Stipendieninfo für Studierende und Studieninteressierte

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1 Zentrale Studienberatung Stipendieninfo für Studierende und Studieninteressierte

2 Stipendieninfo für Studierende und Studieninteressierte Homepage der Ruhr-Universität Bochum: Herausgegeben von: Dezernat 2 - Zentrale Studienberatung der Ruhr-Universität Bochum Studierendenhaus, Ebene 2, Zimmer 207 Adresse: Web-Site: Redaktion: Ruhr-Universität Bochum Zentrale Studienberatung Universitätsstr Bochum zsb@rub.de Kathrin Humpert Besuchen Sie unsere Internet-Seiten: mit den jeweils aktuellsten Informationen. Wichtiger Hinweis: Die in dieser Broschüre enthaltenen Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung des Heftes. Dies gilt insbesondere für die Bewerbungstermine und Bewerbungsfristen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den jeweiligen Stiftungen nach den aktuellen Bewerbungsterminen. Das Stipendien-Info erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Stiftungen, die Studierende fördern. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch kann keine Garantie für die Richtigkeit der Informationen gegeben werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr. 2. Auflage April

3 Vorwort Liebe Studierende und Studieninteressierte, Stipendien gelten im Allgemeinen als der Königsweg der Studienfinanzierung: Durch materielle Unterstützung ermöglichen sie, sich konzentrierter dem Studium widmen und Auslandsaufenthalte oder Projekte realisieren zu können. Zudem beinhalten die meisten Stipendien neben der materiellen auch eine ideelle Förderung, die den Stipendiaten und Stipendiatinnen Gelegenheit bietet, Kontakte zu knüpfen und Teil eines Netzwerkes zu sein, verschiedene Bildungsangebote zu nutzen und ihre persönlichen Fähigkeiten zu erweitern sowie sich über die Grenzen des eigenen Faches hinaus auszutauschen. Darüber hinaus kann ein Stipendium ein großer Pluspunkt bei einer späteren Praktikums- oder Stellenbewerbung sein. Die Sozial- und Studienfinanzierungsberatung der Zentralen Studienberatung der Ruhr-Universität Bochum unterstützt Sie bei der Suche nach Stipendien und informiert und berät über allgemeine Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten. Das Stipendieninfo bietet einen Überblick über Stipendien und Fördermöglichkeiten für Studierende von Bachelor- und Masterstudiengängen. Information und Beratung zu Promotionsstipendien erhalten Sie bei der Research School und zu Auslandsstipendien beim International Office der Ruhr- Universität Bochum. Wir hoffen, Studierende und Studieninteressierte mit dieser Broschüre anzuregen, sich genauer über Stipendien zu informieren und zu motivieren, sich um ein Stipendium zu bewerben. Viel Freude bei der Lektüre des Stipendieninfos und erfolgreiche Bewerbungen! Kathrin Humpert Mitarbeiterin der Zentralen Studienberatung, Ansprechpartnerin Sozialberatung und Studienfinanzierung 3

4 Inhalt Vorwort 3 1. Stipendien für Studierende der Ruhr-Universität Bochum 5 2. Stipendium plus: Die 12 staatlich geförderten Begabtenförderungswerke 7 3. Personenkreisbezogene Förderung Herkunfs-/Standortgebundene Förderung Fachgebundene Förderung Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften Geistes- und Gesellschaftswissenschaften Lehramt Journalistische Nachwuchsförderung Sonstige Fördermöglichkeiten Stiftungssuche im Internet 48 4

5 1. Stipendien für Studierende der Ruhr-Universität Bochum Bildungsfonds der Ruhr-Universität Bochum NRW Stipendienprogramm und Deutschlandstipendium Im Wintersemester 2009/2010 legte die Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit dem NRW- Stipendienprogramm einen Bildungsfonds auf, aus dem Stipendien für junge besonders begabte und engagierte Studierende ausgeschüttet werden. Zur Verfügung gestellt werden die Stipendien von verschiedensten FörderInnen (Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen) und mit Mitteln des Landes NRW verdoppelt. Im Sommer 2011 kamen die Deutschlandstipendien hinzu. Der Bildungsfonds soll dazu beitragen, eine lebendige Stipendienkultur und die Studierneigung talentierter Menschen zu fördern. Studienanfänger/innen und Studierende der RUB Grundkriterien für eine Förderung sind Begabung und gesellschaftliches Engagement. Förderfähig ist ein Erststudium bis zum ersten konsekutiven Masterabschluss. Neben allgemeinen Stipendien gibt es auch fakultätsgebundene Stipendien, da viele der Förderer und Förderinnen ihr Engagement an eine bestimmte Fachrichtung oder an eine bestimmte Fakultät gebunden haben. Einige der Fakultäten haben neben den Grundkriterien des Stipendienprogramms weitere Kriterien festgelegt, die auf der Homepage des Bildungsfonds zu finden sind. Studierende werden mit 300 monatlich für ein Jahr gefördert. Nach Ende des Jahres ist eine Weiterförderung ggf. möglich. Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Termine für das Online-Bewerbungsverfahren für Studierende und für Abiturientinnen und Abiturienten werden auf den Internetseiten des Bildungsfonds veröffentlicht. Bronnbacher Stipendium Kulturelle Kompetenz für künftige Führungskräfte Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft in Berlin und die Ruhr-Universität Bochum bieten Studierenden im Rahmen des Bronnbacher Stipendiums die Möglichkeit, sich mit der Kunst der Gegenwart vertraut zu machen und ein Verständnis für künstlerische Prozesse zu entwickeln. Die Künste werden als spezifische Form der Auseinandersetzung mit aktuellen sozialen Fragen betrachtet. Neben der Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der zeitgenössischen Kultur geht es vor allem auch um die Reflexion gesellschaftlicher Herausforderungen im Medium der Kunst und um einen Austausch unterschiedlicher Disziplinen. Studierende im Masterstudium und Doktorandinnen und Doktoranden der Ruhr-Universität Bochum Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in das Programm ist das Interesse an zeitgenössischer Kunst und Kultur. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie sich in fachlicher 5

