Wienerberger Mauerwerkstage Neues zur VOB. - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung -
|
|
- Otto Fried
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wienerberger Mauerwerkstage 2007 Neues zur VOB - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung - - Dr. jur. Dipl.-Ing. Norbert Herig /Dr. Ines Gassner - SPITZWEG Partnerschaft, München 1
2 Neues zur VOB/B Neuerungen : - Entschädigung bei - Vereinbarung von n - Prüfbarkeit der Schlussrechnung Neue : - nach Kündigung rüge - : - Anordnungen zur Bauzeit - Leistungsverweigerungsrecht bei Unklarheiten über Nachträge 2
3 der VOB/B kein Gesetz Vereinbarung AGB Standardvertrag Kontrolle gem. 306 ff. BGB Anpassung Neue rüge 3
4 6 Nr. 6 Satz Ansprüche 2 VOB/B (neu): des AN bei Im übrigen bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf angemessene Entschädigung nach 642 Vorunternehmer BGB unberührt, sofern II die Anzeige nach Nr. 1 Satz 1 erfolgt oder wenn Offenkundigkeit - BGH, BauR 2000, nach 722 Nr. -1 Satz 2 gegeben ist 642 BGB: - Mitwirkung des Bestellers - Annahmeverzug = angemessene Entschädigung 6 Nr. 6 VOB/B: - - Anzeige/Offenkundigkeit = Schadensersatz (entgangener Gewinn nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) rüge 4
5 16 Nr.1 Abs. 1 Satz 1: Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages - Prozentsatz nach Erreichen eines Bautenstandes - Zeitabstände / Höhe des Bautenstandes rüge 5
6 Prüfbarkeit der Schlussrechnung Pauschalvertrag-30 Einfamilienhäuser - BGH, BauR 2006, Fälligkeit einer - Werklohnforderung - Prüfbare Schlussrechnung - Ablauf der Prüffrist 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B (neu):..werden Einwendungen gegen die Prüfbarkeit unter Angabe der Gründe hierfür nicht spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhoben, so kann der Auftraggeber sich nicht mehr auf die fehlende Prüfbarkeit berufen rüge 6
7 Neue : - nach Kündigung : : - Geänderte Ausführung - Werkvertragliche Erfolgshaftung - Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung rüge rüge: - Voraussetzungen der Ersatzvornahme : - Verlust der Sicherheit 7
8 alte Rechtsprechung: Gekündigter GÜ-Vertrag - BGH, BauR 2006, grundsätzlich Voraussetzung für Fälligkeit der (Ausn: Kündigung) neue Rechtsprechung: - keine Besserstellung des AN nach Kündigung - in der Regel abnahmefähige, abgrenzbare Teilleistungen auch nach Kündigung des Vertrages notwendig! rüge 8
9 Müllverbrennungs-Schlacke - BGH, BauR 2005, Füllmaterial unter Bodenplatte Kies Verfüllung mit Recycling- Material, MV-Schlacke (1) Mangel Haftung des AN (2) Ausnahmen - Anordnung des AG VOB/B: 13 Nr. 3 VOB/B - ausreichender Hinweis: 4 Nr. 3 VOB/B rüge 9
10 Terrassentüren - BGH, BauR 2006, vereinbarte Beschaffenheit + anerkannte Regeln der Technik 2. vorausgesetzte Verwendung 3. gewöhnliche Verwendung/übliche Beschaffenheit rüge Leistung auch dann mangelhaft, wenn AN kein Verschulden trifft kein Vertrauen auf Herstellerangaben oder anerkannte Regeln der Technik 10
11 Nasszelle (Badabdichtung) - BGH, BauR 2006, vereinbarte Beschaffenheit: Abdichtung nach System D 633 Abs. 2 Satz 3 BGB, 13 Nr. 6 VOB/B: Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung Sanierungsaufwand objektiv berechtigtes Interesse des Bestellers rüge 11 Verschulden des AN
12 Gebogene Glasscheiben - BGH, BauR 2006, Kostenerstattung für Ersatzvornahme? Verzug = Nichtleistung trotz rüge Inhalt der rüge - Beschreibung des Symptomes - Erkennbarkeit der notwendigen Maßnahmen rüge denn die Signalwirkung der Mahnung erreicht den Werkunternehmer nur dann, wenn er die Erklärung des Gläubigers als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss 12
