Handreichung zur Gründung der Pfarreiengemeinschaften/Kirchengemeindeverbände zum 1. September 2020

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1 Bischöfliches Generalvikariat Trier Abteilung Territoriale und Kategoriale Seelsorge ZB 1.2 Hinter dem Dom Trier Handreichung zur Gründung der Pfarreiengemeinschaften/Kirchengemeindeverbände zum 1. September Errichtung der Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände (bis 31. August 2011) Zum 1. September 2011 werden die im Strukturplan 2020 vorgesehenen Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände errichtet. Die Pfarrer/Vorsitzenden der Kirchengemeindeverbände werden ernannt. Die weiteren Mitglieder des Pastoralteams werden ebenfalls zum 1. September 2011 für die neuen Pfarreiengemeinschaften beauftragt (außer Leitungsmodell 3). Die entsprechenden Urkunden werden im August 2011 versandt. 2. Gründung der Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände (ab 1. September 2011) 2. 1 Unverzichtbare Aufgaben auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft allgemeine Übersicht Mitteilung über Dispens von der förmlichen Amtseinführung des Pfarrers Veröffentlichen/ Verlesen der Errichtungsurkunden PG/KGV im Gründungs- Gottesdienst Vorstellung Pfarrer u. Pastorateam Konstituierung Verbandsvertretung KGV Vereinbarung von Zuständigkeiten und Aufgaben im Pastoralteam Mitarbeiterversammlung des Personals der KGVs (nur in Vorreiter - KGVs 2012) Modell 1 ja ja ja ja ja ja Modell 2 ja ja ja ja ja ja Modell 3 nein ja Vorsitzender ja nein nein KGV Modell 4 ja ja ja ja ja nein Modell 0 nein ja / empfohlen nein ja nein ja 1

2 2. 2 Empfohlene Aufgaben auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft allgemeine Übersicht Begegnung zur Gründung Rätetreffen zum Kennenlernen (nach PGR-Wahl) Öffentlichkeits- Arbeit innerkirchlich und gesellschaftlich Modell 1 empfohlen empfohlen empfohlen Modell 2 empfohlen empfohlen empfohlen Modell 3 empfohlen empfohlen empfohlen Modell 4 empfohlen empfohlen empfohlen Modell 0 nein empfohlen empfohlen 2.3 Koordinierungsgremium zur Koordinierung der verschiedenen Aufgaben in der Gründungsphase Wenn zum 1. September eine Pfarreiengemeinschaft neu gegründet wird, erlöschen juristisch zu diesem Zeitpunkt die Pfarreienräte der bisherigen Pfarreiengemeinschaften. Ein neuer Pfarreienrat wird erst nach der Durchführung der Pfarrgemeinderatswahlen gewählt. Bis dahin ist es sinnvoll, ein koordinierendes Gremium zu installieren, das für die Koordinierung der verschiedenen Aufgaben zuständig ist. Es kann aus den Vorständen der Pfarrgemeinderäte bestehen. Wenn die Anzahl der Mitglieder zu groß ist, soll das Gremium aus den Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte bestehen. 2

