Vorvertragliche Informationen zum Betreuungszentrum Weinheim nach 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. (Stand: )

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1 Betreuungszentrum Weinheim Vorvertragliche Informationen zum Betreuungszentrum Weinheim nach 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Stand: ) Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, Sie suchen derzeit einen Platz in einer Einrichtung der Behindertenhilfe und interessieren sich für einen Platz in unserer Einrichtung. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern und um den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nachzukommen, haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung für Sie zusammengestellt. Ergänzend erhalten Sie völlig unverbindlich ein Exemplar des bei uns verwendeten Heimvertrags. Dieser enthält weitere Konkretisierungen der einzelnen Leistungen. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hesselmann unter Tel.: 06201/ Henning.Hesselmann@grn.de. Sollten Sie sich für einen Platz in unserer Einrichtung entscheiden, können Sie den Heimvertrag (sofern dieser bereits durch die Einrichtung hinreichend ausgefüllt ist) unterschreiben und uns zuleiten. I. Kontaktdaten und Ansprechpartner 1. Name der Einrichtung: GRN-Betreuungszentrum Weinheim Straße: Viernheimer Straße 27 PLZ/Ort: Weinheim Telefon: 06201/ Fax: 06201/ pflegeheim-weinheim@grn.de Internetadresse: 2. Träger/Inhaber: GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar ggmbh Verband: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft 3. Heimleitung: Herr Henning Hesselmann Telefon: 06201/ Henning.Hesselmann@grn.de 4. Pflegedienstleitung: Frau Sonja Beetz Telefon: 06201/ Sonja.Beetz@grn.de

2 2 II. Lage der Einrichtung Lage im Ort: zentral Verkehrsanbindung: Bundesbahn, OEG, Bus Nächste ÖPNV-Station: direkt vor der Einrichtung Länge des Fußwegs von dort bis zur Einrichtung: 20 m Einkaufsmöglichkeiten: Bäckerei 200m, Supermärkte 600m III. Leistungsprofil der Einrichtung Unsere Einrichtung erbringt für behinderte Menschen Leistungen der Teilhabe. Dies sind Maßnahmen der Förderung, Betreuung und Pflege, mit denen behinderten Menschen entsprechend der Lage ihres Einzelfalls eine weitestmögliche Selbständigkeit und Selbstbestimmung sowie eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in den Bereichen Wohnen, Tagesgestaltung und Freizeit ermöglicht werden sollen. Das Leistungsprofil unserer Einrichtung bestimmt sich nach den mit den Sozialhilfeträgern abgeschlossenen Vereinbarungen gem. 75 Abs. 2 SGB XII (Sozialhilferecht). Art und Inhalt der Leistungen richten sich nach den sogenannten Leistungstypen, denen der Bewohner entsprechend seinem Hilfebedarf zugeordnet wird. Unsere Einrichtung bietet folgende Leistungstypen an: Stationäre Hilfe (Wohnen) für seelisch behinderte erwachsene Personen nach Leistungstyp I.2.3 Tagesstrukturierendes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen, in der Regel Senioren nach Leistungstyp I.4.5b Die Definition dieser Leistungstypen, die durch den Rahmenvertrag für Einrichtungen der Behindertenhilfe gemäß 79 SGB XII verbindlich vorgegeben ist, ist den vorvertraglichen Informationen als Anlage beigefügt.