13 Verlust der Sicherheit - BGH, BauR 2006, Vereinbarung, 17 Nr. 1 VOB/B Bareinbehalt Sperrkonto Nachfrist rüge Auszahlung des Bareinbehaltes 13
14 Verlust der Sicherheit - BGH, BauR 2006, Vereinbarung, 17 Nr. 1 VOB/B Übergabe Bankbürgschaft Frist zur Auszahlung Nachfrist rüge Rückgabe der Bürgschaft + Auszahlung des Bareinbehaltes 14
15 Anordnungen zur Bauzeit Leistungsverweigerungsrecht bei Unklarheiten über Nachträge rüge Nachtragsabwicklung 15
16 Wenn Sie auf den Geschmack gekommen sind oder weitere Fragen haben: * Diese Präsentation ist auf unserer homepage abrufbar 16
VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl
Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.
MehrWärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit??
Detailausführung Baupraxis in der Praxis: wärmebrückenfrei und luftdicht? Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Dr. Merl 1 Detailausführung in der Praxis Baupraxis Unsachgemäße Ausführung!
MehrBesonderheiten des Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B
Fachtag Baurecht der Handwerkskammer Dresden im Rahmen der Messe HAUS 2012 01. März 2012 Besonderheiten des Bauvertragsrecht nach Rechtsanwalt Dr. Rico Kauerhof D.E.A. (Paris 1 - Sorbonne) Fachanwalt für
MehrFallen im privaten Baurecht
VRiOLG Dr. Heinrich Merl Fallen im privaten Baurecht Nach aktueller Rechtsprechung Mit Fallbeispielen und Praxishinweisen Mängelhaftung Abnahme au Werk DeutscherAnwaltVerlag 1 Grundlagen des Mängelhaftungsrechts
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einführung in das private Baurecht... 1
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in das private Baurecht... 1 1.1 Privates Baurecht... 2 1.1.1 BGB-Werkvertragsrecht... 2 1.1.2 Die Regelungen der VOB... 2 1.1.3 HOAI... 3 1.2 Öffentliches Baurecht... 3
MehrPrivates Baurecht. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann
Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis I I 1 Der Bauvertrag 1-1 1.1
MehrVorwort...5. Vorwort zur ersten Auflage...6. Eine wahre Geschichte... 13
Vorwort...5 Vorwort zur ersten Auflage...6 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 15 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag...
MehrDie Bezahlung der Bauleistung
Die Bezahlung der Bauleistung Durchsetzung und Sicherung von Zahlungsansprüchen im VOB-Bauvertrag Von Dr. Ralf Leinemann Rechtsanwalt in Berlin 2., neubearbeitete Auflage Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin
MehrVerzeichnisse. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis. 1.2 Herausgeber 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Premium-Ausgabe
Seite 1 1 Verzeichnisse 1.2 Herausgeber 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Premium-Ausgabe 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Die Grundkonzeption des BGB zu Leistungs störungen 2. Leistungsstörungen des BGB 2.1.2 Schadensersatz
MehrBAU- + IMMO-RECHT aktuell November 2006
ROLF KEMPER RECHTSANWALT BAU- + IMMO-RECHT aktuell November 2006 Liebe Leserinnen & Leser, die VOB/B-Fassung des Jahres 2002 wurde überarbeitet. Seit dem 1. November 2006 gilt die VOB/B 2006. Die wesentlichen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 5. Auflage Eine wahre Geschichte... 13
Vorwort zur 5. Auflage.................................................................... 5 Eine wahre Geschichte................................................................... 13 A Überblick............................................................................
