AMTSBLATT DER HOCHSCHULE KONSTANZ TECHNIK, WIRTSCHAFT UND GESTALTUNG Ausgegeben Konstanz, 15. Juli 2010 Nr. 34
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1 ISSN - AMTSBLATT DER HOCHSCHULE KONSTANZ TECHNIK, WIRTSCHAFT UND GESTALTUNG 00 Ausgegeben Konstanz,. Juli 00 Tag INHALT Seite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (OBa) vom. Juli 00...
2 Amtsblatt der Hochschule Konstanz vom. Juli 00. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Konstanz für die Bachelorstudiengänge (OBa) vom. Juli 00 Aufgrund von 9 Abs. 9 Landeshochschulgesetz (LHG) hat der Senat der Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung am. Juli 00 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Konstanz für die Bachelorstudiengänge (OBa) in der Fassung vom. August 00 (Amtsblatt ) mit den Änderungen vom. Februar 00 (Amtsblatt ), vom. August 00 (Amtsblatt ), vom. März 00 (Amtsblatt 0), vom. Dezember 00 (Amtsblatt ), vom. Februar 007 (Amtsblatt ), vom 0. Juli 007 (Amtsblatt ), vom. Dezember 007 (Amtsblatt ), vom. Februar 00 (Amtsblatt 7), vom. Juli 00 (Amtsblatt 0), vom. Oktober 00 (Amtsblatt ), vom 0. Februar 009 (Amtsblatt ), vom. April 009 (Amtsblatt ), vom. Mai 009 (Amtsblatt ), vom 09. Juni 009 (Amtsblatt ), vom 0. Juni 00 (Amtsblatt ), vom. Juli 009 (Amtsblatt ), vom 0. November 009 (Amtsblatt ), vom 09. Februar 00 (Amtsblatt 9), vom. Mai 00 (Amtsblatt ) und vom 0. Juni 00 (Amtsblatt ) beschlossen. Der Präsident der Hochschule Konstanz hat gemäß Abs. Satz LHG am. Juli 00 seine Zustimmung zu der Änderungssatzung erteilt. Artikel Die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Konstanz für die Bachelorstudiengänge (OBa) vom. August 00, zuletzt geändert am 0. Juni 00, wird wie folgt geändert:. Änderung von Absatz Satz erhält folgende Fassung: Diese Studien- und Prüfungsordnung (OBa) gilt für die Bachelorstudiengänge - Architektur (BAR) - Kommunikationsdesign (BKD) - Bauingenieurwesen (BIB) - Wirtschaftsingenieurwesen Bau (WIB) - Elektrotechnik und Informationstechnik (EIB) - Wirtschaftsingenieurwesen Elektro- und Informationstechnik (EIW) - Software-Engineering (SEB) - Technische Informatik (TIB) - Wirtschaftsinformatik (WIN) - Maschinenbau Produktion (MBP) - Maschinenbau Entwicklung und Produktion (MEP) - Maschinenbau Konstruktion und Entwicklung (MKE) - erfahrenstechnik und Umwelttechnik (UB) - Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau (WIM) - Betriebswirtschaftslehre (BWB) - Wirtschaftssprachen Asien und Management (ASB) - Wirtschaftssprache Deutsch und Tourismusmanagement (WDT) - Automobilinformationstechnik (AIT) - Angewandte Informatik (AIN) - Wirtschaftsrecht (WRB) an der Hochschule Konstanz.. Änderung des Inhaltsverzeichnisses Nach Zeile 7 wird folgende neue Zeile eingefügt: Wirtschaftsrecht (WRB).. Änderung von Absatz erhält folgende Fassung: () Der Prüfungsausschuss kann die zweite Wiederholung einer nicht bestandenen benoteten Modulteilprüfung in Ausnahmefällen innerhalb der in Abs. 7 genannten Fristen - auf schriftlichen Antrag zulassen. Der Antrag ist innerhalb von Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Abs. gilt entsprechend. Wird die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung (M0) absolviert werden, sofern für den jeweiligen Studiengang im Besonderen Teil eine diesbezügliche Regelung vorgesehen ist. Das Bestehen der mündlichen Ergänzungsprüfung verbessert die Note der zweiten Wiederholungsprüfung auf ausreichend (,0). Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur zweiten Wiederholungsprüfung ist maximal für zwei benotete Modulteilprüfungen während des gesamten Studiums zulässig.. Änderung von (WIN) Nach Absatz wird der folgende neue Absatz eingefügt: () Mündliche Ergänzungsprüfung Wird die zweite Wiederholungsprüfung mit nicht ausreichend (,0) bewertet, so findet gem. Abs. Satz OBa Allgemeiner Teil im zeitlichen Zusammenhang mit dieser zweiten Wiederholungsprüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung (M0) statt. Es gelten die Regelungen des 7
3 Amtsblatt der Hochschule Konstanz vom. Juli 00 OBa Allgemeiner Teil für mündliche Prüfungen entsprechend. Der Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung wird per Aushang bekannt gegeben. Das Bestehen der mündlichen Ergänzungsprüfung verbessert die Note der zweiten Wiederholungsprüfung auf ausreichend (,0). Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur zweiten Wiederholungsprüfung ist maximal für zwei benotete Modulteilprüfungen während des gesamten Studiums zulässig. Das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung ist vom Prüfungsausschussvorsitzenden innerhalb von Tagen nach Notenbekanntgabe der zweiten Wiederholungsprüfung schriftlich an das Zentrale Prüfungsamt zu melden. Der bisherige Absatz wird Absatz. Der bisherige Absatz wird Absatz. Der bisherige Absatz wird Absatz. Der bisherige Absatz wird Absatz 7. Der bisherige Absatz 7 wird Absatz. Der bisherige Absatz wird Absatz 9.. Änderung von 7 (AIN) Nach Absatz wird der folgende neue Absatz eingefügt: () Mündliche Ergänzungsprüfung Wird die zweite Wiederholungsprüfung mit nicht ausreichend (,0) bewertet, so findet gem. Abs. Satz OBa Allgemeiner Teil im zeitlichen Zusammenhang mit dieser zweiten Wiederholungsprüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung (M0) statt. Es gelten die Regelungen des 7 OBa Allgemeiner Teil für mündliche Prüfungen entsprechend. Der Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung wird per Aushang bekannt gegeben. Das Bestehen der mündlichen Ergänzungsprüfung verbessert die Note der zweiten Wiederholungsprüfung auf ausreichend (,0). Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur zweiten Wiederholungsprüfung ist maximal für zwei benotete Modulteilprüfungen während des gesamten Studiums zulässig. Das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung ist vom Prüfungsausschussvorsitzenden innerhalb von Tagen nach Notenbekanntgabe der zweiten Wiederholungsprüfung schriftlich an das Zentrale Prüfungsamt zu melden. Der bisherige Absatz wird Absatz. Der bisherige Absatz wird Absatz. Der bisherige Absatz wird Absatz. Der bisherige Absatz wird Absatz 7. Der bisherige Absatz 7 wird Absatz. Der bisherige Absatz wird Absatz 9. Der bisherige Absatz 9 wird Absatz 0.. Nach 7 wird der folgende neue angefügt: () orpraktikum Entfällt. Studiengang Wirtschaftsrecht (WRB) () Zielsetzung Beim Studiengang Wirtschaftsrecht handelt es sich um einen interdisziplinären Kombinationsstudiengang, der darauf ausgerichtet ist, den Studierenden sowohl im Wirtschaftsrecht als auch in den Wirtschaftswissenschaften fundierte Kenntnisse zu vermitteln. Die Studierenden erhalten die Kompetenz, rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, diese kritisch zu durchdenken und daraus rechtlich und ökonomisch begründete Konsequenzen ziehen zu können. Außerdem werden die Studierenden mit den ethischen Dimensionen des