Übung Bürgerliches Recht SS 2016
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- Achim Grosse
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1 Übung Bürgerliches Recht SS 2016 Bürgerliches Recht 1
2 Ablauf Teil 1: Einführung I. Das System II. Der Prüfungsaufbau III. Die Entstehung von Ansprüchen IV. Zusammenfassung V. Einführungsfälle Teil 2: Übungsfälle, z.b. Willenserklärung/Vertragsschluss Geschäftsfähigkeit AGB Stellvertretung Störungen im Schuldverhältnis Sachmängel im Kaufvertrag Sachenrecht Unerlaubte Handlung Bürgerliches Recht 2
3 I. Das System Bürgerliches Recht 3
4 I. Das System Unterschied Privatrecht öffentliches Recht: Privatrecht = Verhältnis Bürger zu Bürger Öffentliches Recht = Verhältnis Staat (als Staat) zu Bürger Staat bzw. Hoheitsträger Prinzip der Über- und Unterordnung Bürger Prinzip der Gleichordnung Bürger Bürgerliches Recht 4
5 I. Das System Der systematische Aufbau des BGB in 5 Bücher aufgeteilt (AT-SchuldR-SachenR-FamR-ErbR) sog. Vor-die-Klammer Ziehen: a2+a3+a4+a5 = a( ) a = der Allgemeine Teil des BGB 2, 3, 4, 5 = die übrigen 4 Bücher des BGB Bürgerliches Recht 5
6 I. Das System Worum geht s eigentlich? In Privatrechtsfällen geht es um Leute, die etwas von einander wollen: Verkäufer will Kaufpreis Vermieter will Mietzins Betrogene will Schadensersatz Verletzte will Schmerzensgeld Juristisch: einen Anspruch geltend machen Es geht also um Ansprüche! Grundregel: Immer von einer Anspruchsnorm ausgehen! Bürgerliches Recht 6
7 I. Das System Es geht um Ansprüche! Definition des Begriffes Anspruch : Legaldefinition 194 BGB: Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen verlangen zu können Auffinden von Anspruchsnormen: Problem: BGB ca Vorschriften 194 BGB als Maßstab Inhaltsverzeichnis (vorne) Sachverzeichnis (hinten sog. Idiotenwiese ) Bürgerliches Recht 7
8 I. Das System Es geht um Ansprüche! Beispiele für Anspruchsnormen 433 II BGB = Anspruchsnorm, weil danach der Verkäufer das Recht hat, den Kaufpreis zu verlangen 535 II BGB = Anspruchsnorm, weil danach der Vermieter das Recht hat, den Mietzins zu verlangen 266 BGB keine Anspruchsnorm, weil er nicht das Recht gewährt, irgendetwas verlangen zu können Anm.: z.b.: 433 II BGB* spricht nicht von Recht, sondern von Pflicht: jede Pflicht der einen Seite ist regelmäßig Recht der anderen Seite (Bsp.: Pflicht zur Zahlung des Käufers = Recht auf Zahlung des Verkäufers) * Soweit nicht anders gekennzeichnet sind alle folgenden Paragraphen, solche des BGB. Bürgerliches Recht 8
9 I. Das System Es geht um Ansprüche! Architektur von Anspruchsnormen Jede Anspruchsnorm besteht aus zwei Elementen: 1. Anspruchsvoraussetzungen (= Tatbestandsmerkmale) + 2. Anspruchsfolge (= Rechtsfolge) Bsp. für saubere Trennung: 823 BGB (Wer etwas macht ( ), ist zum Ersatz ( ) verpflichtet) Merke: Bürgerliches Recht 9
10 II. Der Prüfungsaufbau Vorüberlegung: Sinnigerweise beginnt die Fallbearbeitung immer mit der Anspruchsfolge (Erst wenn ich weiß, was der andere will, kann ich nach einer Norm suchen, die es ihm das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen unterstellt geben würde) Also: Zunächst klären, wer etwas will. Dann untersuchen, von wem etwas gefordert wird. Als nächstes prüfen, was verlangt wird. Zuletzt fragen, woraus (aus welcher Norm also), dieser Anspruch begründet sein könnte Die vier großen W : Wer von Wem Was Woraus? Bürgerliches Recht 10
