Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
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1 Studien- und rüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SO 31) vom 9. Juni 01 Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) in der Fassung vom 1. Januar 00 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft am 18.Juli 01 folgende rüfungsordnung beschlossen. Mit Verfügung vom 0. Juli 01 hat der Rektor dieser Studien- und rüfungsordnung (SO 31) zugestimmt. Am 16. Januar 013 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft folgende Änderung zur Studien- und rüfungsordnung (SO 31) beschlossen. Mit Verfügung vom 1. Januar 013 hat der Rektor dieser Änderung der Studien- und rüfungsordnung zugestimmt. Am 10. Juli 013 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft folgende Änderung zur Studien- und rüfungsordnung (SO 31) beschlossen. Mit Verfügung vom 1. Juli 013 hat der Rektor dieser Änderung der Studien- und rüfungsordnung zugestimmt. Am 1. Januar 014 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft folgende Änderung zur Studien- und rüfungsordnung (SO 31) beschlossen. Mit Verfügung vom. Januar 014 hat der Rektor dieser Änderung der Studien- und rüfungsordnung zugestimmt. Am 9. April 014 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft folgende Änderung zur Studien- und rüfungsordnung (SO 31) beschlossen. Mit Verfügung vom 8. April 014 hat der Rektor dieser Änderung der Studien- und rüfungsordnung zugestimmt. Am 16. Juli 014 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft folgende Änderung zur Studien- und rüfungsordnung (SO 31) beschlossen. Mit Verfügung vom. August 014 hat der Rektor dieser Änderung der Studien- und rüfungsordnung zugestimmt. Am 8. Januar 01 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft folgende Änderung zur Studien- und rüfungsordnung (SO 31) beschlossen. Mit Verfügung vom. Februar 01 hat der Rektor dieser Änderung der Studien- und rüfungsordnung zugestimmt. Am 9. April 01 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft folgende Änderung zur Studien- und rüfungsordnung (SO 31) beschlossen. Mit Verfügung vom 3. Juni 01 hat der Rektor dieser Änderung der Studien- und rüfungsordnung zugestimmt. Am 4. Juni 01 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft folgende Änderung zur Studien- und rüfungsordnung (SO 31) beschlossen. Mit Verfügung vom 14. August 01 hat der Rektor dieser Änderung der Studien- und rüfungsordnung zugestimmt. Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung) Seite 1 von 17
2 Inhaltsübersicht Am 1. Juli 01 hat der Senat der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft folgende Änderung zur Studien- und rüfungsordnung (SO 31) beschlossen. Mit Verfügung vom 14. August 01 hat der Rektor dieser Änderung der Studien- und rüfungsordnung zugestimmt. Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung)Seite von 17
3 61 Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen (1) Im Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen umfasst das Studium für den Erwerb des Bachelor-Grades sieben. () Ein Vorpraktikum ist nicht erforderlich. (3) Der Gesamtumfang, der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im flicht- und Wahlpflichtbereich, beträgt einschließlich der Abschlussarbeit 10 Credit oints. (4) Die Verteilung der Credit oints für das Studium ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen. () a) Zur Bildung der Abschlussnote werden die Einzelnoten mit den zugehörigen Credit oints gewichtet. b) Besteht ein Modul aus mehreren benoteten Teilprüfungen, werden die Einzelprüfungen zur Bildung der Modulnote mit den ausgewiesenen Credit oints gewichtet. (6) a) Im Wahlpflichtbereich (Modul 1910 und 1911) müssen Studierende je Wahlmodul mindestens Credit oints erwerben. Hierzu können Studierende neben den Veranstaltungen, die vom Studiengang angeboten werden, Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Hochschule Aalen wählen. Die Wahlfächer können mit Beginn des. Fachsemester vorbehaltlich in den Modulbeschreibungen geregelter Zugangsvoraussetzungen für die Wahlfächer begonnen werden. Zur Orientierung informiert der Studiengang jeweils zu beginn über mögliche Wahlfächer aus dem Angebot der Hochschule Aalen. Möchten Studierende Wahlfächer belegen, die nicht in der Liste aufgeführt sind, ist hierfür die vorherige Genehmigung des rüfungsamtsleiters erforderlich. b) Im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums muss der Studierende im 6. und 7. jeweils aus Modulen aus dem Wahlbereich des Studiengangs wählen. Entsprechende Zugangsvoraussetzungen sind den Modulbeschreibungen zu entnehmen. (7) Für Veranstaltungen im