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1 Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell E Amtliches Nachrichtenblatt 7. Jahrgang DONNERSTAG, 12. Februar 2009 KW 07 Herausgeber: Stadtverwaltung Hausach Stadtverwaltung Gemeindeverwaltung Gutach Verantwortlich für den amtlichen Teil sind die Bürgermeister, für den nichtamtlichen und Anzeigenteil der Verlag. Erscheint wöchentlich donnerstags. Druck und Verlag: ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH Marlener Str Offenburg Telefon 07 81/ Fax 07 81/ anb.anzeigen@reiff.de

2 Donnerstag, 12. Februar 2009 Mitteilungen aus 31

3 Donnerstag, 12. Februar 2009 Neues vom Rathaus Redaktionsschluss wegen Fasent vorverlegt Da die Rathäuser am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag geschlossen sind, wird der Redaktionsschluss des Amtlichen Nachrichtenblattes für die KW 9 Erscheinungstermin Donnerstag, 26. Februar 2009 vorverlegt auf Freitag, den 20. Februar 2009, Uhr. Beiträge die nach diesem Termin eingeliefert werden, können für die KW 9 nicht mehr berücksichtigt werden. Information der Stadt zu den Fälligkeiten von Grund- und Gewerbesteuer Zum sind die erste Rate der Gewerbesteuervorauszahlungen sowie die erste Rate der Grundsteuer zur Zahlung fällig. Wir bitten um Beachtung und rechtzeitige Überweisung. Begrüßung des Gastes auf dem Schloßberg. Weiterhin möchten wir auf die Möglichkeit der Teilnahme am Lastschriftverfahren hinweisen: Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden die Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung Antrittsbesuch von Regierungspräsident Julian Würtenberger in Der neue Regierungspräsident des Regierungsbezirks Freiburg, Julian Würtenberger, stattete der Stadt am 4. Februar seinen Antrittsbesuch ab. Bürgermeister Siegfried Scheffold, die Fraktionssprecher des Gemeinderates, die beiden Ortsvorsteher und Vertreter der Stadtverwaltung begrüßten den Regierungspräsidenten auf dem Schlossberg mit Böller- und Kanonendonner und dem Prolog aus dem er Schießen. Nach dem Prolog vom er Schießen Erinnerungsfoto mit den Trachtenpaaren aus, Niederwasser und Reichenbach mit der Abordnung des Historischen Vereins. Im Sitzungssaal des Rathauses verfolgte Würtenberger interessiert den Vortrag von Bürgermeister Scheffold über die Stadtsanierung, den Neubau von Feuerwehrgerätehaus und Bauhof, die offene Ganztagesschule und die Schulbaumaßnahmen, den Ausbau der L 108 in der Eisenbahnstraße, die Verbesserung der Breitbandversorgung, die Unterhaltung der Gemeindeverbindungsstraßen, private Abwassermaßnahmen in den Außenbereichen und die Offenhaltung der Landschaft. Der Regierungspräsident zeigte sich von der Entwicklung in sehr angetan und versprach, die weiteren Vorhaben der Stadt nach Kräften zu unterstützen. Im Anschluss an die Gesprächsrunde folgte der Eintrag in das Goldene Gästebuch der Stadt. Nach einer Besichtigung von Ortsverwaltung, Gemeindehaus und Gemeindesaal in Niederwasser klang der Tag im Hotel Schöne Aussicht bei einem typischen Schwarzwälder Vesper aus. Bildnachlese zum Besuch von Regierungspräsident Julian Würtenberger am 04. Februar 2009 in Bürgermeister Siegfried Scheffold erläuterte dem Präsidenten die Zukunftsaufgaben der Stadt. 32

4 Donnerstag, 12. Februar 2009 Eintrag in das goldene Buch der Stadt. Von der holzgeschnitzten Kanone und den süßen Kanonenkugeln war der Präsident sichtlich angetan. Mediathek "Die Zauberflöte" Buch mit Begleit CD von Marko Simsa und Doris Eisenburger Wer hat noch nicht von Mozarts berühmter Oper Die Zauberflöte gehört? Und wer kennt sie nicht, die wichtigsten Figuren der Geschichte: Den lustigen Vogelfänger Papageno, die Königin der Nacht mit ihrer hohen Stimme, den bedächtigen Sonnenkönig Sarastro und den stolzen Prinzen Tamino auf der Suche nach der bezaubernd schönen Pamina. Marko Simsa, der Autor, führt kleine und große Opernfreunde durch eine gekürzte Fassung der Zauberflöte, dabei baut er auf den bedeutendsten Szenen und Arien der Oper auf. Die beigefügte CD beinhaltet alle musikalischen Highlights, die wichtigsten Dialoge sowie begleitende und erklärende Texte. Vorhang auf für "Die Zauberflöte! Über die Autoren Als Regisseur und Schauspieler bringt Marko Simsa seit über zehn Jahren klassische Konzerte und Theaterstücke für Kinder auf die Bühne. Doris Eisenburger besuchte in München die Fachhochschule für Kommunikations-Design mit Schwerpunkt Illustration. Fazit: Dieser Klassiker der klassischen Musik wird sehr kindgemäß erzählt. Die zauberhaften Illustrationen versetzen die Leserinnen und Leser direkt in das große Opernhaus, ein Genuss fürs Auge. Neben dem Text wird auf das entsprechende Musik- oder Sangstück hingewiesen, sodass die ganze Oper auch für Kinder verständlich wird. Das Buch weckt die Neugierde auf mehr Klassik. Annette Betz Verlag Der Verlag hat eine Reihe Bücher rund um das Thema (klassische) Musik, speziell für Kinder veröffentlicht. Es handelt sich hier um : - bekannte Stücke der klassischen Musik (Karneval der Tiere, Romeo und Julia, ) - große Komponisten der klassischen Musik, deren Leben kindgemäß geschildert wird (Beethoven, Bach, Schubert ) - Musikinstrumente (Gitarre, Klavier, ). Diese Bücher können Sie zur Zeit einsehen und bewundern in unserer kleinen Ausstellung Klassik für Kinder. Dieses sowie viele weitere Bücher können in der Mediathek während der unten stehenden Öffnungszeiten ausgeliehen werden. Öffnungszeiten Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Freitag Uhr Kontakt: Werderstr. 15, 78132, Telefon 07833/ tanja.tagliareni@hornberg.de "Nutzerausweise" Der Nutzerausweis für die Mediathek kann bei der Tourist-Information der Stadt erworben werden. Ortsvorsteher Bernhard Dold erläuterte dem Gast die geplanten Maßnahmen des ELR-Zuschußantrages Niederwasser. Text und Foto s: Peter Reeb Amtliche Bekanntmachung 33

