Kreis Nordfriesland. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Hamburger Hallig für das Haushaltsjahr

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1 Kreis Nordfriesland Pressestelle Kreis Nordfriesland Postfach Husum Ausgabe: Nr. 4/2004 Nr / Jahrgang 2003 Ausgabe Jahrgang Amtsblatt Kreis Nordfriesland Inhalt Seite Haushaltssatzung des Zweckverbandes Hamburger Hallig für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Zweckverbandes Museumsverbund Nordfriesland für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Mildstedt- Rantrum für das Haushaltsjahr Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und der Beitrittsstaaten zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland 6-7 Einladung zur Sitzung des Kreistages am 12. März Herausgeber: Kreis Nordfriesland Der Landrat Pressestelle Erscheinungsfolge: Erster Donnerstag des Monats Bezugsmöglichkeit: Gegen Zustellgebühr oder im Internet

2 B E K A N N T M A C H U N G Haushaltssatzung des Zweckverbandes Hamburger Hallig für das Haushaltsjahr 2004 Aufgrund der 14 und 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den 77 f.f. der Gemeindeordnung wird nach Beschluß der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Hamburger Hallig, Sitz Bredstedt, vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,-- EUR in der Ausgabe auf ,-- EUR im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,-- EUR in der Ausgabe auf ,-- EUR festgesetzt. Es werden festgesetzt: 2 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 6.000,-- EUR davon innere Darlehen -,- EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ,-- EUR 3 Die Verbandsumlage gemäß 12 der Verbandssatzung wird für das Haushaltsjahr 2004 auf ,-- EUR festgesetzt. Sie ist vom / von der Gemeinde Reußenköge mit Amt Stollberg mit der Stadt Bredstedt mit Amt Bredstedt/Land mit 6.000,-- EUR 6.000,-- EUR 6.000,-- EUR 6.000,-- EUR aufzubringen. 2

3 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach 82 Abs. 1 oder 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt EUR. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Bredstedt, den gez. (Volquardsen) Verbandsvorsteher (Siegel) Veröffentlichung Vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Bredstedt, den Zweckverband Hamburger Hallig Der Verbandsvorsteher 3

4 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Museumsverbund Nordfriesland für das Haushaltsjahr 2004 Aufgrund des 14 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 381) in Verbindung mit den 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt EUR EUR EUR EUR 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und 0 EUR Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 12,58 Stellen. 3 Die Verbandsumlage 2004 beträgt nach 12 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Museumsverbund Nordfriesland für: 1. Nissenstiftung EUR 2. Kreis Nordfriesland EUR 3. Stadt Husum EUR Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Husum, 10. Dezember 2003 gez. Dr. Olaf Bastian Verbandsvorsteher 4

5 Haushaltssatzung Wasser -und Bodenverband Mildstedt- Rantrum für das Haushaltsjahr 2004 Der Verbandsauschuß/die Verbandsversammlung hat am folgende Haushaltssatzung erlassen. Der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird festgesetzt auf ,00 EUR 1 Der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshauhalts wird festgesetzt auf 0,00 EUR Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 0,00 EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0,00 EUR Die Hebsätze der Beitragsabteilungen werden wie folgt festgesetzt: Gewässerunterhaltung 5,00 EUR/BE Besondere Vorschriften zu den Einnahmen, Ausgaben und Stellenplan: -keine- Öffentliche Bekanntmachung entsprechend der Verbandssatzung am: Mildstedt, den gez. Schwarten - Verbandsvorsteher- 5

6 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und der Beitrittsstaaten zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Am 13. Juni 2004 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (einschl. beigetretener Staaten) besitzen, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (einschl. beigetretener Staaten) eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union (einschl. beigetretener Staaten), dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 23. Mai 2004 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden ( 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben aufgegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. 6

7 Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u.a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (einschl. beigetretener Staaten) besitzen, 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union (einschl. beigetretener Staaten), dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme. Husum, den Der Kreiswahlleiter des Kreises Nordfriesland In Vertretung Victor Fuhrbach 7

8 Der Kreispräsident Husum, 26. Februar 2004 des Kreises Nordfriesland Damen und Herren Kreistagsabgeordnete Sehr geehrte Damen und Herren, zu der am Freitag, den 12. März 2004 um 9.30 Uhr im Kreistagssitzungssaal Nordfriesland stattfindenden öffentlichen Sitzung des Kreistages lade ich hiermit ein. Tagesordnung 1 Einwohnerfragestunde 2 Anfragen 3 Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 30. Januar Bericht des Landrates gem. 13 Geschäftsordnung 5 Beratung und Beschlussfassung über die Besetzung von Ausschüssen, Beiräten pp. Berichterstatter: Kreispräsident Helmut Wree 6 Beratung und Beschlussfassung über die anteilige Finanzierung der Richard-Haizmann- Stiftung durch den Kreis Nordfriesland Berichterstatter: Albert Pahl, Vorsitzender des Kulturausschusses 7 Beratung und Beschlußfassung über die Satzung der Andreas-Peter-Jensen-Stiftung Berichterstatter: Christian-Anton Carstensen, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses 8 Beratung und Beschlußfassung zu den Richtlinien für die Kindertagesstättenförderung / Übergangsregelung Berichterstatter: Christian-Anton Carstensen, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses 9 Beratung und Beschlußfassung über die Einrichtung eines ständigen Kreisjugendbeirates im Kreis Nordfriesland Berichterstatter: Christian-Anton Carstensen, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses 8

9 10 Beratung und Beschlussfassung über die Gründung einer Gesellschaft des Kreises für Aus-, Fort- und Weiterbildung für Berufe im Gesundheitswesen Berichterstatter: Horst Wodowos, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses 11 Beratung und Beschlussfassung über einen Arbeitsauftrag an den Agrarausschuss zum Thema Vorland-Management und Enten- und Gänseschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in den Kögen Antragsteller: SPD-Fraktion 12 Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution zu wichtigen Verkehrsprojekten für den Kreis Nordfriesland Antragsteller: SSW-Fraktion 13 Beratung und Beschlussfassung über eine Klarstellung des Punktes I 2. des Haushaltskonsolidierungsprogrammes Antragsteller: SPD-Fraktion 14 Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme des Gender Mainstreaming-Prinzips in Politik und Verwaltung des Kreises Nordfriesland Antragsteller: CDU-, WG-NF-, SSW- und Grüne-Fraktion nicht öffentlich 15 Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Prüfers im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt Berichterstatter: Landrat Dr. Olaf Bastian 16 Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksangelegenheiten Berichterstatter: Peter Martinen, Vorsitzender des Finanz- und Bauausschusses Mit freundlichen Grüßen Helmut Wree Kreispräsident Hinweis für die Presse: Wenn Sie an einzelnen oder allen Verwaltungsvorlagen für diese Sitzung interessiert sind, wenden Sie sich bitte direkt an den Protokollführer, Herrn Henning Christiansen, Tel.: / , Fax.: / , per henning.christiansen@nordfriesland.de oder im Internet unter: 9

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