Ing. Hans Reiter LINZ WIEN GRAZ - SALZBURG INNSBRUCK HOHENEMS

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1 Ing. Hans Reiter LINZ WIEN GRAZ - SALZBURG INNSBRUCK HOHENEMS gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete öffentliches Vergaberecht, Werkvertragsrecht, Kalkulation, Bauabwicklung, Bauabrechnung, Innenarchitektur, Immobilienbewertung Baugründe, Immobilienbewertung Wohnhäuser, Nutzwertfeststellung / Parifizierung Büro 4040 Linz, Freistädter Strasse 403a Büro 1040 Wien, Rechte Wienzeile 9A T: M: office@derbauexperte.at - 1

2 Kleine Rechtskunde für Spengler und Dachdecker aus der Sicht des praxisbezogenen Bausachverständigen Ing. Hans Reiter

3 ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch als Kaiserliches Patent vom 1. Juni 1811 mit Wirkung ab 1. Januar 1812 teilweise zwingendes Recht teilweise nachgiebiges Recht (dispositives Recht) 3

4 01. Ich hab das nicht gewusst, das Gesetz kenn ich nicht ABGB - 2 Unkenntnis des Gesetzes Sobald ein Gesetz gehörig kundgemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei 4

5 02. Wie schließe ich einen Werkvertrag ABGB Form der Verträge Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich; oder außerhalb desselben; mit oder ohne Zeugen errichtet werden. Diese Verschiedenheit der Form macht, außer den im Gesetze bestimmten Fällen, in Ansehung der Verbindlichkeit keinen Unterschied. 5

6 03. Bei dieser Ausschreibung war ja vieles unklar. was soll ich da machen??? 915 Undeutlichkeitsregel Bei einseitig verbindlichen Verträgen wird im Zweifel angenommen, daß sich der Verpflichtete eher die geringere als die schwerere Last auflegen wollte; bei zweiseitig verbindlichen wird eine undeutliche Äußerung zum Nachteile desjenigen erklärt, der sich derselben bedient hat ( 869). 6

7 04. Das hab ich ja nicht selber mit meiner Firma gemacht das war ja mein Subunternehmer 1313a Erfüllungsgehilfe Wer einem andern zu einer Leistung verpflichtet ist, haftet ihm für das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters sowie der Personen, deren er sich zur Erfüllung bedient, wie für sein eigenes Besorgungsgehilfe Überhaupt haftet derjenige, welcher sich einer untüchtigen oder wissentlich einer gefährlichen Person zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient, für den Schaden, den sie in dieser Eigenschaft einem Dritten zufügt 7

8 05. Ich mache selber ein Angebot und schmeiß die Ausschreibung vom Architekten einfach weg Wann darfst du das??? Was hilft dir das und die beigelegten Pläne sind wofür?? und die Mengen im LV des ARCH sind sowieso falsch Und die Vorbemerkungen sind eine Gemeinheit 8

9 06. die Vorbemerkungen sind eine volle Gemeinheit ich habs gelesen und verstanden? Da steht eine Pönale von 1.000,-- pro Tag drin Da will sich der Architekt am Ende alles mögliche abziehen z.b. für Baureinigung Versicherungen Zeitungsanzeigen Arbeiten am Samstag zum gleichen Preis Und das ist ein Festpreis auf 2 Jahre 9

10 07. Die unterschiedlichen Angebote Angebot = Anbot = Auftrag = Bestellung Nachtragsanbot = Zusatzangebot Alternativanbot Variantenanbot Wahlpositionen Welchen Preis schreib ich da hinein..???? Abänderungsangebot 10

11 08. der Kunde zahlt die 3. TR nicht Obwohl du brav arbeitest Keine Mängel reklamiert werden Er geht mit dir fremden Personen über die Baustelle 11

12 09. Du beschließt: ich höre sofort zu Arbeiten auf und hole mir das Material zurück Weil es mir zu blöd wird Ich habe sowieso einen Eigentumsvorbehalt in der Rechnung Hilft das??? Und was darf ich zurückholen Und das macht man nicht ohne RA und SV 12

13 10. Das RECHT zu arbeiten Nach meinen Vorstellungen Nach meiner Arbeitsvorbereitung Nach meinem Terminplan Mit meinen Leuten oder Sub.lern 13

14 10. die PFLICHT zu arbeiten In der BESTELLTEN Qualität Zum VEREINBARTEN Termin oder zum verschobenen Zu den VEREINBARTEN Kosten auf die Mehrkosten hinweisen weil du diese als erster erkennen kannst 14

15 ZUM SCHLUSS NOCH:: fünf wichtige Punkte bei der Bauabwicklung Den Auftrag ordentlich lesen + die AVBs Und was du nicht verstehst dir erklären lassen Die Vorbereitungszeit nützen und wenn die verkürzt wird WAS DANN?? Viele Teilrechnungen legen Monatlich, mit Mengen + Massen???? Reklamationen SOFORT bearbeiten + erledigen Die Schlussrechnung legen = Übernahme, Fälligkeit, Skonto, Haftung, Gewährleistung, 15

16 Ing. Hans Reiter LINZ WIEN GRAZ - SALZBURG INNSBRUCK HOHENEMS gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete öffentliches Vergaberecht, Werkvertragsrecht, Kalkulation, Bauabwicklung, Bauabrechnung, Innenarchitektur, Immobilienbewertung Baugründe, Immobilienbewertung Wohnhäuser, Nutzwertfeststellung / Parifizierung Büro 4040 Linz, Freistädter Strasse 403a Büro 1040 Wien, Rechte Wienzeile 9A T: M: office@derbauexperte.at

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