11 II. Der Prüfungsaufbau Allgemeiner Prüfungsaufbau für Ansprüche 1. Formulierung des Anspruchskopfes/Obersatzes anhand der vier großen W 2. Gliederung der Prüfung in drei Phasen: I. Anspruch entstanden? (= Phase I) 1. Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage (z.b. 280 I, 433 I oder II, 812 I 1 Alt. 1, 823 I, 985 BGB) 2. Keine Unwirksamkeitsgründe (z.b. 104 ff, 117, 125, 134, 138, 142 I BGB) II. Anspruch untergegangen? (= Phase II) - Kein Erlöschen des einmal wirksam entstandenen Anspruchs (z.b. 275 I, 362 I, 397 I BGB) III. Anspruch durchsetzbar? (= Phase III) - dem Anspruch darf keine Einrede (Leistungsverweigerungsrecht) entgegenstehen (z.b. 214 I, 273, 275 II,III, 320, 439 III BGB) Anm: - Die Reihenfolge dieser Phasen ist zwingend - Phase II und Phase III müssen vom Bearbeiter nur behandelt werden, wenn der Sachverhalt dazu Anlass gibt. Bürgerliches Recht 11
12 II. Der Prüfungsaufbau Allgemeiner Prüfungsaufbau für Ansprüche 1. Formulierung des Anspruchskopfes/Obersatzes anhand der 4 großen W 2. Gliederung der Prüfung in drei Phasen: Phase I.: Anspruch entstanden? Phase II.: Anspruch untergegangen? Phase III.: Anspruch durchsetzbar? 3. Erleichterung der Falllösung durch Gutachtenstil : Prüfung jedes Tatbestandsmerkmales in vier Schritten: 1. Schritt: Obersatz/Hypothese 2. Schritt: Definition 3. Schritt: Subsumtion 4. Schritt: (Zwischen-)Ergebnis Bürgerliches Recht 12
13 II. Der Prüfungsaufbau Bsp.: Karl (K) erklärt dem Volker (V), dass er das Auto für kaufe. V erklärt sich sofort damit einverstanden. V will jetzt den Kaufpreis. K will erst zahlen, wenn V ihm das Auto übergibt und übereignet. Kann V den Kaufpreis von K verlangen? Lösung Beispiel: 1. Anspruchskopf anhand der 4 großen W : Vorüberlegung: Wer V von Wem K Was Kaufpreiszahlung Woraus 433 II BGB (= Anspruchsnorm, da Recht) V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von aus 433 II BGB haben. Bürgerliches Recht 13
14 II. Der Prüfungsaufbau Lösung Beispiel: V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von aus 433 II BGB haben. I. Anspruch entstanden (= Phase 1). 1. Dann müsste zwischen V und K ein wirksamer Kaufvertrag (= Anspruchsvoraussetzung des 433 II BGB) geschlossen worden sein (= Obersatz/Hypothese). Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende WE (Angebot und Abnahme) zustande (= Definition). K hat gegenüber V erklärt, er wolle das Auto zum Preis von kaufen. Somit hat K ein wirksames Angebot abgegeben. V hat sich damit sofort einverstanden erklärt, also das Angebot des K fristgerecht angenommen. Folglich haben V und K einen wirksamen Kaufvertrag über ein Auto zum Preis von geschlossen (= Subsumtion). 2. Unwirksamkeitsgründe sind nicht ersichtlich 3. Ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung ist somit entstanden (= [Zwischen-]Ergebnis). Bürgerliches Recht 14
