Vorvertragliche Informationen nach 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Altenpflegeheim St. Josef ggmbh Bühlerzell
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- Dorothea Lange
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1 Vorvertragliche Informationen nach 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Altenpflegeheim St. Josef ggmbh Bühlerzell (Stand: Januar 2015) Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, Sie suchen derzeit einen Platz in einer Pflegeeinrichtung und interessieren sich für einen Platz in unserer Einrichtung. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern und um den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nachzukommen, haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung für Sie zusammengestellt. Ergänzend erhalten Sie völlig unverbindlich ein Exemplar des bei uns verwendeten (Muster-)Heimvertrags. Dieser enthält weitere Konkretisierungen der einzelnen Leistungen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Freisinger unter Tel / verwaltung@st-josef-ggmbh.de gerne zur Verfügung. Sollten Sie sich für einen Platz in unserer Einrichtung entscheiden, können Sie den Heimvertrag (sofern dieser bereits durch uns hinreichend ausgefüllt wurde) unterschreiben und uns zuleiten. I. Kontaktdaten und Ansprechpartner 1. Name der Einrichtung Altenpflegeheim St. Josef ggmbh Bühlerzell Straße Wolfsgrabenstr. 5 Fax Internetadresse verwaltung@st-josef-ggmbh.de 2. Träger/Inhaber Altenpflegeheim St. Josef ggmbh Bühlerzell Verband Caritas-Verband 3. Heimleitung Antonie Freisinger Pflegedienstleitung Annette Boy Heimfürsprecher Inge Single
2 2 II. Lage der Einrichtung Das Altenpflegeheim St. Josef liegt mitten im Dorfkern des Ortes Bühlerzell. Gegenüber ist die Turnhalle und die Schule. Die Bushaltestelle ist direkt am Haus. Einkaufsmöglichkeiten: Bäckerei, Metzgerei und Lebensmittelgeschäft sind im Ort vorhanden. III. Leistungsprofil der Einrichtung Unsere Einrichtung) ist durch einen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI mit den Pflegekassen zur vollstationären Dauerpflege Pflegebedürftiger zugelassen. Durch den Versorgungsvertrag wird gleichzeitig das Versorgungskonzept definiert. Zusätzlich ist unsere Einrichtung auch zur Kurzzeitpflege und zur Verhinderungspflege zugelassen. Unsere Einrichtung nimmt auch Personen auf, die die Leistungen einer durch Versorgungsvertrag zugelassenen Altenpflegeeinrichtung in Anspruch nehmen wollen, bei denen aber der Pflege- und Betreuungsbedarf noch nicht die Schwelle erreicht hat, ab der eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsrechts (SGB XI) zu bejahen ist (sog. Pflegestufe 0 ). Besondere Versorgungs- und Betreuungsangebote / Zielgruppen Wachkoma-Patienten MS-Patienten Geistig und/oder mehrfach behinderte Personen Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (demenziell Erkrankte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz)
3 3 IV. Nicht angebotene Leistungen (Leistungsausschlüsse) Folgende Leistungen werden durch die Einrichtung nicht angeboten: Unterbringung in einem geschlossenen Bereich, Langzeitbeatmete Patienten Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte, Pflege und Betreuung für Personen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten, die zu einer erheblichen Gefährdung für sich selbst oder andere Personen führen, die mit den Mitteln der Einrichtung nicht abgewendet werden kann. Entsteht ein entsprechender Bedarf erst nach Einzug in die Einrichtung, darf die Einrichtung eine entsprechende Anpassung der Leistungen verweigern. Ist der Einrichtung ein Festhalten am Heimvertrag unter diesen Voraussetzungen nicht zuzumuten, kann sie den Heimvertrag außerordentlich kündigen. IV. Platzangebot und Ausstattung der Einrichtung 1. Platzangebot Unsere Einrichtung verfügt über folgendes Platzangebot: Dauerpflege Kurzzeitpflege 44 Plätze in Einzelzimmern 1 Platz im Einzelzimmer (eingestreut) Die Plätze sind 2 Wohnbereichen mit bis zu max. 22 Plätzen zugeordnet. 2. Ausstattungsmerkmale der Zimmer und der Einrichtung/Infrastruktur Baujahr 2008 Anzahl der Pflegebäder im Haus: 2 Zimmergrößen von 15,00 bis 17,42 m 2 mit eigenem Sanitärbereich und WC Standardmöblierung: Elektrisches Pflegebett mit Nachttisch, Kleiderschrank, Tisch und Stuhl, Teilmöblierung möglich Zimmerausstattung: Kabelfernsehanschluss, Telefonanschluss, Internetanschluss, Fußbodenheizung, Zentrale Be- und Entlüftung, Elektrische Rollläden
