SKW Richtlinie Teil B
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- Sylvia Egger
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1 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 1 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog digitale Stadtkarte Cottbus Stadtverwaltung Cottbus, FB Geoinformation und Liegenschaftskataster Stand:
2 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Regelungen... 3 Erfassungshinweise für den Außendienst... 3 Betretbarkeit... 3 Messungen in Hofräumen von Privatgrundstücken... 3 Elemente, die nicht fortgeführt werden... 3 Höhenangaben... 4 Regelungen für Höhenangaben der digitalen Stadtkarte Cottbus... 4 Folienbezogene Regelungen... 5 Folie 011 Gebäude... 5 Der amtliche Gebäudenachweis erfolgt ausschließlich durch das Liegenschaftskataster!... 5 Mindestgrößen von Gebäuden und baulichen Anlagen... 5 Objektnamen / Gebäudekennzeichen... 5 Loggien an Wohnblöcken... 5 Objektname von Wohnblöcken... 5 Anzahl der Vollgeschosse... 6 Hausnummern katasterintern... 6 Erholungsgrundstücke, Kleingartenanlagen... 6 Folie 028 Geländeform... 7 Mindestgrößen für die Darstellung der Topographie... 7 Folie 021 Tatsächliche Nutzung und Folie 082 Weitere Topographie... 8 Mindestgrößen für die Darstellung der Topographie... 8 Deckschichtarten... 8 Sonstiges... 9 Folie 084 Nicht katastermäßig eingemessene Gebäude Folie 099 Blattschnitt... 12
3 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 3 Allgemeine Regelungen Erfassungshinweise für den Außendienst Die Darstellung und Aktualisierung der digitalen Stadtkarte erfolgt im öffentlichen Verkehrsraum bis einschließlich der vorhandenen Grundstückseinfriedungen. Als öffentlicher Verkehrsraum werden alle nicht sichtbar abgegrenzten, oder nicht als privat gekennzeichneten Grundstücke betrachtet. Zufahrten und Wege in privaten Grundstücken werden angedeutet. Örtliche Begrenzungen von Flächen wie Verkehrsinseln, öffentliche Zugänge zu Gebäuden, Spiel- und Erholungsflächen, bei deren Wegfall die Situation der Stadtkarte in Inhalt und Ausdruck wesentlich entstellt wird, werden trotz Unterschreitung der Mindestgrößen in Einheit von Breite und Fläche dargestellt. Hinsichtlich dieser darzustellenden Situation liegt die Entscheidung im Ermessen der Fachkraft. Betretbarkeit Ist die Betretbarkeit von Grundstücken nach mehrmaligen Benachrichtigungen und Aufsuchens nicht möglich, hat eine entsprechende Information an den Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster zu erfolgen. Die Betretbarkeit wird so bald als möglich durch den Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster gewährleistet und an das zuständige Vermessungsbüro erfolgt eine Rückmeldung. Messungen in Hofräumen von Privatgrundstücken Folgende topographische Elemente sind zu erfassen: - Schächte, Schieber und Straßensinkkästen (keine Hauswasserversorgung) - massive Gebäude (auch ungenutzte Gebäude) - Begrenzung zwischen Hof- und Gartenbereich - Begrenzung des Grundstücks (Zaun, Mauer, Hecke usw.) - auf dem Grundstück stehende Masten öffentlicher Betreiber, Naturdenkmäler sowie besondere Bäume - bei gewerblicher Nutzung von Privatgrundstücken erfolgt zudem die Aufnahme von großen Zufahrten einschließlich der Parkflächen und Parktaschen Elemente, die nicht fortgeführt werden - Kellertreppen, Hauseingangstreppen - ortsfeste Automaten (Park-, Getränke-, Fahrkartenautomaten) - Straßennamensschilder - Lichtschächte - Gerinne - Fahnenmasten - Balkone - Holmgeländer - Parkbänke - Pergola - einzelne Stützen, z.b. bei Wartehallen, Unterstellflächen
