Verwaltungsausschuss Standsicherheitsprüfung von Straßenbeleuchtungsmasten

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1 Standsicherheitsprüfung von Straßenbeleuchtungsmasten

2 Betreiberpflicht (Verkehrssicherungspflicht) 823 Abs. 1 BGB besagt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Der Betreiber haftet für den Zustand der technischen Anlage, d.h., sollte durch die technische Anlage einem dritten einen Schaden entstanden sein, so kann der Geschädigte den Betreiber regresspflichtig machen.

3 Nutzen einer Standsicherheitsprüfung Mehr Sicherheit und zuverlässige, juristisch verwertbare Aussage über den Zustand. Rechtssicherheit bei evtl. Schadenersatzansprüchen keine strafrechtliche Verfolgung wegen mangelnder Standsicherheit. Bis zu 6 Jahre Garantie auf die Standsicherheit. Hohe Einsparung beim Mastaustausch. Grund: Weniger Masttausch als bei der Anwendung herkömmlicher Methoden. Standsicherheitsprüfung kostet weniger als 5 % eines Masttausches. Dokumentation als Basis für weitere Aktivitäten, z. B. Modernisierung von Leuchten.

4 Ausführung 2017 Angebot Standsicherheitsprüfung Netze BW je Lichtmast 23,20. Angebot Standsicherheitsprüfung Roch Services GmbH je Lichtmast 51,20. Beauftragt wurde die Netze BW. Ausführung der Standsicherheitsprüfung erfolgte durch die Firma REI-LUX. Das Unternehmen ist in Deutschland nach ISO 9001:2008 zertifiziert und gemäß DIN EN ISO/IEC akkreditiert (Zerstörungsfreie Belastungsprüfung der Standsicherheit von Masten und ähnlich stehenden verankerten Systemen). Prüfung von 325 Lichtmasten. Es war keine sofort Maßnahme notwendig. Bei 6 Masten sind Maßnahmen erforderlich z.b. Gründung nachbessern und Masten auswechseln. Die Kosten für die Standsicherheitsprüfung lagen bei 7.541,00.

5 Prüfverfahren Die Kernkompetenz liegt hierbei in der patentierten 3D- Standsichersprüfung an Straßenbeleuchtungs- und Flutlichtmasten sowie Lichtsignalanlagen. Diese präzise, materialschonende und wegweisende statisch und dynamisch wirkende REI-LUX Messtechnologie wird seit 1985 mit großem Erfolg angewendet. Die Masten werden bei der zerstörungsfreien Prüfung einer mechanischen Belastungsprobe gemäß EN 40 und EN 1991 unterzogen. Dabei werden alle Bewegungen des Mastes an 2 Messstellen über unsere 3D-Messkamera grafisch aufgezeichnet, um aussagefähige Analysen über seine Beschaffenheit (Tragsicherheit, Lagesicherheit-Fundament) von der Gründung über den Mastfuss bis zum Leuchtenkörper geben zu können. Ein besonderer Vorteil des REI-LUX-Verfahrens ist das Krafteinleitungsprinzip mittels Gurtkraftumlenkung. Durch den Gurt als Widerlager wird eine eventuelle Überlastung der Gründung vermieden. Mit den kompakten, handgeführten Prüfgeräten werden die Masten auch an schwer zugänglichen Stellen ohne Verkehrsbehinderungen, Flurschäden und Umweltbelastung durch Abgase oder Lärmbelästigung (Spiel- und Sportplätze, Fußgängerzonen, Parkwege) erreicht.

6

7 Prüfliste

8 Weiteres Vorgehen Im Jahr 2019 und 2021 werden die nächsten 300 Lichtmaste geprüft. Da es sich um ca. 900 Lichtmaste in Gammertingen und Stadtteile handelt, wird nach Empfehlung der Netze BW, die Prüfungen im 2 Jahres-Intervall durchgeführt.

9 Verkehrssicherungspflicht für Bäume Baumkontrolle / Baumkataster

10 Rechtsgrund und Träger der Verkehrssicherungspflicht 823 Abs. 1 BGB besagt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Diese Pflicht trifft den, der für den Bereich der Gefahrenquelle verantwortlich und in der Lage ist, die zur Gefahrenabwehr erforderliche Maßnahme zu treffen. Im Bereich der öffentlichen Straße ist dies der Straßenbaulastträger.