3 3 IV. Nicht angebotene Leistungen (Leistungsausschlüsse) Folgende Leistungen werden durch die Einrichtung nicht angeboten: Betreuung von Bewohnern, bei denen nach den mit den Sozialhilfeträgern vereinbarten Kriterien kein Bedarf an den von der Einrichtung angebotenen Leistungen der Eingliederungshilfe gegeben ist. Betreuung von Personen mit Verhaltensauffälligkeiten, die zu einer erheblichen Gefährdung für sich selbst oder andere Personen führen, die mit den Mitteln der Einrichtung nicht abgewendet werden kann. Dauerhaft fremdgefährdende und/oder nicht integrierbare Personen Erbringung von medizinischer Behandlungspflege (pflegerische Durchführung von ärztlichen Behandlungsmaßnahmen), o soweit deren sachgerechte Erbringung mit dem entsprechend dem Leistungskonzept zur Verfügung stehenden Personal nicht gewährleistet werden kann oder o bei einem besonders hohem Bedarf, der gem. 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V zu einer gesonderten Verordnung von medizinischer Behandlungspflege berechtigt Die Einrichtung schließt durch eine gesonderte Vereinbarung mit den Bewohnern auch die Verpflichtung aus, ihre Leistungen an einen oben genannten Pflege- oder Betreuungsbedarf anzupassen, wenn dieser erst nach Einzug in die Einrichtung entsteht. Ist der Einrichtung ein Festhalten am Heimvertrag unter diesen Voraussetzungen nicht zuzumuten, kann sie den Heimvertrag außerordentlich kündigen. V. Wohnform, Platzangebot und Ausstattung der Einrichtung 1. Wohnform Unsere Einrichtung bietet stationäres Wohnen in mehreren Wohngebäuden auf dem Gelände des GRN-Betreuungszentrums Weinheim, Viernheimer Strasse 27 in Weinheim. Das Wohnen wird in Ein-und Zweibettzimmern angeboten. Der der offenen Wohnform ist auch eine geschlossene Unterbringung möglich. 2. Platzangebot Unsere Einrichtung verfügt über folgendes Platzangebot: _88 Plätze in 22 Einzel- und 33 Doppelzimmer Die Plätze sind 14 Wohnbereichen mit bis zu max. 20 Plätzen zugeordnet.

4 4 3. Ausstattungsmerkmale der Zimmer und der Einrichtung/Infrastruktur Baujahr: 1885 und 1984 Jahr der letzten Generalsanierung: Zimmergrößen von 15 bis 23 m² WC / Sanitärbereich 7 m² Anzahl der Zimmer mit eigenem Bad: WC/Waschbecken/Dusche: 3 Anzahl der Zimmer mit Tandembad/WC: 10 (für zwei Zimmer steht ein Sanitärbereich mit WC, Waschbecken, Dusche zur Verfügung) Anzahl der Zimmer mit einem gemeinschaftlichem WC/Waschbecken/Dusche für jeweils 2 Zimmer : 34 Anzahl der Pflegebäder im Haus: 13 Standardmöblierung Eigenmöblierung / Teilmöblierung möglich Fernsehanschluss (Kabel/Satellit): Satellitenanlage zentral Telefonanschluss vorhanden zu günstigen Konditionen (Flatrate möglich) Internetanschluss weiteres: Die Einrichtung verfügt über: Park mit See und Fontäne Terrasse / Balkone Gemeinschaftsräume Bes. Therapieräume/Kreativ, Gymnastik, Fitness Holzwerkstatt Snoezelenraum Räumlichkeiten zur Fest- bzw. Feiertagsgestaltung und Kulturprogramm Café Restaurant Mobile Küche zum Kochen im Wohnbereich Kiosk / Einkaufsmöglichkeit Friseur Fußpflege Kapelle / Andachtsraum / Verabschiedungsraum Gästezimmer Streichelzoo Sinnespfad

5 5 VI. Leistungsangebote Das Angebot unserer Einrichtung umfasst die nachfolgend genannten Leistungsbereiche: 1. Teilhabeleistungen für Personen mit Behinderung Art und Umfang der im Rahmen der Leistungstypen zu erbringenden Teilhabeleistungen bestimmen sich nach dem persönlichen Hilfebedarf, der unter Einbeziehung des Bewohners durch einen individuellen Hilfeplan konkretisiert wird. Hierbei werden die persönlichen Gewohnheiten und Bedürfnisse berücksichtigt. Die Versorgung mit Teilhabeleistungen verfolgt das Ziel, dem Bewohner die größtmögliche Eigenverantwortung zu übertragen und seine Selbständigkeit aktiv zu fördern und zu erhalten. Soweit dies nicht möglich ist, bestehen in den einzelnen Hilfebereichen Unterstützungsangebote, die von der teilweisen bis zur vollständigen Übernahme bestimmter Verrichtungen für den Bewohner reichen. Das Leistungsangebot unserer Einrichtung umfasst: a) Unterkunft Die Bereitstellung eines Platzes umfasst neben der Nutzung des Zimmers die Nutzung sämtlicher Gemeinschaftsflächen. Im Entgelt für die Unterkunft sind bereits sämtliche Nebenkosten enthalten. Ist dies nach Lage des Einzelfalls erforderlich, umfasst die Unterkunftsleistung auch das Bereitstellen von Bettwäsche und Handtüchern. Da die Förderung der Selbständigkeit Ziel der Teilhabeleistungen ist, wird der Bewohner entsprechend seinem Hilfeplan soweit möglich selbst zur Reinigung seiner Unterkunft und seiner Wäsche herangezogen. Im Übrigen übernimmt die Einrichtung die Reinigung der Bettwäsche und Handtücher sowie das Waschen der persönlichen Kleidung und Wäsche, soweit diese maschinenwaschbar (mind. 30 ) und mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet ist. b) Verpflegung Die Verpflegung besteht täglich aus 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) und erfolgt nach Maßgabe des Speiseplans. c) Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft im Bereich Wohnen Die Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft im Bereich Wohnen beinhalten Betreuung und Förderung, einschließlich Pflege, und umfassen hierbei je nach individuellem Hilfebedarf Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen: Basisversorgung - Ernährung (Auswahl von Art und Menge der Nahrung, Essen und Trinken, Zerkleinern der Nahrung/z.B. Fleisch schneiden usw.) - Körperpflege (Ganz- oder Teilwaschung, Morgen- und Abendtoilette) - Aufsuchen der Toilette/persönliche Hygiene (sachgerechte Benutzung, Umgang mit Inkontinenz, Umgang mit Menstruation)