4 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 4 - Schienenentwässerung - Besonderheiten in Eisenbahnverkehrsflächen - Kilometerstein Eisenbahn - Poller Höhenangaben Regelungen für Höhenangaben der digitalen Stadtkarte Cottbus An Straßen, Autobahnen, Straßenbahn- bzw. Parkbahngleisen und Gleisen der Deutschen Bahn AG im öffentlichen Verkehrsraum sowie fließenden Binnengewässern sind Höhenangaben profilartig anzugeben. Objekt Straßen Gleise allgemein Fließende Gewässer Befestigte Flächen Unbefestigte Flächen Höhenangaben auf 0,01 m 0,01 m 0,1 m 0,01 m Bemerkung - Fahrbahnmitte, Bordkanten oben etwa alle 50 m - Höhen auf den Sinkkästen - Fahrbahnränder, Geh und Radwegbegrenzungen - an allen Knotenpunkten - an allen Gefällewechseln der Straße - Schachtabdeckungen der Abwasserkanäle - in der Gleisachse, etwa alle 50 m - an Neigungswechseln dichter - Wasserspiegelhöhe mit Datum der Messung alle 200 m jedoch mindestens einmal zwischen zwei Bauwerken - Böschungsober- und unterkanten etwa alle 100 m - Punktraster mit einem durchschnittlichen Punktabstand 50 m neigungsabhängig dichter 0,1 m - Punktraster mit einem durchschnittlichen Punktabstand 50 m
5 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 5 Folienbezogene Regelungen Folie 011 Gebäude Der amtliche Gebäudenachweis erfolgt ausschließlich durch das Liegenschaftskataster! Mindestgrößen von Gebäuden und baulichen Anlagen Objekt Mindestbreiten Mindestflächen Einzelgebäude (in Verbindung mit anderen Gebäuden, ausschließlich Versorgungseinrichtungen) - 10 m² Überdachung 3 m 20 m² Gewächshäuser, Holzschuppen mit vorhandenem festem Fundament - 50 m² Anbauten, Gebäudevorsprünge - - Wintergärten - >15 m² Objektnamen / Gebäudekennzeichen Der Objektname setzt sich wie folgt zusammen: Gemeindeschlüssel 8 Stellen Spalte Straßenschlüssel 5 Stellen Spalte Hausnummer o ganze Zahl 4 Stellen Spalte o Adresszusatz 4 Stellen Spalte Kennung 1 Stelle Spalte 22 Lfd. Nr. des Gebäudes 2 Stellen Spalte Gemeindeschlüssel gemäß Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg Straßenschlüssel gemäß brandenburgischer Straßenverzeichnisverordnung (StrVerzV) Hausnummer von der zuständigen Stelle nummeriert (Hauptgebäude) katasterinterne Pseudo-Hausnummer Bsp.: Gemeinde Straße Hsnr. A.-zusatz Kennung Lfd. Nr **** * ***A * **** P *** * A- 19F* * 01 * = Leerzeichen Loggien an Wohnblöcken Die Aufnahme erfolgt, wenn Loggien angebaut, seitlich geschlossen, unabhängig vom Material sowie fest mit dem Boden verbunden sind. Objektname von Wohnblöcken Die Zusammensetzung des Objektnamens bei Wohnblöcken mit mehreren Hausnummern erfolgt wie o.g. Die Hausnummernangabe erfolgt von der kleineren zur größten Hausnummer (Bsp.: oder 19A-19F)
6 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 6 ohne Leerzeichen. Der Bereich für diese Hausnummern erfolgt in den Spalten 14 bis 21, nichtbenutzte Spalten werden durch Leerzeichen ersetzt (siehe Tabelle). Anzahl der Vollgeschosse Die Aufnahme erfolgt nach BbgBO vom , 2 Abs. 4 und 40 Abs. 1. Die Darstellung erfolgt innerhalb der Gebäudefläche in Ausrichtung zur Hausnummer. Die Angabe von unterirdischen Geschossen erfolgt nur bei Tiefgaragen durch Voranstellen eines Minuszeichens. Hausnummern katasterintern Die katasterinternen Pseudohausnummern. Erholungsgrundstücke, Kleingartenanlagen Die Aufnahme von Garten- und Wochenendhäusern in privaten Erholungsgrundstücken erfolgt in Absprache mit dem Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster. In Kleingartenanlagen erfolgt die Aufnahme des Vereinsgebäudes, dazugehörige Nebengebäude sowie Hauptwege, besondere Topographie sowie Zaunverläufe an den Hauptwegen und die Einzäunung der Gartenanlage.
