NetConnect --- Germany simply gas
|
|
|
- Stephanie Becker
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NetConnect --- Germany NetConnect Germany GmbH & Co. KG - Kaiserswerther Str Ratingen Bundesnetzagentur Beschlusskammer 7 Tulpenfeld 4 NetCon nect Germany GmbH & Co. KG Kaiserswerther Str Ratingen Bonn Postfach Ratingen T +49 (0) F +49 (0) Ratingen, Antrag auf Zustimmung zur schnellstmöglichen Anhebung des Konvertierungsentgelts für die Konvertierungsrichtung von H- nach L Gas auf 1,811 Euro/MWh sowie Erlass einer entsprechenden Anordnung Sehr geehrte Damen und Herren, NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) beabsichtigt, das Konvertierungsentgelt für die Konvertierungsrichtung von H- nach L-Gas zum nächstmöglichen Zeitpunkt bis zur erstmaligen Obergrenze von 1,811 Euro/MWh anzuheben und beantragt diesbezüglich Ihre Zustimmung sowie den Erlass einer entsprechenden Anordnung gemäß 7 Abs. 2 des Standardvertrags Konvertierung in qualitätsübergreifenden Marktgebieten der Festlegung vom , Az. BK (Festlegung KONNI Gas). Hintergrund ist eine nicht vorhersehbare Entwicklung im Zusammenspiel von Konvertierung und Regelenergie, die bei Fortsetzung zu einem bedrohlichen Liquiditätsengpass bei NCG führen könnte und ein sofortiges Handeln seitens NCG und der Bundesnetzagentur erforderlich macht. 1. Ausgangslage: Seit dem sieht sich NCG mit einer Situation konfrontiert, die durch ein deutlich erhöhtes Konvertierungsverhalten und gleichzeitig einen hohen Regelenergiebedarf gekennzeichnet ist. Aufgrund der aktuellen Marktpreise versorgen einige Bilanzkreisverantwortliche in großem Umfang ihre L-Gas Kunden mit H Gas. Dementsprechend wird von diesen Bilanzkreisverantwortlichen H-Gas eingespeist und durch die Kunden dieser Bilanzkreisverantwortlichen L- NetConnect Germany GmbH & Co. KG Sitz: Kaiserswerther Str Ratingen Amtsgericht Düsseldorf HRA Geschäftsführerin und Komplementärin: NetConnect Germany Management GmbH Sitz: Kaiserswerther Str Ratingen Amtsgericht Düsseldorf HRB Geschäftsführer: Dr. Thomas Becker Torsten Frank Steuer-Nr.: 105/5998/3084 USt-ID: DE Deutsche Bank AG Lindenal lee Essen Kontonummer: Bankleitzah l: SWIFT/BIC: DEUTDEDEXXX IBAN: DE
2 Gas physisch ausgespeist. Dies äußert sich in einem sehr hohen Aufkommen bilanzieller Konvertierung, das durch entsprechende kommerzielle Konvertierungsmaßnahmen ausgeglichen werden muss. Die kommerziellen Konvertierungsmaßnahmen, durch die NCG die L-Gas Versorgung der Bilanzkreiskunden sicherstellt, haben einen sehr hohen Regelenergiebedarf der NCG im L-Gas zur Folge. Der tägliche Anteil des Endkundenverbrauchs im L-Gas, der durch Regelenergie seitens NCG bereitgestellt wird, beträgt aktuell zwischen 50 % und 90 % (Durchschnitt 68 %). Gleichzeitig fallen die Gegenpositionen durch Verkäufe im H-Gas deutlich geringer aus. rnlij NetConnect Germany Zusätzlich lässt sich auf Basis von Analysen der NCG beobachten, dass ein Teil der Verursacher von bilanzieller Konvertierung gleichzeitig über die Börse große Mengen an physischem L-Gas über das qualitätsscharfe Produkt bereitstellen. Dies wird von NCG im Rahmen der Regelenergiebeschaffung abgerufen. Die oben genannten Punkte führen zu hohen Regelenergiekosten. Diese Kosten entstehen sofort, da der Großteil des L-Gases über die Börse beschafft wird. Zusätzlich trägt die NCG die Kosten, die durch den Preis Spread bei Kauf und Verkauf in den unterschiedlichen Gasqualtäten hinzukommen. Hierdurch kommt es zu einem drohenden finanziellen Liquiditätsengpass, der es aus NCG Sicht erforderlich macht, das Konvertierungsentgelt für die Konvertierungsrichtung von H nach L-Gas zum nächst möglichen Zeitpunkt auf die erstmalige Obergrenze in Höhe von 1,811 Euro/MWh anzuheben. Eine Anhebung des Konvertierungsentgelts in umgekehrter Konvertierungsrichtung (von L- nach H-Gas) ist derzeit nicht erforderlich. Näheres kann den nachfolgenden Ziffern entnommen werden. 