GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION DES GROSSEN RATES

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1 Grand Conseil Grosser Rat GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION DES GROSSEN RATES Bericht über die Walliser Kantonalbank Junisession 2008

2 2/7 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. EINLEITENDE BEMERKUNGEN BERICHT DES STAATSRATES GESCHÄFTSBERICHT DES VERWALTUNGSRATES DER WKB BERICHT DER REVISIONSSTELLE FESTSTELLUNGEN DER GPK SCHLUSSFOLGERUNGEN...7 * * *

3 3/7 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Die, bestehend aus André Quinodoz, Präsident, Louis Ursprung, Vizepräsident, Laetitia Massy, Berichterstatterin französischer Sprache, Markus Truffer, Berichterstatter deutscher Sprache, Pierre-Olivier Bourban, Jean-Henri Dumont, Sonia Métrailler, Freddy Philippoz, Pascal Rey, Robert Sarbach, Hans Schwestermann, Daniel Troger, Viviane Zehnder. unterbreitet Ihnen nachstehend ihren Bericht, den sie im Sinne von Artikel 44 des Reglements des Grossen Rates (RGR) sowie gestützt auf das Gesetz über die Organisation der Räte und die Beziehungen zwischen den Gewalten (GORBG) und das Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle (FHG) erarbeitet hat.

4 4/7 1. Einleitende Bemerkungen Gemäss Artikel 21 des Gesetzes über die Walliser Kantonalbank überwacht der Grosse Rat die Einhaltung der Bestimmungen jenes Gesetzes und prüft insbesondere, ob die allgemeine Geschäftspolitik der Bank mit dem gesetzlich festgelegten Zweck übereinstimmt. Zur Erinnerung: Bei der Präsentation ihres Berichts 2006 reichte die GPK eine Resolution ein, mit welcher verlangt wurde, im Bedarfsfall von Artikel 17 GORBG abweichen zu können, d.h. inskünftig aufgrund der jeweiligen Umstände entscheiden zu können, ob es eines schriftlichen «Berichts über den Bericht» des Staatsrates betreffend die Geschäftsführung der Walliser Kantonalbank bedarf oder nicht. Die Resolution wurde vom Parlament mit 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Auch wenn die GPK damit nicht mehr verpflichtet ist, jedes Jahr einen Bericht zu verfassen, gebietet es ihr ihre Verantwortung dennoch, die Gründe darzulegen, weshalb sie es nicht für nötig erachtet, einen Bericht über die WKB zu verfassen. Das Parlament muss denn auch seine Kontrollverantwortung wahrnehmen. Feststellungen der GPK: Die GPK stellt fest, dass die im Jahre 2007 eingereichte Resolution der GPK formell behandelt wurde. Die WKB ist eine Bank in Form einer Aktiengesellschaft mit den dazugehörigen Organen und Aufsichtsniveaus. Der Grosse Rat kann also nur beschränkt Einfluss nehmen. Das höchste Organ der WKB ist die Generalversammlung, in welchem der Staat als Mehrheitsaktionär vertreten ist.

5 5/7 2. Bericht des Staatsrates In seinem Bericht weist der Staatsrat auf Folgendes hin: 2.1 Trotz der Rückzahlung der zweiten Forderung von 50 Mio. Franken steigt der Betrag der Eigenmittel per 31. Dezember 2007 auf 632 Mio. Franken. Dieser ist somit höher als per 31. Dezember 2006 (624 Mio. Franken) bei einem ungefähr gleich hohen Deckungsgrad. Bemerkungen der GPK: Abklärungen haben ergeben, dass der Deckungsgrad für das Jahr 2007 effektiv bei 168% liegt, wie dies auch der Präsident der Generaldirektion anlässlich der GV vom 23. April 2008 ausführte. Die EBK (Eidgenössische Bankenkommission) schreibt einen Mindest-Deckungsgrad von 110 bis 120% vor. Die WKB erfüllt die Vorgaben somit voll und ganz. 2.2 Für die Überprüfung der Normen im Bereich des Deckungsgrades, der Methode der Risikobestimmung und -beurteilung sowie der Rückstellungen und Abschreibungen ist die externe Revisionsstelle zuständig. 2.3 Die Methoden zur Risikobestimmung und -beurteilung wurden besonders unter die Lupe genommen. Bemerkungen der GPK: Die GPK hatte vom Staatsrat einen Vergleich mit den anderen Kantonalbanken (insgesamt gibt es deren 24) gefordert, was die Dividenden auf den staatlichen Aktien angeht. Dieser Vergleich liegt immer noch nicht vor. Es gibt zwar eine regelmässig erscheinende Publikation innerhalb des Verbandes Schweizerischer Kantonalbanken. Da die GPK jedoch nicht über das nötige Fachwissen im Bankenbereich verfügt, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen insbesondere was die Dividenden auf staatlichen Aktien angeht, wenn diese nicht an der Börse kotiert sind, verlangt sie, dass dieser Vergleich im nächsten Bericht des Staatsrates enthalten ist. Die GPK forderte dies bereits in ihrem letzten Bericht.

