Die hessische Sozialgerichtsbarkeit 2018/2019
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1 HESSISCHES LANDESSOZIALGERICHT Die hessische Sozialgerichtsbarkeit 2018/2019 DIE SOZIALGERICHTSBARKEIT IN HESSEN
2 Herausgeber: Hessisches Landessozialgericht Steubenplatz Darmstadt Redaktion: Dr. Jutta Mauer Gestaltung: Silke Freit Stand: März 2019
3 2 Übersicht I. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit Geschäftsentwicklung Überblick 3 a) Eingänge 3 b) Erledigungen 3 c) Richterplanstellen 3 d) Bestand anhängiger Verfahren 3 2. Die hessischen Sozialgerichte 4 a) Allgemein 4 b) Verfahrensdauer 4 c) Verfahren der Grundsicherung 4 Diagramm: Eingänge 2003 bis Diagramm: Erledigungen 2003 bis Diagramm: Richterplanstellen 2003 bis d) Eingangszahlen nach Rechtsgebieten 8 Diagramm 9 3. Das Hessische Landessozialgericht 10 a) Allgemein 10 b) Verfahrensdauer 10 c) Verfahren der Grundsicherung 10 Diagramm: Eingänge 2003 bis Diagramm: Erledigungen 2003 bis d) Eingangszahlen nach Rechtsgebieten 13 Diagramm 14 II. Ereignisse und Projekte in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit Elektronischer Rechtsverkehr Güterichterliche Verfahren Dr. Alexander Seitz ist Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Die Sozialgerichte in Marburg und Kassel sind umgezogen Chinesische Delegation besucht Hessisches Landessozialgericht Ausstellungen im Landessozialgericht SachverständigenSymposium am 5. Juni KarriereTag am 18. Juni III. Wir über uns Eigenständige Gerichtsbarkeit Die Sozialgerichtsbarkeit in Hessen Das sozialgerichtliche Verfahren Die sachliche Zuständigkeit 19 Presseinformationen
4 3 I. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit Geschäftsentwicklung Überblick a) Eingänge Im Jahr 2018 sind an den hessischen Sozialgerichten (1. Instanz) neue Verfahren (Klage und Eilverfahren) eingegangen. Dies bedeutet einen enormen Anstieg von 24 % gegenüber dem Jahr 2017 ( neue Verfahren) und die höchste Eingangszahl seit Be stehen der hessischen Sozialgerichtsbarkeit. Beim Landessozialgericht (2. Instanz) sind neue Verfahren im vergangenen Jahr eingegangen. Im Vergleich zum Jahr 2017 (1.995 neue Verfahren) entspricht dies einem Anstieg von 14 % und bedeutet eine vergleichbar hohe Eingangszahl wie in den Jahren 2009 und b) Erledigungen Die hessischen Sozialgerichte haben im Jahr Verfahren erledigt (2017: ). Am Landessozialgericht konnten im vergangenen Jahr Verfahren abge schlossen werden (2017: 2.236). c) Richterplanstellen Im Jahr 2018 standen den Sozialgerichten 77 Richterplanstellen (wie im Jahr 2017) zu züglich 2 befristete Richterplanstellen und dem Landessozialgericht 32 Richterplanstel0 len zur Verfügung (2017: 33 Richterplanstellen; 2014: 34 Richterplanstellen). d) Bestand anhängiger Verfahren Der Bestand anhängiger Verfahren bei den Sozialgerichten betrug Ende des vergangenen Jahres Verfahren (2017: ). Am Landessozialgericht waren Ende des vergan genen Jahres noch Verfahren anhängig (2017: 1.958).
5 4 2. Die hessischen Sozialgerichte An den Sozialgerichten (1. Instanz) hat sich die Geschäftssituation in den Jahren 2009 bis 2018 wie folgt entwickelt: a) Allgemein Verfahren einschließlich einstweiliger Rechtsschutz Eingänge Erledigungen Bestand am b) Verfahrensdauer Die Klageverfahren konnten im Jahr 2018 im Durchschnitt innerhalb von 17,1 Monaten abgeschlossen werden (2017: 15,8 Monate). Die Eilverfahren wurden innerhalb von 1,3 Monaten erledigt (2017: 1,4 Monate). c) Verfahren der Grundsicherung (SGB II, SGB XII und AsylbLG) In den Rechtsgebieten Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II Hartz IV ) sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII Sozialhilfe) einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) liegen folgende Bestände und Eingänge vor: Verfahren der Grundsicherung SGB II Einstweiliger Rechtsschutz SGB II Hauptsache4 verfahren SGB XII + AsylbLG Einstweiliger Rechtsschutz SGB XII + AsylbLG Hauptsache4 verfahren Bestand Eingänge Bestand Von den im Jahr 2018 an den Sozialgerichten eingegangenen Verfahren (27.879) stammen Verfahren und damit rund 26 % aus dem Bereich Grundsicherung (2017: 35 %). 87 dieser Verfahren betrafen das Asylbewerberleistungsgesetz (2017: 65 Verfahren).