5 Donnerstag, 12. Februar 2009 Stadt/Gemeinde Landkreis Ortenaukreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats 1) am 7. Juni Am Sonntag, dem 7. Juni 2009 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats 1) statt. Dabei sind auf 5Jahre zu wählen: 1.1 Gemeinderäte 1.2Ortschaftsräte 1) Mitglieder Mitglieder (Anzahl) Stadt/Gemeinde (Anzahl) Ortschaft Niederwasser und zwar, da unechte Teilortswahl 4) stattfindet. Vertreter für den Wohnbezirk (Anzahl) 13 Wohnbezirk I <> 8 Reichenbach 2 Wohnbezirk II <Niederwasser> 3 Wohnbezirk III <Reichenbach> 1.3 Ortschaftsräte für die Ortschaft Vertreter (Anzahl) Ortschaft und zwar, daunechte Teilortswahl 4) stattfindet 34 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. 1) Nur ingemeinden mit Ortschaftsverfassung. 4) Nur soweit unechte Teilortswahl stattfindet. 5) Nur wenn bei unechter Teilortswahl Wohnbezirke mit nicht mehr als drei Vertretern gebildet sind. 6) Nur imverband Region Stuttgart sonst streichen.

6 Donnerstag, 12. Februar Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 9. April 2009 bis Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Bürgermeisteramt 78132, Bahnhofstraße 1 3, schriftlich einzureichen. Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unter- zeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlen sind je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen 1). Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte bzw. Ortschaftsräte 1) zu wählen sind. Bei unechter Teilortswahl darf ein Wahlvorschlag fürjeden Wohnbezirk, fürden ein, zwei oder drei Vertreter zu wählen sind, jeweils einen Bewerber mehr 5) und für jeden Wohnbezirk, für den mehr als drei Vertreter zuwählen sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen sind 4). Ein Bewerber darf sich für einewahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wäh- lervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2008 in geheimer Abstimmungnach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählerverei- des Gemeinderats die Ge- nigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2008 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen undingleicher Weise ihre Reihenfolge festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl meinde, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige Ortschaft 1). Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung in einer Ortschaft nicht mindestens drei wahlberechtigte Mitglieder, kann sie die Bewerber für die Wahl des Ortschaftsrats dieser Ortschaft in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter in der Gemeinde wählen 1). Bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen ist einefeststellung, dass die Zahlder wahlberechtigten Anhänger dieser Wählervereinigungzur Bildung einer Aufstellungsversammlung auf der Ortschaftsebene nicht ausreicht, erst möglich, wenn die einberufene Versammlung der wahlberechtigten Anhänger auf Ortschaftsebene abgebrochen werden muss, weil weniger als drei wahlberechtigte Personen erschienen sind; erst dann kann das Bewerberaufstellungsverfahren auf Gemeindeebene eingeleitet werden Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen zumzeitpunkt der Zulassungder Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen 4). Wählbar in den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Wahltag in der Ortschaft wohnt (Hauptwohnung) 1). Nicht wählbar sind Bürger, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschlanddas Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen; für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. Ein Wahlvorschlag muss enthalten den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver- wendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die ein- reichende Wählervereinigung keinen Namen führt; Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tagder Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; bei unechter Teilortswahl ist in denfällen, in denen der Bewerber mehrere Wohnungeninder Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt wurde. Bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge -bei unechter Teilortswahl 4) nach Wohnbezirken getrennt - aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein; für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem fürdas Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 35

7 Donnerstag, 12. Februar Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen müssen von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften unterzeichnet werden (vgl. 2.6 und 2.7, 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO-). 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein fürdie Wahl des Gemeinderats von 20 Personen für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft(en) 1) Niederwasser von 10 Reichenbach von 10 von von von von von von von Personenzahl Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind; von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden, die auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister - Bürgermeisteramt 78132, Bahnhofstraße 1 3, kostenfrei geliefert werden. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreteroder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach 22 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Kommunalwahlordnung erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach 12 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge Dem Wahlvorschlag sind beizufügen eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; Unionsbürger, die aufgrundder Rückkehrregelung in 12 Abs. 1Satz 2Gemeindeordnung wählbar und nach den Bestimmungen des 22 Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherungferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten; eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder- /Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3); Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem aneides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der 36

8 Donnerstag, 12. Februar 2009 Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind; die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner (vgl ); bei der Wahl des Ortschaftsrats 1),wenn die Bewerber einer Partei oder Wählervereinigung in einer Mitglieder-/ Vertreter- oder Anhängerversammlung in der Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl. 2.3), eine von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten unterzeichnete schriftlichebestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen; die Bestätigung kann auch auf dem Wahlvorschlag selbst erfolgen. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt 78132, Bahnhofstraße 1 3, 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach 3Abs. 2und 4KomWO Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeindezuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in daswählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-) Wohnung haben 1). Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags -fürdie Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart 6) -durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem 6) Landkreis - aus dem Verbandsgebiet - verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das 6) Verbandsgebiet - zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - 6) im Verbandsgebiet - wohnen oder ihre 3.3 Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart 6) verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis/dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart 6) sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung aneides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 17. Mai 2009 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt 78132, Bahnhofstraße 1 3, Vordrucke fürdiese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt 78132, Bahnhofstraße 1 3, bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Ort, Datum 78132, 12. Februar 2009 Ort, Datum 78132, 12. Februar 2009 Bürgermeisteramt Unterschrift, Amtsbezeichnung Siegfried Scheffold, Bürgermeister 37