3 3. Aufgaben entsprechend der Leitungsmodelle 1 bis 4 Modell1: Ein Pfarrer und ein Pastoralteam 1. Bekanntmachung der Dispens von der förmlichen Amtseinführung des Pfarrers Wenn die Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Pfarrbrief nicht mehr geschehen kann, gilt in diesem Zusammenhang ein Aushang des Ernennungsdekretes in den Schaukästen der Pfarreien als ausreichend. 2. Gottesdienst zur Gründung der neuen Pfarreiengemeinschaft (eine Handreichung zur Gottesdienstgestaltung ist auf der Bistumshomepage unter Stichwort Materialien zu finden) 2.1. Verlesen der beiden Errichtungsurkunden (PG/KGV) 2.2. Vorstellung der Pfarrer und des Pastoralteams an den Sonntagen im September und Oktober durch Dechanten/stellv. Dechanten ggf. durch Bischöflichen Beauftragten Anmerkung: In der Regel findet die Vorstellung des Pfarrers und des Pastoralteams am Dienstsitz statt. Wenn ein Pfarrer /ein Pastoralteam nur zusätzliche Pfarreien übernimmt, findet die Vorstellung in einer dieser Pfarreien statt. In allen anderen Pfarreien sind auch die Gründungsurkunden zu verlesen Begegnung im Anschluss an den Gottesdienst Vorstellung der Pfarreien Einladung an die zivilen Gemeinden Einladung an Kooperationspartner (Schulen, Soziale Einrichtungen usw.) 2.4. Auf der Ebene der Pfarreien Vorstellung des Pastoralteams in der Dienstsitzpfarrei bzw. neuen Pfarreien Gottesdienst mit anschließender Begegnung (Formen: siehe Rituale) der Pfarrer stellt sich selbst und (möglichst) das gesamte Pastoralteam vor (Formen: siehe Rituale) Ziel: zeitnahe Vorstellung nach der Einführung Termine: nach Möglichkeit an einem Sonntag, ersatzweise an Werktagen Öffentlichkeitsarbeit: ggf. Vorstellungen im Einzelpfarrbrief 3. Konstituierung der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Nach der Errichtung des Kirchengemeindeverbandes und Bestimmung des Vorsitzenden durch den Bischof konstituiert sich die Verbandsvertretung entsprechend der Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 gebildeten Kirchengemeindeverbände im September 2011.( 4 KGV-O). Erstellung des Haushaltsplans für Vereinbarung von Aufgaben und Zuständigkeiten für alle Mitglieder des Pastoralteams Erarbeitung von vorläufigen Aufgabenumschreibungen und Stellenbeschreibungen für alle pastoralen Berufsgruppen in den Pastoralteams. Bestätigung durch ZB 1.2 Werden nach spätestens einem Jahr von dauerhaften Aufgabenumschreibungen/Stellenbeschreibungen abgelöst. 3

4 5. Rätetreffen zum Kennenlernen (nach der PGR-Wahl) gemeinsames Treffen aller Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte Vorstellung des Pastoralteams Vorstellung der vorläufigen Aufgaben-Aufteilung Vorstellung der Verbandsvertretung des KGV und ihres Arbeitsplans Vorstellung des Zeitplans für die Gründung des Pfarreienrates 6. Nur in KGV Vorreiter : Mitarbeiterversammlung des Personals der Kirchengemeinden/des Kirchengemeindeverbandes (2012) Vorstellung Vorgesetzter Kennenlernen der verschiedenen Mitarbeiter/-gruppen Regularien und Informationen Mitarbeitervertretung 7. Information innerkirchlich ggf. gemeinsamer Pfarrbrief Beilage in den Einzelpfarrbriefen Vorstellung des Pastoralteams, Aufgabenfelder, Verbandsvertretung usw. Material/Vorlagen abrufbar unter: 8. Information gesellschaftlich Pressemappe 4