6 und persönlicher Hinsicht durch gute Leistungen auszeichnen und gesellschaftliche Verantwortungsbereitschaft erkennen lassen. Gefördert werden sollen offene Persönlichkeiten, die bereit sind, sich auf künstlerische Prozesse einzulassen. Die Förderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt ideell. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine Einführung in die Kunst der Gegenwart. Das Programm beinhaltet neben dem gemeinsamen Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Einrichtungen eine Kombination aus Vorträgen, Gesprächen und Workshops mit international renommierten Kulturschaffenden des Ruhrgebiets sowie Exkursionen in europäische Kulturmetropolen wie Berlin, Paris und Sofia. Das Stipendium findet studienbegleitend über zwei Semester statt. Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Bewerbungsfristen sind auf den Internetseiten des Bronnbacher-Stipendiums zu finden. Spielraum e.v. Stipendien für Studierende mit Kind(ern) an der Ruhr-Universität Bochum Studierende mit Kind(ern) stehen vor der Herausforderung, Studium, Familie und in der Regel noch einen Job unter einen Hut zu bringen. Der Verein, möchte allein erziehenden Studierenden und studierenden Eltern Spielraum schaffen und sie darin unterstützen, ihr Studium erfolgreich zu beenden. Studierende mit Kind(ern) an der RUB in der fortgeschrittenen Studienphase, besondere Berücksichtigung von allein erziehenden Studierenden Einen Antrag auf Förderung können bedürftige Studierende mit Kind(ern) der RUB stellen. Die Studierenden sollten sich in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums befinden. Allein erziehende Studierende werden besonders berücksichtigt. Die Förderung erfolgt in monatlichen Raten von jeweils 100 über einen Zeitraum von 12 Monaten. In Absprache kann die Förderung auch in monatlichen Raten von jeweils 200 über einen Zeitraum von 6 Monaten erfolgen. Anträge auf Förderung können jederzeit an den Verein gestellt werden. Antragsformulare können bei dem Verein angefordert oder auf der Homepage heruntergeladen werden. 6

7 2. Stipendium plus: Die 12 staatlich geförderten Begabtenförderungswerke Die meisten der Stipendiatinnen und Stipendiaten in Deutschland werden von einem der zwölf Begabtenförderungswerke gefördert. Der überwiegende Teil der Stipendien, die von den Begabtenförderungswerken an Studierende und Promovierende vergeben werden, stammt aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zu den zwölf staatlich unterstützten Begabtenförderungswerken, die sich zu der Arbeitsgemeinschaft Stipendium Plus zusammengeschlossen haben, gehören: die Studienstiftung des deutschen Volkes, die politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig ist; die parteinahen Stiftungen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und Rosa- Luxemburg-Stiftung; die beiden von den Sozialpartnern getragenen Stiftungen: die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und die Stiftung der Deutschen Wirtschaft; die konfessionell geprägten Stiftungen: Evangelisches Studienwerk Villigst die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk sowie das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk. Verbunden sind die Begabtenförderungswerke in der Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft und der Förderung leistungsfähiger Verantwortungseliten. Die Begabtenförderungswerke eint das Anliegen, qualifizierte, motivierte und auch außerfachlich engagierte junge Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen individuell zu fördern. Die Begabtenförderungswerke fördern Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Gefördert werden können deutsche und EU-europäische Studierende sowie Personen nach 8 BAföG, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Einige der zwölf Förderungswerke bieten zudem Stipendien für Studienanfänger/innen an. Alle Begabtenförderungswerke bieten den Stipendiatinnen und Stipendiaten neben einer materiellen Förderung auch ideelle Förderung. Die Höhe der materiellen Förderung ist bei den Begabtenförderungswerken einheitlich, wohingegen sich die Angebote im Rahmen der fächerunabhängigen, ideellen Förderung nach den Schwerpunkten und der Ausrichtung der einzelnen Begabtenförderungswerke richten und unterscheiden. Das monatliche Stipendium ist an das BAföG angeglichen und ist in seiner Höhe abhängig vom Einkommen der Eltern. Zu dem Grundstipendium kommt ein einkommensunabhängiges Büchergeld hinzu. Die finanzielle Unterstützung der Begabtenförderungswerke für Studierende stellt sich wie folgt dar: Grundstipendium Büchergeld 150 Krankenkasse bis zu 62 Pflegeversicherung 11 Familienzuschlag 155 Kinderbetreuungskosten ab 113 bis zu 597 (elternabhängig, angelehnt an BAföG) Auch wenn ein gemeinsames Profil die Begabtenförderungswerke verbindet, und auch wenn sie Studierende und Promovierende aller Fachdisziplinen und Hochschultypen nach den gleichen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördern, so unterscheiden sich die Stiftungen in ihren Zielen und Wertvorstellungen. Daher ist es wichtig, sich über die Anliegen, Wertvorstellungen und Wurzeln der Begabtenförderungswerke zu informieren und sich einen 7