Wirtschaftens in globalen Zusammenhängen vertraut gemacht. () Studienaufbau Das Studium setzt sich zusammen aus einem Grund- und einem Hauptstudium. Im Grundstudium, das zwei Semester umfasst, wird den Studierenden ein grundlegendes vernetztes Wissen für eine breite fachliche Fundierung der Ausbildung vermittelt. Das Hauptstudium umfasst fünf Semester. Es zielt darauf ab, den Inhalt des Grundstudiums zu erweitern, zu verfestigen und zu reflektieren. In ertiefungsrichtungen bereitet es die Studierenden entsprechend ihren Interessen und Neigungen auf deren berufliche Tätigkeiten in der Wirtschaft vor. Das fünfte Semester ist ein obligatorisches Integriertes Praktisches Studiensemester. () ertiefungs- und Studienrichtungen Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht ist im siebten Semester eine Profilierung über die ertiefungsrichtungen () Gewerblicher Rechtsschutz, () Contract Management sowie () Compliance in Form des Wahlpflichtmoduls I vorzunehmen. () Studienumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt Semester-
4 Amtsblatt der Hochschule Konstanz vom. Juli 00 wochenstunden (SWS), der Arbeitsaufwand ist äquivalent zu 0 ECTS-Punkten. () Assessmentsemester Es gibt keine Regelungen, die über die in Abs. des Allgemeinen Teils der OBa festgelegten Regelungen hinausgehen. (7) Integriertes Praktisches Studiensemester Das Integrierte Praktische Studiensemester dient dem Zweck, Studierende auf der Grundlage bereits erworbener Kenntnisse in juristische und betriebswirtschaftliche Tätigkeiten einzuführen. Zulassungsvoraussetzung zum Integrierten Praktischen Studiensemester ist ein abgeschlossenes Grundstudium. Zur or- und Nachbereitung des Integrierten Praktischen Studiensemesters werden nach einem gesonderten Zeitplan Blockveranstaltungen abgehalten. Für diese eranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Das Integrierte Praktische Studiensemester umfasst 9 Präsenztage. () Sonstige schriftliche oder praktische Arbeiten Es gibt keine Regelungen, die über die in 9 des Besonderen Teils der OBa genannten Prüfungsarten hinausgehen. (9) Lehr- und Prüfungssprachen Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt, können aber auch ganz oder teilweise in englischer Sprache abgehalten werden. In letzterem Fall gibt die/der Prüfer/in zu Beginn des Semesters die Sprachund Prüfungsmodalitäten bekannt. Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. (0) Regelmäßiger Studienplan Studienplan Wirtschaftsrecht (WRB) Modul Modul / Lehrveranstaltungen Mo L SWS/ Grund- Hauptstudium Art Art Mo 7 Grundstudium Grundlagen Recht Einführung in das deutsche und europäische erfassungsrecht Einführung in die Systematik und Methoden der Rechtswissenschaft / Wirtschaftsprivatrecht I BGB Allgemeiner Teil / Allgemeines Schuldrecht Sem. Wirtschaftsprivatrecht II und Besonderes Schuldrecht Sachenrecht Grundlagen Betriebswirtschaft Unternehmensprozesse und -funktionen Finanzmathematik / / Wirtschaftsstatistik / Rechnungswesen I Finanzbuchführung und Jahresabschluss / Kosten- und Leistungsrechnung / Steuern Unternehmenssteuern, erkehrssteuern und AO / 7 Handlungskompetenz Rhetorik Organisationslabor (Teamtraining) / / Summe Grundstudium Semester und
