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1 C 338/130 Amtsblatt der Europäischen Union BERICHT über den Jahresabschluss 2009 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums (2010/C 338/23) INHALT Ziffer Seite EINLEITUNG ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT SONSTIGE BEMERKUNGEN Tabelle Antworten des Zentrums

2 Amtsblatt der Europäischen Union C 338/131 EINLEITUNG 1. Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend das Zentrum ) mit Sitz in Thessaloniki wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates ( 1 ) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Unionsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme ( 2 ). 2. Der Haushalt 2009 des Zentrums belief sich auf 18,5 Millionen EUR gegenüber 18,3 Millionen EUR im Vorjahr. Die Anzahl der vom Zentrum zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 129 gegenüber 128 im Vorjahr. sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse ( 9 ) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Verantwortung des Hofes 6. Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG 3. Gemäß Artikel 287 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüfte der Hof die Jahresrechnung ( 3 ) des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss ( 4 ) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug ( 5 ) für das am 31. Dezember 2009 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge. 7. Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer des IFAC ( 10 ) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. 4. Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates ( 6 ) vorgelegt. Verantwortung des Direktors 5. In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus ( 7 ). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung ( 8 ) der entsprechenden Organisationsstruktur ( 1 ) ABl. L 39 vom , S. 1. ( 2 ) In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt. ( 3 ) Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und in zusammengefasster Form über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten. ( 4 ) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen. ( 5 ) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang. ( 6 ) ABl. L 248 vom , S. 1. ( 7 ) Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 (ABl. L 357 vom , S. 72). ( 8 ) Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/ Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass aufgrund von Betrug oder Fehlern der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses. 9. Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile. ( 9 ) Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom , S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrums aufgenommen wurden. ( 10 ) ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

3 C 338/132 Amtsblatt der Europäischen Union Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 10. Nach Auffassung des Hofes stellt der Jahresabschluss ( 11 ) des Zentrums seine Finanzlage zum 31. Dezember 2009 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge 11. Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2009 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. 12. Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht in Frage. BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FI NANZMANAGEMENT 13. Das Zentrum übertrug 0,4 Millionen EUR seiner Mittel des Jahres 2009 für Titel II Verwaltungsausgaben (31 %); davon entsprachen 0,3 Millionen EUR Mittelbindungen, die zu keinen Zahlungen geführt haben und hauptsächlich Tätigkeiten in Verbindung mit dem Haushaltsjahr 2010 betrafen. Die annullierten Zahlungsermächtigungen für Titel III Operative Ausgaben, die im Rahmen getrennter Mittel verwaltet werden, beliefen sich auf 1,6 Millionen EUR; dieser Betrag entspricht 24 % der gesamten Mittel für operative Ausgaben. Das Zentrum sollte die Planung und Überwachung von Tätigkeiten weiter verbessern, um die verfügbaren Mittel möglichst umfassend auszuschöpfen und dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit besser Rechnung zu tragen. 14. Das Zentrum erhielt jährliche Beiträge ( 12 ), die es in seinem Haushalt als zweckgebundene Einnahmen von Norwegen und Island für deren Teilnahme an den Tätigkeiten des Zentrums verbuchte. Die Beiträge für die Jahre in Höhe von 1,2 Millionen EUR wurden nicht verwendet, sondern übertragen. Das Zentrum sollte Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Beiträge auf einer jährlichen Basis zu gleichen Anteilen wie der Zuschuss der Kommission verwendet werden. 15. Im Jahr 2009 wurden 43 Mittelübertragungen n Höhe von 0,7 Millionen EUR vorgenommen, ohne den Verwaltungsrat zu einem angemessenen Zeitpunkt darüber zu informieren. Außerdem wurden Übertragungen innerhalb von Haushaltstiteln, die mehr als 10 % der jährlichen Mittelausstattung der Haushaltslinie, aus der die Übertragungen ( 13 ) getätigt wurden, ausmachten, dem Verwaltungsrat nicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Haushaltsgrundsätze der Spezialität und der Transparenz sollten daher strenger befolgt werden. SONSTIGE BEMERKUNGEN 16. Bei den Personalausleseverfahren wurden weder die Gewichtung der Auswahlkriterien noch die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen zu erreichende Mindestpunktzahl bestimmt ( 14 ). Außerdem wurden die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen erst nach Erstellung einer Auswahlliste der Bewerber festgelegt. Diese Vorgehensweisen gefährden die Transparenz der Einstellungsverfahren. Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 14. und 16. September 2010 in Luxemburg angenommen. Für den Rechnungshof Vítor Manuel da SILVA CALIRA Präsident ( 11 ) Die endgültige Jahresrechnung wurde am 11. Juni 2010 erstellt und ging beim Hof am 25. Juni 2010 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: europa.eu oder ( 12 ) Wert: rund 0,4 Millionen EUR pro Jahr. ( 13 ) Zwei (Gesamtwert: EUR und EUR) der sieben Übertragungen innerhalb von Haushaltstiteln. ( 14 ) Es wurden vier Personalausleseverfahren geprüft, und die festgestellten Probleme traten systematisch auf.