MehrVorwort zur 5. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 13
Vorwort zur 5. Auflage...5 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 16 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag... 17 III. Verhältnis
MehrInformationen zum Kaufrecht
1 Informationen zum Kaufrecht 2 I. Einführung 3 II. Mängel 3 1. Sachmangel 3 2. Rechtsmangel 3 3. Rechtsfolgen mangelhafter Leistung 4 3 I. Einführung Durch das Schuldrechtsreformgesetz ergeben sich wesentliche
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrInhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 11
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 11 2. Was der Bauleiter über den Abschluss von Vereinbarungen wissen muss 13 2.1 Wie lange besteht die Bindung an ein Vertragsangebot? 13 2.1.1 Mündliches Angebot
MehrBauvertragsrecht. Grundwissen. 6. Auflage Vygen Wirth Schmidt
Vygen Wirth Schmidt Bauvertragsrecht Grundwissen von VRiOLG a. D. Prof. Dr. Klaus Vygen, Düsseldorf t Prof. Dr. iur. Axel Wirth, Ordinarius für Deutsches und Internationales Öffentliches und Privates Baurecht
Mehr2. Kommunalgipfel
2. Kommunalgipfel 27.10.2011 Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft Die Wirksamkeit von Vereinbarungen nach VOB/B aus Auftraggebersicht Oder: Warum, wir haben doch VOB? Grundlagen - Rechtsnatur
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 6. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 15
Vorwort zur 6. Auflage...5 Eine wahre Geschichte... 15 A Überblick... 17 I. VOB und BGB... 17 1. Teil A... 17 2. Teil B... 17 3. Teil C... 18 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag... 19 III. Verhältnis
MehrBauvertragsrecht nach VOB
Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag
MehrHäufige Fragen im Baurecht
Häufige Fragen im Baurecht Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Was ist der Unterschied zwischen BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag? 3. Welche Vollmachten hat ein Architekt? 4. Wie wird ein Bauvertrag
MehrRolf Dierbach, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dietrich Ditten, Richter am Oberlandesgericht. Handbuch VOB/B
Edition Rolf Dierbach, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dietrich Ditten, Richter am Oberlandesgericht Handbuch VOB/B Der Bauvertrag nach BGB und VOB Mit dem vollständigen Text der VOB/B und allen
MehrRechnungslegung und Forderungsdurchsetzung
www.galabau.expert RA Rainer Schilling RA Dr. Andreas Schmidt Rechnungslegung und Forderungsdurchsetzung Zahlungseingänge sichern und beschleunigen www.galabau.expert fundiertes und aktuelles Wissen zum
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
Mehr2.3 Aufforderung zur Beseitigung des Mangels und Androhung der Auftragsentziehung
Gliederung: Einleitung I. Wirksamkeit von 4 Abs. 7 S. 3, 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B 1. Gesetzliches Leitbild: 281, 323 BGB 2. Abweichung vom gesetzlichen Leitbild 2.1 Rechte des AG vor Fälligkeit 2.2 Mangelhafte/vertragswidrige
MehrKündigung. Außerordentliche Kündigung (ab a BGB)
Kündigung Außerordentliche Kündigung (ab 1.1.2018 648a BGB) - Institut anerkannt - 314 BGB passt nicht mangels Dauerschuldverhältnis - Bislang einschlägig 323 IV, II Nr. 3 BGB (BGHZ 193, 315) Freie Kündigung
MehrSichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2018
Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2018 Startseite Bauvertrag nach BGB oder VOB/B Das neue Bauvertragsrecht Hinweise zur Verwendung der Musterdokumente Bauvertrag nach VOB
Mehr1. Einleitung Grundlagen Ansprüche des Unternehmers 2
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1 2. Grundlagen 2 2.1 Ansprüche des Unternehmers 2 2.1.1 Nachtragsbedingte Bauzeitverlängerungen - 2 Nr. 5 VOB/B 3 a) Bauzeitverlängerung durch zusätzliche Leistungen 3
MehrVertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Klaus Tonner. Sommersemester Teil: Wiederholungsfälle
Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Klaus Tonner Sommersemester 2012 4. Teil: Wiederholungsfälle Fall 1: Kaufrecht K kauft im November 2011 in Rostock von V ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer Laufleistung
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung........................................................... 1 1.1 Die drei Teile der VOB............................................. 1 1.2 Einbeziehung der VOB/B in das
MehrZäsur der Abnahme. Folie 81. Repetitorium Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Florian Jacoby
Zäsur der Abnahme Fälligkeit des Werklohns, 641 Abs. 1, 650g Abs. 4 Nr. 1 BGB Übergang der Preisgefahr (wie 446 BGB) auf den Besteller, 644 BGB Beginn der Verjährung nach 634a Abs. 2 i.v.m. Abs. 1 Nr.
MehrWirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrVereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl
Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Rechtsanwältin Dr. Britta Schubel 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 VOB/ B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - sind Allgemeine
MehrMängel und Gewährleistung am Bau. Ansprüche nach VOB/B rechtssicher durchsetzen. DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Hermann Rothfuchs Mängel und Gewährleistung am Bau Ansprüche nach VOB/B rechtssicher durchsetzen 1. Auflage 2007 ~~'\.Q.lJ.s~~b~'\., DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Beuth Verlag GmbH Berlin.
MehrFall 8 Lösungsskizze
Fall 8 Lösungsskizze A. Ansprüche des K I. Anspruch des K auf Übergabe und Übereignung des Autos aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB 2. Unmöglichkeit, 275 Abs.1 BGB a) Gattungsschuld b) Konkretisierung der Gattungsschuld,
MehrVOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Rolf Theißen VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Ein Leitfaden für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber. Mit neuer VOB/B und 80 Bau-Musterformularen.
MehrInhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012
Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Bauvertrag nach VOB: Musterdokumente 1 Angebot und Vergabe 1 Aufforderung Angebotsabgabe 2 Zuschlag 3 Ablehnung
MehrSicherheit für den Auftragnehmer
Sicherheit für den Auftragnehmer Bauhandwerkersicherheit nach 648 a BGB Zeitpunkt: Jederzeit nach Vertragsabschluss in Höhe des ausstehenden Vergütungsanspruchs (einschließlich eventueller Nachtragsforderungen)
MehrDer Anspruch aus 642 BGB Grundlagen und Berechnung der zusätzlichen Vergütung
PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Hendrik Schilder Der Anspruch aus 642 BGB Grundlagen und Berechnung der zusätzlichen Vergütung Inhaltsverzeichnis Literatur ] 5 Einleitung 31 Erster Teil:
MehrSachverhalt Übungsfall 9
Sachverhalt Übungsfall 9 U und B schlossen VOB-Werkvertrag über Sanierung der Badezimmer eines Hotels (Werklohn: 500.000 EUR). Badewannen haben falsche Farbe, Austausch kostet 75.000 EUR. B nimmt unter
MehrVOB/B. WernerVerlag. Einführung in die. Basiswissen für die Praxis
Einführung in die VOB/B Basiswissen für die Praxis Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus D. Kapellmann Honorarprofessor an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule, Aachen Rechtsanwalt Dr. jur. Werner
MehrImpulse zum neuen Bauvertragsrecht
STUTTGART FRANKFURT/MAIN MÜNCHEN WIEN BUKAREST PARIS Impulse zum neuen Bauvertragsrecht Dr. jur. Daniel Junk Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Vergaberecht 1 Über BREYER RECHTSANWÄLTE
MehrGute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte?
Intensivseminar 16.02.2009 Gute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte? Die VOB heute - Was man wissen sollte Wann ist ein Mangel ein Mangel? Richtiges Verhalten
MehrI. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis
MehrFrage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Prüfung: Angestelltenprüfung II/10-01 Dresden Fach: Recht Klausurteil: Bürgerliches Recht 120 Minuten/50 Punkte Fall 1 Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen,
MehrNeues Bauvertragsrecht - erste praktische Ergebnisse?
Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am LG a.d. Leiter der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Südwestfalen Neues Bauvertragsrecht
MehrDas neue Forderungssicherungsgesetz. Wege zur Absicherung von Vergütungsforderungen
Das neue Forderungssicherungsgesetz Wege zur Absicherung von Vergütungsforderungen Einführung - Das Forderungssicherungsgesetz...... steht in einer Reihe gesetzlicher Neuregelungen zur Bekämpfung der schlechten
MehrVorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle:
Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist Quelle: www.n24.de Quelle: www.dachmurks.de Quelle: dachmurks.de Vorbereitung und Durchführung einer
MehrMängelansprüche nach VOB und BGB
Thomas Ax Daniel Heiduk Mängelansprüche nach VOB und BGB # Erkennen und erfolgreich durchsetzen vieweg VII Inhaltsverzeichnis Teil I Einführung und Rechtsgrundlagen 1 1 Die Schuldrechtsreform 2002 1 2
MehrDas neue Bauvertragsrechtund die Haftung des Verwalters
DDIV-KfW-Fachsymposium 19.10.2017 Das neue Bauvertragsrechtund die Haftung des Verwalters Dr. Andreas Ott Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrKrisenmanagement bei Terminveränderungen. rechtliche Konsequenzen aus dem Bauvertrag. Dr. Anke Leineweber
Krisenmanagement bei Terminveränderungen rechtliche Konsequenzen aus dem Bauvertrag 1. Kooperationspflicht der Bauvertragsparteien bei Bauzeitänderungen, Einigungsmöglichkeiten bei laufender Baustelle
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrÜbersicht Werkvertrag
Übersicht Werkvertrag Abnahme - Fälligkeit des Werklohns - Anwendbarkeit der Mängelrechte Mangel: funktionaler Mangelbegriff Mängelrechte - spezifisch: 637 BGB, insbesondere Vorschuss Kündigung Sicherheiten
MehrBeschluss des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) - Hauptausschuss Allgemeines zur Änderungen der VOB Teil B
Seite 1 von 6 Dokumentanzeige (Materialien) Beschluss des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) - Hauptausschuss Allgemeines zur Änderungen der VOB Teil B Deutscher Vergabe-
MehrIst eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437
Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 (immer vorrangig) gem. 437 Nr. 1, 439 Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V Minderung gem.
MehrInhalt. Vorwort. 1 Einführung Vertragstypen: Einheitspreis- und Pauschalvertrag. 25 VII. 2 Das vertragliche Leistungssoll. 7
Inhalt Vorwort V 1 Einführung. 1 1.1 Der Bauvertrag. 1 1.2 Die VOB/B als ergänzende Grundlage des Bauvertrages. 2 1.2.1 Grundlagen. 2 1.2.2 Die Einbeziehung der VOB in den Bauvertrag. 4 2 Das vertragliche
MehrFall 5 Lösungsskizze
Fall 5 Lösungsskizze I. Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises gem. 433 Abs. 2 BGB 1. Wirksamer Kaufvertrag 2. Untergang des Anspruchs auf Rücktritts gem. 346 Abs. 1 BGB a) Rücktrittserklärung,
MehrErfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen
Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch
Rdn. Seite Kurzkommentar: Die 10 wichtigsten Urteile des Jahres 2009 1 1 Prinzipien 2 17 I. Das Baurecht und die am Bau Beteiligten 3 19 1. Verhältnis öffentliches Baurecht/ziviles Baurecht 3 19 2. Die
Mehr8. Abrechnung von Bauleistungen
8. Abrechnung von Bauleistungen 1 2 3 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI LPH 8: g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer
MehrVSVI-Fachtagung Kommunaler Straßenbau im Freistaat Sachsen