2. Folgen für NCG: Wie oben beschrieben, stellt NCG aktuell einen sehr hohen Einsatz gegenläufiger Regelenergie fest. Die Marktverschiebung von H-Gas zu L Gas beträgt seit dem im Durchschnitt ca. 60 %, wobei ein zunehmender Trend zu beobachten ist. Der Anteil der Regelenergie, der dabei für die Darstellung der bilanziellen Konvertierung aufgewendet werden muss, liegt im Bereich der Einkäufe bei ca. 70 % der gesamten Regelenergiemengen, im Bereich der Verkäufe bei ca. 85 %. Im Gesamtaufwand führte dies bis zum , 10:00 Uhr, insgesamt zu Regelenergieeinkäufen in Höhe von ca. 108 Mio. Euro, denen Regelenergieverkäufe in Höhe von ca. 64 Mio. Euro gegenüberstanden. Dies entspricht im Durchschnitt Nettokosten von ca. 2,2 Mio. Euro am Tag. An einigen Tagen kam es zu Mittelabflüssen von über 4 Mio. Euro netto. Sollte die Marktverschiebung entsprechend weiter zunehmen, ist mit noch höheren Nettokosten für den gegenläufigen Einsatz von Regelenergie zu rechnen. 2
3 NetConnect --- Germany Darüber hinaus ist zu beachten, dass NCG auch weiteren finanziellen Zahlungsverpflichtungen (z.b. aus Bilanzkreisabrechnungen, Mehr /Mindermengenabrechnungen, etc.) nachkommen muss, die in dieser Berechnung keine Berücksichtigung finden und den Liquiditätsengpass weiter verschärfen könnten. 3. Geplantes Vorgehen: Die oben aufgeführten Folgen für NCG können aus unserer Sicht lediglich durch eine Reduzierung der Kosten für den Einsatz von Regelenergie abgewendet werden. Da der Großteil der Regelenergiekosten aktuell durch das Konvertierungsverhalten einiger Marktteilnehmer verursacht wird, ist aus Sicht der NCG schnellstmöglich ein ausreichender Anreiz notwendig, damit die Marktteilnehmer ihre Bilanzkreise qualitätsspezifisch bewirtschaften. Dieser Anreiz kann aus unserer Sicht durch eine außerordentliche Anhebung des Konvertierungsentgeltes geschaffen werden. Dabei muss das Konvertierungsentgelt auf ein Niveau angehoben werden, das der aktuellen Situation Rechnung trägt. Wie oben beschrieben, wird der Großteil der bilanziellen Konvertierungsmengen im Marktgebiet NCG durch einige 3
4 Bilanzkreisverantwortliche verursacht. Die Rahmenbedingungen der jeweiligen Bezugsverträge (z.b. Preise und etwaige Mindestabnahmemengen) sind NCG dabei nicht bekannt. Eine Bestimmung des Konvertierungsentgeltes lediglich auf Basis von Preisunterschieden an Großhandelsplätzen bzw. Marktpreisen von H-Gas und L-Gas unter Berücksichtigung von Transportkosten wäre daher aus Sicht der NCG nicht zielführend. NetConnect Germany Da es in der Vergangenheit bei verschiedenen Höhen des Konvertierungsentgeltes zu zeitweise hohen bilanziellen Konvertierungsmengen kam, ist aus Sicht der NCG unter Beachtung der oben angeführten Unwägbarkeiten eine Erhöhung des Konvertierungsentgeltes auf die initiale Obergrenze der Festlegung KONNI Gas für das Marktgebiet NCG in Höhe von 1,811 Euro/MWh für die Konvertierungsrichtung von H- nach L-Gas erforderlich. In Anbetracht der aktuellen Diskussionen zu einer möglichen Umgestaltung des Konvertierungssystems sollte das Konvertierungsentgelt mindestens bis zum auf diesem Niveau gehalten werden. 