8 Überblick darüber zu verschaffen, mit welcher Stiftung man sich am ehesten identifiziert und welche Stiftung am besten zu einem passen würde. Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung Förderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Im Mittelpunkt der Förderungsarbeit steht die Frage nach grundlegenden Orientierungen für wissenschaftliches und gesellschaftliches, berufliches und persönliches Handeln. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben. Ziel der Förderung durch das Cusanuswerk ist die Entfaltung der unverwechselbaren Individualität jeder Stipendiatin und jedes Stipendiaten. Abiturienten und Abiturientinnen katholischer Konfession, Deutsche und EU-europäische Studierende katholischer Konfession Abiturienten und Abiturientinnen, die zum Wintersemester ihr Studium beginnen, können sich um eine Erstsemesterförderung bewerben. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie hervorragende fachliche Leistungen, ein hervorragendes Reflexionsvermögen sowie Neugier und Kreativität mitbringen. Zudem sollen sie nachdenklich und offensiv sein, sich nicht mit einfachen Antworten zufrieden geben und bereit sein, Stellung zu beziehen und Verantwortung zu übernehmen. Es wird erwartet, dass sie ihren Glaubensweg ernst nehmen, die Kirche gestalten und sich aus ihrem Glauben heraus für andere Menschen einsetzen. Deutsche, EU-europäische Studierende sowie Bildungsinländer und Bildungsinländerinnen katholischer Konfession, die an einer deutschen, staatlichen Hochschule immatrikuliert sind, können sich für ein Stipendium bewerben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung für eine Grundförderung müssen die Bewerberinnen und Bewerber noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit vor sich und bereits mindestens ein Semester des Studiums abgeschlossen haben. Nach erfolgreichem Bachelor- Abschluss ist die Bewerbung auch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich. Es ist sowohl möglich für ein Stipendium vorgeschlagen zu werden, als auch sich selbst zu bewerben. Bewerberinnen und Bewerber können von einem Leiter/einer Leiterin einer Schule, Hochschullehrenden, Mitarbeitenden der Hochschulpastoral sowie von ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten vorgeschlagen werden. Selbstbewerbungen sind gleichberechtigt. Die entsprechenden Bewerbungsformulare können auf der Homepage des Cusanuswerk heruntergeladen werden. Allgemeiner Anmeldeschluss für das Auswahlverfahren für die Erstsemesterförderung ist der 1. Juli eines Jahres. Bewerbungsschluss für Vorschläge und Selbstbewerbungen für eine Grundförderung ist der 1. Mai eines Jahres. Für Studierende, die unmittelbar nach dem Bachelorabschluss mit einem mindestens viersemestrigen Masterstudiengang zum Wintersemester beginnen, sind Stichtag und Bewerbungsschluss jeweils der 1. September (vor dem Wintersemester, in dem der Masterstudiengang aufgenommen wird). 8

9 Evangelisches Studienwerk Villigst Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirche in Deutschland Anliegen des Evangelischen Studienwerks e.v. Villigst ist es, christliche Weltverantwortung im Bereich der Begabtenförderung wahrzunehmen. Dabei geht das evangelische Studienwerk davon aus, dass Begabung mit besonderen intellektuellen und kreativen Kompetenzen dazu verpflichte, diese sozial, zukunftsorientiert und in offenen gemeinschaftlichen Bezügen einzusetzen. Abiturientinnen und Abiturienten, Deutsche und EU-europäische Studierende Neben überdurchschnittlichen Noten in Schule und Studium stellt gesellschaftliches Engagement eine Grundvoraussetzung der Förderung dar. Die Bewerberin/der Bewerber sollte Mitglied einer ev. Kirche sein. In begründeten Ausnahmefällen können auch Studierende aufgenommen werden, die kein Mitglied einer ev. Kirche sind. Für eine Förderung im Zweitstudium ist ein Sonderantrag erforderlich. Bei BewerberInnen, die das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird über eine Zulassung individuell entschieden. Die Bewerberin/der Bewerber muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und darf, wenn er/sie an einer Universität studiert, das 5. Fachsemester zum Zeitpunkt der Auswahl noch nicht überschritten haben. Es ist nicht möglich, sich ausschließlich für die Förderung für ein Master-Studium zu bewerben. Interessentinnen und Interessenten für ein Studienstipendium bewerben sich auf eigene Initiative. AbiturientInnen bzw. Studienanfänger/innen können sich frühestens ein halbes Jahr vor Beginn des Studiums bewerben. Bewerbungsfristen sind der 1. März (für eine Aufnahme zum Wintersemester) und der 1. September (für eine Aufnahme zum Sommersemester) eines Jahres. Friedrich-Ebert-Stiftung SPD-nahe Stiftung Die Studienförderung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung hat das Anliegen, soziale Benachteiligung zu mindern und Persönlichkeiten zu fördern, die sich in Gegenwart und Zukunft für Freiheit, Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt im Sinne der sozialen Demokratie engagieren. Mit ihrer Studienförderung möchte die Friedrich-Ebert-Stiftung vor allem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien und junge Menschen mit Migrationshintergrund ansprechen. Abiturientinnen und Abiturienten sowie deutsche Studierende und ausländische Studierende (vgl. 8 BAföG); Besondere Berücksichtigung von BewerberInnen aus einkommensschwachen Familien und von BewerberInnen mit Migrationshintergrund Die Stiftung möchte Studierende fördern, die Verantwortung übernehmen, sich ehrenamtlich für die Grundwerte der sozialen Demokratie engagieren und gute bis sehr gute Leistungen in Schule und Studium aufweisen. Studienanfänger/innen können sich direkt nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung für ein Stipendium auf Probe bewerben. Bewerbungen von Bachelorstudierenden werden bis zum Ende des 3. Semesters und von Masterstudierenden bis zum Ende des 1. Semesters berücksichtigt. Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. StudienanfängerInnen können sich mit dem Erhalt der Zu- 9

10 lassungsbescheinigung bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Wintersemester und bis zum 30. Juni eines Jahres für das Sommersemester für ein Stipendium auf Probe bewerben. Bewerbungen für die Grundförderung können jederzeit bei der Stiftung eingereicht werden. Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk Jüdische Begabtenförderung Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk wurde im Jahr 2009 gegründet und ist das jüngste der 12 Begabtenförderungswerke. Gefördert werden besonders begabte jüdische Studierende. Die Förderung setzt auf das Engagement und die Selbstentfaltungsmöglichkeiten der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Deutsche Studierende, Studierende aus einem Mitgliedsstaat der EU und Bildungsinländer/Bildungsinländerinnen ( 8 BAföG), die zur jüdischen Gemeinschaft gehören Grundvoraussetzungen sind die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft sowie die Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland, einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerberinnen und Bewerber noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich. Bewerbungstermine sind der Homepage der Stiftung zu entnehmen. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit FDP-nahe Stiftung Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ist die Stiftung für liberale Politik in der Bundesrepublik Deutschland. Sie möchte einen Beitrag dazu leisten, dem Prinzip Freiheit in Menschenwürde in allen Bereichen der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Ziel der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung des liberalen Nachwuchses an deutschen Hochschulen. Abiturientinnen und Abiturienten sowie deutsche und ausländische Studierende Gefördert werden können deutsche und ausländische Studierende im Erststudium, die eine überdurchschnittliche Begabung und überfachliche Interessen innerhalb und außerhalb von Schule und Hochschule aufweisen. Die Stiftung möchte Persönlichkeiten fördern, die sich durch Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Entschlussfreudigkeit und die Bereitschaft auszeichnen, Verantwortung im liberalen Sinne zu übernehmen. Erwartet wird zudem liberales und gesellschaftliches Engagement. StudienanfängerInnen können sich vor Studienbeginn für das Stipendium auf Probe bewerben. Deutsche Studierende haben die Möglichkeit, sich ab dem zweiten Studiensemester mit Förderbeginn ab dem dritten Semester zu bewerben. Bei Bewerbungen für die Förderung eines Masterstudiengangs muss der Studiengang mindestens drei Semester umfassen, da die Mindestförderungs- 10

