Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/915. Unterrichtung. Die Präsidentin Hannover, den des Niedersächsischen Landtages
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- Jürgen Schumacher
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1 Unterrichtung Die Präsidentin Hannover, den des Niedersächsischen Landtages /1.2 Rechnungslegung der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages für den Zeitraum vom bis zum (17. Wahlperiode) sowie vom bis zum (18. Wahlperiode) Gemäß 33 b des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 129), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 61), veröffentliche ich hiermit die nachstehenden Rechnungen, die mir die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode über ihre Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum vom bis zum vorgelegt haben. Zusätzlich veröffentliche ich die Rechnung der SPD-Fraktion für den Zeitraum vom bis zum (18. Wahlperiode). Die übrigen Fraktionen des Landtages der 18. Wahlperiode machen von der Möglichkeit Gebrauch, die Rechnungslegung für die Zeit vom bis zum mit der Rechnungslegung für das Jahr 2018 zu verbinden ( 33 a Abs. 1 Satz 4 NAbgG). Dr. Gabriele Andretta 1
2 Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben der Fraktion vom bis zum gemäß 33 a des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) 1. Einnahmen a) Zuschüsse gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ,00 b) Entnahme aus den aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 4 NAbgG gebildeten Rücklagen der Vorjahre ,53 c) sonstige Einnahmen, die sich mittelbar aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ergeben (z. B. Verkaufserlöse, Zinserträge) 1 543,34 d) Einnahmen, die in keinem Zusammenhang mit den zu a bis c genannten Einnahmen stehen ,74 Summe: ,61 2. Ausgaben a) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion, insgesamt ,10 davon - für den Fraktionsvorsitzenden ,45 - für fünf stellvertretende Fraktionsvorsitzende ,75 - für zehn Arbeitskreisvorsitzende ,00 - für den Parlamentarischen Geschäftsführer ,90 b) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für sonstige Dienst- und Werkleistungen, die ein Fraktionsmitglied seiner Fraktion erbracht hat (Gesamtbetrag) 0,00 c) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeiter ,72 (Der Fraktion gehörten am elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A 13 entsprechende oder höhere Vergütung erhalten haben, und zweiundzwanzig sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.) 2
3 d) Ausgaben für Veranstaltungen und für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente ,00 e) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ,99 f) Ausgaben für Investitionen 6 037,92 g) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes ,88 h) Zuführung zu den Rücklagen 0,00 i) Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit den unter 1 a bis c genannten Einnahmen stehen 0,00 Summe: ,61 3. Rücklagen nach 31 Abs. 4 NAbgG aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG Bestand am ,17 Bestand am ,64 Die Rücklagen sind in voller Höhe für Personalkosten gebildet. 4. Vermögen/Aktiva am am a) Geldbestände , ,11 b) aus Zuschüssen nach 31 Abs. 1 NAbgG beschafftes Inventar , ,00 c) sonstige Vermögensgegenstände , ,81 d) Rechnungsabgrenzung , ,82 Summe: , ,74 5. Schulden/Passiva am am a) Rücklagen , ,17 b) Sonderposten für Anschaffungen , ,00 c) sonstige Verbindlichkeiten , ,59 d) Rechnungsabgrenzung 0, ,98 Summe: , ,74 Hannover, den 20. Februar 2018 Björn Thümler ehemals Fraktionsvorsitzender Heiner Schönecke weiteres Fraktionsmitglied 3
4 Prüfungsvermerk Nach pflichtgemäßer Prüfung aufgrund der Bücher und Schriften der Fraktion sowie der von dem Vorstand erteilten Erklärungen und Nachweise wird bestätigt, dass die Zuschüsse an die Fraktionen zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs ausschließlich für die in 31 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) genannten Zwecke verwendet worden sind. Die Rechnungslegung der Fraktion ( 33 a NAbgG) entspricht den Vorschriften der 33, 33 a Abs. 3 und 4 NAbgG. Hannover, den 20. Februar 2018 Hindenburg Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weydandt Wirtschaftsprüfer Heberling Wirtschaftsprüfer 4