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8 standen zusätzlich zwei befristete Richterplanstellen zur Verfügung.
9 8 d) Eingangszahlen nach Rechtsgebieten Der Geschäftsanfall der Jahre 2008 bis 2017 an den hessischen Sozialgerichten verteilt sich auf die einzelnen Rechtsgebiete (Schwerpunkte) wie folgt: Rechtsgebiet Rentenversicherung Krankenversicherung *) Unfallversicherung Schwerbehindertenrecht Arbeitsförderung (SGB III) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie Asylbewerberleistungs gesetz *) einschl. Statusfestellungsverfahren gemäß 7a SGB IV und Betriebsprüfungen gemäß 28 p und q SGB IV Im Jahr 2018 ist die Zahl der eingegangenen Verfahren im Vergleich zum Vorjahr in folgenden Rechtsgebieten gestiegen: Krankenversicherungsrecht % Schwerbehindertenrecht + 16 % In folgenden Rechtsgebieten sind hingegen weniger neue Verfahren eingegangen: Rentenversicherungsrecht 18 % Unfallversicherungsrecht 9 % Arbeitsförderung (SGB III) 7 % Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, sog. HarztIVVerfahren) 6 % Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, Sozialhilfe) 3 %
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11 10 3. Hessisches Landessozialgericht Am Landessozialgericht (2. Instanz) hat sich die Geschäftssituation in den Jahren 2009 bis 2018 wie folgt entwickelt: a) Allgemein Verfahren einschließlich einstweiliger Rechtsschutz Eingänge Erledigungen Bestand am b) Verfahrensdauer Die Berufungsverfahren konnten im Durchschnitt innerhalb von 14,1 Monaten abgeschlos1 sen werden (2017: 14,8 Monate). Die Eilverfahren wurden durchschnittlich innerhalb von 1,7 Monaten erledigt (2017: 1,8 Monat). c) Verfahren der Grundsicherung In den Rechtsgebieten Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II Hartz IV ) sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII 1 Sozialhilfe) einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) liegen folgende Bestände und Eingänge vor: SGB II Einstweiliger Rechtsschutz SGB II Hauptsache/ verfahren SGB XII + AsylbLG Einstweiliger Rechtsschutz SGB XII + AsylbLG Hauptsache/ verfahren Bestand Eingänge Bestand Von den im Jahr 2018 am Landessozialgericht insgesamt eingegangenen Verfahren (2.277) stammen 643 Verfahren und damit rund 28 % aus dem Rechtsgebiet Grundsicherung (2017: 30 %). 11 Verfahren betrafen das Asylbewerberleistungsgesetz (2017: 6 Verfahren).
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14 13 d) Eingangszahlen nach Rechtsgebieten Der Geschäftsanfall der Jahre 2009 bis 2018 am Landessozialgericht verteilt sich auf die einzelne Rechtsgebiete (Schwerpunkte) wie folgt: Rechtsgebiet Rentenversicherung Krankenversicherung*) Unfallversicherung Schwerbehindertenrecht Arbeitsförderung (SGB III) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und Asylbewerberleistungs gesetz *) einschl. Statusfeststellungsverfahren gemäß 7a SGB IV und Betriebsprüfungen gemäß 28 p und q SGB IV Im Jahr 2018 ist die Zahl der eingegangenen Verfahren im Vergleich zum Vorjahr in folgenden Rechtsgebieten gestiegen: Rentenversicherungsrecht + 6 % Krankenversicherungsrecht + 47 % Arbeitsförderung (SGB III) + 6 % Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, sog. HartzIVVerfahren) + 13 % Weniger neue Verfahren eingegangen sind hingegen im Rechtsgebiet: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, Sozialhilfe) 8 % In den Rechtsgebieten Unfallversicherungsrecht und Schwerbehindertenrecht sind die Eingangs zahlen nahezu unverändert.