4. Unzureichende Alternativen: Beschaffung über bilaterale Plattform Eine primäre Beschaffung von Regelenergie über die bilaterale Plattform ist möglich und hätte längere Zahlungsziele für die NCG zur Folge, würde allerdings gegen die vorgegebene Beschaffungsreihenfolge nach Netzkodex Bilanzierung und GaBi Gas 2.0 verstoßen. Weiterhin werden hierdurch die Ursachen des Liquiditätsengpasses nicht behoben. Es bestehen weiterhin (ggf. sogar höhere) Preis-Spreads zwischen Ein- und Verkauf und es führt lediglich zu einer zeitliche Verschiebung der Zahlungspflicht für NCG. Nichtsdestotrotz könnten die längeren Zahlungsziele für Regelenergieprodukte auf der bilateralen Plattform kurzfristig eine Entspannung der finanziellen Liquiditätssituation bewirken. Beschaffung über TTF Eine primäre Beschaffung von Regelenergie im L-Gas über den niederländischen TTF würde tendenziell zu besseren Einkaufspreisen für Regelenergie im L-Gas führen. Diese Kosteneinsparungen sind allerdings gering und werden durch die zusätzlichen Transportkosten weitestgehend kompensiert. Zudem werden auch hierdurch die Ursachen des Konvertierungsverhaltens nicht behoben. Finanzierung über Konvertierungsumlage Eine Erhebung einer Konvertierungsumlage zur Deckung der gestiegenen Kosten durch den gegenläufigen Einsatz von Regelenergie würde in der 4
5 aktuellen Liquiditätssituation aufgrund des zeitlichen Versatzes nicht helfen. Des Weiteren bietet die Konvertierungsumlage keinen ausreichenden Anreiz, das tatsächliche Konvertierungsverhalten zu ändern. Somit würden auch weiterhin der Großteil des L-Gas Absatzes über Regelenergie zur Verfügung gestellt und die entsprechenden Kosten über den gesamten -Markt sozialisiert werden. ~ NetConnect Germany 5. Notwendige Maßnahmen der Bundesnetzagentur: Aufgrund von [7] Abs. 2 des Standardangebots Konvertierung (entspricht 12 Abs. 2 des Bilanzkreisvertrages) ist NCG berechtigt, innerhalb eines Geltungszeitraums ausnahmsweise nach vorheriger Zustimmung der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur das Konvertierungsentgelt zu erhöhen und hierbei die [aktuell gültige] Obergrenze zu überschreiten, wenn dies unvorhersehbare Umstände zwingend erforderlich machen. Die Festlegung KONNI Gas und die Festlegung GaBi Gas 2.0 sehen grundsätzlich die Nutzung der bilanziellen Konvertierung und den Einsatz kommerzieller Konvertierungsmaßnahmen vor. Die aktuelle Situation, in der NCG als Marktgebietsverantwortlicher als Versorger" von L-Gas Kunden der Bilanzkreisverantwortlichen fungiert, macht NCG gewissermaßen zu einem Lieferanten für diese Kunden. Dies entspricht nicht dem gesetzlichen Rollenverständnis in einem entflochtenen Marktumfeld, in dem die Mengenbeschaffung Aufgabe der Händler und Bilanzkreisverantwortlichen ist. Der Marktgebietsverantwortliche hat anders als die Händler oder Bilanzkreisverantwortlichen jedoch keine Alternativen, was die Beschaffung der L-Gas Mengen betrifft und muss sich an die Beschaffungsreihenfolge nach GaBi Gas 2.0 halten. Zusätzlich war in der Vergangenheit kein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe des Konvertierungsentgeltes und des Konvertierungsverhaltens zu erkennen. Auch der jetzige sprunghafte Anstieg steht nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Absenkung des Konvertierungsentgeltes. Vielmehr wirken sich externe Parameter auf die Preisgestaltung aus, in die NCG keinen Einblick hat und die somit nicht vorhersehbar waren. Daher ist eine schnellstmögliche Anhebung des Konvertierungsentgelts auf die erstmalige Obergrenze von 1,811 Euro/MWh für die Konvertierungsrichtung von H nach L-Gas erforderlich. Nach 34 Abs. 2 des Bilanzkreisvertrags ist eine Erhöhung des Konvertierungsentgelts unter 5
