Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht

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1 Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht

2 Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund Frank, der Einzelhandelskaufmann werden möchte, für ihn die Sache zu regeln, und übergibt ihm das Rad. Frank wendet sich an den Studenten Stefan und teilt ihm mit, er habe ein Fahrrad in Jans Auftrag zu verkaufen. Man wird sich schnell über einen Kaufpreis von 300 einig. Da Stefan nicht so viel Geld dabei hat, verabreden sie, dass er das Fahrrad am nächsten Tag gegen Zahlung bei Frank abholt. Jan erzählt versehentlich am Abend seinen Eltern von dem Deal. Diese sind aufgebracht und möchten alles sofort rückgängig machen! Folie 2

3 Privatautonomie Grundsätzlich können Personen ihre Rechtsverhältnisse untereinander frei gestalten. Bsp.: Kauf-, Miet-, Dienst-, Ehevertrag etc. Vertrag Gesetz Grundsatz: Vertragsfreiheit, 241, 311 BGB Grenze: zwingendes Recht, insb. AGB Folie 3

4 Aufbau zivilrechtlicher Normen I 433 BGB (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ei den Schutz eines anderen bzweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. Folie 4

5 Aufbau zivilrechtlicher Normen II Tatbestand Rechtsfolge Voraussetzungen das, was eintritt oder verlangt werden kann z. B. Bestehen eines Vertrages; Verschulden erforderlich? Wenn ja: Vorsatz oder Fahrlässigkeit? z. B. Beendigung des Schuldverhältnisses; Herausgabe einer Sache; Zahlung Folie 5

6 Wichtige Anspruchsgrundlagen Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten 433, 535, 611, 631 BGB Ansprüche auf Herausgabe 985, 861, 667, 812 BGB Schadensersatzansprüche 280 ff., 536a, 678, 823 BGB Sonstige Ausgleichsansprüche 670 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche 1004 BGB (Tun/Unterlassen) Folie 6

7 Aufbau des BGB Allgemeiner Teil, 1 bis 240 BGB Rechts-, Geschäftsfähigkeit, 1, 21, 104 bis 113 Willenserklärung, 116 bis 144 Vertragsschluss, 145 bis 157 Bedingung, Zeitbestimmung, 158 bis 163 Vertretung (bzw. Vollmacht), 164 bis 181 Verjährung, 194 bis 202 Schuldrecht, 241 bis 853 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis, AGB, Schadensersatz, Verzug, Schlechtleistung, 241 ff. Die besonderen Vertragstypen mit ihrem Gewährleistungsrecht, GoA, Bereicherungsrecht,Haftung wegen deliktischer Handlung, 823 ff. Sachenrecht, 854 bis 1296 BGB Besitz, Eigentum und Übertragung des Eigentums Hypotheken, Pfandrechte Familienrecht, 1297 bis 1921 BGB Ehe, Scheidung, Unterhaltsrecht, Verwandtschaft Erbrecht, 1922 bis 2385 BGB Gesetzliche Erbfolge, Testament Folie 7

8 Besteht ein Anspruch? Wer Anspruchsteller (Rechtssubjekt) Beteiligte, die etwas fordern könnten will was Anspruch ( 194 BGB) Was wird gefordert? Beispiele: - Vertraglicher Anspruch Kaufpreisforderung - Sachenrechtlicher Anspruch aus Eigentum, Besitz - Deliktischer Anspruch wegen Rechtsgutsverletzung von wem Anspruchsgegner (Rechtssubjekt) Wer sind die Beteiligten, die etwas schulden könnten? woraus Anspruchsgrundlage/Anspruchsnorm Aufgrund welcher Anspruchsnorm könnte gefordert werden? (Anspruch aus Vertrag oder Gesetz) Folie 8

9 Wann besteht ein Anspruch? Anspruch entstanden? z. B. nicht bei Formmangel, Geschäftsunfähigkeit Anspruch untergegangen? z. B. Erfüllung, Anfechtung Anspruch durchsetzbar? z. B. Stundung, Verjährung Folie 9

10 Rechtsfähig? = Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (natürliche Personen und juristische Personen) Geschäftsfähig? = Fähigkeit, durch eigenes Handeln wirksam Rechtsgeschäfte vornehmen zu können Folie 10

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