Konvertierung Auswirkungen auf Marktteilnehmer
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- Benedict Beutel
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1 Aktuelle Marktinformationen für Kunden und Interessenten im September 015 Konvertierung Auswirkungen auf Marktteilnehmer Die Absenkung des Konvertierungsentgeltes im Marktgebiet NCG zum auf 0,3 /MWh und die grundsätzliche Marktentwicklung begünstigten die Nutzung der Konvertierung im Marktgebiet NCG. In der Folge sind massiv die Konvertierungsmengen angestiegen, was sich seit März 015 in einem erheblichen Einsatz von qualitätsspezifischer Regelenergie äußert. Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Konvertierungsumlage und anschließend auf die bestehenden Lieferverträge in Deutschland? Das Konvertierungsentgelt Das Konvertierungsentgelt wurde mit der Einrichtung qualitätsübergreifender Marktgebiete eingeführt und sollte so verursachungsgerecht die Nutzer der virtuellen Konvertierung treffen. Zusätzlich sollte das Instrument eine Steuerungswirkung entfalten und so die Konvertierung langsam aufkeimen. Jedoch wurde in der Ausgestaltung zwar ein schrittweises Abschmelzen des Konvertierungsentgeltes vorgesehen, aber die Opportunitäten der Marktteilnehmer außer Acht gelassen: - Beschaffung originären L-Gases üblicherweise mit Aufschlag gegenüber H-Gas - Qualitätsunabhängige Beschaffung an der TTF und Transport nach Deutschland Beide Wege der L-Gas-Beschaffung wurden in den vergangenen Jahren von den Marktteilnehmern genutzt. Obwohl NCG in den vergangenen Jahren recht deutlich unter der Vorgabe der BNetzA geblieben ist (vgl. Abbildung 1), zeigt sich nun, was viele Marktteilnehmer erwartet haben. Die aktuellen Marktentwicklungen zwischen NCG und TTF sowie das Abschmelzen des Konvertierungsentgelts auf 0,4 /MWh bzw. 0,3 /MWh haben eine ähnliche wirtschaftliche Größenordnung erreicht. Die Folge ist simpel: Marktteilnehmer greifen nun vermehrt auf die virtuelle Konvertierung zurück, da diese eine attraktive Möglichkeit der L-Gas Beschaffung darstellt. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die konvertierten Mengen des Marktgebietes NCG, wie Abbildung zu entnehmen ist. Die aktuelle Ausgestaltung des Konvertierungsentgelts im Marktgebiet GASPOOL i.h.v. 0,88 /MWh verhindert derzeit noch dessen Nutzung. Berechnung der Konvertierungskosten Die virtuelle Konvertierung hat im Marktgebiet NCG bereits erste Spuren hinterlassen. Das Konvertierungskonto ist binnen zwei Monaten von 11,5 Mio. Anfang März auf 1, Mio. Ende April eingebrochen. Die aktuelle Entwicklung der Konvertierungsmengen lässt erahnen, dass spätestens der Konvertierungskontostand zum Ende des Monats Mai erstmals einen negativen Saldo ausweisen wird. (vgl. Abbildung 4) Diese Defizite werden im Wesentlichen durch die qualitätsspezifische Beschaffung von Regelenergie verursacht. Typischerweise wirkt die virtuelle Konvertierung im Marktgebiet NCG von H-Gas- Qualität nach L-Gas-Qualität. In der Folge ist das H- Gas- Marktgebiet überspeist NCG muss H-Gas als Regelenergie veräußern. Gleichzeitig ist das L-Gas- Gebiet unterspeist NCG ist gezwungen, L-Gas als Regelenergie zu beschaffen. Dies wird als physikalische Konvertierungsmenge bezeichnet. Neben der Betrachtung dieser Mengen schaut NCG zusätzlich auf die bilanzielle netzweite Konvertierung, die der betragsmäßig kleineren Menge der H-Gas und L-Gas