4 Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt. (Artikel 166 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Tabelle Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki) Zuständigkeiten des Zentrums (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates) Ziele des Zentrums Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Förderung der Berufsbildung liefert das Zentrum den politischen Entscheidungsträgern, Berufsbildungsforschern und -praktikern Informationen zur Förderung eines besseren Verständnisses des Bildungswandels, um angemessenere Entscheidungen im Hinblick auf künftige Maßnahmen zu ermöglichen. Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung und die ständige Weiterbildung auf Unionsebene zu fördern und weiterzuentwickeln. Aufgaben Erstellung einer ausgewählten Dokumentation und Auswertung von Daten; Beitrag zur Entwicklung und Koordinierung der Forschung; Gewährleistung der Verbreitung zweckdienlicher Informationen; Förderung und Unterstützung von Initiativen, durch die eine konzertierte Lösung der Probleme der Berufsbildung erleichtert werden kann; Bildung eines Treffpunkts für ein breites und gemischtes Publikum. Leitungsstruktur 1 Verwaltungsrat Zusammensetzung Pro Mitgliedstaat: ein Regierungsvertreter; ein Vertreter der Arbeitgeberverbände; ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen sowie drei Vertreter der Kommission. 2 Vorstand Bestehend aus dem Vorsitzenden und den drei stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats (jeweils einer aus jeder der drei Gruppen), den Koordinatoren der Gruppen und einem Vertreter der Kommission. 3 Direktor Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Er setzt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands um und leitet das Zentrum. 4 Interne Revision Interner Auditdienst der Kommission. Dem Zentrum für 2009 zur Verfügung gestellte Mittel Haushalt: 18,53 Millionen EUR (18,35 Millionen EUR), Unionszuschuss ( 1 ): 97 % (97 %). Personalbestand am 31. Dezember 2009: Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 101 (99), davon besetzt: 96 (97), sonstiges Personal: Vertragspersonal: 26 (25), abgeordnete nationale Sachverständige : 7 (6). Personalbestand insgesamt: 129 (128). Davon entfallen auf: operative Tätigkeiten: 88, administrative Tätigkeiten: 41 (im Jahr 2008: operative Tätigkeiten: 87 administrative Tätigkeiten: 41). Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2009 (wesentliche Ergebnisse) Höhepunkte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms 2009, das auf vier Prioritäten beruht (Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der europäischen Berufsbildungspolitik; Auswertung europäischer Trends und Herausforderungen bei Qualifikationen, Kompetenzen und Lernen; Bewertung des Nutzens der beruflichen Bildung; Aufwertung des Profils der beruflichen Bildung): Der Bericht über die Berufsbildungpolitik 2008 wurde veröffentlicht und im März auf einer hochrangigen Konferenz erörtert. Die Ergebnisse spiegeln den Fortschritt des Prozesses von Kopenhagen wider und bieten Informationen zur Erörterungen einer zukünftigen Strategie. Der Bericht 2010 wurde gemeinsam mit der Europäischen Kommission und der künftigen EU- Präsidentschaft Belgiens vorbereitet. Es wurden Fragebogen versandt, zum ersten Mal auch direkt an die Sozialpartner. Berufliche Bildung in Europa, aktualisierte Systembeschreibungen für 23 Länder. Bei Konferenzen anlässlich der schwedischen Präsidentschaft wurden Berufsbildungsmaßnahmen für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung in den Mitgliedstaaten als Antwort auf die Krise zusammengestellt, analysiert und verbreitet. Enge Zusammenarbeit mit beiden EU-Präsidentschaften hinsichtlich der Vorbereitung und des Inhalts von Veranstaltungen im Bereich berufliche Bildung. Bereitstellung von Informationen zum Programm im Bereich Qualifikationen, Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Mitteilung Neue Amtsblatt der Europäischen Union C 338/133

