Daten und Fragen zur Diskussion
|
|
- Cathrin Breiner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Daten und Fragen zur Diskussion Im Folgenden sind Auswertungsergebnisse und die sich daraus ergebenden Fragen dargestellt. Zugegeben z. T. provokativ. Antworten des BVDN (Rundschreiben von Herrn G. Carl) hierzu sind in roter Schrift zitiert. Bitte bringen Sie Kritik, Anregungen, Kommentare und Fragen im Blog ein.
2 RLV-Fallwerte ,6% - 2,7% ,8% 35 3_2010 4_2010 1_2011 2_2011 3_2011 4_2011 1_2012 2_2012 Quartal Nervenärzte RLV-Fallwert Neurologen RLV-Fallwert Psychiater RLV-Fallwert
3 Frage 1 Wenn der zugewiesene RLV-Fallwert seit Q3/2010 bei den Nervenärzten steigt, warum steigt er dann bei den Neurologen und Psychiatern nicht?
4 Honorarentwicklung je Arzt _2010 4_2010 1_2011 2_2011 3_2011 Quartal Nervenärzte Neurologen Psychiater
5 Frage 2 Wenn die Nervenärzte irgendwo zwischen Psychiater und Neurologen verortet werden, warum liegen Fallwerte und Honorar dann nicht auch dazwischen?
6 Frage 3 Warum bekommt ein Neurologe nur ca. 75% des Honorars eines Nervenarztes (der theoretisch auch rein neurologisch arbeiten könnte)?
7 Differenz Erzielter Fallwert- RLV-Fallwert (Grobes Maß für das im QZV erzielte Honorar) % _2010 4_2010 1_2011 2_2011 3_2011 Quartal Nervenärzte Neurologen Psychiater
8 Frage 4 Fazit: Der Anstieg des Honorars der Neurologen ist ausschließlich ein Effekt der QZV. Die neruologischen RLV stiegen ja nicht an Müssen die Neurologen also im QZV immer mehr schuften (oder abrechnen), um ihren Fallwert hochzuhalten bzw. zu steigern? Warum können diesen Effekt die Nervenärzte mit dem gleichen QZV nicht auch (wenigstens zur Hälfte) ereichen? Oder müssen sie das gar nicht? am eigenen Schopf aus dem Honorartief G. Carl
9 Fallzahlentwicklung n _2010 4_2010 1_2011 2_2011 3_2011 4_2011 1_2012 2_2012 Quartal Nervenärzte Neurologen Psychiater
10 Frage 5 Wenn Nervenärzte die aufwändigeren Patienten und wegen der Gespräche mehr Mehrfachtermine im Quartal haben, wie schaffen sie dann die höhere Fallzahl?
11 Frage 6 Wenn die Nervenärzte irgendwo zwischen Psychiater und Neurologen verortet werden, warum liegt dann die zu bewältigende Fallzahl nicht auch dazwischen?
12 Die RLVs und QZVs der Neurologen und der Nervenärzte enthalten ein anderes Ziffernspektrum und/oder verschiedene Häufigkeiten G. Carl Die QZVs unterscheiden sich hinsichtlich des Ziffernspektrums gar nicht, bei deren -Werten nur marginal.
13 Nervenärzte können nur halb so viel Doppler machen wie Neurologen G. Carl Ansatz der Sonographie QZV-Ziffer im Quartal 3/2011 lt. KV Nervenärzte 9.6% Neurologen 12.1% Die Hälfte ist nach diesen Zahlen 80%...