2 Salden über alle Ein-und Ausspeisungen entspricht. 1 Die gegenläufige Beschaffung von Regelenergie im H- und L-Gas entstammt nicht zwangsläufig dem Bilanzierungswunsch der Marktteilnehmer, wodurch die bilanzielle netzweite Konvertierungsmenge kleiner als der Regelenergieeinsatz ausfallen kann. Aus beiden Werten wird das Minimum gewählt (kommerzielle Konvertierungsmenge), um die Konvertierungskosten zu berechnen. Die so über Regelenergie konvertierten Mengen führen zu Kosten, da der Verkauf im H-Gas zumeist weniger erlöst, als der Einkauf des L-Gases an Kosten verursacht. Dieses Preisdelta zwischen Ein- und Verkauf wird ebenfalls herangezogen, um die Konvertierungskosten zu bestimmten. Entwicklung des Konvertierungskontos Mit der steigenden Konvertierungsmenge sind auch in erheblichem Umfang die Handelsvolumina der qualitätsspezifischen Produkte an der EEX angestiegen. Verursacht wurde dies durch die Regelenergiebeschaffung der Marktgebietsverantwortlichen. Denn die Regelenergiebeschaffung auf Basis der durch GABi.0 vorgegebenen Merit Order folgt klaren Regeln. Die Beschaffung kurzfristiger standardisierter Produkte an der Börse des eigenen Marktgebiets hat Vorrang (Mol 1). Die Beschaffung lokaler (d.h. vorwiegend qualitätsspezifischer) Produkte erhält den Rang Mol : - über bilaterale Plattformen des eigenen Marktgebietes (Mol a), 1 Eine bilanzielle netzweite Konvertierung fällt nur an, wenn der H- Gas-Saldo und der L-Gas-Saldo unterschiedliche Vorzeichen aufweisen, d.h. eine Gasqualität überspeist und die andere unterspeist ist. enervis ist hier in Abstimmung mit NCG, da NCG die Summe der absoluten physischen Konvertierungsmengen des H-Gas-Verkaufs und des L-Gas Einkaufs heranzieht. Aus Sicht der enervis führt dies zu einer Doppelverrechnung der Kosten durch die Multiplikation mit dem Differenzpreis aus Beschaffung und Verkauf von H- und L-Gas. - über die Börse des eigenen Marktgebietes (Mol b) - und über die Börse angrenzender Marktgebiete (Mol c). Die Beschaffung qualitätsspezifischer Mengen erfolgt im Wesentlichen über das Mol b bzw. c, also vorrangig über die Börse des eigenen oder eines angrenzenden Marktgebiets. (vgl. Abbildung 4) Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass durch die Kauf- und Verkaufsgeschäfte teils erhebliche Preis- Spreads bestehen, die zu Kosten für die virtuelle Konvertierung führen. Abbildung 3 zeigt die Preis- Spreads zwischen Verkauf im H-Gas und Einkauf im L-Gas. De facto zu jedem Zeitpunkt lagen die spezifischen Kosten der virtuellen Konvertierung höher, als das spezifische Konvertierungsentgelt. Es sei jedoch angemerkt, dass die absoluten Erträge des Konvertierungsentgelts die absoluten Kosten der Konvertierung übersteigen können, da die kommerzielle Konvertierungsmenge kleiner sein kann, als die abzurechende Menge auf das Konvertierungsentgelt über alle Bilanzkreise. Die jüngste Entwicklung des Konvertierungskontos lehrt jedoch, dass bei intensiver Nutzung der Konvertierung deutliche Defizite auf dem Konvertierungskonto anfallen. (vgl. Abbildung 4) Folgen der Defizite auf dem Konvertierungskonto NCG hat aus Sicht der enervis zwei Möglichkeiten, um Defizite auf dem Konvertierungskonto zu vermeiden oder auszugleichen. Zum einen könnte das Konvertierungsentgelt bis zur durch die Bundesnetzagentur zulässigen Obergrenze erhöht werden. Dies hätte höhere spezifische Erträge, aber aller Voraussicht nach auch eine erneute Verschiebung der Nutzung zu anderen möglichen Konvertierungswegen und somit eine deutlich reduzierte Konvertierungsmenge zur Folge. Diese Variante würde jedoch spätestens zum , mit der durch die BNetzA geforderten Absenkung des Konvertierungsentgelts auf null, eine sofortige ungesteuerte Erhöhung der Konvertierungsmengen nach sich ziehen.