7 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 7 Folie 028 Geländeform Böschungen sind als separate Objekte, bestehend aus Böschungsoberkante und Böschungsunterkante, zu erstellen. Die Böschungsschraffur wird automatsch bei der Objektbildung generiert und wird nicht extra erzeugt. Mindestgrößen für die Darstellung der Topographie Die Mindestgrößen stellen die Mindestanforderungen an die Aufnahmewürdigkeit dar, ab welchen ein Topographisches Objekt im Stadtkartenwerk abgebildet wird. Es liegt im Ermessen des Bearbeiters diese Mindestgrößen zu unterschreiten um eine sinnvolle Darstellung (höhere Informationsdichte) der Örtlichkeit zu realisieren. Objekt Mindestlänge Mindestbreite Höhe ᵟ Böschung 10 m 1 m 1 m Mauer 10 m - 1 m
8 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 8 Folie 021 Tatsächliche Nutzung und Folie 082 Weitere Topographie Die Umringsgeometrie aller flächenhaften topographischen Objekte sowie die Deckschichten werden in der Folie 082 gebildet. Die Flächenobjekte der tatsächlichen Nutzung (z.b. Geh-/Radweg, Straßenfläche, Laubwald, Nadelwald, Gehölz, Acker, Garten in Gebäude- und Freiflächen, usw.) werden in der Folie 021 gebildet deren Umringsgeometrie (Topographische Begrenzungslinie oder überdeckte Topographische Begrenzungslinie) jedoch die Linien der Folie 082 bilden. Dadurch werden die Linien weitgehend redundanzfrei und sich überlagernde flächenhafte Objekte in unterschiedlichen Ebenen (Folien) vorgehalten. Topographische Punkte (z.b. Höhenpunkte, Bäume, Schächte, Masten, usw.) werden generell nicht mehr als Objekt gebildet, die Erzeugung erfolgt entsprechend der Schlüsselnummer als Punktelement (bei Schächten, Sinkkästen, Höhenpunkten mit der Beschriftung des Höhentextes) Mindestgrößen für die Darstellung der Topographie Objekt Mindestbreite Mindestfläche Nutzungsarten, Gruben z. B. Parkanlagen, Kleingärten, Kiesgrube 2 m 100 m² befestigte Flächen und Gebäudenebenflächen z. B. Hof, Lagerflächen, Spielplätze, Vorgärten 2 m 20 m² Trennlinien zwischen Deckschichtarten 2 m 10 m² Deckschichtarten Deckschichtart Abkürzung aktuell Abkürzung historisch Bitumen (Schwarzdecke) BB Bi Betonsteinpflaster (Kunstpflaster) BP Pk, VB Großpflaster GP GP, FP, ZP,ZG,HP Kleinpflaster KP KP Mosaikpflaster Mo Mo Betonplatten PB PB, PG,PN,BG Rasengitter (alle Materialien) RG RG Straßenbeton SB B Schotterdecke SD SO, Splitt Taktiles Pflaster TP - Wasserbausteine (Steinschüttungen) an Gewässern WB - Unbefestigte Fläche unbef. -
9 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 9 Sonstiges allgemein Textzusätze wie Eigennamen, topographische Hinweise, Höhenangaben sind parallel zum unteren Kartenrahmen auszurichten. Die Texte der Deckschichtarten, Straßennamen, Wegebezeichnungen und Bezeichnungen von Fließgewässern sind parallel zur längsten Objektseite auszurichten. Begrenzungslinie Begrenzungen von Flächen sind als Topographische (Begrenzungs-) Linie oder überdeckte Topographische (Begrenzungs-) Linie in den Folien 082 darzustellen. Begrenzungen von Radwegen werden mit der Topographischen (Begrenzungs-) Linie dargestellt. Wechsel zwischen Fuß- und Radwegen werden mit der überdeckten Topographischen (Begrenzungs-) Linie dargestellt. Bordstein Bei Tiefborden an Grundstückseinfahrten bzw. an Parkflächen sowie bei Deckschichtartenwechsel und bei Absenkung, an denen sich Straßen mit Fuß- und Radwegen kreuzen, ist die überdeckt Topographische Begrenzungslinie (A252) der Folie 082 zu verwenden. Hochborde sind mit der Topographischen Begrenzungslinie (A251) der Folie 082 darzustellen. Höhen sind entsprechend den Festlegungen auf der Seite 4 dieser Richtlinie zu setzen. Eisenbahn Eisenbahnverkehrsflächen sind durch ihre Umgrenzung flächenhaft mit der Objektart 5400 darzustellen und durch den Schriftzusatz Deutsche Bahn AG zu kennzeichnen. Umgrenzungen sind z.b. Mauern, Zäune, Böschungsoberkanten, Böschungsunterkanten. Zusätzliche Deckschichtangaben außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen sind optional. Eisenbahngleisachsen sind mindestens innerhalb von Straßenverkehrsflächen darzustellen, eine Beschriftung erfolgt nicht. Friedhof Die im Stadtgebiet Cottbus liegenden Friedhöfe werden mit einem höheren Detailierungsgrad dargestellt, d.h. die Mindestgrößen für die Darstellung der Topographie (vgl. Seite 6) können deutlich unterschritten werden. Die Darstellung der Topographie erfolgt gemäß SKW Richtlinie (z.b. Rasenflächen werden als Garten in GF dargestellt, der Wegeverlauf wird objektmäßig entsprechend der Deckschicht Ebene 82 sowie als Weg A 5200, E 21 gebildet). Die Grabdarstellung erfolgt entsprechend der Örtlichkeit in Form von Einzelgrab-/Grabfeld (A9401,E21) bzw. Urnengrab-/Urnenfeld (A9402, E21) mit dem Punktsymbolen A9400/A9412, E21. Sonstige relevante Textzusätze erfolgen generell mit dem Topographischen Hinweistext A940, E82. Ein flächenübergreifendes Friedhofsobjekt (A9400, E21) wird nicht gebildet. Garagen Einzel- und Doppelgaragen erhalten keinen Schriftzusatz der sie als Garage ausweist. Sammelgaragen erhalten den Schriftzusatz Ga innerhalb des Gebäudeumrings und parallel zur längsten Gebäudeseite Garten in Gebäude- und Freiflächen Signatur Garten in Gebäude- und Freiflächen sind: Vorgärten auf Privatgrund, Ziergärten, Hausgärten in Wohngebieten, Kleingehölze an Wohnblöcken und Grünanlagen in Verkehrsflächen. Garten Der Garten ist eine Fläche zum Anbau von Pflanzen überwiegend für den persönlichen Bedarf und zur persönlichen Erholung in Wohngebieten und auf Grundstücken. Grundwassermessstelle
10 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 10 Die Aufnahme von Grundwassermessstellen (PS ) beinhaltet zusätzlich zur Lage, jeweils eine Höhenangabe der Grundwassermessstellenoberkante (cm) sowie eine Höhenangabe der unmittelbaren Geländeoberkante (dm) neben dem Pegel. Hecke Die Aufnahme von Hecken erfolgt ab einer Mindestlänge von 10 m. Hinweistafel Freistehende Hinweis- und Werbetafel schließen beleuchtete Schaukästen (Werbung) ein. Höhe Die Höhe des Wasserspiegels wird über den Punkt A8023 und der Punktbeschriftung Txt A8023 erzeugt. Die Wasserhöhe wird auf dm Genauigkeit angegeben und steht in Bruchform als Zähler über dem Datum (Nenner) der Höhenbestimmung, dazu ist bei der Punktbeschriftung das Beschriftungsformat Funktion: &PZ( *.