6 6/7 3. Geschäftsbericht des Verwaltungsrates der WKB Die GPK weist auf folgende Punkte hin: 3.1 Gemäss den im Bericht enthaltenen Angaben zum Risikomanagement ging die WKB keine riskanten Verpflichtungen in Zusammenhang mit den berühmtberüchtigten «Subprimes 1» oder risikogefährdeten Einrichtungen ein. 3.2 Die Bank erzielt ihre Einnahmen mit Zinsmargen von Krediten und der traditionellen Vermögensverwaltung, ohne selber strukturierte Produkte zu schaffen oder dafür Verantwortung zu übernehmen. Dies entspricht der Zielsetzung der Bank. Mit 168 Mio. Franken Rückstellungen für Kredite und 143 Mio. Franken Reserven für Bankrisiken scheint die Marge angemessen. 3.3 Das Rekordergebnis des Jahres 2006 konnte im Jahr 2007 sogar noch übertroffen werden. Der Kanton erhält so eine Dividende, die um 12.5% höher liegt als im Vorjahr, nämlich 9% oder Fr '000. Ausserdem bezahlte die WKB 11'050'100 Franken an allgemeinen Steuern. 3.4 Der Geschäftsbericht 2007 gibt Aufschluss über die Darlehen, die den Verwaltungsratsmitgliedern gewährt wurden, sowie über deren Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien von Interessengruppen. 4. Bericht der Revisionsstelle Keine besonderen Bemerkungen. Der Bericht enthält keine Vorbehalte oder besonderen Beobachtungen. 5. Feststellungen der GPK 5.1 Gemäss einer Finanzanalyse der Bank Vontobel vom , welche auf Grundlage der Zahlen von 2006 erstellt wurde, belegt die WKB bei der Eigenkapitalrendite vor Steuern den 7. Rang unter den Kantonalbanken. Das Verhältnis Aufwand/Ertrag liegt gemäss derselben Analyse leicht unter, die Erhöhung der Bilanzsumme hingegen über dem Schweizer Mittel, nämlich auf Rang 11. Mit ihrer Dividende von 3.3% liegt die WKB auf Rang 7 (die Dividenden der anderen Kantonalbanken liegen zwischen 2.9 und 11%). 5.2 Die Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder liegt über dem Schweizer Durchschnitt. 5.3 Was die Entwicklung der Eigenmittel angeht, befindet sich die WKB in einer ausgezeichneten Lage. 5.4 Dank des Rekordergebnisses 2007 wurde die Buchforderung des Staates in der Höhe von 50 Mio. Franken beglichen und somit ein Schlussstrich unter dieses Kapitel gezogen. 1 Unter «Subprime» (im Englischen auch subprime loan oder subprime mortgage) versteht man im weitesten Sinne einen Risikokredit zugunsten eines Kreditnehmers, der nicht über genügend Garantien verfügt, um in den Genuss des besten Zinssatzes (prime rate) zu gelangen. Der Begriff bezeichnet insbesondere eine Form des Hypothekarkredits, die ihren Ursprung in den USA hat und bei Kreditnehmern mit geringer Bonität zum Zuge kommt. Dieser Immobilienkredit wird mit der Immobilie des Kreditnehmers gesichert.

7 7/7 6. Schlussfolgerungen Die GPK: a. stellt mit Genugtuung fest, dass die allgemeine Politik der Bank gemäss den für das Geschäftsjahr 2007 gelieferten Dokumenten mit dem gesetzlich festgelegten Zweck übereinstimmt; b. verlangt vom Staatsrat, als Mehrheitsaktionär beim externen Kontrollorgan der WKB dahingehend zu intervenieren, dass dieses die Darlehen, die den Verwaltungsratsmitgliedern gewährt wurden, oder die Interessengruppen, in denen diese tätig sind, prüft; c. verlangt vom Staatsrat, dass er in seinem nächsten Bericht einen Vergleich der Zahlen der WKB mit jenen der anderen Kantonalbanken liefert. Die guten Resultate des vergangenen Geschäftsjahres dürfen nicht dazu verleiten, diesen Vergleich links liegen zu lassen und die Zügel zu lockern, denn gerade im Bankensektor ist stets Wachsamkeit geboten. Dieser Bericht wurde von den Kommissionsmitgliedern auf dem Zirkulationsweg einstimmig angenommen. Sitten, den 9. Mai 2008 Der Präsident: Der Vizepräsident: André Quinodoz Louis Ursprung Die Berichterstatterin französischer Sprache: Der Berichterstatter deutscher Sprache: Laetitia Massy Markus Truffer Diesem Bericht zugrunde liegende Arbeitsdokumente: - Bericht des Staatsrates zum Geschäftsjahr 2007 der WKB - Geschäftsbericht des Verwaltungsrates der WKB - Finanzanalyse der Bank Vontobel vom Die Kantonalbanken in Zahlen Verband Schweiz. Kantonalbanken (2008)

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