Lehrgang Örtliche Bauaufsicht
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- Karin Kappel
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1 Lehrgang Örtliche Bauaufsicht Zertifizierte Ausbildung in 8 Tagen Experte/Expertin für Örtliche Bauaufsicht RA Ing. DDr. Wenusch Rechtsanwalt Dir. DI Bejdl Univ.-Prof. DI Lechner Ziviltechniker, Allg. beeid. & gerichtl. zert. SV Hon.-Prof. DI Dr. Petri DI Dr. Mikulits OIB RA Prof. Dr. Breitenfeld MMag. Dr. Wiesinger, LL.M. WKO OStBR DI Markouschek Ing. Lang Stadt Wien OStBR DI Dr. Steller Ing. Trummer ÖBB Infrastruk- tur Bau AG DI Pistecky ZT DI Benesch PORR Bau GmbH SV f. Bauarbeiten- koordination Rechtsanwalt in Wien Baurechts- Experte MA 37 - Baupolizei Ziviltechniker & Me ediator Allg. beeid. & gerichtl. zert. SV 03. Oktober 09. November 2018, Wien 20. März 26. April 2019, Wien Von den Besten lernen.
2 Zertifizierte Ausbildung zum/zur Experte Lehrgang Örtliche Bauaufsicht Die örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn auf der Baustelle wird in vielen Leistungsbildern und Individualverträgen als die Hauptaufgabe der Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) genannt. Tatsächlich ist die ÖBA im Idealfall das alter ego ( anderes Ich ) des Bauherrn. Trotzdem können sich die Aufgaben von Fall zu Fall nicht nur unwesentlich unterscheiden, weil es immer auf die konkrete Vereinbarung mit dem jeweiligen Bauherrn ankommt. Im modernen Baubetrieb hat sich eine Vielzahl von Tätigkeiten entwickelt: Projektmanagement oder -steuerung, begleitende Kontrolle, etc. Der ÖBA kommt dabei aber noch immer eine zentrale Rolle zu - nicht zuletzt, weil ihr im Einzelfall auch oft andere Aufgaben aufgebürdet werden. Inhaltlichlich haben sich nämlich die Pfl ichten eines Bauherrn in der jüngeren Vergangenheit massiv ausgeweitet: War es zunächst bloß eine vage Fürsorgepfl icht, die zu beachten war, so ist es heute auch die Sicherheit der einzelnen Bauarbeiter (BauKG) und der Schutz deren Entgelts (LSD-BG). Als Bauherrnvertretung muss die ÖBA also nicht nur technisch gerüstet sein neben der Kenntnis der allgemeinrechtlichen Grundlagen ist auch die Kenntnis von einigen Spezialgesetzen erforderlich. Und zudem natürlich die Kenntnis von allgemein akzeptierten Richtlinien, wie den ÖNORMen... Theoretisches Wissen alleine macht aber noch keine gute ÖBA aus: Der Umgang mit Menschen und die Bewältigung von Konfl ikten sind Kompetenzen, über die die ÖBA verfügen sollte. Zuletzt ist Dokumentation und Berichtswesen ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit der ÖBA. Ziel unseres Lehrgangs ist eine praxisorientierte Aus- & Weiterbildung, die eine Erleichterung in der täglichen Arbeit und Sicherheit bei auftauchenden Fragen ermöglicht. Sie haben Fragen zu unseren Veranstaltungen? Gerne beraten wir Sie individuell! Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: offi ce@ars.at oder Vorbereitung, Prüfung, Zertifizierung & Rezertifizierung Im Anschluss an den Lehrgang besteht die Möglichkeit, eine freiwillige schriftliche Prüfung abzulegen (Termine siehe letzte Seite). Um ein international anerkanntes Zertifi kat Experte/Expertin für Örtliche Bauaufsicht gem. Zertifi zierungsschema der Austrian Standards plus GmbH zu erlangen, ist der Besuch des gesamten Lehrgangs Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung. Die Prüfung fi ndet bei einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen statt. Die Prüfungsgebühr ( 240, ) fällt pro Antritt unabhängig vom Ergebnis an. Die Anmeldung dazu ist verpfl ichtend! Die Gültigkeit des Zertifi kats beträgt 5 Jahre. Zur Aufrechterhaltung des Zertifi kats ist in