14 Vergleich QZV Nervenarzt vs. Neurologe Q3/2011 Akupunktur Lumbalpunktion Unvorherges. Inanspr. Sonographie III Leistung Schmerztherapie Richtlinien-Psychotherapie Neurologen Nervenärzte Psychosomatische GV Praxisklinische Betreuung Kardioresp. Polygraphie Betreuungsziffer 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 % der Fälle
15 Q 3/2011 Vergleichszahlen und theoretische bzw. ausbezahlte Beträge RLV Fallwert Fallzahl QZV n % * Nervenärzte 60, Betreuungsziffer 24, , ,44 Kardioresp. Polygraphie 43, , ,50 Praxisklinische Betreuung 87,41 3 0,32 262,23 Psychosomatische GV 12, ,40 647,50 Richtlinien-Psychotherapie 53, , ,16 Schmerztherapie 16, ,05 304,38 Sonographie III 37, , ,48 Unvorherges. Inanspr. 19, ,19 213,07 Lumbalpunktion 29,45 4 0,43 117,80 Neurologen 38, , Akupunktur Betreuungsziffer 146,78 26, ,00 14,92 0, , , , Kardioresp. Polygraphie 44, ,53 575,51 Praxisklinische Betreuung 86,00 6 0,71 516,00 Psychosomatische GV 13, , ,56 Richtlinien-Psychotherapie 72, , ,40 Schmerztherapie 8, ,35 323,75 Sonographie III 42, , ,00 Unvorherges. Inanspr. 14, ,23 270,94 Lumbalpunktion 29,92 6 0,71 179, ,49 Akupunktur 119,59 0 0,00 0, , ,
16 Frage 7 Wenn die Nervenärzte mit Ihrem QZV genauso viel erwirtschaften (können) wie die Neurologen, warum ist dann ihr RLV-Fallwert so viel höher?
17 Das Nervenärzte-RLV wäre ohne die psychiatrischen Gespräche niedriger als das Neurologen-RLV G. Carl Es ist aber bedeutend höher, während das QZV im Prinzip gleich ist. Die Gespräche sind also enorm gut abgebildet. Warum wurde für die Neurologen so wenig Gesprächsleistung im RLV berücksichtigt?
18 Frage 8 Die Neurologen müssen Ihre Gesprächsleistung offensichtlich (zumindest zum Teil) über die QZV-Leistung Psychosomatische Grundversorgung darstellen, was die Nervenärzte weniger ansetzen (müssen?). (13 % vs. 6 %) Warum wurde für die Neurologen so wenig Gesprächsleistung im RLV berücksichtigt?
Dermatologen. QZV für... Hyposensibilisierung. BadenWürttemberg 19,81 x 1) x x. Bayern 11,28 x x x x x. Berlin 14,48 x x x x x x.
Regelleistungsvolumen Aktuelle RLV-Fallwerte und QZV-Liste Nachfolgend finden Sie eine aktualisierte Liste mit den im Quartal 1/2011 gültigen RLV-- Fallwerten und den wesentlichen zusätzlichen QZV aus
MehrHonorarbericht für das Quartal 3/2017
Honorarbericht für das Quartal 3/2017 42 In Zahlen Landesrundschreiben Januar 2018 Das dritte Quartal 2017 hat ein schönes Plus von 3,3 Prozent beschert. Psychotherapeuten profitieren insbesondere von
MehrAktuelle RLV-Fallwerte und QZV im 2. Quartal 2011
Regelleistungsvolumen Aktuelle RLV-Fallwerte und QZV im 2. Quartal 2011 Im Sommer 2010 hatten wir zuletzt über die Höhe der RLV-- Fallwerte und die für Facharztgruppen gebildeten QZV in den en berichtet.
MehrRegelleistungsvolumina der KVH für das 3. Quartal 2011 hier: QZV Werte und Fallzahlen
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 205,81 30 Schmerzth.
MehrRegelleistungsvolumina der KVH für das 2. Quartal 2011 hier: QZV Werte und Fallzahlen
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 196,22 37 Schmerzth.
MehrHonorarbericht für das Quartal 1/2017
Honorarbericht für das Quartal 1/2017 42 In Zahlen Landesrundschreiben Juli 2017 Im ersten Quartal des Jahres 2017 gibt es ein schönes Plus über alle Versorgungsbereiche von 5,2 Prozent. Dazu hat der Ostereffekt
MehrRegelleistungsvolumina der KVH für das 3. Quartal 2012 hier: QZV Werte und Fallzahlen
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 226,61 30 Schmerzth.