5 Fraktion der SPD im Niedersächsischen Landtag Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben der Fraktion vom bis zum gemäß 33 a des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) 1. Einnahmen a) Zuschüsse gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ,00 b) Entnahme aus den aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 4 NAbgG gebildeten Rücklagen der Vorjahre ,73 c) sonstige Einnahmen, die sich mittelbar aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ergeben (z. B. Verkaufserlöse, Zinserträge) ,10 d) Einnahmen, die in keinem Zusammenhang mit den zu a bis c genannten Einnahmen stehen ,85 Summe: ,68 2. Ausgaben a) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion, insgesamt ,48 davon - für eine Fraktionsvorsitzende ,07 - für vier ( ) bzw. sechs ( ) stellvertretende Fraktionsvorsitzende ,94 - für sieben ( ) bzw. fünf ( ) Vorstandsmitglieder ,40 - für drei Arbeitsgruppensprecher ( ) 6 690,00 - für einen Parlamentarischen Geschäftsführer ,07 b) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für sonstige Dienst- und Werkleistungen, die ein Fraktionsmitglied seiner Fraktion erbracht hat (Gesamtbetrag) 0,00 c) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeiter ,50 (Der Fraktion gehörten am zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A 13 entsprechende oder höhere 5
6 Vergütung erhalten haben, und vierzehn sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.) d) Ausgaben für Veranstaltungen und für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente ,12 e) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ,06 f) Ausgaben für Investitionen ,85 g) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes ,67 h) Zuführung zu den Rücklagen 0,00 i) Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit den unter 1 a bis c genannten Einnahmen stehen 0,00 Summe: ,68 3. Rücklagen nach 31 Abs. 4 NAbgG aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG Bestand am ,12 Bestand am ,39 Davon entfallen auf folgende Zwecke: a) Personalkosten ,39 b) Veranstaltungen ,00 c) Öffentlichkeitsarbeit ,00 d) laufender Geschäftsbetrieb ,00 4. Vermögen/Aktiva am am a) Geldbestände , ,87 b) aus Zuschüssen nach 31 Abs. 1 NAbgG beschafftes Inventar , ,02 c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,78 d) Rechnungsabgrenzung 4 967, ,18 Summe: , ,85 5. Schulden/Passiva am am a) Rücklagen , ,12 b) Sonderposten für aus Zuschüssen nach 31 Abs. 1 NAbgG beschafftes Inventar , ,02 c) Rückstellungen , ,00 d) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 6
7 e) sonstige Verbindlichkeiten , ,71 f) Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 Summe , ,85 Hannover, den 12. März 2018 Johanne Modder Fraktionsvorsitzende Grant Hendrik Tonne weiteres Fraktionsmitglied 7
8 Fraktion der SPD im Niedersächsischen Landtag Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben der Fraktion vom bis zum gemäß 33 a des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) 1. Einnahmen a) Zuschüsse gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ,00 b) Entnahme aus den aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 4 NAbgG gebildeten Rücklagen der Vorjahre 0,00 c) sonstige Einnahmen, die sich mittelbar aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ergeben (z. B. Verkaufserlöse, Zinserträge) 229,39 d) Einnahmen, die in keinem Zusammenhang mit den zu a bis c genannten Einnahmen stehen 3 907,50 Summe: ,89 2. Ausgaben a) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion, insgesamt ,71 davon - für eine Fraktionsvorsitzende 4 168,37 - für sechs stellvertretende Fraktionsvorsitzende ,22 - für fünf Vorstandsmitglieder 4 113,75 - für einen Parlamentarischen Geschäftsführer 3 049,37 b) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für sonstige Dienst- und Werkleistungen, die ein Fraktionsmitglied seiner Fraktion erbracht hat (Gesamtbetrag) 0,00 c) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeiter ,96 (Der Fraktion gehörten am zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A 13 entsprechende oder höhere Vergütung erhalten haben, und zwölf sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.) 8
9 d) Ausgaben für Veranstaltungen und für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente 4 536,81 e) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit 1 819,54 f) Ausgaben für Investitionen 0,00 g) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes ,57 h) Zuführung zu den Rücklagen ,30 i) Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit den unter 1 a bis c genannten Einnahmen stehen 0,00 Summe: ,89 3. Rücklagen nach 31 Abs. 4 NAbgG aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG Bestand am ,39 Bestand am ,69 Davon entfallen auf folgende Zwecke: a) Personalkosten ,69 b) Veranstaltungen ,00 c) Öffentlichkeitsarbeit ,00 d) laufender Geschäftsbetrieb ,00 4. Vermögen/Aktiva am am a) Geldbestände , ,16 b) aus Zuschüssen nach 31 Abs. 1 NAbgG beschafftes Inventar , ,91 c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,59 d) Rechnungsabgrenzung 5 645, ,49 Summe: , ,15 5. Schulden/Passiva am am a) Rücklagen , ,39 b) Sonderposten für aus Zuschüssen nach 31 Abs. 1 NAbgG beschafftes Inventar , ,91 c) Rückstellungen , ,45 d) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 e) sonstige Verbindlichkeiten 4 610, ,40 f) Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 9
