Vorvertragliche Informationen zum Pflegeheim Almenhof nach 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
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- Claus Hausler
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1 Vorvertragliche Informationen zum Pflegeheim Almenhof nach 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Stand: 01. August 2014) Pflegeheim Almenhof Neckarauer Straße Mannheim
2 Inhaltsverzeichnis I. Kontaktdaten und Ansprechpartner II. III. IV. Lage der Einrichtung Leistungsprofil der Einrichtung Platzangebot und Ausstattung der Einrichtung V. Leistungsangebote VI. VII. VIII. Heimentgelt Hinweis auf mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen Ergebnis der letzten Qualitätsprüfung durch den MDK Anlagen: Speisekarte Heimvertrag (zusätzlich zu dieser Broschüre)
3 Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, Sie suchen derzeit einen Platz in einer Pflegeeinrichtung und interessieren sich für das Pflegeheim Almenhof, eine Pflegeeinrichtung der Verwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft für Altenhilfe mbh, kurz VDA. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern und gleichzeitig der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht nachzukommen, haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung für Sie zusammengestellt. Ergänzend erhalten Sie völlig unverbindlich ein Musterexemplar des bei uns verwendeten Heimvertrags. Dieser enthält weitere Konkretisierungen der einzelnen Leistungen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0621 / gerne zur Verfügung. Sollten Sie sich für einen Platz in unserer Einrichtung entscheiden, schließen wir mit Ihnen einen individuell erstellten Heimvertrag ab. I. Kontaktdaten und Ansprechpartner 1. Name der Einrichtung: Pflegeheim Almenhof Straße: Neckarauer Straße 229 PLZ/Ort: Mannheim Telefon: 0621 / Telefax: 0621 / almenhof@vda-mannheim.de Internetadresse: Heimleitung: Bürokernzeiten: Renate Deutschmann Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30 Uhr Uhr zzgl. Termine nach Vereinbarung Pflegedienstleitung: Bürokernzeiten: Angelika Trefs Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30 Uhr Uhr zzgl. Termine nach Vereinbarung 2. Träger: Pflegeheim Almenhof GmbH Verband: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.v. (BWKG)
4 II. Lage der Einrichtung Das Pflegeheim Almenhof liegt sehr zentral im Stadtteil Almenhof direkt an der Neckarauer Straße, nur ca. 100m von der nächsten Bus- und Straßenbahnhaltestelle entfernt. Im rückseitigen Teil des Grundstücks befindet sich, abseits der Straße und umgeben von Kleingärten, ein begrünter Außenbereich für unsere Bewohner. Unterschiedliche Einkaufsmöglichkeiten befinden sich nur wenige Gehminuten entfernt. III. Leistungsprofil der Einrichtung Unsere Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI mit den Pflegekassen zur vollstationären Dauerpflege Pflegebedürftiger sowie zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zugelassen. Das Pflegeheim Almenhof nimmt auch Personen auf, die die Leistungen einer durch Versorgungsvertrag zugelassenen Altenpflegeeinrichtung in Anspruch nehmen wollen, bei denen aber der Pflege- und Betreuungsbedarf noch nicht die Schwelle erreicht hat, ab der eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsrechts (SGB XI) gegeben wäre (sog. Pflegestufe 0). Neben der allgemeinen Pflege und Betreuung älterer Menschen bietet das Pflegeheim Almenhof Pflege und Betreuung für folgende Zielgruppen an: Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (dementiell Erkrankte in den unterschiedlichen Stadien von beginnender Demenz bis hin zu einem schweren dementiellen Krankheitsbild) Personen mit einem vormundschaftlichen Unterbringungsbeschluss gemäß 1906 BGB aufgrund von Eigengefährdung, Personen mit Depressionen oder anderen psychischen Beeinträchtigungen, Personen mit Folgeerkrankungen nach Alkoholabusus, Personen mit Migrationshintergrund, Personen, die schwerst pflegebedürftig sind, z. B. Personen im Wachkoma.