MehrRegelleistungsvolumina der KVH für das 1. Quartal 2013 hier: QZV Werte und Fallzahlen
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 109,51 32 Schmerzth.
MehrRegelleistungsvolumina der KVH für das 1. Quartal 2012 hier: QZV Werte und Fallzahlen
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 220,81 30 Schmerzth.
MehrRegelleistungsvolumina der KVH für das 2. Quartal 2013 hier: QZV Werte und Fallzahlen
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 117,13 31 Schmerzth.
MehrRegelleistungsvolumina der KVH für das 3. Quartal 2013 hier: QZV Werte und Fallzahlen
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV-Arztgruppe Art des QZV QZV-Wert in Euro Durchschnitt QZV-Fallzahl Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 112,30 26 Schmerzth.
MehrAUSWERTUNG ZU DEN EBM-ÄNDERUNGEN 4/2013 ALLGEMEINÄRZTE UND PÄDIATER
AUSWERTUNG ZU DEN EBM-ÄNDERUNGEN 4/2013 ALLGEMEINÄRZTE UND PÄDIATER INHALT 1. Honorar- und Punktzahlentwicklung 2. Verteilung innerhalb der Arztgruppe 3. Detailauswertungen zu den einzelnen EBM-Änderungen
MehrDurchschnittliche RLV-Fallzahlen und Fallwerte in Euro
Durchschnittliche RLV-en und e - 1. Quartal 2019-19-00 / 80-00 Hausärztliche Internisten und Praktische-/ Allgemeinärzte 60 RLV - Bremen 845 39,86 60 RLV - Bremerhaven 1.066 39,86 62 Kardioresp. Polygraphie
MehrDurchschnittliche RLV-Fallzahlen und Fallwerte in Euro
Durchschnittliche RLV-en und e - 1. Quartal 2018 - Arztgruppe 19-00 / 80-00 Hausärztliche Internisten und Praktische-/ Allgemeinärzte 60 RLV - Bremen 835 40,15 60 RLV - Bremerhaven 1.022 40,15 62 Kardioresp.
MehrL 48,89 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 59,15 Sonographie I 01 56
Stand: 16.05.2018 Quartal 3/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 145,47 Allergologie
MehrL 57,04 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 72,37 Sonographie I 01 56
Stand: 08.08.2018 Quartal 4/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 143,64 Allergologie
MehrL 56,89 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 65,41
Stand: 19.02.2019 Quartal 2/2019 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 168,99 Allergologie
MehrR 0,43 Sonographie II , 33021, 33022, 33023, 33030, 33031, R 0,46 Spirometrie R 0, , 04439, 04441, 04442, 04443
Stand: 22.11.2018 Quartal 1/2019 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 134,46 Allergologie
MehrL 52,13 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 55,60 Sonographie I 01 56
Stand: 19.02.2018 Quartal 2/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 170,86 Allergologie
MehrVon der ärztlichen Behandlung bis zum Euro Köln Kompetenzzentrum Weiterbildung Nordrhein Ulrike Donner, KV Nordrhein
Von der ärztlichen Behandlung bis zum Euro 18.04.2018 Köln Kompetenzzentrum Weiterbildung Nordrhein Ulrike Donner, KV Nordrhein Ablauf Das kleine Einmaleins der Abrechnung Das große Einmaleins der Honorarberechnung
MehrOffizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
BEILAGE 10 2013 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Fallwerte 4. Quartal 2013 für Regelleistungsvolumen, qualifikationsgebundene Zusatzvolumen bzw. Kapazitätsgrenzen
MehrÜbersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010
Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Arztgruppe Qualitätsgebundenes Zusatzvolumen
MehrEBM EBM
Änderung der Vereinbarung über die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen auf der Grundlage der regionalen Euro-Gebührenordnung in Verbindung mit Regelleistungsvolumina (RLV-Vertrag) Quartale 1/2010