9 Donnerstag, 12. Februar 2009 Sanierungssprechstunde Sanierungsgebiet Nord und Stadtmitte II Die nächste Sanierungssprechstunde der KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbh findet am Donnerstag, 05. März 2009 in der Zeit von Uhr bis Uhr in Zimmer 14 des Rathauses statt. Die erforderlichen Voranmeldungen nimmt das Hauptamt, Zimmer 12, unter der Telefon Nr. (07833) entgegen. Bürgermeisteramt Siegfried Scheffold, Bürgermeister Bekanntgabe Ortschaftsratssitzung in Reichenbach Am Donnerstag, den 12. Februar 2009, Uhr wird im neuen Gemeindesaal des ehemaligen Schul- und Rathauses eine Ortschaftsratssitzung mit folgender Tagesordnung abgehalten: 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.Dezember Windkraftvorrangfläche Steigers Eck : a) Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage b) Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 3. Bekanntgaben und Anfragen 4. Fragestunde Die Einwohnerschaft ist herzlich zu der Sitzung eingeladen. Reichenbach, den 09. Februar 2009 Ortsverwaltung Evelyn Lauble Ortsvorsteherin Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung vom 05. Februar 2009: TOP 01. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Bürgermeister Scheffold gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 14. Januar 2009 in nichtöffentlicher Sitzung vom Sachstand hinsichtlich des geplanten Einkaufsmarktes in der Werderstraße Kenntnis genommen hat. Weiter wurde über eine Grundstücksangelegenheit im Neubaugebiet Stadtmitte Nord Beschluss gefasst, die Neuvermietung einer städtischen Wohnung wurde beschlossen. TOP 02. Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahlen am 07. Juni 2009 Sachgebietsleiterin Wimmer hält den Sachvortrag. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, zwei Beisitzern und zwei stellvertretenden Beisitzern. Dem Gemeinderat werden sechs Personen zur Wahl vorgeschlagen, alle sechs haben ihr Einverständnis zur Übernahme des Wahlehrenamts signalisiert. Wahlvorschläge können ab dem 13. Februar 2009 eingereicht werden. 38 Aus dem Gemeinderat Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses: Vorsitzende: Andrea Wimmer, Stadtverwaltung Stellvertretender Vorsitzender: Oswald Flaig, Stadtverwaltung Beisitzer: Hans Hopp und Wolfgang Blum Stellvertretende Beisitzer: Otto Armbruster und Ingeburg Schondelmaier. TOP 03. Weitere Beratung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2009 Der Vorentwurf des Haushaltsplanes 2009 wurde bereits in den letzten beiden öffentlichen Sitzungen beraten. Nach Einarbeitung der Änderungen reduziert sich nun die Rücklagenentnahme aus der allgemeinen Rücklage um auf , bei einer geplanten Kreditaufnahme von Die Pro-Kopf-Verschuldung einschließlich Eigenbetrieb Wasserversorgung wird bis Ende 2009 auf 696 steigen. Die Verwaltung schlägt vor, zur Sicherung des Haushaltsvollzugs in den Haushaltsplan 2009 zusätzliche Planvermerke zu den entsprechenden Haushaltsstellen aufzunehmen. Zusätzlich werden Haushaltssperren in Höhe von 30 % für bestimmte Ausgaben vorgeschlagen. Beide Vorschläge liegen dem Gemeinderat vor. Verschlechtert sich die Haushaltssituation im Verlauf des Jahres, schlägt die Verwaltung vor, zunächst über eine Inanspruchnahme der noch aus dem Jahr 2008 bestehenden Kreditermächtigung von bis zu zu entscheiden. Sollten diese Finanzmittel nicht ausreichen, müsste ein Nachtragshaushalt erstellt werden. Der Gemeinderat wird jeweils zeitnah über die Entwicklung der finanziellen Situation informiert. Im Juli wird ein erster Finanzzwischenbericht für das erste Halbjahr im Gemeinderat vorgestellt. Die genannten vorgeschlagenen Planvermerke betreffen ein Ausgabenvolumen von rund Die einzelnen Ausgabenpositionen können dann immer erst nach einem Einzelbeschluss des Gemeinderates beziehungsweise nach einer entsprechenden Zuschusszusage freigegeben werden. Auch die Sperrvermerke umfassen ein Haushaltsvolumen von rund , sodass insgesamt rund als Puffer für den Fall einer Verschlechterung der Haushaltslage bereit stehen. Zusammen mit der Kreditermächtigung 2008 handelt es sich um einen Betrag von rund Erst wenn diese Mittel nicht ausreichen, wäre ein Nachtragshaushalt zu erlassen. Bürgermeister Scheffold schlägt vor, heute die Planvermerke und Sperrvermerke zu beschließen, und außerdem die vorliegende Kürzungsliste. Die Haushaltssatzung kann dann am 26. Februar 2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen werden. Bürgermeister Scheffold nennt nochmals die wesentlichen Maßnahmen des Haushaltsentwurfes 2009: - Neubau von Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - Umbau der Wilhelm-Hausenstein-Schule zur Ganztagesschule - Restfinanzierung für die Neugestaltung des ehemaligen evangelischen Pfarrgartens - Gebäudeabbrüche im Rahmen der Stadtsanierung - Förderung privater Stadtsanierungsmaßnahmen - Straßenunterhaltungsmaßnahmen in den Ortsteilen - Weitere Rate für ein Feuerwehrfahrzeug für die Abteilungswehr Niederwasser - Kanalmaßnahme Schwickersbach - Brückensanierung im Schwanenbachtal beim Zuckerbauernhof