4 4 Die Einrichtung verfügt über: Garten Terrasse Gemeinschaftsräume Räumlichkeiten zur Fest- bzw. Feiertagsgestaltung Friseur Fußpflege Kapelle V. Leistungsangebote Das Leistungsangebot unserer Einrichtung umfasst: 1. Regelleistungen für alle Bewohner Die vollstationäre Versorgung umfasst für jeden Bewohner eine Versorgung mit den erforderlichen Leistungen der Unterkunft, der Verpflegung sowie der Pflege und Betreuung. Diese erforderlichen Leistungen (Regelleistungen) sind mit dem täglichen Heimentgelt abgegolten. Der Inhalt der auf der Grundlage des Versorgungsvertrags zu erbringenden erforderlichen Regelleistungen ist nach Art, Inhalt und Umfang landeseinheitlich verbindlich zwischen den Pflegekassen und den Einrichtungen festgelegt (Rahmenvertrag nach 75 SGB XI). Die Regelleistungen für alle Bewohner umfassen folgende Leistungen: a) Unterkunft Im Entgelt für die Unterkunft sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Die Unterkunftsleistung umfasst auch die regelmäßige Reinigung und das Bereitstellen von Bettwäsche, Lagerungshilfen und Handtüchern, so dass der Bewohner nur seine persönliche Kleidung und Wäsche mitzubringen hat. Soweit diese maschinenwaschbar und mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet ist, übernimmt die Einrichtung auch deren Reinigung. b) Verpflegung Es erfolgt eine Vollverpflegung. Sofern eine Sonderkost erforderlich ist, wird dies berücksichtigt. Der aktuelle Speiseplan ist beispielhaft als Anlage 1 beigefügt. c) Allgemeine Pflege und Betreuungsleistungen Inhalt der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung im Tagesablauf, die teilweise oder vollständige Übernahme von Verrichtungen, die Beaufsichtigung und Anleitung. Die Selbständigkeit soll dabei möglichst weit erhalten oder wiederhergestellt werden. Hierzu gehören Hilfen bei der Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität, die Durchführung von Maßnehmen, die der behandelnde Arzt zur Behandlung und Linderung von Krankheiten angeordnet hat, Hilfen bei der persönlichen Lebensführung sowie Leistungen der sozialen Betreuung.
5 5 Bei den Pflege- oder Betreuungsleistungen richtet sich der Umfang der erforderlichen Leistungen nach dem persönlichen Bedarf. Dieser wird bei pflegeversicherten Personen durch die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung festgestellt, die aufgrund einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. durch Medicproof oder einen anderen Gutachter die Einstufung in eine Pflegestufe vornehmen. Bei Empfängern von Sozialhilfe kann auch eine Feststellung des Bedarfs durch die Sozialhilfeträger erfolgen. In den übrigen Fällen wird der Bedarf durch die Einrichtung festgestellt. Soweit für die Erbringung der Pflege Hilfsmittel erforderlich sind, die ausschließlich der Pflegeerleichterung dienen, werden diese von der Einrichtung gestellt. Hilfsmittel, die in den Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen, müssen für den Bewohner dagegen vom Arzt verordnet werden (z.b. individuell angepasste Rollstühle). Weitere Details zu den erforderlichen Pflege- oder Betreuungsleistungen können der Anlage 2 zum (Muster-)Heimvertrag entnommen werden. Im sozialpflegerischen Bereich gibt derzeit es folgende Leistungen als Gruppen- oder Einzelangebote: - Beschäftigungstherapie - Gedächtnistraining - Basteln, Hand- und Werkarbeiten - Singen, Spielen, Musizieren - Sitztanz, Gymnastik - Kochen und Backen - Vorlesestunden - Ausflüge - Feste und Feiern - Altennachmittage - Gartenarbeiten Änderungen bleiben vorbehalten. Ein aktueller Veranstaltungskalender/Wochen- und o- der Aktivitätsplan ist beispielhaft für einen aktuellen Zeitraum von 1 Monat beigefügt (Anlage 2).