6 6 - Aufstehen/zu Bett gehen (Grundfertigkeiten der Mobilität, körperliche Fähigkeiten, motivationale Aspekte) - Baden/Duschen (Eigenständige Benutzung der Dusche oder Badewanne, entsprechend körperlicher Fähigkeiten, ggf. Aufsichtsbedarf, motivationale Aspekte) - Anziehen/Ausziehen (Auswahl von Kleidung, entsprechend körperlicher Fähigkeiten, sich an- oder ausziehen, Grob- und Feinmotorik) Hilfen zur alltäglichen Lebensführung - Einkaufen (Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs, Geschäfte aufsuchen und auswählen) - Zubereitung von Zwischenmahlzeiten (übliche Wege der Zubereitung von Zwischenmahlzeiten und Getränken, einschließlich Frühstück und Abendessen) - Zubereitung von Hauptmahlzeiten (übliche Wege der Zubereitung von warmen Hauptmahlzeiten, einschließlich der Benutzung von Geräten) - Wäschepflege (persönliche Wäsche waschen, flicken, aus- und einsortieren, einschließlich Benutzung von Geräten) - Ordnung im eigenen Bereich (Aufräumen, Zimmer reinigen) - Geld verwalten (Kenntnis des Geldwertes, Einteilung des Geldes) - Umgang mit Banken, Behörden etc. (Stellen von Anträgen, Ausfüllen von Formularen, Beantwortung von Schriftstücken etc.) Hilfen bei der Gestaltung sozialer Beziehungen - Im unmittelbaren Nahbereich (Beziehungen zu Mitbewohnern/Nachbarn, Regelung von Konflikten, Vermeidung von Isolation, Einhalten von Absprachen) - Zu Angehörigen (Aufrechterhaltung der sozialen Beziehungen, Kontaktaufnahme, Klärung von Konflikten) - In Freundschaften (Aufbau und Aufrechterhaltung stabiler sozialer Beziehungen, Kontaktaufnahme, Klärung von Konflikten) - In Partnerschaften Hilfen bei der Freizeitgestaltung - Eigenbeschäftigung ((persönliche) sinnvolle Nutzung freier Zeit, Einteilung der Zeit, Ausführen von Hobbies, Entwicklung persönlicher Vorlieben) - Teilnahme an Angeboten/Veranstaltungen (Informationen über Angebote, aktives Aufsuchen von Angeboten, Auswahl von Angeboten, einschließlich der dazu erforderlichen Mobilität) - Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen (Sich zurechtfinden in fremden Gruppen, adäquates soziales Verhalten)