10 Donnerstag, 12. Februar Baumaßnahme Gemeindehaus und Gemeindesaal Niederwasser, vorbehaltlich ELR-Zuschussgewährung Zum Neubau von Feuerwehrgerätehaus und Bauhof führt Bürgermeister Scheffold aus, dass die Submision der ersten Gewerke ergeben hat, dass die Angebote im Kostenrahmen liegen. Die Vergabe erfolgt in der nächsten öffentlichen Sitzung. Zu den Konjunkturprogrammen ist zu sagen, dass voraussichtlich die bestehenden Programme aufgefüllt werden. Möglicherweise können für die Sanierungsmaßnahme Stadtmitte II weitere Mittel beantragt werden. Vielleicht werden auch die ELR-Mittel aufgestockt, und möglicherweise werden weitere Mittel für private Abwasserbeseitigungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Entwürfe des Gesetzes und der Verwaltungsvorschrift des Konjunkturprogrammes sehen Mittel von 1,2 Mrd. Euro für Baden-Württemberg vor, wovon 30 % an das Land und 70 % an die Kommunen gehen sollen, also an die Kommunen rund 800 Mio. Euro. Die Verteilung dieser Mittel ist aber noch ungewiss. Wird anteilig nach den Einwohnerzahlen berücksichtigt, so ergibt sich ein Betrag von rund 80 Euro pro Einwohner und damit rund Euro für. Denkbar ist eine Förderung in den Bereichen Bildung und Betreuung (Schule und Kindergärten) und Energieeinsparung. Kommunale Straßenbaumaßnahmen werden hingegen voraussichtlich nicht gefördert, nur Lärmschutzmaßnahmen. Grundsätzlich kann eine Förderung nur für noch nicht begonnene Maßnahmen erfolgen. Solche Maßnahmen sind auf jeden Fall im Jahr 2010 zu beginnen und im Jahr 2011 abzurechnen. Für bereits veranschlagte Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Hier ist weiter abzuwarten. Auf Anfrage von Stadtrat Fuhrer führt Bürgermeister Scheffold aus, dass die Planvermerke dazu dienen sollen, eventuelle Einnahmeausfälle aufzufangen und trotzdem die geplanten Großmaßnahmen durchführen zu können. Die durch die Sperrvermerke zu 30 % eingefrorenen Teilbudgets können im Lauf des Jahres vom Gemeinderat durch einen separaten Beschluss freigegeben werden, wenn die Haushaltsentwicklung planmäßig verläuft. Hierüber ist im Herbst wieder zu beraten. Die Sperrvermerke betreffen nicht unabweisbare Kosten wie Strom- und Heizkosten, sondern nur disponible Posten. Stadtrat Fuhrer stellt fest, dass gemäß Beschlussvorlage die Verschiebung der geplanten Baumaßnahmen nach Lage der Dinge unmöglich ist. Die damit verbundene hohe Pro-Kopf-Verschuldung findet er bedauerlich und bittet, den Gemeinderat quartalsweise über die Finanzentwicklung zu informieren. Bürgermeister Scheffold antwortet, dass ein detaillierter Finanzzwischenbericht im Juli gegeben wird, schlägt aber vor, im Mai die wichtigen Haushaltszahlen und Kennzahlen dem Gemeinderat mitzuteilen. Gravierende Veränderungen werden dem Gemeinderat jeweils unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Die Planvermerke und Sperrvermerke sind im Herbst wieder zu beraten. Hiermit ist das Gremium einverstanden. Stadtrat Zühlke ist dafür, die Neubaumaßnahme Feuerwehr und Bauhof durchzuführen weil die Ausschreibung bereits erfolgt ist. Im Vergleich zu den Nachbargemeinden steht finanziell immer noch sehr gut da, da in der Vergangenheit solide gewirtschaftet wurde. Zu bedenken ist auch, dass bei einer Verschiebung einzelner Maßnahmen mögliche Zuschüsse wegfallen könnten. Stadtrat Weißer ist dafür, den Haushaltsentwurf wie vorliegend zu beschließen. Er hält die Plan- und Sperrvermerke für ein gutes Regularium und ist der Meinung, dass der Schuldenstand auch zum Jahresende noch vertretbar sein wird. Dies zu gewährleisten, ist Aufgabe des Gemeinderates, so der Bürgermeister. Er gibt aber zu bedenken, dass seit 1997 keine Schuldenaufnahme mehr erfolgt ist, obwohl in einigen Haushalten eine Schuldenaufnahme ausdrücklich vorgesehen war. Auch Bürgermeister Scheffold hält die geplante Neuverschuldung für vertretbar. Im Bereich Wasserversorgung ist zu bedenken, dass durch die ungünstige Struktur in ein erhöhter Finanzierungsbedarf besteht. Grundsätzlich sieht Bürgermeister Scheffold bei der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion, auch in schwierigen Zeiten zu investieren und so ein Signal nach außen zu setzen. Projekte sind umzusetzen, weil sie auch beschäftigungswirksam sind. Stadtrat Fuhrer gibt zu bedenken, dass am Jahresende kein Puffer mehr vorhanden sein wird, weil die allgemeine Rücklage bis in die Nähe der Mindestrücklage abgebaut wird. Weitere Maßnahmen werden nur über Schulden finanziert werden können. Diese Situation ist für ihn Anlass, eine stetige Kontrolle der Finanzsituation einzufordern. Beschluss: 1.Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Kürzungsvorschlagsliste der Verwaltung. 2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Haushaltsplanes 2009 in der zuvor beratenen Fassung. 3. Zur Sicherung des Haushaltsvollzugs wird außerdem einstimmig beschlossen: a) die aus der vorliegenden Anlage ersichtlichen Planvermerke in den Haushaltsplan mit aufzunehmen. b) eine vorläufige Haushaltssperre in Höhe von 30 % für die Ausgaben aus den aus der vorliegenden Anlage ersichtlichen Haushaltsstellen mit Gruppierungen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Haushaltssatzung 2009 mit Anlagen zur Beschlussfassung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2009 vorzubereiten. Bürgermeister Scheffold dankt dem Gremium für die konstruktive Beratung. TOP 04. Umgestaltung des evangelischen Pfarrgartens: a) Vergabe der Pflaster-, Schlosser- und landschaftsgärtnerischen Arbeiten Die Pflaster-, Schlosser- und landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Umgestaltung des ehemaligen evangelischen Pfarrgartens wurden öffentlich ausgeschrieben. Es sind 11 Angebote eingegangen, diese wurden geprüft. Ein Vergabevorschlag liegt dem Gemeinderat vor. Günstigster Bieter ist die Firma Eugen Huber, Garten- und Landschaftsbau in Oberkirch. Stadtbaumeisterin Moser erläutert die geplanten Arbeiten. b) Beschlussfassung über das Beleuchtungskonzept Im Rahmen der Haushaltsberatung 2009 wurden für das Beleuchtungskonzept Bruttokosten von ca Euro genannt. Nun wurde auf die ursprünglich geplante Anstrahlung der Bäume verzichtet und die Anzahl der Poller reduziert. Die Bausumme sinkt damit auf ca Euro. Für die Gesamtmaßnahme stehen aus 2008 noch Mittel von rund Euro zur Verfügung, die voraussichtlichen Gesamtkosten einschließlich Ingenieurleistungen belaufen sich auf rund Euro. Sonstige Nebenkosten wie Möblierung sind in diesen Kosten noch nicht enthalten, die Kosten hierfür belaufen sich auf ca bis Euro. 39

