Pflegezentrum Hans-Klenk-Haus. Anmeldung zur Heimaufnahme

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1 Pflegezentrum Hans-Klenk-Haus Vor- und Nachname (auch Geburtsname) Talstraße 22-24, Ludwigsburg, Telefon , Fax Anmeldung zur Heimaufnahme Geburtsdatum Geburtsort Adresse (Straße, PLZ, Ort) Telefon derzeitiger Aufenthaltsort Staatsangehörigkeit Familienstand Konfession Name/Adresse/Telefon-Nr. eines Angehörigen (Verwandtschaftsgrad) bzw. Bevollmächtigten: Hausarzt (Adresse) Krankenkasse (Adresse) Pflegegrad noch keinen Pflegegrad Pflegegrad beantragt am: Aufnahmetermin sofort vorsorglich Finanzierung des Pflegeplatzes: Selbstzahler Selbstzahler Sozialhilfe + Pflegeversicherung (privatversichert) + Pflegeversicherung Hinweis: Das AWO Pflegezentrum Hans-Klenk-Haus ist ein Nichtraucherhaus, es darf weder in den Zimmern noch in den Gemeinschaftsräumen geraucht werden. Ihre Anmeldung wird in die Warteliste aufgenommen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie an einem Pflegeplatz in unserer Einrichtung nicht mehr interessiert sind. Ort, Datum Unterschrift Dokument: Verantwortlich: Freigabe: Stand: Datum: Seite: III-SP F 1 EL GF von 11

2 Pflegezentrum Hans-Klenk-Haus Talstraße 22-24, Ludwigsburg Telefon , Fax Ärztliches Zeugnis zur Heimaufnahme Vor- und Nachname (auch Geburtsname) Geburtsdatum Geburtsort Anschrift (Straße, PLZ, Ort): Name und Anschrift der Pflegekasse: Gehfähig: Inkontinenz: Treppensteigen möglich: Fremder Hilfe bedürftig bei: Benutzen der Toilette An- und Auskleiden Essen Waschen Frisieren Baden Orientierung (jeweils: voll / teilweise / nein): örtlich zeitlich zur Person zur Situation Nachts Aufsicht erforderlich: Gemütsstimmung: Suchtkrankheit / welche: Körperliche Behinderung / Art: Geistige bzw. seelische Behinderung oder Störung / Art: Diagnose: Bestehen ansteckende Krankheiten, z.b. TBC? (Erforderlich ist die ärztliche Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz) Grund für die Heimunterbringung: Bestand früher einmal Heimunterbringung, wenn ja wo? Ergänzungen (Diät oder anderes): Ort, Datum Unterschrift / Stempel Dokument: Verantwortlich: Freigabe: Stand: Datum: Seite: III-SP F 3 EL GF von 11

3 Vorvertragliche Informationen zur vollstationären Pflegeeinrichtung Pflegezentrum Hans-Klenk-Haus nach 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Stand: ) Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, Sie suchen derzeit einen Platz in einer Pflegeeinrichtung und interessieren sich für einen Platz in unserer Einrichtung. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern und um den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nachzukommen, haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung für Sie zusammengestellt. Ergänzend erhalten Sie völlig unverbindlich ein Musterexemplar des bei uns verwendeten Heimvertrags. Dieser enthält weitere Konkretisierungen der einzelnen Leistungen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unserer Verwaltung unter der Telefonnummer gerne zur Verfügung. AWO Pflegezentrum Hans-Klenk-Haus Talstraße Ludwigsburg Telefon Telefax I. Kontaktdaten und Ansprechpartner Hans-Klenk-Haus@AWO-Ludwigsburg.de Internetadresse: Träger der Einrichtung: AWO Ludwigsburg ggmbh für Sozialarbeit und soziale Dienstleistungen Einrichtungsleitung: Frau Britta Schaaf Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Telefon Pflegedienstleitung: Frau Julijana Hecimovic Mo. bis Fr. von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Telefon Heimbeirat: Frau Elke Mayer Terminvereinbarung über die Verwaltung Mo. bis Do. von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Fr. von 8.30 Uhr bis Uhr Telefon