10 Summe , ,15 Hannover, den 12. März 2018 Johanne Modder Fraktionsvorsitzende Wiard Siebels weiteres Fraktionsmitglied Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß 33 Abs. 5 NAbgG Wir haben die Rechnungslegungen - bestehend aus Vermögensrechnung und Einnahmen- und Ausgabenrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Hannover, für die Rechnungsjahre vom 1. Januar 2017 bis zum 30. November 2017 und vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung der Rechnungslegungen nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Vorschriften der 33, 33 a Abs. 3 und 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Fraktion. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Rechnungslegungen unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung der Rechnungslegungen sinngemäß nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Rechnungslegungen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Fraktion sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Rechnungslegung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Fraktion sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Rechnungslegung. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Rechnungslegungen der Fraktion für die Rechnungsjahre vom 1. Januar 2017 bis zum 30. November 2017 und vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2017 über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensrechnungen zum 30. November 2017 und zum 31. Dezember 2017 den Vorschriften der 33, 33 a Abs. 3 und 4 NAbgG. Hannover, den 12. März 2018 ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cornelia Debus Wirtschaftsprüferin Hille Behrens Wirtschaftsprüferin 10
11 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben der Fraktion vom bis zum gemäß 33 a des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) 1. Einnahmen a) Zuschüsse gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ,00 b) Entnahme aus den aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 4 NAbgG gebildeten Rücklagen der Vorjahre ,43 c) sonstige Einnahmen, die sich mittelbar aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ergeben (z. B. Verkaufserlöse, Zinserträge) ,26 d) Einnahmen, die in keinem Zusammenhang mit den zu a bis c genannten Einnahmen stehen ,29 Summe: ,98 2. Ausgaben a) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion, insgesamt ,00 davon - für die Fraktionsvorsitzende ,00 b) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für sonstige Dienst- und Werkleistungen, die ein Fraktionsmitglied seiner Fraktion erbracht hat 0,00 c) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeiter ,82 (Der Fraktion gehörten am elf Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A 13 entsprechende oder höhere Vergütung erhalten haben, sowie acht weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an) 1. 1 Eine der Besoldungsstufe A 13 entsprechende Vergütung wurde angenommen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ein Gehalt bezieht, das einer Vergütung nach TV-L für die Entgeltgruppe 13 in Stufe 5 entspricht. 11
12 d) Ausgaben für Veranstaltungen und für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente ,02 e) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ,57 f) Ausgaben für Investitionen ,44 g) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes ,87 h) Zuführung zu den Rücklagen 0,00 i) Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit den unter 1 a bis c genannten Einnahmen stehen ,26 Summe: ,98 3. Rücklagen nach 31 Abs. 4 NAbgG aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG Bestand am ,98 Bestand am ,55 Davon entfallen auf folgende Zwecke: a) Personalausgaben ,98 b) Veranstaltungen ,00 c) Investitionen ,57 d) laufender Geschäftsbetrieb ,00 4. Vermögen/Aktiva am am a) Geldbestände , ,95 b) aus Zuschüssen nach 31 Abs. 1 NAbgG beschafftes Inventar , ,00 c) Sonstige Vermögensgegenstände , ,59 d) Rechnungsabgrenzung 909,19 636,36 Summe: , ,90 5. Schulden/Passiva am am a) Rücklagen , ,98 b) Sonderposten für aus Zuschüssen nach 31 Abs. 1 NAbgG beschafftes Inventar , ,00 c) Rückstellungen , ,33 d) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 e) sonstige Verbindlichkeiten , ,59 12
13 f) Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 Summe: , ,90 Hannover, den 23. Februar 2018 Anja Piel Fraktionsvorsitzende Miriam Staudte weiteres Fraktionsmitglied Prüfungsvermerk gemäß 33 Abs. 5 NAbgG Wir haben die Rechnungslegung - bestehend aus Vermögensrechnung und Einnahmen- und Ausgabenrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, Hannover, für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 30. November 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung der Rechnungslegung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Vorschriften der 33, 33 a Abs. 3 und 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Fraktion. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Rechnungslegung unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung der Rechnungslegung sinngemäß nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Rechnungslegung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Fraktion sowie die Erwartung über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung und Rechnungslegung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Fraktion sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Rechnungslegung. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Rechnungslegung der Fraktion über die Einnahmen und Ausgaben für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 30. November 2017 sowie die Vermögensrechnung zum 30. November 2017 den Vorschriften der 33, 33 a Abs. 3 und 4 NAbgG. Hannover, den 23. Februar 2018 FB Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rühmkorb Wirtschaftsprüfer 13
14 Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben der Fraktion vom bis zum gemäß 33 a des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) 1. Einnahmen a) Zuschüsse gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ,00 b) Entnahme aus den aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 4 NAbgG gebildeten Rücklagen der Vorjahre ,79 c) sonstige Einnahmen, die sich mittelbar aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG ergeben (z. B. Verkaufserlöse, Zinserträge) ,46 d) Einnahmen, die in keinem Zusammenhang mit den zu a bis c genannten Einnahmen stehen 0,00 Summe: , Ausgaben a) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion, insgesamt ,50 davon - für den Fraktionsvorsitzenden ,30 - für zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende ,25 - für einen Parlamentarischen Geschäftsführer ,95 b) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für sonstige Dienst- und Werkleistungen, die ein Fraktionsmitglied seiner Fraktion erbracht hat (Gesamtbetrag) 0,00 c) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeiter ,57 (Der Fraktion gehörten am eine Mitarbeiterin und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A 13 entsprechende oder höhere Vergütung erhalten haben, und dreizehn sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Die Einstufung orientiert sich an einem normierten Wert, der der Tabelle der Durchschnittssätze zur Aufstellung der Haushaltspläne entspricht.)
15 d) Ausgaben für Veranstaltungen und für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente ,75 e) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ,91 f) Ausgaben für Investitionen 6 092,39 g) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes ,10 h) Zuführung zu den Rücklagen ,03 i) Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit den unter 1 a bis c genannten Einnahmen stehen 0,00 Summe: ,25 3. Rücklagen nach 31 Abs. 4 NAbgG aus Zuschüssen gemäß 31 Abs. 1 NAbgG Bestand am ,79 Bestand am ,03 Davon entfallen auf folgende Zwecke: a) Allgemeines ,03 4. Vermögen/Aktiva am am a) Geldbestände , ,29 b) aus Zuschüssen nach 31 Abs. 1 NAbgG beschafftes Inventar 5 230, ,37 c) Sonstige Vermögensgegenstände , ,27 d) Rechnungsabgrenzung 2 436, ,56 Summe: , ,49 5. Schulden/Passiva am am a) Rücklagen , ,79 b) Sonderposten für aus Zuschüssen nach 31 Abs. 1 NAbgG beschafftes Inventar 5 230, ,37 c) Rückstellungen 0,00 0,00 d) sonstige Verbindlichkeiten , ,33 e) Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 Summe: , ,49 15
16 Hannover, den 8. Februar 2018 Dr. Stefan Birkner Fraktionsvorsitzender Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Prüfungsvermerk Wir haben die Rechnungslegung - bestehend aus Vermögensrechnung und Einnahmen- und Ausgabenrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Hannover, für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis zum 30. November 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung der Rechnungslegung nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Vorschriften der 33, 33 a Abs. 3 und 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Fraktion. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Rechnungslegung unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung der Rechnungslegung sinngemäß nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Rechnungslegung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Fraktion sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Rechnungslegung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung der Fraktion sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Rechnungslegung. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Rechnungslegung der Fraktion für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis zum 30. November 2017 über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensrechnung zum 30. November 2017 den Vorschriften der 33, 33 a Abs. 3 und 4 NAbgG. Hannover, den 23. Februar 2018 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilfried Steinke Wirtschaftsprüfer Christian Fröhlich Wirtschaftsprüfer 16 (Verteilt am )
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