ANSPRECHPARTNER. Finanzreferent: Johannes Hollenhorst. Kassenwart: Max Pankofer. Zu erreichen:
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1 FINANZINTERAKTIV
2 ANSPRECHPARTNER Finanzreferent: Johannes Hollenhorst Kassenwart: Max Pankofer Zu erreichen:
3 SCHRITTE ZUM FINANZANTRAG Ausfüllen des Antragsformulars (hier findet ihr auch alle weiteren im Folgenden genannten Formulare) Fristgerechtes Einreichen beim StuRa (s.u.) Vorstellen des Antrags bei der StuRa-Sitzung Mittwochs 20:00 Uhr während der Vorlesungszeit Abrechnung vollständig und rechtzeitig einreichen
4 BEISPIEL FÜR KOSTENAUFSTELLUNG Fiktive Kostenaufstellung für Workshop Raummiete 100 Honorar für Referent 1 50 Honorar für Referent 2 50 Snacks für Teilnehmer 30 Alkoholfreie Getränke zum Verkauf an 30 erwartete Teilnehmer 40 Infomaterial für Teilnehmer 20 Sonstiges 10 Gesamt 300 Erwartete Gegenfinanzierung durch Getränkeverkauf (0,50 je 0,25 l) Erwartete Gegenfinanzierung durch Teilnehmerbeitrag (5 )
5 ZU BEACHTEN Antrag muss in zweifacher Ausführung vorliegen Beide Ausführungen müssen handschriftlich unterschrieben sein Anträge müssen bis Donnerstag abgegeben sein, damit über jene am folgenden Mittwoch zur StuRa-Sitzung abgestimmt werden kann (sonst außerordentlicher Antrag) Ein Vertreter des Antragstellers muss zur Vorstellung des Antrags zur entsprechenden StuRa-Sitzung anwesend sein Der Vertreter muss Student an der Uni Erfurt sein Ist kein Vertreter zur Verteidigung anwesend, wird der Antrag auf die nächste Sitzung verschoben, sollte zu jener Sitzung kein Vertreter erscheinen, gilt der Antrag als abgelehnt
6 AUßERORDENTLICHE ANTRÄGE Anträge die nach Donnerstag eingehen und noch am folgenden Mittwoch verhandelt werden sollen, gelten als außerordentliche Anträge (ehemals Eilanträge) Die Außerordentlichkeit der außerordentlichen Anträge muss durch Fremdverschulden begründet sein (keine Fahrlässigkeit des FSR, der HSG oder des Studenten) und durch 2/3 der anwesenden StuRaner bestätigt werden
7 GENEHMIGTE ANTRÄGE Genehmigte Anträge gewähren einen Finanzierungsanspruch von bis zu 2 Monate ab Durchführung der Veranstaltung bzw. 3 Monate nach der Genehmigung (welche Frist schneller erreicht wird zählt) Fristverlängerungen müssen mit dem Finanzreferat vereinbart werden, sollten jedoch vor Ablauf des Antrags erfolgt sein und sind nicht unendlich möglich
8 NACH DER VERANSTALTUNG Nach der Durchführung der Veranstaltung ist eine genaue Kostenabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben zu erstellen. Nutzt dafür bitte das Hauptabrechungsformular (HAF) und unter Umständen zusätzlich das Nebenabrechnungsformular (NAF). Nur durch Originalbelege nachgewiesene Ausgaben werden anerkannt. Nutzt bitte die Nummerierung der Zeilen (E1, E2 etc.) zur eindeutigen Zuordnung der beigehefteten Originalbelege. Für Reisekosten (Bahnfahrten, Autofahrten ) gibt es ein eigenes Formular welches ihr bitte zur Berechnung heranzieht Kann eure Person von der ihr einen Service in Anspruch nehmen wollt euch keine Rechnung ausstellen, so schließt bitte einen Honorarvertrag mit der Person ab. Dafür gibt es ebenfalls ein Formular auf unserer Homepage. Der Vertrag muss der StuRa-Vorstand zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Ist die Kostenabrechnung korrekt und innerhalb der Frist eingegangen, wird die entsprechende Summe auf das Referenzkonto überwiesen. HSG, FSR oder Studierender geht in Vorkasse!
9 TIPPS AUS DEM FINANZREFERAT Nur was beantragt wurde kann auch finanziert werden! Bei der Kostenaufstellung konservativ rechnen (sollte dennoch realistisch sein) Runde Beträge erleichtern das Rechnen Auf Umsatzsteuer achten! Bei Filmveranstaltungen, Partys, etc. an Vorführrechte/GEMA denken! Kleine Puffer schützen vor unvorhergesehene Ausgaben Das Finanzreferat hilft gerne bei Unklarheiten
10 TIPPS AUS DEM FINANZREFERAT Bei Ess- und Trinkveranstaltungen (Grillen, Partys, etc.) wird eine ordentliche Gegenfinanzierung erwartet Für alkoholische Getränke wird eine volle Gegenfinanzierung erwartet Flatrateveranstaltungen werden nicht genehmigt Pro Veranstaltung kann nur ein Finanzantrag genehmigt werden
11 TIPPS AUS DEM FINANZREFERAT Anträge können zurückgezogen und nochmal gestellt werden Abgelehnte Anträge können abgeändert nochmal gestellt werden (anderer Name, Veränderung der Antragssumme um 1, ) Es können nur Rechnungen bezahlt werden, die nach Genehmigung des Antrags ausgestellt wurden Auflage Flyer: müssen StuRa-Logo Bei weiteren offenen Fragen könnt ihr die Finanzregularien des StuRa heranziehen oder während der Bürozeiten nachfragen
12 DARLEHENSANTRAG
13 UNTERSCHIEDE ZUM FINANZANTRAG Einfache Ausführung reicht aus Maximal 3.000,00 Jedem Studierenden kann zur Abwendung sozialer Notlagen ein zinsfreies Darlehen gewährt werden. (zur Überbrückung wg. Frist; wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft) Nach Annahme des Darlehensantrag durch den StuRa folgt der Abschluss eines Darlehensvertrages Bei Ablehnung des Darlehensantrag wird kein Darlehen gewährt
14 DARLEHENSVERTRAG: AUSFÜLLEN Geschieht in der Sitzungspause nach der Verhandlung der Finanz-/Darlehensanträge durch den Finanzer Ort, Datum und Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten des Antragstellers (FSR, HSG, Student)
15 DARLEHENSVERTRÄGE: ZU BEACHTEN Rückzahlung innerhalb von 3 Monaten, danach 5 % Zinsen/Monat Auszahlungstermin wird in der Sitzungspause zwischen StuRa- Finanzer und Antragsteller vereinbart Nur mit der Unterschrift von 2 StuRa-Vorständen und des Antragstellers gültig (bei FSRs und HSGs durch einen Zeichnungsberechtigten) Darlehen müssen vollständig zurückgezahlt werden. Darlehensvertrag kombiniert mit Finanzantrag => Darlehen wird mit Finanzantrag verrechnet
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