende Fragen beantwortet werden: Aus welchen Komponenten bestehen die einzelnen Systeme? Welche Geschäftsmodelle verfolgen die Systembetreiber?
4 4 Welche Bedingungen (Verträge, AGBs) gelten im jeweiligen System für Nutzer und Kommunikatoren? Welche Vorteile bringen die Systeme; welchen Wert haben diese Vorteile? Welche Restriktionen enthalten die Systeme; welche Wirkungen haben diese Restriktionen? Welche Daten werden für welche Zwecke in den Systemen erhoben? Welche Widerspruchsund Klagemöglichkeiten haben Nutzer und Kommunikatoren gegen Regeln und Entscheidungen des Systembetreibers? Wie können Nutzer und Kommunikatoren Restriktionen der Systeme umgehen? Wo können Maßnahmen von Politik, Landesmedienanstalten, Verbänden und Organisationen hilfreich sein? Welche medienpädagogische Aufklärungsarbeit ist zu leisten? Zudem soll erörtert werden, ob und inwieweit die Ergebnisse auf Fernseh-Apps und Apps auf PCs (Apple Mac, Google Chrome) übertragbar sind. Auch bei stationären Hybrid-Angeboten ist die Frage der nationalen Regulierung supranationaler Gatekeeper von hoher Relevanz, gerade dann, wenn diese durch große Reichweiten meinungsrelevante Bedeutung erreichen. Das Projekt soll unter anderem die folgenden Arbeitsschritte enthalten: 1. Umfassende Auswertung von Schilderungen, Kommentaren und Bewertungen der System-Problematik unter Einbeziehung von Websites, Blogs, Foren und Feeds, 2. ergänzende Recherche bei Betroffenen und Experten, 3. Analyse und Aufarbeitung von Lösungsansätzen. Die LfM erwartet die Aufarbeitung der Ergebnisse in drei Werken: 1. Ein Abschlussbericht soll die LfM über die Ergebnisse und die geleisteten Arbeitsschritte informieren und als Grundlage für künftige Entscheidungen und Empfehlungen dienen. 2. Im Rahmen einer Fachtagung sollen die Ergebnisse unter Experten vorgestellt und diskutiert werden. 3. Zwei (illustrierte) Broschüren sollen Nutzern und Kommunikatoren in verständlicher Sprache Empfehlungen geben, wie die Systeme genutzt werden können und welche Fallstricke zu beachten sind. Sie sollen einen besonderen Schwerpunkt auf Praxisfragen legen, die bei der Nutzung häufig entstehen. Der Abschlussbericht soll nach der Vergabe (voraussichtlich im Mai) innerhalb von vier Monaten fertiggestellt sein. Die Fachtagung sowie die Abgabe der Broschüren folgen in Ab-
5 5 stimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dem Abschlussbericht. Als finanzieller Rahmen stehen bis zu (inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung.
6 6 Bitte beachten Sie Folgendes: Die Vergabe des Projekts soll in der Form einer werkvertraglichen Vereinbarung erfolgen, auf die zunächst die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts Anwendung finden. Bitte achten Sie darauf, dass aus dem Antrag eindeutig hervorgeht, wer Antragsteller ist, d. h. welche natürliche oder juristische Person bzw. Personen sich um die Projektvergabe bewerben. Die LfM weist darauf hin, dass im Falle einer Vergabe der Vertrag nur mit dem/der Antragstellenden geschlossen werden kann, die im Antrag benannt ist/sind. Soll der Antrag für juristische Personen gestellt werden, geben Sie bitte zusätzlich zu der genauen Bezeichnung und den gesetzlichen Vertretern dieser Personen auch an, wer die Projektleitung innehaben soll. Das detaillierte Projektkonzept sollte neben Ausführungen zum Vorgehen einen Zeitund Kostenplan beinhalten. Bitte beachten Sie, dass die LfM davon ausgeht, dass der Auftragnehmer auch für Koordinierungs- bzw. Informationsgespräche zur Verfügung steht, der Erstellung des Konzepts für die Vermittlung des Projekts sowie zu Pressemitteilungen zuarbeitet, an Veranstaltungen, die der Vermittlung des Projekts, insbesondere der Vorstellung vor den Gremien der LfM oder der Fachöffentlichkeit dienen, teilnimmt und Textvorlagen für die Vermittlung des Projekts auf der Homepage der LfM zuliefert. In dem Kostenplan ist die ggf. abzuführende Umsatzsteuer auszuweisen. Sollten hierzu keine Angaben gemacht werden, geht die LfM davon aus, dass in der genannten Summe die ggf. abzuführende Umsatzsteuer enthalten ist. Wesentlicher Bestandteil der zu erbringenden Leistungen ist die Einräumung bzw. Übertragung von ausschließlichen, uneingeschränkten Nutzungsrechten an den entstehenden urheberrechtlich und gewerblich geschützten Leistungen, zeitlich unbegrenzt, weltweit in allen Sprachen und auf Dritte frei übertragbar an den Auftraggeber. Daher geht die LfM davon aus, dass im Falle der Umsatzsteuerpflicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 Prozent zugrunde gelegt wird ( 12 Abs. 2 Ziff. 7 c) UStG). Es wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller die für die Erstellung der Leistung erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben hat bzw. rechtzeitig im Laufe der Herstellung der wissenschaftlichen Arbeit erwerben und die LfM von Ansprüchen Dritter aus Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten freistellen wird.
7 7 Die Auszahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung und Abnahme der vereinbarten Leistung bzw. Teilleistung durch die LfM. Ende der Ausschreibungsfrist ist Freitag, der 25. März 2011 (Datum des Poststempels). Anträge dürfen nicht auch nicht ergänzend per Fax oder per eingereicht werden. Für Rückfragen steht Ihnen bei der Landesanstalt für Medien NRW Herr Dr. Thomas Bauer unter der Tel.-Nr. 0211/ oder per zur Verfügung. Sollte das Projekt Ihr Interesse finden, übersenden Sie Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift: Landesanstalt für Medien NRW, Bereich Förderung, Kennwort: Beratungskonzept: Mobile digitale Endgeräte Probleme und Lösungen für Nutzer und Inhalteanbieter, Postfach , Düsseldorf. Bei persönlicher Übergabe können Sie den Projektantrag bei der Landesanstalt für Medien NRW unter der Adresse Zollhof 2, Düsseldorf, einreichen. Bitte geben Sie unbedingt das Kennwort an!
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