weiterer Folge ein Nachweis der Weiterbildung im Ausmaß von mind. 8 Stunden pro Jahr innerhalb der vergangenen 5 Jahre zu erbringen sowie die positive Absolvierung eines Rezertifi zierungsworkshops erforderlich. Wählen Sie für Ihre Weiterbildung aus unseren Bau-Seminaren auf 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Absolvierung des ARS-Lehrgangs Örtliche Bauaufsicht Nachweis einer entsprechenden schulischen Ausbildung (mind. Matura oder HTL) oder der erfolgreichen Ablegung der Baumeisterprüfung oder einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Bereich der Örtlichen Bauaufsicht oder einer mindestens fünfjährigen facheinschlägigen Tätigkeit im Bereich der Baubranche in entsprechend verantwortungsvoller Position sowie die positive Ablegung der ZT-Prüfung einschlägiger Fachgebiete
3 n/expertin für Örtliche Bauaufsicht in 8 Tagen Von den Besten lernen. mit unseren ExpertInnen aus Technik, Recht & Praxis RA Ing. DDr. Hermann Wenusch Auf Bauwerkvertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit umfangreicher Ausbildung und Erfahrung in der Baubranche; Experte des Österr. Normungs instituts (Leiter der Arbeitsgruppe zu den letzten drei Überarbeitungen der ÖNORM B 2110); Gründer und Herausgeber der Zeitschrift für das Recht des Bauwesens. Univ.-Prof. DI Hans Lechner War Vorstand des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der TU Graz; Vortragender zum Thema Bauprojektmanagement; gerichtlich beeideter Sachverständiger; Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Planung und Bauprojektmanagement; Herausgeber einer Fachzeitschrift. DI Dr. Rainer Mikulits Geschäftsführer des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB); vertritt die Länder in europäischen und internationalen baurechtlichen Gremien; Experte für Baurecht und Bauprodukterecht. MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M. In der Geschäftsstelle Bau der WKO tätig; Schwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht sowie Bauvertrags- und Vergaberecht. Ing. Christian Lang Stadt Wien Wiener Wohnen, Bereichsleiter Auftragswesen; allgem. beeid. und gerichtl. zert. Sachverständiger (FG: 72.03). Ing. Christian Trummer Ab 2002 Projektleiter für Groß-und Ausbauvorhaben im Raum Wien; 1986 bis 2002 Generaldirektion Brückenbau; bis 1986 ÖBA Zentralverschiebebahnhof Wien; Eintritt bei ÖBB 1978; Matura 1978, HTL-Tiefbau. Dir. DI Gerald Bejdl Bereichsleiter Akquisition, Kalkulation und Abwicklung diverser Hochbauprojekte in Wien und Umgebung bei der PORR Bau GmbH. Hochbau; langjähriger Mitarbeiter bei der Porr AG in verschiedenen (Führungs-)Positionen bei zahlreichen Bauvorhaben; studierte Bauingenieurwesen an der TU Wien. Hon.-Prof. DI Dr. Peter Petri Langj. Leiter des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten; Honorarprofessor an der TU Wien, allg. beeid. u. gerichtl. zert. Sachverständiger. RA Prof. Dr. Michael Breitenfeld Rechtsanwalt in Wien; Mitgründer des Tender-Clubs Austria; zahlreiche Publikationen zum Vergaberecht; Lektor. OStBR DI Guido Markouschek Techn. Direktor der Baubehörde Wien, Leiter der Fachgruppen der Magistrats abteilung 37; Mitarbeiter am OIB; Fachvortragender. OStBR DI Dr. Stephan Steller Leiter im Referat Tragwerkstechnologie bei der MA 37 Baupolizei. DI Wilfried Pistecky Zivilingenieur für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, eingetragener Mediator für Zivilrechtssachen, Lektor für Wirtschaftsmediation an der TU Graz; Schwerpunkte: Wasserwirtschaft, UVP, Mediation. ZT DI Martin Benesch Allg. beeid. u. gerichtl. zert. SV; langjährige Praxis auf Auftraggeber-, Auftragnehmer-, Planer-, Investoren- und Developerseite. Foto DI Martin Benesch. Ihr 5 Vorteil! Erfahrungsausstausch mit DEN Experten aus der Praxis Zertifizierter Lehrgang durch Austrian Standards plus GmbH Frühbucherbonus 200,- bis 4 Wochen vor Lehrgangs-Start Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis & attraktive Fördermöglichkeiten, u. a. AMS, WAFF u. v. m. 50 % Preisnachlass für LehrgangsabsolventInnen auf alle Jahrestagungen im selben Themenbereich 3