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16 15 II. Ereignisse und Projekte in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit 1. Elektronischer Rechtsverkehr Das Bundesgesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (sog. ejusticegesetz) vom 10. Oktober 2013 regelt die schrittweise Ausweitung des elek tronischen Rechtsverkehrs bis spätestens zum Jahr Die hessische Sozialgerichtsbar keit hat die Vorgaben dieses Gesetzes als eine der ersten Gerichtsbarkeiten deutschlandweit bereits vollständig umgesetzt. An den hessischen Sozialgerichten und dem Landessozialgericht sind seit Dezember 2012 flächendeckend durchgängig elektronisch geführte Gerichtsverfahren möglich. Die elektroni sche Kommunikation mit den Prozessbeteiligten erfolgt einerseits über das Elektronische Gerichts und Verwaltungspostfach (EGVP) kostenfrei, verschlüsselt und rechtssicher. Daneben sind aufgrund des sog. ejusticegesetzes nun auch weitere elektronische Über mittlungswege für die Kommunikation in Gerichtsverfahren eröffnet: Die Rechtsanwaltschaft kann das besondere elektronische Anwaltspostfach (bea) nutzen, Behörden können beson dere elektronische Behördenpostfächer (bebpo) einrichten. Daneben ist für den elektroni schen Rechtsverkehr die D eingerichtet, als Kommunikationskanal für Bürger, Ver bände und nichtanwaltliche Prozessvertreter. Sofern Prozessbeteiligte diese modernen Kommunikationskanäle noch nicht eröffnet haben, nutzen die Gerichte ein digitales Tele faxsystem (Digifax). Nur bei Prozessbeteiligten, die weder über EGVP noch über einen Te lefaxanschluss verfügen, wird noch auf die klassische Briefpost zurückgegriffen. Im Jahr 2018 wurden knapp elektronische Dokumente durch die hessische Sozi algerichtsbarkeit gesendet oder empfangen. Ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ( ), der auch auf das seit September 2018 nutzbare besondere elektronische An waltspostfachs (bea) zurückzuführen ist. Für die Rechtsanwaltschaft besteht zunächst eine Nutzungspflicht für die Empfangsbereitschaft, aber auch für die Mitwirkung an gerichtli chen Zustellungen durch Rücksendung des sog. elektronischen Empfangsbekenntnisses (eeb). Durch ein eigenes, umfangreiches ITFortbildungsprogramm für Richterinnen und Richter sowie für die Serviceeinheiten hat sich die hessische Sozialgerichtsbarkeit gut auf die technischen und prozessrechtlichen Neuerungen vorbereitet. Die konsequente Nutzung der elektronischen Kommunikation beschleunigt die Verfahrensabläufe und verringert die Porto, Verpackungs und Druckkosten. Im Gericht entsteht darüber hinaus automatisch eine elektronische Doppelakte. So können die elektronischen Dokumente weiterverarbeitet, struk turiert und für die Entscheidungsfindung aufbereitet werden. Die hessische Sozialgerichts barkeit nimmt damit eine Vorreiterrolle auf dem Weg zur elektronischen Gerichtsakte ein.
17 16 2. Güterichterliche Verfahren Seit April 2008 wurde in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit an allen Sozialgerichten sowie am Landessozialgericht gerichtsinterne Mediation in bereits anhängigen Gerichtsverfahren angeboten. Aufgrund des Mediationsförderungsgesetzes wird seit August 2013 die gerichts interne Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter fortgesetzt. Diese sind nicht zur Entscheidung befugte Richterinnen und Richter, die besondere Methoden der Konfliktbeile gung einschließlich der Mediation anwenden. Im vergangenen Jahr wurden an den hessischen Sozialgerichten sowie dem Landessozial gericht insgesamt 125 güterichterliche Verfahren (2017: 95 Verfahren) durchgeführt, von denen 80 % mit einer Einigung der Beteiligten abgeschlossen werden konnten. Die früher als Mediatoren tätigen und heutigen Güterichter der hessischen Sozialgerichts barkeit bilden aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen zudem Güterichter in den anderen Gerichtsbarkeiten der hessischen Justiz aus. 3. Dr. Alexander Seitz ist Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Alexander Seitz ist seit dem 1. November 2018 Präsident des Hessischen Landessozial gerichts. Am 23. November 2018 wurde er offiziell in sein Amt eingeführt. Im Rahmen der Amtseinführungsfeier dankte die hessische Justizministerin Eva KühneHörmann ferner dem Präsidenten des Landessozialgerichts a.d., Dr. Harald Klein, für sein langjähriges Engage ment für die hessische Justiz. 4. Die Sozialgerichte in Marburg und Kassel sind umgezogen Das Sozialgericht Marburg hat im Januar 2018 den Dienstbetrieb im Behördenzentrum Am Mühlgraben aufgenommen (vorher: Gutenbergstraße 29). Das Sozialgericht Kassel ist im Oktober 2018 von dem Ständeplatz 23 in die Goethestraße gezogen.