5 Platzangebot und Ausstattung der Einrichtung 1. Platzangebot Das Pflegeheim Almenhof verfügt über folgendes Platzangebot: Vollstationäre Pflege: 152 Plätze in 76 Doppelzimmern davon Kurzzeitpflege: 6 Plätze (eingestreut) Die Plätze sind 5 Wohnbereichen mit bis zu 34 Plätzen zugeordnet. 2. Ausstattungsmerkmale der Zimmer und der Einrichtung Baujahr : 1964 Zimmergrößen : 25,91 qm bis 26,9 qm Anzahl der Zimmer mit eigenem Bad : 76 Anzahl der Pflegebäder im Haus : 5 Standardmöblierung : Pflegebett, Nachtschrank, Schrank, Tisch und Stühle Eigenmöblierung : nach Absprache möglich/erwünscht Telefon/TV/Internetanschluß : möglich Die Einrichtung verfügt über: eine Terrasse eine Cafeteria Gemeinschaftsräume besondere Therapieräume (z.b. Küche, Werkstatt) Räumlichkeiten zur Fest- bzw. Feiertagsgestaltung einen Kiosk einen Frisiersalon einen Andachtsraum eine Bibliothek Sport- und Gymnastikraum IV. Leistungsangebote 1. Regelleistungen für alle Bewohner Die vollstationäre Versorgung umfasst für jeden Bewohner eine Versorgung mit den erforderlichen Leistungen der Unterkunft, der Verpflegung sowie der Pflege und Betreuung. Diese erforderlichen Leistungen (Regelleistungen) sind mit dem Heimentgelt abgegolten. Der Inhalt der auf der Grundlage des Versorgungsvertrags zu erbringenden erforderlichen Regelleistungen ist nach Art, Inhalt und Umfang landeseinheitlich verbindlich zwischen den Pflegekassen und den Einrichtungen festgelegt (Rahmenvertrag nach 75 SGB XI) und werden im Heimvertrag erläutert.
6 Die Regelleistungen für alle Bewohner umfassen folgende Leistungen: a) Unterkunft Im Entgelt für die Unterkunft sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Die Unterkunftsleistung umfasst auch die regelmäßige Reinigung und das Bereitstellen von Bettwäsche und Handtüchern, so dass der Bewohner nur seine persönliche Wäsche und Kleidung mitzubringen hat. Soweit diese maschinenwaschbar und von der von uns beauftragten Wäscherei mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet ist, übernimmt die Einrichtung auch deren Reinigung (vgl. hierzu auch 4 Abs. 5d des Heimvertrags). b) Verpflegung Es erfolgt eine Vollverpflegung mit Frühstück, Mittagessen und Abendessen sowie Zwischenmahlzeiten in erforderlichem Umfang (vgl. hierzu auch 5 Abs. 1 des Heimvertrags). Sofern eine Sonderkost erforderlich ist, wird dies berücksichtigt. Eine aktuelle Speisekarte ist beispielhaft als Anlage beigefügt. Die Speisekarten des aktuellen Monats sind jeweils in der kostenlos verfügbaren monatlichen Hauszeitschrift VDAaktuell veröffentlicht. c) Allgemeine Pflege- und Betreuungsleistungen Inhalt der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung im Tagesablauf, die teilweise oder vollständige Übernahme von Verrichtungen, die Beaufsichtigung und Anleitung. Die Selbständigkeit soll dabei möglichst weit erhalten oder wiederhergestellt werden. Hierzu gehören Hilfe bei der Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität, die Durchführung von Maßnahmen, die der behandelnde Arzt zur Vorbeugung, Behandlung und Linderung von Krankheiten angeordnet hat, Hilfen bei der persönlichen Lebensführung sowie Leistungen der sozialen Betreuung. Bei den Pflege- und Betreuungsleistungen richtet sich der Umfang der erforderlichen Leistungen nach dem persönlichen Bedarf. Dieser wird bei pflegeversicherten Personen durch die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung festgestellt, die aufgrund einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. durch Medicproof oder einen anderen Gutachter die Einstufung in eine Pflegestufe vornehmen. Bei Empfängern von Sozialhilfe kann auch eine Feststellung des Bedarfs durch die Sozialhilfeträger erfolgen. In den übrigen Fällen wird der Bedarf durch die Einrichtung festgestellt. Soweit für die Erbringung der Pflege Hilfsmittel erforderlich sind, die ausschließlich der Pflegeerleichterung dienen, werden diese von der Einrichtung gestellt. Hilfsmittel, die in den Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen, müssen für den Bewohner dagegen vom Arzt verordnet werden (z.b. individuell angepasste Rollstühle).
