Strategie des Staates als Aktionär und Garant

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1 Bericht zum Geschäftsjahr 2008 der Walliser Kantonalbank Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Der Staatsrat beehrt sich, Ihnen gemäss Artikel 22 des Gesetzes vom 1. Oktober 1991 über die Walliser Kantonalbank seinen Bericht zum Geschäftsjahr 2008 der Walliser Kantonalbank zu unterbreiten. I/ Einleitung Gemäss Artikel 22 Absatz 3 des Gesetzes über die Walliser Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) erstellt der Staatsrat "alljährlich zuhanden des Grossen Rates einen Bericht mit einer Beurteilung der Strategie des Staates als Aktionär und Garant sowie des spezifischen Berichtes des Bankrevisors". Der vorliegende Bericht ist gemäss dieser Bestimmung erstellt worden und bezieht sich auf die in ihr vorgesehenen beiden Punkte, nämlich einerseits auf die Strategie des Staates und andererseits auf den spezifischen Bericht des Bankrevisors. II/ Strategie des Staates als Aktionär und Garant a) In seinen früheren Berichten hat der Staatsrat die wichtigsten strategischen Achsen wie folgt festgelegt und bekräftigt: Erhalt der WKB, und zwar in der heutigen Rechtsform als Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts. Bestätigung des Auftrags der WKB, der darin besteht, im Interesse des gesamten Kantons die Dienstleistungen einer Universalbank anzubieten und zu einer ausgewogenen Entwicklung der Walliser Wirtschaft beizutragen. Beibehaltung der Staatsgarantie. Verminderung der Beteiligung des Staates am Aktienkapital der Bank, wobei jedoch die Mehrheitsbeteiligung beibehalten wird.

2 2 Bemühungen zur Entwicklung einer Zusammenarbeit und einer Partnerschaft mit anderen Bankinstituten in der Schweiz und im Ausland. Verstärkung der Eigenmittel der WKB. b) Wie in den vorerwähnten Berichten ebenfalls hervorgehoben wurde, beinhaltet der Begriff der Strategie eine mittelfristige und langfristige Sichtweise. Aus diesen Gründen kann der Staatsrat die vorerwähnten strategischen Achsen, welche sich trotz der neuesten Turbulenzen auf den Finanzmärkten nach wie vor als richtig erweisen, bestätigen. c) Zur Umsetzung der Strategie sind folgende Beurteilungen angezeigt: c1) Auch im Jahre 2008 wurde die Erhöhung der Eigenmittel der WKB fortgesetzt. Das Geschäftsjahr 2007 war geprägt von der Rückzahlung der Forderung von 50 Millionen Franken aus dem Jahre 2000 durch die Bank an den Staat Wallis. Weil diese Forderung als ergänzende Eigenmittel betrachtet wurde, hatte ihre Rückzahlung eine entsprechende Verminderung der Eigenmittel der Bank zur Folge. Diese Verminderung wurde jedoch kompensiert durch eine Aufstockung der Eigenmittel um 57,1 Millionen Franken aus dem Geschäftsgewinn In Anbetracht dieser Vorgänge ging der Deckungsgrad im Jahre 2007 leicht zurück, nämlich von 182,4% auf 177,8%. Nach der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Verwendung des Geschäftsgewinnes steigen die Eigenmittel im Geschäftsjahr 2008 von 632 Millionen Franken per Ende 2007 auf 669 Millionen Franken per 31. Dezember Diese Erhöhung kommt auch in einer Verbesserung des Deckungsgrades um 7 Punkte zum Ausdruck, nämlich von 177,8% auf 184,8%. Betrachtet man die Entwicklung der Eigenmittel über eine längere Zeitspanne von 10 Jahren, so ist diese noch ausdrucksvoller. So sind die Eigenmittel von Ende 1998 bis Ende 2006 von 406 Millionen auf 669 Millionen angestiegen. Diese Erhöhung um 263 Millionen wurde mit bankeigenen Mitteln getätigt. Wie vorstehend erwähnt, erhöhte sich der Deckungsgrad in der gleichen zeitspanne von 116,19% auf 184,8%. c2) Auf der Grundlage der letzten Geschäftsberichte der WKB kann der Staatsrat seine früheren Feststellungen bekräftigen, wonach die Bank ihrem vom Gesetzgeber übertragenen Auftrag im Interesse des gesamten Kantons und einer ausgewogenen Entwicklung der Walliser Wirtschaft weiterhin gerecht wird, obwohl die Grenzen, welche die Vorsichtsregeln im Bankensektor festlegen, eingehalten werden.