7 7 Hilfen bei der Kommunikation - Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen (Nutzung von Hilfsmitteln wie Langstock, Hörgerät, PC etc., Aneignung und Gebrauch von anderen Kommunikationswegen) - Allgemeine Kommunikation (Sprachverständnis, sprachliche Ausdrucksfähigkeit) - Orientierung in vertrauter Umgebung (räumlich, zeitlich, zur eigenen Person) - Orientierung in fremder Umgebung (räumlich, zeitlich) Psychische Hilfen - Bewältigung von Angst, Unruhe, Spannungen Bewältigung negativer Symptome (Antriebsstörungen, Interesselosigkeit, Apathie etc.) - Bewältigung akuter paranoider und affektiver Symptomatik - Bewältigung erheblich selbst- und fremdgefährdender Verhaltensweisen Medizinische Hilfen - Erfordernisse der Behandlungspflege (Dekubitusprophylaxe, Bedienung von Beatmungsgeräten (allerdings keine maschinelle Beatmung), pflegerische Erfordernisse bei Sondenernährung) - Medikamenteneinnahme (Bereitstellung, Dosierung, auch Insulingabe, Diabeteskontrolle) - Absprache und Durchführung von Arztterminen (Arztwahl, Terminvereinbarung, Aufsuchen der Praxis etc.) - Gesundheitsfördernder Lebensstil (Kenntnisse über gesunde Ernährung, körperliches Training Bewegung, Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen) d) Spezielle Leistungen der Teilhabe im Bereich Tagesstruktur Neben den stationären Teilhabeleistungen im Bereich Wohnen bietet die Einrichtung tagesstrukturierende Maßnahmen als spezielle Teilhabeleistungen an. Es handelt sich um ein besonderes Angebot der Beschäftigung, Förderung und Freizeitgestaltung, das den Tagesstrukturierungs-Bedarf derjenigen Bewohner decken soll, die nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind bzw. betreut werden und auch nicht auf dem freien Arbeitsmarkt einer Arbeit nachgehen. Von der Einrichtung wird/werden folgender Leistungstype/en angeboten: Leistungstyp I.4.6 Tagesstrukturierendes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen, in der Regel Senioren

8 8 2. Zusatzleistungen Bei den Zusatzleistungen handelt es sich um Leistungen, die zusätzlichen Komfort und Service bieten. Da es sich bei den Zusatzleistungen um Leistungen handelt, die nach Auffassung der Sozialhilfe und der Pflegekassen nicht notwendiger Bestandteil einer vollstationären Versorgung sind, sind die Kosten immer vom Bewohner selbst zu tragen. Die aktuelle Liste der Zusatzleistungen kann der Anlage 2 des (Muster-)Heimvertrags entnommen werden. Das Angebot an Zusatzleistungen kann sich verändern. 3. Sonstige Leistungen Auf Wunsch des Bewohners ist die Einrichtung verpflichtet, bestimmte Leistungen gegen gesondertes Entgelt zu erbringen. Dazu zählen die Beschaffung hygienischer Pflegeartikel für die Körperpflege des Bewohners sowie die Pflege und Erhaltung von Bekleidung und Schuhen des Bewohners. Der hygienische Sachaufwand wird derzeit einheitlich mit bis zu 10 vergütet und die Pflege der Kleidung und des Schuhwerks mit bis zu 5 den Sozialhilfeempfängern in Rechnung gestellt und mit dem Barbetrag nach 35 Abs. 2 SGB XII verrechnet.

9 9 VII. Tägliches Heimentgelt Das tägliche Heimentgelt richtet sich nach den für den Bewohner maßgeblichen Leistungstypen. Bei der Maßnahmenpauschale für den Bereich Wohnen wird der Hilfebedarf nochmals nach fünf Hilfebedarfsgruppen unterschieden. Die Vergütungshöhe ist durch die von der Einrichtung mit den Sozialhilfeträgern getroffenen Vergütungs-, Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen nach 75 Abs. 2 SGB XII verbindlich festgelegt. Derzeit gilt folgendes tägliches Heimentgelt: Hilfebedarfsgruppe Leistungstyp Wohnen (I.2.3) Grundpauschale Wohnen Maßnahmepauschale Wohnen Investitionsbetrag Wohnen Summe Entgelt Wohnen 20,75 20,75 20,75 20,75 20,75 28,74 45,98 66,62 83,87 114,89 9,66 9,66 9,66 9,66 9,66 59,15 76,39 97,03 114,28 145,30 Leistungstyp Tagesstrukturierende Maßnahmen (I.4.5b) Grundpauschale Tagesstruktur Maßnahmepauschale Tagesstruktur Investitionsbetrag Tagesstruktur Summe Entgelt Tagesstruktur Tägliches Heimentgelt 7,87 7,87 7,87 7,87 7,87 19,08 19,08 19,08 19,08 19,08 4,14 4,14 4,14 4,14 4,14 31,09 31,09 31,09 31,09 31,09 90,24 107,48 128,12 145,37 176,39