7 Weitere Details zu den erforderlichen Pflege- und Betreuungsleistungen können der Anlage 1 des Heimvertrags entnommen werden. Im sozialpflegerischen Bereich gibt es derzeit folgende Leistungen als Gruppen- oder Einzelangebote (Änderungen bleiben vorbehalten): Gedächtnistraining Gymnastik Basteln Spielen Lesen Tanznachmittage Gesprächsrunden Kochen und Backen Hand- und Werkarbeiten 10 Minuten-Aktivierung Geburtstagsfeiern Traditionelle Feste und Feiern Kegeln Ausflüge/Spaziergänge 2. Zusätzliche Betreuungsleistungen nach 87b SGB XI für Pflegeversicherte mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Speziell für pflegeversicherte Bewohner, bei denen die Pflegeversicherung gemäß 45a SGB XI dauerhaft eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz aufgrund einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung festgestellt hat, gibt es ergänzend zu den allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen ein zusätzliches Angebot an Betreuungsund Aktivierungsleistungen. Die anspruchsberechtigten Bewohner werden zielgerichtet durch zusätzliche Angebote zur Teilnahme an Aktivitäten (z.b. Kochen, Backen, handwerkliche Arbeiten, Basteln, Malen, Singen u.ä.) motiviert sowie bei diesen Aktivitäten betreut und begleitet. Das zusätzliche Betreuungsangebot steht kraft Gesetz nur dem genannten Personenkreis offen. Das Angebot wird durch zusätzliches Personal sichergestellt, das ausschließlich über die Pflegeversicherung finanziert wird. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können daher nur solange angeboten werden, wie hierüber eine Vereinbarung gemäß 87b SGB XI zwischen den Pflegekassen/privaten Pflegeversicherungen und der Einrichtung besteht. 3. Zusatzleistungen Bei den Zusatzleistungen handelt es sich um Leistungen, die zusätzlichen Komfort und Service bieten. Da es sich bei den Zusatzleistungen um Leistungen handelt, die nach Auffassung der Pflegekassen und der Sozialhilfe nicht notwendiger Bestandteil einer vollstationären Versorgung sind, sind die Kosten immer vom Bewohner selbst zu tragen. Die aktuelle Liste der angebotenen Zusatzleistungen kann der Anlage 3 des Heimvertrags entnommen werden.
8 V. Heimentgelt Für die vollstationäre Pflege gilt derzeit folgendes Heimentgelt: täglich monatlich Pflegeklasse Entgelt für allgemeine Pflegevergütung Entgelt für Unterkunft Entgelt für Verpflegung Ausbildungsumlagepauschale Investitions- kostenanteil Heimentgelt gesamt* Leistungs- betrag der Pflegekasse* verbleibender Eigenanteil des Bewohners* 0/K 22,34 11,44 9,35 1,05 15, ,07 0, ,07 0/G 36,18 11,44 9,35 1,05 15, ,08 0, ,08 I 50,18 11,44 9,35 1,05 15, , , ,96 II 61,70 11,44 9,35 1,05 15, , , ,40 III 78,77 11,44 9,35 1,05 15, , , ,67 III mit Härtefallzuschlag 90,87 11,44 9,35 1,05 15, , , ,75 * Hier handelt es sich um Monatsbeträge gerechnet auf einen Durchschnittsmonat. VI. Hinweis auf mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen Kraft Gesetz sind wir verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen künftiger Änderungen der Leistungen und des Entgelts hinzuweisen. 1. Änderung des Leistungsangebots der Einrichtung Die Regelleistungen werden durch den Rahmenvertrag nach 75 SGB XI festgelegt, der die Leistungspflicht nach dem Pflegeversicherungsrecht konkretisiert. Der Rahmenvertrag wird zwischen den Pflegekassen und den Landesverbänden der Einrichtung geschlossen und ist für die Pflegeeinrichtung kraft Gesetz unmittelbar verbindlich. Wird der Rahmenvertrag geändert, so können sich auch die Regelleistungen ändern. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ( 87b SGB XI) werden zwischen Einrichtung und Pflegekassen zugunsten des betroffenen Personenkreises vereinbart. Kommt es bei dieser Vereinbarung zu Veränderungen oder findet sie keine Fortsetzung, kann dies zu einer Änderung des Leistungsangebots bzw. sogar zur vollständigen Einstellung der Leistungen führen.