11 dauer drei Semester beträgt. Ausländische Studierende können sich frühestens nach dem Bachelorabschluss, dem Vordiplom oder der ersten Zwischenprüfung bewerben. Für Bewerbungen gibt es keine Altersgrenze. Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Bewerbungsunterlagen können von der Homepage der Stiftung heruntergeladen werden. StudienanfängerInnen bewerben sich für ein Stipendium auf Probe bis zum 30. Juni eines Jahres. Der Bewerbungsschluss für die deutsche und ausländische Studienförderung ist der 15. Mai und der 15. November eines Jahres. Hanns-Seidel-Stiftung CSU-nahe Stiftung Das Förderungswerk der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung möchte durch materielle und ideelle Förderung zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich hoch qualifizierten Nachwuchses beizutragen. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen sollen zu fachlich kompetenten und verantwortungsbewussten Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen heranreifen, die von ihrem christlich-sozialen Werteverständnis ausgehend kritisch und konstruktiv zur Ausgestaltung und zum Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Landes beitragen. Studienanfänger/innen, Deutsche Studierende und BildungsinländerInnen Voraussetzungen für eine Förderung sind überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen sowie Engagement im kirchlichen, politischen oder sozialen Bereich. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit und ein Bejahen der Ziele der Stiftung erwartet. Die Altersgrenze liegt für Bewerberinnen und Bewerber bei 32 Jahren. Nicht gefördert werden können Studierende, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG erreichen werden. Studienanfänger/innen können sich um ein Stipendium bewerben, wenn sie eine Zusage für einen Studienplatz haben und zum nächsten Semester das Studium aufnehmen werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Bachelor- Studiums kann ein Master-Studium gefördert werden. Hierzu muss die Bewerbung jedoch noch vor Beginn des Master-Studiums erfolgen. Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Bewerbungsschluss für Studierende an Universitäten ist der 15. Januar und der 15. Juli eines Jahres. Hans-Böckler-Stiftung Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Durch eine vorrangige Förderung von Kindern von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Absolventinnen und Absolventen des Zweiten Bildungsweges verfolgt die Stiftung das Ziel, die Hochschulen für Berufserfahrene zu öffnen und zur Chancengleichheit im Bildungswesen beizutragen. Nach dem Studium sollen die Stipendiatinnen und Stipendiaten soziale Verantwortung in der Gesellschaft wahrnehmen. 11

12 Deutsche und ausländische ( 8 BAföG) Studienanfänger/innen und Studierende; Besondere Berücksichtigung von Kindern von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Absolventinnen und Absolventen des Zweiten Bildungsweges Studienanfänger/innen werden im Rahmen der Böckler-Aktion Bildung gefördert. Damit eine Förderung in Frage kommt, müssen Einkommen und Vermögen so bemessen sein, dass ein voller BAföG-Anspruch besteht. Neben hoher Leistungsbereitschaft und sozialer Sensibilität wird gesellschaftspolitisches Engagement bzw. die Bereitschaft dazu, sich zukünftig ehrenamtlich zu engagieren, vorausgesetzt. Für die Studienförderung können sich Studierende im Erststudium bewerben, die gute Leistungen in Schule und Studium und gesellschaftspolitisches Engagement vorweisen können. Bedürftige Studierende sowie Studierende mit Berufserfahrung werden besonders berücksichtigt. Schülerinnen und Schüler können sich im Rahmen der Böckler-Aktion Bildung schon vor dem Abitur mit ihrem Halbjahreszeugnis direkt bei der Hans-Böckler-Stiftung bewerben. Der Bewerbungsschluss ist hierbei für das Wintersemester der 31. Mai und für das Sommersemester der 30. September eines Jahres. Bewerberinnen und Bewerber für die Studienförderung können sich an die örtliche Stipendiatengruppe wenden, um von dieser vorgeschlagen zu werden. Zudem besteht die Möglichkeit, von einer Vertrauensdozentin/ einem Vertrauensdozenten vorgeschlagen zu werden. Gewerkschaftsmitglieder müssen sich durch ihre Gewerkschaft oder den DGB vorschlagen lassen. Bewerbungsfristen für die Studienförderung sind der 1. Februar und der 1. September eines Jahres. Heinrich-Böll-Stiftung Die Grünen-nahe Stiftung Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die grüne politische Stiftung. Sie versteht sich als grüne Ideenagentur und als Teil eines weltweit aktiven grünen Politik-Netzwerks. Ihre Grundwerte sind Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte sowie Selbstbestimmung und Gerechtigkeit. Die Stiftung setzt sich ein für Ökologie und Nachhaltigkeit, für gesellschaftliche Emanzipation, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie für die Gleichstellung und Teilhabe kultureller und ethnischer Minderheiten. Deutsche und ausländische StudienanfängerInnen und Studierende; Besondere Berücksichtigung von Frauen in Fächern, in denen sie bislang unterrepräsentiert sind, von BewerberInnen mit Migrationshintergrund, von BewerberInnen aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie von BewerberInnen aus MINT-Fächern und hier vor allem solche aus dem Bereich der Umweltforschung Gefördert werden Studierende mit hervorragenden Schul- und Studienleistungen, die sich gesellschaftspolitisch engagieren. Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wird erwartet, dass sie ihr Studium zielgerichtet verfolgen, Verantwortung übernehmen, über den eigenen Tellerrand blicken und gesellschaftspolitisch aktiv sind. Zudem sollen sie sich mit den Schwerpunkten der Stiftung und mit grünen Ideen auseinandersetzen. Bewerbungen sind unmittelbar vor Studienbeginn bis zum 3. Fachsemester möglich. Bewerbungen für die Förderung eines Masterstudiums können bis zum 1. Fachsemester eingereicht werden. Bewerbungsfristen für Studierende sind der 1. März und der 1. September eines Jahres. 12

