BA Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung
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- Uwe Winter
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1 BA Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung
2 Gehwegsanierung in der Dortmunder Straße Erörterungsgespräch am
3 Gehwegschäden durch Wurzelanhebungen Erörterungsgespräch zu Baumfällungen in der Dortmunder Straße 3
4 4
5 Gehwegschäden durch Wurzelanhebungen 5
6 Straße entspricht nicht dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis (z.b. für Menschen mit Behinderungen). Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet! 6
7 Das Straßen-und Grünflächenamt ist der Straßenbaulastträger und damit verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht gemäß 7 (2) Berliner Straßengesetz. 7
8 Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der öffentlichen Straßen zusammenhängenden Aufgaben, auch die Bestimmung der Art, des Umfangs und des Zeitpunktes der Herstellung. Die öffentlichen Straßen sind im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Dabei sind auch die Funktion der Straße als Aufenthaltsort, das Stadtbild und die Belange des Denkmal- und Umweltschutzes, der im Straßenverkehr besonders gefährdeten Personen sowie von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. 8
9 Der Träger der Straßenbaulast hat im Falle eines nicht verkehrssicheren Zustands der Straße..[..].. für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen! 9
10 Zivilrechtliche ( 823 ff BGB) und strafrechtliche ( 223 StGB) Konsequenzen bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 223 Strafgesetzbuch (StGB) Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin haften persönlichim Rahmen der Amts-oder Personenhaftung bei vorhersehbaren Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht. 10
11 2013 / 2014 Beauftragung von Planungsbüros zur Vorbereitung der Maßnahme Zielstellung: Wiederherstellung der Verkehrssicherheit Geringstmöglicher Eingriff in den Baumbestand Sicherstellung von Ersatzpflanzungen 2015 Fortsetzung der Planung durch das SGA Freischalten der Internetseite zu den notwendigen Maßnahmen in der Dortmunder Straße auf der Homepage des BA Mitte. Ab Beantwortung von Bürgeranfragen zu den geplanten Arbeiten telefonisch und Ortstermin Dortmunder Straße 11
12 Vorbereitung der Baumaßnahme / Bürgerbeteiligung 11. Januar 2016 OT mit Vertretern der BI Dortmunder Straße: Herr Pein (Straßen- und Grünflächenamt) erläutert, welche Maßnahmen das Amt bisher geplant hat. Alternativen der BI Dortmunder Straße werden vorgetragen Arbeitstreffen mit Herrn Dipl.-Ing. Panhorst von der Freien Planungsgruppe Berlin mit etwa 20 Anwohnerinnen und Anwohnern erneut Ortstermin in der Dortmunder Straße mit Vertretern der BI Dortmunder und Herrn Pein und Herrn Leder vom SGA Übersendung der Stellungnahme der Planer FPB der Bürgerinitiative zu einer alternativen Gestaltung. Ab Prüfung der Stellungnahme durch das SGA Erörterungstermin / Bürgerversammlung 12
13 Aufweitung der Baumscheiben Gehweganhebungen Gehwegverschwenkungen Nicht möglich Begründung Mindestparameter für Gefälle, Gehwegbreiten der Ausführungsvorschriften zu 7 BerlStrG (AV Geh- und Radwege) sind nicht einhaltbar. Begründung Angrenzende Bebauung Topographie Kompromiss Ergebnis des vor Ort Workshops mit der Bürgerinitiative: Baum Nr. 9 und Nr. 14 können für maximal drei Jahre durch Asphalt- Provisorium erhalten bleiben.
14 Prüfung der Vorschläge der FPB zur kurzfristigen Sicherung Wurzelbeete in der vorgeschlagenen Dimension machen die Gehwege unbenutzbar und blockieren die Zufahrten. Auch in einer Spielstraße müssen alle Verkehrsflächen verkehrssicher sein. Dies gilt auch für die Gehwege! Die Erschließung ist zwingend zu gewährleisten. 14
15 15
16 16
17 Umbau des Straßenraums Veränderung der Raumaufteilung Investitionsmaßnahme Nicht möglich aus Straßenunterhaltungsmitteln nicht finanzierbar (Verbot LHO) keine Investitionsmaßnahme angemeldet Zeitschiene 5 bis 10 Jahre Zwingender Handlungsbedarf Wiederherstellung der Verkehrssicherheit JETZT! Investitionsmaßnahme ersetzt nicht die jetzt notwendigen Arbeiten. Verschlechterung der Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner. Planungsbefangenheit keine Nachpflanzungen möglich / nur provisorische Wiederherstellung.
18 Absperren der nicht verkehrssicheren Bereiche Aufstellen von Verkehrszeichen mit Gefahrenwarnung Nicht möglich Zugänglichkeit zu den anliegenden Grundstücken ist z.t. nicht gegeben. Gefahrenhinweis durch Verkehrszeichen (Vz) allein nicht ausreichend; gem. 7 (2) BerlStrGist mittels Vzauf Gefahren hinzuweisen, die Verkehrssicherheit ist alsbald wieder herzustellen. Maßnahme ersetzt die jetzt notwendigen Arbeiten
19 Das Straßen-und Grünflächenamtentwickelt seinen Baumbestand durch eine nachhaltige Baumpflege und pflanztregelmäßig mehr Bäume nach, als gefällt werden müssen. Von standen 1847 Straßenbaumfällungen 1883 Straßenbaumpflanzungen gegenüber. Um die Lücke der 10 fehlenden Bäume in der Dortmunder Straße schneller zu schließen, wird das Straßen-und Grünflächenamt von seiner üblichen Verfahrensweise abweichen, zusätzliche Mittel aufwenden und größere Bäume mit einem Stammumfang von cm Stammumfang pflanzen. Die Auswahl der Baumarten und die Auswahl der Bäume in einer Baumschule soll gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern erfolgen. 19
20 Ausblick Hochstamm cm Hochstamm cm 20
21 Februar 2016 Vorbereitende Baumaßnahmen Provisorische Herstellung der Verkehrssicherheit ab 3. Quartal 2016 Fachgerechte Gehwegsanierung Bürgerbeteiligung zur Baumauswahl November 2016
22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Erörterungsgespräch zu Baumfällungen in der Dortmunder Straße 22
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