#) und das Postfix: _Datum zu verwenden. Laterne (elektrisch) Alle elektrischen Leuchten oberhalb der Geländeoberfläche werden mit dem Punktsymbol Laterne dargestellt. Bodenleuchten, Lichtspots, usw. werden nicht dargestellt. Rampe Das Objekt Rampe definiert den horizontalen, erhöhten Lade- / Entladebereich an Gebäuden. Als Rampenumring wird die topographische Begrenzungslinie der Ebene 82 verwendet. Das Objekt Rampe wird in der Ebene 21 gebildet. Die Auffahrt zur Rampe ist kein Bestandteil des Objekts und ist als sonstige befestigte Fläche mit Steigrichtungspfeil in der Ebene 82 zu bilden. Ruine Die Ruine der Folie 082 wird in die Folie 011 als ungenutztes Gebäude überführt. Die Anwendung des OS erfolgt nur für historische Anlagen. Schriftzusätze Topographisch erläuternde Schriftzusätze wie z.b. Spielplatz, Sportplatz oder Baustelle werden nur einmal im jeweiligen Bereich eingetragen. Der Topographische Hinweis (Txt A940 E 82) ist zu verwenden. Straßen Die Untergliederung der Straßen im Gebiet der Stadt Cottbus erfolgt in Haupt- und Nebenstraßen (OS , ). Auf die Bildung eines Objektnamens der Schienen-, Auto- und Wasserstraßen lt. OBAK- LIKA Bbg Folie 082 Seite 1 wird verzichtet. Treppe Es sind nur große und bedeutende Treppen darzustellen. Bei der Objektbildung ist die Linienart Treppe (Lin A5228) zu verwenden, für die Treppenunterkante ist die Linienart Treppenunterkante (Lin A5229) zu verwenden. Anhand der definierten Treppenunterkante wird die Treppenschraffur automatisch bei der Objektbildung erzeugt. Seitliche Mauern an Treppen sind nicht gesondert darzustellen. Die Darstellung der Steigrichtung erfolgt durch das Punktsymbol Steigrichtungspfeil (Pkt A290). Wegweiser Wegweiser von besonderer Bedeutung sind z.b. Polizei, Krankenhaus, Parkhausschilder. Wege Unbefestigte Wege wie z. B. Wald- und Feldwege sind ab einer Breite 2 m aufzunehmen. Sie sind mit der Topographischen Begrenzungslinie (A251, E82) zu umranden. Die Höhen werden auf dm-genauigkeit angegeben. Zäune Als Linienart für Zäune ist nur der Zaun einseitig (A7353) zulässig. Der beidseitig genutzte Zaun ist nicht mehr zu verwenden.
11 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 11 Folie 084 Nicht katastermäßig eingemessene Gebäude Die Darstellung der Gebäude in der Folie 084 beinhaltet Gebäude aus Luftbildern. Weiterhin werden Gebäude in der Folie 084 dargestellt, die auf Grundlage anderer Vermessungsunterlagen zur Vervollständigung des Kartenwerkes übernommen wurden. Hierbei wird nachträglich die Gebäudeeinmessung durch den Eigentümer beigebracht und das Gebäude wird dann Inhalt der Folie 011.
12 SKW Richtlinie Teil B Abbildungskatalog 12 Folie 099 Blattschnitt Der Blattschnitt entspricht dem Katasterkartenrahmen, wobei jedes Kilometerquadrat in 8 Kartenblätter a 250m x 500m unterteilt ist.
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