4 Zertifizierte Ausbildung zum/zur Experte Modul 1 1. Tag, 03. Oktober 2018 Begrüßung, Einführung & Impulsvorträge RA Ing. DDr. Wenusch, RA Prof. Dr. Breitenfeld, OStBR DI Markouschek, Uhr» Begrüßung und Einführung» Impulsvortrag: Vergaberecht für die ÖBA» Impulsvortrag: Die ÖBA und die Baubehörde Wünsche des Bauherrn an die ÖBA Ing. Trummer, Uhr» Die ÖBA ist in vielen Fällen der verlängerte Arm des Bauherren, im Vortrag soll dessen Vorstellung zur ÖBA-Leistung, vor allem im Infrastrukturbereich, vermittelt und diskutiert werden Wünsche des Bauunternehmers an die ÖBA Dir. DI Bejdl, Uhr» Zusammenstellung Ausschreibungsunterlagen» Befugnis der ÖBA» Terminplanung» Baubesprechung/Protokollführung» Partnerschaftliche Abwicklung» Leistungsprüfung/Mängelbegehung Bauprodukte Bestimmungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung DI Dr. Mikulits, , Uhr» Europarechtliche Grundlagen» Österreichische Bestimmungen für die Verwendung von Bauprodukten» Marktüberwachung von Bauprodukten» Zuständigkeiten der Baubehörden und der Marktüberwachungsbehörde ACHTUNG Dieser Teil fi ndet am von Uhr statt. Modul 1 2. Tag, 04. Oktober 2018 Ein vertieftes Leistungsbild Univ.-Prof. DI Lechner, Uhr» Leistungsbilder werden für durchschnittliche Projektgrößen konzipiert, sodass ab Projektklasse 3 präzisierte, konkretisierte Vertiefungen eingesetzt werden sollten. Projektklassen, als Defi nition für die Anforderungen an Projektbeteiligte und Verträge Detailanalysen der Arbeit einer ÖBA anhand eines vertieften Leistungsbildes Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte und der zu erstellenden Dokumente 4
5 n/expertin für Örtliche Bauaufsicht in 8 Tagen Juristische Grundlagen 1 Rechtsgeschäfte RA Ing. DDr. Wenusch, Uhr» Willens- und Willenserklärungen» Angebot und Annahme» Bedeutung der Form des Vertragsabschlusses Modul 1 3. Tag, 05. Oktober 2018 Juristische Grundlagen 2 Haftung RA Ing. DDr. Wenusch, Uhr» Unterschied: Erfüllung, Gewährleistung, Schadenersatz, Garantie (Versicherung)» Erfüllung: Leistung, Übernahme» Gewährleistung: Defi nition des Mangels, Gewährleistungsfrist, Gewährleistungsbehelfe» Schadenersatz: Schaden, Kausalität, Verschulden, Rechtswidrigkeit Wer haftet am Bau wem gegenüber und wofür? RA Ing. DDr. Wenusch, Uhr» Bauherr (Liegenschaftseigentümer)» Architekt» ÖBA, Bauunternehmer, Baustellenkoordinator, Behörden Modul 2 4. Tag, 17. Oktober 2018 Claim? Mehrkosten, Zusatz, Nachtrag RA Ing. DDr. Wenusch, Uhr» Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) in der Baupraxis» Leistungsdefi nition beim Vertragsabschluss» Schuldinhalt bei Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag» Bedeutung eines Leistungsverzeichnisses (Schuldinhalt oder Preisausmesser )» Schuldinhalt bei konstruktiver und funktionaler Ausschreibung» Leistungsänderung nach der ÖNORM B 2110» Abgrenzung verschiedener Verträge zwischen den selben Vertragsparteien» Vorzeitige Beendigung von Verträgen (von Abbestellung bis Rücktritt) ÖNORM B 2110 Grundlagen Ing. Lang, RA Ing. DDr. Wenusch, Uhr» Alle für die Bauabwicklung relevanten Bestimmungen im Überblick» Vertragsbestandteile und deren Reihenfolge» Nebenleistungen» Prüf- und Warnpfl icht» Regie Verzug» Übernahme und Gewährleistung 5