Wahlbereich sowie in Vertiefungen kann der Studiendekan in Abstimmung mit dem Dozenten die Teilnehmerzahl begrenzen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. (8) Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit (Bachelorarbeit) zu erstellen. Für die Bachelorarbeit gelten die folgenden Regelungen: a) Das Thema der Bachelorarbeit darf erst ausgegeben werden, wenn die zu prüfende erson 1. die Bachelorvorprüfung oder die Diplom-Vorprüfung in Betriebswirtschaftslehre an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland bestanden oder eine gemäß 4 (Anrechnung von Studienleistungen) der Studien- und rüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen als gleichwertig angerechnete rüfung erbracht hat,. alle Modulprüfungen des Studiengangs, die den ersten fünf n zugeordnet sind, bestanden hat und 3. seit mindestens einem an der Hochschule Aalen immatrikuliert ist. b) Das Thema der Bachelorarbeit ist spätestens drei Monate nach Abschluss aller Module auszugeben. Nach Überprüfung der Voraussetzungen für die Ausgabe der Bachelorarbeit durch den rüfungsausschuss gibt der Betreuer die Bachelorarbeit aus. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen. Die Studierenden können Themenwünsche äußern. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der Themenwünsche besteht nicht. c) Der Studiengang kann vorschreiben, dass als Betreuer einer Bachelorarbeit ein rofessor des Studiengangs zu wählen ist. Sofern aus übergeordneten Gründen zweckmäßig, kann die Ausgabe von Bachelorarbeiten zentral durch die Fakultät gesteuert werden. d) Die Bachelorarbeit ist in einem Kolloquium vorzustellen. Sie kann nach vorheriger Zustimmung durch den betreuenden rofessor und den Studiendekan in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgearbeitet werden. Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung)Seite 149 von 17
4 e) Der Studiengang kann zusätzliche Regeln und Richtlinien per Aushang erlassen, die organisatorische Fragen, Aufbau, Inhalt und Struktur sowie formale Anforderungen an eine Bachelorarbeit regeln. f) Zusätzlich wird auf die allgemeinen Regelungen der Fakultät verwiesen. (9) Die Art und der Umfang der rüfungen werden in den Modulbeschreibungen des Studiengangs festgelegt. Gültig ist jeweils die aktuelle Fassung der Modulbeschreibungen. (10) a) Das fünfte Studiensemester ist das raktische Studiensemester. Das raktische Studiensemester muss in einem Wirtschaftsunternehmen im In- oder Ausland durchgeführt werden. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Das raktische Studiensemester darf nicht im eigenen oder elterlichen Unternehmen durchgeführt werden. Ferner sind auch solche raxisstellen nicht zulässig, bei denen ein Verwandter oder Ehepartner des Studierenden der Betreuer oder der Vorgesetzte des Betreuers wäre. b) Ausbildungsinhalte des raktischen Studiensemesters sind alle betriebswirtschaftlich relevanten Bereiche. c) Ein raktisches Studiensemester kann nur begonnen werden, wenn die Bachelorvorprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, verbleibt der Studierende im 4. Fachsemester und kann keine rüfungen höherer ablegen. Die Dauer des raktischen Studiensemester richtet sich nach den Anforderungen gemäß der allgemeinen Studienprüfungsordnung der Hochschule Aalen (vgl. 9 Studien- und rüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom. August 014). d) Für das raktische Studiensemester werden 30 Credit oints angerechnet, wenn der Studierende die in der raktikumsordnung des Studiengangs definierten Anforderungen und die Anforderungen gemäß der allgemeinen Studienprüfungsordnung der Hochschule Aalen erfüllt. (11) Vom Studium ausgeschlossen wird, wer: a) nach Ende des 1. Fachsemesters weniger als 1 Credit oints erreicht hat. b) nach Ende des. Fachsemesters nicht sämtliche rüfungen des ersten s erfolgreich abgelegt oder insgesamt weniger als 4 Credit oints erreicht hat. c) nach Ende des 3. Fachsemesters nicht sämtliche rüfungen aus dem zweiten erfolgreich abgelegt hat. d) nach Ende des. studierten s nicht die Bachelorvorprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. e) nach Ende des 10. studierten s nicht die Bachelorprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. (1) Zusätzlich wird auf die Ausschlussgründe nach 4 (Fristüberschreitung), 1 (Wiederholung von Modulprüfungen), 9 (Endgültiges Nichtbestehen Bachelorvorprüfung) und 41 (Endgültiges Nichtbestehen Bachelorprüfung) Studien- und rüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom verwiesen. (13) Absätze (10c) und (11) gelten nicht, wenn die Fristüberschreitung nicht vom Studenten zu vertreten ist. (14) Der Studiengang bietet unter Vorbehalt der Zuwendung durch den Deutschen Akademischen Austausch Dienst ein Bachelor lus Stipendium für ausgewählte artnerhochschulen im Ausland an. Der Auslandsaufenthalt an den artnerhochschulen umfasst dabei zwei und kann ab erfolgreich bestandener Bachelorvorprüfung begonnen werden. Für weitere Details wird auf die Förderrichtlinien Bachelor lus rogramm zur Einrichtung vierjähriger Bachelorstudiengänge mit integriertem Auslandsjahr des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes vom Oktober 013 verwiesen. Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung)Seite 10 von 17