6 6 3. Zusatzleistungen Bei den Zusatzleistungen handelt es sich um Leistungen, die zusätzlichen Komfort und Service bieten. Da es bei den Zusatzleistungen um Leistungen handelt, die nach Auffassung der Pflegekassen und Sozialhilfe nicht notwendiger Bestandteil einer vollstationären Versorgung sind, sind die Kosten immer vom Bewohner selbst zu tragen. Die Einrichtung ist berechtigt, das Angebot an Zusatzleistungen zu verändern. VI. Tägliches Heimentgelt Für die vollstationäre Pflege gilt derzeit folgendes tägliches Heimentgelt: Pflegeklasse G Pflegeklasse 1 Pflegeklasse 2 Pflegeklasse 3 Pflegevergütung für die allgemeinen Pflegeleistungen 35,18 52,08 67,31 81,18 Ausbildungsumlage 1,08 1,08 1,08 1,08 Entgelt für Unterkunft 12,60 12,60 12,60 12,60 Entgelt für Verpflegung 10,50 10,50 10,50 10,50 gesondert berechenbare Investitionskosten 13,50 13,50 13,50 13,50 tägliches Gesamtentgelt 72,86 89,76 104,99 118,86 abzüglich Anteil der Pflegekasse 0,00 34,98 43,72 52,99 Eigenanteil täglich 72,86 54,78 61,27 65,87
7 7 VII. Hinweis auf mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen Kraft Gesetz sind wir verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen künftiger Änderungen der Leistungen und des Entgelts hinzuweisen. 1. Änderung des Leistungsangebots der Einrichtung Die Regelleistungen werden durch den Rahmenvertrag nach 75 SGB XI festgelegt, der die Leistungspflicht nach dem Pflegeversicherungsrecht konkretisiert. Der Rahmenvertrag wird zwischen den Pflegekassen und den Landesverbänden der Einrichtungen geschlossen und ist für die Pflegeeinrichtungen kraft Gesetz unmittelbar verbindlich. Wird der Rahmenvertrag geändert, so können sich auch die Regelleistungen ändern. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ( 87a SGB XI-Leistungen) werden zwischen Einrichtung und Pflegekassen zugunsten des betroffenen Personenkreises vereinbart. Kommt es bei dieser Vereinbarung zu Veränderungen oder findet sie keine Fortsetzung, kann dies zu einer Änderung des Leistungsangebots bzw. sogar zur vollständigen Einstellung der Leistungen führen. Über das Angebot an Zusatzleistungen bestimmt die Einrichtung unter Beachtung der durch den Rahmenvertrag nach 75 SGB XI vorgesehenen Regelleistungen. Sie ist berechtigt, bestehende Zusatzleistungen zu ändern oder einzustellen. Sie kann auch neue Zusatzleistungen einführen 2. Änderung von Leistungen und Entgelt aufgrund eines geänderten Pflege- oder Betreuungsbedarfs des Bewohners Aufgrund von Änderungen beim Pflege- oder Betreuungsbedarf eines Bewohners können sich der Umfang und das Entgelt der Pflege- und Betreuungsleistungen ändern. Sofern die Einrichtung dies nicht durch einen Leistungsausschluss unter Ziffer IV ausgeschlossen hat, ist sie zur Anpassung der Leistungen verpflichtet. Bei Bewohnern, die Leistungen der vollstationären Pflege nach der Pflegeversicherung oder im Rahmen der Sozialhilfe erhalten, passt die Einrichtung ihre Leistungen sowie das Entgelt durch einseitige Erklärung an. In allen übrigen Fällen bietet sie die erforderlichen Änderungen der Leistungen sowie des Entgelts an. Nimmt der Bewohner das Angebot nicht an und ist der Einrichtung unter diesen Voraussetzungen ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten, hat die Einrichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei einer Änderung der Pflege- oder Betreuungsleistungen ist eine Änderung des Vertrags nur erforderlich, wenn es hierdurch zu einer Änderung bei der Vergütungshöhe kommt. Erforderliche Änderungen des Vertrags werden von der Einrichtung dargestellt und begründet. 3. Änderungen des Entgelts aufgrund einer geänderten Berechnungsgrundlage Die Entgelte in Heimen unterliegen einer Preisentwicklung, da sich die Berechnungsgrundlage regelmäßig verändert (z.b. durch veränderte Lohnkosten, Energiekosten, Lebensmittelskosten, Gebäudesanierung). Die Einrichtung kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, sofern die Erhöhung und das erhöhte Entgelt angemessen sind. Das erhöhte Heimentgelt wird von den Bewohnern frühestens 4 Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens geschuldet.
8 8 Bei den Regelleistungen richtet sich die Entgelterhöhung nach den Vereinbarungen, die von der Einrichtung mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen werden, soweit solche Vereinbarungen vorhanden sind. VIII. Ergebnis der letzten Qualitätsprüfung durch den MDK Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft in regelmäßigen Abständen die Qualität der stationären Einrichtungen. Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Prüfung Nähere Informationen hierzu können Sie auf Nachfrage bei der Einrichtungsleitung erhalten. Bei seiner letzten Prüfung am hat der MDK der Einrichtung folgende Benotung vergeben: Pflege und medizinische Versorgung Umgang mit demenzkranken Bewohnern Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene Note 1,0 1,0 1,0 1,0 Gesamtergebnis 1,0 Landesdurchschnitt: 1,1 Befragung der Bewohner 1,0
9 9 Empfangsbekenntnis Ich habe jeweils eine Ausfertigung Vorvertragliche Informationen (Stand Januar 2015) (Muster-)Heimvertrag aktueller Speiseplan (Anlage 1) aktueller Veranstaltungskalender (Anlage 2) aktuelles Angebot an zusätzlichen Beratungs- und Betreuungsleistungen nach 87b SGB XI (Anlage 3) erhalten. (Ort) (Datum) (Unterschrift des Bewohners oder des bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers) Betrifft Anfrage vom An: Adresse Für: (Name und Geburtsdatum des Betroffenen)
(Stand: August 2017)
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