13 Konrad-Adenauer-Stiftung CDU-nahe Stiftung Das Anliegen der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung ist es, künftige Leistungseliten und Führungskräfte zu fördern, die in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Kultur und Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Hierbei orientiert sich die Stiftung an einem Menschenbild, das durch christlich-demokratische Wert- und Ordnungsvorstellungen geprägt ist. Deutsche Studierende und Studierende nach 8 BAföG sowie ausländische Studierende Förderungsvoraussetzungen für die Studienförderung sind überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen und Engagement in Politik, Gesellschaft oder im sozialen Bereich. Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten werden Toleranz und Aufgeschlossenheit, Kreativität, Bereitschaft zum Dialog - auch mit anderen Religionen - und ein fundiertes persönliches Ethos erwartet. Nicht berücksichtigt werden Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerben, die älter als 32 Jahre sind und Bewerbungen für die Förderung eines Zweitstudiums. Nicht gefördert werden können Studierende, die in weniger als 4 Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen werden (ein anschließendes Masterstudium kann in diese Berechnung einbezogen werden). Bewerbungsschlusstermine sind der 15. Januar und der 1. Juli eines Jahres. Ausländische Studierende, die vom Grunde her nicht BAföG-berechtigt sind, können an einer Auswahltagung teilnehmen, deren Termin auf der Homepage der Stiftung bekanntgegeben wird. Rosa Luxemburg Stiftung Die Linke-nahe Stiftung Die Rosa Luxemburg Stiftung steht der Partei DIE LINKE nahe. Ihr Ziel ist es, zur Demokratisierung politischer Willensbildung, zu sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zur Überwindung patriarchaler, ethnischer und nationaler Unterdrückung beizutragen. Deutsche und ausländische Studierende; Besondere Berücksichtigung von Frauen, sozial Bedürftigen und Menschen mit Behinderungen; Studierende naturwissenschaftlicher, technischer und ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Voraussetzungen für ein Studienstipendium sind hohe fachliche Leistungen sowie der Nachweis eines ausgeprägten sozialen Engagements im Sinne der Stiftung. Bewerber/innen müssen im Zeitraum der Regelstudienzeit studieren und sollten das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerber/innen für ein Studienstipendium können in der Regel ab dem 2. Fachsemester gefördert werden. Nicht gefördert werden können ein zweites Vollstudium und der Studienabschluss. Voraussetzung ist zudem, dass kein Fachrichtungswechsel nach dem 4. Semester vorgenommen wurde. Bewerbungsfristen sind der 30. April und der 31. Oktober eines Jahres. 13

14 Stiftung der Deutschen Wirtschaft Arbeitgeber-nahe Stiftung Das Studienförderwerk Klaus Murmann der Stiftung der Deutschen Wirtschaft engagiert sich für die zukünftigen Leistungs- und Verantwortungsträger/innen. Getragen wird die Stiftung von Unternehmern und Unternehmerinnen und Arbeitergeberverbänden. Das Hauptanliegen der Stiftung ist es, unternehmerisches Denken und Handeln in gesellschaftlicher Verantwortung zu stärken. Aus diesem Grund fördert sie Eigeninitiative und Gestaltungswillen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten. Gefördert werden sollen Studierende, die über das Potenzial für Führungsaufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft verfügen. Deutsche und ausländische (nur EU-Staaten und Schweiz sowie nach 8 BAföG) Studienanfänger/innen und Studierende Förderungsvoraussetzungen/Erwartungen: Voraussetzungen für ein Stipendium stellen überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und Zielstrebigkeit dar. Zudem sollen die Stipendiaten und Stipendiatinnen über soziale Kompetenz, Allgemeinbildung, die Fähigkeit zu vernetztem Denken sowie über kommunikative Fähigkeiten verfügen. Studienanfänger/innen können sich bei einer unmittelbar bevorstehenden Immatrikulation an einer Hochschule bewerben. Bewerberinnen und Bewerber sollten das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens 4 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Die Bewerbung für die Förderung eines Masterstudienganges muss noch vor der Aufnahme des Studiums erfolgen. Die Bewerbung bei der Stiftung der deutschen Wirtschaft erfolgt über einen Vertrauensdozenten/eine Vertrauensdozentin. Es wird empfohlen, bereits zum Ende eines Semesters bei dem zuständigen (= nächstgelegenen) Vertrauensdozenten/der zuständigen Vertrauensdozentin nachzufragen, wann die Bewerbungsunterlagen spätestens einzureichen sind und in welchem Zeitraum die Vorauswahlgespräche stattfinden werden. Studienstiftung des deutschen Volkes Politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängige Stiftung Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte deutsche Begabtenförderungswerk. Sie ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Ziel der Förderung ist es, den Stipendiatinnen und Stipendiaten ein umfassendes Studium zu ermöglichen und so eine Basis für ihren exzellenten Abschluss und für ihr künftiges kreatives und verantwortliches berufliches Handeln zu schaffen. Abiturientinnen und Abiturienten und Studierende; Studierende aus EU-Staaten können gefördert werden, wenn Sie in Deutschland studieren und einen Abschluss anstreben 14