11 Wie kann man zur Verkehrssicherung beitragen? Die Maßnahme, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten, kann durch den Einsatz von Baumkontrollen nach der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) gewährleistet werden. Bäume sollten nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie kontrolliert werden. Eine Kommune, die Ihre Baumkontrollen nach der FLL-Richtlinie Regelkontrollen durchführt, genießt Versicherungsschutz.

12 FLL-Baumkontrollrichtlinie Die Richtlinie gilt für Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen, z.b. Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Spiel- und Sportanlagen Regelt den rechtlichen Rahmen (Verkehrssicherungspflicht). Fachliche Grundlagen der Baumkontrolle (Entwicklung, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können). Baumkontrolle (Häufigkeit, Ausführung, Nachweise.). Hinweise für Schadensfälle (Beweissicherung).

13 FLL-Baumkontrollrichtlinien (Kontrollintervalle) Jungbäumebedürfen grundsätzlich keiner speziellen Kontrolle. Vielmehr ist es eine Überprüfung im Rahmen der üblichen Pflegemaßnahmen ausreichend. Gesunde und leicht geschädigte Bäume sind in der Reifephase alle 3 Jahre (alle 2 Jahre bei höherer Sicherheitswartung des Verkehrs). Stärker geschädigte Bäume sind sowohl in der Reife-als auch in der Alterungsphase 1 x jährlich zu kontrollieren.

14 FLL-Baumkontrollrichtlinie (Regelkontrolle) Die Regelkontrolle wird unterschieden zwischen eine Sichtkontrolle einerseits und einer eingehenden Untersuchung (diese ist erforderlich, wenn Zweifel an der Verkehrssicherheit besteht) anderseits. Hinsichtlich der fachlichen Eignung zur Durchführung von Regelkontrollen beschreibt die FLL- Baumkontrollrichtlinie: Regelkontrollen sind von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Zertifizierte Baumkontrolleurekönnen Schäden und Schadsymptome fachmännisch erkennen und diese nach Art und Umfang sowie nach Gefährdungspotential einschätzen. Sie stellen systematisch fest, welcher weitere Handlungsbedarf besteht und sind in der Lage, die notwendigen Baumpflegemaßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege zu benennen. Eingehende Untersuchungen können nur Fachkräfte mit spezieller Aus-bzw. Weiterbildung durchführen. Diese haben sich auf eine spezielle biologische und technische Untersuchungsverfahren spezialisiert. Wie z.b. die Untersuchung mit einem Resistographen(Bohrwiderstandsmessung).

15 FLL-Baumrichtlinien (Sichtkontrolle) Im Regelfall ist eine Sichtkontrolle eine äußere fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme der Gesundheits- und Zustandsprüfung vom Boden aus. Ziel ist die Ermittlung optisch feststellbarer Schäden sowie das Aufzeigen des Handlungsbedarfs. Ergibt die Inaugenscheinnahme keine optischen Schäden, ist die Baumschau abgeschlossen. Sind jedoch Auffälligkeiten festzustellen, besteht Handlungsbedarf z.b. baumpflegerische Maßnahmen (Kronenkürzungen, entfernen von totem Holz), die Fällung eines Baums, die Veranlassung einer eingehenden Untersuchung).

16 Musterkontrollblatt

17 Erstellung eines Baumkatasters Jede Kommune sollte sämtliche Bäume und deren Gefährdungspotential mittels eines sogenannten Baumkatasters erfassen. Danach richten sich die Intervalle und die Intensität der durchzuführenden Baumkontrollen.

18 Ausführung 2017 Beauftragung der Firma Baumart Lenz (Erstaufnahme, Kontrolle und Pflege) Herr Lenz ist ein staatlich geprüfter Fachagrarwirt und hat somit die fachliche Qualifikation Zusätzliche Unterstützung durch städtischer Bauhof (ausgebildeter Forstwirt) Erstkontrolle von ca. 486 Bäumen in der Kernstadt Gammertingen Es ergaben sich 6-7 Fällungen, 24 Baumpflegemaßnahmen und 2 Kronensicherungen Kosten Erstkontrolle Kernstadt Gammertingen: 5.950,00 Euro Kosten Baumpflegemaßnahmen: 2.410,00 Euro

19 Weiteres Vorgehen Erstkontrolle der Bäume in den Stadtteilen im Jahr Übernahme aller Erfassungsdaten in das städtische GIS-System (Baumkataster) Die fortlaufende Kontrollkosten minimieren sich, da die Erstaufnahme der Bäume der größte zeitliche Faktor bzw. Kostenfaktor war. Pflegemaßnahme durch Bauhof leistbar mit externer Unterstützung (Baumkletterer, Steiger, etc.)

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