VSVI-Fachtagung Kommunaler Straßenbau im Freistaat Sachsen Neue Entwicklungen im Baurecht und Bauvertragsrecht Rechtsanwälte Pfau & Kollegen Rechtsanwalt Dr. Tilo Pfau Rudolf-Breitscheid-Str. 15, 09112
MehrVerantwortlichkeiten für Mängel am Bau
Verantwortlichkeiten für Mängel am Bau 17. Göttinger Abwassertage am 21.02.2017 in der Stadthalle Göttingen Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci Kontakt: Flughafenallee
MehrAbnahme von Architektenleistungen
Abnahme von Architektenleistungen Abnahmeprotokoll mit ergänzenden Hinweisen Wenn ein Handwerker seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht hat, möchte er diese vom Bauherrn abgenommen haben. Üblicherweise
MehrBGB IV Werkvertrag, 631 BGB
BGB IV Werkvertrag, 631 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Werkvertrag-Verhältnis zum Kaufrecht = Verpflichtung eines Werkunternehmers zur entgeltlichen Herstellung eines versprochenen Werks
MehrDie Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB
Die Bedeutung der Abnahme für den Auftraggeber nach VOB Vortrag an der Universität Kassel von Rainer K. Schöffel (Prof. Dipl.-Ing.) INHALT Seite 1. Ablauf eines Bauauftrages 3 2. Der Abnahmebegriff nach
MehrPraxisWissen - C.H.BECK. Privates Baurecht. 650a-650v BGB, VOB Teil B, HOAI. Bearbeitet von Von Dr. Mark Wietersheim, Rechtsanwalt
PraxisWissen - C.H.BECK Privates Baurecht 650a-650v BGB, VOB Teil B, HOAI Bearbeitet von Von Dr. Mark Wietersheim, Rechtsanwalt 3. Auflage 2018. Buch. XVII, 267 S. Klappenbroschur ISBN 978 3 406 71519
MehrSicherungsvereinbarungen in VOB/B-Bauverträgen
Sicherungsvereinbarungen in VOB/B-Bauverträgen Die Grundsatzentscheidungen des BGH Eine Einführung Prof. Dr. Reinhold Thode 1 Die Praxis am Bau Sicherheiten für den Auftraggeber In Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrDie Abnahme im Architektenrecht
Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI
MehrDie allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht
Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht Rechtsanwalt Bernd Kimmich: Sozietät Witt-Roschkowski-Dieckert (kurz WRD) in Berlin - Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten
Mehr2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrInhaltsiibersicht. Vergiitung. Inhalt. 2 Nr. 2 und 3 VOB/B mit Erlàuterungen. Anpassung des Einheitspreises bei Ûberschreitung des Mengenansatzes
siibersicht Vergiitung 2 Nr. 2 und 3 VOB/B mit Erlàuterungen 17 Musterbrief 1: Musterbrief 2: Musterbrief 3: Anpassung des Einheitspreises bei Ûberschreitung des Mengenansatzes Anpassung des Einheitspreises
MehrSchweizerische Baurechtstagung Die Ersatzvornahme. Voraussetzungen, Vorschuss, Durchführung. Prof. Dr. iur. Jörg Schmid, Luzern
Schweizerische Baurechtstagung 2017 Die Ersatzvornahme Voraussetzungen, Vorschuss, Durchführung Prof. Dr. iur. Jörg Schmid, Luzern Inhalt I. Einleitung II. Die materiellen Voraussetzungen der Ersatzvornahme
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Kiesa Anlagenbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. 1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen. a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge
Mehr22. Buchverleih/Lösung Anspruch des V gegen E auf Schadensersatz in Höhe von 10,00 EUR aus 280 I, II, 286.
22. Buchverleih/Lösung Anspruch des V gegen E auf Schadensersatz in Höhe von 10,00 EUR aus 280 I, II, 286. V könnte gegen E einen Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I, II, 286 in Höhe von 10,00 EUR haben.