15 Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studienanfänger/innen und Studierende, die sich durch ihre tolerante Persönlichkeit sowie ihre soziale Verantwortung auszeichnen. Gefördert werden deutsche Studierende, die an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule im Ausland immatrikuliert sind. Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten können sich um ein Stipendium bewerben, wenn sie überwiegend in Deutschland studieren und ihr Studium hier abschließen werden. Andere ausländische Studierende können gefördert werden, wenn sie die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben und bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind, oder eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben. Für die Studienförderung liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren. Es werden keine Zweit- oder Zusatzstudien gefördert. Für die Aufnahme in die Studienstiftung des deutschen Volkes kann man vorgeschlagen werden, oder sich selbst für den Auswahltest bewerben. Abiturienten und Abiturientinnen werden von ihrer Schulleitung vorgeschlagen. Studierende werden von Hochschullehrenden, von ihrem Fachbereich oder von der Hochschulleitung vorgeschlagen. Studierende im ersten und zweiten Studiensemester können sich für den einmal im Jahr stattfindenden Auswahltest der Stiftung anmelden. Der Auswahltest findet in der Regel im Zeitraum Januar/Februar statt. Die genauen Bewerbungstermine für den Auswahltest werden im Internet veröffentlicht. 15

16 3. Personenkreisbezogene Förderung Stiftung Betreuungswerk: Post, Postbank, Telekom Studienbeihilfe für Kinder von Beschäftigten der Post, Postbank und Telekom Zweck der Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Waisen, Halbwaisen und anderer Kinder von Beschäftigten der Post, Postbank und Telekom. Außerdem fördert die Stiftung die Altenhilfe. Kinder von Beschäftigten der Post, Postbank oder Telekom, die BAföG beziehen Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass die Eltern des/der Studierenden zum Beschäftigtenkreis der Post, Postbank oder Telekom gehören. Der Gesamtbetrag der jährlichen Einkünfte der Eltern darf eine Höhe von nicht überschreiten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Student/die Studentin BAföG bezieht und ein Kindergeldanspruch besteht. Eine Förderung ist nach dem 3. Fachsemester möglich. Studierende, die den BAföG-Höchstsatz erhalten, können ab dem 1. Fachsemester gefördert werden. Es wird einmal im Jahr eine Unterstützung für das Studium gewährt. Anträge auf Förderung müssen bis zum 31. Oktober des betreffenden Jahres bei der Stiftung eingehen. Robert Bosch GmbH: Bosch-Jugendhilfe Förderung von Kindern von MitarbeiterInnen der Robert Bosch GmbH Die Begabtenförderung der Bosch-Jugendhilfe kommt Kindern von MitarbeiterInnen der Robert Bosch GmbH bzw. der inländischen Tochtergesellschaften zugute sowie Bosch-Mitarbeitern und - Mitarbeiterinnen selbst, die z.b. im Anschluss an ihre Ausbildung eine Höherqualifizierung oder ein Studium anschließen. Die Bosch-Jugendhilfe möchte zur Weiterentwicklung qualifizierter junger Menschen beitragen und finanzielle Hilfe leisten. Kinder von MitarbeiterInnen der Robert Bosch GmbH bzw. der inländischen Tochtergesellschaften; MitarbeiterInnen von Bosch Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die eigene Tätigkeit oder die Tätigkeit eines Elternteils bei der Robert Bosch GmbH bzw. bei einer inländischen Tochtergesellschaft. Bewerberinnen und Bewerber sollen gute bis sehr gute Leistungen vorweisen können. Eine weitere Voraussetzung der Förderung ist Bedürftigkeit. Eine Förderung ist ab dem zweiten Semester möglich. Anträge auf Förderung können bis zum 1. März oder bis zum 1. September eines Jahres eingereicht werden. 16

17 Deutscher Albertus-Magnus-Verein e.v. Verein zur Förderung bedürftiger katholischer Studierender Der Deutsche Albertus-Magnus-Verein (DAMV) ist der Zusammenschluss mehrerer selbständiger Albertus-Magnus-Vereine (AMV). Der DAMV fördert bedürftige katholische Studierende, die sich vorzugsweise in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums befinden. Deutsche bedürftige, katholische Studierende; In Ausnahmefällen können auch ausländische Studierende gefördert werden. Gefördert werden können deutsche, katholische Studierende. Bevorzugt werden Studierende in fortgeschrittener Studienphase. Voraussetzung einer Förderung ist, dass der Studienort in einem Bistum liegt, in dem kein diözesaner Albertus-Magnus-Verein besteht. Andernfalls ist der jeweilige diözesane Albertus-Magnus-Verein zuständig. Die Förderung erfolgt in Form von zinslosen Darlehen, die semesterweise vergeben werden. Das Darlehen ist in der Regel nach Abschluss des Studiums bzw. sobald man wirtschaftlich dazu in der Lage ist, zurückzuzahlen. Die Rückzahlung kann nach Absprache in Raten erfolgen. In besonderen Ausnahmefällen ist es möglich, dass das Darlehen ganz oder teilweise erlassen wird, ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht. Peter Fuld Stiftung Förderung von Studierenden, die unter ihrer sozialen und/oder ethnischen Herkunft zu leiden haben Anliegen der Peter Fuld Stiftung ist es, junge Menschen in ihrer Erziehung und Ausbildung zu fördern, wobei vornehmlich begabte und/oder solche Personen gefördert werden, die aufgrund ihres sozialen Umfeldes und/oder ihrer ethnischen Herkunft zu leiden haben (Diskriminierung). Bedürftige Studierende in fortgeschrittener Studienphase eines Bachelor- oder Masterstudiengangs, die aufgrund ihres sozialen Umfeldes und/oder ihrer ethnischen Herkunft zu leiden haben Gefördert werden können Studierende, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und/oder ihrer sozialen Umgebung unter ihrer Herkunft zu leiden haben. Voraussetzung für eine Förderung ist dabei stets die finanzielle Bedürftigkeit des Bewerbers/der Bewerberin. Der Studienabschluss muss aufgrund fehlender finanzieller Mittel gefährdet erscheinen und das bisherige Studium bisher zielstrebig bestritten worden sein. Die Altersgrenze für eine Studienförderung liegt bei 27 Jahren. Die Stiftung vergibt von Zeit zu Zeit auch Stipendien an begabte junge Menschen, soweit deren finanzielle Mittel eine entsprechende Ausbildung nicht ermöglichen. Die Stiftung unterhält zurzeit ca. 40 Stipendien und jährlich können etwa 12 Stipendiatinnen und Stipendiaten in die Stiftung aufgenommen werden. Die Stiftung fördert Studierende durch die Finanzierung von maximal vier Examenssemestern. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den individuellen Lebenshaltungskosten. Die Begabtenstipendien werden zu 50% als zinsloses Darlehen vergeben. 17

