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1 Aktueller Stand Umsetzung REMIT Tanja Reiner, Markttransparenzstelle REMIT - Umsetzung in der Praxis Düsseldorf,

2 Themenübersicht REMIT und Markttransparenzstelle Datenmeldung - europäisch und national Registrierung der Marktteilnehmer 2

3 Themenübersicht REMIT und Markttransparenzstelle Datenmeldung - europäisch und national Registrierung der Marktteilnehmer 3

4 REMIT Verbot Insider-Handel Marktüberwachung Verbot Marktmanipulation REMIT Meldung Handels- und Fundamentaldaten Veröffentlichung von Insider- Informationen Registrierung Marktteilnehmer 4

5 REMIT Wer unterliegt den REMIT-Vorschriften? Verbot von Insider-Handel und Marktmanipulation: jeder Veröffentlichung von Insider- Informationen: jeder Marktteilnehmer Registrierung: jeder Marktteilnehmer, der meldepflichtige Transaktionen abschließt + Intragroup-Geschäfte + Regelenergieverträge Betreiber kleiner Erzeugungseinheiten Regelmäßige Datenmeldung an ACER: jeder Marktteilnehmer, der meldepflichtige Transaktionen abschließt Intragroup-Geschäfte Regelenergieverträge Betreiber kleiner Erzeugungseinheiten 5

6 REMIT Aufgabenteilung Datensammlung Marktüberwachung Untersuchung ACER gemäß REMIT Durchführungsverordnung europäisch europäisch Grenzüberschreitende Koordination europäisch BNetzA REMIT-Daten von ACER + zusätzliche Datensammlung national national national Durchsetzung national 6

7 Markttransparenzstelle Markttransparenzstelle Großhandel Strom/Gas (MTS) Aufgabenwahrnehmung einvernehmlich durch Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt Organisatorische Verankerung in der Abteilung Energieregulierung der Bundesnetzagentur Sicherung wettbewerbskonformer Preisbildung an Strom- und Gasgroßhandelsmärkten Laufende Marktbeobachtung und Marktüberwachung Zentrale nationale Datensammel- und -analysestelle MTS erhält REMIT Datenmeldung direkt von ACER Ggf. zusätzliche Datenmeldung an MTS Nutzung bestehender Datenquellen (ACER und weitere) Vermeidung von Doppelmeldungen! 7

8 Markttransparenzstelle Kontinuierliche Datenanalyse auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen REMIT Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Börsengesetz (BörsG) Abgabe von Verdachtsfällen an Verfolgungsbehörden Bundesnetzagentur Bundeskartellamt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 8

9 Themenübersicht Hintergrund: REMIT und Markttransparenzstelle Datenmeldung - europäisch und national Registrierung der Marktteilnehmer 9

10 Meldepflichten der Unternehmen Europäische Datenmeldung an ACER Transaktionsdaten Art. 8 Abs. 1 REMIT Fundamentaldaten Art. 8 Abs. 5 REMIT Nationale Datenmeldung an MTS zusätzliche Daten 47g GWB Durchführungsverordnung Rechtsverordnung Requirements and technical specifications for reporting entities (RRM) Trade Reporting User Manual (TRUM) MoP on transaction and fundamental data reporting Festlegungen durch MTS Datenbank ACER Datenbank MTS ACER + national gemeldete Daten 10

11 Europäische Datenmeldung an ACER Datenkategorien gemäß der Durchführungsverordnung Kontinuierlich zu meldende Verträge (Art. 3 DVO) Standard Nicht- Standard Auf Anforderung von ACER zu meldende Verträge (Art. 4 DVO) Fundamentaldaten Strom und Gas (Art. 8, Art.9 DVO) Alle Daten müssen an ACER und können nur über RRMs gemeldet werden! Abhängig vom Datentyp gibt es Unterschiede bei Meldekanal, -format, -fristen, -start Mindestens bis Ende 2016 keine Datenmeldung nach Art. 4 DVO (ACER no-action-letter) 11

12 Europäische Datenmeldung an ACER Durchführungsverordnung ACER Ausführungsdokumente Requirements for reporting entities (RRM) Trade Reporting User Manual (TRUM) Manual of Procedures on data reporting (MoP) List of Organised Market Places List of Standard Contracts CEREMP Registrierungsportal 9 Monate Meldung Standard-Energiegroßhandelsverträge ausgeführt an organisierten Marktplätzen ENTSO-E/G Fundamentaldaten 15 Monate Meldung Standard- & Nicht-Standard OTC Verträge Transportverträge & Fundamentaldaten 7. Jan Mrz Okt Apr

13 Europäische Datenmeldung an ACER Unterschiedliche Vertragsarten Vertragsart Standard* Nicht-Standard Definition zuständig für Meldung Vertrag, der an einem organisierten Marktplatz (OMP) gehandelt wird oder werden kann Marktteilnehmer oder Dritter in seinem Auftrag Falls an OMP gehandelt: OMP Vertrag, der an keinem organisierten Marktplatz (OMP) gehandelt werden kann Marktteilnehmer oder Dritter in seinem Auftrag Meldefrist Innerhalb eines Arbeitstages Innerhalb eines Monats Meldestart gehandelt OMP: gehandelt OTC: * Liste Standard-Verträge + Liste organisierter Marktplätze auf der ACER-Website verfügbar 13

14 Europäische Datenmeldung an ACER Auf Anforderung zu meldende Verträge (Art. 4 DVO) Sofern nicht an organisierten Marktplätzen getätigt, sind folgende Verträge nur auf begründete Anforderung zu melden: (a) Verträge, die Marktteilnehmer innerhalb der Unternehmensgruppe tätigen (b) Verträge zur physischen Lieferung von Strom aus Erzeugungseinheiten mit höchstens 10 MW (c) Verträge zur physischen Lieferung von Gas aus Erzeugungseinheiten mit höchstens 20 MW (d) Regelenergiegeschäfte Wer Verträge gemäß a) oder d) abschließt, muss sich registrieren! Nicht registrieren muss sich, wer nur Verträge gemäß b) oder c) abschließt. 14