15 II. Der Prüfungsaufbau Lösung Beispiel: V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von aus 433 II BGB haben. I. Anspruch entstanden (= Phase 1) 1. VSS der AGL (hier 433 II BGB) (+) da Kaufvertrag geschlossen (s.o.) 2. Keine Unwirksamkeitsgründe (+) hier solche nicht ersichtlich [Anm.: Bsp. für Unwirksamkeit/Nichtigkeit: Geschäftsunfähigkeit ( 104 ff. BGB), Formmangel ( 125 S.1 BGB), Gesetzliches Verbot ( 134 BGB), Sittenwidrigkeit/ Wucher ( 138 BGB), Anfechtung ( 142 I BGB)] 3. Zwischenergebnis: Anspruch entstanden (+) (s.o.) II. Anspruch untergegangen (= Phase 2) Der Anspruch auf Kaufpreiszahlung ist nicht untergegangen, da keine Gründe für ein Erlöschen des Anspruchs ersichtlich sind. Anm. Bsp. für Erlöschensgründe: Erfüllung ( 362 BGB), Erlass ( 397 I BGB), Unmöglichkeit ( 275 I, 326 I BGB) Bürgerliches Recht 15
16 II. Der Prüfungsaufbau Lösung Beispiel: V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von aus 433 II BGB haben. I. Anspruch entstanden (+) II. Anspruch nicht untergegangen (+) (s.o.) III. Anspruch durchsetzbar (= Phase 3) hier: Einrede des nichterfüllten Vertrages nach 320 BGB: 1. Voraussetzungen des 320 BGB: a. Gegenseitiger Vertrag, 320 I 1 BGB (Hypothese-Definition-Subsumtion-Ergebnis) (+) b. Leistungen im Gegenseitigkeitsverhältnis, 320 I 1 BGB (Hypothese-Definition- Subsumtion-Ergebnis) (+) c. Fälligkeit der Gegenforderung (+) Anspr K gegen V auf Übergabe und Übereignung gem. 433 I BGB fällig d. Kein Ausschluss: Vorleistungspflicht des Schuldners, 320 I 1 BGB oder Treu und Glauben bei Geringfügigkeit, 320 II BGB 2. Rechtsfolge: Einrede: Verurteilung Zug-um-Zug (322 I BGB) Bürgerliches Recht 16
17 II. Der Prüfungsaufbau Lösung Beispiel: V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von aus 433 II BGB haben. I. Anspruch entstanden (= Phase I) Kaufvertag gem. 433 BGB(+) II. Anspruch nicht untergegangen (= Phase II) (+) s.o. III. Anspruch durchsetzbar (= Phase III) Einrede des nichterfüllten Vertrages nach 320 BGB (+) s.o. IV. Ergebnis V hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von Dem K steht jedoch gegen den Anspruch die Einrede nach 320 BGB zu. Bürgerliches Recht 17
18 Woher kommen Ansprüche? Teil 1: Einführung III. Die Entstehung von Ansprüchen Antwort: aus Schuldverhältnissen: Schuldverhältnisse begründen Rechte und Pflichten, vgl. 241 I BGB (Anm.: Pflichten sind Spiegelbilder von Rechten) das Recht, von jemanden etwa zu verlangen, ist ein Anspruch ( 194 BGB) Bürgerliches Recht 18
19 Woher kommen Ansprüche? Teil 1: Einführung III. Die Entstehung von Ansprüchen Bürgerliches Recht 19
20 IV. Zusammenfassung Wir haben betrachtet: das Auffinden von Anspruchsnormen ( 194 I BGB) die Architektur von Anspruchsnormen (Anspruchsvoraussetzung führt zur Anspruchsfolge), den Aufbau des Anspruchskopfes in der Prüfung (Wer vom wem was woraus?), die Phasen, in denen Ansprüche in der Klausur geprüft werden (Anspruch entstanden, untergegangen und durchsetzbar) und woraus Ansprüche entstehen können (aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen) Bürgerliches Recht 20
21 V. Einführungsfälle Fall 1: Rudi (R) möchte das Fahrrad von Theresa (T) kaufen. T sagt am Telefon: Für 100 kannst du es haben. R erwidert freudig: Einverstanden. Wie ist die Rechtslage? Bürgerliches Recht 21
22 V. Einführungsfälle Fall 2: Rudi (R) hat den Bus verpasst. Weil er aber schnell nach Hause muss, nimmt er sich ohne zu fragen das der Theresa (T) gehörende Fahrrad, welches vor der Fakultät steht und nicht angeschlossen ist. Am nächsten Tag möchte T ihr Fahrrad, welches nun im Keller des R steht, zurück. Zu Recht? Bürgerliches Recht 22
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