MehrArztgruppe (AGR) DFZ AGR VJQ RLV-Fallwert FÄ für Innere u. Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, FÄ für
Die Aufstellung umfasst die für das 1. Quartal 2014 geltenden Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen des Vorjahresquartals (DFZ AGR VJQ) für die Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundenen
MehrBA K im Dialog Chancen und Wert der a rztlichen Psychotherapie
BA K im Dialog Chancen und Wert der a rztlichen Psychotherapie A rztliche Psychotherapie aus Sicht der Facha rzte für Psychiatrie und Psychotherapie - Wert für die Versorgung 25 Jahre Facharzt für Psychiatrie
MehrQZV Leistungsziffern für II/2011 Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen für das Quartal II/2011
Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die dem hausärztlichen angehören Akupunktur 30790, 30791 Behandlung des diabetischen Fußes 02311
MehrRegelung der KVH Hamburg zur QZV-Bildung gemäß 4 Absatz 7 des VM (QZV-Liste) 2. Quartal 2011
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV - Arztgruppe Art des QZVs Gebührenordnungspositionen des EBM Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 05330, 05331, 05340,
MehrJahrestagung des BVDN- Niedersachsen. Bad Harzburg
Jahrestagung des BVDN- Niedersachsen Bad Harzburg 4.3.-6.3.16 Programm 5.3.16 8:45 Begrüßung - Bericht zur Lage N. Mayer-Amberg 10:15 Versorgungsideen und Weiterentwicklung unserer Strukturen M. Walle,
MehrRegelung der KVH Hamburg zur QZV-Bildung gemäß 4 Absatz 7 des VM (QZV-Liste) 1.Quartal 2012
Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZVs) RLV - Arztgruppe Art des QZVs Gebührenordnungspositionen des EBM Narkosen bei zahnärztlicher Behandlung Anästhesisten leistungsfallbezogen 05330, 05331, 05340,
MehrFachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen
Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen Versicherter bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 28,32 Versicherter ab Beginn
MehrQZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Stand: 3. Quartal 2017
QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Fachärzte für Innere u. Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte,
MehrQZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Stand: 1. Quartal 2017
QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Fachärzte für Innere u. Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte,
MehrHonorarreform Dr. Uwe Kraffel
Honorarreform 2009 Dr. Uwe Kraffel Grundsätzliches Wegfall der Kopfpauschalen Bundeseinheitlicher Punktwert Inflationsausgleich Morbiditätszuwachs Systematik Alle Zahlungen abzgl. Extrabudgetäres Erhöhung
MehrErgebnisse der Quartalsabrechnung 1/2017. Kassenärztliche Vereinigung Hessen Bereich Honorar & Finanzen Honorarverteilung & Statistik 19.
Ergebnisse der Quartalsabrechnung 1/2017 Kassenärztliche Vereinigung Hessen Bereich Honorar & Finanzen Honorarverteilung & Statistik 19. Juli 2017 Inhalt Entwicklung der Gesamtvergütung 1/2016 bis 1/2017
MehrQZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Stand: 1. Quartal 2019
QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Fachärzte für Innere u. Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte,
MehrErgebnisse der Quartalsabrechnung 3/2018
Ergebnisse der Quartalsabrechnung 3/2018 Kassenärztliche Vereinigung Hessen Geschäftsbereich Honorar & Finanzen Honorarverteilung & Statistik 28. Januar 2019 Inhalt Entwicklung der Gesamtvergütung 3/2017
MehrSystem-Brüche. Arztbezug. HZV weitere Kassen. Laborreform. Neuabschluss vieler HzV-Verträge HZV - AOK. Kündigung vieler HZV-Verträge. VÄndG.