11 Donnerstag, 12. Februar 2009 Dem Gemeinderat liegt ein Übersichtslageplan mit dem Beleuchtungskonzept vor. Vorgesehen sind zwei zusätzliche historische Standleuchten sowie drei Pollerleuchten. Die Maßnahme soll unter den einheimischen Anbietern und der EGT beschränkt ausgeschrieben werden. Die Zuständigkeit für die Auftragsvergabe liegt beim Bürgermeister, die Auftragsvergabe erfolgt aber durch den Gemeinderat, Beleuchtungsmuster werden noch vorgelegt. Stadtrat Böckl ist der Meinung, dass die Gesamtkosten von rund Euro sehr hoch sind, wenngleich die Maßnahme mit 60 % aus dem Landessanierungsprogramm bezuschusst wird. Bürgermeister Scheffold betont, dass diese Kosten dem Gemeinderat bekannt waren. Er hält die Maßnahme aber für gut angelegtes Geld, die Gartengestaltung wird eine sinnvolle Ergänzung zum Hammersteg und zum Kirchplatz sein. Eine grüne Oase in der Stadtmitte wird somit entstehen. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf rund Euro. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt mit 14 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, den Auftrag für die Pflaster-, Schlosser- und landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Umgestaltung des ehemaligen evangelischen Pfarrgartens zum Angebotspreis von brutto ,38 Euro an die Firma Eugen Huber, Garten- und Landschaftsbau in Oberkirch zu vergeben. 2. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis vom geänderten Beleuchtungskonzept. Die Maßnahme ist beschränkt auszuschreiben, die Vergabe erfolgt durch den Gemeinderat. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 3. Die zusätzlichen Mittel sind in den Haushaltsplan 2009 einzuplanen. TOP 05. Friedhof : Anschaffung von vier Kühlzellen Sachgebietsleiter Reeb hält den Sachvortrag. In der Friedhofshalle stehen derzeit zwei Aufbahrungskühlvitrinen zur Verfügung, die im Jahr 1981 angeschafft worden sind. Die Vitrinen entsprechen nicht mehr dem technischen Stand, außerdem kommt es immer wieder zu Engpässen. Deshalb wird vorgeschlagen, eine neue Sargkühlanlage anzuschaffen, die eine gleichzeitige Unterbringung von vier geschlossenen Särgen ermöglicht. Die Anlage arbeitet vollständig FCKW-frei. Aus dem Haushaltsjahr 2008 steht ein Haushaltsrest von Euro zur Verfügung. Eine Angebotsgegenüberstellung liegt dem Gemeinderat vor. Günstigster Bieter ist die Firma Funeralia GmbH in Würzburg. Die neue Anlage wurde vor Ort mit den Bestattern besprochen und wird als gute Zukunftslösung gesehen. Bürgermeister Scheffold informiert, dass die nächste Sitzung der Friedhofskommision im Frühjahr stattfindet. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für die Lieferung der Sargkühlanlage mit Sarghub- und Katafalkwagen für die Friedhofshalle zum Angebotspreis von ,57 Euro brutto an den günstigsten Bieter, die Firma Funeralia GmbH in Würzburg, zu vergeben. TOP 06. Bekanntgaben und Anfragen 06.1 Grün-Weiß-Ball des TV Der TV lädt zum traditionellen Grün-Weiß-Ball auf Samstag, 14. Februar 2009 um Uhr in die Stadthalle ein Beleuchtung des Pulverturms auf dem Schlossberg Stadtrat Siller hat festgestellt, dass der Pulverturm auf dem Schlossberg nicht mehr beleuchtet wird, weil der Baum gefällt werden musste, an dem bisher die Beleuchtung befestigt war. Stadtbaumeisterin Moser informiert, dass bereits ein Angebot für einen neuen Lichtmast eingeholt worden ist. Derzeit wird untersucht, ob ein anderer Standort für den Lichtmast denkbar ist Kanalmaßnahme Schwickersbach Ortsvorsteherin Eveline Lauble erkundigt sich nach dem Baubeginn. Bürgermeister Scheffold informiert, dass das Stadtbauamt nun ein Angebot für die notwendigen Ingenieurleistungen einholen wird. Der Gemeinderat wird am 26. Februar 2009 über die Kosten informiert. Nach der Beschlussfassung über den Haushalt 2009 kann die Maßnahme beschränkt ausgeschrieben werden Franz-Schiele-Straße Stadtrat Böckl hat gehört, dass die Franz-Schiele-Straße im Bereich Haus Blessing schwer einsehbar ist, weil der untere Teil durch die Straßensanierungsmaßnahmen erhöht worden ist. Stadtbaumeisterin Moser wird beauftragt, mit der Firma K &W nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. TOP 07. Fragestunde Hierzu wurde das Wort nicht gewünscht. Altersjubilare Wir gratulieren 14. Februar Wöhrle Hilda Zuckerbauernhof Februar Wöhrle Wilhelm Frombachstraße Februar Deusch Karl Am Rubersbach Februar Schmid Gertrud Am Schofferpark 4 78 Jahre 83 Jahre 72 Jahre 88 Jahre Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und alles Gute für das neue Lebensjahr. Fundsachen In der vergangenen Woche wurde bei der Stadtverwaltung folgende Fundsache abgegeben, die während den üblichen Sprechzeiten im Rathaus, Einwohnermeldeamt, abgeholt werden kann: 1 Schlüsselanhänger mit 2 Schlüsseln Kirchen Katholische Kirchennachrichten Katholische Kirchennachrichten für Hausach, Gutach und mit Niederwasser finden Sie unter Gemeinsame Mitteilungen