9 Über das Angebot an Zusatzleistungen bestimmt die Einrichtung unter Beachtung der durch den Rahmenvertrag nach 75 SGB XI vorgesehenen Regelleistungen. Sie ist berechtigt, bestehende Zusatzleistungen zu ändern oder einzustellen. Sie kann auch neue Zusatzleistungen einführen. 2. Änderungen von Leistungen und Entgelt aufgrund eines geänderten Pflege- oder Betreuungsbedarfs des Bewohners Aufgrund von Änderungen beim Pflege- oder Betreuungsbedarf eines Bewohners können sich der Umfang und das Entgelt der Pflege- und Betreuungsleistungen ändern. Sofern die Einrichtung dies nicht durch einen Leistungsausschluss (vgl. hierzu Heimvertrag Anlage 1) ausgeschlossen hat, ist sie zur Anpassung der Leistungen verpflichtet. Bei Bewohnern, die bereits Leistungen der vollstationären Pflege nach der Pflegeversicherung oder im Rahmen der Sozialhilfe erhalten, passt die Einrichtung ihre Leistungen sowie das Entgelt durch einseitige Erklärung an. In allen übrigen Fällen bietet sie die erforderlichen Änderungen der Leistungen sowie des Entgelts an. Nimmt der Bewohner das Angebot nicht an und ist der Einrichtung unter diesen Voraussetzungen ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten, hat die Einrichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei einer Änderung der Pflege- oder Betreuungsleistungen ist eine Änderung des Vertrags nur erforderlich, wenn es hierdurch zu einer Änderung bei der Vergütungshöhe kommt. Erforderliche Änderungen des Vertrags werden von der Einrichtung dargestellt und begründet. 3. Änderungen des Entgelts aufgrund einer geänderten Berechnungsgrundlage Die Entgelte in Heimen unterliegen einer Preisentwicklung, da sich die Berechnungsgrundlage regelmäßig verändert (z.b. durch veränderte Lohnkosten, Energiekosten, Lebensmittelkosten, Gebäudesanierung). Die Einrichtung kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, sofern die Erhöhung und das erhöhte Entgelt angemessen sind. Das erhöhte Heimentgelt wird von den Bewohnern frühestens 4 Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens geschuldet. Bei den Regelleistungen richtet sich die Entgelterhöhung nach den Vereinbarungen, die von der Einrichtung mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen werden, soweit solche Vereinbarungen vorhanden sind.
10 VII. Ergebnis der letzten Qualitätsprüfung durch den MDK Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft in regelmäßigen Abständen die Qualität der stationären Einrichtungen. Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Prüfung. Die letzte Prüfung des Pflegeheims Almenhof durch den MDK hat am 04. März 2013 stattgefunden. Der MDK hat dem Pflegeheim Almenhof folgende Benotung vergeben: Anlagen: Anlage 1: Speiseplan Zusätzlich zu dieser Broschüre: Anlage 2: (Muster-) Heimvertrag
11 Pflegeheim Almenhof Anlage 1: Speiseplan
12 Die Kontaktdaten der Verwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft für Altenhilfe mbh (kurz: VDA) auf einen Blick: VDA-Beratungszentrum Neckarauer Straße Mannheim Telefon: Telefax: Pflegeheim Almenhof Neckarauer Straße Mannheim Telefon: Telefax: Neben dem Pflegeheim Almenhof gehören der Verwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft für Altenhilfe mbh noch zwei weitere Pflegeheime an. Diese sind: Pflegeheim Neckarau Neckarauer Straße Mannheim Telefon: Telefax: Pflegeheim Sandhausen Jahnstraße Sandhausen Telefon: Telefax: Für Rückfragen stehen wir Ihnen in unserem Beratungszentrum oder auch direkt im Pflegeheim gerne zur Verfügung. Unsere Bürozeiten: Mo-Do von Uhr und Fr von Uhr (Die Zeiten können im jeweiligen Pflegeheim etwas abweichen) Ihre
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