5 Amtsblatt der Hochschule Konstanz vom. Juli 00 Studienplan Wirtschaftsrecht (WRB) Modul Modul / Lehrveranstaltungen Mo Art L Art SWS/ Grund- Hauptstudium Mo 7 Hauptstudium Wirtschaftsprivatrecht III Kreditsicherung (Rep.) 9 Arbeitsrecht / Rechtsdurchsetzung Individualarbeitsrecht (inkl. ) Kollektives Arbeitsrecht (inkl. ) ZPO / Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung (incl. ) Sem. 0 Unternehmensrecht I bis 7 Handels- und Gesellschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Urheberrecht Marken-, Patent-, Geschmacks-, Gebrauchsmusterrecht Rechnungswesen II Bilanzierung und Bilanzanalyse Controlling Unternehmensführung I Investitionsrechnung und Unternehmensfinanzierung Unternehmensplanung / / / / W / / / / / Economics Microeconomics Macroeconomics Public Finance Business English Business English Integriertes Praktisches Studiensemester Praxissemestervor- und nachbereitung Ausbildung in der Praxis 7 Unternehmensrecht II Internationales Wirtschaftsrecht Insolvenzrecht Legal Terminology Datenschutz und IT-Recht Datenschutz und IT-Recht 9 Öffentliches Wirtschaftsrecht I erwaltungsrecht / Umweltrecht Wirtschaftsstrafrecht 0 Unternehmensführung II Corporate Governance und Compliance Reporting Unternehmensplanspiel erhandlungsführung, Mediation und Schlichtung / W / / / / / W W 0
6 Amtsblatt der Hochschule Konstanz vom. Juli 00 Studienplan Wirtschaftsrecht (WRB) () Prüfungsplan Prüfungsplan Wirtschaftsrecht (WRB) Modul Modul / Lehrveranstaltungen Mo L SWS/ Grund- Hauptstudium Art Art Mo 7 Wahlpflichtmodul I ( aus ) W Gewerblicher Rechtsschutz Contract Management Compliance / / / () () () Wahlpflichtmodul II W Wahlpflichtfach (aus WPF-Katalog WRB) s. Abs. () Wahlpflichtfach (aus WPF-Katalog WRB) s. Abs. () X X Bachelorarbeit Summe Hauptstudium Semester bis 7 Summe Gesamtes Studium Punkte unbenotet benotet MO- ECTS- Modulteilprüfungen Modul/Lehrveranstaltungen Sem. Grundstudium Grundlagen Recht Einführung in das deutsche und europäische erfassungsrecht K0 Einführung in die Systematik und Methoden der Rechtswissenschaft R Wirtschaftsprivatrecht I BGB Allgemeiner Teil / Allgemeines Schuldrecht K0 Sem. Wirtschaftsprivatrecht II und Besonderes Schuldrecht Sachenrecht K0 Grundlagen Betriebswirtschaft 9 Unternehmensprozesse und -funktionen Finanzmathematik M K0 Wirtschaftsstatistik K0 Rechnungswesen I Finanzbuchführung und Jahresabschluss Kosten- und Leistungsrechnung Steuern Unternehmenssteuern, erkehrssteuern und AO 7 Handlungskompetenz Rhetorik Organisationslabor (Teamtraining) Summe Grundstudium Semester und 0 9
7 Amtsblatt der Hochschule Konstanz vom. Juli 00 7 Prüfungsplan Wirtschaftsrecht (WRB) MO- Modul/Lehrveranstaltungen Sem. Wirtschaftsprivatrecht III Kreditsicherung (Rep.) 9 Arbeitsrecht / Rechtsdurchsetzung Individualarbeitsrecht (inkl. ) Kollektives Arbeitsrecht (inkl. ) ZPO / Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung (incl. ) 0 Unternehmensrecht I Handels- und Gesellschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Urheberrecht Marken-, Patent-, Geschmacks-, Gebrauchsmusterrecht Rechnungswesen II Bilanzierung und Bilanzanalyse Controlling Unternehmensführung I Investitionsrechnung und Unternehmensfinanzierung Unternehmensplanung Economics Microeconomics Macroeconomics Public Finance Business English Business English Integriertes Praktisches Studiensemester Praxissemestervor- und nachbereitung Ausbildung in der Praxis 7 Unternehmensrecht II Internationales Wirtschaftsrecht Insolvenzrecht Legal Terminology Datenschutz und IT-Recht Datenschutz und IT-Recht 9 Öffentliches Wirtschaftsrecht I erwaltungsrecht / Umweltrecht Wirtschaftsstrafrecht 0 Unternehmensführung II Corporate Governance und Compliance Reporting Unternehmensplanspiel 7 erhandlungsführung, Mediation und Schlichtung 7 Wahlmodul I ( aus ) Gewerblicher Rechtsschutz (7) Contract Management (7) Compliance (7) Hauptstudium Sem. bis 7 ECTS- Modulteilprüfungen Punkte unbenotet benotet K0 R 9 K0 R 0 K0 K0 R K0 K0 K0 K0 M0 0 R R R K0 R 9 R R () (M0) () (M0) () (M0)