System-Brüche Laborreform HZV weitere Kassen VÄndG HZV - AOK emdoc Kündigung vieler HZV-Verträge Neuabschluss vieler HzV-Verträge 3/08 4/08 1/09 2/09 3/09 4/09 1/10 2/10 3/10 4/10 1/11 2/11 3/11 4/11 1/12
MehrTop 4 Bericht zur Lage
19.06.2013 KVSH-Präsentation Dr. Monika Schliffke Top 4 Bericht zur Lage Abgeordnetenversammlung am 19.06.2013 Dr. Monika Schliffke Hausarzt-EBM Eckpunktebeschluss KBV-VV 01.03.13 Anlage V BMVÄ: Definition
MehrBERUFSVERBAND DEUTSCHER NERVENÄRZTE BVDN
BVDN Der Vorstand Offener Brief an den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen -Herrn Frank Dastych-, -Dr. med. G. Haas-, und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration -Sozialminister
Mehr1. Gesetzliche Norm. Der neue HVM Änderungen für die RLV-Systematik. HVM-Informationsveranstaltung (Hausärzte)
HVM-Informationsveranstaltung (Hausärzte) 12-2018 Der neue HVM Änderungen für die RLV-Systematik Dr. rer. pol. Markus J. Jäckel Hauptabteilungsleiter Abrechnung und Honorarverteilung Dr. Jäckel A/H 1.
MehrNeuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015
Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015
MehrHonorarverteilungsmaßstab 1. Quartal 2015
Hausärzte Die Aufstellung umfasst die für das 1. Quartal 2015 ermittelten Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen des Vorjahresquartals (DFZ AGR VJQ) für die Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen
MehrVergütung haus- und fachärztlicher Leistungen. Anlage 1 Informationen zur Honorarreform 2009
Anlage 1 Informationen zur Honorarreform 2009 Zum 1. Januar 2009 ändert sich die Systematik der vertragsärztlichen Vergütung grundlegend. Die Kopfpauschalen werden durch eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
Mehr10. Landespsychotherapeutentag. Statement zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung im Gesundheitssystem. Berlin,
10. Landespsychotherapeutentag Statement zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung im Gesundheitssystem Berlin, 12.09.2015 Wer ein Statement zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung abgeben
MehrAnlage 3 zum Beschluss Teil F, Abschnitt I.
Anlage 3 zum Beschluss Teil F, Abschnitt I. Beschuss des Bewertungsausschusses gemäß 87b Abs. 4 Satz 1 SGB V zur Berechnung und zur Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nach 87b
MehrRLV QZV Kooperationszuschlag:
RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:
MehrAnlage 5 zum Honorarverteilungsmaßstab der KVSA ab dem 4. Quartal 2013
Anlage 5 zum Honorarverteilungsmaßstab der KVSA ab dem 4. Quartal 2013 Arztgruppen mit QZV Für folgende Arztgruppen werden die jeweils aufgeführten QZV gebildet: Nachfolgende QZV setzen sich systematisch
MehrHonorarverteilung 2017
verteilung 2017 Anzahl Ärzte abgerechnete RLV, qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) Anteil quote für RLV / QZV- (1) (2) (3) (4) (4) / (3) = (5) (6) (6) / (3) = (7) hausärztlicher Versorgungsbereich
MehrFakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg
Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung 2009 Fakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg Dr. Wolfgang Herz Vorstand 19.01.2009 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
MehrQZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Stand: 1. Quartal 2016
QZV, freie und weitere Leistungen außerhalb des RLV der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Fachärzte für Innere u. Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte,
MehrHonorarverteilungsmaßstab 3. Quartal 2017
Die Aufstellung umfasst die für das 3. Quartal 2017 ermittelten Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen des Vorjahresquartals (DFZ AGR VJQ) für die Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen
MehrHonorarverteilungsmaßstab 1. Quartal 2017
Die Aufstellung umfasst die für das 1. Quartal 2017 ermittelten Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen des Vorjahresquartals (DFZ AGR VJQ) für die Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen
MehrHausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung. RLV- Leistungsfall Nr