5 Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags Zuständigkeiten des Zentrums (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates) Leitungsstruktur 5 Externe Kontrolle Rechnungshof. 6 Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates. Dem Zentrum für 2009 zur Verfügung gestellte Mittel Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2009 (wesentliche Ergebnisse) Kompetenzen für neue Beschäftigungen (Ergebnisse zu den Bereichen Prognosen zu Qualifikationsangebot, Antizipierung beruflicher Qualifikationserfordernisse, Qualifikationsungleichgewich t). Verbreitung der Ergebnisse bei hochrangigen Politikveranstaltungen (Europäisches Parlament, Wirtschaftsund Sozialausschuss, Präsidentschaften usw.); diesbezügliche Unterstützung durch die Arbeit zu Lernergebnissen, zur Validierung von nicht formal erworbenen Kompetenzen und zu Berufs- und Ausbildungsstandards. Inhaltliche Unterstützung von Berufsbildungsthemen der Planung 2010 für die Berufsbildung und Weiterbildung. Insbesondere Umsetzung des EQR Unterstützung der Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen, Tätigkeiten zu den Bereichen Entwicklung und Umsetzung des ECVET/ EQARF, Beratung, und Lehrkräfte und Ausbilder in der Berufsbildung. Europass: die Akzeptanz durch die Bürger wächst beständig. Seit der Einführung wurden 7 Millionen Dokumente online ausgefüllt, und jeden Monat werden ca Europass-Lebensläufe online bearbeitet. Veröffentlichung des 4. Berufsbildungsforschungsberichts: Modernising VET (Modernisierung der beruflichen Bildung); inhaltliche Arbeit zu den Themen ältere Erwerbspersonen, aktives Altern und Berufsbildungsfinanzierung. Verbreitung der Arbeit zu den Themen innovative Finanzierungskonzepte, Kostenteilung und (steuerliche) Anreize für Lernende und Unternehmen. Forschungsprojekt zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen der beruflichen Bildung, um Entscheidungen in Bezug auf Investitionen in die Berufsbildung zu untermauern. Erfolgreiche Koordinierung C 338/134 Amtsblatt der Europäischen Union

6 Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags Zuständigkeiten des Zentrums (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates) Leitungsstruktur Dem Zentrum für 2009 zur Verfügung gestellte Mittel Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2009 (wesentliche Ergebnisse) des Studienbesuchsprogramms mit über 245 Besuchen im akademischen Jahr 2008/2009. Umsetzung einer nutzerorientierten Kommunikationsstrategie, Übergang zu elektronischen Veröffentlichungen, um auf veränderte Erfordernisse zu reagieren, Verzögerungen zu minimieren und wirtschaftlich zu verfahren. Einführung des neuen Webportals im Dezember Entwicklung eines Leistungserfassungssystems (Performance measurement system) abgeschlossen. Die Indikatoren zeigen Outputs, Ergebnisse und Wirkungen an. Im Bericht über die tätigkeitsbezogene Haushaltsplanung sind die Mittel nach Tätigkeiten aufgelistet. Wirkung 2009 auf organisatorischer Ebene: Das Zentrum wurde in 32 EU-Strategiepapieren erwähnt (2008: 21). Weitere Informationen und Messungen der Indikatoren sind im Jährlichen (Tätigkeits-) Bericht 2009 verfügbar. Quelle: Angaben des Zentrums. ( 1 ) Anmerkung: Der Unionsbeitrag umfasst sowohl den Zuschuss der Union als auch den Berichtigungs- und Nachtragshaushalt. (In der Tabelle 2008 wurde der Berichtigungs- und Nachtragshaushalt nicht erfasst, daher belief sich der angegebene Prozentsatz auf nur 93 %.) Amtsblatt der Europäischen Union C 338/135

7 C 338/136 Amtsblatt der Europäischen Union ANTWORTEN S ZENTRUMS 13. Das Zentrum nimmt die Bemerkung des Rechnungshofes zur Kenntnis und wird weiterhin daran arbeiten, den Umfang der übertragenen und der verfallenen Mittel einzudämmen. Insbesondere hat das Zentrum im Juni 2009 ein System eingeführt, mit dem die Nutzung der Zahlungsermächtigungen unter Titel III genauer mitverfolgt werden kann. Das Personal ist hierüber informiert worden. 14. Das Zentrum hat sich auf einen Plan verständigt (im Mai 2010), der es ihm ermöglichen wird, den Bemerkungen des Hofes ab 2013 vollständig nachzukommen. Im Haushaltsplan 2010 wurden bereits Linien eingerichtet, die eine allgemeine Verteilung dieser Beiträge erlauben. 15. Um den Verwaltungsaufwand zu erleichtern, wurde angesichts der zahlreichen Haushaltslinien mit relativ kleinen Beträgen die Annahme durch den Verwaltungsrat nur erbeten, wenn sich die Übertragung auf mehr als 10 des Betrags eines Kapitels belief. Im Juni 2010 hat das Zentrum den Verwaltungsrat umfassend über die Mittelübertragungen der Jahre 2009 und 2010 informiert. Es wird ihn auch weiterhin regelmäßig über alle Übertragungen unterrichten. 16. Das Zentrum wird seine Stellenausschreibungen künftig anders formulieren, um den Kandidaten klare Angaben zu machen, unter welchen Bedingungen sie zur Vorauswahl zugelassen werden. Auf die Bemerkungen des Hofes hin arbeitet das Zentrum nun, seit Juni 2010, die Fragen für schriftliche Tests und Einstellungsgespräche vor der Vorauswahlphase aus.

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