Landeshauptstadt München Referat für. Bildung und Sport. Bildung und Sport. Städtische Elly-Heuss-Realschule. Hausordnung.

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1 Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Bildung und Sport Städtische Elly-Heuss-Realschule Verfahrensordnung aktualisierte Version, Stand 2016

2 Herzlich willkommen an der Elly-Heuss-Realschule! In unserer Schule leben, lernen und arbeiten viele verschiedene Menschen. Dieses Heft mit Spielregeln soll helfen, ein reibungsloses Miteinander zu gewährleisten. Für uns alle - Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Angestellte des Hauses - gilt: Wir gehen freundlich miteinander um. Wir grüßen, sind pünktlich, helfen und respektieren uns gegenseitig, achten auf das Gebäude und die Einrichtung.

3 Teil 1: Schulfremde Personen Schulfremde Personen sind Personen, die nicht Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte oder Angestellte der Elly-Heuss-Realschule sind. Diese Personen müssen sich, wenn sie das Schulgelände betreten, im Sekretariat anmelden. Achtung! Ein nicht genehmigter Aufenthalt im Schulhaus oder Schulgelände kann Hausfriedensbruch bedeuten. Umwelt & Gesundheit Wir halten den gesamten Schulbereich sauber. Müll gehört in die Abfallkörbe. Das gilt natürlich auch für Kaugummis. Wir verbrauchen Strom, Wasser und Heizenergie sparsam. Wenn wir einen Raum verlassen, schließen wir die Fenster und schalten das Licht aus. Wir sorgen für die Pflanzen im Haus und im Außenbereich. Wir rauchen grundsätzlich nicht auf dem Schulgelände. Auftreten von Gefahren Wir verständigen sofort Schulleitung und Hausmeister. Wir beachten den Alarmplan und die Fluchtwege. Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte. Feuerlöscher werden nach Möglichkeit durch die Lehrkräfte bedient.

4 Unterrichtszeiten 1. Stunde Uhr 2. Stunde Uhr Pause Uhr 3. Stunde Uhr 4. Stunde Uhr Pause Uhr 5. Stunde Uhr 6. Stunde Uhr Pause Uhr 7. Stunde Uhr 8. Stunde Uhr 9. Stunde Uhr Stundenplanänderungen (den Vertretungsplan ) finden wir in den Schaukästen in der Pausenhalle und beim linken Treppenhaus. Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum anwesend, benachrichtigt der/die Klassensprecher_in das Sekretariat oder die Schulleitung! Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts ist verboten! Parkplatz Für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge aller Art besteht kein Versicherungsschutz. Fahrräder und Kleinkrafträder müssen im Schulbereich geschoben werden. Sie können bei den Fahrradständern vor dem Haupteingang abgestellt werden. Die Tiefgarage darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung von Lehrkräften und Hauspersonal genutzt werden.

5 Benutzung der Räumlichkeiten Der Aufenthalt im Schulhaus vor 7.45 Uhr ist nur in der Aula erlaubt. Fachräume und Sporthallen können nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden. In den Sporthallen sind nur saubere, nicht abfärbende Schuhe erlaubt. Wenn wir einen Unterrichtsraum verlassen: aufräumen Fenster schließen Tafel wischen Stühle hochstellen Licht ausmachen Schulsachen und Kleidung mitnehmen Tür absperren lassen Wenn wir ein Klassenzimmer neu gestalten oder mit anderen Möbeln ausstatten wollen, fragen wir zuerst die Schulleitung. Entdecken wir eine Beschädigung, melden wir sie sofort der Klassenleitung oder dem Sekretariat. Pausen Während der Pausen sind wir normalerweise im Pausenhof, bei Regen halten wir uns in der Pausenhalle im Erdgeschoss auf. Die Toiletten sind nicht als Aufenthaltsräume vorgesehen! Aus Sicherheitsgründen müssen die Treppen mit den Zu- und Ausgängen und der Gangbereich im Erdgeschoss unbedingt als Fluchtweg frei gehalten werden! Beim Pausenverkauf halten wir die Verkaufszeiten ein und wir drängeln auch beim Anstehen nicht. Beim ersten Läuten gehen wir sofort in unsere Klassenzimmer und Unterrichtsräume. Den Wasserspender benutzen wir nur während der Pausen und auch nur mit einem geeigneten Gefäß. (Trinkbecher, Flasche...) Am Lehrerzimmer wird in den ersten zehn Minuten der Pausen nur in Notfällen geklopft. Auch die Lehrkräfte brauchen ihre Pause.

