Übersicht. Das Problem Stand der Technik im Vertragstext. Stand der Technik im Gesetzestext. Unterschiedliche Begriffe
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- Jobst Michel
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1 Bauwerkvertragsrecht Der 1 Übersicht Das Problem im Vertragstext der Begriff in einem Vertrag der Begriff als Schuldinhalt Exkurs: im Gutachten - berechtigte Sicherheitserwartungen im Gesetzestext 2 Unterschiedliche Begriffe Was ist was und worin liegen die Unterschiede? Regeln der... Stand der... Technik 1 3 Wissenschaft
2 Der im Vertrag 4 Verwendung des Begriffs in einem Vertrag 5 Vertragsauslegung Auslegungsregeln bey Verträgen Bei Auslegung von Verträgen ist nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht Bey einseitig verbindlichen Verträgen wird im Zweifel angenommen, daß sich der Verpflichtete eher die geringere als die schwerere Last auflegen wollte; bey zweyseitig verbindlichen wird eine undeutliche Aeußerung zum Nachtheile desjenigen erkläret, der sich derselben bedienet hat (. 869). 6 2
3 Vertragsauslegung OGH 9 ObA 13/09s: Im Einzelfall kann die Erforschung des Parteiwillens aber auch in einem derartigen Fall zum gegenteiligen Ergebnis führen. OGH 4 Ob 1533/95: Der übereinstimmend erklärte Parteiwille geht selbst einem abweichenden Wortlaut vor. OGH 8 Ob 26/07t: Bei der Auslegung von Willenserklärungen darf der Erklärungsempfänger den ihm geläufigen Sprachgebrauch zugrunde legen, wenn er nicht konkrete Anhaltspunkte für eine abweichende Übung des Erklärenden hat; wer einen vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichenden Bedeutungsinhalt behauptet, muss diesen beweisen. 7 Vertragsauslegung Es ist purer Nonsens zu behaupten, dass Regeln der Technik in einem Vertrag immer etwas anderes bedeutet, als z.b. Stand der Wissenschaft! 8... als gesetzlicher Schuldinhalt? 9 3
4 ... als Schuldinhalt Die Grundregel: Der Erfolg! OGH 1 Ob 40/83 (veröffentl: SZ 57/51): Durch den Werkvertrag verpflichtet sich jemand zur Herstellung eines bestimmten Werkes; der Werkunternehmer haftet für einen bestimmten Erfolg. OGH in 2 Ob 291/97a: Stellt der Werkunternehmer das Werk nicht auf die vereinbarte Art und Weise her, so handelt er vertragswidrig und damit rechtswidrig, mag auch die von ihm gewählte Art der Herstellung den Regeln der Technik und dem Stand der Wissenschaft entsprechen als Schuldinhalt Bei Vereinbarung: Z.B.! 6.2 Leistungserbringung Ausführung Der AN hat die Leistung vertragsgemäß auszuführen; dabei hat er außer den gesetzlichen Bestimmungen und den behördlichen Anordnungen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Auch die ÖNORM B 2110 ändert nichts daran, dass der vereinbarte Erfolg geschuldet wird. Dass die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind, ändert daran nichts! 11 Der im Gesetz 12 4
5 ... als Schuldinhalt OGH in 1 Ob 564/95: "Regeln der Technik" sind keine rechtlichen Phänomene, sie geben bloß ein bestimmtes oder bestimmbares Fachwissen wieder, mit dessen Hilfe ein Werk[...] möglichst reibungslos mangelfrei und störungsfrei durchgeführt werden kann; sie geben Auskunft, ob und wie etwas gemacht werden kann bzw sollte. 13 Exkurs: in Gutachten? 14 und Gutachten OGH in 6 Ob 699/88: Der Begriff des "Werkes" im Sinne des 1151 ABGB ist im weiteren Sinne zu verstehen; er umfaßt körperliche wie unkörperliche Erzeugnisse und Arbeitserfolge aller Art. OGH in 1 Ob 605/84: Der Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens ist ein Werkvertrag. Der Sachverständige haftet jedoch nicht, wenn das nach den Regeln der Wissenschaft erarbeitete Gutachten in der Folge nicht standhält. Er muß aber den Auftraggeber auf allfällige Risiken hinweisen; dies insbesonders dann, wenn er weiß, daß der Auftraggeber sein weiteres Verhalten vom Inhalt des Gutachtens abhängig machen wird. 15 5
6 und Gutachten Gut ist nicht unbedingt richtig Schlecht ist nicht unbedingt falsch Ein Gutachten ist kein Richtigachten! 16 und Gutachten OGH in 8 Ob 528/89: Während es bei der Prüfung, ob jemandem ein Schuldvorwurf zu machen ist, nach den allgemeinen Regeln ( 1297 ABGB) auf die subjektiven Fähigkeiten und Kenntnisse ankommt, kann ein Sachverständiger oder jemand, der als solcher auftritt, unter Umständen auch dann zur Haftung herangezogen werden, wenn ihm gerade wegen seiner mangelnden Fähigkeiten kein subjektiver Vorwurf gemacht werden könnte (Garantiehaftung). Beisatz: Der Sorgfaltsmaßstab wird durch die typischen und demnach objektiv bestimmten Fähigkeiten eines Angehörigen des betreffenden Verkehrskreises und durch die differenzierten Erwartungen des Verkehrs bestimmt berechtigte Sicherheitserwartungen 18 6