4 2 II. Lage der Einrichtung Lage im Ort: Die Einrichtung befindet sich nahe dem Stadtzentrum im Stadtteil Untere Stadt. Verkehrsanbindung: Zum Bahnhof (DB und S-Bahn) beträgt der Fußweg ca. 15 Minuten, die nächste Bushaltestelle befindet sich in der Talstraße, Entfernung ca. 50 m. Einkaufsmöglichkeiten: Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im nahegelegenen Stadtzentrum. III. Leistungsprofil der Einrichtung Unsere Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI mit den Pflegekassen zur vollstationären Dauerpflege Pflegebedürftiger zugelassen. Durch den Versorgungsvertrag wird gleichzeitig das Versorgungskonzept definiert. Besondere Versorgungs- und Betreuungsangebote / Zielgruppen: Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (demenziell Erkrankte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) IV. Nicht angebotene Leistungen (Leistungsausschlüsse) Folgende Leistungen werden durch die Einrichtung nicht angeboten: Unterbringung in einem geschlossenen Bereich, Aufnahme von Beatmungspatienten, Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte, Pflege und Betreuung für Personen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten, die zu einer erheblichen Gefährdung für sich selbst oder andere Personen führen, die mit den Mitteln der Einrichtung nicht abgewendet werden kann. Entsteht ein entsprechender Bedarf erst nach Einzug in die Einrichtung, darf die Einrichtung eine entsprechende Anpassung der Leistungen verweigern. Ist der Einrichtung ein Festhalten am Heimvertrag unter diesen Voraussetzungen nicht zuzumuten, kann sie den Heimvertrag außerordentlich kündigen. V. Platzangebot und Ausstattung der Einrichtung Die Einrichtung verfügt über folgendes Platzangebot: Dauerpflege: 90 Plätze ausschließlich in Einzelzimmern Die Plätze sind 3 Wohnbereichen mit bis zu max. 30 Plätzen zugeordnet. Ausstattungsmerkmale der Zimmer und der Einrichtung/Infrastruktur: Baujahr 2002 Zimmergrößen von 22 bis 24 m 2 WC / Sanitärbereich:

5 Anzahl der Zimmer mit eigenem Bad (WC/Waschbecken/Dusche): 42 Anzahl der Zimmer mit Vorraum* und Tandembad*/ WC: 48 (*für zwei Zimmer steht ein Vorraum und ein Sanitärbereich mit WC, Waschbecken, Dusche zur Verfügung) Anzahl der Pflegebäder im Haus: 1 Standardmöblierung: 1 Pflegebett, 1 Pflegenachttisch, 1 Esstisch, 1 Stuhl mit Armlehnen, 1 Stuhl ohne Armlehnen, 1 Kleider- und Wäscheschrank, Notrufanlage, TV-Kabelanschluss, Telefonanschluss, Gardinen, Beleuchtung. 3 Teilmöblierung: Eigene Möbel/Ausstattungsgegenstände können im Einvernehmen mit der Einrichtung mitgebracht werden. Die Einrichtung verfügt über: Außengarten Innenhofgarten = Therapiegarten Gemeinschaftsräume Therapieräume Räumlichkeiten zur Fest- bzw. Feiertagsgestaltung Cafeteria Getränke- und Snackautomaten (Heiß- und Kaltgetränke, süße und salzige Snacks) Friseursalon Gästezimmer Wellnessoase VI. Leistungsangebote Das Leistungsangebot unserer Einrichtung umfasst: 1. Regelleistungen für alle Bewohner Die vollstationäre Versorgung umfasst für jeden Bewohner eine Versorgung mit den erforderlichen Leistungen der Unterkunft, der Verpflegung sowie der Pflege und Betreuung. Diese erforderlichen Leistungen (Regelleistungen) sind mit dem täglichen Heimentgelt abgegolten. Der Inhalt der auf der Grundlage des Versorgungsvertrags zu erbringenden erforderlichen Regelleistungen ist nach Art, Inhalt und Umfang landeseinheitlich verbindlich zwischen den Pflegekassen und den Einrichtungen festgelegt (Rahmenvertrag nach 75 SGB XI). Die Regelleistungen für alle Bewohner umfassen folgende Leistungen: 1.1. Unterkunft Im Entgelt für die Unterkunft sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Die Unterkunftsleistung umfasst auch die regelmäßige Reinigung und das Bereitstellen von Bettwäsche, Lagerungshilfen und Handtüchern, so dass der Bewohner nur seine persönliche Kleidung und Wäsche mitzubringen braucht. Soweit diese maschinenwaschbar ist, übernimmt die Einrichtung auch deren Reinigung (vgl. hierzu auch 4 des Muster-Heimvertrags) Verpflegung Es erfolgt eine Vollverpflegung. Sofern eine Sonderkost erforderlich ist, wird dies berücksichtigt (vgl. hierzu auch 5 des Muster-Heimvertrags). Ein Speiseplan ist beispielhaft beigefügt Allgemeine Pflege und Betreuungsleistungen