3 Eine Steuerungswirkung entfaltet sich in dieser Variante nicht. Eine weitere denkbare Variante wäre die erstmalige Einführung einer Konvertierungsumlage ggf. mit einer leichten Adaption des Konvertierungsentgelts. In dieser Variante sind zumindest erstmalig die weitere Beobachtung der Nutzung der Konvertierung sowie der Auswirkungen auf die Regelenergiebeschaffung und Liquidität dieses qualitätsspezifischen Marktes möglich. Grundsätzlich wird jedoch sowohl die eine als auch die andere Variante die Lieferbeziehungen im Gasmarkt belasten. Allen voran ist in Variante 1 die Frage, wie Konvertierungsentgelte in L-Gas- Lieferverträgen für z.b. Weiterverteiler berücksichtigt wurden. Werden zusätzliche Kosten an den Käufer durchgereicht? In der zweiten Variante muss die Frage geklärt werden, wie die Konvertierungsumlage auf bestehende Lieferbeziehungen wirkt auch im H-Gas-Markt! Denn das Entgelt wird alle physischen Gaseinspeisepunkte betreffen (Produktion, Import, Speicher). Werden Vorlieferanten hier versuchen, dieses Entgelt an die Weiterverteiler durchzureichen? Da sowohl Variante I als auch Variante II gewisse Nachteile bergen, verbleibt eine einfache Möglichkeit, für die sich NCG auch mit der heutigen Pressemitteilung entschieden hat: Das Konvertierungsentgelt bleibt konstant bei 0,3 /MWh, um die Steuerungswirkung beobachten zu können. Gleichzeitig wird auch weiterhin keine Konvertierungsumlage erhoben. Die Staffelung des Konvertierungsentgeltes wurde zu Beginn von vielen Marktteilnehmern kritisch gesehen, eine Steuerungswirkung von vielen bezweifelt. Dies bewahrheitete sich in den letzten Jahren. Unternehmen nutzten andere Möglichkeiten der L- Gas Beschaffung. Eine Analyse der virtuellen Konvertierung und ihrer Auswirkung auf den Regelenergiemarkt waren daher nicht möglich. Erstmalig ist die Höhe des NCG-Konvertierungsentgelts nun auch wirtschaftlich in die Portfolien der Marktteilnehmer zu integrieren. Eine erneute Verhinderung der Konvertierung ist nicht zielführend und würde dem ursprünglichen Gedanken der Steuerungswirkung des Konvertierungsentgelts widersprechen. Die Zeit bis zur Absenkung des Konvertierungsentgeltes auf null ist kurz. Eine erneute Lernphase wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Mit der heute veröffentlichten Pressemitteilung wählt NCG den Schritt, in der aktuellen Phase zu lernen und verzichtet auf eine Adaption des Konvertierungsentgelts. enervis begrüßt dies ausdrücklich. Auch der Verzicht auf die Erhebung einer Konvertierungsumlage ist zu begrüßen, da die Marktteilnehmer sich nun (noch) nicht um diesen Aspekt in ihren bestehenden Lieferverträgen kümmern müssen. Bei Fragen zur Konvertierung und den Auswirkungen auf Lieferverträge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zur grundsätzlichen Bewertung von Lieferverträgen im Gasbereich haben wir jüngst ein Tool veröffentlicht, dass Sie in Ihrer Gasausschreibung unterstützt: Fazit
4 ,50 Konvertierungsentgelt /MWh,00 1,50 1,00 0,50 0,00 GASPOOL Umsetzung NCG Umsetzung GASPOOL Vorgabe BNetzA NCG Vorgabe BNetzA Abbildung 1: Entwicklung des Konvertierungsentgelts Abbildung : Konvertierungsmengen des Marktgebietes NCG 8 /MWh Oct-13 Jan-14 Apr-14 Jul-14 Oct-14 Jan-15 Apr-15 Spezifische Konvertierungskosten Konvertierungsentgelt
5 Abbildung 3: spezifische Konvertierungskosten und -erlöse des Marktgebietes NCG 3 TWh/Monat Okt 13 Jan 14 Apr 14 Jul 14 Okt 14 Jan 15 Apr 15 Buy Mol 1 Buy Mol a Buy Mol b Buy Mol c Sell Mol 1 Sell Mol a Sell Mol b Sell Mol c 14 Mio. TWh/Monat 3,5 1 3,0 10,5 8,0 6 1,5 4 1,0 0,5 0 Okt. 13 Jan. 14 Apr. 14 Jul. 14 Okt. 14 Jan. 15 Apr. 15 NCG Daten Konvertierungsmenge [TWh] Stand Umlagekonto (Monatsende) [ ] 0,0 Abbildung 4: Konvertierungsmenge und Entwicklung des Konvertierungskontos im Marktgebiet NCG Ansprechpartner bei enervis
6 Herr Sebastian Klein Frau Britta Bieschke Tel Tel Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der enervis energy advisors GmbH. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen.
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