7 Regeln der Technik und Sicherheitserw. des Verkehrs OGH 9 Ob 59/15i: Die berechtigten Sicherheitserwartungen werden auch durch den konkretisiert. 19 Regeln der Technik und Sicherheitserw. des Verkehrs OGH 5 Ob 273/03p: Die Genehmigung oder Überwachung einer Anlage durch die zuständige Behörde beziehungsweise die Erfüllung ihrer Auflagen bedeutet nicht notwendig, dass der Inhaber einer Anlage keine weiteren Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verringerung von Gefahren zu treffen hat. Insbesondere befreit ihn eine einmal erteilte Benützungsbewilligung nicht von seiner Sorgfaltspflicht gegenüber Benützern der Anlage; er hat sie in einem möglichst gefahrlosen Zustand zu erhalten, was auch die Anpassung an neue Sicherheitsstandards bedeuten kann. 20 Der im Gesetz 21 7
8 Legaldefinitionen Gewerbeordnung (GewO) 71a (1): Der (beste verfügbare Techniken BVT) im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere jene vergleichbaren Verfahren, Einrichtungen Bau- oder Betriebsweisen heranzuziehen, welche am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. 22 Legaldefinitionen Chemikaliengesetz 2 Zi 7 : Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die erforderlichen Maßnahmen und dem Nutzen für die zu schützenden Interessen sowie der Vorsorgegrundsatz im Allgemeinen wie auch im Einzelfall zu berücksichtigen. 23 Legaldefinitionen Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz u.a. 3. (1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Den bildet alles, was der Öffentlichkeit vor dem Prioritätstag der Anmeldung durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist. 24 8
9 Legaldefinitionen Am kentert der Frachter al Kuwait - die verrottenden Kadaver der Fracht bedrohen die Wasserversorgung Im November 1965 meldet Karl Krøyer in verschiedenen Staaten die von ihm entwickelte Methode als Patent an. 25 Legaldefinitionen 26 Auslegung von Gesetzen Auslegung. 6. Einem Gesetze darf in der Anwendung kein anderer Verstand beygelegt werden, als welcher aus der eigenthümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhange und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet. 27 9
10 Auslegung von Gesetzen Es ist purer Nonsens zu behaupten, dass Regeln der Technik in einem Gesetz immer etwas anderes bedeutet, als z.b. oder Stand der Wissenschaft! und schlechte Legisten Vorlage der NÖ Landesregierung für die Novelle der Bauordnung: Regeln der Technik [...] unterscheiden sich vom dadurch, dass letzterer eine höhere Stufe der technischen Entwicklung darstellt, sich in der Praxis aber noch nicht lange bewährt haben muss. Die Regeln der Technik enthalten eine auf höchster Ebene gegebene qualitative Abstufung gegenüber dem Begriff des Standes der Technik. Mit der Umstellung der Anforderungen auf die Regeln der Technik soll zum Ausdruck gebracht werden, dass bei der Ausführung von der Bauordnung unterliegenden Vorhaben mit einem technischen Standard, der nicht immer auf den letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beruhen hat, - ohne sicherheitstechnische Bedenken hegen zu müssen - durchaus das Auslangen gefunden werden kann. 29 Epilog: und ÖNORMen 30 10
11 ... und ÖNORMen Stand der Technik ÖNORM und ÖNORMen OGH Ob 24/09s: ÖNORMen sind aber bloß Richtlinien, die als Vertragsbestandteile gelten sollen. OGH 1 Ob 79/15x: "ÖNormen" stellen eine Zusammenfassung üblicher Sorgfaltsanforderungen dar. Wie kommt der OGH dazu? und ÖNORMen Das Österreichische Normungsinstitut (ÖNI) ist ein ganz normaler Verein - ohne Imperium, besondere Rechte (Ausnahme: Copyright ÖNORM ) oder besondere Kontrolle oder Aufsicht. Die Vereinsmitglieder sind nicht öffentlich bekannt. Innerhalb des ÖNI werden die ÖNORMen von Komitees geschaffen. Die Teilnehmer dieser Komitees ( Experten ) sind i.allg. nicht Mitglieder des ÖNI. Die Komitees ergänzen sich selbst. Werden Experten von einer Organisation entsandt, so wird diese Organisation vom ÖNI publiziert
12 ... und ÖNORMen ÖNORMen sind von Menschen gemacht und daher nicht sakrosankt! Die Frage an den SV im Gerichtsverfahren darf nicht lauten: was steht in der ÖNORM?, sondern Ist das, was in der ÖNORM steht, tatsächlich?
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