6 4 Inhalt der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung im Tagesablauf, die teilweise oder vollständige Übernahme von Verrichtungen, die Beaufsichtigung und Anleitung. Die Selbständigkeit soll dabei möglichst weit erhalten oder wiederhergestellt werden. Hierzu gehören Hilfen bei der Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität, die Durchführung von Maßnahmen, die der behandelnde Arzt zur Behandlung und Linderung von Krankheiten angeordnet hat, Hilfen bei der persönlichen Lebensführung sowie Leistungen der sozialen Betreuung. Bei den Pflege- oder Betreuungsleistungen richtet sich der Umfang der erforderlichen Leistungen nach dem persönlichen Bedarf. Dieser wird bei pflegeversicherten Personen durch die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung festgestellt, die aufgrund einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. durch Medicproof oder einen anderen Gutachter die Einstufung in einen Pflegegrad vornehmen. Bei Empfängern von Sozialhilfe kann auch eine Feststellung des Bedarfs durch die Sozialhilfeträger erfolgen. In den übrigen Fällen wird der Bedarf durch die Einrichtung festgestellt. Soweit für die Erbringung der Pflege Hilfsmittel erforderlich sind, die ausschließlich der Pflegeerleichterung dienen, werden diese von der Einrichtung gestellt. Hilfsmittel, die in den Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen, müssen für den Bewohner dagegen vom Arzt verordnet werden (z.b. individuell angepasste Rollstühle). Weitere Details zu den erforderlichen Pflege- oder Betreuungsleistungen können der Anlage 2 zum Muster-Heimvertrag entnommen werden. Im sozialpflegerischen Bereich gibt es derzeit folgende Leistungen als Gruppen- oder Einzelangebote: Beschäftigungstherapie Gedächtnistraining Basteln, Hand- und Werkarbeiten Singen, Spielen, Musizieren Sitztanz, Gymnastik Kochen und Backen Vorlesestunden Ausflüge Feste und Feiern Hauszeitung Änderungen bleiben vorbehalten. Ein Veranstaltungskalender ist beispielhaft beigefügt. 2. Zusätzliche Leistungen der Betreuung und Aktivierung nach 43b SGB XI Für Bewohner mit den Pflegegraden 1-5, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht (SGB XII) oder nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten,hat unsere Einrichtung mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) ergänzend zu den allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen ein zusätzliches Angebot an Betreuungs-und Aktivierungsleistungen vereinbart. Hierbei handelt es sich um Angebote zur Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten, wie Kochen, Backen, handwerkliche Arbeiten, Basteln, Malen, Singen u.ä. Die Bewohner werden hierbei von den Mitarbeitern der Einrichtung betreut und begleitet und zu einer Teilnahme motiviert und aktiviert. Ein Wochenplan ist beispielhaft beigefügt. Das zusätzliche Betreuungsangebot wird durch zusätzliches Personal sichergestellt, das ausschließlich über die Pflegeversicherung bzw. vom Sozialamt oder Versorgungsamt finanziert wird.