8 Amtsblatt der Hochschule Konstanz vom. Juli 00 Prüfungsplan Wirtschaftsrecht (WRB) Punkte unbenotet benotet MO- ECTS- Modulteilprüfungen Modul/Lehrveranstaltungen Sem. Wahlpflichtmodul II Wahlpflichtfach (aus Wahlpflichtkatalog WRB) s. Abs. () Wahlpflichtfach (aus Wahlpflichtkatalog WRB) s. Abs. () 7 7 (X) (X) (X) (X) Bachelorarbeit Summe Hauptstudium Semester bis 7 0 Summe Gesamtes Studium 0 9 () Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu den Modul- bzw. Modulteilprüfungen Es gibt keine Regelungen, die über die in des Allgemeinen Teils der OBa festgelegten Zulassungsvoraussetzungen hinausgehen. () Terminierte Modulteilprüfungen Die Modulteilprüfungen des Assessmentsemesters (erstes Fachsemester) sind terminiert. () Gewichtung der Modulteilprüfungen Die Gewichtung der benoteten Modulteilprüfungen bei der Berechnung der Modulnoten erfolgt proportional zur Anzahl der ECTS-Punkte der zugehörigen Lehrveranstaltungen. () Wahlpflichtmodule Jede/r Studierende muss im siebten Semester eines von insgesamt drei unter dem Wahlpflichtmodul I angebotenen Wahlpflichtfächern im Umfang von jeweils ECTS-Punkten wählen. Im siebten Semester haben die Studierenden außerdem aus einem Wahlpflichtfachkatalog WRB (Wahlpflichtmodul II) zwei Wahlpflichtfächer im Umfang von jeweils ECTS-Punkten zu wählen. Mindestens eines der beiden Wahlpflichtfächer in Wahlpflichtmodul II muss benotet sein. Die Bekanntgabe des Wahlpflichtfachkatalogs WRB erfolgt per Aushang zu Beginn des Semesters. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt durch die Studierenden jeweils beim Zentralen Prüfungsamt. (7) Bachelorarbeit Der Arbeitsaufwand der Bachelorarbeit ist äquivalent zu neun Wochen ollarbeitszeit. Es gibt sonst keine Regelungen, die über die Festlegungen in 0 des Allgemeinen Teils der OBa hinausgehen. () Mündliche Bachelorprüfung Entfällt. (9) Bachelorgrad Im Studiengang Wirtschaftsrecht wird der folgende Abschlussgrad vergeben: Bachelor of Laws (LL. B.) Artikel Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (Studiengang Wirtschaftsrecht) findet erstmals zum Wintersemester 00/ Anwendung Konstanz,. Juli 00 gez. Der Präsident Dr. Kai Handel () Exkursionen Exkursionen können im Hauptstudium durchgeführt werden.
58 Studiengang Wirtschaftsrecht (WRB)
O ersion nach Amtsblatt Senat 0. April 011 (1) orpraktikum Entfällt. Studiengang Wirtschaftsrecht (WRB) () Zielsetzung Beim Studiengang Wirtschaftsrecht handelt es sich um einen interdisziplinären Kombinationsstudiengang,
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SPO ersion nach Amtsblatt 7 Senat. Juli 0 () orpraktikum Entfällt. Studiengang Wirtschaftsrecht (WB) () Zielsetzung Beim Studiengang Wirtschaftsrecht handelt es sich um einen interdisziplinären Kombinationsstudiengang,
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ersion nach Amtsblatt 0.0.009 Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BWB) () orpraktikum Entfällt. () Studienaufbau Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre umfasst sieben Semester (zwei Semester
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