6 Unterrichtsfremde Gegenstände Es ist nicht erlaubt, unterrichtsstörende und gefährliche Gegenstände mitzubringen, Sport und Freizeitgeräte im Schulgelände zu benutzen (Ausnahme: Sportunterricht und Bewegte Pause), Tiere mitzubringen, Handys, Smartphones, Digitalkameras, MP3-Player und andere digitale Speichermedien auf dem Schulgelände zu benutzen, im Schulhaus Kopfbedeckungen (Mützen, Caps...) zu tragen. Unerlaubtes Verhalten Wir unterlassen selbstverständlich die Beschädigung von Schuleigentum, die Beschädigung oder Veränderung von Sicherheitseinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher, Brandschutztüren, Notausgangsmarkierungen...), das Werfen von Gegenständen (Schneebälle, Papierkugeln...), Rennen, Laufen und Stoßen, Gewalt, egal ob körperlich oder verbal, auch außerhalb des Schulgeländes, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf dem Schulweg! Aufzüge Schüler_innen, die aus medizinischen Gründen unsere Aufzüge benutzen müssen, erhalten im Sekretariat einen Schlüssel für die Fahrstuhlanlage (gegebenenfalls gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes). Dabei ist zu beachten, dass unnütze "Spaßfahrten" untersagt sind, da sie eine Stromverschwendung bedeuten und andere Personen behindern, die die Aufzüge brauchen. dass die Benutzung der Aufzüge nur in Begleitung einer weiteren Person zulässig ist. dass der Aufzugschlüssel sofort zurückgegeben werden muss, wenn sich eine gesundheitliche Besserung eingestellt hat.

7 Verfahrensordnung Teil 2: Verfahrensordnung Stundenplanänderungen (Vertretungsstunden) Stundenausfälle, Stundenverschiebungen und Vertretungen werden in den Schaukästen in der Pausenhalle und beim hinteren Treppenhaus bekannt gegeben. (Die Vorankündigung für den nächsten Schultag muss nicht endgültig sein.) Bitte beachtet, dass durch Vertretungen auch Sprechstunden ausfallen können. Besuche eurer Erziehungsberechtigten in den Sprechstunden sollten daher rechtzeitig vorher bei euren Lehrerinnen und Lehrern angemeldet werden! Vertretungsstunden sind reguläre Unterrichtsstunden: Für den geänderten Fachunterricht bringt ihr die Hausaufgaben und das entsprechende Unterrichtsmaterial (Bücher, Hefte, Schreibutensilien...) mit. Wenn ihr bei einer Lehrkraft Vertretung habt, die normalerweise nicht in eurer Klasse unterrichtet, bringt ihr zur Vertretungsstunde die Hefte und Bücher mit, die ihr regulär in dieser Stunde braucht. Befreiung Wollt ihr den Unterricht wegen plötzlicher Erkrankung vorzeitig verlassen, ist dies nur nach telefonischer Benachrichtigung und Zustimmung eurer Erziehungsberechtigten möglich. Ihr bekommt eine schriftliche Mitteilung an eure Erziehungsberechtigten mit, die ihr am nächsten Tag unterschrieben an die Klassenleitung zurückgebt.

8 Verfahrensordnung Erkrankung Wenn ihr krank seid, müsst ihr von euren Erziehungsberechtigten unverzüglich entweder telefonisch oder per Fax entschuldigt werden. Telefon: 089 / Telefax: 089 / Achtung! Unentschuldigtes Fernbleiben von Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Ersatzprüfungen und anderen angekündigten Leistungsnachweisen zieht die Note 6 (ungenügend) nach sich! Die telefonische Entschuldigung alleine reicht aber nicht. Innerhalb von 2 Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. Seid ihr mehr als 10 Tage krank, ist ein ärztliches Zeugnis ("Attest") notwendig. Häufen sich eure Krankheitstage, kann eine Attestpflicht verhängt werden. Beurlaubung Grundsätzlich besteht Schulpflicht. In dringenden Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur Beurlaubung auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten. Zu den dringenden Ausnahmefällen gehören nicht: Arztbesuche, Vorstellungsgespräche, Führerscheinprüfungen und Urlaub. Diese Termine müsst ihr auf unterrichtsfreie Zeit legen. Ein Antrag auf Beurlaubung muss drei Tage vorher bei der Schulleitung eingereicht werden. Das Formular dafür ist im Sekretariat und auf der Schulhomepage erhältlich. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Antrag nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit der Schulleitung nachgereicht werden.

9 Verfahrensordnung Schülerunfall Ihr seid bei allen schulischen Veranstaltungen und auf den damit zusammenhängenden Schulwegen bei der Unfallkasse München versichert. Die Schülerunfallversicherung deckt alle durch einen Unfall eingetretenen Körperschäden, wenn der Unfall bei einer schulischen Veranstaltung bzw. auf dem Schulweg passiert ist. Bei Verletzungen ist die nächste erreichbare Lehrkraft oder das Sekretariat zu verständigen. Nach jedem Unfall müsst ihr eine Unfallanzeige bei der Schule einreichen. Das Formblatt dafür bekommt ihr im Sekretariat. Der Inhalt dieses Heftes wurde im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und der Personalvertretung beschlossen. Damit verliert die vorhergehende Haus- und Verfahrensordnung ihre Gültigkeit. München, Januar 2016 gez. Günther Lohr, RSD Schulleiter

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