5 Grundstudium: wochenstunden / C 1001 Wirtschaftsmathematik 1101 Wirtschaftsmathematik V Volkswirtschaftslehre 110 Mikroökonomik V 1103 Makroökonomik V 1003 Grundlagen der BWL 1104 Allgemeine BWL V 110 Betriebsorganisation V, Ü 1004 Rechnungswesen 1106 Grundlagen Buchführung V, Ü 1107 Übung - Rechnungswesen / EDV Ü 100 Recht 1108 Einführung in das Recht V 1109 Wirtschaftsrecht V 1006 Methoden- und Sozialkompetenz 1110 Lern- und Arbeitstechniken V, S, 101 Wissenschaftliches Arbeiten V, Ü Englisch 1111 Englisch 1 V 3 10 Englisch V 1008 Jahresabschluss und Bilanzierung 103 Jahresabschluss und Bilanzierung V, Ü Wirtschaftsstatistik 104 Deskriptive Statistik V 10 Wahrscheinlichkeitstheorie V Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung)Seite 11 von 17
6 raxissemester 61 Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen Grundstudium: wochenstunden / C Kosten- und Erlösrechnung 106 Kosten- und Erlösrechnung V, Ü Marketing 107 Grundlagen des Marketing V 108 Internationales Marketing V 101 räsentation 109 räsentation V, Ü Finanzierung 1301 Management der Kapitalbeschaffung V 130 Finanzmanagement V 1014 Wirtschaftsinformatik 1303 Grundlagen der Informatik V, Ü 1304 Informationsmanagement V, Ü 101 Grundlagen des Controllings 130 Grundlagen des Controllings V, Ü Investitionsrechnung 1306 Investitionsrechnung V, Ü rojektmanagement 1307 rojektmanagement V,, S ersonalmanagement 1 und Arbeitsrecht 1309 ersonalmanagement 1 V 1310 Arbeitsrecht V GS SWS gesamt C gesamt rüfungen gesamt Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung)Seite 1 von 17
7 Hauptstudium wochenstunden / C 1901 Wirtschaftsenglisch 1401 Wirtschaftsenglisch V ersonalmanagement 140 ersonalmanagement V Nachhaltige Unternehmensführung 1404 Nachhaltige Entwicklung V 140 Unternehmensplanspiel S, Ü 1904 Grundlagen der Logistik 1406 Grundlagen der Logistik V, Ü Betriebliche Informationssysteme 1408 Business Software V, Ü, 1409 E-Business V, Ü, 1906 Unternehmensbesteuerung 1410 Unternehmensbesteuerung V raxissemester Entrepreneurship 1601 Strategische lanung V, Ü, 160 Grundlagen der Existenzgründung V, Ü 1908 Businessplan 1603 Businessplan V, Ü, 4 Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung)Seite 13 von 17
8 Hauptstudium wochenstunden / C 1909 Technologie, Beschaffung und roduktion 1604 Technologiemanagement V, Ü, 160 Beschaffung und roduktion V, Ü, 1910 Wahlpflichtblock 1 (Studierende wählen im 6. eine Lehrveranstaltung aus dem Wahlangebot des Studiengangs und/oder der Hochschule. Insgesamt müssen C aus beliebig vielen Wahlfächern erworben werden.) 1606 Wahlfach Wahlpflichtblock (Studierende wählen im 7. eine Lehrveranstaltung aus dem Wahlangebot des Studiengangs und/oder der Hochschule. Insgesamt müssen C aus beliebig vielen Wahlfächern erworben werden.) 1701 Wahlfach 4 Vertiefungen /Wahlmodule 191 Wahlbereich HS (4 Module) (Studierende wählen in 6 und 7 jeweils aus Modulen. Für die Module in 7 bestehen Zugangsvoraussetzungen, die der Modulbeschreibung zu entnehmen sind.) 1913 Controlling und Informationssysteme Controlling und Informationssysteme 1 V, S, Logistik 1608 Logistik Corporate Finance 1609 Corporate Finance V 4 Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung)Seite 14 von 17
9 Hauptstudium wochenstunden / C 1916 ersonal und Organisation ersonal und Organisation 1 V, Ü Auslandsstudium Auslandsstudium Controlling und Informationssysteme 170 Controlling und Informationssysteme V, S, Marketing 1706 Marketing Management Finanz- und Rechnungswesen 1703 Management Finanz- und Rechnungswesen V ersonal und Organisation 1704 ersonal und Organisation V, Ü Auslandsstudium 170 Auslandsstudium 4 Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung)Seite 1 von 17
10 Hauptstudium wochenstunden / C 1999 Studium Generale 3 19 Bachelorarbeit Bachelorarbeit X 9998 Kolloquium zur Bachelorarbeit X 1 SWS gesamt W 1 W + 1 BA + 3 SG Gesamt C gesamt W 1 W +1 BA + 3 SG 10 rüfungen gesamt W 3 W + BA + SG Lesefassung vom 14. August 01 (nach 9. Änderungssatzung)Seite 16 von 17
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