Stand 18.08.2014 Quartal IV-2014 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie alle
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab
MehrErkennen und Behandeln psychischer Störungen in der Hausarztpraxis - Probleme im Alltag -
Erkennen und Behandeln psychischer Störungen in der Hausarztpraxis - Probleme im Alltag - Dr. med. Cornelia Goesmann Fachärztin für Allgemeinmedizin/Psychotherapie DGPPN Kongress 2012 Berlin 08.10.13 1
MehrÜber uns. med.concept Frankfurt (Oder) GmbH. Stendaler Str.26
Über uns med.concept Frankfurt (Oder) GmbH Beratungsunternehmen für Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer Unternehmenssitz: 15234 Frankfurt (Oder) Stendaler Str.26 bestehend seit: 08/2000 Anzahl
MehrEBM Die Neuregelungen für r die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
EBM 2009 Die Neuregelungen für r die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Bis 31.Dezember 2008 Krankenkassen Pauschale (Mitglieder x Kopfpauschale) Kassenärztliche Vereinigung Prüfung Anerkennung Bewertung
MehrRichtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL)
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Anlage 1a Tumorgruppe 1 (gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle) Anlage 2k (Marfan-Syndrom) Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer
MehrI) Ziffer 1.1wird mit Wirkung ab 01. Januar 2016 geändert und lautet wie folgt:
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gem. 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Gültig ab dem 1. Januar 2016 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrControlling: Chancen, Probleme & Lösungen. - Praxisbericht
Controlling: Chancen, Probleme & Lösungen - Praxisbericht Brilon, 11.02.2011 Welche Daten zu welchem Zweck und wie bekommt man sie? Zweck Wichtige Aufgaben des Controlling: Absicherung der Erwirtschaftung
MehrAktuelle Probleme beim Regelleistungsvolumen
Aktuelle Probleme beim Regelleistungsvolumen Referent: Dr. Paul Harneit Ihr Porträt-Foto 1954 geboren in Port Chester, N.Y., USA 1973 Abitur in Hamburg 1979 1. Staatsexamen in Kiel 1983 2. Staatsexamen
MehrEBM Informationen. 15.Dezember 2008 Hamburg. Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
EBM 2009 Informationen für r Haus- und Kinderä EBM 2009, Informationen für f r Haus- und Kinderä 15.Dezember 2008 Hamburg Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Bis 31.Dezember
MehrVersorgungsindex der KV Bayerns ZI-Fachtagung, 16. Oktober 2012
der KV Bayerns ZI-Fachtagung, 16. Oktober 2012 Referent: Dr. Krombholz Datum: 16.10.2012 Bayern Nordrhein M ü nchen Hamburg, warum? Befund: hausärztlicher Versorgungsauftrag wird nicht gleichermaßen umgesetzt
MehrHonorarverteilungsmaßstab 3. Quartal 2018
Die Aufstellung umfasst die für das 3. Quartal 2018 ermittelten Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen des Vorjahresquartals (DFZ AGR VJQ) für die Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen
MehrGrundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski
Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski Stand: 01.06.2016 Ablauf Allgemeine Informationen zur Honorarsystematik
MehrZukunft der Psychiatrie unter veränderten Rahmenbedingungen Roland Ziemann, BKK LV Niedersachsen-Bremen
Zukunft der Psychiatrie unter veränderten Rahmenbedingungen Roland Ziemann, BKK LV Niedersachsen-Bremen Fachtagung anlässlich des 1. Niedersächsischen Aktionstages für seelische Gesundheit, Delmenhorst,
MehrÄnderungen bei der Laborvergütung ab sowie und Auswirkungen auf Ihre Praxis
Fortbildungsveranstaltung Änderungen bei der Laborvergütung ab 01.12.2012 sowie 01.04.2013 und Auswirkungen auf Ihre Praxis Mittwoch, 15. Mai 2013 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Hotel Maritim, Gelsenkirchen 1
MehrHintergrundinformation
Hintergrundinformation Berlin, 26. September 2018: Der Gesetzgeber plant, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Höchstgrenze für die Zulassung von Arztgruppen, bei denen besonders große
MehrInformationen zur Honorarreform 2009