12 Donnerstag, 12. Februar 2009 Evangelische Kirchengemeinde Sonntag, den 15. Februar Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Gehring Uhr Kindergottesdienst Montag: Uhr Posaunenchor Dienstag: Uhr Gebet am Morgen Uhr Jugendkreis: Life for One L41 NEXT GENERATION Uhr Bibelkreis Mittwoch: Uhr Jugendkreis: Life for One go deeper Donnerstag: Uhr Krabbelgruppe Uhr Kirchenchor Vorschau: Sonntag, den 22. Februar Uhr Gottesdienst mit Pfarrvikar Diepen aus Gutach Uhr Kindergottesdienst Im Internet findet man uns unter: Neuapostolische Kirche 15. Sonntag 9:30 Uhr Gottesdienst 10:00 Uhr Jugendgottesdienst in Schwenningen durch Bischof Heiniger 18. Mittwoch 20:00 Uhr Gottesdienst 22. Sonntag 9:30 Uhr Gottesdienst 25. Mittwoch 20:00 Uhr Gottesdienst durch Bez.Evangelist Zöphel Vorausschau Monat März 18. Mittwoch 20:00 Uhr Gottesdienst durch Apostel Eckhardt in unserer Kirche in Triberg, Wallfahrtstr. 14 in kein Gottesdienst Zu allen Veranstaltungen sind Sie herzlich willkommen! Weitere Auskünfte erteilt: Gemeindevorsteher: Telefon Die Neuapostolische Kirche Bezirk Villingen-Schwenningen im Internet: Anmeldungen können am Montag und Mittwoch, 02. und 04.März 2009, jeweils von 9 bis 13 Uhr vorgenommen werden, entweder persönlich oder telefonisch. Der katholische Kindergarten Don Bosco hat die Rufnummer 07833/8401, der evangelische Kindergarten ist unter der Telefonnummer 07833/6251 zu erreichen. Abfalltermine Februar 2009 ( bis ) und Außenbereiche der Ortsteile Reichenbach u. Niederwasser Montag, Donnerstag, Müllabfuhr Graue Restmülltonne Gelber Sack Information in Sachen Müllabfuhr: Bitte beachten: Die Mülltonnen müssen morgens immer bereits schon um Uhr zur Abholung bereit stehen. Mülldeponie Vulkan, Haslach Montag bis Freitag von bis Uhr und bis Uhr sowie am 2. und 4. Samstag im Monat von bis Uhr. Tel. Nr /96886 Weitere Informationen in Sachen Müll: Landratsamt Ortenaukreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Tel Fax Internet: Das Infotelefon ist von Montag bis Mittwoch jeweils von 8:30 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8:30 bis 18 Uhr und am Freitag jeweils von :30 Uhr besetzt. Außerhalb der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Sonstiges Aus dem Kindergarten Anmeldung im Kindergarten. Die Kindergärten Don Bosco und Arche Noah nehmen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2009/2010 entgegen. Alle Jungen und Mädchen, die bis Juli 2010 drei Jahre alt werden, können angemeldet werden. Kinder ab zwei Jahre werden nach vorheriger Absprache in begrenzter Zahl aufgenommen. Die Aufnahme richtet sich nach der Dringlichkeit und dem Anmeldezeitpunkt; ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht für Kinder unter drei Jahren nicht. Stadtmuseum Werderstraße 15, Öffnungszeiten: Das Stadtmuseum hat ab Januar 2009 das ganze Jahr am 1. Sonntag im Monat von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Sonderführungen für Gruppen ab fünf Personen nach Voranmeldung bei der Tourist-Info 78132, Bahnhofstraße 3, Tel. (07833) Fax (07833) , tourist-info@hornberg.de oder beim Vorsitzender Wolfgang Neuß, Tel. (07833) 6631 oder beim stellvertretenden Vorsitzenden Adolf Heß, Tel. (07833)