15 Datenmeldepflichten - Hinweise EE-Anlagenbetreiber Anlage einspeisevergütet Anlagen in Direktvermarktung max. 10 MW > 10 MW Gesetzliches Schuldverhältnis, kein Vertrag ( 7 EEG 2014) Keine Registrierungspflicht Keine Meldepflicht Liefervertrag (nicht über Broker/Börse) Strom Produktionseinheit max. 10 MW Keine Registrierungspflicht Vertragsmeldung nur auf begründete Anforderung (nicht bis ) Liefervertrag (nicht über Broker/Börse) Strom Produktionseinheit > 10 MW Registrierungspflicht bis spätestens Meldung ab als Nicht-Standard- Vertrag Meldung der Ausführung spätestens bei Rechnungslegung 15

16 Datenmeldepflichten - Hinweise EE-Vermarktung: Welche Verträge über die physische Lieferung von Strom müssen kontinuierlich gemeldet werden? <10 MW Keine Registrierung und Keine kontinuierliche Datenmeldung >10 MW Registrierung und kontinuierliche Datenmeldung! 6 MW 8 MW 6 MW + 8 MW Legende: Produktionseinheit Vertrag 16

17 Datenmeldepflichten - Hinweise Verträge über die Lieferung von Strom oder Erdgas an eine einzelne Verbrauchseinheit mit der technischen Möglichkeit, mindestens 600 GWh/Jahr zu verbrauchen = Energiegroßhandelsprodukte Getrennte Betrachtung von Strom und Gas Verteilnetze werden auch als Verbraucher (hinsichtlich Verlustenergie) betrachtet. Liegt die Verlustenergie oberhalb von 600GWh/Jahr, so ist der entsprechende VNB ein Marktteilnehmer nach REMIT. 17

18 Nationale Datenmeldung an MTS Voraussichtliche Festlegungsbereiche Regelenergiedaten Strom Datenmeldung an MTS: ÜNB Regelenergiedaten Gas Datenmeldung an MTS: MGV Erzeugungsdaten Strom kleine Teilmenge der Festlegungsbereiche in 47g GWB, insb. Strom-Erzeugungsanlagen unter 100 MW Leistung Reserveleistungsvorhaltung tatsächliche Erzeugung Datenmeldung an MTS: Stromerzeuger oder ggf. ÜNB bzw. EEX Transparenzplattform 18

19 Themenübersicht Hintergrund: REMIT und Markttransparenzstelle Datenmeldung Registrierung der Marktteilnehmer 19

20 Registrierung bei der BNetzA Wer muss sich registrieren? Marktteilnehmer, die meldepflichtige Transaktionen abschließen Marktteilnehmer, die gruppeninterne Verträge oder Verträge über Regelenergieleistungen in den Bereichen Strom oder Erdgas abschließen Meldepflichtig sind Verträge über die Lieferung von Strom/Gas aus Produktionseinheiten größer 10 MW/ 20 MW oder mit einem vermarkteten Vertragsvolumen größer 10 MW/20 MW. Marktteilnehmer, die solche Verträge abschließen, sind registrierungspflichtig. 20

21 Registrierung bei der BNetzA Wo müssen sich Marktteilnehmer registrieren? Marktteilnehmer mit Sitz in DE registrieren sich bei BNetzA. Marktteilnehmer, die nicht in der EU ansässig sind, registrieren sich in einem Mitgliedstaat, in dem sie tätig sind. Marktteilnehmer darf sich nur bei einer nationalen Regulierungsbehörde registrieren lassen. 21

22 Registrierung bei der BNetzA Die Bundesnetzagentur nutzt zur Registrierung das webbasierte CEREMP-Portal. Zu erreichen über das REMIT-Informationsportal der BNetzA, Rubrik Registrierung. Technische Voraussetzungen: JavaScript aktiviert adresse muss Spam- Filter passieren 22

23 Registrierung bei der BNetzA Hilfestellung bietet Handbuch zur Registrierung: kann im REMIT-Portal der BNetzA heruntergeladen werden 1. Schritt: Benutzer/User anlegen Freischaltung erfolgt in der Regel zeitnah 2. Schritt: Nach Freischaltung des Users ist die Registrierung eines Marktteilnehmers möglich Vollmacht je Marktteilnehmer erforderlich Registrierung mehrerer Marktteilnehmer möglich Hinweis: Nach Anlegen eines Marktteilnehmers wird ein vorläufiger ACER- Code (##DFT012345) vergeben. Ein endgültiger ACER-Code hat dieses Format: A DE 23

24 Registrierung bei der BNetzA Nach dem Absenden einer Marktteilnehmer- Registrierung werden Daten von BNetzA geprüft (bis zu 14 Tage) Aktuell registrierte Marktteilnehmer Kostenfestsetzung in Höhe von 350 Euro pro Registrierung Marktteilnehmer verpflichtet, Daten aktuell zu halten (vgl. Art. 9 Abs. 5 REMIT) 24

25 Informationen zu REMIT und MTS REMIT-Informationsportal der BNetzA Registrierungshandbuch Häufig gestellte Fragen und Antworten Merkblätter Internetseite der MTS Telefonhotline und Support : über Anfragen 2016: bisher 300 Anrufe, 350 Mails 25

26 Weitere Fragen? Tanja Reiner Markttransparenzstelle Tel.:

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