6 Zertifizierte Ausbildung zum/zur Experte Modul 2 5. Tag, 18. Oktober 2018 Sicherheit am Bau 1: ASchG sowie baustellenrelevante VO und Normen Hon.-Prof. DI Dr. Petri, Uhr» Die Arbeitsvorbereitung in sicherheitstechnischer Hinsicht = Evaluierung nach ASchG» Grundlegende Bestimmungen nach BauV Erdarbeiten nach BauV» Gerüste nach BauV und ÖNORM B 4007, Leitern nach AM-VO» Arbeiten auf Dächern Spezielle Bauarbeiten nach BauV Sicherheit am Bau 2: BauKG Hon.-Prof. DI Dr. Petri, RA Ing. DDr. Wenusch, Uhr» Die wesentlichen Inhalte des BauKG» Die Einbindung der ÖBA in die Baukoordination gemäß ÖNORM B 2107» Die ÖBA als Projektleiter gemäß BauKG» Die ÖBA als Baustellenkoordinator» Haftung und Verantwortung der ÖBA nach Arbeitsunfällen Haftung für Sozialbetrug am Bau MMag. Dr. Wiesinger, LL.M., Uhr» Überblick zu den Haftungen der Sozialbetrugsbekämpfung» Im Detail: Haftungen des Auftraggebers selbst» Kontrollpfl ichten» Rechtsfragen, die aus falscher Vertragsqualifi kation herrühren (z. B. Scheinselbstständigkeit) Modul 2 6. Tag, 19. Oktober 2018 Qualitätssicherung durch die ÖBA Univ.-Prof. DI Lechner, Uhr» Prüfl iste als Vorgabe für die Hot Spots der Planung» Prüfplan als Übersetzung in die Baustelle» Prüfbuch als Ergebnis der proaktiven, positiven Qualitätsarbeit Kommunikation / Konfliktmanagement DI Pistecky, von Uhr» Kommunikations-, Verhandlungs- und Konfl iktregelungsmodelle» Grundhaltungen und zentrale Elemente konstruktiver Gesprächsführung ACHTUNG Dieser Halbtag fi ndet am von Uhr statt. Modul 3 7. Tag, 08. November 2018 Bauwerksdokumentation Univ.-Prof. DI Lechner, Uhr» Dokumentationen für den AG Dokumentationen für den Betreiber» Dokumentationen für die Behörden 6
7 n/expertin für Örtliche Bauaufsicht in 8 Tagen ÖNORM B 2110 Abrechnungen Ing. Lang, Uhr» Vorgangsweise bei der normgemäßen Bauabrechnung» Ausmaßfeststellung und Rechnungskontrolle Schlussrechnungsprüfung und Sicherstellungen ÖNORM B 2061 Grundlagen der Kalkulation Ing. Lang, Uhr» Zweck und Inhalt der ÖNORM B 2061 im Überblick» K-Blätter als qualifi zierte Instrumente der nachvollziehbaren Prüfung von Kalkulationsansätzen» Erkenntnisse aus der Detailkalkulation für Vergabe und Vertrag Modul 3 8. Tag, 09. November 2018 Mangel und Bauschaden ZT DI Benesch, Uhr» Defi nition des Mangels aus rechtlicher und technischer Sicht» Wie entstehen Mängel? / Arten von Mängeln / Die Psychologie des Mangels» Die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung eines Mangels/Nichtmangels» Die perfekte Mängelrüge und deren Rechtsfolgen / Umgang mit Reklamationen» Diverse Normen, unbekannt aber schlagend (z. B. ÖNORM B 2118)» Die Undeutlichkeitsregel (ÖNORM B 2110 und ÖNORM A 2050)» Anwendungsbeispiele aus der Praxis Bau-, Bauherrn-, Planungsbesprechung Univ.-Prof. DI Lechner, Uhr» Besprechungskreise als Organisationsansatz Protokolle für jeden Einzelnen nicht als Monsteraktenvermerk» Einbinden der Terminpläne in die Besprechungsvorlagen Collaborative Werkzeuge für Bauprojekte Optionale Seminare für Ihre individuelle Schwerpunktsetzung Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Wissen zur vertiefen bzw. zu spezialiseren. Sie erhalten als TeilnehmerIn des Lehrgangs diese beiden Zusatzmodule zum Vorteilspreis von je 260, (statt 350, ). Weitere Informationen auf Vergaberecht für die ÖBA RA Prof. Dr. Breitenfeld, bzw , Uhr» Wer muss welches Vergabeverfahren wie ausschreiben? Stolpersteine, Erleichterungen und das Rechtsschutzverfahren dargestellt für Praktiker. Öffentliches Baurecht für die ÖBA OStBR DI Markouschek, OStBR DI Dr. Steller, bzw , Uhr» Es werden die wesentlichen Berührungspunkte der ÖBA mit der Hoheitsverwaltung am Beispiel Wien thematisiert (baurechtliche Vorschriften, Behördenorganisation, Zuständigkeiten, etc.). 7