13 Donnerstag, 12. Februar 2009 Standesamt Veranstaltungen Januar 2009 Geburten: Pascal Hock 42 Eltern: Marina Monika Hock u. Jörg Hock, Oberhippensbach 30, Felix Stöcklein Eltern: Nicole Stöcklein u. Jens Schaumburg, Hauptstraße 85, Sterbefälle: Ingeborg Brüstle geb. Hildbrand, Windkapf 114, Gregor Kaltenbach, Am Schofferpark 4, Polizeiposten Wolfach Der Polizeiposten Wolfach ist durchgehend von 7.00 Uhr bis Uhr besetzt. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Alfred Schuler, hält am Dienstag, 17. Februar 2009 von 14:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 16 einen Sprechtag ab. Hierbei werden die Versicherten sowie die Bezieher einer Rente aus der Arbeiterrentenversicherung sowie alle interessierten Bevölkerungskreise in Angelegenheiten der Rentenversicherung der Arbeiter kostenlos beraten. Zum Sprechtag bringen Sie bitte alle die Rentenversicherung betreffenden Unterlagen sowie Ihre Ausweispapiere mit. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Sprechtage der Baurechtsbehörde im Rathaus Der nächste Sprechtag des Kreisbaumeisters Herrn Lehmann findet am Freitag, zwischen 9.00 und Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 34 statt. Sprechtage Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.v. (BLHV) Bezirksgeschäftsstelle Achern, Illenauer Allee 55, Tel /2075-0, Fax 07841/ Mo , Unterharmersbach Rathaus 9.00 Uhr Uhr Mo , Haslach Dorfgemeinschaftshaus 9.00 Uhr Uhr Kinzigstr. 8, Bollenbach Mi , Achern Termine Sprechtage Bezirksgeschäftsstelle 9.00 Uhr Uhr Sprechtagebesucher für alle Sprechtage werden um telefonische Terminvereinbarung (07841/2075-0) bei der Bezirksgeschäftsstelle in Achern gebeten. Anmeldungen für Unterharmersbach unter Sprechtage für die keine Anmeldungen vorliegen, finden nicht statt. Design-Center geöffnet in, in der Werderstr. 36 der Duravit AG. Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr Uhrzeit variabel Schlemmen und Spazieren Infos und Anmeldung unter: Hotel Restaurant Adler, Tel /95380 Gasthof Gedächtnishaus, Tel /4461 Landhaus Lauble, Tel /93660 Landgasthof Schwanen, Tel / Am Abend Valentinstag für Verliebte Candle-Light-Dinner mit romantischer Dekoration Veranstalter/ Gasthaus Krokodil 19:11 Uhr Närrisches Kegeln der Naturfreunde Gasthof Rose 20:00 Uhr Grün-Weiß-Ball "Im Urwald sind die Turner los" Tickets/Preise: Erwachsene: 5,00 EUR Inhaber einer Gästekarte: 4,00 EUR Stadthalle Turnverein 1875 e.v :00 Uhr Halbtagestour Führung: Annemarie Hofmann, Tel /6289 Treffpunkt Neukauf/Parkplatz Schwarzwaldverein Ortsgruppe e.v. 16:30 Uhr Schnurren der er Schnurraten verschiedene Lokale in Schnurranten :30 Uhr Heimattreff des Fördervereins Stadtmuseum Verein für Heimatgeschichte Hotel Adler

14 Donnerstag, 12. Februar :00 Uhr Wecken im Hemdglonker Treffpunkt Schulhof, Umzug durch die Haupt- und Werderstraße Narrenzunft e.v. 10:30 Uhr Schülerbefreiung Die er Narrenzunft befreit die Schüler von den Lehrern und schickt sie in die Fasnachtsferien... Grund- und Hauptschule Narrenzunft e.v. 11:00 Uhr Kinderumzug des Katholischen Kindergartens mit der Narrenzunft e.v. Katholischer Kindergarten "Don Bosco" 13:00 Uhr Wochentagswanderung Führung: Bärbel Rückert Auskunft: Edith Klausmann, Tel / Treffpunkt Bahnhof/Schranke Schwarzwaldverein Ortsgruppe e.v. 14:00 Uhr Kinderball der sucht den Super-Star Stadthalle Buchenbronner Hexen e.v. ab 15:30 Uhr Teufelssuppenverkauf Traditionelles Teufelsuppenessen Hinterer Rathausplatz Narrenzunft e.v. 16:30 Uhr Rathaussturm Schlüsselübergabe durch den er Bürgermeister, Narrenbaumstellen und Fahnenhissen Vor dem Rathaus Narrenzunft e.v. 18:00 Uhr Hanselesuchen Kinder suchen das er Hansele Treffpunkt auf dem Evangelischen Kirchplatz Narrenzunft e.v. 19:30 Uhr Hemdglonkerumzug Umzug der Hemdglonker durch die er Innenstadt zur Stadthalle Treffpunkt am Viadukt in der Poststraße Narrenzunft e.v. 20:11 Uhr Hemdglonkernacht der Buchenbronner Hexen e.v. Stadthalle :11 Uhr Feuerwehrfasnet Niederwasser Gemeindesaal Niederwasser Freiwillige Feuerwehr Niederwasser Uhrzeit variabel Schlemmen und Spazieren Infos und Anmeldung unter: Hotel Restaurant Adler, Tel /95380 Gasthof Gedächtnishaus, Tel /4461 Landhaus Lauble, Tel /93660 Landgasthof Schwanen, Tel / :30 Uhr Fackelumzug durch die er Innenstadt mit den er Zünften und Gastzünften Umzug durch die Hauptstraße zur Stadthalle 20:00 Uhr Hörnerball Fasnachtsveranstaltung mit Maskenprämierung Stadthalle Narrenzunft e.v. 20:11 Uhr Fasnet in Betonien Katholisches Pfarrzentrum Katholische Kirchengemeinde :00 Uhr bis 18:00 Uhr Narrendorf der er Zünfte Frühschoppen im Narrendorf Evangelischer Kirchplatz 14:00 Uhr Großer Fasnetsumzug Umzug durch aller er Zünfte sowie zahlreicher Gastzünfte Werderstraße / Hauptstraße / Poststraße Narrenzunft e.v. 20:00 Uhr Großer Zunftball Fasnachtsveranstaltung mit Programm und anschließend 43