6 anderem möglich, um rechtsverbindlichen Vorgaben oder Mitteilungen der Bundesnetzagentur zu entsprechen. Gemäß 34 Abs. 3 des Bilanzkreisvertrages sind die Änderungen einen Monat vor deren Inkrafttreten auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen zu veröffentlichen. Wird unterschritten, wird die Monatsersten wirksam. ~ NetConnect Ilm Germany Daher beantragt NCG die Zustimmung der Bundesnetzagentur zu einer schnellstmöglichen Erhöhung des Entgeltes für die Konvertierungsrichtung von H- nach L-Gas auf 1,811 EUR/MWh gemäß 34 Abs. 3 des Bilanzkreisvertrages durch Anordnung der Bundesnetzagentur. Um die negativen Wirkungen zu kompensieren, bietet NCG den Bilanzkreisverantwortlichen eine außerordentliche Kündigung des Bilanzkreisvertrages zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung der Frist gemäß 34 Abs. 4 des Bilanzkreisvertrages an. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen NetConnect Germany GmbH & Co. KG Torsten Frank Dr. Thomas Becker 6
Neue Anforderung an die Bilanzierung
Neue Anforderung an die Bilanzierung Agenda 1. Hintergrund 2. Neue 5%-Toleranz für RLM-Kunden 3. Virtuelle Konvertierung und Konvertierungsentgelt 4. Zusammenwirken von Toleranz und Konvertierung 5. Clearing-Nummern
Fallbeispiele für den konformen gasqualitätsspezifischen Börsenhandel im Sinne des 27 des Bilanzkreisvertrages. Stand: Januar 2015
Fallbeispiele für den konformen gasqualitätsspezifischen Börsenhandel im Sinne des 27 des Bilanzkreisvertrages Stand: Agenda 1. Zielsetzung dieser Umsetzungshilfe 2. an den Handel von gasqualitätsspezifischen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Rundschreiben Nr. 73/2012
18. Dezember 2012 Rundschreiben Nr. 73/2012 An alle Kreditinstitute/Zahlungsinstitute Abkommen über die IBAN-Regeln Sehr geehrte Damen und Herren! 1. Allgemeines Nach der SEPA-Verordnung 1, die am 31.
EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute
PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
Deutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
An den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK
An den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK Rundschreiben-Nr.: RS-015-2008 Zeichen 102-81230 Gesprächspartner + 49 251 91741-4191 Telefon + 49 251 91741-2609 Telefax [email protected]
Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.
VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni
BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
ConTraX Real Estate. Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report
ConTraX Real Estate Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report Der deutsche Büromarkt ist in 2005 wieder gestiegen. Mit einer Steigerung von 10,6 % gegenüber 2004 wurde das beste Ergebnis seit
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
Übungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
Studienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)
5.24. Abmahnung 5.24.1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z.b. wegen unentschuldigten Fehlens in
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG
Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG 1. Prüfung von Anträgen nach 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 SHWoFG Das SHWoFG regelt in 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1, dass von
Bioerdgas Änderungen KoV V
Bioerdgas Änderungen KoV V Agenda 1. GASPOOL Biogas-Marktgebiet 2. Flexibilitätsübertragung 3. Saldo-Übertrag 4. Mehr- und Mindermengen-Abrechnung 5. Fazit 2 Agenda 1. GASPOOL Biogas-Marktgebiet 2. Flexibilitätsübertragung
- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
Statement. Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates
Statement Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates Das mittelständische Firmenkundengeschäft in Deutschland Zufriedenheit, Erwartungen und Anregungen des deutschen Mittelstands Pressegespräch
Herzlich Willkommen zum 6. GASPOOL-Netzbetreiberforum!