8 Frühbucher Bonus Optimale Bauherrnvertretung im Überblick 200, bis Lehrgang Örtliche Bauaufsicht Herbst 2018 Frühjahr 2019 Uhrzeit Ihre Investition exkl. USt. Gesamt (8-tägig) , Modul Tag Modul Tag Modul Tag geändertes Programm im Lehrgangspreis enthaltene Module Freiwillige Abschlussprüfung inkl. Zertifi kat , Z1 Vergaberecht für die ÖBA , pro Zusatzmodul 350, Z2 Öffentliches Baurecht für die ÖBA bei Buchung des gesamten Lehrgangs 350, Wer muss informiert sein BauleiterInnen von Auftraggebern und Auftragnehmern ArchitektInnen, PlanerInnen Bauträger, Genossenschaften Bauhaupt- und Baunebengewerbe Bausachverständige Ingenieurbüros, ZiviltechnikerInnen Bauämter, Baubehörden MitarbeiterInnen der Örtlichen Bauaufsicht, die das Zertifi kat "Certifi ed by Austrian Standards" erwerben möchten ARS ist ÖCERT-Qualitätsanbieter! DVR Nr.: Gleich anmelden! offi ce@ars.at oder TEILNEHMER/IN Name / Vorname / Titel Aufgabenbereich / Abteilung / Tel. / Mobil FIRMA Branche/ Firma Adresse Datum ZiviltechnikerIn für Rechnungsversand Tel./Fax Unterschrift Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch ge speichert werden und ich per über weitere Veranstaltungen informiert werde. Gerichtsstand ist Wien. Sie haben Fragen zu unseren Veranstaltungen? Gerne beraten wir Sie individuell! Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: offi ce@ars.at oder Veranstaltungsort Wien ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2 4, 1010 Wien Ihre Investition/Ermäßigungen Gesamt: 2.980, exkl. USt (8 Tage exkl. Prüfung) Frühbucher: 200, exkl. USt bis (Bei Buchung des gesamten Lehrgangs Modul 1-3) 12 % (per TN) ab 5 TeilnehmerInnen eines Unternehmens* 10 % (per TN) ab 3 TeilnehmerInnen eines Unternehmens* 20 % für Mitglieder der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen *ausgenommen Prüfungen. Ermäßigungen, Rabatte, Frühbucherbonus etc. sind nicht addierbar und werden vom Rechnungs-Bruttobetrag in Abzug gebracht! Gebühren verstehen sich inkl. Seminarunterlagen, ARS-Lehrgangs-Bestätigung. An jedem Seminartag Begrüßungskaffee, Erfrischungsgetränke, Mittagessen (Ganztag) bzw. Pausen-Snack (Halbtag). Exkl. 20 % USt. und exkl. Prüfungsgebühr. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Wir ersuchen Sie, nach Erhalt der Rechnung die Teilnahmegebühr bis zum Seminartermin zu überweisen. Die Rechnung wird per versendet. Seminarunterlagen können nicht retourniert werden! Wir haben Verständnis, wenn sich Ihre Pläne ändern. Storno: Bei Stornierungen ab 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminar betrages, bei Stornierungen oder Nicht erscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr 40,. Bei einer Um buchung auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig. Zusätzlich wird eine Gebühr von 20, exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 15 % Aufschlag) in Rechnung gestellt. Stornierungen können ausschließlich schriftlich entgegen ge nommen werden! Selbst ver ständlich können Sie jedoch gerne eine Ersatzperson nominieren. Die Veranstalter behalten sich vor, Seminare aus wichtigen Gründen zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Sollten Sie spezielle Bedürfnisse (Barrierefreiheit, Lebensmittelunverträglichkeiten etc.) haben, geben Sie uns diese bitte bekannt. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. ARS-Team Inhalt / Konzeption: Susanne Jäckel Projektorganisation: rganisation: Christine Walser office@ars.at
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