7 5 3. Zusatzleistungen Bei den Zusatzleistungen handelt es sich um Leistungen, die zusätzlichen Komfort und Service bieten. Da es sich bei den Zusatzleistungen um Leistungen handelt, die nach Auffassung der Pflegekassen und Sozialhilfe nicht notwendiger Bestandteil einer vollstationären Versorgung sind, sind die Kosten immer vom Bewohner selbst zu tragen. Die aktuelle Liste der Zusatzleistungen kann der Anlage 4 des Muster-Heimvertrags entnommen werden. Eine aktuelle Preisliste der Zusatzleistungen im Bereich sonstiger Dienstleistungen ist beigefügt. Die Einrichtung ist berechtigt, das Angebot an Zusatzleistungen zu verändern. VII. Tägliches Heimentgelt Die aktuellen Preise entnehmen Sie aus der Anlage 5 des Muster-Heimvertrages. VIII. Hinweis auf mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen Kraft Gesetz sind wir verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen künftiger Änderungen der Leistungen und des Entgelts hinzuweisen. 1. Änderung des Leistungsangebots der Einrichtung Die Regelleistungen werden durch den Rahmenvertrag nach 75 SGB XI festgelegt, der die Leistungspflicht nach dem Pflegeversicherungsrecht konkretisiert. Der Rahmenvertrag wird zwischen den Pflegekassen und den Landesverbänden der Einrichtungen geschlossen und ist für die Pflegeeinrichtungen kraft Gesetz unmittelbar verbindlich. Wird der Rahmenvertrag geändert, so können sich auch die Regelleistungen ändern. Die zusätzlichen Leistungen der Betreuung und Aktivierung 43b SGB XI werden zwischen Einrichtung und Pflegekassen zugunsten des anspruchsberechtigten Personenkreises vereinbart. Kommt es bei dieser Vereinbarung zu Veränderungen oder findet sie keine Fortsetzung, kann dies zu einer Änderung des Leistungsangebots führen. Über das Angebot an Zusatzleistungen bestimmt die Einrichtung unter Beachtung der durch den Rahmenvertrag nach 75 SGB XI vorgesehenen Regelleistungen. Sie ist berechtigt, bestehende Zusatzleistungen zu ändern oder einzustellen. Sie kann auch neue Zusatzleistungen einführen. 2. Änderung von Leistungen und Entgelt aufgrund eines geänderten Pflege- oder Betreuungsbedarfs des Bewohners Aufgrund von Änderungen beim Pflege- oder Betreuungsbedarf eines Bewohners können sich der Umfang und das Entgelt der Pflege- und Betreuungsleistungen ändern. Sofern die Einrichtung dies nicht durch einen Leistungsausschluss unter Ziffer IV ausgeschlossen hat, ist sie zur Anpassung der Leistungen verpflichtet. Bei Bewohnern, die Leistungen der vollstationären Pflege nach der Pflegeversicherung oder im Rahmen der Sozialhilfe erhalten, passt die Einrichtung ihre Leistungen sowie das Entgelt durch einseitige Erklärung an. In allen übrigen Fällen bietet sie die erforderlichen Änderungen der Leistungen sowie des Entgelts an. Nimmt der Bewohner das Angebot nicht an und ist der Einrichtung unter diesen Voraussetzungen ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten, hat die Einrichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht.