10 10 VIII. Hinweis auf mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen Kraft Gesetz sind wir verpflichtet, auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen künftiger Änderungen der Leistungen und des Entgelts hinzuweisen. 1. Änderung des Leistungsangebots der Einrichtung Die unter Ziffer VI.1 genannten erforderlichen Leistungen der Teilhabe werden durch den Rahmenvertrag nach 79 SGB XII festgelegt und durch die Vergütungs-, Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen nach 75 Abs. 2 SGB XII näher konkretisiert. Kommt es hier zu Veränderungen kann sich auch der Inhalt der Teilhabeleistungen ändern. Über das Angebot an Zusatzleistungen bestimmt die Einrichtung unter Beachtung der durch den Rahmenvertrag nach 79 SGB XII vorgesehenen Teilhabeleistungen. Sie ist berechtigt, bestehende Zusatzleistungen zu ändern oder einzustellen. Sie kann auch neue Zusatzleistungen einführen 2. Änderung von Leistungen und Entgelt aufgrund eines geänderten Betreuungsund Förderbedarfs des Bewohners Aufgrund von Änderungen beim Hilfebedarf eines Bewohners können sich der Umfang und das Entgelt der Teilhabeleistungen im Bereich Wohnen ändern. Im Einzelfall kann es auch zu einer geänderten Leistungstyp-Zuordnung kommen. Sofern die Einrichtung dies nicht durch einen Leistungsausschluss entsprechend Ziffer IV ausgeschlossen hat, ist sie zur Anpassung der Leistungen verpflichtet. Bei Bewohnern, die Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) erhalten, passt die Einrichtung ihre Leistungen sowie das Entgelt durch einseitige Erklärung an. In allen übrigen Fällen bietet sie die erforderlichen Änderungen der Leistungen sowie des Entgelts an. Nimmt der Bewohner das Angebot nicht an und ist der Einrichtung unter diesen Voraussetzungen ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten, hat die Einrichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei einer Änderung des Hilfebedarfs ist eine Änderung des Vertrags nur erforderlich, wenn es hierdurch zu einer Änderung bei der Vergütungshöhe kommt. Erforderliche Änderungen des Vertrags werden von der Einrichtung schriftlich dargestellt und begründet. 3. Änderungen des Entgelts aufgrund einer geänderten Berechnungsgrundlage Die Entgelte in Heimen unterliegen einer Preisentwicklung, da sich die Berechnungsgrundlage regelmäßig verändert (z.b. durch veränderte Lohnkosten, Energiekosten, Lebensmittelkosten, Gebäudesanierung). Die Einrichtung kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, sofern die Erhöhung und das erhöhte Entgelt angemessen sind. Bei den erforderlichen Teilhabeleistungen richtet sich die Entgelterhöhung nach den Vereinbarungen, die von der Einrichtung mit den Kostenträgern (z.b. Sozialhilfeträgern) abgeschlossen werden. Das erhöhte Heimentgelt wird von den Bewohnern frühestens 4 Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens geschuldet.

11 11 IX. Ergebnisse von Qualitätsprüfungen Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft in regelmäßigen Abständen die Qualität der stationären Einrichtungen. Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Prüfung. Die letzte Begehung der Einrichtung durch den MDK hat am stattgefunden. Bei seiner letzten Prüfung am hat der MDK der Einrichtung folgende Benotung vergeben: Pflege und medizinische Versorgung Umgang mit demenzkranken Bewohnern Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene Note 1,1 1,0 1,0 1,0 Gesamtergebnis 1,0 Befragung der Bewohner 1,0 Der aktuelle Bericht der Heimaufsicht des Rhein-Neckar-Kreises kann auf Wunsch in der Verwaltung eingesehen werden. (Bitte Termin vereinbaren.)

12 12 Empfangsbekenntnis Ich habe jeweils eine Ausfertigung Vorvertragliche Informationen Definition der Leistungstypen im Rahmenvertrag nach 79 SGB XII (Anlage zu den vorvertraglichen Informationen) Heimvertrag erhalten. (Ort) (Datum) (Unterschrift des Bewohners oder des bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers)

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