5 Modell 2 : Pfarrerteam in solidum nach can CIC 1. Bekanntmachung der Dispens von der förmlichen Amtseinführung der Pfarrer Wenn die Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Pfarrbrief nicht mehr geschehen kann, gilt in diesem Zusammenhang ein Aushang des Ernennungsdekretes in den Schaukästen der Pfarreien als ausreichend. 2. Gottesdienst zur Gründung der neuen Pfarreiengemeinschaft (eine Handreichung zur Gottesdienstgestaltung ist auf der Bistumshomepage unter Stichwort Materialien zu finden) 2.1. Veröffentlichung/Verlesen der beiden Errichtungsurkunden (PG/KGV) 2.2. Einführung der Pfarrer und Vorstellung des Pastoralteams an den Sonntagen im September durch Dechanten/stellv. Dechanten ggf. durch Bischöflichen Beauftragten 2.3. Begegnung im Anschluss an den Gottesdienst Vorstellung der Pfarreien Einladung an die zivilen Gemeinden Einladung an Kooperationspartner (Schulen, Soziale Einrichtungen usw.) 2.4. Auf der Ebene der Pfarreien Vorstellung des Pastoralteams in der Dienstsitzpfarrei bzw. neuen Pfarreien Gottesdienst mit anschließender Begegnung (siehe Rituale) der Pfarrer stellt sich selbst und (möglichst) das gesamte Pastoralteam vor Ziel: zeitnahe Vorstellung nach der Einführung Termine: nach Möglichkeit an einem Sonntag, ersatzweise an Werktagen Öffentlichkeitsarbeit: ggf. Vorstellungen im Einzelpfarrbrief 3. Konstituierung der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Nach der Errichtung des Kirchengemeindeverbandes und Bestimmung des Vorsitzenden durch den Bischof konstituiert sich die Verbandsvertretung entsprechend der Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 gebildeten Kirchengemeindeverbände im September 2011.( 4 KGV-O). Erstellung des Haushaltsplans für Vereinbarung von Aufgaben und Zuständigkeiten für alle Mitglieder des Pastoralteams Erarbeitung von vorläufigen Aufgabenumschreibungen und Stellenbeschreibungen für alle pastoralen Berufsgruppen in den Pastoralteams. Bestätigung durch ZB 1.2 Werden nach spätestens einem Jahr von dauerhaften Aufgabenumschreibungen/Stellenbeschreibungen abgelöst. 5. Rätetreffen zum Kennenlernen (nach der PGR-Wahl) gemeinsames Treffen aller Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte Vorstellung des Pastoralteams Vorstellung der vorläufigen Aufgaben-Aufteilung Vorstellung der Verbandsvertretung des KGV und ihres Arbeitsplans Vorstellung des Zeitplans für die Gründung des Pfarreienrates 5

6 6. Nur in KGV Vorreiter : Mitarbeiterversammlung des Personals der Kirchengemeinden/des Kirchengemeindeverbandes (2012) Vorstellung Vorgesetzter Kennenlernen der verschiedenen Mitarbeiter/-gruppen Regularien und Informationen Mitarbeitervertretung 7. Information innerkirchlich ggf. gemeinsamer Pfarrbrief Beilage in den Einzelpfarrbriefen Vorstellung des Pastoralteams, Aufgabenfelder, Verbandsvertretung usw. Material/Vorlagen abrufbar unter: 8. Information gesellschaftlich Pressemappe 6

7 Modell 3: mehrere selbstständige Pfarrer in einer Pfarreiengemeinschaft 1. Gottesdienst zur Gründung der neuen Pfarreiengemeinschaft (eine Handreichung zur Gottesdienstgestaltung ist auf der Bistumshomepage unter Stichwort Materialien zu finden) a. Veröffentlichung/Verlesen der beiden Errichtungsurkunden in allen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft. b. Vorstellung des Vorsitzenden des Kirchengemeindeverbandes c. Begegnung im Anschluss an den Gottesdienst Vorstellung der Pfarreien und ihrer Pastoralteams Einladung an die zivilen Gemeinden Einladung an Kooperationspartner (Schulen, Soziale Einrichtungen usw.) 2. Konstituierung der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Nach der Errichtung des Kirchengemeindeverbandes und Bestimmung des Vorsitzenden durch den Bischof konstituiert sich die Verbandsvertretung entsprechend der Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 gebildeten Kirchengemeindeverbände im September 2011 ( 4 KGV-O). Erstellung des Haushaltsplans für Rätetreffen zum Kennenlernen (nach der PGR-Wahl) gemeinsames Treffen aller Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte Vorstellung der Pastoralteams Vorstellung der Verbandsvertretung des KGV und ihres Arbeitsplans Vorstellung des Zeitplans für die Gründung des Pfarreienrates 4. Nur in KGV Vorreiter : Mitarbeiterversammlung des Personals der Kirchengemeinden/des Kirchengemeindeverbandes (2012) Vorstellung Vorgesetzter Kennenlernen der verschiedenen Mitarbeiter/-gruppen Regularien und Informationen Mitarbeitervertretung 5. Information innerkirchlich ggf. gemeinsamer Pfarrbrief Beilage in den Einzelpfarrbriefen Vorstellung des Pastoralteams, Aufgabenfelder, Verbandsvertretung usw. Material/Vorlagen abrufbar unter: 6. Information gesellschaftlich Pressemappe 7