HONORARREFORM 2009 Stand: 21. November 2008 WAS BRINGT DIE HONORARREFORM FÜR BERLIN? 2009 Informationen zur Honorarreform 2009 Zum 1. Januar 2009 ändert sich die Systematik der vertragsärztlichen Vergütung
MehrHonorarvertragsklausel für Jungpraxis
LSG München, Urteil v. 14.09.2016 L 12 KA 35/15 Titel: Honorarvertragsklausel für Jungpraxis Normenketten: Honorarvertrag 2.1 B Nr. 4 Abs. 2 SGG 143, 144, 151, 153 Abs. 2, 154 Abs. 2, 160 Abs. 2 Nr. 1,
MehrALBIS on WINDOWS. RLV-Statistik
ALBIS on WINDOWS RLV-Statistik Inhaltsverzeichnis 1 RLV 2009 Statistik... 2 1.1 Optionen Statistik RLV-2009... 2 1.1.1 Optionen RLV: Zeitraum... 3 1.1.2 Optionen RLV: Betriebsstätte / Praxis... 4 1.1.3
Mehr3. Ergänzungsvereinbarung
3. Ergänzungsvereinbarung zur Honorarvereinbarung ab 1. Juli 2010 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (nachfolgend KVSH genannt) - einerseits - den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrÄnderung des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM - KVWL)
Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM - KVWL) gültig ab 1. Juli 2018 Der Honorarverteilungsmaßstab der KVWL in der Fassung vom 23.02.2018 (siehe
MehrRegionale Vereinbarung Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) - FAQs - Rahmenbedingungen
entzündliche Darmerkrankungen Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung CED Colitis ulcerosa (CU) und Morbus Crohn (MC) werden als chronisch entzündliche Darmerkrankungen
MehrKV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen. HVM - RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis Stand
KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen HVM - RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis Stand 10.11.2016 Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2016 Die wichtigsten Fakten im Überblick Mengensteuerung:
MehrHonorarermittlung ab 1. Juli Ergänzungsbroschüre QZV (Stand zum 1. April 2012)
Honorarermittlung ab 1. Juli 2010 Ergänzungsbroschüre QZV (Stand zum 1. April 2012) Inhalt Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die
Mehr1. Gesetzliche Norm. Der neue HVM Änderungen für die RLV-Systematik. HVM-Informationsveranstaltung (Fachärzte) /
HVM-Informationsveranstaltung (Fachärzte) 12-2018/01-2019 Der neue HVM Änderungen für die RLV-Systematik Dr. Jäckel A/H 1. Gesetzliche Norm Seite 2 1 Die KVen sind für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
Mehr6. Oktober Gundula Knack. Honorar und Abrechnung von A bis Z
Abrechnungsseminar 6. Oktober 2010 Honorar und Abrechnung von A bis Z Wie lese ich meine Abrechnung? 2010 Abteilungsleiterin der Honorarabteilung 2010 Seite 2 Vortragsgliederung 1.Teil: Allgemeine Übersicht
MehrHerzlich Willkommen zum Vortrag. Informationen für Niederlassungsinteressierte
Herzlich Willkommen zum Vortrag Informationen für Niederlassungsinteressierte Ihre Referenten: Frau Krahe - Abrechnungsberaterin Herr Sybertz - Abrechnungsberater Gesamtvergütung und Honorarverteilungsmaßstab
MehrFAQs zum Pflegeheimvertrag
Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung FAQs zum Pflegeheimvertrag Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Information zum Praxisverbund... 3 1.1 Was ist ein Geriatrischer Praxisverbund (GPV)?...3
MehrRealität der ambulanten psychiatrischen Versorgung. Dr. med. Christa Roth-Sackenheim, BVDP
Realität der ambulanten psychiatrischen Versorgung Dr. med. Christa Roth-Sackenheim, BVDP Dr. med. Frank Bergmann, BVDN 1 Zunehmende Krankheitslastabnehmende Ressourcen 2 Dreijährige Untersuchung bezogen
MehrUmsetzung der Regelleistungsvolumina (RLV) ab Januar 2009 II. Teil (ohne Schmerztherapie)
Umsetzung der Regelleistungsvolumina (RLV) ab Januar 2009 II. Teil (ohne Schmerztherapie) Spezielle Probleme der Fachgruppe Anästhesie bei der Umsetzung der RLV-Systematik Elmar Mertens Version 2.2 Unabhängig
MehrPsychotherapie außerhalb
BVDP und BVDN unterstützen KBV-Beschluss Psychotherapie außerhalb der MGV vergüten! Psychotherapieleistungen werden vor der Trennung der Vergütungsbereiche von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
MehrÜbersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )
Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand 16.06.2010) Abrechnungspositionen / Zuschlagsleistungen im Rahmen der HzV-Verträge, die nur mit Genehmigung / Qualifikation oder Vorhalten möglich sind: Leistung
MehrDr. Dieter Geis Vorsitzender
Dr. Dieter Geis Vorsitzender An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den HzV-Verträgen in Bayern Bayerischer Hausärzteverband e.v. Orleansstr. 6 81669 München Tel 089 / 127 39 27 0 Fax 089 / 127 39 27
MehrBaufehler der Honorarreform 2009 & Aktuelles 2010
& Aktuelles 2010 Dipl. - Ing. Frank Welz Med.concept GmbH Frankfurt (Oder) Brilon, 21.01.2010 RLV- Berechnung bei der KV Mengengesteuerte Gesamtvergütung M-GV Vorwegabzüge Honorarumverteilung hin zu freien
MehrVereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V
3. Nachtrag zur Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
Mehr- Warum wieder etwas Neues? - Was kommt Wie? - Auswirkungen auf Ihre Praxis
0,75 Stunde 1 - Warum wieder etwas Neues? - Was kommt Wie? - Auswirkungen auf Ihre Praxis - MEIN Laborbudget:?? Über- oder Unterschreitung?? woraus erkenne ich das zuverlässig? 2 3 4 E B M 2 0 0 9 (bis
MehrHeilmittelvereinbarung für das Jahr 2018 sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2018 gemäß 84 SGB V
Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel gemäß 84 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Änderungen der Honorarverteilung zum 1. Juli 2010 März 2010 Stabile Regelleistungsvolumen durch neue Verteilungsregeln Zur Stabilisierung der Regelleistungsvolumen (RLV) wird
MehrDie Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM
Fachärzte Stand: November 2013 Wird die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) von der KV eingetragen? Ja. Die KV Nordrhein setzt bei Vorliegen der Voraussetzungen die PFG automatisch zu.
MehrBERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr.med.Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München
1 BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr.med.Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München Wir begrüßen das Vorhaben der KBV den EBM neu zu gestalten. Ebenso wie
MehrHESSISCHER LANDTAG. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entscheidet auf der Basis der geltenden Bedarfsplanungs-Richtlinie
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/4580 04. 04. 2017 Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer, Decker, Frankenberger und Gremmels (SPD) vom 23.02.2017 betreffend neurologische Versorgung in Stadt
MehrSehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der neue EBM Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013 in Kraft.
Der neue Hausarzt-EBM in Kürze AB 1. 10. 2013 STAND JULI 2013 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der neue EBM Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013
MehrHonorarzusammenstellung
KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Honorarzusammenstellung Honorarsystematik 2016
MehrHonorarreform 2009 Euro-EBM, Regelleistungsvolumen und deren Auswirkungen auf die GKV-Vergütung
Honorarreform Euro-EBM, Regelleistungsvolumen und deren Auswirkungen auf die GKV-Vergütung RLV - Ärzte GKV-Vergütung Jeder Arzt erhält ein individuelles Regelleistungsvolumen in EURO Produkt aus eigener
MehrKriterien für die Erteilung einer Befugnis zur Leitung der Weiterbildung zum. Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
Kriterien für die Erteilung einer Befugnis zur Leitung der Weiterbildung zum Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen Für die allgemeinen Bestimmungen wird auf die 5 und 6 der Weiterbildungsordnung
MehrTagung des SchmerzNetzNRW eg, Köln,
Tagung des SchmerzNetzNRW eg, Köln, 11.9.2010 Die Versorgung chronischer Schmerzpatienten aus Sicht der KVNo Frank Bausch KV Nordrhein Consult Genehmigungen und abgerechnete Leistungen 133 Genehmigungen
MehrFAQ Akupunktur Stand April 2010
FAQ Akupunktur Stand April 2010 Akupunktur als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Katalog der häufigsten Fragen (FAQ) Fragestellung Für welche Indikationen kann die Akupunktur als GKV-Leistung
Mehr