MehrSeite Referentin: RAin Inga Mareen Pflüger
Seite 1 Agenda Seite 2 1. Was gilt bisher? 2. Was ist neu? Einführung 3. Was ist neu? Verbraucherbauvertrag 4. Was ist neu? Bauvertrag 5. Was ist neu? Regress beim Lieferanten 1. Was gilt bisher? Seite
MehrVertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen
Niebuhr Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen von Dr. Frank Niebuhr Rechtsanwalt, München Werner Verlag Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI XV Kapitel 1 Die Bauzeit
MehrBASISWISSEN FÜR DIE PRAXIS
EINFÜHRUNG IN DIE VOB/B BASISWISSEN FÜR DIE PRAXIS Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus D. Kapellmann Honorarprofessor an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen Rechtsanwalt Prof. Dr. jur.
MehrAuswirkungen des neuen Baurechts auf das IT-Recht FLORIAN MEDER
Auswirkungen des neuen Baurechts auf das IT-Recht FLORIAN MEDER 22.01.19 Gliederung 1. Einleitung 2. Änderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung 3. Änderungen im Werkvertragsrechts i. Abschlagszahlungen
MehrBeispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002
21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung
Mehr5. Welche Fristen sind bei der Abnahme zu beachten?
Welche Fristen sind bei der Abnahme zu beachten? 5. Welche Fristen sind bei der Abnahme zu beachten? Autoren: Dr. Christian Voit, Martin Loderer Die Abnahme ist der wichtigste formelle Akt bei der Abwicklung
MehrVOB/B nach Ansprüchen
Christian Zanner VOB/B nach Ansprüchen Entscheidungshilfen für Auftraggeber, Planerund Bauunternehmen 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage PRAXIS VIEWEG + TEUBNER 1 Einführung 1 1.1 Die drei Teile
MehrFür den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Ostfildern
Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Seite 1, den 20.09.2017 GDF Fachseminar Qualität statt Mängel Neues Bauvertragsrecht - 01.01.2018 Werkvertrag Bauvertrag Verbraucherbauvertrag
Mehr6 Sicherung von Mängelansprüchen
A Ansprüche bei Baumängeln und deren erfolgreiche Durchsetzung Abreden, wird deshalb oftmals versucht, zumindest die Dauer des Zeitraums für die Mängelhaftung zu verkürzen. Praxishinweis Ohne Not sollte
MehrRechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung
3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 ivm 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
Mehr(1) Levent Balkan wird zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
AGB Levent Balkan Tel.: +49 (0)761 29080869 Mediengestaltung Mobil: +49 (0)176 65652626 Bleichestr. 20 Email: design@leventbalkan.de 79102 Freiburg URL: https://leventbalkan.de 1 Vertragstypische Pflichten
Mehr1.1 Inhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Premium-Ausgabe 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Der Bauvertrag 2.1.1 Leistungsvereinbarung und Vergütungsvereinbarung
MehrSeminar. Die Abnahme -Dreh- und Angelpunkt am Bau-
Seminar Die Abnahme -Dreh- und Angelpunkt am Bau- Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Abnahme Rechtsgeschäftliche Vorschriften in BGB und VOB Welche Bedeutung hat die Abnahme Abnahmeformen Abnahmearten
MehrZahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln
Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln Dr. Andreas Stangl Einleitung Ausgangslage Beispiel: Auftragnehmer (AN), ein Galabauer hat Anspruch auf Werklohn in Höhe von 10.000,00. Der Auftraggeber
MehrMit VOB/B ist es besser, weil.
Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich
MehrDIE BAULEITER SCHULE. VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach ANDREAS STAMMKÖTTER. Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben (Stand: VOB 2012)
ANDREAS STAMMKÖTTER DIE BAULEITER SCHULE Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben (Stand: VOB 2012) 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach Vorwort 5 Vorwort zur ersten
MehrDie Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung
Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Allgemeines zur Kündigung eines Bauvertrags Es ist zwischen freier Kündigung und einer Kündigung aus wichtigem Grund
MehrKapitel 3 Was gehört in einen Bauvertrag?
Kapitel 3 Was gehört in einen? Aussagen im Bemerkungen Der sichere Einen absolut sichereren, der jegliche Unklarheiten und Streitigkeiten ausschließt, gibt es nicht. Ein solcher wäre nicht praktikabel.
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr