Amtsblatt Kreis Nordfriesland
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1 Kreis Nordfriesland Amt für Zentrale Dienste Postfach Husum Amtsblatt Kreis Nordfriesland Sonder-Ausgabe 12 vom 20. September 2004 Inhalt Seite Bekanntmachung über die Zusammensetzung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 1 Südtondern, 2 Husum-Land und 3 Husum-Eiderstedt zur Landtagswahl am 20. Februar Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Zweckverband Hamburger Hallig mit Sitz in Bredstedt und Amt Bredstedt-Land mit Sitz in Breklum 3 Satzung zur 1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Hamburger Hallig 4 Einladung zur Sitzung des Kreistages am 24. September Erscheinungsfolge: Erster Donnerstag des Monats
2 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 1 Südtondern, 2 Husum-Land und 3 Husum-Eiderstedt zur Landtagswahl am 20. Februar 2005 Nach 12 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes hat der Landeswahlleiter mit Bekanntmachung vom 25. Mai 2004 ernannt: zum Kreiswahlleiter Landrat Dr. Bastian, Husum, Kreishaus zur stellvertretenden Kreiswahlleiterin Kreisoberinspektorin Dorothea Nehlsen, Husum, Kreishaus Der Kreiswahlleiter hat gemäß 12 des Landeswahlgesetzes in der zur Zeit geltenden Fassung in den Kreiswahlausschuss als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer und stellvertretende Beisitzerinnen bzw. Beisitzer berufen: Beisitzerinnen bzw. Beisitzer SPD Frau Monika Weiss-Tempel, Osterhusumer Str. 27, Husum Frau Karen Reimer, Bahnhofstr. 17, Wester-Ohrstedt Stellvertretende Beisitzerinnen bzw. Beisitzer Frau Waltraud Schmager, Moltkestr. 6, Husum Herr Günter Bibow, Noldeweg 22,25813 Husum CDU Herr Hans Jürgen Ruge, Marschenblick 18, Hattstedt Herr Henning Koritzius, Schleswiger Chaussee 56, Husum GRÜNE Frau Ritva Århammar, Gerichtsstr. 60, Bredstedt Frau Kerstin Mock-Hofeditz, Schückingstr. 8, Husum F.D.P. Frau Heide-Marie Rasch, Diedersbüllfeld 4, Emmelsbüll-Horsbüll Herr Harro Muuss, Kirchensteig 25, Stedesand SSW Frau Juliane Hegemann, Olandweg 21, Hattstedt Herr Thomas Ries, Rungholtstr.18, Husum Husum, den Der Kreiswahlleiter der Wahlkreise 1 Südtondern 2 Husum-Land 3 Husum-Eiderstedt Ausgabe Seite 2
3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Zweckverband Hamburger Hallig mit Sitz in Bredstedt und Amt Bredstedt-Land mit Sitz in Breklum gemäß 2 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in der Fassung der Bekanntmachung v (GVOBl. Schl.-H. S. 122) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom und des Amtsausschusses vom sowie mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein. 1 (1) Das Amt Bredstedt-Land tritt dem Zweckverband Hamburger Hallig mit Wirkung ab Vertragsunterzeichnung als Mitglied bei. (2) Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Amt Bredstedt-Land und dem Zweckverband Hamburger Hallig gelten die Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Verbandssatzung des Zweckverbandes nach Anpassung an diesen Vertrag in der jeweils gültigen Fassung. 2 (1) Der Zweckverband Hamburger Hallig hat die Aufgabe, die Tourismus- und Informationsinfrastruktur sowie die Förderung des Naturerlebnisses im Zusammenhang mit der Hamburger Hallig zu erhalten und zu verbessern. (2) Das Amt Bredstedt-Land unterstützt den Zweckverband bei der Durchführung dieser Aufgabe. 3 (1) Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Finanzbedarfs von seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. (2) Das Amt Bredstedt-Land verpflichtet sich, einen Teil der Verbandsumlage zu tragen. Dieser wird durch die Verbandsversammlung in der Verbandssatzung festgelegt. Bredstedt, den 16. Juni 2004 Zweckverband Hamburger Hallig -Der Verbandsvorsteher- Amt Bredstedt-Land -Der Amtsvorsteher- (Volquardsen) (Paulsen) Ausgabe Seite 3
4 Satzung zur 1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Hamburger Hallig Aufgrund der 5 u. 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung der Bekanntmachung v (GVOBl. S.-H. S. 122) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung v (GVOBl. S.-H. S. 58) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 27. April 2004 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig- Holstein folgende 1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Hamburger Hallig erlassen: 1. 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Folgender neuer Satz 2 wird eingefügt: Das Amt Bredstedt-Land ist dem Zweckverband durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom beigetreten. b) Der bisherige Satz 2 wird Satz Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung: 1) Die Verbandsversammlung besteht aus der/dem Bürgermeister/in der Gemeinde Reußenköge der/dem Amtsvorsteher/in des Amtes Stollberg der/dem Bürgermeister/in der Stadt Bredstedt der/dem Amtsvorsteher/in des Amtes Bredstedt-Land der/dem Vertreter/in des Landesamtes für den Nationalpark s.-h. Wattenmeer der/dem Vertreter/in der Nationalpark Service ggmbh der/dem Vertreter/in des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) oder ihren Stellvertretern/innen im Verhinderungsfall 2) Die Gemeinde Reußenköge, das Amt Stollberg, die Stadt Bredstedt und das Amt Bredstedt-Land entsenden jeweils eine/n weitere/n Vertreter/in in die Verbandsversammlung erhält folgende Fassung: 1) Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten nach Maßgabe der Verordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschädigungsVO) für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. 2) Die Stellvertretenden der Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung im Vertretungsfall ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. 3) Der/die ehrenamtliche Verbandsvorsteher/in erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchst- Satzes der Verordnung Ausgabe Seite 4
5 Stellvertretenden des/der ehrenamtlichen Verbandsvorsteher/in wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Verhinderung des Verbandsvorstehers / der Verbands-vorsteherin für ihre besondere Tätigkeit als Vertretung eine Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung beträgt für jeden Tag, an dem der/die Verbandsvorsteher/in vertreten wird, ein Dreißigstel der monatlichen Aufwandsentschädigung des Verbandsvorstehers/der Verbandsvorsteherin. Die Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers nicht übersteigen 4) Ehrenbeamtinnen und beamten, ehrenamtlich tätigen Bürgern/innen, Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Verbandsversammlung ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. Ferner ist der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallene Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser zu Lasten des/der Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Sind die in Satz 1 genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Verdienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalls nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Der Höchstsatz der Verdienstausfallentschädigung je Stunde beträgt 10,00 Euro, begrenzt auf 40 Euro je Tag. 5) Personen nach Absatz 4 Satz 1, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden die Woche erwerbstätig sind, erhalten für die durch das Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haushalt während der regelmäßigen Hausarbeitszeit gesondert auf Antrag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. Der Stundensatz dieser Entschädigung beträgt 10,00 Euro. Auf Antrag sind statt einer Entschädigung nach Stundensätzen die angefallenen notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen. 6) Personen nach Absatz 4 Satz 1 werden auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder pflegebedürftiger Angehöriger gesondert erstattet. Dies gilt nicht für Zeiträume, für die entgangener Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit oder Verdienstausfallentschädigung nach Absatz 4 oder eine Entschädigung nach Absatz 5 gewährt wird. 7) Personen nach Absatz 4 Satz 1 ist für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den für die Beamtinnen/Beamten des Landes geltenden Grundsätzen zu gewähren. Fahrkosten für die Fahrt zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch in Höhe der Kosten für die Fahrt von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück, werden gesondert erstattet. Bei Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge richtet sich die Höhe der Entschädigung nach den Sätzen des 6 Abs. 1 bis 3 Bundesreisekostengesetz Ausgabe Seite 5
6 4. 12 wird wie folgt geändert: Absatz 2 erhält folgende neue Fassung: 2) Die Verbandsmitglieder haben die Umlage nach folgendem Vomhundertsatz aufzubringen: a) die Gemeinde Reußenköge 25% b) das Amt Stollberg 25% c) die Stadt Bredstedt 25% d) das Amt Bredstedt-Land 25% Diese 1. Änderung der Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach 5 GKZ wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom erteilt. Bredstedt, den (Volquardsen) Verbandsvorsteher Ausgabe Seite 6
7 Der Kreispräsident Husum, des Kreises Nordfriesland Damen und Herren Kreistagsabgeordnete Sehr geehrte Damen und Herren, zu der am Freitag, dem 24. September 2004, um 9.30 Uhr, im Kreistagssitzungssaal Nordfriesland stattfindenden öffentlichen Sitzung des Kreistages lade ich hiermit ein. Tagesordnung 1 Einwohnerfragestunde 2 Anfragen 3 Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 27. August Bericht des Landrates gem. 13 Geschäftsordnung 5 Beratung und Beschlussfassung über den Erhalt des Kreisarchivs in Nordfriesland Antragsteller: SSW-Fraktion 6 Beratung und Beschlussfassung über die Umbesetzung von Ausschüssen, Beiräten pp. Berichterstatter: Kreispräsident Helmut Wree 7 Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zum Bericht des Landesrechnungshofes über die Prüfung beim Kreis Nordfriesland 2003 Berichterstatter: Peter Martinen, Vorsitzender des Finanz- und Bauausschusses 8 Beratung und Beschlussfassung über die Regionalisierung der Leitstelle Berichterstatter: Horst Wodowos, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses 9 Beratung und Beschlussfassung über die Förderung der Büchereien im Kreis Nordfriesland durch die Stiftung Nordfriesland Berichterstatter: Albert Pahl, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Nordfriesland Ausgabe Seite 7
8 10 Beratung und Beschlussfassung über die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes Berichterstatter: Hauke Christiansen, Vorsitzender des Wirtschafts-, Verkehrs- und Tourismusausschusses 11 Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung des Rettungsdienstes auf Sylt Berichterstatter: Horst Wodowos, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses 12 Beratung und Beschlussfassung über die Berücksichtigung von ausländischen Mitbürgern in der Arbeitsvermittlung vor dem Hintergrund von Hartz IV Antragsteller: SSW-Fraktion 13 Beratung und Beschlussfassung über einen Bericht zur Zukunft der Erneuerbaren E- nergien in Nordfriesland Antragsteller: SSW-Fraktion 14 Beratung und Beschlussfassung über den Nutzen einer stärkeren Zusammenarbeit von Naturschutz und Tourismus im Kreis Nordfriesland Antragsteller: Grüne-Fraktion nicht öffentlich 15 Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksangelegenheiten Berichterstatter: Peter Martinen, Vorsitzender des Finanz- und Bauausschusses Mit freundlichen Grüßen Helmut Wree Kreispräsident Hinweis für die Presse: Wenn Sie an einzelnen oder allen Verwaltungsvorlagen für diese Sitzung interessiert sind, wenden Sie sich bitte direkt an den Protokollführer, Herrn Henning Christiansen, Tel.: / , Fax.: / , per henning.christiansen@nordfriesland.de oder im Internet unter Ausgabe Seite 8
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