8 Modell 4: Vakanz bei neu zu gründenden Pfarreiengemeinschaften Einige Pfarreien/ Pfarreiengemeinschaften, die neu gegründet werden sollen, sind zurzeit vakant. Dennoch werden auch sie zum 1. September 2011 als Pfarreiengemeinschaft/Kirchengemeindeverband errichtet. Die Urkunden werden dem Pfarrverwalter zugestellt. Mit dem Vorsitz des Kirchengemeindeverbandes wird in der Regel der Pfarrverwalter beauftragt. Der Dechant/stellv. Dechant stellt den Pfarrverwalter und das Pastoralteam an einem der Sonntage im September vor. Es soll analog nach dem Leitungsmodell 1 verfahren werden. Modell 0: Schon bestehende Pfarreiengemeinschaften nach Strukturplan 2020 Ca.70 Pfarreiengemeinschaften wurden in den letzten Jahren bereits auf der Grundlage des Strukturplans 2020 gebildet. Sie bestehen also bereits in der vorgesehenen Zusammensetzung und die Pfarreien arbeiten schon längere Zeit als Pfarreiengemeinschaft zusammen. Eine Pfarrereinführung findet somit nicht statt. Nur bei der Neubesetzung einer Diakonenstelle oder einer Stelle für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten ist diese Person in einem der Sonntagsgottesdienste vorzustellen (s. Rituale). Diese Pfarreiengemeinschaften werden zum ebenfalls durch bischöfliche Urkunde formal gegründet. Gleichzeitig werden die entsprechenden Kirchengemeindeverbände errichtet. Die Veränderung betrifft vor allem die Vermögensverwaltung und damit die Verwaltungsräte der Pfarreien, bzw. die Verbandsvertretungen. Die veränderte Struktur der Vermögensverwaltung und die Änderungen in der Finanzierung von Personal- und Sachkosten sollte in den Pfarreien bekannt gemacht werden. Im Falle einer Vakanz wird der Kirchengemeindeverband ebenfalls gegründet. Der Bischof ernennt den Pfarrverwalter zum Vorsitzenden. 1. Verlesung der Errichtungsurkunden der Pfarreiengemeinschaften und der Kirchengemeindeverbände in den Sonntagsmessen des ersten Septemberwochenendes 2. Konstituierung der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Nach der Errichtung des Kirchengemeindeverbandes und Bestimmung des Vorsitzenden durch den Bischof konstituiert sich die Verbandsvertretung entsprechend der Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 gebildeten Kirchengemeindeverbände im September 2011 ( 4 KGV-O). Erstellung des Haushaltsplans für Rätetreffen zum Kennenlernen (nach der PGR-Wahl) gemeinsames Treffen aller Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte Vorstellung der Pastoralteams Vorstellung der Verbandsvertretung des KGV und ihres Arbeitsplans Vorstellung des Zeitplans für die Gründung des Pfarreienrates 4. Nur in KGV Vorreiter : Mitarbeiterversammlung des Personals der Kirchengemeinden/ des Kirchengemeindeverbandes (2012) Vorstellung Vorgesetzter Kennenlernen der verschiedenen Mitarbeiter/-gruppen Regularien und Informationen Mitarbeitervertretung 8

9 5. Information innerkirchlich ggf. gemeinsamer Pfarrbrief Beilage in den Einzelpfarrbriefen Vorstellung des Pastoralteams, Aufgabenfelder, Verbandsvertretung usw. 6. Information gesellschaftlich Pressemappe Kontakt: Bischöfliches Generalvikariat Trier Abteilung Territoriale und Kategoriale Seelsorge ZB 1.2 Hinter dem Dom Trier Tel: 0651/ Fax: 0651/ Mail: newsletter2020@bgv-trier.de 9

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