18 17 5. Chinesische Delegation besucht Hessisches Landessozialgericht Am 10. Dezember 2018 haben 20 Richterinnen und Richter des Volksgerichts der Provinz Fujian das Hessische Landessozialgericht besucht. Schwerpunkt waren Aufgaben und Organisation der hessischen Sozialgerichtsbarkeit sowie der elektronische Rechtsverkehr. 6. Ausstellungen im Landessozialgericht Vor den Sitzungssälen des Sozialgerichts Darmstadt sowie des Landessozialgerichts waren im vergangenen Jahr zunächst unter dem Titel Immer der Reihe nach Werke von Schülerinnen und Schülern der Helen!Keller!Schule eine Förderschule aus Rüsselsheim ausgestellt. Seit Ende Oktober 2018 sind unter dem Titel Urbane Momente Fotografien des in Südhessen lebenden Künstlers Volker Frenzel zu sehen. 7. Sachverständigen!Symposium am 5. Juni 2019 Am 5. Juni 2019 veranstaltet das Hessische Landessozialgericht das 5. Sachverständigen! Symposium. Damit soll der Dialog zwischen den medizinischen Sachverständigen und den Richterinnen und Richtern in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit weiter gefördert und eine gemeinsame Verständigung über Standards in der Begutachtung erreicht werden. 8. Karriere!Tag am 18. Juni 2019 In den letzten Jahren ist es zunehmend schwieriger geworden, Proberichterinnen und Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit, die in der juristischen Ausbildung nur eine geringe Rolle spielt, zu gewinnen. Am 18. Juni 2019 veranstaltet daher die hessische Sozialgerichtsbarkeit erneut einen KarriereTag, um Studierende und Referendare gezielt anzusprechen. Ein weiterer Karrieretag wird am Sozialgericht in Frankfurt am Main stattfinden.
19 18 III. Wir über uns 1. Eigenständige Gerichtsbarkeit Vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gab es keine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit. Über Angelegenheiten des Sozialrechts entschieden anstelle von unabhängigen Richtern oberste Ämter der Verwaltung. Die Oberversicherungsämter bzw. das Reichsversicherungs amt nahmen bis zum Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes Anfang 1954 die Aufgaben der Sozialrechtsprechung wahr (Administrativjustiz). Erst das Grundgesetz verankerte die Ge waltenteilung in ihrer heutigen Ausprägung auch verfassungsrechtlich. Seither ist der Bund verpflichtet, für die ordentliche, die Verwaltungs, Finanz sowie die Arbeits und Sozialge richtsbarkeit oberste Gerichtshöfe zu errichten. Das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel ist die oberste Instanz im dreigliedrigen Instan zenzug der Sozialgerichtsbarkeit. Daneben gibt es als zweitinstanzliche Gerichte die Lan dessozialgerichte, erstinstanzlich zuständig sind die Sozialgerichte. 2. Die Sozialgerichtsbarkeit in Hessen Das Hessische Landessozialgericht wurde am 4. März 1954 offiziell eröffnet und hat seinen Sitz in Darmstadt (32 Richterplanstellen). Die sieben hessischen Sozialgerichte (1. Instanz) befinden sich an den Standorten Darmstadt (16 Richterplanstellen), Frankfurt am Main (16 Richterplanstellen plus 2 weitere Richterplanstellen, die im Rahmen einer Task Force für die Jahre 2018/2019 bewilligt wurden), Fulda (6 Richterplanstellen), Gießen (11 Richterplanstel len), Kassel (11 Richterplanstellen), Marburg (6 Richterplanstellen) und Wiesbaden (11 Rich terplanstellen). 3. Das sozialgerichtliche Verfahren Die Kammern bei den Sozialgerichten und die Senate beim Landessozialgericht sind sowohl mit Berufs als auch mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt. Die Kammern der 1. Instanz bestehen aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzer. Am Landessozialgericht führt ebenfalls ein Berufsrichter den Vorsitz, zwei weitere Berufsrichter sowie zwei ehrenamtliche Richter vervollständigen regelmäßig den Senat.
20 19 Die Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind für Versicherte, Leistungs empfänger (einschließlich HinterbliebenenLeistungsempfänger) und für behinderte Menschen sowie deren Rechtsnachfolger gerichtskostenfrei, wenn sie als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. 4. Die sachliche Zuständigkeit Die Sozialgerichte sind zuständig für Streitigkeiten in folgenden Rechtsgebieten (Schwer punkte): Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten Knappschaftsversicherung Arbeitslosenversicherung Vertragsarzt und Vertragszahnarztrecht Kriegsopferversorgung ohne Kriegsopferfürsorge Opferentschädigungsrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Asylbewerberleistungsgesetz Das Landessozialgericht ist außer für die Berufungs und Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Sozialgerichte erstinstanzlich zuständig für folgende Rechtsgebiete: Verfahren gegen Schiedssprüche im Kranken und Pflegeversicherungsrecht, im Sozialhilferecht und im Vertragsarztrecht (seit 1. April 2008), Aufsichtsangelegenheiten im Sozialversicherungs und Vertragsarztrecht (seit 1. April 2008), Normenkontrollverfahren in Bezug auf kommunale Satzungen, welche die Ange messenheit von Unterkunfts und Heizungskosten bestimmen (seit 1. Januar 2011) sowie Entschädigungsverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer (seit Dezember 2011).
Die hessische Sozialgerichtsbarkeit 2016/2017
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