8 Bei einer Änderung der Pflege- oder Betreuungsleistungen ist eine Änderung des Vertrags nur erforderlich, wenn es hierdurch zu einer Änderung bei der Vergütungshöhe kommt. Erforderliche Änderungen des Vertrags werden von der Einrichtung dargestellt und begründet Änderungen des Entgelts aufgrund einer geänderten Berechnungsgrundlage Die Entgelte in Heimen unterliegen einer Preisentwicklung, da sich die Berechnungsgrundlage regelmäßig verändert (z.b. durch veränderte Lohnkosten, Energiekosten, Lebensmittelskosten, Gebäudesanierung). Die Einrichtung kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, sofern die Erhöhung und das erhöhte Entgelt angemessen sind. Das erhöhte Heimentgelt wird von den Bewohnern frühestens 4 Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens geschuldet. Bei den Regelleistungen richtet sich die Entgelterhöhung nach den Vereinbarungen, die von der Einrichtung mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen werden, soweit solche Vereinbarungen vorhanden sind. IX. Hinweis auf MDK-Prüfberichte, Qualitätssiegel, Heimaufsichtsprüfberichte und künftig auch Qualitätsberichte der Heimaufsichten Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Heimaufsichtsbehörde prüfen in regelmäßigen Abständen die Qualität der stationären Einrichtungen. Hierbei handelt es sich um unangemeldete Prüfungen. Prüfung MDK: Seit Herbst 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität im Rahmen der Pflege-Transparenz-vereinbarungen veröffentlicht. So hat es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in 115 Abs. 1a vorgesehen. Mit Hilfe von Noten zwischen 1 und 5 können sich Pflegebedürftige und Angehörige über die Qualität von Pflegeeinrichtungen informieren. Eine erste Orientierung bietet die Gesamtnote einer Pflegeeinrichtung, darüber hinaus informieren weitere Noten über die Qualität verschiedener Bereiche. Wer sich noch genauer informieren will, kann sich auch die Bewertung für jedes einzelne Qualitätskriterium im Transparenzbericht z. B unter ansehen. In der Einrichtung wird das Ergebnis der MDK-Prüfung veröffentlicht, nähere Informationen dazu, zum Qualitätsmanagement und sonstigen Prüfungen erhalten Sie auf der Homepage der Einrichtung oder auf Nachfrage bei der Einrichtungsleitung. Prüfung Heimaufsicht: Die letzte Prüfung durch die Heimaufsicht in unserer Einrichtung fand am statt. Der aktuelle Prüfbericht liegt in der Verwaltung aus. Künftige Bewohner bzw. deren Vertreter haben das Recht auf eine Kopie des aktuellen Prüfberichts. Wenn Sie die Aushändigung einer Kopie des Prüfberichtes wünschen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung.

9 Anlage 6 zum Heimvertrag Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen Hausordnung 1. Das AWO Pflegezentrum Hans-Klenk-Haus möchte seinen Bewohnerinnen und Bewohnern die Geborgenheit bieten, die sie sich für ihren Lebensabend wünschen. Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sind beste Voraussetzungen für eine gute Hausatmosphäre, gegenseitige Rücksichtnahme ist im Interesse des Hausfriedens unerlässlich. Wir bitten daher, diese Hausordnung genau zu beachten. 2. Im AWO Pflegezentrum Hans-Klenk-Haus ist das Rauchen verboten (Landesnichtraucherschutzgesetz [LNRSG]). 3. Aus Sicherheitsgründen (Brandgefahr) ist das Abbrennen von Kerzen bzw. jegliche Art von offenem Feuer im Zimmer und in den Gemeinschaftsräumen untersagt. 4. Im Interesse aller Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Nachbarschaft sind folgende Ruhezeiten einzuhalten: Nachtruhe Mittagsruhe Uhr bis 7.00 Uhr Uhr bis Uhr In dieser Zeit sollen die Türen leise geschlossen und jeder sonstige Lärm vermieden werden. Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte und Musikinstrumente sollen immer auf Zimmerlautstärke eingestellt sein. 3. Die Einrichtung des Hauses, insbesondere die überlassenen Gegenstände, ist pfleglich und schonend zu behandeln. Änderungen und Ausbesserungen dürfen nur mit Zustimmung der Einrichtungsleitung vorgenommen werden; Schäden oder Gebrauchsstörungen am Gebäude oder am Inventar sind unverzüglich der Einrichtungsleitung anzuzeigen. Soweit die Schäden oder Gebrauchsstörungen im Wohnbereich des Benutzers aufgetreten sind, haftet dieser bei schuldhaft unterlassener oder verzögerter Anzeige für seine Folgeschäden selbst. 4. Die Gemeinschaftseinrichtungen stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleichermaßen zur Verfügung. Gegenstände aus den Gemeinschaftsräumen dürfen nicht mit in die Zimmer genommen werden. 5. Das Anbringen von Befestigungsvorrichtungen bedarf wegen der Gefahr der Beschädigung von Installationsleitungen in jedem Fall der vorherigen Absprache mit dem technischen Dienst des Hauses. 6. Den Bewohnerinnen und Bewohnern werden die im Heimvertrag aufgeführten Schlüssel überlassen. Jeder Verlust ist der Einrichtungsleitung zu melden. Es dürfen keine Veränderungen der Türschlösser vorgenommen oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden, die ein Betreten des Zimmers bei Gefahr im Verzug verhindern oder verzögern können (z.b. Steckschlüssel, Türketten).

10 -2-7. Besuche sind grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Ab Uhr bedarf ein Besuch der Absprache mit dem Pflegepersonal, da die Haustüren zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Besucher von außerhalb können mit Zustimmung der Einrichtungsleitung im Gästezimmer des Hauses übernachten. 8. Die Mahlzeiten werden gemeinsam zu den hausüblichen Zeiten im Aufenthaltsraum der Wohnbereiche eingenommen. Wer diese Zeiten aus zwingenden Gründen (z.b. Arzttermin) nicht einhalten kann, erhält nach Absprache mit dem Pflegepersonal die Mahlzeit zu einem späteren Zeitpunkt. Mahlzeiten werden nur in Ausnahmefällen (z.b. bei akuter vorübergehender Erkrankung oder bei Vorliegen ständiger Bettlägerigkeit) im Zimmer serviert. Geschirr und Besteck dürfen aus dem Aufenthaltsraum nicht mitgenommen werden. 9. In den Zimmern ist das Kochen bzw. das Benützen von Kochplatten u. ä. aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. 10. Für Abfälle stehen in jedem Zimmer Behältnisse zur Verfügung. Wegen der Verstopfungsgefahr darf der Abfall keinesfalls in das WC geworfen werden. 11. Zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Bildung von Schimmelpilz ist das Wäschewaschen und -trocknen im Zimmer nicht gestattet. 12. Zur Hauptküche, zu den Vorrats- und Wirtschaftsräumen sowie zu den Arbeitsräumen in den Wohnbereichen haben Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucher keinen Zutritt. 13. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung sind in Erfüllung ihrer Aufgabe berechtigt, die Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner ggf. auch während ihrer Abwesenheit zu betreten. Auf die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner ist dabei Rücksicht zu nehmen. 14. Das Halten von Haustieren bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Einrichtungsleitung. 15. Im eigenen wie im Interesse des Hauses wird den Bewohnerinnen und Bewohnern dringend empfohlen, keine größeren Geldbeträge und wertvollen Gegenstände im Zimmer aufzubewahren. Für den Verlust von Geld- und Wertgegenständen übernimmt das Haus keine Haftung. 16. Wünsche und Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich vorgebracht werden. Beschwerdeprotokolle für schriftliche Beschwerden befinden sich an der Information im Foyer und in den Pflegestützpunkten der Wohnbereiche. Als Ansprechpartner stehen neben der Einrichtungsleitung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

11 Neue Medien im Hans-Klenk-Haus Es stehen zwei neue Tablet Computer dem Sozialdienst zur Verfügung. Diese unterstützen die Soziale Betreuung. Durch diese Tablets und dem dadurch verfügbaren Internetanschluss können besondere individuelle Einzelbetreuungen durchgeführt werden. Auch Ihnen als Angehörige, Betreuer, Freunde und Bekannte bieten wir dadurch folgende Möglichkeiten: Sie wollen einem Bewohner/ einer Bewohnerin per etwas senden? Es besteht die Möglichkeit eigene Fotos, Texte und kleine Filme per Mail zu schicken und einer bestimmten Person so Grüße zu senden. Mit unseren neuen Tablets werden die MitarbeiterInnen des Sozialdienstes diese Dateien ihrem Angehörigen zeigen. Bitte schreiben Sie dazu in die Betreffzeile der Mail den gewünschten Adressaten und schicken sie die Mail an folgende Adresse: Sie wollen direkt mit einem Bewohner/ einer Bewohnerin sprechen? Per Videotelefonie können Sie mit einem Bewohner/ einer Bewohnerin sprechen. Für Terminabsprachen melden Sie sich bitte bei der Sozialdienstleitung Alexandra Metzger Tel: Mail:

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