3 3 Diesbezüglich können folgende Elemente hervorgehoben werden: Unter dem Aspekt der Kundennähe verfügte die WKB Ende 2008 über ein bedeutendes Netz, welches das gesamte Kantonsgebiet abdeckte und mehr als 80 Verkaufsstellen umfasste. Dazu kommen noch 67 Geldautomaten (Bancomaten). Die WKB entwickelt auch weiterhin ein direktes Dienstleistungsangebot im Bereich der alternativen Kanäle (e-banking, e-trade, call center). Sie verfügt darüber hinaus über 24-Stunden-Zonen in den wichtigsten Filialen und einer Internet Plattform, was von der Kundschaft immer mehr geschätzt wird. Was die Leistungen betrifft, spielt die WKB ihre Rolle als Universalbank, indem sie die Tätigkeiten einer Retailbank, einer Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden und einer Unternehmensbank ausübt. Im Geschäftsjahr 2008 sind besonders zwei Elemente hervorzuheben: Einmal erhöhten sich die Kundengelder markant um 1,1 Milliarden Franken oder in relativen Zahlen um 18,19% und erreichten einen Gesamtbetrag von 6,9 Milliarden Franken. Andererseits verzeichneten die Kundendarlehen eine bis anhin noch nie da gewesene Steigerung um rund 400 Millionen Franken. Gesamthaft belaufen sich die Ausleihungen auf 7,2 Milliarden Franken. Diese Erhöhung ist besonders aussagekräftig für den wirtschaftlichen Auftrag der WKB zugunsten der Walliser Wirtschaft. Schliesslich sei daran erinnert, dass die WKB auch eine andere Facette ihres Auftrags nämlich die Einhaltung der Vorsichtsregeln in der Bankbranche vollumfänglich respektierte. In der Tat wusste sie im Gegensatz zu anderen Bankinstituten gerade bei Handelsgeschäften die nötige Vorsicht zu beachten. Darum hat sie keine Verpflichtungen in verbrieften Obligationen wie die Subprimes und musste entsprechend auch keine Rückstellungen auf diesen Geschäften vornehmen. c3) In Anbetracht der gegenwärtig schwerwiegenden Krise im Banken- und Finanzsektor spielt die Staatsgarantie des Kantons Wallis eine sehr bedeutende Rolle zur zusätzlichen Verstärkung der Vertrauensbasis der WKB bei ihrer Kundschaft. Dies zeigte sich insbesondere im umfangreichen Geldzufluss im Verlaufe des Geschäftsjahres c4) Die Option einer Herabsetzung der staatlichen Beteiligung am Aktienkapital der Bank wird wie vorstehend erwähnt bekräftigt. Aufgrund der heutigen Situation

4 4 bei der WKB und im Bankensektor ist diese Frage allerdings nicht von prioritärer Bedeutung. d) Die Geschäftsprüfungskommission verlangte in ihrem Bericht vom 9. Mai 2008 zur Walliser Kantonalbank, dass in einem nächsten Bericht des Staatsrates ein zahlenmässiger Vergleich zwischen der WKB und den anderen Kantonalbanken bezüglich der Entschädigung der staatseigenen Aktien präsentiert werde. Anlässlich der Juni-Session 2008 des Grossen Rates legte der Vorsteher des Departementes für Finanzen, Institutionen und Sicherheit bereits dar, wie schwierig und komplex ein solcher Vergleich sei, insbesondere wegen der Verschiedenartigkeit der wesentlichen Eigenschaften der verschiedenen Kantonalbanken (Rechtsform, Bestand und Umfang einer Garantie, besonderer Auftrag im öffentlichen Interesse, Bedeutung der Beteiligung und des Stimmrechts der Kantone, Börsengang oder nicht, steuerrechtliches Statut usw.). Aufgrund dieser Verschiedenartigkeit und in Anbetracht der Arbeitsüberlastung der betroffenen Dienststellen des Kantons konnte diese Frage welche eigentlich intern geprüft werden sollte noch nicht behandelt werden. Sie wird Gegenstand eines externen Mandats sein müssen. III/ Spezifischer Bericht 1. Gemäss Artikel 22bis des Kantonalbankgesetzes erstellt der Bankrevisor alljährlich einen spezifischen Bericht zuhanden des Staatsrates zu folgenden Punkten: Darstellung der Situation der Eigenmittel der Bank. Methoden zur Festlegung und Beurteilung der Risiken. Überprüfung der Rückstellungen und Amortisationen. Möglichkeit zur Ausschüttung von Dividenden. 2. Der spezifische Bericht wurde am 30. März 2009 erstellt. Dieser Bericht respektiert den Auftrag gemäss Art. 22bis des Kantonalbankgesetzes peinlich genau, und spricht sich zu den verschiedenen vorerwähnten Bereichen klar aus. Der Staatsrat nimmt von den wesentlichen Bestandteilen und Schlussfolgerungen des Berichtes mit Befriedigung Kenntnis, welche wie folgt zusammengefasst werden können: Wie bereits vorstehend erwähnt, erhöhen sich die effektiven Eigenmittel nach Verwendung des Geschäftsgewinnes 2008 auf 669 Millionen, was einem Deckungs-

5 5 grad von 184,8 % der gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Methoden zur Festlegung und Beurteilung der Risiken sind angemessen. Die Rückstellungen und Abschreibungen sind in Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation genügend. Die WKB kann die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Dividenden ausschütten. Es besteht am 31. Dezember 2008 keine Notwendigkeit, die Staatsgarantie des Kantons Wallis in Anspruch zu nehmen. Wir können zudem feststellen, dass dieser spezifische Bericht einen besonderen Akzent auf die Methoden zur Festsetzung und Beurteilung der Risiken legt, und dass er sehr detailliert und präzise die wichtigsten Eigenheiten der von der WKB beschlossenen und angewandten Risikopolitik aufzeigt. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unserer vorzüglichen Hochachtung und empfehlen Sie samt uns dem Machtschutz Gottes. Sitten, den 22. April 2009 Der Präsident des Staatsrates: Jean-Michel Cina Der Staatskanzler: Henri v. Roten

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