18 Bewerbungen sind jederzeit möglich. Antragsformulare können von der Homepage heruntergeladen werden. Hartmannbund-Stiftung Ärzte helfen Ärzten Unterstützung von Kindern von Ärzten/Ärztinnen Die Hartmannbund-Stiftung Ärzte helfen Ärzten leistet kollegiale Hilfe und unterstützt Kinder von Ärzten und Ärztinnen, deren Eltern sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Ziel ist es, Kindern von Ärztinnen und Ärzten einen Weg in die berufliche Existenz zu ermöglichen. Studierende, die aus einer Arztfamilie stammen (Human-, Zahn- und Tiermedizin) und deren Eltern sich in einer finanziell prekären Lage befinden; Halb- und Vollwaisen Unterstützt werden können Studierende aller Fächergruppen, die aus einer Arztfamilie stammen und sich in einer finanziellen Notsituation befinden. Die Stiftung unterstützt zudem Kinder aus Arztfamilien, deren Eltern ihnen nicht die gewünschte Ausbildung finanzieren können. Die Unterstützung durch die Stiftung erfolgt zweimal im Jahr und wird individuell festgelegt. Anträge auf Unterstützung müssen für das erste Halbjahr bis Ende April und für das zweite Halbjahr bis Ende Oktober eines Jahres bei der Stiftung eingehen. Hildegardis-Verein Verein zur Förderung von Frauenstudien Ziel des Hildegardis-Vereins ist es, durch die gesellschaftliche Gestaltung von Rahmenbedingungen, die individuelle Förderung sowie durch Mentoring- und Coaching-Angebote die Voraussetzungen von Frauenbildung nachhaltig zu verbessern. Der Verein unterstützt Frauen bei ihrer Aus- oder Weiterbildung in verschiedenen Lebensphasen: in fortgeschrittenen Studienetappen, bei der Aufnahme von Zweit- oder Aufbaustudiengängen, während Auslandssemestern sowie in Promotions- oder Habilitationsprojekten. Ein besonderes Anliegen ist dem Verein die verbesserte Vereinbarkeit von Bildung, Familie und Beruf. Biographie begleitend will der Verein zu lebenslangem Lernen in verschiedenen Phasen der Biographie ermutigen. Studentinnen christlichen Glaubens; Besondere Berücksichtigung katholischer Frauen in fortgeschrittener Ausbildungsphase Gefördert werden Frauen, die bereit sind, gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen und persönlich Stellung zu beziehen, die sich kritisch-aktiv mit ihrem christlichen Glauben auseinandersetzen, die mit ihrer Kirche leben und sie mitgestalten möchten, die aus der Spannung zwischen persönlicher Bildung, beruflichem Erfolg und verantwortlicher Beziehung perspektivisch Wege für sich selbst und für die Gesellschaft entwickeln wollen. Unterstützt werden können Frauen christlichen Glaubens, vorzugsweise katholische Frauen, die in Deutschland oder im Ausland ein Studium, eine 18

19 Aus- oder Weiterbildung absolvieren. In Einzelfällen können auch ausländische Katholikinnen gefördert werden. Die Förderung erfolgt in Form eines zinslosen Darlehens und beläuft sich pro Darlehensnehmerin auf maximal Die Auszahlung kann in monatlichen Raten von 500 bzw. 250 oder auch einmalig oder in zwei großen Raten erfolgen. Die Rückzahlung beginnt mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, spätestens 5 Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate. Studentinnen, die in den Hildegardis-Vereins aufgenommen werden, können zusätzlich zur monatlichen Auszahlung des Darlehens/Stipendiums die Auszahlung von 50 Euro pro Kind und Monat für jedes leibliche oder adoptierte Kind (bis zum Alter von 18 Jahren) beantragen, das mit der Darlehensnehmerin im gemeinsamen Haushalt lebt. Die ergänzende Familienförderung wird bis zum Ausbildungsabschluss, maximal für 40 Monate, gezahlt und ist nicht zurück zu zahlen. Bewerbungsfristen sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines Jahres. Frauen, die ein Zweit- oder Aufbaustudium planen, können Darlehen bereits vor Beginn des Zweitstudiums/der Zusatzausbildung beantragen. Elisabeth Krauß sche Stipendienstiftung Förderung evangelischer Studierender Stiftungszweck ist die Förderung und finanzielle Unterstützung begabter und engagierter evangelischer Studierender aller Fachbereiche. Evangelische Studierende aller Fachbereiche; Besondere Berücksichtigung von Studierenden der Rechtswissenschaften und der ev. Theologie Voraussetzung für eine Förderung ist die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche. Neben der fachlichen Qualifikation und der materiellen Situation sind weitere wichtige Kriterien die soziale Kompetenz und das christliche Engagement der Bewerber/innen. Bewerbungsfristen sind der 31. März und der 30. September eines Jahres. Evang.-Luth. Pfarramt St. Sebald (c/o) Albrecht-Dürer-Platz Nürnberg Tel.: pfarramt@sebalduskirche.de Mie-Stiftung Unterstützung evangelischer elternloser Mädchen und Frauen Die Stiftung hat den Zweck, deutsche elternlose evangelische und bedürftige Mädchen und Frauen zu unterstützen. Deutsche elternlose evangelische und bedürftige Studentinnen unter 30 Jahren 19