15 Donnerstag, 12. Februar 2009 Tanz Stadthalle Narrenzunft e.v. Redaktionsschluss wegen Fasent vorverlegt Da die Rathäuser am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag geschlossen sind, wird der Redaktionsschluss des Amtlichen Nachrichtenblattes für die KW 9 Erscheinungstermin Donnerstag, 26. Februar 2009 vorverlegt auf Freitag, den 20. Februar 2009, Uhr. Beiträge die nach diesem Termin eingeliefert werden, können für die KW 9 nicht mehr berücksichtigt werden. 44 Schnurren 15. Februar 2009 Beginn: 16:30 Uhr in den Gaststätten: Schützen, Rose, Krokodil, Tannhäuser, Schondelgrund, Rössle und im Hotel Adler mit den Gruppen: Staubwedler, Gassenfeger, In geheimer Mission, Jung und Alt, Schlossgeister, Wunderfitz, En echte Schwob und der Schnurrantenmusik Vereine Großer Fackelumzug und Hörnerball am Fasnetssamstag Am Fasnetssamstag startet um Uhr der schaurigschön anzusehende Fackelumzug. Ein närrischer Lindwurm aus über 20 Zünften mit eindrucksvollen Gestalten wird wieder durch die verdunkelten Straßen s ziehen. Der Fasnets-Korso startet am Neukauf-Baumann und führt über die Hauptstraße direkt zur Stadthalle. Der Eintritt ist frei. Feiern Sie danach mit der Narrenzunft und ihren Gastzünften beim Hörnerball in der närrisch geschmückten Holzwurmhalle. Ein buntes Rahmenprogramm aus Show, Tanz und Musik bietet sicherlich für jeden Geschmack etwas. Die Gastzünfte präsentieren sich und sorgen für ein lebhaftes Ambiente. Das diesjährige Fasnetsmotto lädt Sie zum Verkleiden nach Lust und Laune ein: Safari, Affen und auch Tiger in herrscht das Dschungelfieber. Verkleiden Sie sich als Safari-Urlauber, Tarzan, Jane, Raubkatze, Liane - lassen Sie Ihrer Fantasie einfach freien Lauf. Für Stimmung, gute Laune und Tanz sorgt die 5-Mann- Kapelle The Lizz mit einem Repertoire, bei dem jeder auf seine Kosten kommt. Die Narrenzunft e. V. weist daraufhin, dass bei den Veranstaltungen selbstverständlich das Jugendschutzgesetz gilt. Es finden Ausweiskontrollen statt. Die Narrenzunft freut sich darauf, mit Ihnen wieder eine tolle Fasnet zu feiern. Fasnetssonntag wieder ein Highlight Freuen Sie sich auch dieses Jahr wieder auf schöne und ausgelassene Fasnetstage in. Besuchen Sie am Fasnetssonntag den traditionellen er Umzug, der sich besonders in den letzten Jahren zu einem stattlichen Treffen vieler Narrengruppen entwickelt hat. Auch heuer sind wieder über Hästräger mit Kapellen, Wagen und Gruppen angemeldet. Die Veranstalter freuen sich dabei ganz besonders auf internationale Gäste: Die "Guggenmusik Rigischränzer Weggis" aus der Schweiz hat ihren Besuch in angekündigt. Sicherlich wird die Stadt wieder aus allen Nähten platzen. Die er Narrenvereine haben wieder ein Narrendorf auf dem Bärenplatz in City eingerichtet und sorgen zusammen mit den heimischen Gastronomiebetrieben für das leibliche Wohl aller Gäste. Für die Besucher wird es bestimmt wieder ein lebhaftes, unterhaltsames Erlebnis werden. Der Unkostenbeitrag für dieses närrische Spektakel beträgt 2,-- /Person. Am Abend heißt es dann auf zum Großen Zunftball der Narrenzunft. Über 130 Mitwirkende vor und hinter den Kulissen entführen Sie in die Welt des Dschungels. Feiern und lachen Sie mit bei einem kurzweiligen Programm. Umrahmt wird der Zunftball von der Live-Band The Lizz, die im Anschluss zu Tanz und Stimmung aufspielt. Die legendären Bars in den Katakomben sind geöffnet und neben der kalt-warmen Küche lädt die Kaffeestube zum Genießen und Verweilen ein. Die Narrenzunft e. V. freut sich auf Ihren Besuch. Karten gibt es im Vorverkauf bei der Aral-Tankstelle Lehmann in, sowie in Gutach beim Dorfbeck. Kinderball mit neuem Konzept Die Narrenzunft e.v. lädt alle Kinder dieses Jahr zu einem komplett überarbeiteten Kinderball ein. Es wurde ein völlig neues Konzept entwickelt, weg vom inzwischen in die Jahre gekommenen Ablauf, hin zu einem echten Erlebnis-Nachmittag. Getreu dem diesjährigen Motto Safari, Affen und auch Tiger in herrscht das Dschungelfieber finden kleinere und auch größere Kinder einen spannenden Fun und Action-Parkour mit weit über einem Dutzend Spielstationen wie zum Beispiel Känguru-Fütterung vor. Was genau auf die Kinder wartet wird natürlich jetzt noch nicht verraten, nur soviel: In Form einer Dschungel-Rallye können sich die Kinder an allen Spielen beteiligen, die in der gesamten Stadthalle verteilt stattfinden. Für die Kleinsten wird außerdem ein kostenloses Kinderschminken angeboten. Der Kinder-Preismaskenball passt leider nicht mehr in dieses neue Konzept und findet ab diesem Jahr nicht mehr statt. Beginn des Kinderballs ist dies bleibt gleich wie in den Vorjahren der Kinderumzug am Fastnachts- Dienstag, um 15:00 Uhr. Treffpunkt ist ab die-

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