Herzlich Willkommen zum 6. GASPOOL-Netzbetreiberforum! AGENDA 1. Rückblick auf Start aktuelles Gaswirtschaftsjahr 2013/2014 2. Blick auf die kommenden Themen Gaswirtschaftsjahr 2014/2015 3. Agenda zum
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
Mitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
Zuordnungsvereinbarung. zwischen. DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt/Main. - Bahnstromnetzbetreiber (BNB) - und
zwischen DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt/Main - Bahnstromnetzbetreiber (BNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragspartner bezeichnet - 1. Gegenstand
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...
DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Bericht Restaurant Alfsee Piazza 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Innenansicht des Restaurants Restaurant Alfsee Piazza Anschrift Alfsee GmbH Am Campingpark 10 49597 Rieste
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)
Bundesrat Drucksache 731/11 16.11.11 Verordnung der Bundesregierung AS Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012
Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)
Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes
An die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: [email protected] Insolvenzantragsverfahren
Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:
Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
Informationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht
Die neuen SEPA-Lastschriften
Die neuen SEPA-Lastschriften Die Gläubiger-Identifikations-Nummer (Gläubiger-ID) (Englischer Name: Creditor-ID) Um Lastschriften einziehen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikations- Nummer.
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
Markt Markt Indersdorf
Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz
Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt
Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung
Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Um den SEPA-Beitragseinzug durchzuführen, benötigen Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer. Diese Gläubiger Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der
Steuerliche Vorschriften über Spenden
I-39100 Bozen Brennerstr. 9 Tel.+39 0471 974 378 Fax.+39 0471 979 373 www.vss.bz.it - [email protected] Steuernummer 80022790218 Landesgericht BZ Nr. 8759/444 R.P.G. Volontariatsorganisation Dekret LH Nr.
Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen
Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen
Ärger mit Brief oder Paket Wir sind für Sie da
Ärger mit Brief oder Paket Wir sind für Sie da Stand: Mai 2015 Probleme mit der Briefoder Paketbeförderung Die Bundesnetzagentur ist Ihr Ansprechpartner Tagelang keine Post im Briefkasten obwohl Sie Briefe
Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
Information für Kunden und Geschäftspartner der V.Ö.T. Travel GmbH
Information für Kunden und Geschäftspartner der V.Ö.T. Travel GmbH Stand 07.01.2016 Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Geschäftspartner, das Amtsgericht Hamburg hat mich mit Beschluss vom 30.12.2015 zum
Auswirkungen der Mengenverschiebungen zwischen den Marktgebieten
Auswirkungen der Mengenverschiebungen zwischen den Marktgebieten Kaiserslautern, 21. Januar 2015 Agenda 1. Regelenergiesituation Winter 13/14 2. Mengenverschiebung und mögliche Ursachen 3. Regulatorische
1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
Deutschland-Check Nr. 34
Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21
Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)
Porsche Consulting Exzellent handeln Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Oktober 2013 Inhalt Randdaten der Studie Untersuchungsziel der Studie Ergebnisse der
Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht
Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht In die Auswertung der Beurteilungen der Unterrichtsbeispiele gingen von Seiten der SchülerInnen insgesamt acht Items ein,
Nutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Befragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer
1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011.
Elektronischer Datenaustausch für Prozesse zwischen der Stadtwerke ETO GmbH & Co.KG und im Netzgebiet tätigen Messdienstleistern / Messstellenbetreibern 1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule
Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom
Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August
Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:
FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.
A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von
Gewinnausschüttung der Sparkasse
Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung
Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten?
Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Neue Rahmenbedingungen Diese Gleichung gilt es zu lösen! Produktlösung CleVesto Allcase 2 Wie viel Sicherheit kann ich
Auftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
Feiertage in Marvin hinterlegen
von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,
25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:
Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im
Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)