20 Gefördert werden können deutsche, elternlose, evangelische und bedürftige Mädchen und Frauen. Soweit die Erträgnisse der Stiftung nicht für die Unterstützung von Vollwaisen ausgegeben werden können, können auch Halbwaisen unterstützt werden. Die Altersgrenze der Förderung liegt bei 30 Jahren. Als bedürftig werden Mädchen und Frauen angesehen, die über kein nennenswertes Vermögen und Einkommen verfügen, welches das Vierfache bzw. wenn sie alleinstehend sind, das Fünffache des Regelsatzes nach dem Bundessozialhilfegesetz übersteigt. Über die Höhe der Zuwendung wird individuell entschieden. Anträge auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung können jederzeit an den Vorstand der Stiftung gestellt werden. Dr. Arthur Pfungst Stiftung Stipendien für begabte und bedürftige Studierende Anliegen der Stiftung ist die Förderung von Kultur und Bildung unter allen gesellschaftlichen Schichten. Zur Förderung der Bildung vergibt die Stiftung Stipendien, um jungen und begabten Menschen zu helfen, die ohne finanzielle Unterstützung nicht einen Ausbildungs- oder Berufsabschluss erreichen könnten, der ihren Fähigkeiten entspricht. Begabte und bedürftige Studierende aller Fachrichtungen Vergabekriterien der Stiftung sind Begabung und Bedürftigkeit der Bewerberinnen und Bewerber. Zudem sollten klare Berufsziele vorhanden sein und das Studium gradlinig und zielgerichtet auf den Abschluss verfolgt werden. Zweitausbildungen werden nicht gefördert, wobei die Aufnahme eines Studiums nach einer absolvierten Ausbildung auch als Zweitausbildung angesehen wird. Bewerbungen sind nach etwa dem Ende des 2. Studiensemesters möglich. Bewerbungen, die vor Beginn des Studiums gestellt werden, werden nicht berücksichtigt. Die Stiftung vergibt monatliche Stipendien, deren Höhe sich nach der individuellen finanziellen Situation richtet. Die Förderung erfolgt jeweils für ein Jahr und wird ggf. bis zum ersten erreichbaren Studienabschluss gewährt. Bewerbungen können jederzeit an die Stiftung gerichtet werden. Reemtsma Begabtenförderungswerk Förderung begabter Studierender aus einkommensschwachen Familien Die Stiftung hat das Anliegen, die Chancengleichheit im Bereich Bildung zu fördern. Damit eine angemessene Ausbildung nicht am Einkommen der Eltern scheitert, unterstützt das Förderungswerk Schüler/innen und Studierende aus einkommensschwachen Familien und ermöglicht ihnen eine fundierte Ausbildung. 20

21 Begabte Studierende aller Fachrichtungen, deren Familien ihr Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können Studierende können ab dem 1. Fachsemester einen Antrag auf Förderung stellen. Die Altershöchstgrenze liegt bei 30 Jahren. Ausschlaggebend für eine Bewilligung der Förderung sind neben den schulischen und universitären Leistungen die besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung und die Höhe des Einkommens der Eltern. Das monatliche Bruttoeinkommen der Eltern eines/einer Studierenden darf nicht höher sein als Durch Geschwister kann dieser Betrag erhöht werden. Weitere Kriterien, wie z.b. soziales Engagement, fließen in die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten ein. Studierende erhalten eine monatliche Förderung von 155. Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten eine monatliche Förderung in Höhe von 130. Studierende können bis zum Ende der Regelstudienzeit oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gefördert werden. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber schicken zunächst ein Motivationsschreiben an das Förderungswerk. Aus diesem Schreiben soll die Motivation für das gewählte Studium hervorgehen. Neben Angaben zum Bewerber/zur Bewerberin soll das Schreiben auch Angaben darüber beinhalten, wie man vom Begabtenförderungswerk Reemtsma erfahren hat. Daraufhin erhält man die Bewerbungsunterlagen zugeschickt Wochen nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen entscheidet die Auswahlkommission über eine Förderung. Bewerbungszeiträume sind vom und vom eines Jahres. Dr. Willy Rebelein Stiftung Förderung behinderter und chronisch kranker Studierender Allgemeines Anliegen ist die Förderung behinderter und chronisch kranker Studierender. Chronisch kranke Studierende und Studierende mit Behinderung aller Fachgebiete Die Entscheidung über eine mögliche Förderung ist vor allem vom Grad der Behinderung und von der Bedürftigkeit des/der Studierenden abhängig. Die maximale monatliche Förderung beträgt 300 im Monat. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Bewerbungsunterlagen können telefonisch bei der Stiftung angefordert werden. Dr. Willy Rebelein Stiftung Bauvereinstr Nürnberg Tel.: 0911/

22 Spenersche Stiftung Unterstützung von Studierenden, die sich in einer vorübergehenden Notlage befinden Unterstützung von Studierenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Deutsche und ausländische Studierende Es kann sich jede Person bewerben, deren Einkommen das Doppelte des Hartz IV-Satzes nicht übersteigt. Auslandsaufenthalte werden nicht gefördert. Die Förderung erfolgt verteilt über das Semester in vier Raten von je 300. Die Förderungsdauer beträgt ein Semester. Einmalige Verlängerungen sind möglich. Bewerbungsfristen sind der 15. März für das Sommer- und der 15. September für das Wintersemester. Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung: Aufstiegsstipendium Staatliche Förderung von Studierenden mit Berufserfahrung Mit dem Aufstiegsstipendium soll Menschen, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders qualifiziert sind, ein zusätzlicher Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und eine attraktive Perspektive für ihren Berufsweg gegeben werden. Die Stipendien unterstützen eine weitere Qualifizierung und fördern Aufstieg durch Bildung. Im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung trifft die Stiftung Begabtenförderung und berufliche Bildung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten und begleitet diese in der Zeit des Studiums. Studienanfänger/innen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen Gefördert werden können Personen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben, das heißt, die eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 bzw. mit 87 Punkten bestanden haben und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Das Stipendium gewährt nicht den Zugang zu einer anerkannten Hochschule. Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. Es sind keine Altersgrenzen vorgesehen. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 zuzüglich 80 Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder bis 10 Jahren in Höhe von 113 für das erste und 85 für jedes weitere Kind monatlich gewährt. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können im Jahr für Maßnahmenkosten erhalten. Der online-gestützte Auswahlprozess erfolgt in drei Schritten. Im ersten Schritt werden die notwendigen Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Förderung festgestellt. Im zweiten Schritt werden Leistungs- und Lernbereitschaft, Engagement sowie soziale Kompetenzen geprüft. Im dritten Schritt finden Auswahlgespräche statt. Bewerbungstermine können der Homepage der Stiftung entnommen werden. 22

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